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Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749.

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Staatswißenschaft.
* Die Lateiner nennen es notitiam reipublicae
singularis,
und sondern es also von der allgemeinen
Staatswissenschaft
ab. Es ist solches wohl zu mer-
cken. Die letztere erweiset, wie eine bürgerliche Ge-
sellschaft überhaupt eingerichtet soll: die erstere aber
erzehlet, wie einesolche einzelne grosse Gesellschaft in
ihrer ganzen Verfassung würcklich eingerichtet ist.
§. 6.

Jhr Umfang bleibt also noch allemal sehr
weitläuftig, und weitläuftiger, als daß man
solchen nebst allen seinen Theilen gleichsam mit
einem Maaßstaabe völlig ausmessen könnte.
Deswegen nenne ich nur dasjenige merckwürdig,
was das Wohl eines Reichs in einem merck-
lichen Grade
angehet, und setze also zur Haupt-
regel: je mehr etwas die Wohlfahrt eines gan-
zen Reichs betrifft: je nothwendiger wird des-
sen Erläuterung in der Staatswissenschaft.

§. 7.

Man muß also aus den unendlichen Merck-
würdigkeiten die nothwendigsten heraus neh-
men, ohne welche die wahre Beschaffenheit der
Wohlfahrt einer Nation nicht begriffen werden
kann. Diese setze man zu seiner Betrachtung
aus, und stecke ihre Grenzen ab: so läßt sich
der ganze Bezirk endlich übersehen und durch-
wandern, und es kommt nur darauf an, daß
man denjenigen Weg erwählt, welchen uns die

Natur
A 3
Staatswißenſchaft.
* Die Lateiner nennen es notitiam reipublicae
ſingularis,
und ſondern es alſo von der allgemeinen
Staatswiſſenſchaft
ab. Es iſt ſolches wohl zu mer-
cken. Die letztere erweiſet, wie eine buͤrgerliche Ge-
ſellſchaft uͤberhaupt eingerichtet ſoll: die erſtere aber
erzehlet, wie eineſolche einzelne groſſe Geſellſchaft in
ihrer ganzen Verfaſſung wuͤrcklich eingerichtet iſt.
§. 6.

Jhr Umfang bleibt alſo noch allemal ſehr
weitlaͤuftig, und weitlaͤuftiger, als daß man
ſolchen nebſt allen ſeinen Theilen gleichſam mit
einem Maaßſtaabe voͤllig ausmeſſen koͤnnte.
Deswegen nenne ich nur dasjenige merckwuͤrdig,
was das Wohl eines Reichs in einem merck-
lichen Grade
angehet, und ſetze alſo zur Haupt-
regel: je mehr etwas die Wohlfahrt eines gan-
zen Reichs betrifft: je nothwendiger wird deſ-
ſen Erlaͤuterung in der Staatswiſſenſchaft.

§. 7.

Man muß alſo aus den unendlichen Merck-
wuͤrdigkeiten die nothwendigſten heraus neh-
men, ohne welche die wahre Beſchaffenheit der
Wohlfahrt einer Nation nicht begriffen werden
kann. Dieſe ſetze man zu ſeiner Betrachtung
aus, und ſtecke ihre Grenzen ab: ſo laͤßt ſich
der ganze Bezirk endlich uͤberſehen und durch-
wandern, und es kommt nur darauf an, daß
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[5/0019] Staatswißenſchaft. * Die Lateiner nennen es notitiam reipublicae ſingularis, und ſondern es alſo von der allgemeinen Staatswiſſenſchaft ab. Es iſt ſolches wohl zu mer- cken. Die letztere erweiſet, wie eine buͤrgerliche Ge- ſellſchaft uͤberhaupt eingerichtet ſoll: die erſtere aber erzehlet, wie eineſolche einzelne groſſe Geſellſchaft in ihrer ganzen Verfaſſung wuͤrcklich eingerichtet iſt. §. 6. Jhr Umfang bleibt alſo noch allemal ſehr weitlaͤuftig, und weitlaͤuftiger, als daß man ſolchen nebſt allen ſeinen Theilen gleichſam mit einem Maaßſtaabe voͤllig ausmeſſen koͤnnte. Deswegen nenne ich nur dasjenige merckwuͤrdig, was das Wohl eines Reichs in einem merck- lichen Grade angehet, und ſetze alſo zur Haupt- regel: je mehr etwas die Wohlfahrt eines gan- zen Reichs betrifft: je nothwendiger wird deſ- ſen Erlaͤuterung in der Staatswiſſenſchaft. §. 7. Man muß alſo aus den unendlichen Merck- wuͤrdigkeiten die nothwendigſten heraus neh- men, ohne welche die wahre Beſchaffenheit der Wohlfahrt einer Nation nicht begriffen werden kann. Dieſe ſetze man zu ſeiner Betrachtung aus, und ſtecke ihre Grenzen ab: ſo laͤßt ſich der ganze Bezirk endlich uͤberſehen und durch- wandern, und es kommt nur darauf an, daß man denjenigen Weg erwaͤhlt, welchen uns die Natur A 3

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Zitationshilfe: Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/19>, abgerufen am 21.11.2024.