Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749.Staatswissenschaft. bloß auf die männliche, oder auch auf die weib-liche Linie? ist die Gewalt des Regenten in ge- wisse Grenzen eingeschränkt, oder seinem freyen Willkühr überlassen? was ist Rechtens nach den Reichegesetzen, und was geschicht? Kurz, hier ist ein doppelter Gegenstand: man muß so wohl die Art, den Thron zu erlangen, als die Rech- te der Landesregierung kennen lernen. §. 38. Von den Landesherrn geht man zu den § 39. So verschiedene Reiche wir haben: so ver- * Man kann bey dem Adel zugleich die vornehmste Familien eines Reiches anführen. §. 40. Wenn sich die Reichsstände versammlen, Samm- B 3
Staatswiſſenſchaft. bloß auf die maͤnnliche, oder auch auf die weib-liche Linie? iſt die Gewalt des Regenten in ge- wiſſe Grenzen eingeſchraͤnkt, oder ſeinem freyen Willkuͤhr uͤberlaſſen? was iſt Rechtens nach den Reichegeſetzen, und was geſchicht? Kurz, hier iſt ein doppelter Gegenſtand: man muß ſo wohl die Art, den Thron zu erlangen, als die Rech- te der Landesregierung kennen lernen. §. 38. Von den Landesherrn geht man zu den § 39. So verſchiedene Reiche wir haben: ſo ver- * Man kann bey dem Adel zugleich die vornehmſte Familien eines Reiches anfuͤhren. §. 40. Wenn ſich die Reichsſtaͤnde verſammlen, Samm- B 3
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Staatswiſſenſchaft.
bloß auf die maͤnnliche, oder auch auf die weib-
liche Linie? iſt die Gewalt des Regenten in ge-
wiſſe Grenzen eingeſchraͤnkt, oder ſeinem freyen
Willkuͤhr uͤberlaſſen? was iſt Rechtens nach den
Reichegeſetzen, und was geſchicht? Kurz, hier
iſt ein doppelter Gegenſtand: man muß ſo wohl
die Art, den Thron zu erlangen, als die Rech-
te der Landesregierung kennen lernen.
§. 38.
Von den Landesherrn geht man zu den
Reichsſtaͤnden. Man muß ſie auſſer und in
ihren Verſammlungen betrachten.
§ 39.
So verſchiedene Reiche wir haben: ſo ver-
ſchieden trift man auch die Einrichtung der Staͤn-
de an. Nicht uͤberall machen der hohe Adel
und die Geiſtlichkeit beſondere Staͤnde aus.
Der niedre Adel und die Gemeine oder Buͤr-
gerſchaft gehoͤren ordentlich mit unter die Reichs-
ſtaͤnde, bisweilen gar die Bauern.
* Man kann bey dem Adel zugleich die vornehmſte
Familien eines Reiches anfuͤhren.
§. 40.
Wenn ſich die Reichsſtaͤnde verſammlen,
ſo geht der Reichstag an. Hier iſt alles merk-
wuͤrdig: Zeit, Ort, Art der Berathſchlagung,
Samm-
B 3
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