Allgemeine Zeitung. Nr. 29. Augsburg, 29. Januar 1840.
In der kurzen Oberhaussitzung am 21 Jan. fragte Lord Strangford die Minister, ob jetzt Aussicht auf baldige Beendigung der Blokade des La Plata-Stroms vorhanden sey, wie der edle Viscount (Melbourne) schon in der vorjährigen Session Hoffnung dazu gegeben habe. Lord Melbourne antwortete, er könne zur Zeit keine Versicherung in dieser Hinsicht geben. Lord Brougham brachte eine Bill ins Haus, welche die Freimachung von Lehnsgütern (enfranchisment of copyhold tenements) zum Zweck hat. Er klagte dabei über die hunderterlei (tout comme chez nous) Particularrechte, die für dieses und ähnliche Rechtsverhältnisse in England bestehen. "Es ist," sprach er, "eine ärgerliche Anomalie, und man wundert sich, wie sie noch dauern kann. Da st keine Spur von Classification, von System; jeder kleine Bezirk, jedes städtische Weichbild, fast jedes Dörfchen hat sein besonderes Gesetz. Napoleons bewunderungswürdiger Codex, der den nämlichen althergebrachten Uebelstand in Frankreich abschaffte, wird den Namen des großen Mannes ruhmvoller auf die Nachwelt bringen, als alle seine Waffenthaten. Ich weiß viele Fälle in England, wo ein Haus nach einem Gesetz und der daranstoßende Garten nach einem andern besessen wird, ja von einem Hause, das ich ererbt habe, unterliegt die eine Hälfte diesem, die andere jenem Lehensgesetz." Die Bill wurde nach ihrer ersten Lesung an einen Ausschuß verwiesen. In der Sitzung des Hauses der Gemeinen am 21 Jan. erschienen die Richter HH. Maule und Erskine mit der im Hause der Lords schnell durch alle Stadien geförderten Bill zur Naturalisirung des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Auf Lord J. Russells Motion wurde sie zum erstenmal gelesen, und sogleich auch deren zweite Lesung beantragt. Sir R. Inglis, das orthodoxe Mitglied für die Universität Oxford, wünschte, bevor die zweite Lesung vor sich gehe, möge der edle Lord angeben, ob und inwiefern die Bill dem Act of Settlement (der Sicherheitsurkunde bei der Thronbesteigung des Hauses Braunschweig) conform sey, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung dieser Acte, daß das Ehegemahl des Souveräns oder der Souveränin Protestant seyn müsse ... (Lauter Ruf: "Oh, oh!" und "Genug davon!" - Gelächter.) ferner, daß derselbe das Abendmahl nach dem Ritus der Kirche von England zu empfangen habe. Lord J. Russell entgegnete, die vorliegende Bill berühre nicht im entferntesten den Act of Settlement, an dem etwas zu ändern ihm (Russell) und seinen Collegen so wenig einfalle, als irgend einem ehrenwerthen Mitgliede des Hauses. Diese Bill bezwecke bloß, dem Prinzen Albert durch seine Naturalisirung die Rechte eines brittischen Unterthans zuzuwenden, und sie werde wohl so wenig Anstand finden, als vormals eine ähnliche Bill zu Gunsten des Prinzen Leopold aus demselben edlen deutschen Fürstenhaus. Die Bill wurde zum zweitenmal gelesen. Hr. Joseph Hume wünscht die Vorlegung einer Rechnung über alle Summen, die in den Jahren 1838 und 1839 an Glieder der königlichen Familie, ausschließlich der Civilliste, aus der Staatscasse gezahlt worden, und kündigt an, er werde morgen (22), wenn der edle Lord (Russell) auf die Bewilligung von 50,000 Pf. St. Apanage für Prinz Albert antrage, die Gesinnung des Hauses darüber erholen, ob es nicht rathsam sey, diese Summe auf 21,000 Pf. St. jährlich, als die übliche Apanage englischer Prinzen von Geblüt, zu ermäßigen. Gegen Ende der Sitzung kam die Sache nochmals zur Sprache. Indem nämlich der Schatzkanzler anzeigte, daß er andern Tages behufs dieser Apanagefrage die Verwandlung des Hauses in eine Subsidiencommittee vorschlagen werde, fügte der torystische Obrist Sibthorp seinerseits die Notiz bei, er werde die Clausel beantragen, daß, welcher Jahrgehalt dem Prinzen auch votirt werden möge, derselbe in dem Falle, daß der Prinz die Königin überleben sollte, aufzuhören habe, 1) wenn der Prinz nicht wenigstens die Hälfte jedes Jahrs in England zubringe; 2) wenn er in zweiter Ehe eine ausländische Prinzessin heirathe; 3) wenn er dem Protestantismus abtrünnig werde. - Der übrige Theil der Sitzung war der weitern Discussion der Privilegiumsfrage gewidmet. Der ministerielle Antrag, die Sheriffs gefangen zu setzen, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Andrerseits hat die Queensbench zu Gunsten Stockdale's einen definitiven Bescheid (rule absolute) gefaßt, und damit dem Hause der Gemeinen den Haudschuh hingeworfen.
In der kurzen Oberhaussitzung am 21 Jan. fragte Lord Strangford die Minister, ob jetzt Aussicht auf baldige Beendigung der Blokade des La Plata-Stroms vorhanden sey, wie der edle Viscount (Melbourne) schon in der vorjährigen Session Hoffnung dazu gegeben habe. Lord Melbourne antwortete, er könne zur Zeit keine Versicherung in dieser Hinsicht geben. Lord Brougham brachte eine Bill ins Haus, welche die Freimachung von Lehnsgütern (enfranchisment of copyhold tenements) zum Zweck hat. Er klagte dabei über die hunderterlei (tout comme chez nous) Particularrechte, die für dieses und ähnliche Rechtsverhältnisse in England bestehen. „Es ist,“ sprach er, „eine ärgerliche Anomalie, und man wundert sich, wie sie noch dauern kann. Da st keine Spur von Classification, von System; jeder kleine Bezirk, jedes städtische Weichbild, fast jedes Dörfchen hat sein besonderes Gesetz. Napoleons bewunderungswürdiger Codex, der den nämlichen althergebrachten Uebelstand in Frankreich abschaffte, wird den Namen des großen Mannes ruhmvoller auf die Nachwelt bringen, als alle seine Waffenthaten. Ich weiß viele Fälle in England, wo ein Haus nach einem Gesetz und der daranstoßende Garten nach einem andern besessen wird, ja von einem Hause, das ich ererbt habe, unterliegt die eine Hälfte diesem, die andere jenem Lehensgesetz.“ Die Bill wurde nach ihrer ersten Lesung an einen Ausschuß verwiesen. In der Sitzung des Hauses der Gemeinen am 21 Jan. erschienen die Richter HH. Maule und Erskine mit der im Hause der Lords schnell durch alle Stadien geförderten Bill zur Naturalisirung des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Auf Lord J. Russells Motion wurde sie zum erstenmal gelesen, und sogleich auch deren zweite Lesung beantragt. Sir R. Inglis, das orthodoxe Mitglied für die Universität Oxford, wünschte, bevor die zweite Lesung vor sich gehe, möge der edle Lord angeben, ob und inwiefern die Bill dem Act of Settlement (der Sicherheitsurkunde bei der Thronbesteigung des Hauses Braunschweig) conform sey, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung dieser Acte, daß das Ehegemahl des Souveräns oder der Souveränin Protestant seyn müsse ... (Lauter Ruf: „Oh, oh!“ und „Genug davon!“ – Gelächter.) ferner, daß derselbe das Abendmahl nach dem Ritus der Kirche von England zu empfangen habe. Lord J. Russell entgegnete, die vorliegende Bill berühre nicht im entferntesten den Act of Settlement, an dem etwas zu ändern ihm (Russell) und seinen Collegen so wenig einfalle, als irgend einem ehrenwerthen Mitgliede des Hauses. Diese Bill bezwecke bloß, dem Prinzen Albert durch seine Naturalisirung die Rechte eines brittischen Unterthans zuzuwenden, und sie werde wohl so wenig Anstand finden, als vormals eine ähnliche Bill zu Gunsten des Prinzen Leopold aus demselben edlen deutschen Fürstenhaus. Die Bill wurde zum zweitenmal gelesen. Hr. Joseph Hume wünscht die Vorlegung einer Rechnung über alle Summen, die in den Jahren 1838 und 1839 an Glieder der königlichen Familie, ausschließlich der Civilliste, aus der Staatscasse gezahlt worden, und kündigt an, er werde morgen (22), wenn der edle Lord (Russell) auf die Bewilligung von 50,000 Pf. St. Apanage für Prinz Albert antrage, die Gesinnung des Hauses darüber erholen, ob es nicht rathsam sey, diese Summe auf 21,000 Pf. St. jährlich, als die übliche Apanage englischer Prinzen von Geblüt, zu ermäßigen. Gegen Ende der Sitzung kam die Sache nochmals zur Sprache. Indem nämlich der Schatzkanzler anzeigte, daß er andern Tages behufs dieser Apanagefrage die Verwandlung des Hauses in eine Subsidiencommittee vorschlagen werde, fügte der torystische Obrist Sibthorp seinerseits die Notiz bei, er werde die Clausel beantragen, daß, welcher Jahrgehalt dem Prinzen auch votirt werden möge, derselbe in dem Falle, daß der Prinz die Königin überleben sollte, aufzuhören habe, 1) wenn der Prinz nicht wenigstens die Hälfte jedes Jahrs in England zubringe; 2) wenn er in zweiter Ehe eine ausländische Prinzessin heirathe; 3) wenn er dem Protestantismus abtrünnig werde. – Der übrige Theil der Sitzung war der weitern Discussion der Privilegiumsfrage gewidmet. Der ministerielle Antrag, die Sheriffs gefangen zu setzen, wurde mit großer Mehrheit angenommen. 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Man behauptet freilich, jene Classen seyen nicht hinlänglich unterrichtet, um mit dem Wahlrecht betraut werden zu können; aber ich habe einen Mann in dieser Lebenssphäre einem Parlamentsmitglied, das mit ihm über die Sache sprach, eine vortreffliche Antwort geben hören. Der Arbeitsmann sagte: „Wenn ihr uns für nicht hinlänglich unterrichtet haltet, warum votirt ihr bloß 30,000 Pf. St. für Volksschulen? Zuerst weigert ihr euch, das Volk zu unterrichten, und dann, einen Fehler mit dem andern entschuldigend, vorenthaltet ihr uns das Wahlrecht auf den Grund hin, wir seyen nicht genug unterrichtet.“ <hi rendition="#g">Ich</hi> aber glaube, die Zeit ist gekommen, wo ihr es ganz unmöglich finden werdet, die große Masse der Arbeiterbevölkerung in solchen, vorgeblich constitutionellen, geistigen und politischen Fesseln zu belassen. Schlagt ihr die entgegengesetzte Bahn ein, geht ihr von dem Ausschließungssystem ab, vertraut ihr auf den gesunden Sinn eurer Mitmenschen und adoptirt, unter vernünftigen Regulirungen, eine solche Wahlqualification, die eine zugleich freisinnige, weise und redliche Ausübung des Wahlrechts verbürgen mag; – verwirklicht ihr den vernunftgemäßen Grundsatz unserer Verfassung, daß Niemand ohne seine Zustimmung besteuert, daß Niemand durch ein Gesetz als gebunden betrachtet werden darf, bei dessen Erlassung er nicht repräsentirt war; – führt ihr diesen Grundsatz durch, und thut die Thore unserer politischen Constitution weiter auf für alle Classen der Staatsgesellschaft: dann, glaub' ich, werdet ihr bald die heilsamen Folgen eines solchen Entschlusses wahrnehmen, dann werden die Prediger des Aufruhrs vor kahlen Wänden declamiren, wenn sie überhaupt noch declamiren werden, dann wird die intelligente und redliche Bevölkerung des Landes sich wieder einigen, und nicht in unversöhnlich feindselige Bruchtheile geschieden bleiben. Noch mehr, die ächte Aristokratie, die des Rangs, des Reichthums und der Erfahrung der obern Gesellschaftsclassen, wird dann jenes Ansehen wieder gewinnen, das, wenn ich anders unsere Landsleute kenne, der Natur, der Denkart und den Gewohnheiten der Engländer wesentlich gemäß ist.“ (Man bemerkte, daß Broughams Rede, die in ihren gegen O'Connell und mittelbar gegen das Ministerium gerichteten Stellen von den Torypairs so lebhaften Beifall erntete, in ihrem weitern Verlauf ein ganz stummes Auditorium fand. Die Tories schwiegen, und die „liberalen Whigs“ ebenfalls.)</p><lb/> <p>In der kurzen <hi rendition="#g">Oberhaussitzung</hi> am 21 Jan. fragte Lord <hi rendition="#g">Strangford</hi> die Minister, ob jetzt Aussicht auf baldige Beendigung der Blokade des La Plata-Stroms vorhanden sey, wie der edle Viscount (Melbourne) schon in der vorjährigen Session Hoffnung dazu gegeben habe. 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Ich weiß viele Fälle in England, wo ein Haus nach einem Gesetz und der daranstoßende Garten nach einem andern besessen wird, ja von einem Hause, das ich ererbt habe, unterliegt die eine Hälfte diesem, die andere jenem Lehensgesetz.“ Die Bill wurde nach ihrer ersten Lesung an einen Ausschuß verwiesen.</p><lb/> <p>In der <hi rendition="#g">Sitzung des Hauses der Gemeinen</hi> am 21 Jan. erschienen die Richter HH. Maule und Erskine mit der im Hause der Lords schnell durch alle Stadien geförderten Bill zur Naturalisirung des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Auf Lord J. <hi rendition="#g">Russells</hi> Motion wurde sie zum erstenmal gelesen, und sogleich auch deren zweite Lesung beantragt. Sir R. <hi rendition="#g">Inglis</hi>, das orthodoxe Mitglied für die Universität Oxford, wünschte, bevor die zweite Lesung vor sich gehe, möge der edle Lord angeben, ob und inwiefern die Bill dem Act of Settlement (der Sicherheitsurkunde bei der Thronbesteigung des Hauses Braunschweig) conform sey, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung dieser Acte, daß das Ehegemahl des Souveräns oder der Souveränin Protestant seyn müsse ... (Lauter Ruf: „Oh, oh!“ und „Genug davon!“ – Gelächter.) ferner, daß derselbe das Abendmahl nach dem Ritus der Kirche von England zu empfangen habe. Lord J. <hi rendition="#g">Russell</hi> entgegnete, die vorliegende Bill berühre nicht im entferntesten den Act of Settlement, an dem etwas zu ändern ihm (Russell) und seinen Collegen so wenig einfalle, als irgend einem ehrenwerthen Mitgliede des Hauses. Diese Bill bezwecke bloß, dem Prinzen Albert durch seine Naturalisirung die Rechte eines brittischen Unterthans zuzuwenden, und sie werde wohl so wenig Anstand finden, als vormals eine ähnliche Bill zu Gunsten des Prinzen Leopold aus demselben edlen deutschen Fürstenhaus. Die Bill wurde zum zweitenmal gelesen. Hr. Joseph <hi rendition="#g">Hume</hi> wünscht die Vorlegung einer Rechnung über alle Summen, die in den Jahren 1838 und 1839 an Glieder der königlichen Familie, ausschließlich der Civilliste, aus der Staatscasse gezahlt worden, und kündigt an, er werde morgen (22), wenn der edle Lord (Russell) auf die Bewilligung von 50,000 Pf. St. Apanage für Prinz Albert antrage, die Gesinnung des Hauses darüber erholen, ob es nicht rathsam sey, diese Summe auf 21,000 Pf. St. jährlich, als die übliche Apanage englischer Prinzen von Geblüt, zu ermäßigen. Gegen Ende der Sitzung kam die Sache nochmals zur Sprache. 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lange hoffen Sie, daß das mündig gewordene Volk diesen Stand der Dinge noch ertragen werde? Wie lange, glauben Sie, wird das Volk noch ruhig dasitzen und seine Kette liebkosen? Bedenken Sie, der Mensch legt dem, wovon er ausgeschlossen ist, größern Werth bei, als dem, zu dessen Genuß er berechtigt ist; er überschätzt gern das, was er sich vorenthalteu sieht: – indem ihr den arbeitenden Classen das Wahlrecht vorenthaltet, erhöht ihr seinen Werth in ihren Augen bis zu einem unberechenbaren Grade. Man behauptet freilich, jene Classen seyen nicht hinlänglich unterrichtet, um mit dem Wahlrecht betraut werden zu können; aber ich habe einen Mann in dieser Lebenssphäre einem Parlamentsmitglied, das mit ihm über die Sache sprach, eine vortreffliche Antwort geben hören. Der Arbeitsmann sagte: „Wenn ihr uns für nicht hinlänglich unterrichtet haltet, warum votirt ihr bloß 30,000 Pf. St. für Volksschulen? Zuerst weigert ihr euch, das Volk zu unterrichten, und dann, einen Fehler mit dem andern entschuldigend, vorenthaltet ihr uns das Wahlrecht auf den Grund hin, wir seyen nicht genug unterrichtet.“ Ich aber glaube, die Zeit ist gekommen, wo ihr es ganz unmöglich finden werdet, die große Masse der Arbeiterbevölkerung in solchen, vorgeblich constitutionellen, geistigen und politischen Fesseln zu belassen. Schlagt ihr die entgegengesetzte Bahn ein, geht ihr von dem Ausschließungssystem ab, vertraut ihr auf den gesunden Sinn eurer Mitmenschen und adoptirt, unter vernünftigen Regulirungen, eine solche Wahlqualification, die eine zugleich freisinnige, weise und redliche Ausübung des Wahlrechts verbürgen mag; – verwirklicht ihr den vernunftgemäßen Grundsatz unserer Verfassung, daß Niemand ohne seine Zustimmung besteuert, daß Niemand durch ein Gesetz als gebunden betrachtet werden darf, bei dessen Erlassung er nicht repräsentirt war; – führt ihr diesen Grundsatz durch, und thut die Thore unserer politischen Constitution weiter auf für alle Classen der Staatsgesellschaft: dann, glaub' ich, werdet ihr bald die heilsamen Folgen eines solchen Entschlusses wahrnehmen, dann werden die Prediger des Aufruhrs vor kahlen Wänden declamiren, wenn sie überhaupt noch declamiren werden, dann wird die intelligente und redliche Bevölkerung des Landes sich wieder einigen, und nicht in unversöhnlich feindselige Bruchtheile geschieden bleiben. Noch mehr, die ächte Aristokratie, die des Rangs, des Reichthums und der Erfahrung der obern Gesellschaftsclassen, wird dann jenes Ansehen wieder gewinnen, das, wenn ich anders unsere Landsleute kenne, der Natur, der Denkart und den Gewohnheiten der Engländer wesentlich gemäß ist.“ (Man bemerkte, daß Broughams Rede, die in ihren gegen O'Connell und mittelbar gegen das Ministerium gerichteten Stellen von den Torypairs so lebhaften Beifall erntete, in ihrem weitern Verlauf ein ganz stummes Auditorium fand. Die Tories schwiegen, und die „liberalen Whigs“ ebenfalls.)
In der kurzen Oberhaussitzung am 21 Jan. fragte Lord Strangford die Minister, ob jetzt Aussicht auf baldige Beendigung der Blokade des La Plata-Stroms vorhanden sey, wie der edle Viscount (Melbourne) schon in der vorjährigen Session Hoffnung dazu gegeben habe. Lord Melbourne antwortete, er könne zur Zeit keine Versicherung in dieser Hinsicht geben. Lord Brougham brachte eine Bill ins Haus, welche die Freimachung von Lehnsgütern (enfranchisment of copyhold tenements) zum Zweck hat. Er klagte dabei über die hunderterlei (tout comme chez nous) Particularrechte, die für dieses und ähnliche Rechtsverhältnisse in England bestehen. „Es ist,“ sprach er, „eine ärgerliche Anomalie, und man wundert sich, wie sie noch dauern kann. Da st keine Spur von Classification, von System; jeder kleine Bezirk, jedes städtische Weichbild, fast jedes Dörfchen hat sein besonderes Gesetz. Napoleons bewunderungswürdiger Codex, der den nämlichen althergebrachten Uebelstand in Frankreich abschaffte, wird den Namen des großen Mannes ruhmvoller auf die Nachwelt bringen, als alle seine Waffenthaten. Ich weiß viele Fälle in England, wo ein Haus nach einem Gesetz und der daranstoßende Garten nach einem andern besessen wird, ja von einem Hause, das ich ererbt habe, unterliegt die eine Hälfte diesem, die andere jenem Lehensgesetz.“ Die Bill wurde nach ihrer ersten Lesung an einen Ausschuß verwiesen.
In der Sitzung des Hauses der Gemeinen am 21 Jan. erschienen die Richter HH. Maule und Erskine mit der im Hause der Lords schnell durch alle Stadien geförderten Bill zur Naturalisirung des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Auf Lord J. Russells Motion wurde sie zum erstenmal gelesen, und sogleich auch deren zweite Lesung beantragt. Sir R. Inglis, das orthodoxe Mitglied für die Universität Oxford, wünschte, bevor die zweite Lesung vor sich gehe, möge der edle Lord angeben, ob und inwiefern die Bill dem Act of Settlement (der Sicherheitsurkunde bei der Thronbesteigung des Hauses Braunschweig) conform sey, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung dieser Acte, daß das Ehegemahl des Souveräns oder der Souveränin Protestant seyn müsse ... (Lauter Ruf: „Oh, oh!“ und „Genug davon!“ – Gelächter.) ferner, daß derselbe das Abendmahl nach dem Ritus der Kirche von England zu empfangen habe. Lord J. Russell entgegnete, die vorliegende Bill berühre nicht im entferntesten den Act of Settlement, an dem etwas zu ändern ihm (Russell) und seinen Collegen so wenig einfalle, als irgend einem ehrenwerthen Mitgliede des Hauses. Diese Bill bezwecke bloß, dem Prinzen Albert durch seine Naturalisirung die Rechte eines brittischen Unterthans zuzuwenden, und sie werde wohl so wenig Anstand finden, als vormals eine ähnliche Bill zu Gunsten des Prinzen Leopold aus demselben edlen deutschen Fürstenhaus. Die Bill wurde zum zweitenmal gelesen. Hr. Joseph Hume wünscht die Vorlegung einer Rechnung über alle Summen, die in den Jahren 1838 und 1839 an Glieder der königlichen Familie, ausschließlich der Civilliste, aus der Staatscasse gezahlt worden, und kündigt an, er werde morgen (22), wenn der edle Lord (Russell) auf die Bewilligung von 50,000 Pf. St. Apanage für Prinz Albert antrage, die Gesinnung des Hauses darüber erholen, ob es nicht rathsam sey, diese Summe auf 21,000 Pf. St. jährlich, als die übliche Apanage englischer Prinzen von Geblüt, zu ermäßigen. Gegen Ende der Sitzung kam die Sache nochmals zur Sprache. Indem nämlich der Schatzkanzler anzeigte, daß er andern Tages behufs dieser Apanagefrage die Verwandlung des Hauses in eine Subsidiencommittee vorschlagen werde, fügte der torystische Obrist Sibthorp seinerseits die Notiz bei, er werde die Clausel beantragen, daß, welcher Jahrgehalt dem Prinzen auch votirt werden möge, derselbe in dem Falle, daß der Prinz die Königin überleben sollte, aufzuhören habe, 1) wenn der Prinz nicht wenigstens die Hälfte jedes Jahrs in England zubringe; 2) wenn er in zweiter Ehe eine ausländische Prinzessin heirathe; 3) wenn er dem Protestantismus abtrünnig werde. – Der übrige Theil der Sitzung war der weitern Discussion der Privilegiumsfrage gewidmet. Der ministerielle Antrag, die Sheriffs gefangen zu setzen, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Andrerseits hat die Queensbench zu Gunsten Stockdale's einen definitiven Bescheid (rule absolute) gefaßt, und damit dem Hause der Gemeinen den Haudschuh hingeworfen.
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