Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.eynzuschliessen / an jhme Churfürsten von Mayntz gefertiget: welches also gelautet; P. P. Mag E. L. nicht bergen / daß mir anderwerts Hertzogs in Bayern Schreiben vnd Sinceration deß Churfürsten von Sachsen fauor zu erlangen. was weit zu Gemüth geführt wird / kan es zwar auch wol selbsten / gestalten Sachen nach / erachten / daß es an friedhässigen Leuthen nicht werde mangeln / welche der erledigten vnnd auff meine Person transferirten Churfürstl. Dignität halber / deß Churfürsten zu Sachsen Ld. allerhandt widerwärtige impressiones vorzutragen / vnnd sie dardurch von jhrer guten Intention abwendig zu machen sich vndernehmen werden / dannenhero vnnd obwoln ich zu Benehmung solcher widerwärtiger Gemüther / vnnd Erzeigung offenhertziger Contestation meines auffrichtigen guten Teutschen Gemüths / vnnd zu dem gemeinen Wesen tragender wolmeynender Sorgfalt / vnnd Eyffers wolermeldtes Churfürstl. Ld. mit eygener Gesandschafft zu besuchen gemeynt gewesen / solches auch nachmals mit ehisten zu effectuiren nicht vnderlassen wolte / da Ew. Ld. ein solches bey deß Herrn Churfürsten Ld. annehmlich vnnd verfänglich zu seyn neben mir erachten würden / so hab ich es doch auß anderwertlichen bedencklichen Vrsachen der Zeit noch eynstellen / vnd weiln mir guter massen bewust / in was vertrawlicher Correspondentz Ew. Ld. mit dem Herrn Churfürsten von Sachsen begrieffen / dieselbe hiemit freundlich ersuchen wöllen / daß sie zu Abwendung allerhandt dergleichen sonsten nicht ermanglender widerwärtiger Impressionen / sein deß Churfürsten Ld. der Sachen Beschaffenheit vmbständig informiren vnnd disponiren wollen / vermittelst dessen ich mich dann gegen Seiner Ld. alles guten vertröste / weiln sie wissen / daß ich mich jederzeit zu steiffer Handhabung der heylsamen Reichssatzung / sonderlich deß Religion vnnd Prophanfriedens bekandt / auch was ich einmal versprochen jhm solches als ein auffrichtiger dem Heyligen Reich getrewer / nunmehr auch Churfürst getrewlich halten / vnd sich männiglich darauff verlassen kan / sintemal dann die Röm. Keyserl. Majestät mein allergnädigster Herr vnd Vetter auff vorgehende reiffe Deliberation nützlich vnd nothwendig befunden / auff gewisse Maß vnd den Agnaten vnnd Interessenten vnpraejudicirliche Weiß mir besagte erledigte Chur vffzutragen / hab ich mich dieser Keyserlichen Verordnung accommodirt / vnd wil mit Hülff deß Allmächtigen der schweren geleisteten Pflichten / vnd allen dem jenigen / was die Güldene Bull die Churfürstliche Dignität / sampt derselben Dependenten / deßgleichen die heylsame Reichssatzungen / sonderlich der Religion vnnd Prophanfrieden außweisen / auffrecht / getrew vnnd fest nach kommen in allen meinen Actionen / die Wolfahrt / Vffnehmen vnd Erhebung deß nothleydenden gemeinen Wesens / wie auch der Keyserlichen / auch deß Reichs vnd der Churfürsten Hochheit / Praeeminentz / Privilegien vnnd der Teutschen Libertät Conservation / mir angelegen seyn lassen / mit vnd neben andern getrewen Chur- vnnd Fürsten wie man jetziges zu viel eingerissen verderbliches Vnheyl auffheben / vnd den werthen Frieden / Ruhe vnd Einigkeit erheben könne / nach müglichkeit rathen / helffen vnd concurriren / vnd dann auch vff Reichs-Churf. Keys. vnnd andern Tägen / mein votum vnd Intention also führen vnd dirigiren / daß Sein deß Churf. Ld. verhoffentlich sicherer vnd lieber neben mir als bey vorigen sitzen / auch sie vnd andere wolmeynende Churfürsten vnd Stände im Werck erfahren / daß ich auffrecht vnnd redlich handle / in dem Churfürstlichen Collegio vnd sonsten nichts was dem Religion vnd Prophanfrieden / vnd den dabey begriffenen Ständen praejudicirlich seyn mag / fürnehmen / sondern es solle derselbe meines Theils steiff vnd vnzerbrochen / gehalten werden / in Bedencken meine consilia vnd actiones; nicht zu gefährlichen vnd bedencklichem Ende / sondern zu beständiger gemeiner Wolfahrt gehen / gestalt ich dann auch vmb das Prägerische vnnd Böhmische Reformation Wesen / derentwegen sich offternannten Herrn Churfürsten zu Sachsen Ld. mercklich disgustiert befinden soll / die geringste Wissenschafft nicht gehabt / viel weniger dazu geholffen noch gerathen. Diesem nach / vnd dieweil dann E. Ld. wie obgemeldt mit deß Churfürsten zu Sachsen Ld. in sonderbaren Vertrawen stehen / auch ich hoffe / es werden Ew. Ld. Interposition vnd gute officia viel würcken / so ersuche ich dieselbe / sie wollen deß Churfürsten Ld. dahin disponiren / damit sie meinen Churfürstlichen Worten trawen vnd glauben / in allem was ich hieoben vnnd sonsten versprochen / vnd noch versprechen werde / sicherlich trawen / die zwischen vns vnd vnsern geehrten Voreltern vertrawliche gute Correspondentz continuiren / inmassen ich mich auch zu wolmeynender Communication in vorfallenden Sachen erbiete / insonderheit aber bey jetzigen abermal vorgehenden starcken Verfassungen offtermals Churfürstlich: Ld. auß trewer Wolmeynung versichert haben wil / da sie oder dero Landen mit der Zeit etwann angefochten werden solten / daß ich jhrer Ld. auff jhr Ersuchen nach Möglichkeit beyspringen / vnnd derselben nach besten Vermögen getrewlich beystehen wil / der tröstlichen Zuversicht / wann man nur recht zusammen setzt / trawet / vnd einander recht verstehet / die Göttliche Allmacht / so bißhero augenscheinlich gewircket / werd es zu einem beständigen guten Frieden / auch Einigkeit vnnd Vertrawen dirigiren / an diesem thun Ewer Ld. ein gut heylsames Werck so ich / etc. Dieses Bayerische Schreiben hat der Churfürst von Mayntz / begehrter vnnd selbst beliebter massen / in die Antwort / so er auff vorgedacht Sächsisch Schreiben vnder dato den 11. Martij abgehen lassen / mit eingeschlossen. Selbige war folgendes Innhalts; Deß Churfürsten von Mayntz Antwort-Schreiben an Sachsen. P. P. Daß bey diesen meinen letzten Jahren / vber so vielfältige außgestandene Verfolgung / Sorg / Mühe vnnd Arbeit vor das gemeine Wesen / ich auch / wie darvon gesagt werden wil / noch eine Alteration bey Ew. L. vnnd Mißtrawen im Churfürstl. Collegio (darauff sich biß dato eintzig eynzuschliessen / an jhme Churfürsten von Mayntz gefertiget: welches also gelautet; P. P. Mag E. L. nicht bergen / daß mir anderwerts Hertzogs in Bayern Schreiben vnd Sinceration deß Churfürsten von Sachsen fauor zu erlangen. was weit zu Gemüth geführt wird / kan es zwar auch wol selbsten / gestalten Sachen nach / erachten / daß es an friedhässigen Leuthen nicht werde mangeln / welche der erledigten vnnd auff meine Person transferirten Churfürstl. Dignität halber / deß Churfürsten zu Sachsen Ld. allerhandt widerwärtige impressiones vorzutragen / vnnd sie dardurch von jhrer guten Intention abwendig zu machen sich vndernehmen werden / dannenhero vnnd obwoln ich zu Benehmung solcher widerwärtiger Gemüther / vnnd Erzeigung offenhertziger Contestation meines auffrichtigen guten Teutschen Gemüths / vnnd zu dem gemeinen Wesen tragender wolmeynender Sorgfalt / vnnd Eyffers wolermeldtes Churfürstl. Ld. mit eygener Gesandschafft zu besuchen gemeynt gewesen / solches auch nachmals mit ehisten zu effectuiren nicht vnderlassen wolte / da Ew. Ld. ein solches bey deß Herrn Churfürsten Ld. annehmlich vnnd verfänglich zu seyn neben mir erachten würden / so hab ich es doch auß anderwertlichen bedencklichen Vrsachen der Zeit noch eynstellen / vnd weiln mir guter massen bewust / in was vertrawlicher Correspondentz Ew. Ld. mit dem Herrn Churfürsten von Sachsen begrieffen / dieselbe hiemit freundlich ersuchen wöllen / daß sie zu Abwendung allerhandt dergleichen sonsten nicht ermanglender widerwärtiger Impressionen / sein deß Churfürsten Ld. der Sachen Beschaffenheit vmbständig informiren vnnd disponiren wollen / vermittelst dessen ich mich dann gegen Seiner Ld. alles guten vertröste / weiln sie wissen / daß ich mich jederzeit zu steiffer Handhabung der heylsamen Reichssatzung / sonderlich deß Religion vnnd Prophanfriedens bekandt / auch was ich einmal versprochen jhm solches als ein auffrichtiger dem Heyligen Reich getrewer / nunmehr auch Churfürst getrewlich halten / vnd sich männiglich darauff verlassen kan / sintemal dann die Röm. Keyserl. Majestät mein allergnädigster Herr vnd Vetter auff vorgehende reiffe Deliberation nützlich vnd nothwendig befunden / auff gewisse Maß vnd den Agnaten vnnd Interessenten vnpraejudicirliche Weiß mir besagte erledigte Chur vffzutragen / hab ich mich dieser Keyserlichen Verordnung accommodirt / vnd wil mit Hülff deß Allmächtigen der schweren geleisteten Pflichten / vnd allen dem jenigen / was die Güldene Bull die Churfürstliche Dignität / sampt derselben Dependenten / deßgleichen die heylsame Reichssatzungen / sonderlich der Religion vnnd Prophanfrieden außweisen / auffrecht / getrew vnnd fest nach kommen in allen meinen Actionen / die Wolfahrt / Vffnehmen vnd Erhebung deß nothleydenden gemeinen Wesens / wie auch der Keyserlichen / auch deß Reichs vnd der Churfürsten Hochheit / Praeeminentz / Privilegien vnnd der Teutschen Libertät Conservation / mir angelegen seyn lassen / mit vnd neben andern getrewen Chur- vnnd Fürsten wie man jetziges zu viel eingerissen verderbliches Vnheyl auffheben / vnd den werthen Frieden / Ruhe vnd Einigkeit erheben könne / nach müglichkeit rathen / helffen vnd concurriren / vnd dann auch vff Reichs-Churf. Keys. vnnd andern Tägen / mein votum vnd Intention also führen vnd dirigiren / daß Sein deß Churf. Ld. verhoffentlich sicherer vnd lieber neben mir als bey vorigen sitzen / auch sie vnd andere wolmeynende Churfürsten vnd Stände im Werck erfahren / daß ich auffrecht vnnd redlich handle / in dem Churfürstlichen Collegio vnd sonsten nichts was dem Religion vnd Prophanfrieden / vnd den dabey begriffenen Ständen praejudicirlich seyn mag / fürnehmen / sondern es solle derselbe meines Theils steiff vnd vnzerbrochen / gehalten werden / in Bedencken meine consilia vnd actiones; nicht zu gefährlichen vnd bedencklichem Ende / sondern zu beständiger gemeiner Wolfahrt gehen / gestalt ich dann auch vmb das Prägerische vnnd Böhmische Reformation Wesen / derentwegen sich offternannten Herrn Churfürsten zu Sachsen Ld. mercklich disgustiert befinden soll / die geringste Wissenschafft nicht gehabt / viel weniger dazu geholffen noch gerathen. Diesem nach / vnd dieweil dann E. Ld. wie obgemeldt mit deß Churfürsten zu Sachsen Ld. in sonderbaren Vertrawen stehen / auch ich hoffe / es werden Ew. Ld. Interposition vnd gute officia viel würcken / so ersuche ich dieselbe / sie wollen deß Churfürsten Ld. dahin disponiren / damit sie meinen Churfürstlichen Worten trawen vnd glauben / in allem was ich hieoben vnnd sonsten versprochen / vnd noch versprechen werde / sicherlich trawen / die zwischen vns vnd vnsern geehrten Voreltern vertrawliche gute Correspondentz continuiren / inmassen ich mich auch zu wolmeynender Communication in vorfallenden Sachen erbiete / insonderheit aber bey jetzigen abermal vorgehenden starcken Verfassungen offtermals Churfürstlich: Ld. auß trewer Wolmeynung versichert haben wil / da sie oder dero Landen mit der Zeit etwann angefochten werden solten / daß ich jhrer Ld. auff jhr Ersuchen nach Möglichkeit beyspringen / vnnd derselben nach besten Vermögen getrewlich beystehen wil / der tröstlichen Zuversicht / wann man nur recht zusammen setzt / trawet / vnd einander recht verstehet / die Göttliche Allmacht / so bißhero augenscheinlich gewircket / werd es zu einem beständigen guten Frieden / auch Einigkeit vnnd Vertrawen dirigiren / an diesem thun Ewer Ld. ein gut heylsames Werck so ich / etc. Dieses Bayerische Schreiben hat der Churfürst von Mayntz / begehrter vnnd selbst beliebter massen / in die Antwort / so er auff vorgedacht Sächsisch Schreiben vnder dato den 11. Martij abgehen lassen / mit eingeschlossen. Selbige war folgendes Innhalts; Deß Churfürsten von Mayntz Antwort-Schreiben an Sachsen. P. P. Daß bey diesen meinen letzten Jahren / vber so vielfältige außgestandene Verfolgung / Sorg / Mühe vnnd Arbeit vor das gemeine Wesen / ich auch / wie darvon gesagt werden wil / noch eine Alteration bey Ew. L. vnnd Mißtrawen im Churfürstl. Collegio (darauff sich biß dato eintzig <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0936" n="825"/> eynzuschliessen / an jhme Churfürsten von Mayntz gefertiget: welches also gelautet;</p> <p>P. P. Mag E. L. nicht bergen / daß mir anderwerts <note place="left">Hertzogs in Bayern Schreiben vnd Sinceration deß Churfürsten von Sachsen fauor zu erlangen.</note> was weit zu Gemüth geführt wird / kan es zwar auch wol selbsten / gestalten Sachen nach / erachten / daß es an friedhässigen Leuthen nicht werde mangeln / welche der erledigten vnnd auff meine Person transferirten Churfürstl. Dignität halber / deß Churfürsten zu Sachsen Ld. allerhandt widerwärtige impressiones vorzutragen / vnnd sie dardurch von jhrer guten Intention abwendig zu machen sich vndernehmen werden / dannenhero vnnd obwoln ich zu Benehmung solcher widerwärtiger Gemüther / vnnd Erzeigung offenhertziger Contestation meines auffrichtigen guten Teutschen Gemüths / vnnd zu dem gemeinen Wesen tragender wolmeynender Sorgfalt / vnnd Eyffers wolermeldtes Churfürstl. Ld. mit eygener Gesandschafft zu besuchen gemeynt gewesen / solches auch nachmals mit ehisten zu effectuiren nicht vnderlassen wolte / da Ew. Ld. ein solches bey deß Herrn Churfürsten Ld. annehmlich vnnd verfänglich zu seyn neben mir erachten würden / so hab ich es doch auß anderwertlichen bedencklichen Vrsachen der Zeit noch eynstellen / vnd weiln mir guter massen bewust / in was vertrawlicher Correspondentz Ew. Ld. mit dem Herrn Churfürsten von Sachsen begrieffen / dieselbe hiemit freundlich ersuchen wöllen / daß sie zu Abwendung allerhandt dergleichen sonsten nicht ermanglender widerwärtiger Impressionen / sein deß Churfürsten Ld. der Sachen Beschaffenheit vmbständig informiren vnnd disponiren wollen / vermittelst dessen ich mich dann gegen Seiner Ld. alles guten vertröste / weiln sie wissen / daß ich mich jederzeit zu steiffer Handhabung der heylsamen Reichssatzung / sonderlich deß Religion vnnd Prophanfriedens bekandt / auch was ich einmal versprochen jhm solches als ein auffrichtiger dem Heyligen Reich getrewer / nunmehr auch Churfürst getrewlich halten / vnd sich männiglich darauff verlassen kan / sintemal dann die Röm. Keyserl. Majestät mein allergnädigster Herr vnd Vetter auff vorgehende reiffe Deliberation nützlich vnd nothwendig befunden / auff gewisse Maß vnd den Agnaten vnnd Interessenten vnpraejudicirliche Weiß mir besagte erledigte Chur vffzutragen / hab ich mich dieser Keyserlichen Verordnung accommodirt / vnd wil mit Hülff deß Allmächtigen der schweren geleisteten Pflichten / vnd allen dem jenigen / was die Güldene Bull die Churfürstliche Dignität / sampt derselben Dependenten / deßgleichen die heylsame Reichssatzungen / sonderlich der Religion vnnd Prophanfrieden außweisen / auffrecht / getrew vnnd fest nach kommen in allen meinen Actionen / die Wolfahrt / Vffnehmen vnd Erhebung deß nothleydenden gemeinen Wesens / wie auch der Keyserlichen / auch deß Reichs vnd der Churfürsten Hochheit / Praeeminentz / Privilegien vnnd der Teutschen Libertät Conservation / mir angelegen seyn lassen / mit vnd neben andern getrewen Chur- vnnd Fürsten wie man jetziges zu viel eingerissen verderbliches Vnheyl auffheben / vnd den werthen Frieden / Ruhe vnd Einigkeit erheben könne / nach müglichkeit rathen / helffen vnd concurriren / vnd dann auch vff Reichs-Churf. Keys. vnnd andern Tägen / mein votum vnd Intention also führen vnd dirigiren / daß Sein deß Churf. Ld. verhoffentlich sicherer vnd lieber neben mir als bey vorigen sitzen / auch sie vnd andere wolmeynende Churfürsten vnd Stände im Werck erfahren / daß ich auffrecht vnnd redlich handle / in dem Churfürstlichen Collegio vnd sonsten nichts was dem Religion vnd Prophanfrieden / vnd den dabey begriffenen Ständen praejudicirlich seyn mag / fürnehmen / sondern es solle derselbe meines Theils steiff vnd vnzerbrochen / gehalten werden / in Bedencken meine consilia vnd actiones; nicht zu gefährlichen vnd bedencklichem Ende / sondern zu beständiger gemeiner Wolfahrt gehen / gestalt ich dann auch vmb das Prägerische vnnd Böhmische Reformation Wesen / derentwegen sich offternannten Herrn Churfürsten zu Sachsen Ld. mercklich disgustiert befinden soll / die geringste Wissenschafft nicht gehabt / viel weniger dazu geholffen noch gerathen. Diesem nach / vnd dieweil dann E. Ld. wie obgemeldt mit deß Churfürsten zu Sachsen Ld. in sonderbaren Vertrawen stehen / auch ich hoffe / es werden Ew. Ld. Interposition vnd gute officia viel würcken / so ersuche ich dieselbe / sie wollen deß Churfürsten Ld. dahin disponiren / damit sie meinen Churfürstlichen Worten trawen vnd glauben / in allem was ich hieoben vnnd sonsten versprochen / vnd noch versprechen werde / sicherlich trawen / die zwischen vns vnd vnsern geehrten Voreltern vertrawliche gute Correspondentz continuiren / inmassen ich mich auch zu wolmeynender Communication in vorfallenden Sachen erbiete / insonderheit aber bey jetzigen abermal vorgehenden starcken Verfassungen offtermals Churfürstlich: Ld. auß trewer Wolmeynung versichert haben wil / da sie oder dero Landen mit der Zeit etwann angefochten werden solten / daß ich jhrer Ld. auff jhr Ersuchen nach Möglichkeit beyspringen / vnnd derselben nach besten Vermögen getrewlich beystehen wil / der tröstlichen Zuversicht / wann man nur recht zusammen setzt / trawet / vnd einander recht verstehet / die Göttliche Allmacht / so bißhero augenscheinlich gewircket / werd es zu einem beständigen guten Frieden / auch Einigkeit vnnd Vertrawen dirigiren / an diesem thun Ewer Ld. ein gut heylsames Werck so ich / etc.</p> <p>Dieses Bayerische Schreiben hat der Churfürst von Mayntz / begehrter vnnd selbst beliebter massen / in die Antwort / so er auff vorgedacht Sächsisch Schreiben vnder dato den 11. Martij abgehen lassen / mit eingeschlossen. Selbige war folgendes Innhalts;</p> <p><note place="right">Deß Churfürsten von Mayntz Antwort-Schreiben an Sachsen.</note> P. P. Daß bey diesen meinen letzten Jahren / vber so vielfältige außgestandene Verfolgung / Sorg / Mühe vnnd Arbeit vor das gemeine Wesen / ich auch / wie darvon gesagt werden wil / noch eine Alteration bey Ew. L. vnnd Mißtrawen im Churfürstl. Collegio (darauff sich biß dato eintzig </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [825/0936]
eynzuschliessen / an jhme Churfürsten von Mayntz gefertiget: welches also gelautet;
P. P. Mag E. L. nicht bergen / daß mir anderwerts was weit zu Gemüth geführt wird / kan es zwar auch wol selbsten / gestalten Sachen nach / erachten / daß es an friedhässigen Leuthen nicht werde mangeln / welche der erledigten vnnd auff meine Person transferirten Churfürstl. Dignität halber / deß Churfürsten zu Sachsen Ld. allerhandt widerwärtige impressiones vorzutragen / vnnd sie dardurch von jhrer guten Intention abwendig zu machen sich vndernehmen werden / dannenhero vnnd obwoln ich zu Benehmung solcher widerwärtiger Gemüther / vnnd Erzeigung offenhertziger Contestation meines auffrichtigen guten Teutschen Gemüths / vnnd zu dem gemeinen Wesen tragender wolmeynender Sorgfalt / vnnd Eyffers wolermeldtes Churfürstl. Ld. mit eygener Gesandschafft zu besuchen gemeynt gewesen / solches auch nachmals mit ehisten zu effectuiren nicht vnderlassen wolte / da Ew. Ld. ein solches bey deß Herrn Churfürsten Ld. annehmlich vnnd verfänglich zu seyn neben mir erachten würden / so hab ich es doch auß anderwertlichen bedencklichen Vrsachen der Zeit noch eynstellen / vnd weiln mir guter massen bewust / in was vertrawlicher Correspondentz Ew. Ld. mit dem Herrn Churfürsten von Sachsen begrieffen / dieselbe hiemit freundlich ersuchen wöllen / daß sie zu Abwendung allerhandt dergleichen sonsten nicht ermanglender widerwärtiger Impressionen / sein deß Churfürsten Ld. der Sachen Beschaffenheit vmbständig informiren vnnd disponiren wollen / vermittelst dessen ich mich dann gegen Seiner Ld. alles guten vertröste / weiln sie wissen / daß ich mich jederzeit zu steiffer Handhabung der heylsamen Reichssatzung / sonderlich deß Religion vnnd Prophanfriedens bekandt / auch was ich einmal versprochen jhm solches als ein auffrichtiger dem Heyligen Reich getrewer / nunmehr auch Churfürst getrewlich halten / vnd sich männiglich darauff verlassen kan / sintemal dann die Röm. Keyserl. Majestät mein allergnädigster Herr vnd Vetter auff vorgehende reiffe Deliberation nützlich vnd nothwendig befunden / auff gewisse Maß vnd den Agnaten vnnd Interessenten vnpraejudicirliche Weiß mir besagte erledigte Chur vffzutragen / hab ich mich dieser Keyserlichen Verordnung accommodirt / vnd wil mit Hülff deß Allmächtigen der schweren geleisteten Pflichten / vnd allen dem jenigen / was die Güldene Bull die Churfürstliche Dignität / sampt derselben Dependenten / deßgleichen die heylsame Reichssatzungen / sonderlich der Religion vnnd Prophanfrieden außweisen / auffrecht / getrew vnnd fest nach kommen in allen meinen Actionen / die Wolfahrt / Vffnehmen vnd Erhebung deß nothleydenden gemeinen Wesens / wie auch der Keyserlichen / auch deß Reichs vnd der Churfürsten Hochheit / Praeeminentz / Privilegien vnnd der Teutschen Libertät Conservation / mir angelegen seyn lassen / mit vnd neben andern getrewen Chur- vnnd Fürsten wie man jetziges zu viel eingerissen verderbliches Vnheyl auffheben / vnd den werthen Frieden / Ruhe vnd Einigkeit erheben könne / nach müglichkeit rathen / helffen vnd concurriren / vnd dann auch vff Reichs-Churf. Keys. vnnd andern Tägen / mein votum vnd Intention also führen vnd dirigiren / daß Sein deß Churf. Ld. verhoffentlich sicherer vnd lieber neben mir als bey vorigen sitzen / auch sie vnd andere wolmeynende Churfürsten vnd Stände im Werck erfahren / daß ich auffrecht vnnd redlich handle / in dem Churfürstlichen Collegio vnd sonsten nichts was dem Religion vnd Prophanfrieden / vnd den dabey begriffenen Ständen praejudicirlich seyn mag / fürnehmen / sondern es solle derselbe meines Theils steiff vnd vnzerbrochen / gehalten werden / in Bedencken meine consilia vnd actiones; nicht zu gefährlichen vnd bedencklichem Ende / sondern zu beständiger gemeiner Wolfahrt gehen / gestalt ich dann auch vmb das Prägerische vnnd Böhmische Reformation Wesen / derentwegen sich offternannten Herrn Churfürsten zu Sachsen Ld. mercklich disgustiert befinden soll / die geringste Wissenschafft nicht gehabt / viel weniger dazu geholffen noch gerathen. Diesem nach / vnd dieweil dann E. Ld. wie obgemeldt mit deß Churfürsten zu Sachsen Ld. in sonderbaren Vertrawen stehen / auch ich hoffe / es werden Ew. Ld. Interposition vnd gute officia viel würcken / so ersuche ich dieselbe / sie wollen deß Churfürsten Ld. dahin disponiren / damit sie meinen Churfürstlichen Worten trawen vnd glauben / in allem was ich hieoben vnnd sonsten versprochen / vnd noch versprechen werde / sicherlich trawen / die zwischen vns vnd vnsern geehrten Voreltern vertrawliche gute Correspondentz continuiren / inmassen ich mich auch zu wolmeynender Communication in vorfallenden Sachen erbiete / insonderheit aber bey jetzigen abermal vorgehenden starcken Verfassungen offtermals Churfürstlich: Ld. auß trewer Wolmeynung versichert haben wil / da sie oder dero Landen mit der Zeit etwann angefochten werden solten / daß ich jhrer Ld. auff jhr Ersuchen nach Möglichkeit beyspringen / vnnd derselben nach besten Vermögen getrewlich beystehen wil / der tröstlichen Zuversicht / wann man nur recht zusammen setzt / trawet / vnd einander recht verstehet / die Göttliche Allmacht / so bißhero augenscheinlich gewircket / werd es zu einem beständigen guten Frieden / auch Einigkeit vnnd Vertrawen dirigiren / an diesem thun Ewer Ld. ein gut heylsames Werck so ich / etc.
Hertzogs in Bayern Schreiben vnd Sinceration deß Churfürsten von Sachsen fauor zu erlangen. Dieses Bayerische Schreiben hat der Churfürst von Mayntz / begehrter vnnd selbst beliebter massen / in die Antwort / so er auff vorgedacht Sächsisch Schreiben vnder dato den 11. Martij abgehen lassen / mit eingeschlossen. Selbige war folgendes Innhalts;
P. P. Daß bey diesen meinen letzten Jahren / vber so vielfältige außgestandene Verfolgung / Sorg / Mühe vnnd Arbeit vor das gemeine Wesen / ich auch / wie darvon gesagt werden wil / noch eine Alteration bey Ew. L. vnnd Mißtrawen im Churfürstl. Collegio (darauff sich biß dato eintzig
Deß Churfürsten von Mayntz Antwort-Schreiben an Sachsen.
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