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Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906.

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der Gerechtigkeit sein kann." Charlotte Corday schien mit dieser Verteidigung sehr einverstanden zu sein.

Die Geschworenen verurteilten sie einstimmig. Der Präsident verkündete ihr Todesurteil mit folgenden Worten: "In Anbetracht des einstimmigen Verdiktes der Geschworenen, das erstens besagt, dass es zuverlässig sicher ist, dass Jean Paul Marat, Abgeordneter des Nationalkonvents, am 13. des laufenden Monats Juli, zwischen 6 und 7 Uhr abends, durch einen Messerstich in die Brust getötet wurde, während er im Bade sass, durch welchen Stich er auch augenblicklich verschied; zweitens: dass Marie Anne Charlotte Corday die Urheberin dieser Mordtat ist; drittens: dass sie die Tat vorsätzlich und in verbrecherischer kontrerevolutionärer Absicht verübt hat, wird Marie Anne Charlotte Corday zur Todesstrafe verurteilt. Es wird angeordnet, dass sie, mit einem roten Hemd angetan, zur Richtstätte geführt wird, dass ihr Vermögen der Republik zufällt und dass das gegenwärtige Urteil auf Antrag des öffentlichen Anklägers, auf der Place de la Revolution vollzogen wird."

Aller Blicke waren auf sie gerichtet und man forschte, ob die unerschütterliche Ruhe, die sie während der Verhandlung zeigte, sich im Angesicht der sicheren und unausweichlichen Todesstrafe nicht verleugnen würde. Vergebliche Erwartung. Die stolze Republikanerin blieb unempfindlich. Ihre Züge zeigten keine Erregung; sie war weder von dem schrecklichen Urteil, das sie dem Schafott weihte, noch von der eisigen Stille, die sie umgab, noch von der heiligen Scheu, die auch diese blutigen Entscheidungen des Strafgerichtes begleiten, erschüttert. Eine tiefe Ruhe lag auf ihrer Stirne während jener Augenblicke, in denen der Mut der Unerschütterlichsten gezwungen wird, der Regung der Natur nachzugeben.

Der Präsident fragte sie hierauf, ob sie etwas über die Anwendung der Gesetze zu bemerken habe. Als einzige Antwort liess sie sich vom Gendarmen zu ihrem Verteidiger führen und richtete mit vieler Grazie und Sanftmut folgende

der Gerechtigkeit sein kann.“ Charlotte Corday schien mit dieser Verteidigung sehr einverstanden zu sein.

Die Geschworenen verurteilten sie einstimmig. Der Präsident verkündete ihr Todesurteil mit folgenden Worten: „In Anbetracht des einstimmigen Verdiktes der Geschworenen, das erstens besagt, dass es zuverlässig sicher ist, dass Jean Paul Marat, Abgeordneter des Nationalkonvents, am 13. des laufenden Monats Juli, zwischen 6 und 7 Uhr abends, durch einen Messerstich in die Brust getötet wurde, während er im Bade sass, durch welchen Stich er auch augenblicklich verschied; zweitens: dass Marie Anne Charlotte Corday die Urheberin dieser Mordtat ist; drittens: dass sie die Tat vorsätzlich und in verbrecherischer kontrerevolutionärer Absicht verübt hat, wird Marie Anne Charlotte Corday zur Todesstrafe verurteilt. Es wird angeordnet, dass sie, mit einem roten Hemd angetan, zur Richtstätte geführt wird, dass ihr Vermögen der Republik zufällt und dass das gegenwärtige Urteil auf Antrag des öffentlichen Anklägers, auf der Place de la Revolution vollzogen wird.“

Aller Blicke waren auf sie gerichtet und man forschte, ob die unerschütterliche Ruhe, die sie während der Verhandlung zeigte, sich im Angesicht der sicheren und unausweichlichen Todesstrafe nicht verleugnen würde. Vergebliche Erwartung. Die stolze Republikanerin blieb unempfindlich. Ihre Züge zeigten keine Erregung; sie war weder von dem schrecklichen Urteil, das sie dem Schafott weihte, noch von der eisigen Stille, die sie umgab, noch von der heiligen Scheu, die auch diese blutigen Entscheidungen des Strafgerichtes begleiten, erschüttert. Eine tiefe Ruhe lag auf ihrer Stirne während jener Augenblicke, in denen der Mut der Unerschütterlichsten gezwungen wird, der Regung der Natur nachzugeben.

Der Präsident fragte sie hierauf, ob sie etwas über die Anwendung der Gesetze zu bemerken habe. Als einzige Antwort liess sie sich vom Gendarmen zu ihrem Verteidiger führen und richtete mit vieler Grazie und Sanftmut folgende

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        <p>Aller Blicke waren auf sie gerichtet und man forschte, ob die unerschütterliche Ruhe, die sie während der Verhandlung zeigte, sich im Angesicht der sicheren und unausweichlichen Todesstrafe nicht verleugnen würde. Vergebliche Erwartung. Die stolze Republikanerin blieb unempfindlich. Ihre Züge zeigten keine Erregung; sie war weder von dem schrecklichen Urteil, das sie dem Schafott weihte, noch von der eisigen Stille, die sie umgab, noch von der heiligen Scheu, die auch diese blutigen Entscheidungen des Strafgerichtes begleiten, erschüttert. Eine tiefe Ruhe lag auf ihrer Stirne während jener Augenblicke, in denen der Mut der Unerschütterlichsten gezwungen wird, der Regung der Natur nachzugeben.</p>
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[45/0063] der Gerechtigkeit sein kann.“ Charlotte Corday schien mit dieser Verteidigung sehr einverstanden zu sein. Die Geschworenen verurteilten sie einstimmig. Der Präsident verkündete ihr Todesurteil mit folgenden Worten: „In Anbetracht des einstimmigen Verdiktes der Geschworenen, das erstens besagt, dass es zuverlässig sicher ist, dass Jean Paul Marat, Abgeordneter des Nationalkonvents, am 13. des laufenden Monats Juli, zwischen 6 und 7 Uhr abends, durch einen Messerstich in die Brust getötet wurde, während er im Bade sass, durch welchen Stich er auch augenblicklich verschied; zweitens: dass Marie Anne Charlotte Corday die Urheberin dieser Mordtat ist; drittens: dass sie die Tat vorsätzlich und in verbrecherischer kontrerevolutionärer Absicht verübt hat, wird Marie Anne Charlotte Corday zur Todesstrafe verurteilt. Es wird angeordnet, dass sie, mit einem roten Hemd angetan, zur Richtstätte geführt wird, dass ihr Vermögen der Republik zufällt und dass das gegenwärtige Urteil auf Antrag des öffentlichen Anklägers, auf der Place de la Revolution vollzogen wird.“ Aller Blicke waren auf sie gerichtet und man forschte, ob die unerschütterliche Ruhe, die sie während der Verhandlung zeigte, sich im Angesicht der sicheren und unausweichlichen Todesstrafe nicht verleugnen würde. Vergebliche Erwartung. Die stolze Republikanerin blieb unempfindlich. Ihre Züge zeigten keine Erregung; sie war weder von dem schrecklichen Urteil, das sie dem Schafott weihte, noch von der eisigen Stille, die sie umgab, noch von der heiligen Scheu, die auch diese blutigen Entscheidungen des Strafgerichtes begleiten, erschüttert. Eine tiefe Ruhe lag auf ihrer Stirne während jener Augenblicke, in denen der Mut der Unerschütterlichsten gezwungen wird, der Regung der Natur nachzugeben. Der Präsident fragte sie hierauf, ob sie etwas über die Anwendung der Gesetze zu bemerken habe. Als einzige Antwort liess sie sich vom Gendarmen zu ihrem Verteidiger führen und richtete mit vieler Grazie und Sanftmut folgende

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Zitationshilfe: Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/adler_frauen_1906/63>, abgerufen am 24.11.2024.