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Allgemeine Zeitung. Nr. 33. Augsburg, 2. Februar 1840.

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daß, wie der edle Lord selbst anerkannt hat, die gebieterisch geforderten Rücksichten auf die Sicherheit des Reichs auch für die nächste Zukunft keine Reduction der Ausgaben hoffen lassen. (Hört!) Was Irrland betrifft, so glaub' ich, daß die von dem edlen Lord in Zweifel gezogene Ruhe dieser Insel in Wahrheit besteht. Unsere Truppenmacht in Canada zu vermindern, würde unklug seyn, wiewohl ich eine gütliche Lösung der berührten Gränzfragen von der Weisheit und freundlichen Gesinnung der Washingtoner Regierung mit Zuversicht hoffe. Mehrere fremde Staaten haben ihre Seemacht verstärkt, das muß für Großbritannien allerdings ein Anlaß seyn, den dermaligen Etat seiner Flotte aufrecht zu halten, und nach Erforderniß in entsprechendem Verhältniß noch zu vermehren. (Hört!) Die Schwierigkeiten unserer Verwicklungen mit China verhehl' ich mir nicht; indeß der Eintritt dieser Krisis war von Kundigen längst vorausgesehen worden. Die Briefpostreform anlangend, bemerk' ich, daß diese Maaßregel von der Regierung in gutem Glauben beschlossen und vor das Parlament gebracht wurde. Der edle Lord scheint zu glauben, das Haus der Gemeinen werde nicht geneigt seyn, den Revenuenausfall, der sich in erster Zeit durch dieselbe ergeben möchte, anderweitig zu decken; ich bin aber von dem Gegentheil überzeugt. Der Vorlegung der gewünschten Papiere steht übrigens nichts im Weg."

Berichtigung. In der in Nr. 28 der Beilage zur Allg. Zeitung abgedruckten Bekanntmachung, die Prämien-Einrichtung bei der öffentlichen Kunstausstellung zu Dresden betreffend, ist die letzte Zeile der Seite 221 also zu ergänzen: Kupferstiche nach Gemälden aus der Verfallzeit der Kunst haben keinen Anspruch auf Prämien.

[323]
Anzeige.

In dem seit eilf Jahren bestehenden pharmaceutisch-chemischen Institute zu Jena beginnt gleich nach Ostern ein neuer Lehrcursus. Der fünfte Bericht über diese Lehranstalt ist in dem Archiv der Pharmac. von Brandes und Wackenroder, B. 17, mitgetheilt worden. Anmeldungen zum Eintritt in das Institut sind möglichst frühzeitig an den unterzeichneten Director desselben zu richten.

Jena, im Januar 1840.

Dr. H. Wackenroder, Hofrath und Professor.

[98-100]
Vorladung.

Der ehemalige Forstcandidat und nachherige Mauthprakticant Johann Bapt. Pfundner, Sohn des bereits im Jahre 1819 im Wittwerstande dahier verstorbenen k. b. Salzbeamten Johann Nepomuk Pfundner, ist am 15 d. M. im ledigen Stande ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen.

Da demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat, so werden alle diejenigen, welche ein Erbrecht an den Nachlaß des Johann Baptist Pfundner geltend machen können, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum
Mittwoch den 26 Februar 1840,
oder an diesem Tage selbst bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde anzumelden und durch die nöthigen Belege zu begründen, widrigenfalls ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche der Nachlaß Pfundners an diejenigen ausgeantwortet werden würde, die sich als dessen nächste Verwandte und Erben ausgewiesen haben werden.

Zugleich ergeht an alle jene, welche sonst aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche an die Masse Pfundners zu machen haben, die Aufforderung, dieselben bis zu obiger Tagfahrt um so sicherer geltend zu machen und nachzuweisen, als außerdem bei Ausfolglassung der Nachlaßmasse hierauf keine Rücksicht genommen werden würde.

Endlich werden alle diejenigen, die etwas von dem Vermögen Pfundners in Händen haben, angegangen, solches in kürzester Frist mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte zur Verlassenschaftsbehörde abzugeben.

Würzburg, am 31 December 1839.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

A. D.

Schneider.

Oppmann.

[137]

Im Verlage von G. J. Manz in Regensburg ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Allgemeine
Weltgeschichte,
mit besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Staatengeschichte bis auf
unsere Zeiten für alle Stände.

Erster Band. 2 - 5tes Heft. Zweiter Band. 1stes Heft. Mit einem Stahlstiche. Gr. 8. a 15 kr. od. 4 gr.

Unter diesem Titel erscheint binnen 1 - 1 1/2 Jahre ein in jeder Hinsicht neues Werk, welches alle Berücksichtigung verdient. Es enthält nämlich eine durchaus innige und genaue Verbindung der Kirchen- und Staatengeschichte, welche in den übrigen allgemeinen Weltgeschichten nur theilweise zu finden ist, während in den eigentlichen Kirchengeschichten die Staatengeschichte zu sehr zurücktritt. Der Hr. Verfasser wählte diesen Weg, nicht nur um die gegenseitigen Lücken zu ergänzen, und die göttlichen Führungen besser zeugen zu können, vor Allem aber, um sein Hauptziel: Berichtigung der in den meisten Geschichtsbüchern enthaltenen vielen Entstellungen und Irrthümer zu erreichen.

Das Werk zerfällt in sechs Theile, nämlich:
A. Die alte Geschichte. Von Erschaffung der Welt bis auf die Geburt unsers Herrn Jesu Christi. Ister Band. (1ster Theil.)

B. Die mittlere Geschichte. Von der Geburt unsers Herrn Jesu Christi bis auf Gregor VII und die Kreuzzüge. IIter Band. (1ster Theil). Von den Zeiten der Hoheit der Päpste bis auf die Glaubenstrennung und die Entdeckung der neuen Welt. IIIter Band. (2ter Theil.)

C. Die neuere Geschichte. Von der Entdeckung Amerika's und dem Anfange des Protestantismus bis zum westphälischen Frieden, IVter Band. (1ster Theil.) Vom westphälischen Frieden bis zu der französischen Staatsumwälzung.


daß, wie der edle Lord selbst anerkannt hat, die gebieterisch geforderten Rücksichten auf die Sicherheit des Reichs auch für die nächste Zukunft keine Reduction der Ausgaben hoffen lassen. (Hört!) Was Irrland betrifft, so glaub' ich, daß die von dem edlen Lord in Zweifel gezogene Ruhe dieser Insel in Wahrheit besteht. Unsere Truppenmacht in Canada zu vermindern, würde unklug seyn, wiewohl ich eine gütliche Lösung der berührten Gränzfragen von der Weisheit und freundlichen Gesinnung der Washingtoner Regierung mit Zuversicht hoffe. Mehrere fremde Staaten haben ihre Seemacht verstärkt, das muß für Großbritannien allerdings ein Anlaß seyn, den dermaligen Etat seiner Flotte aufrecht zu halten, und nach Erforderniß in entsprechendem Verhältniß noch zu vermehren. (Hört!) Die Schwierigkeiten unserer Verwicklungen mit China verhehl' ich mir nicht; indeß der Eintritt dieser Krisis war von Kundigen längst vorausgesehen worden. Die Briefpostreform anlangend, bemerk' ich, daß diese Maaßregel von der Regierung in gutem Glauben beschlossen und vor das Parlament gebracht wurde. Der edle Lord scheint zu glauben, das Haus der Gemeinen werde nicht geneigt seyn, den Revenuenausfall, der sich in erster Zeit durch dieselbe ergeben möchte, anderweitig zu decken; ich bin aber von dem Gegentheil überzeugt. Der Vorlegung der gewünschten Papiere steht übrigens nichts im Weg.“

Berichtigung. In der in Nr. 28 der Beilage zur Allg. Zeitung abgedruckten Bekanntmachung, die Prämien-Einrichtung bei der öffentlichen Kunstausstellung zu Dresden betreffend, ist die letzte Zeile der Seite 221 also zu ergänzen: Kupferstiche nach Gemälden aus der Verfallzeit der Kunst haben keinen Anspruch auf Prämien.

[323]
Anzeige.

In dem seit eilf Jahren bestehenden pharmaceutisch-chemischen Institute zu Jena beginnt gleich nach Ostern ein neuer Lehrcursus. Der fünfte Bericht über diese Lehranstalt ist in dem Archiv der Pharmac. von Brandes und Wackenroder, B. 17, mitgetheilt worden. Anmeldungen zum Eintritt in das Institut sind möglichst frühzeitig an den unterzeichneten Director desselben zu richten.

Jena, im Januar 1840.

Dr. H. Wackenroder, Hofrath und Professor.

[98-100]
Vorladung.

Der ehemalige Forstcandidat und nachherige Mauthprakticant Johann Bapt. Pfundner, Sohn des bereits im Jahre 1819 im Wittwerstande dahier verstorbenen k. b. Salzbeamten Johann Nepomuk Pfundner, ist am 15 d. M. im ledigen Stande ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen.

Da demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat, so werden alle diejenigen, welche ein Erbrecht an den Nachlaß des Johann Baptist Pfundner geltend machen können, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum
Mittwoch den 26 Februar 1840,
oder an diesem Tage selbst bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde anzumelden und durch die nöthigen Belege zu begründen, widrigenfalls ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche der Nachlaß Pfundners an diejenigen ausgeantwortet werden würde, die sich als dessen nächste Verwandte und Erben ausgewiesen haben werden.

Zugleich ergeht an alle jene, welche sonst aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche an die Masse Pfundners zu machen haben, die Aufforderung, dieselben bis zu obiger Tagfahrt um so sicherer geltend zu machen und nachzuweisen, als außerdem bei Ausfolglassung der Nachlaßmasse hierauf keine Rücksicht genommen werden würde.

Endlich werden alle diejenigen, die etwas von dem Vermögen Pfundners in Händen haben, angegangen, solches in kürzester Frist mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte zur Verlassenschaftsbehörde abzugeben.

Würzburg, am 31 December 1839.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

A. D.

Schneider.

Oppmann.

[137]

Im Verlage von G. J. Manz in Regensburg ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Allgemeine
Weltgeschichte,
mit besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Staatengeschichte bis auf
unsere Zeiten für alle Stände.

Erster Band. 2 - 5tes Heft. Zweiter Band. 1stes Heft. Mit einem Stahlstiche. Gr. 8. à 15 kr. od. 4 gr.

Unter diesem Titel erscheint binnen 1 - 1 1/2 Jahre ein in jeder Hinsicht neues Werk, welches alle Berücksichtigung verdient. Es enthält nämlich eine durchaus innige und genaue Verbindung der Kirchen- und Staatengeschichte, welche in den übrigen allgemeinen Weltgeschichten nur theilweise zu finden ist, während in den eigentlichen Kirchengeschichten die Staatengeschichte zu sehr zurücktritt. Der Hr. Verfasser wählte diesen Weg, nicht nur um die gegenseitigen Lücken zu ergänzen, und die göttlichen Führungen besser zeugen zu können, vor Allem aber, um sein Hauptziel: Berichtigung der in den meisten Geschichtsbüchern enthaltenen vielen Entstellungen und Irrthümer zu erreichen.

Das Werk zerfällt in sechs Theile, nämlich:
A. Die alte Geschichte. Von Erschaffung der Welt bis auf die Geburt unsers Herrn Jesu Christi. Ister Band. (1ster Theil.)

B. Die mittlere Geschichte. Von der Geburt unsers Herrn Jesu Christi bis auf Gregor VII und die Kreuzzüge. IIter Band. (1ster Theil). Von den Zeiten der Hoheit der Päpste bis auf die Glaubenstrennung und die Entdeckung der neuen Welt. IIIter Band. (2ter Theil.)

C. Die neuere Geschichte. Von der Entdeckung Amerika's und dem Anfange des Protestantismus bis zum westphälischen Frieden, IVter Band. (1ster Theil.) Vom westphälischen Frieden bis zu der französischen Staatsumwälzung.

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[0261/0013] daß, wie der edle Lord selbst anerkannt hat, die gebieterisch geforderten Rücksichten auf die Sicherheit des Reichs auch für die nächste Zukunft keine Reduction der Ausgaben hoffen lassen. (Hört!) Was Irrland betrifft, so glaub' ich, daß die von dem edlen Lord in Zweifel gezogene Ruhe dieser Insel in Wahrheit besteht. Unsere Truppenmacht in Canada zu vermindern, würde unklug seyn, wiewohl ich eine gütliche Lösung der berührten Gränzfragen von der Weisheit und freundlichen Gesinnung der Washingtoner Regierung mit Zuversicht hoffe. Mehrere fremde Staaten haben ihre Seemacht verstärkt, das muß für Großbritannien allerdings ein Anlaß seyn, den dermaligen Etat seiner Flotte aufrecht zu halten, und nach Erforderniß in entsprechendem Verhältniß noch zu vermehren. (Hört!) Die Schwierigkeiten unserer Verwicklungen mit China verhehl' ich mir nicht; indeß der Eintritt dieser Krisis war von Kundigen längst vorausgesehen worden. Die Briefpostreform anlangend, bemerk' ich, daß diese Maaßregel von der Regierung in gutem Glauben beschlossen und vor das Parlament gebracht wurde. Der edle Lord scheint zu glauben, das Haus der Gemeinen werde nicht geneigt seyn, den Revenuenausfall, der sich in erster Zeit durch dieselbe ergeben möchte, anderweitig zu decken; ich bin aber von dem Gegentheil überzeugt. Der Vorlegung der gewünschten Papiere steht übrigens nichts im Weg.“ Berichtigung. In der in Nr. 28 der Beilage zur Allg. Zeitung abgedruckten Bekanntmachung, die Prämien-Einrichtung bei der öffentlichen Kunstausstellung zu Dresden betreffend, ist die letzte Zeile der Seite 221 also zu ergänzen: Kupferstiche nach Gemälden aus der Verfallzeit der Kunst haben keinen Anspruch auf Prämien. [323] Anzeige. In dem seit eilf Jahren bestehenden pharmaceutisch-chemischen Institute zu Jena beginnt gleich nach Ostern ein neuer Lehrcursus. Der fünfte Bericht über diese Lehranstalt ist in dem Archiv der Pharmac. von Brandes und Wackenroder, B. 17, mitgetheilt worden. Anmeldungen zum Eintritt in das Institut sind möglichst frühzeitig an den unterzeichneten Director desselben zu richten. Jena, im Januar 1840. Dr. H. Wackenroder, Hofrath und Professor. [98-100] Vorladung. Der ehemalige Forstcandidat und nachherige Mauthprakticant Johann Bapt. Pfundner, Sohn des bereits im Jahre 1819 im Wittwerstande dahier verstorbenen k. b. Salzbeamten Johann Nepomuk Pfundner, ist am 15 d. M. im ledigen Stande ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen. Da demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat, so werden alle diejenigen, welche ein Erbrecht an den Nachlaß des Johann Baptist Pfundner geltend machen können, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum Mittwoch den 26 Februar 1840, oder an diesem Tage selbst bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde anzumelden und durch die nöthigen Belege zu begründen, widrigenfalls ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche der Nachlaß Pfundners an diejenigen ausgeantwortet werden würde, die sich als dessen nächste Verwandte und Erben ausgewiesen haben werden. Zugleich ergeht an alle jene, welche sonst aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche an die Masse Pfundners zu machen haben, die Aufforderung, dieselben bis zu obiger Tagfahrt um so sicherer geltend zu machen und nachzuweisen, als außerdem bei Ausfolglassung der Nachlaßmasse hierauf keine Rücksicht genommen werden würde. Endlich werden alle diejenigen, die etwas von dem Vermögen Pfundners in Händen haben, angegangen, solches in kürzester Frist mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte zur Verlassenschaftsbehörde abzugeben. Würzburg, am 31 December 1839. Königliches Kreis- und Stadtgericht. A. D. Schneider. Oppmann. [137] Im Verlage von G. J. Manz in Regensburg ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Allgemeine Weltgeschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Staatengeschichte bis auf unsere Zeiten für alle Stände. Erster Band. 2 - 5tes Heft. Zweiter Band. 1stes Heft. Mit einem Stahlstiche. Gr. 8. à 15 kr. od. 4 gr. Unter diesem Titel erscheint binnen 1 - 1 1/2 Jahre ein in jeder Hinsicht neues Werk, welches alle Berücksichtigung verdient. Es enthält nämlich eine durchaus innige und genaue Verbindung der Kirchen- und Staatengeschichte, welche in den übrigen allgemeinen Weltgeschichten nur theilweise zu finden ist, während in den eigentlichen Kirchengeschichten die Staatengeschichte zu sehr zurücktritt. Der Hr. Verfasser wählte diesen Weg, nicht nur um die gegenseitigen Lücken zu ergänzen, und die göttlichen Führungen besser zeugen zu können, vor Allem aber, um sein Hauptziel: Berichtigung der in den meisten Geschichtsbüchern enthaltenen vielen Entstellungen und Irrthümer zu erreichen. Das Werk zerfällt in sechs Theile, nämlich: A. Die alte Geschichte. Von Erschaffung der Welt bis auf die Geburt unsers Herrn Jesu Christi. Ister Band. (1ster Theil.) B. Die mittlere Geschichte. Von der Geburt unsers Herrn Jesu Christi bis auf Gregor VII und die Kreuzzüge. IIter Band. (1ster Theil). Von den Zeiten der Hoheit der Päpste bis auf die Glaubenstrennung und die Entdeckung der neuen Welt. IIIter Band. (2ter Theil.) C. Die neuere Geschichte. Von der Entdeckung Amerika's und dem Anfange des Protestantismus bis zum westphälischen Frieden, IVter Band. (1ster Theil.) Vom westphälischen Frieden bis zu der französischen Staatsumwälzung.

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Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 33. Augsburg, 2. Februar 1840, S. 0261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_033_18400202/13>, abgerufen am 28.04.2024.