Aviso. Relation oder Zeitung. Wolfenbüttel, 1609.aber die Stend gleichsam zu rück gesetzt/ da doch vnter dessen andern theils
Ebenmessig sein in der zeit der Gülch. Sachen viel vnterschiedliche
Extract aus der Osterr. Proposition. 1. Erstlich begehren J. Kön. M. an die Stend wiederumb die doppelte
2. Zu erbawung der Vestung Raab vnd anderer incorporirten Grentzen
3. Zu dem Nußdorff. Cebew gleichfals ein ersprießliche hülff. 4. Weil die Lande mit schweren Schuldenlasten vff J. M. kommen/
5. Nachdem allerley silberne vnd gülden Müntz durch das Kriegswesen
6. Die Landtaffel/ vnd Landgerichtsordnung/ weil dem Landt vnd der
7. Schließlich begern J. M. weil ansehnliche Restanten vorhanden/ das die
zu
aber die Stend gleichsam zu ruͤck gesetzt/ da doch vnter dessen andern theils
Ebenmessig sein in der zeit der Guͤlch. Sachen viel vnterschiedliche
Extract aus der Osterr. Proposition. 1. Erstlich begehren J. Koͤn. M. an die Stend wiederumb die doppelte
2. Zu erbawung der Vestung Raab vnd anderer incorporirten Grentzen
3. Zu dem Nußdorff. Cebew gleichfals ein ersprießliche huͤlff. 4. Weil die Lande mit schweren Schuldenlasten vff J. M. kommen/
5. Nachdem allerley silberne vnd guͤlden Muͤntz durch das Kriegswesen
6. Die Landtaffel/ vnd Landgerichtsordnung/ weil dem Landt vnd der
7. Schließlich begern J. M. weil ansehnliche Restanten vorhanden/ das die
zu
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aber die Stend gleichsam zu ruͤck gesetzt/ da doch vnter dessen andern theils
geringer in jhrem suchen mit wilfehtiger erklerung entgegen gangen wor-
den/ sonderlich auch das in vnwesen dieser Legation (zu der schickende Stend
nicht geringen Verkleinerung) dem Hertzog zu Beyrn die Stadt Thona-
werth numehr gentzlich/ vnd zwar ohne zuuor beschehene Liquidation dessen
uffgewenden Execution den kostens vnnd gebuͤrender Erkandtnns einge-
reumbt vnd vbergeben/ vnd also den Evang. Buͤrgern jhre Christliche Re-
ligion vnd Freyheit allerdings vnd dergestalt benom: vnd entzogen worden/
das jhnen auch die Evang. Christliche Predigten anderer oͤrter zubesuchen/
abgestrickt/ ja so wol die Spitalspfruͤnden/ wann sie sich nicht zu Paͤbst. Re-
ligion erkennen/ von jhren Pfruͤnden verstossen worden/ das also diese St.
hiedurch fast mehr als in der Aacht selbsten beschwert vnd betranget ist.
Ebenmessig sein in der zeit der Guͤlch. Sachen viel vnterschiedliche
Verordnung/ Citationes/ Mandata vnd Commissiones wieder die Jnter-
essirenden Fuͤrsten/ vnd jhre rechtmessiger weise erlangter Possession (de-
ren sie einmal ohne vergangene billigmessige Erkandtnus des ordentlichen
Rechten anderst nicht als durch lauter gewalt entsetzt werden koͤnnen) auß-
gangen vnd verrichtet worden/ daraus doch ein groß Fewr entstehen so her-
nach nicht leichtlich zu dempffen sein moͤcht.
Extract aus der Osterr. Proposition.
1. Erstlich begehren J. Koͤn. M. an die Stend wiederumb die doppelte
Gulthuͤff/ wie alleweg/ weil sie bereit zu end laufft.
2. Zu erbawung der Vestung Raab vnd anderer incorporirten Grentzen
so wol der hießigen Haupt Vestung Wien/ dann zu erhebung einer newen
Vestung gegen Canisa ein ergebliche huͤlff vff 3. Jahr.
3. Zu dem Nußdorff. Cebew gleichfals ein ersprießliche huͤlff.
4. Weil die Lande mit schweren Schuldenlasten vff J. M. kommen/
vnd dieselbe zu abzahlung des Kriegsvolcks/ jhre eigene Guͤter vnd Empter
angriffen vnnd gesteigert/ begern J. M. zu solcher ablegung/ dann auch zu
J. M: selbsten vnterhaltung ein absonderliche huͤlff vff 3. Jahr.
5. Nachdem allerley silberne vnd guͤlden Muͤntz durch das Kriegswesen
hochgestiegen/ vnd zu menniglich schaden geringert vnd beschnitten/ auch
aus dem Land gefuͤhret worden/ Begern J. M. solches in berathschlagung
zuziehen/ vnd der Stend gut achten derselben zueroͤffen.
6. Die Landtaffel/ vnd Landgerichtsordnung/ weil dem Landt vnd der
Justitia hoͤchlich daran gelegen/ moͤglichst befordern.
7. Schließlich begern J. M. weil ansehnliche Restanten vorhanden/ das die
Stend darauff bedacht sein wollen/ damit solcher Rest eingebracht/ vnd
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