Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749.Dänemark. d) Von den Einkünften siehe Pontoppidan, II. 39. §. 34. Noch in dem jetzigen Jahrhundert fanden a) Holberg, Cap. XV. Bl. 819. §. 35. Von der Dänen Tapferkeit hat man zu Erb- T 2
Daͤnemark. d) Von den Einkuͤnften ſiehe Pontoppidan, II. 39. §. 34. Noch in dem jetzigen Jahrhundert fanden a) Holberg, Cap. XV. Bl. 819. §. 35. Von der Daͤnen Tapferkeit hat man zu Erb- T 2
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Daͤnemark.
d) Von den Einkuͤnften ſiehe Pontoppidan,
II. 39.
§. 34.
Noch in dem jetzigen Jahrhundert fanden
ſich bey dem Cammerweſen viele Unbeqvemlich-
keiten, und es gelung erſt Friedrichen IV, die
Rentkammer 1719. in eine ſolche gute Ordnung
zu bringen, daß ſie andern Reichen zum Muſter
dienen kann. Das Cammer-Collegium beſteht
aus 3. Deputirten fuͤr die Finanzen und 6. zu-
geordneten Beyſitzern. Durch dieſe 9. Perſonen
zuſammen wird die ganze Einnahme, durch die 3.
erſteren aber werden allein die Ausgaben beſorget.
Unter dieſem Collegio ſtehet die Cammer-Can-
zeley, das ſind 3. Secretarien, 1. der Daͤniſch-
und Norwegiſchen, 1. der Teutſchen Cammer-
Canzeley, und, 1. der Cameral-Juſtitzſachen.
Die Revenuͤen werden von 17. Rentſchreibern
gehoben, unter welchen alle zu Daͤnemark ge-
hoͤrige Provinzen nach gewiſſe Comptoirs abge-
theilet ſind.
a) Holberg, Cap. XV. Bl. 819.
§. 35.
Von der Daͤnen Tapferkeit hat man zu
verſchiedenen Zeiten ſehr verſchiedentlich geurthei-
let. Ehemals war das Waffenrecht in den
Haͤnden des Adels uud der Staͤdte. Seit der
Erb-
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