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Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906.

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bestreuten Weg gewünscht. In ihrer Broschüre: "Die Rechte der Frau" führt sie unter anderem an: "Mann, wer hat dir das Recht gegeben, unser Geschlecht zu unterdrücken? Ueberblicke mit mir die Natur in ihrer ganzen Ausdehnung, und zeige mir, wenn du es wagst, ein Beispiel der willkürlichen Gewalt, die du dir anmassest. Wirf einen Blick auf die ganze belebte Materie, befrage die Elemente, studiere die Pflanzen, prüfe, verfolge und erforsche die Beziehungen der Geschlechter in dem grossen Haushalte der Natur, überall wirst du sie vermischt finden, überall wirken sie in harmonischer Einheit an dem unsterblichen Kunstwerke. Ihr habt eben die Privilegien abgeschafft, beseitigt auch die des männlichen Geschlechtes. Das Volk wird in den Besitz seiner Rechte eingesetzt, die Neger werden befreit, warum befreit man nicht auch die Frauen?

Die Frau ist frei geboren und von rechtswegen dem Manne gleich. Das Ziel jeder gesetzgebenden Gemeinschaft ist der Schutz der natürlichen und unwandelbaren Rechte beider Geschlechter. Diese Rechte sind die Freiheit, das Gedeihen, die Sicherheit und besonders der Widerstand gegen die Unterdrückung. Das Gesetz muss der Ausdruck des allgemeinen Willens sein. Alle Bürgerinnen müssen ebenso wie alle Bürger persönlich oder durch ihre gewählten Vertreter an ihrer Gestaltung teilnehmen. Sie muss für alle die gleiche sein. Da alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetze gleich sind, so müssen sie ohne Unterschied des Geschlechtes, ihrer Befähigung entsprechend, zu allen Ehrenämtern, Stellungen in öffentlichen Berufen gleichmässig zugelassen werden; ohne andere Unterscheidung als die ihrer Talente und ihrer Tugenden. Die Frau hat das Recht das Schafott zu besteigen, sie soll das gleiche Recht haben auf der Tribüne zu stehen. Die Rechte der Frau aber sollen der Wohlfahrt aller, und nicht nur dem Vorteil ihres Geschlechtes dienen.

Die Frau trägt ebenso wie der Mann zu den Steuern des Staates bei, sie hat dasselbe Recht wie er, über dessen

bestreuten Weg gewünscht. In ihrer Broschüre: „Die Rechte der Frau“ führt sie unter anderem an: „Mann, wer hat dir das Recht gegeben, unser Geschlecht zu unterdrücken? Ueberblicke mit mir die Natur in ihrer ganzen Ausdehnung, und zeige mir, wenn du es wagst, ein Beispiel der willkürlichen Gewalt, die du dir anmassest. Wirf einen Blick auf die ganze belebte Materie, befrage die Elemente, studiere die Pflanzen, prüfe, verfolge und erforsche die Beziehungen der Geschlechter in dem grossen Haushalte der Natur, überall wirst du sie vermischt finden, überall wirken sie in harmonischer Einheit an dem unsterblichen Kunstwerke. Ihr habt eben die Privilegien abgeschafft, beseitigt auch die des männlichen Geschlechtes. Das Volk wird in den Besitz seiner Rechte eingesetzt, die Neger werden befreit, warum befreit man nicht auch die Frauen?

Die Frau ist frei geboren und von rechtswegen dem Manne gleich. Das Ziel jeder gesetzgebenden Gemeinschaft ist der Schutz der natürlichen und unwandelbaren Rechte beider Geschlechter. Diese Rechte sind die Freiheit, das Gedeihen, die Sicherheit und besonders der Widerstand gegen die Unterdrückung. Das Gesetz muss der Ausdruck des allgemeinen Willens sein. Alle Bürgerinnen müssen ebenso wie alle Bürger persönlich oder durch ihre gewählten Vertreter an ihrer Gestaltung teilnehmen. Sie muss für alle die gleiche sein. Da alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetze gleich sind, so müssen sie ohne Unterschied des Geschlechtes, ihrer Befähigung entsprechend, zu allen Ehrenämtern, Stellungen in öffentlichen Berufen gleichmässig zugelassen werden; ohne andere Unterscheidung als die ihrer Talente und ihrer Tugenden. Die Frau hat das Recht das Schafott zu besteigen, sie soll das gleiche Recht haben auf der Tribüne zu stehen. Die Rechte der Frau aber sollen der Wohlfahrt aller, und nicht nur dem Vorteil ihres Geschlechtes dienen.

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[190/0211] bestreuten Weg gewünscht. In ihrer Broschüre: „Die Rechte der Frau“ führt sie unter anderem an: „Mann, wer hat dir das Recht gegeben, unser Geschlecht zu unterdrücken? Ueberblicke mit mir die Natur in ihrer ganzen Ausdehnung, und zeige mir, wenn du es wagst, ein Beispiel der willkürlichen Gewalt, die du dir anmassest. Wirf einen Blick auf die ganze belebte Materie, befrage die Elemente, studiere die Pflanzen, prüfe, verfolge und erforsche die Beziehungen der Geschlechter in dem grossen Haushalte der Natur, überall wirst du sie vermischt finden, überall wirken sie in harmonischer Einheit an dem unsterblichen Kunstwerke. Ihr habt eben die Privilegien abgeschafft, beseitigt auch die des männlichen Geschlechtes. Das Volk wird in den Besitz seiner Rechte eingesetzt, die Neger werden befreit, warum befreit man nicht auch die Frauen? Die Frau ist frei geboren und von rechtswegen dem Manne gleich. Das Ziel jeder gesetzgebenden Gemeinschaft ist der Schutz der natürlichen und unwandelbaren Rechte beider Geschlechter. Diese Rechte sind die Freiheit, das Gedeihen, die Sicherheit und besonders der Widerstand gegen die Unterdrückung. Das Gesetz muss der Ausdruck des allgemeinen Willens sein. Alle Bürgerinnen müssen ebenso wie alle Bürger persönlich oder durch ihre gewählten Vertreter an ihrer Gestaltung teilnehmen. Sie muss für alle die gleiche sein. Da alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetze gleich sind, so müssen sie ohne Unterschied des Geschlechtes, ihrer Befähigung entsprechend, zu allen Ehrenämtern, Stellungen in öffentlichen Berufen gleichmässig zugelassen werden; ohne andere Unterscheidung als die ihrer Talente und ihrer Tugenden. Die Frau hat das Recht das Schafott zu besteigen, sie soll das gleiche Recht haben auf der Tribüne zu stehen. Die Rechte der Frau aber sollen der Wohlfahrt aller, und nicht nur dem Vorteil ihres Geschlechtes dienen. Die Frau trägt ebenso wie der Mann zu den Steuern des Staates bei, sie hat dasselbe Recht wie er, über dessen

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Zitationshilfe: Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/adler_frauen_1906/211>, abgerufen am 28.04.2024.