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Adler, Alfred: Studie über Minderwertigkeit von Organen. Berlin u. a., 1907.

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zinomzellen, die eine dem embryonalen Wachstum ähnliche Fähigkeit
verraten. Desgleichen der Befund von Riesenzellen sowie des embryo-
nalen Gewebes. Die Bedeutung des Nävus habe ich bereits hervor-
gehoben. Ich halte seine Beziehung zur Minderwertigkeit für sicher-
gestellt. Seine Beziehung zum Karzinom ist eine längst bekannte. Wei-
ters kann ich hier die ganze Cohnheimsche Argumentation und die sich
daran schließende Kasuistik anführen. Nur daß ich den Begriff der
"versprengten embryonalen Keime" fallen lassen muß und an seine
Stelle die Minderwertigkeit des Organes rücke, mit seinem dem em-
bryonalen nahestehenden Charakter. Auch die hereditäre Bedeutung des
Karzinoms halte ich für erweisbar, allerdings in anderem Sinne als die
sich dafür einsetzenden Autoren. Vererbt wird die Minderwertigkeit des
Organes, nicht das Karzinom. Zur Entstehung des Karzinoms bedarf
es noch weiterer Bedingungen. Die Minderwertigkeit des Organes aber
ist im Stammbaum erweisbar.

Frau A. B. erkrankte im 58. Lebensjahr an Karzinom der linken
Mamma. Ihre Tochter, Frau L. T., zeigt beiderseits Verkümmerungen
der Brustwarzen und erwies sich trotz aller erdenklichen Mühe als
stillungsunfähig. Als auffallend sei noch angemerkt, daß bei Frau L. T.
ein ziemlich dichter Haarkranz beide Mamillen umgibt, ein Befund, der
an die Behaarung bei Spina bifida, einer anderen morphologischen
Minderwertigkeit, erinnert.

Frau Therese S. starb im 46. Lebensjahre im Anschluß an eine
Operation eines Uteruskarzinoms. Ihr Sohn sowie der Sohn ihrer Tochter
litten an Enuresis. Die Tochter bekommt bei jeder geringfügigen Auf-
regung Anfälle von Erbrechen und diarrhoischen Stühlen. Dieser Fall
ist nur für den beweisend, der mit mir das Gesetz von der mehrfachen
Minderwertigkeit der Organe gelten läßt und sich weiter meiner An-
schauung anschließt, nach welcher Enuresis sowie Magen- und Darm-
neurosen auf funktioneller Minderwertigkeit des zugehörigen Organes
beruhen.

Auch der Fall L. (s. o.) wäre hier anzuführen.

Fall der J. K. Druckempfindlichkeit der Magengegend. Ausstrahlende
Schmerzen nach links bis in die Gegend des linken Schulterblattes,
erhöhte spontane Schmerzen nach Nahrungsaufnahme, Erbrechen. Blasse
Person, Köchin. Kein Gaumenreflex, Rachenreflex positiv. Vater an
Magenkrebs gestorben. -- Auch hier zeigt sich die Heredität des min-
derwertigen Organes, ferner aber auch die später zu erwähnende (V),
von der ursprünglichen Minderwertigkeit des Verdauungsorganes beein-
flußte Berufswahl und die (IV) noch zu besprechende Mangelhaftigkeit

zinomzellen, die eine dem embryonalen Wachstum ähnliche Fähigkeit
verraten. Desgleichen der Befund von Riesenzellen sowie des embryo-
nalen Gewebes. Die Bedeutung des Nävus habe ich bereits hervor-
gehoben. Ich halte seine Beziehung zur Minderwertigkeit für sicher-
gestellt. Seine Beziehung zum Karzinom ist eine längst bekannte. Wei-
ters kann ich hier die ganze Cohnheimsche Argumentation und die sich
daran schließende Kasuistik anführen. Nur daß ich den Begriff der
„versprengten embryonalen Keime“ fallen lassen muß und an seine
Stelle die Minderwertigkeit des Organes rücke, mit seinem dem em-
bryonalen nahestehenden Charakter. Auch die hereditäre Bedeutung des
Karzinoms halte ich für erweisbar, allerdings in anderem Sinne als die
sich dafür einsetzenden Autoren. Vererbt wird die Minderwertigkeit des
Organes, nicht das Karzinom. Zur Entstehung des Karzinoms bedarf
es noch weiterer Bedingungen. Die Minderwertigkeit des Organes aber
ist im Stammbaum erweisbar.

Frau A. B. erkrankte im 58. Lebensjahr an Karzinom der linken
Mamma. Ihre Tochter, Frau L. T., zeigt beiderseits Verkümmerungen
der Brustwarzen und erwies sich trotz aller erdenklichen Mühe als
stillungsunfähig. Als auffallend sei noch angemerkt, daß bei Frau L. T.
ein ziemlich dichter Haarkranz beide Mamillen umgibt, ein Befund, der
an die Behaarung bei Spina bifida, einer anderen morphologischen
Minderwertigkeit, erinnert.

Frau Therese S. starb im 46. Lebensjahre im Anschluß an eine
Operation eines Uteruskarzinoms. Ihr Sohn sowie der Sohn ihrer Tochter
litten an Enuresis. Die Tochter bekommt bei jeder geringfügigen Auf-
regung Anfälle von Erbrechen und diarrhoischen Stühlen. Dieser Fall
ist nur für den beweisend, der mit mir das Gesetz von der mehrfachen
Minderwertigkeit der Organe gelten läßt und sich weiter meiner An-
schauung anschließt, nach welcher Enuresis sowie Magen- und Darm-
neurosen auf funktioneller Minderwertigkeit des zugehörigen Organes
beruhen.

Auch der Fall L. (s. o.) wäre hier anzuführen.

Fall der J. K. Druckempfindlichkeit der Magengegend. Ausstrahlende
Schmerzen nach links bis in die Gegend des linken Schulterblattes,
erhöhte spontane Schmerzen nach Nahrungsaufnahme, Erbrechen. Blasse
Person, Köchin. Kein Gaumenreflex, Rachenreflex positiv. Vater an
Magenkrebs gestorben. — Auch hier zeigt sich die Heredität des min-
derwertigen Organes, ferner aber auch die später zu erwähnende (V),
von der ursprünglichen Minderwertigkeit des Verdauungsorganes beein-
flußte Berufswahl und die (IV) noch zu besprechende Mangelhaftigkeit

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[24/0036] zinomzellen, die eine dem embryonalen Wachstum ähnliche Fähigkeit verraten. Desgleichen der Befund von Riesenzellen sowie des embryo- nalen Gewebes. Die Bedeutung des Nävus habe ich bereits hervor- gehoben. Ich halte seine Beziehung zur Minderwertigkeit für sicher- gestellt. Seine Beziehung zum Karzinom ist eine längst bekannte. Wei- ters kann ich hier die ganze Cohnheimsche Argumentation und die sich daran schließende Kasuistik anführen. Nur daß ich den Begriff der „versprengten embryonalen Keime“ fallen lassen muß und an seine Stelle die Minderwertigkeit des Organes rücke, mit seinem dem em- bryonalen nahestehenden Charakter. Auch die hereditäre Bedeutung des Karzinoms halte ich für erweisbar, allerdings in anderem Sinne als die sich dafür einsetzenden Autoren. Vererbt wird die Minderwertigkeit des Organes, nicht das Karzinom. Zur Entstehung des Karzinoms bedarf es noch weiterer Bedingungen. Die Minderwertigkeit des Organes aber ist im Stammbaum erweisbar. Frau A. B. erkrankte im 58. Lebensjahr an Karzinom der linken Mamma. Ihre Tochter, Frau L. T., zeigt beiderseits Verkümmerungen der Brustwarzen und erwies sich trotz aller erdenklichen Mühe als stillungsunfähig. Als auffallend sei noch angemerkt, daß bei Frau L. T. ein ziemlich dichter Haarkranz beide Mamillen umgibt, ein Befund, der an die Behaarung bei Spina bifida, einer anderen morphologischen Minderwertigkeit, erinnert. Frau Therese S. starb im 46. Lebensjahre im Anschluß an eine Operation eines Uteruskarzinoms. Ihr Sohn sowie der Sohn ihrer Tochter litten an Enuresis. Die Tochter bekommt bei jeder geringfügigen Auf- regung Anfälle von Erbrechen und diarrhoischen Stühlen. Dieser Fall ist nur für den beweisend, der mit mir das Gesetz von der mehrfachen Minderwertigkeit der Organe gelten läßt und sich weiter meiner An- schauung anschließt, nach welcher Enuresis sowie Magen- und Darm- neurosen auf funktioneller Minderwertigkeit des zugehörigen Organes beruhen. Auch der Fall L. (s. o.) wäre hier anzuführen. Fall der J. K. Druckempfindlichkeit der Magengegend. Ausstrahlende Schmerzen nach links bis in die Gegend des linken Schulterblattes, erhöhte spontane Schmerzen nach Nahrungsaufnahme, Erbrechen. Blasse Person, Köchin. Kein Gaumenreflex, Rachenreflex positiv. Vater an Magenkrebs gestorben. — Auch hier zeigt sich die Heredität des min- derwertigen Organes, ferner aber auch die später zu erwähnende (V), von der ursprünglichen Minderwertigkeit des Verdauungsorganes beein- flußte Berufswahl und die (IV) noch zu besprechende Mangelhaftigkeit

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Zitationshilfe: Adler, Alfred: Studie über Minderwertigkeit von Organen. Berlin u. a., 1907, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/adler_studie_1907/36>, abgerufen am 23.11.2024.