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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 3. Berlin, 1852.

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"Es ist schlimm, daß es so ist, meine Herrn,
aber noch schlimmer, daß, während er von jedem
Rath will, er unserm am wenigsten traut. Oder
wollen Sie sich darüber täuschen, daß im Volke der
Glaube ist, wir betrügen es, wenn wir Erbschaften
reguliren, Inventare aufnehmen, Sporteln liquidiren,
ja leider selbst, wenn wir Recht sprechen?"

"Das Volk ist einmal dumm, College!"

"Ist es dazu vom Schöpfer destinirt! Oder
haben wir es allmälig dumm gemacht, weil wir
ihm nicht den geringsten Einblick in unsern Me¬
chanismus gewährten? Es kann in unsere Akten
nicht sehen, und wenn, verstünde es nicht einmal
unsere Sprache."

"Friedrich hat etwas davon im Sinn gehabt,
was Sie meinen, erwiederte Köls. Ihm und seinen
Räthen schwebte der Gedanke vor, daß die Justiz
Allgemeingut werden sollte; daher die wunderlichen
Verordnungen, wie lange nur ein Prozeß dauern
sollte, die Beschränkung des Einflusses der Advokaten,
der indirecte Zwang, daß jeder eigentlich seinen
Prozeß selbst führen müsse. Wohin hat uns das
geführt? Nur auf Widersprüche; denn es war nicht
auszuführen, weil das Volk keinen Sinn dafür
hatte, weil es nichts davon verstand, kurz weil es
nun einmal zu dumm ist."

"Weil -- sagte Büsching und hielt inne -- doch
das führt uns hier zu weit. Meine Herren Collegen,
fühlen Sie denn nicht, daß es einer innigern, festern

„Es iſt ſchlimm, daß es ſo iſt, meine Herrn,
aber noch ſchlimmer, daß, während er von jedem
Rath will, er unſerm am wenigſten traut. Oder
wollen Sie ſich darüber täuſchen, daß im Volke der
Glaube iſt, wir betrügen es, wenn wir Erbſchaften
reguliren, Inventare aufnehmen, Sporteln liquidiren,
ja leider ſelbſt, wenn wir Recht ſprechen?“

„Das Volk iſt einmal dumm, College!“

„Iſt es dazu vom Schöpfer deſtinirt! Oder
haben wir es allmälig dumm gemacht, weil wir
ihm nicht den geringſten Einblick in unſern Me¬
chanismus gewährten? Es kann in unſere Akten
nicht ſehen, und wenn, verſtünde es nicht einmal
unſere Sprache.“

„Friedrich hat etwas davon im Sinn gehabt,
was Sie meinen, erwiederte Köls. Ihm und ſeinen
Räthen ſchwebte der Gedanke vor, daß die Juſtiz
Allgemeingut werden ſollte; daher die wunderlichen
Verordnungen, wie lange nur ein Prozeß dauern
ſollte, die Beſchränkung des Einfluſſes der Advokaten,
der indirecte Zwang, daß jeder eigentlich ſeinen
Prozeß ſelbſt führen müſſe. Wohin hat uns das
geführt? Nur auf Widerſprüche; denn es war nicht
auszuführen, weil das Volk keinen Sinn dafür
hatte, weil es nichts davon verſtand, kurz weil es
nun einmal zu dumm iſt.“

„Weil — ſagte Büſching und hielt inne — doch
das führt uns hier zu weit. Meine Herren Collegen,
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[192/0202] „Es iſt ſchlimm, daß es ſo iſt, meine Herrn, aber noch ſchlimmer, daß, während er von jedem Rath will, er unſerm am wenigſten traut. Oder wollen Sie ſich darüber täuſchen, daß im Volke der Glaube iſt, wir betrügen es, wenn wir Erbſchaften reguliren, Inventare aufnehmen, Sporteln liquidiren, ja leider ſelbſt, wenn wir Recht ſprechen?“ „Das Volk iſt einmal dumm, College!“ „Iſt es dazu vom Schöpfer deſtinirt! Oder haben wir es allmälig dumm gemacht, weil wir ihm nicht den geringſten Einblick in unſern Me¬ chanismus gewährten? Es kann in unſere Akten nicht ſehen, und wenn, verſtünde es nicht einmal unſere Sprache.“ „Friedrich hat etwas davon im Sinn gehabt, was Sie meinen, erwiederte Köls. Ihm und ſeinen Räthen ſchwebte der Gedanke vor, daß die Juſtiz Allgemeingut werden ſollte; daher die wunderlichen Verordnungen, wie lange nur ein Prozeß dauern ſollte, die Beſchränkung des Einfluſſes der Advokaten, der indirecte Zwang, daß jeder eigentlich ſeinen Prozeß ſelbſt führen müſſe. Wohin hat uns das geführt? Nur auf Widerſprüche; denn es war nicht auszuführen, weil das Volk keinen Sinn dafür hatte, weil es nichts davon verſtand, kurz weil es nun einmal zu dumm iſt.“ „Weil — ſagte Büſching und hielt inne — doch das führt uns hier zu weit. Meine Herren Collegen, fühlen Sie denn nicht, daß es einer innigern, feſtern

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 3. Berlin, 1852, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe03_1852/202>, abgerufen am 24.11.2024.