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Allgemeine Zeitung. Nr. 31. Augsburg, 1. Februar 1840.

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jetzt Hr. Teste daraus aus, und statt ihm Hr. Guizot ein, so wäre alle Hoffnung für Hrn. Thiers und Barrot auf lange Zeit hin verloren. So beruht also wiederum jenes Resultat auf persönlichen Rücksichten, und geht nicht aus der Sache selbst hervor. Uebrigens steht die Berechnung des Hrn. Barrot und seiner Freunde mit allen Umständen im Widerspruch, und es wird gewiß in der nächsten Zeit keine Rede von dem Eintritt des Hrn. Thiers ins Ministerium seyn. - Der König hat von den Kammern für den Herzog von Nemours eine jährliche Dotation von 500,000 fl. fordern lassen, nebst einer gleichen Summe für Einrichtungskosten. Dieses Begehren hat heftigen Widerspruch erregt, sowohl im Publicum, als in der Kammer. Man sagt, der König habe hinreichendes Vermögen und Einkommen, um seine Kinder anständig zu etabliren, und die Steuerpflichtigen seyen genugsam belastet. Alle Umstände ermächtigen zu dem Glauben, daß die geforderten Summen wenigstens nicht ganz votirt werden. Unsre Leser werden sich der Beschwerden erinnern, die wegen der früher für den Herzog von Nemours in Immobilien geforderten Dotation erhoben wurden. Die Regierung sah sich genöthigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Letzteres wird in Hinsicht dieses zweiten gerade nicht der Fall seyn, weil er mäßiger ist; aber daß er eine Reduction erleidet, läßt sich fast voraussehen. Das Gesetz von 1832 über die Civilliste verspricht den Kindern des Königs eine Dotation im Falle der Unzulänglichkeit der Civilliste, aber diese Unzulänglichkeit wäre schwer nachzuweisen, besonders wenn, wie er beabsichtigen soll, Hr. v. Cormenin wiederum ein Pamphlet über den Gegenstand erscheinen läßt. Man wird in den Verhandlungen das Benehmen anderer Monarchen anführen, z. B. Sr. Maj. des Königs von Preußen, der von den Unterthanen keine solchen Dotationen für seine Kinder fordert, obwohl das Einkommen seines Privatvermögens bei weitem das des Königs der Franzosen nicht erreicht. - Ein zweiter Gesetzesvorschlag, der sehr ungünstig aufgenommen wurde, ist der über den Zucker: er befriedigt weder die beiden streitenden Theile (Colonien und Runkelrübenzucker), noch das consumirende Publicum. Lange hatte der Berg gekreißt, und man hoffte allgemein auf einen wohl überlegten Entwurf, der sämmtliche Interessenten zufrieden stelle. Allein das einzige wahre Resultat, was der Entwurf darbietet, ist eine bedeutende Erhöhung der Auflagen auf den Zucker, zum Nachtheil der Consumenten (Colonialzucker, von 30 auf 49 Fr.; einheimischer, von 16 auf 49). Bei einer andern Gelegenheit werde ich noch einige Bemerkungen über diesen Entwurf mittheilen.

Die Sendung des Hrn. v. Brunnow nach London beschäftigt unsre Politiker noch immer auf das lebhafteste. Die Sache ist übrigens heute nicht klarer als gestern; der National, obschon die Thatsache der Abschließung des Vertrags mit England noch bezweifelnd, ergießt sich in einen doppelten Strom von Verwünschungen gegen das französische Cabinet und gegen England. Das ließ sich erwarten. Wenn aber sein Catonischer Haß gegen England in seiner Dauer im mindesten keine Rechtfertigung findet, so ist auf der andern Seite die Veranlassung seines neuesten Zornausbruchs nichts weniger als erwiesen. Es liegt in der Behauptung eines Vertrags zwischen Rußland und England, der gewissermaßen über die Suprematie der europäischen Staatenpolitik entschiede, ohne Frankreich die geringste Stimme zu gönnen, ja ohne es nur davon zu benachrichtigen - es liegt in der gänzlichen und unvorbereiteten Entzweiung der beiden mächtigen Nationen etwas so menschlich Auffallendes, Unwahrscheinliches, daß man das verbreitete Gerücht schon darum hätte bezweifeln sollen. England verdient in seiner Politik nicht den Vorwurf einer unbesonnenen, knabenhaften Uebereilung, es schließt nicht Verträge, die in sich selbst entweder den Keim eines allgemeinen Völkerkriegs oder einer gänzlichen Erfolglosigkeit tragen! Darum also, ohne im Uebrigen an den Brunnow'schen Vertrag, wäre er wirklich abgeschlossen, die mit so vielem Schrecken ausgemalten Nachtheile und welthistorischen Folgen zu knüpfen, glauben wir durchaus nicht an dessen Bestand, und werden ihn überhaupt nur dann für möglich halten, wenn in dem ganzen weiten Gebiete Asiens, das die englischen Besitzungen begränzt, und auf welchem die Macht des Kaisers Nikolaus sich mit bedrohlichem Umsichgreifen verbreitet, kein russischer Soldat mehr zu erblicken ist. Dieser Meinung war gestern schon der Temps, der gewöhnlich zuverlässige Nachrichten aus England erhält; nach ihm wären allerdings von Hrn. v. Brunnow die fraglichen Vorschläge gemacht, allein, der Unterstützung Lord Palmerstons ungeachtet, mit großer Stimmenmehrheit von dem englischen Cabinet verworfen worden. Wird nun, wie man behauptete, Lord Palmerston seinerseits den fünf großen Mächten einen neuen Vorschlag machen? Darüber erwarten wir nähere Nachricht. - Bei der officiellen Mittheilung des Ministerpräsidenten, daß der Herzog von Nemours eine Prinzessin von Sachsen-Coburg-Gotha heirathe, konnte die Kammer ein Lächeln nicht unterdrücken: es gibt keine fürstliche Heirath mehr ohne Coburg. Aber ihre heitere Laune verfinsterte sich einigermaßen, als unmittelbar darauf der Finanzminister ein Gesetzproject vorlegte, durch das er eine Million für den Prinzen verlangte: 500,000 Fr. zur Bestreitung der Heirathskosten, und andere 500,000 Fr. fortdauernden Jahresgehalt. Der nämliche Deputirte Lherbette, der mit seiner tugendhaften Verbindung gegen alle Vortheilsannahme während der Kammersitzungen verunglückt ist, erhob zuerst einen Einwand gegen den begehrten Jahresgehalt, indem er behauptete, daß die Nation nur insofern einen Beitrag zu machen habe, als die Mittel der Civilliste unzureichend wären. Müßte dieser Beweis wirklich vorgelegt werden, wie vor einem Gerichte, so wäre die Frage bald entschieden, denn mit einem jährlichen Staatseinkommen von beinahe 25 Millionen Fr. müßte es dem König nicht schwer halten, seinen Söhnen allen eine anständige Existenz zu verschaffen. Allein man wird auf solche kleinliche Berechnungen nicht eingehen; einige Redeformen und der dynastische Enthusiasmus werden die Vordersätze bilden, denen die Zuerkennung der begehrten Summe auf das schnellste folgen wird.

Niederlande.

In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Generalstaaten wurden wieder mehrere Petitionen, bezüglich den Veränderungen des Staatsgrundgesetzes vorgelegt. Die Vertagung der Kammern dürfte wohl vier Wochen andauern. Es ist der lebhafte Wunsch der Kammer, daß die Regierung die ihr angedeutete Revision des Staatsgrundgesetzes genau prüfen möge.

Italien.

Laut k. Decrets vom 14 d. ist der Marchese Pietracatella als Belohnung für seine lange und treu geleisteten Dienste mit Beibehaltung aller seiner Einkünfte zum Präsidenten des Ministerraths ernannt worden; ferner wurde der Staatsrath Principe von Campofranco (früherer Statthalter Siciliens) zum Staatsminister ohne Portefeuille ernannt. Er wird den Staatsrath (Consulta generale) präsidiren unter Beibehaltung seiner bisherigen Besoldung von 6000 Ducati. Sodann wird der bisherige Statthalter und Generallieutenant Siciliens, Herzog v. Laurenzana, da die zweijährige Frist dieses Amtes abgelaufen ist, als solcher entlassen und tritt mit dem Titel als Staatsminister seine früheren Functionen im


jetzt Hr. Teste daraus aus, und statt ihm Hr. Guizot ein, so wäre alle Hoffnung für Hrn. Thiers und Barrot auf lange Zeit hin verloren. So beruht also wiederum jenes Resultat auf persönlichen Rücksichten, und geht nicht aus der Sache selbst hervor. Uebrigens steht die Berechnung des Hrn. Barrot und seiner Freunde mit allen Umständen im Widerspruch, und es wird gewiß in der nächsten Zeit keine Rede von dem Eintritt des Hrn. Thiers ins Ministerium seyn. – Der König hat von den Kammern für den Herzog von Nemours eine jährliche Dotation von 500,000 fl. fordern lassen, nebst einer gleichen Summe für Einrichtungskosten. Dieses Begehren hat heftigen Widerspruch erregt, sowohl im Publicum, als in der Kammer. Man sagt, der König habe hinreichendes Vermögen und Einkommen, um seine Kinder anständig zu etabliren, und die Steuerpflichtigen seyen genugsam belastet. Alle Umstände ermächtigen zu dem Glauben, daß die geforderten Summen wenigstens nicht ganz votirt werden. Unsre Leser werden sich der Beschwerden erinnern, die wegen der früher für den Herzog von Nemours in Immobilien geforderten Dotation erhoben wurden. Die Regierung sah sich genöthigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Letzteres wird in Hinsicht dieses zweiten gerade nicht der Fall seyn, weil er mäßiger ist; aber daß er eine Reduction erleidet, läßt sich fast voraussehen. Das Gesetz von 1832 über die Civilliste verspricht den Kindern des Königs eine Dotation im Falle der Unzulänglichkeit der Civilliste, aber diese Unzulänglichkeit wäre schwer nachzuweisen, besonders wenn, wie er beabsichtigen soll, Hr. v. Cormenin wiederum ein Pamphlet über den Gegenstand erscheinen läßt. Man wird in den Verhandlungen das Benehmen anderer Monarchen anführen, z. B. Sr. Maj. des Königs von Preußen, der von den Unterthanen keine solchen Dotationen für seine Kinder fordert, obwohl das Einkommen seines Privatvermögens bei weitem das des Königs der Franzosen nicht erreicht. – Ein zweiter Gesetzesvorschlag, der sehr ungünstig aufgenommen wurde, ist der über den Zucker: er befriedigt weder die beiden streitenden Theile (Colonien und Runkelrübenzucker), noch das consumirende Publicum. Lange hatte der Berg gekreißt, und man hoffte allgemein auf einen wohl überlegten Entwurf, der sämmtliche Interessenten zufrieden stelle. Allein das einzige wahre Resultat, was der Entwurf darbietet, ist eine bedeutende Erhöhung der Auflagen auf den Zucker, zum Nachtheil der Consumenten (Colonialzucker, von 30 auf 49 Fr.; einheimischer, von 16 auf 49). Bei einer andern Gelegenheit werde ich noch einige Bemerkungen über diesen Entwurf mittheilen.

Die Sendung des Hrn. v. Brunnow nach London beschäftigt unsre Politiker noch immer auf das lebhafteste. Die Sache ist übrigens heute nicht klarer als gestern; der National, obschon die Thatsache der Abschließung des Vertrags mit England noch bezweifelnd, ergießt sich in einen doppelten Strom von Verwünschungen gegen das französische Cabinet und gegen England. Das ließ sich erwarten. Wenn aber sein Catonischer Haß gegen England in seiner Dauer im mindesten keine Rechtfertigung findet, so ist auf der andern Seite die Veranlassung seines neuesten Zornausbruchs nichts weniger als erwiesen. Es liegt in der Behauptung eines Vertrags zwischen Rußland und England, der gewissermaßen über die Suprematie der europäischen Staatenpolitik entschiede, ohne Frankreich die geringste Stimme zu gönnen, ja ohne es nur davon zu benachrichtigen – es liegt in der gänzlichen und unvorbereiteten Entzweiung der beiden mächtigen Nationen etwas so menschlich Auffallendes, Unwahrscheinliches, daß man das verbreitete Gerücht schon darum hätte bezweifeln sollen. England verdient in seiner Politik nicht den Vorwurf einer unbesonnenen, knabenhaften Uebereilung, es schließt nicht Verträge, die in sich selbst entweder den Keim eines allgemeinen Völkerkriegs oder einer gänzlichen Erfolglosigkeit tragen! Darum also, ohne im Uebrigen an den Brunnow'schen Vertrag, wäre er wirklich abgeschlossen, die mit so vielem Schrecken ausgemalten Nachtheile und welthistorischen Folgen zu knüpfen, glauben wir durchaus nicht an dessen Bestand, und werden ihn überhaupt nur dann für möglich halten, wenn in dem ganzen weiten Gebiete Asiens, das die englischen Besitzungen begränzt, und auf welchem die Macht des Kaisers Nikolaus sich mit bedrohlichem Umsichgreifen verbreitet, kein russischer Soldat mehr zu erblicken ist. Dieser Meinung war gestern schon der Temps, der gewöhnlich zuverlässige Nachrichten aus England erhält; nach ihm wären allerdings von Hrn. v. Brunnow die fraglichen Vorschläge gemacht, allein, der Unterstützung Lord Palmerstons ungeachtet, mit großer Stimmenmehrheit von dem englischen Cabinet verworfen worden. Wird nun, wie man behauptete, Lord Palmerston seinerseits den fünf großen Mächten einen neuen Vorschlag machen? Darüber erwarten wir nähere Nachricht. – Bei der officiellen Mittheilung des Ministerpräsidenten, daß der Herzog von Nemours eine Prinzessin von Sachsen-Coburg-Gotha heirathe, konnte die Kammer ein Lächeln nicht unterdrücken: es gibt keine fürstliche Heirath mehr ohne Coburg. Aber ihre heitere Laune verfinsterte sich einigermaßen, als unmittelbar darauf der Finanzminister ein Gesetzproject vorlegte, durch das er eine Million für den Prinzen verlangte: 500,000 Fr. zur Bestreitung der Heirathskosten, und andere 500,000 Fr. fortdauernden Jahresgehalt. Der nämliche Deputirte Lherbette, der mit seiner tugendhaften Verbindung gegen alle Vortheilsannahme während der Kammersitzungen verunglückt ist, erhob zuerst einen Einwand gegen den begehrten Jahresgehalt, indem er behauptete, daß die Nation nur insofern einen Beitrag zu machen habe, als die Mittel der Civilliste unzureichend wären. Müßte dieser Beweis wirklich vorgelegt werden, wie vor einem Gerichte, so wäre die Frage bald entschieden, denn mit einem jährlichen Staatseinkommen von beinahe 25 Millionen Fr. müßte es dem König nicht schwer halten, seinen Söhnen allen eine anständige Existenz zu verschaffen. Allein man wird auf solche kleinliche Berechnungen nicht eingehen; einige Redeformen und der dynastische Enthusiasmus werden die Vordersätze bilden, denen die Zuerkennung der begehrten Summe auf das schnellste folgen wird.

Niederlande.

In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Generalstaaten wurden wieder mehrere Petitionen, bezüglich den Veränderungen des Staatsgrundgesetzes vorgelegt. Die Vertagung der Kammern dürfte wohl vier Wochen andauern. Es ist der lebhafte Wunsch der Kammer, daß die Regierung die ihr angedeutete Revision des Staatsgrundgesetzes genau prüfen möge.

Italien.

Laut k. Decrets vom 14 d. ist der Marchese Pietracatella als Belohnung für seine lange und treu geleisteten Dienste mit Beibehaltung aller seiner Einkünfte zum Präsidenten des Ministerraths ernannt worden; ferner wurde der Staatsrath Principe von Campofranco (früherer Statthalter Siciliens) zum Staatsminister ohne Portefeuille ernannt. Er wird den Staatsrath (Consulta generale) präsidiren unter Beibehaltung seiner bisherigen Besoldung von 6000 Ducati. Sodann wird der bisherige Statthalter und Generallieutenant Siciliens, Herzog v. Laurenzana, da die zweijährige Frist dieses Amtes abgelaufen ist, als solcher entlassen und tritt mit dem Titel als Staatsminister seine früheren Functionen im

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jetzt Hr. Teste daraus aus, und statt ihm Hr. Guizot ein, so wäre alle Hoffnung für Hrn. Thiers und Barrot auf lange Zeit hin verloren. So beruht also wiederum jenes Resultat auf persönlichen Rücksichten, und geht nicht aus der Sache selbst hervor. Uebrigens steht die Berechnung des Hrn. Barrot und seiner Freunde mit allen Umständen im Widerspruch, und es wird gewiß in der nächsten Zeit keine Rede von dem Eintritt des Hrn. Thiers ins Ministerium seyn. &#x2013; Der König hat von den Kammern für den Herzog von Nemours eine jährliche Dotation von 500,000 fl. fordern lassen, nebst einer gleichen Summe für Einrichtungskosten. Dieses Begehren hat heftigen Widerspruch erregt, sowohl im Publicum, als in der Kammer. Man sagt, der König habe hinreichendes Vermögen und Einkommen, um seine Kinder anständig zu etabliren, und die Steuerpflichtigen seyen genugsam belastet. Alle Umstände ermächtigen zu dem Glauben, daß die geforderten Summen wenigstens nicht ganz votirt werden. Unsre Leser werden sich der Beschwerden erinnern, die wegen der früher für den Herzog von Nemours in Immobilien geforderten Dotation erhoben wurden. Die Regierung sah sich genöthigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Letzteres wird in Hinsicht dieses zweiten gerade nicht der Fall seyn, weil er mäßiger ist; aber daß er eine Reduction erleidet, läßt sich fast voraussehen. Das Gesetz von 1832 über die Civilliste verspricht den Kindern des Königs eine Dotation im Falle der <hi rendition="#g">Unzulänglichkeit</hi> der Civilliste, aber diese Unzulänglichkeit wäre schwer nachzuweisen, besonders wenn, wie er beabsichtigen soll, Hr. v. Cormenin wiederum ein Pamphlet über den Gegenstand erscheinen läßt. Man wird in den Verhandlungen das Benehmen anderer Monarchen anführen, z. B. Sr. Maj. des Königs von Preußen, der von den Unterthanen keine solchen Dotationen für seine Kinder fordert, obwohl das Einkommen seines Privatvermögens bei weitem das des Königs der Franzosen nicht erreicht. &#x2013; Ein zweiter Gesetzesvorschlag, der sehr ungünstig aufgenommen wurde, ist der über den Zucker: er befriedigt weder die beiden streitenden Theile (Colonien und Runkelrübenzucker), noch das consumirende Publicum. Lange hatte der Berg gekreißt, und man hoffte allgemein auf einen wohl überlegten Entwurf, der sämmtliche Interessenten zufrieden stelle. Allein das einzige wahre Resultat, was der Entwurf darbietet, ist eine bedeutende Erhöhung der Auflagen auf den Zucker, zum Nachtheil der Consumenten (Colonialzucker, von 30 auf 49 Fr.; einheimischer, von 16 auf 49). Bei einer andern Gelegenheit werde ich noch einige Bemerkungen über diesen Entwurf mittheilen.</p>
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[0253/0005] jetzt Hr. Teste daraus aus, und statt ihm Hr. Guizot ein, so wäre alle Hoffnung für Hrn. Thiers und Barrot auf lange Zeit hin verloren. So beruht also wiederum jenes Resultat auf persönlichen Rücksichten, und geht nicht aus der Sache selbst hervor. Uebrigens steht die Berechnung des Hrn. Barrot und seiner Freunde mit allen Umständen im Widerspruch, und es wird gewiß in der nächsten Zeit keine Rede von dem Eintritt des Hrn. Thiers ins Ministerium seyn. – Der König hat von den Kammern für den Herzog von Nemours eine jährliche Dotation von 500,000 fl. fordern lassen, nebst einer gleichen Summe für Einrichtungskosten. Dieses Begehren hat heftigen Widerspruch erregt, sowohl im Publicum, als in der Kammer. Man sagt, der König habe hinreichendes Vermögen und Einkommen, um seine Kinder anständig zu etabliren, und die Steuerpflichtigen seyen genugsam belastet. Alle Umstände ermächtigen zu dem Glauben, daß die geforderten Summen wenigstens nicht ganz votirt werden. Unsre Leser werden sich der Beschwerden erinnern, die wegen der früher für den Herzog von Nemours in Immobilien geforderten Dotation erhoben wurden. Die Regierung sah sich genöthigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Letzteres wird in Hinsicht dieses zweiten gerade nicht der Fall seyn, weil er mäßiger ist; aber daß er eine Reduction erleidet, läßt sich fast voraussehen. Das Gesetz von 1832 über die Civilliste verspricht den Kindern des Königs eine Dotation im Falle der Unzulänglichkeit der Civilliste, aber diese Unzulänglichkeit wäre schwer nachzuweisen, besonders wenn, wie er beabsichtigen soll, Hr. v. Cormenin wiederum ein Pamphlet über den Gegenstand erscheinen läßt. Man wird in den Verhandlungen das Benehmen anderer Monarchen anführen, z. B. Sr. Maj. des Königs von Preußen, der von den Unterthanen keine solchen Dotationen für seine Kinder fordert, obwohl das Einkommen seines Privatvermögens bei weitem das des Königs der Franzosen nicht erreicht. – Ein zweiter Gesetzesvorschlag, der sehr ungünstig aufgenommen wurde, ist der über den Zucker: er befriedigt weder die beiden streitenden Theile (Colonien und Runkelrübenzucker), noch das consumirende Publicum. Lange hatte der Berg gekreißt, und man hoffte allgemein auf einen wohl überlegten Entwurf, der sämmtliche Interessenten zufrieden stelle. Allein das einzige wahre Resultat, was der Entwurf darbietet, ist eine bedeutende Erhöhung der Auflagen auf den Zucker, zum Nachtheil der Consumenten (Colonialzucker, von 30 auf 49 Fr.; einheimischer, von 16 auf 49). Bei einer andern Gelegenheit werde ich noch einige Bemerkungen über diesen Entwurf mittheilen. = Paris, 27 Jan. Die Sendung des Hrn. v. Brunnow nach London beschäftigt unsre Politiker noch immer auf das lebhafteste. Die Sache ist übrigens heute nicht klarer als gestern; der National, obschon die Thatsache der Abschließung des Vertrags mit England noch bezweifelnd, ergießt sich in einen doppelten Strom von Verwünschungen gegen das französische Cabinet und gegen England. Das ließ sich erwarten. Wenn aber sein Catonischer Haß gegen England in seiner Dauer im mindesten keine Rechtfertigung findet, so ist auf der andern Seite die Veranlassung seines neuesten Zornausbruchs nichts weniger als erwiesen. Es liegt in der Behauptung eines Vertrags zwischen Rußland und England, der gewissermaßen über die Suprematie der europäischen Staatenpolitik entschiede, ohne Frankreich die geringste Stimme zu gönnen, ja ohne es nur davon zu benachrichtigen – es liegt in der gänzlichen und unvorbereiteten Entzweiung der beiden mächtigen Nationen etwas so menschlich Auffallendes, Unwahrscheinliches, daß man das verbreitete Gerücht schon darum hätte bezweifeln sollen. England verdient in seiner Politik nicht den Vorwurf einer unbesonnenen, knabenhaften Uebereilung, es schließt nicht Verträge, die in sich selbst entweder den Keim eines allgemeinen Völkerkriegs oder einer gänzlichen Erfolglosigkeit tragen! Darum also, ohne im Uebrigen an den Brunnow'schen Vertrag, wäre er wirklich abgeschlossen, die mit so vielem Schrecken ausgemalten Nachtheile und welthistorischen Folgen zu knüpfen, glauben wir durchaus nicht an dessen Bestand, und werden ihn überhaupt nur dann für möglich halten, wenn in dem ganzen weiten Gebiete Asiens, das die englischen Besitzungen begränzt, und auf welchem die Macht des Kaisers Nikolaus sich mit bedrohlichem Umsichgreifen verbreitet, kein russischer Soldat mehr zu erblicken ist. Dieser Meinung war gestern schon der Temps, der gewöhnlich zuverlässige Nachrichten aus England erhält; nach ihm wären allerdings von Hrn. v. Brunnow die fraglichen Vorschläge gemacht, allein, der Unterstützung Lord Palmerstons ungeachtet, mit großer Stimmenmehrheit von dem englischen Cabinet verworfen worden. Wird nun, wie man behauptete, Lord Palmerston seinerseits den fünf großen Mächten einen neuen Vorschlag machen? Darüber erwarten wir nähere Nachricht. – Bei der officiellen Mittheilung des Ministerpräsidenten, daß der Herzog von Nemours eine Prinzessin von Sachsen-Coburg-Gotha heirathe, konnte die Kammer ein Lächeln nicht unterdrücken: es gibt keine fürstliche Heirath mehr ohne Coburg. Aber ihre heitere Laune verfinsterte sich einigermaßen, als unmittelbar darauf der Finanzminister ein Gesetzproject vorlegte, durch das er eine Million für den Prinzen verlangte: 500,000 Fr. zur Bestreitung der Heirathskosten, und andere 500,000 Fr. fortdauernden Jahresgehalt. Der nämliche Deputirte Lherbette, der mit seiner tugendhaften Verbindung gegen alle Vortheilsannahme während der Kammersitzungen verunglückt ist, erhob zuerst einen Einwand gegen den begehrten Jahresgehalt, indem er behauptete, daß die Nation nur insofern einen Beitrag zu machen habe, als die Mittel der Civilliste unzureichend wären. Müßte dieser Beweis wirklich vorgelegt werden, wie vor einem Gerichte, so wäre die Frage bald entschieden, denn mit einem jährlichen Staatseinkommen von beinahe 25 Millionen Fr. müßte es dem König nicht schwer halten, seinen Söhnen allen eine anständige Existenz zu verschaffen. Allein man wird auf solche kleinliche Berechnungen nicht eingehen; einige Redeformen und der dynastische Enthusiasmus werden die Vordersätze bilden, denen die Zuerkennung der begehrten Summe auf das schnellste folgen wird. Niederlande. *✝Aus dem Haag, 25 Jan. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Generalstaaten wurden wieder mehrere Petitionen, bezüglich den Veränderungen des Staatsgrundgesetzes vorgelegt. Die Vertagung der Kammern dürfte wohl vier Wochen andauern. Es ist der lebhafte Wunsch der Kammer, daß die Regierung die ihr angedeutete Revision des Staatsgrundgesetzes genau prüfen möge. Italien. *Neapel, 21 Jan. Laut k. Decrets vom 14 d. ist der Marchese Pietracatella als Belohnung für seine lange und treu geleisteten Dienste mit Beibehaltung aller seiner Einkünfte zum Präsidenten des Ministerraths ernannt worden; ferner wurde der Staatsrath Principe von Campofranco (früherer Statthalter Siciliens) zum Staatsminister ohne Portefeuille ernannt. Er wird den Staatsrath (Consulta generale) präsidiren unter Beibehaltung seiner bisherigen Besoldung von 6000 Ducati. Sodann wird der bisherige Statthalter und Generallieutenant Siciliens, Herzog v. Laurenzana, da die zweijährige Frist dieses Amtes abgelaufen ist, als solcher entlassen und tritt mit dem Titel als Staatsminister seine früheren Functionen im

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 31. Augsburg, 1. Februar 1840, S. 0253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_032_18400201/5>, abgerufen am 21.11.2024.