Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846.die strenge Ahndung des Gesetzes rechtfertigen, und meinen guten Namen an den Pranger stellen. Sie gilt übrigens nicht allein jener Maßregel der Regierung, sondern auch den lügnerischen Correspondenz-Artikeln, welche sie zum Theil hervorgerufen und meinen Namen bei der deutschen Lese-Welt in Verruf gebracht haben. Der officiell angeführte Grund meiner Verweisung sind meine "Ideen," die ich theils "geäußert," theils "ins Leben rufen wolle." Es wird Anfangs Jedem befremdlich vorkommen, auf welche Weise eine Frau ihre "Ideen" ins Leben rufen könne, doch eine genügende Erklärung dieser Absonderlichkeit liegt in jenen Correspondenz-Artikeln, und in der Aeußerung des Polizeibeamten Goldhorn. Denn da das Cigarrenrauchen wohl nicht zu den Thatsachen gehört, durch welche eine Idee ins Leben gerufen wird, und außerdem auch bloß in den Straßen der preußischen Residenz polizeilich strafbar ist: so bleibt nichts übrig, als diese Worte auf die "Stiftung eines emancipirten Frauenklubbs" zu beziehen. Als ich zum ersten Male diesen Klagepunkt in der "Deutschen Allgem. Zeitung" las, erstaunte die strenge Ahndung des Gesetzes rechtfertigen, und meinen guten Namen an den Pranger stellen. Sie gilt übrigens nicht allein jener Maßregel der Regierung, sondern auch den lügnerischen Correspondenz-Artikeln, welche sie zum Theil hervorgerufen und meinen Namen bei der deutschen Lese-Welt in Verruf gebracht haben. Der officiell angeführte Grund meiner Verweisung sind meine „Ideen,“ die ich theils „geäußert,“ theils „ins Leben rufen wolle.“ Es wird Anfangs Jedem befremdlich vorkommen, auf welche Weise eine Frau ihre „Ideen“ ins Leben rufen könne, doch eine genügende Erklärung dieser Absonderlichkeit liegt in jenen Correspondenz-Artikeln, und in der Aeußerung des Polizeibeamten Goldhorn. Denn da das Cigarrenrauchen wohl nicht zu den Thatsachen gehört, durch welche eine Idee ins Leben gerufen wird, und außerdem auch bloß in den Straßen der preußischen Residenz polizeilich strafbar ist: so bleibt nichts übrig, als diese Worte auf die „Stiftung eines emancipirten Frauenklubbs“ zu beziehen. Als ich zum ersten Male diesen Klagepunkt in der „Deutschen Allgem. Zeitung“ las, erstaunte <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0037" n="37"/> die strenge Ahndung des Gesetzes rechtfertigen, und meinen guten Namen an den Pranger stellen. Sie gilt übrigens nicht allein jener Maßregel der Regierung, sondern auch den lügnerischen Correspondenz-Artikeln, welche sie zum Theil hervorgerufen und meinen Namen bei der deutschen Lese-Welt in Verruf gebracht haben.</p> <p>Der officiell angeführte Grund meiner Verweisung sind meine „<hi rendition="#g">Ideen</hi>,“ die ich theils „<hi rendition="#g">geäußert</hi>,“ theils „<hi rendition="#g">ins Leben rufen wolle</hi>.“</p> <p>Es wird Anfangs Jedem befremdlich vorkommen, auf welche Weise eine Frau ihre „<hi rendition="#g">Ideen</hi>“ ins Leben rufen könne, doch eine genügende Erklärung dieser Absonderlichkeit liegt in jenen Correspondenz-Artikeln, und in der Aeußerung des Polizeibeamten <hi rendition="#g">Goldhorn</hi>. Denn da das Cigarrenrauchen wohl nicht zu<hi rendition="#g"> den</hi> Thatsachen gehört, durch welche eine Idee ins Leben gerufen wird, und außerdem auch bloß in den Straßen der <hi rendition="#g">preußischen</hi> Residenz polizeilich strafbar ist: so bleibt nichts übrig, als diese Worte auf die „Stiftung eines emancipirten Frauenklubbs“ zu beziehen. Als ich zum ersten Male diesen Klagepunkt in der „Deutschen Allgem. Zeitung“ las, erstaunte </p> </div> </body> </text> </TEI> [37/0037]
die strenge Ahndung des Gesetzes rechtfertigen, und meinen guten Namen an den Pranger stellen. Sie gilt übrigens nicht allein jener Maßregel der Regierung, sondern auch den lügnerischen Correspondenz-Artikeln, welche sie zum Theil hervorgerufen und meinen Namen bei der deutschen Lese-Welt in Verruf gebracht haben.
Der officiell angeführte Grund meiner Verweisung sind meine „Ideen,“ die ich theils „geäußert,“ theils „ins Leben rufen wolle.“
Es wird Anfangs Jedem befremdlich vorkommen, auf welche Weise eine Frau ihre „Ideen“ ins Leben rufen könne, doch eine genügende Erklärung dieser Absonderlichkeit liegt in jenen Correspondenz-Artikeln, und in der Aeußerung des Polizeibeamten Goldhorn. Denn da das Cigarrenrauchen wohl nicht zu den Thatsachen gehört, durch welche eine Idee ins Leben gerufen wird, und außerdem auch bloß in den Straßen der preußischen Residenz polizeilich strafbar ist: so bleibt nichts übrig, als diese Worte auf die „Stiftung eines emancipirten Frauenklubbs“ zu beziehen. Als ich zum ersten Male diesen Klagepunkt in der „Deutschen Allgem. Zeitung“ las, erstaunte
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in der Syntax von zeno.org
(2013-03-15T10:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus zeno.org entsprechen muss.
Google Books: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-03-15T10:54:31Z)
Frederike Neuber: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-03-15T10:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |