Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749.Staatswissenschaft. weilen auch das Regierungswesen, wenn esso viel als Staatsverfassung bedeutet. Aber in dem Worte Staatswissenschaft hat es ei- ne ganz andre Bedeutung. Diese macht sich nicht bloß mit Menschen; sondern auch mit ih- rem Eigenthum zuschaffen. Wir werden also wohl den Staat als den Jnbegriff alles des- sen ansehen müssen, was in einer bürgerli- chen Gesellschaft und deren Lande würckliches angetroffen wird? §. 4. Jm weitläuftigsten Verstande kann man dern A 2
Staatswiſſenſchaft. weilen auch das Regierungsweſen, wenn esſo viel als Staatsverfaſſung bedeutet. Aber in dem Worte Staatswiſſenſchaft hat es ei- ne ganz andre Bedeutung. Dieſe macht ſich nicht bloß mit Menſchen; ſondern auch mit ih- rem Eigenthum zuſchaffen. Wir werden alſo wohl den Staat als den Jnbegriff alles deſ- ſen anſehen muͤſſen, was in einer buͤrgerli- chen Geſellſchaft und deren Lande wuͤrckliches angetroffen wird? §. 4. Jm weitlaͤuftigſten Verſtande kann man dern A 2
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Staatswiſſenſchaft.
weilen auch das Regierungsweſen, wenn es
ſo viel als Staatsverfaſſung bedeutet. Aber
in dem Worte Staatswiſſenſchaft hat es ei-
ne ganz andre Bedeutung. Dieſe macht ſich
nicht bloß mit Menſchen; ſondern auch mit ih-
rem Eigenthum zuſchaffen. Wir werden alſo
wohl den Staat als den Jnbegriff alles deſ-
ſen anſehen muͤſſen, was in einer buͤrgerli-
chen Geſellſchaft und deren Lande wuͤrckliches
angetroffen wird?
§. 4.
Jm weitlaͤuftigſten Verſtande kann man
dieſe Erklaͤrung gelten laſſen; aber unſere Ab-
ſicht erfordert, ſolche mehr einzuſchraͤncken. Man
will etwas lernen: alſo hat man einen Endzweck.
Der Endzweck muß einen wahren Nutzen zum
Grunde haben. Wie wird uns denn die Er-
kenntniß eines Staats nuͤtzlich? Auf vielerley
Art; der Hauptnutzen aber beſtehet darinnen,
daß man hieraus einſehen lernt, wie gluͤckſee-
lig oder ungiuͤckſeelig ein Reich ſey, ſo wohl an
ſich ſelbſt betrachtet, als in Abſicht auf andere
Staaten, und dadurch in den Stand geſetzt
wird, Schluͤſſe zu formiren, wie ein
Staat kluͤglich zu regieren ſey, das heißt, um
davon eine Anwendung in der Politic zu ma-
chen. Alſo gehoͤret nur dasjenige hieher, was
die Wohlfahrt einer Republic in einem merck-
lichen Grade angeht, es mag nun ſolche hin-
dern
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