Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852.andern Streit gerathen, als den, aus welchem für andern Streit gerathen, als den, aus welchem für <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0066" n="52"/> andern Streit gerathen, als den, aus welchem für<lb/> die Civiliſation die ſchönſten Früchte entſpringen.<lb/> Wozu alſo dieſer Dispüt, der uns nichts angeht?<lb/> Die weiſen und humanen Männer, denen unſre Re¬<lb/> gierung anvertraut iſt, werden immer für unſer Beſtes<lb/> ſorgen und was ſie erſinnen, iſt gut und wird zu<lb/> unſrer Aller Ruhe beitragen.“</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [52/0066]
andern Streit gerathen, als den, aus welchem für
die Civiliſation die ſchönſten Früchte entſpringen.
Wozu alſo dieſer Dispüt, der uns nichts angeht?
Die weiſen und humanen Männer, denen unſre Re¬
gierung anvertraut iſt, werden immer für unſer Beſtes
ſorgen und was ſie erſinnen, iſt gut und wird zu
unſrer Aller Ruhe beitragen.“
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |