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Allgemeine Zeitung. Nr. 34. Augsburg, 3. Februar 1840.

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Entdeckungen darauf. - Schneidet ein Loch in den Mond, und kommt in einem großen Häckerlingsgestöber drei Meilen von St. Petersburg zur Erde nieder. - Verirrt sich auf der Jagd, wird zu Wasser, und schwimmt auf seiner Jägertasche in seinem eigenen Schweiße bis dicht an den Ladogasee, wo ihn sein Sultan rettet. - Küßt seiner Braut ein Loch in den Backen. - Geräth in Gefahr, sein Leben in dem Moor zu verlieren, wird von einem Fuchs herausgezogen. - Eine besondere Kegelgeschichte. - Beschreibung der Reise des Barons auf einem Klettenblatt.

Dritter Abschnitt.

Raucht zur Nase, den Ohren und Augen und allen Theilen sei nes Kopfes heraus. - Münchhausen geräth mit Bauernknaben in Handel und schlägt den einen, daß ihm das Gesicht verkehrt zu sitzen kommt. - Trinkt Bindfaden. - Begebenheiten mit zwei Räubern. - Schlägt mit seinem Säbel an einen Felsen, und es springt Wein heraus. - Sieht den ganzen Himmel voller Baßgeigen und Dudelsäcke. - Reist per Pelikan nach Schiras, der Hauptstadt in Persien. - Geht spazieren, die Palmbäume neigen sich vor Münchhausen. - Spielt mit den Löwen und Tigern. - Bezeugen selbst die Fische ihre Hochachtung. - Wird Ameisenwärter. - Liefert Weihrauch bei hundert Centner. - Wird Monds- und Sternenaufseher am Firmament. - Erzählt die Ursachen, woher es kommt, daß wir ihn im Neumond nicht sehen. - Erklärt die Ursachen der Mondfinsternisse. - Beschreibt das hohe Mondscollegium in Schiras. - Macht Reisen in einer Bandage auf der Mondscheibe. - Pflanzt ein Rübenkorn, ist 1000 Fuß im Durchmesser und wird geerntet. - Die Rübe bricht ab, und M. geräth dadurch in Ungnade. - Hr. v. M. erblickt da, wo die Rübe gestanden, den blauen Himmel, segelt glücklich hindurch, und kommt wohlbehalten nach Hause. - Findet, daß die Rübe umgenietet gewesen. - Hr. v. M. muß dem Pferde, welches er vom Thurm herunterschießt, und welches durch den Fall die Rippen zerbrochen und die Haut beschädigt, eiserne Bänder um den Leib schmieden lassen. - Abenteuer mit einigen Bären in Polen. - Wird hingeschickt von der russ. Kaiserin, um einen großen Erdriß zu besehen. - Befestigt den Riß durch große Klammern von Eisen. - Ißt Eier und bricht Küchlein aus. - Ihm selbst, nebst seinem ganzen Corps, wie auch den Franzosen, schmelzen die Degen in der Scheide. - Hat Tausenden das Gehirn zerschmettert. - Erzählt eine besondere Anekdote von einem halben Preußen und einem halben Franzosen. - Hat in dreimal 24 Stunden nichts gegessen. - Nimmt im Heißhunger vier Franzosen über. - Reiset per Wirbelwind. - Kommt auf dem Meer in eine Wasserhose. - Sein rechter Arm wird 99mal vom Gewitter zerschmettert. - Bindet einem Hirsch das Geweihe zusammen. - Macht einem einfallenden Hagelwetter durch das Entzweischlagen der Fenster Luft. - Er kann seine Frau im Sarge noch nicht verlassen. - Ist dadurch so gebeugt, daß er ganz krumm geht. - Weint noch immer, besonders sein linkes Auge.

Vierter Abschnitt.

Münchhausen hat einen Hasen aus der Luft geschossen. - Sieht zwei Rehböcke sich mit einander stoßen. - Erwischt beide und zähmt sie; setzt sich auf den einen, führt den andern neben sich her, und kommt so auf den Hof geritten. - Wird durch Zauberei sammt Wagen und Kutscher in die Stadt Konstantinopel versetzt. - Er setzt sich vor ein Stückfaß und trinkt durch einen Trichter. - Verliert seinen Kopf im Türkenkriege fängt ihn auf; der Kopf commandirt und wird wieder angenäht. - M. bedient sich bei Belgrad einer Kriegslist. - Geht mit seiner ganzen Armee in eine hohle Eiche. - Wird als ein Spion entdeckt, gibt seinen Charakter an und wird gehangen. - Macht sich des Nachts los, und was er an seine Stelle hingehangen. - Reiset zu den Huronen und wird Kazik. - Hält alle Proben und zwar doppelte aus. - Beschreibt dieselben, wobei einem die Haare zu Berge stehen. - Erzählt, wie die Huronen und Irokesen mit einander umgehen. - Grausamkeit der Huronen gegen einen Irokesen. - Abgehauene Hände und Füße sind dem Irokesen wieder gewachsen. - Er macht einen Seehund zahm und reitet auf ihm. - Richtet eine räuberische Barbarengalliote damit zu Grund, und auf welche Art. - Friert mit dem Pferd fest. - Friert in demselben Winter beinahe mit einem Wagen fest. - Gibt vorzügliche Proben von seiner Stärke. - Beweist zuerst seine Stärke an dem Großsultan in Konstantinopel. - Faßt den Sultan und hält ihn in der Luft, als das Arsenal auffliegt. - Beweise seiner Stärke mit Gewehren. - Beweise seiner Stärke mit zwei blasenden Trompeten. - Dreht dem Schmied eine Stange Nageleisen um den Hals, und erlöst denselben von seinen Banden. - Trägt eine besetzte Tafel für zehn Personen mit einem steifen Arm in den Garten. - Rollt ein ganzes Duzend Teller zusammen. - Läßt sein bestes Reitpferd abziehen und richtet es zu einem Luftpferd ein. - Hat den Vogel Phönix geschossen. - Wie Münchhausens Vögel singen. - Münchhausen hat eine Erscheinung von seiner seligen Frau. - Hat eine Unterredung mit derselben.

Münchhausen capitulirt eine Zeitlang mit dem Tod. - Münchhausen wird immer schwächer. - Baron v. A. überholt M. - Münchhausen fordert ihn auf Pistolen heraus. - Münchhausen und sein Partisan schießen zugleich und die Kugeln treffen auf einander. - Er will auf dem Bette der Ehre sterben. - Münchhausens letztes Wort. - Münchhausen liegt offen im Sarge auf einem Leichenwagen, mit sechs Pferden bespannt. - Man hört eine Stimme: Es lebe Münchhausen! Münchhausen antwortet: In Ewigkeit!

[235]

Bei der Brodhag'schen Buchhandlung in Stuttgart hat so eben die Presse verlassen:
Die Sold-Ansprüche
des im Jahre 1787 in dem Dienst der holländisch-ostindischen Compagnie nach dem Cap der guten Hoffnung abgegangenen, und von da nach den Inseln Ceylon und Java versendeten würtemb. Infanterie-Regiments an die k. würtemb. Staatscasse, beziehungsweise gegen Kriegsminister v. Hügel und Genossen
in Stuttgart,
und die gegen den Hofrath und Hofcameral-Verwalter v. Canzleiter geführte
Criminal-Untersuchung,
nach den Acten dargestellt
von Rechtsconsulent G. Tafel in Stuttgart.

Gr. 8. Preis geh. 1 fl. od. 16 gr

Diese Schrift gibt, nach einer kurzen Geschichte des aus Deutschen verschiedener Länder zusammengesetzten Regiments, actenmäßige Auskunft über Grund und Umfang seiner Ansprüche auf ein Soldguthaben, welches durch die würtemb. Kriegscasse im Betrag von 98,056 fl. erhoben, theils auf Zinsen ausgeliehen, theils den Berechtigten ausbezahlt, theils den Frhrn. v. Hügel ausgefolgt worden ist, von welchen letzteren sofort bis zu Austrag des von Dr. Tafel, als Anwalt einer größern Anzahl betheiligter Mitglieder, und deren Erben gegen die k. würtemb. Staatsasse erhobenen Rechtsstreits 10,000 fl. deponirt wurden. - Die beigefügte Darstellung des Crimialverfahrens, welches in dieser Sache gegen den in der Untersuchungshaft verstorbenen Hofrath c. Canzleiter statthatte, liefert zugleich Belege zur Charakteristik der Strafrechtspflege, welche auch nem größern Publicum von Interesse seyn werden.

[227]

So eben erschien bei Unterzeichnetem und ist an alle Buchhandlungen versandt worden:
Irland in socialer, politischer und religiöser Beziehung, seine Gegenwart und seine Zukunft, nebst einer historischen Einleitung von G. v. Beaumont. Aus dem Französischen von Dr. Ed. Brinckmeier. Theil II. Preis beider Bände 2 Thlr. 16 gGr.

Es liegt damit dem Publicum nun vollständig ein Werk vor, welches unter den derartigen Schriften jedenfalls eine der ersten Stellen einnimmt. Es ist wichtig und lehrreich, und führt dem Leser nicht nur ein getreues Bild der Lage Irlands vor, sondern deutet auch mit gründlicher Kenntniß die Wege an, auf denen das unglückliche Land einer schönern Zukunft entgegen gehen kann. Jeder wird die schöne, warme und lebendige Darstellung, den humanen Geist und die edle Tendenz dieser gehaltvollen Schrift anerkennen, welche Niemand ohne besondere Befriedigung lesen wird, der Gelehrte eben so wenig als der Staats- und Geschäftsmann, der Dilettant eben so wenig als der eigentliche Historiker. Beaumonts Schrift - heißt es in Nr. 324 der Brockhausischen "Blätter für litter. Unterhaltung," - ist das beste Werk dieser Art, und ein sehr schätzbares, vielseitig anregendes Geschenk für den Menschenfreund u. denkenden Staatsmann; möge es in Deutschland mit großem Anklange belohnt und von England mit reiflichem Nachdenken gelesen und benutzt werden.

Ueber Guts-Uebergaben und Rückgaben bei Pachtungen und anderen Geschäften, für Juristen und Cameralisten, Commissare, Notare, Assistenten, Taxatoren u. s. w. mit Formularen und Tabellen, von J. Scholz III. Braunschw., bei G. C. E. Meyersen. 1840. XXXII und 339 Seiten nebst 14 Tabellen. Gr. 8. Preis 2 Thlr.

Der Verfasser des vorliegenden ökonomischforensischen Werkes hat seit einiger Zeit eine Reihe ähnlicher Schriften herausgegeben, unter denen der Unterzeichnete das Publicum vorzüglich auf das "Schäfereirecht" (Braunschweig, 1837, bei Fr. Vieweg und Sohn) und auf das "Baurecht" (Braunschweig, bei Meyer sen.) aufmerksam gemacht hat. - Gern erfüllt er das Gesuch des Verlegers, öffentlich ein Urtheil über das gegenwärtige neueste Werk desselben Verfassers auszusprechen, da dieses nur vortheilhaft für solches ausfallen kann. Auf jeder Seite erkennt man den praktisch tüchtig ausgebildeten Rechtsgelehrten, der vollkommen in den abgehandelten Materien zu Haus ist, und der es daher wohl unternehmen durfte, sich den auf dem Titel genannten Personen als Rathgeber anzubieten. - Wenn bei irgend einem juristischen Geschäft eine praktische Uebung in der Anwendung der Gesetze und gesetzlichen Gewohnheiten, verbunden mit Sachkenntnissen, erforderlich ist, so ist dieses bei Gutsübergaben der Fall, von denen der junge Jurist auf Universitäten so gut als nichts erfahren haben wird. In dem vorliegenden Werk ist die schwierige Materie in ihrem ganzen Umfange mit Sachkenntniß und Umsicht behandelt, die Rechtscontroversen sind erörtert, die ökonomischen Vorkenntnisse entwickelt und das Ganze pragmatisch dargestellt. Gern empfiehlt also auch diese neueste Schrift des Verfassers der Unterzeichnete
F. K. v. Strombeck.

Dr. Karl Venturini's neue historische Schriften. Dritter Band. Enthält der nach constitutionellen Principien regierten Staaten zweiten und dritten Ranges neueste Geschichte. Ein Beitrag zur Chronik

Entdeckungen darauf. – Schneidet ein Loch in den Mond, und kommt in einem großen Häckerlingsgestöber drei Meilen von St. Petersburg zur Erde nieder. – Verirrt sich auf der Jagd, wird zu Wasser, und schwimmt auf seiner Jägertasche in seinem eigenen Schweiße bis dicht an den Ladogasee, wo ihn sein Sultan rettet. – Küßt seiner Braut ein Loch in den Backen. – Geräth in Gefahr, sein Leben in dem Moor zu verlieren, wird von einem Fuchs herausgezogen. – Eine besondere Kegelgeschichte. – Beschreibung der Reise des Barons auf einem Klettenblatt.

Dritter Abschnitt.

Raucht zur Nase, den Ohren und Augen und allen Theilen sei nes Kopfes heraus. – Münchhausen geräth mit Bauernknaben in Handel und schlägt den einen, daß ihm das Gesicht verkehrt zu sitzen kommt. – Trinkt Bindfaden. – Begebenheiten mit zwei Räubern. – Schlägt mit seinem Säbel an einen Felsen, und es springt Wein heraus. – Sieht den ganzen Himmel voller Baßgeigen und Dudelsäcke. – Reist per Pelikan nach Schiras, der Hauptstadt in Persien. – Geht spazieren, die Palmbäume neigen sich vor Münchhausen. – Spielt mit den Löwen und Tigern. – Bezeugen selbst die Fische ihre Hochachtung. – Wird Ameisenwärter. – Liefert Weihrauch bei hundert Centner. – Wird Monds- und Sternenaufseher am Firmament. – Erzählt die Ursachen, woher es kommt, daß wir ihn im Neumond nicht sehen. – Erklärt die Ursachen der Mondfinsternisse. – Beschreibt das hohe Mondscollegium in Schiras. – Macht Reisen in einer Bandage auf der Mondscheibe. – Pflanzt ein Rübenkorn, ist 1000 Fuß im Durchmesser und wird geerntet. – Die Rübe bricht ab, und M. geräth dadurch in Ungnade. – Hr. v. M. erblickt da, wo die Rübe gestanden, den blauen Himmel, segelt glücklich hindurch, und kommt wohlbehalten nach Hause. – Findet, daß die Rübe umgenietet gewesen. – Hr. v. M. muß dem Pferde, welches er vom Thurm herunterschießt, und welches durch den Fall die Rippen zerbrochen und die Haut beschädigt, eiserne Bänder um den Leib schmieden lassen. – Abenteuer mit einigen Bären in Polen. – Wird hingeschickt von der russ. Kaiserin, um einen großen Erdriß zu besehen. – Befestigt den Riß durch große Klammern von Eisen. – Ißt Eier und bricht Küchlein aus. – Ihm selbst, nebst seinem ganzen Corps, wie auch den Franzosen, schmelzen die Degen in der Scheide. – Hat Tausenden das Gehirn zerschmettert. – Erzählt eine besondere Anekdote von einem halben Preußen und einem halben Franzosen. – Hat in dreimal 24 Stunden nichts gegessen. – Nimmt im Heißhunger vier Franzosen über. – Reiset per Wirbelwind. – Kommt auf dem Meer in eine Wasserhose. – Sein rechter Arm wird 99mal vom Gewitter zerschmettert. – Bindet einem Hirsch das Geweihe zusammen. – Macht einem einfallenden Hagelwetter durch das Entzweischlagen der Fenster Luft. – Er kann seine Frau im Sarge noch nicht verlassen. – Ist dadurch so gebeugt, daß er ganz krumm geht. – Weint noch immer, besonders sein linkes Auge.

Vierter Abschnitt.

Münchhausen hat einen Hasen aus der Luft geschossen. – Sieht zwei Rehböcke sich mit einander stoßen. – Erwischt beide und zähmt sie; setzt sich auf den einen, führt den andern neben sich her, und kommt so auf den Hof geritten. – Wird durch Zauberei sammt Wagen und Kutscher in die Stadt Konstantinopel versetzt. – Er setzt sich vor ein Stückfaß und trinkt durch einen Trichter. – Verliert seinen Kopf im Türkenkriege fängt ihn auf; der Kopf commandirt und wird wieder angenäht. – M. bedient sich bei Belgrad einer Kriegslist. – Geht mit seiner ganzen Armee in eine hohle Eiche. – Wird als ein Spion entdeckt, gibt seinen Charakter an und wird gehangen. – Macht sich des Nachts los, und was er an seine Stelle hingehangen. – Reiset zu den Huronen und wird Kazik. – Hält alle Proben und zwar doppelte aus. – Beschreibt dieselben, wobei einem die Haare zu Berge stehen. – Erzählt, wie die Huronen und Irokesen mit einander umgehen. – Grausamkeit der Huronen gegen einen Irokesen. – Abgehauene Hände und Füße sind dem Irokesen wieder gewachsen. – Er macht einen Seehund zahm und reitet auf ihm. – Richtet eine räuberische Barbarengalliote damit zu Grund, und auf welche Art. – Friert mit dem Pferd fest. – Friert in demselben Winter beinahe mit einem Wagen fest. – Gibt vorzügliche Proben von seiner Stärke. – Beweist zuerst seine Stärke an dem Großsultan in Konstantinopel. – Faßt den Sultan und hält ihn in der Luft, als das Arsenal auffliegt. – Beweise seiner Stärke mit Gewehren. – Beweise seiner Stärke mit zwei blasenden Trompeten. – Dreht dem Schmied eine Stange Nageleisen um den Hals, und erlöst denselben von seinen Banden. – Trägt eine besetzte Tafel für zehn Personen mit einem steifen Arm in den Garten. – Rollt ein ganzes Duzend Teller zusammen. – Läßt sein bestes Reitpferd abziehen und richtet es zu einem Luftpferd ein. – Hat den Vogel Phönix geschossen. – Wie Münchhausens Vögel singen. – Münchhausen hat eine Erscheinung von seiner seligen Frau. – Hat eine Unterredung mit derselben.

Münchhausen capitulirt eine Zeitlang mit dem Tod. – Münchhausen wird immer schwächer. – Baron v. A. überholt M. – Münchhausen fordert ihn auf Pistolen heraus. – Münchhausen und sein Partisan schießen zugleich und die Kugeln treffen auf einander. – Er will auf dem Bette der Ehre sterben. – Münchhausens letztes Wort. – Münchhausen liegt offen im Sarge auf einem Leichenwagen, mit sechs Pferden bespannt. – Man hört eine Stimme: Es lebe Münchhausen! Münchhausen antwortet: In Ewigkeit!

[235]

Bei der Brodhag'schen Buchhandlung in Stuttgart hat so eben die Presse verlassen:
Die Sold-Ansprüche
des im Jahre 1787 in dem Dienst der holländisch-ostindischen Compagnie nach dem Cap der guten Hoffnung abgegangenen, und von da nach den Inseln Ceylon und Java versendeten würtemb. Infanterie-Regiments an die k. würtemb. Staatscasse, beziehungsweise gegen Kriegsminister v. Hügel und Genossen
in Stuttgart,
und die gegen den Hofrath und Hofcameral-Verwalter v. Canzleiter geführte
Criminal-Untersuchung,
nach den Acten dargestellt
von Rechtsconsulent G. Tafel in Stuttgart.

Gr. 8. Preis geh. 1 fl. od. 16 gr

Diese Schrift gibt, nach einer kurzen Geschichte des aus Deutschen verschiedener Länder zusammengesetzten Regiments, actenmäßige Auskunft über Grund und Umfang seiner Ansprüche auf ein Soldguthaben, welches durch die würtemb. Kriegscasse im Betrag von 98,056 fl. erhoben, theils auf Zinsen ausgeliehen, theils den Berechtigten ausbezahlt, theils den Frhrn. v. Hügel ausgefolgt worden ist, von welchen letzteren sofort bis zu Austrag des von Dr. Tafel, als Anwalt einer größern Anzahl betheiligter Mitglieder, und deren Erben gegen die k. würtemb. Staatsasse erhobenen Rechtsstreits 10,000 fl. deponirt wurden. – Die beigefügte Darstellung des Crimialverfahrens, welches in dieser Sache gegen den in der Untersuchungshaft verstorbenen Hofrath c. Canzleiter statthatte, liefert zugleich Belege zur Charakteristik der Strafrechtspflege, welche auch nem größern Publicum von Interesse seyn werden.

[227]

So eben erschien bei Unterzeichnetem und ist an alle Buchhandlungen versandt worden:
Irland in socialer, politischer und religiöser Beziehung, seine Gegenwart und seine Zukunft, nebst einer historischen Einleitung von G. v. Beaumont. Aus dem Französischen von Dr. Ed. Brinckmeier. Theil II. Preis beider Bände 2 Thlr. 16 gGr.

Es liegt damit dem Publicum nun vollständig ein Werk vor, welches unter den derartigen Schriften jedenfalls eine der ersten Stellen einnimmt. Es ist wichtig und lehrreich, und führt dem Leser nicht nur ein getreues Bild der Lage Irlands vor, sondern deutet auch mit gründlicher Kenntniß die Wege an, auf denen das unglückliche Land einer schönern Zukunft entgegen gehen kann. Jeder wird die schöne, warme und lebendige Darstellung, den humanen Geist und die edle Tendenz dieser gehaltvollen Schrift anerkennen, welche Niemand ohne besondere Befriedigung lesen wird, der Gelehrte eben so wenig als der Staats- und Geschäftsmann, der Dilettant eben so wenig als der eigentliche Historiker. Beaumonts Schrift – heißt es in Nr. 324 der Brockhausischen „Blätter für litter. Unterhaltung,“ – ist das beste Werk dieser Art, und ein sehr schätzbares, vielseitig anregendes Geschenk für den Menschenfreund u. denkenden Staatsmann; möge es in Deutschland mit großem Anklange belohnt und von England mit reiflichem Nachdenken gelesen und benutzt werden.

Ueber Guts-Uebergaben und Rückgaben bei Pachtungen und anderen Geschäften, für Juristen und Cameralisten, Commissare, Notare, Assistenten, Taxatoren u. s. w. mit Formularen und Tabellen, von J. Scholz III. Braunschw., bei G. C. E. Meyersen. 1840. XXXII und 339 Seiten nebst 14 Tabellen. Gr. 8. Preis 2 Thlr.

Der Verfasser des vorliegenden ökonomischforensischen Werkes hat seit einiger Zeit eine Reihe ähnlicher Schriften herausgegeben, unter denen der Unterzeichnete das Publicum vorzüglich auf das „Schäfereirecht“ (Braunschweig, 1837, bei Fr. Vieweg und Sohn) und auf das „Baurecht“ (Braunschweig, bei Meyer sen.) aufmerksam gemacht hat. – Gern erfüllt er das Gesuch des Verlegers, öffentlich ein Urtheil über das gegenwärtige neueste Werk desselben Verfassers auszusprechen, da dieses nur vortheilhaft für solches ausfallen kann. Auf jeder Seite erkennt man den praktisch tüchtig ausgebildeten Rechtsgelehrten, der vollkommen in den abgehandelten Materien zu Haus ist, und der es daher wohl unternehmen durfte, sich den auf dem Titel genannten Personen als Rathgeber anzubieten. – Wenn bei irgend einem juristischen Geschäft eine praktische Uebung in der Anwendung der Gesetze und gesetzlichen Gewohnheiten, verbunden mit Sachkenntnissen, erforderlich ist, so ist dieses bei Gutsübergaben der Fall, von denen der junge Jurist auf Universitäten so gut als nichts erfahren haben wird. In dem vorliegenden Werk ist die schwierige Materie in ihrem ganzen Umfange mit Sachkenntniß und Umsicht behandelt, die Rechtscontroversen sind erörtert, die ökonomischen Vorkenntnisse entwickelt und das Ganze pragmatisch dargestellt. Gern empfiehlt also auch diese neueste Schrift des Verfassers der Unterzeichnete
F. K. v. Strombeck.

Dr. Karl Venturini's neue historische Schriften. Dritter Band. Enthält der nach constitutionellen Principien regierten Staaten zweiten und dritten Ranges neueste Geschichte. Ein Beitrag zur Chronik

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        <p>Ueber Guts-Uebergaben und Rückgaben bei Pachtungen und anderen Geschäften, für Juristen und Cameralisten, Commissare, Notare, Assistenten, Taxatoren u. s. w. mit Formularen und Tabellen, von J. Scholz III. Braunschw., bei G. C. E. Meyersen. 1840. XXXII und 339 Seiten nebst 14 Tabellen. Gr. 8. Preis 2 Thlr.</p><lb/>
        <p>Der Verfasser des vorliegenden ökonomischforensischen Werkes hat seit einiger Zeit eine Reihe ähnlicher Schriften herausgegeben, unter denen der Unterzeichnete das Publicum vorzüglich auf das &#x201E;Schäfereirecht&#x201C; (Braunschweig, 1837, bei Fr. Vieweg und Sohn) und auf das &#x201E;Baurecht&#x201C; (Braunschweig, bei Meyer sen.) aufmerksam gemacht hat. &#x2013; Gern erfüllt er das Gesuch des Verlegers, öffentlich ein Urtheil über das gegenwärtige neueste Werk desselben Verfassers auszusprechen, da dieses nur vortheilhaft für solches ausfallen kann. Auf jeder Seite erkennt man den praktisch tüchtig ausgebildeten Rechtsgelehrten, der vollkommen in den abgehandelten Materien zu Haus ist, und der es daher wohl unternehmen durfte, sich den auf dem Titel genannten Personen als Rathgeber anzubieten. &#x2013; Wenn bei irgend einem juristischen Geschäft eine praktische Uebung in der Anwendung der Gesetze und gesetzlichen Gewohnheiten, verbunden mit Sachkenntnissen, erforderlich ist, so ist dieses bei Gutsübergaben der Fall, von denen der junge Jurist auf Universitäten so gut als nichts erfahren haben wird. In dem vorliegenden Werk ist die schwierige Materie in ihrem ganzen Umfange mit Sachkenntniß und Umsicht behandelt, die Rechtscontroversen sind erörtert, die ökonomischen Vorkenntnisse entwickelt und das Ganze pragmatisch dargestellt. Gern empfiehlt also auch diese neueste Schrift des Verfassers der Unterzeichnete<lb/>
F. K. v. Strombeck.</p><lb/>
        <p>Dr. Karl Venturini's neue historische Schriften. Dritter Band. Enthält der nach constitutionellen Principien regierten Staaten zweiten und dritten Ranges neueste Geschichte. Ein Beitrag zur Chronik<lb/></p>
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[0271/0015] Entdeckungen darauf. – Schneidet ein Loch in den Mond, und kommt in einem großen Häckerlingsgestöber drei Meilen von St. Petersburg zur Erde nieder. – Verirrt sich auf der Jagd, wird zu Wasser, und schwimmt auf seiner Jägertasche in seinem eigenen Schweiße bis dicht an den Ladogasee, wo ihn sein Sultan rettet. – Küßt seiner Braut ein Loch in den Backen. – Geräth in Gefahr, sein Leben in dem Moor zu verlieren, wird von einem Fuchs herausgezogen. – Eine besondere Kegelgeschichte. – Beschreibung der Reise des Barons auf einem Klettenblatt. Dritter Abschnitt. Raucht zur Nase, den Ohren und Augen und allen Theilen sei nes Kopfes heraus. – Münchhausen geräth mit Bauernknaben in Handel und schlägt den einen, daß ihm das Gesicht verkehrt zu sitzen kommt. – Trinkt Bindfaden. – Begebenheiten mit zwei Räubern. – Schlägt mit seinem Säbel an einen Felsen, und es springt Wein heraus. – Sieht den ganzen Himmel voller Baßgeigen und Dudelsäcke. – Reist per Pelikan nach Schiras, der Hauptstadt in Persien. – Geht spazieren, die Palmbäume neigen sich vor Münchhausen. – Spielt mit den Löwen und Tigern. – Bezeugen selbst die Fische ihre Hochachtung. – Wird Ameisenwärter. – Liefert Weihrauch bei hundert Centner. – Wird Monds- und Sternenaufseher am Firmament. – Erzählt die Ursachen, woher es kommt, daß wir ihn im Neumond nicht sehen. – Erklärt die Ursachen der Mondfinsternisse. – Beschreibt das hohe Mondscollegium in Schiras. – Macht Reisen in einer Bandage auf der Mondscheibe. – Pflanzt ein Rübenkorn, ist 1000 Fuß im Durchmesser und wird geerntet. – Die Rübe bricht ab, und M. geräth dadurch in Ungnade. – Hr. v. M. erblickt da, wo die Rübe gestanden, den blauen Himmel, segelt glücklich hindurch, und kommt wohlbehalten nach Hause. – Findet, daß die Rübe umgenietet gewesen. – Hr. v. M. muß dem Pferde, welches er vom Thurm herunterschießt, und welches durch den Fall die Rippen zerbrochen und die Haut beschädigt, eiserne Bänder um den Leib schmieden lassen. – Abenteuer mit einigen Bären in Polen. – Wird hingeschickt von der russ. Kaiserin, um einen großen Erdriß zu besehen. – Befestigt den Riß durch große Klammern von Eisen. – Ißt Eier und bricht Küchlein aus. – Ihm selbst, nebst seinem ganzen Corps, wie auch den Franzosen, schmelzen die Degen in der Scheide. – Hat Tausenden das Gehirn zerschmettert. – Erzählt eine besondere Anekdote von einem halben Preußen und einem halben Franzosen. – Hat in dreimal 24 Stunden nichts gegessen. – Nimmt im Heißhunger vier Franzosen über. – Reiset per Wirbelwind. – Kommt auf dem Meer in eine Wasserhose. – Sein rechter Arm wird 99mal vom Gewitter zerschmettert. – Bindet einem Hirsch das Geweihe zusammen. – Macht einem einfallenden Hagelwetter durch das Entzweischlagen der Fenster Luft. – Er kann seine Frau im Sarge noch nicht verlassen. – Ist dadurch so gebeugt, daß er ganz krumm geht. – Weint noch immer, besonders sein linkes Auge. Vierter Abschnitt. Münchhausen hat einen Hasen aus der Luft geschossen. – Sieht zwei Rehböcke sich mit einander stoßen. – Erwischt beide und zähmt sie; setzt sich auf den einen, führt den andern neben sich her, und kommt so auf den Hof geritten. – Wird durch Zauberei sammt Wagen und Kutscher in die Stadt Konstantinopel versetzt. – Er setzt sich vor ein Stückfaß und trinkt durch einen Trichter. – Verliert seinen Kopf im Türkenkriege fängt ihn auf; der Kopf commandirt und wird wieder angenäht. – M. bedient sich bei Belgrad einer Kriegslist. – Geht mit seiner ganzen Armee in eine hohle Eiche. – Wird als ein Spion entdeckt, gibt seinen Charakter an und wird gehangen. – Macht sich des Nachts los, und was er an seine Stelle hingehangen. – Reiset zu den Huronen und wird Kazik. – Hält alle Proben und zwar doppelte aus. – Beschreibt dieselben, wobei einem die Haare zu Berge stehen. – Erzählt, wie die Huronen und Irokesen mit einander umgehen. – Grausamkeit der Huronen gegen einen Irokesen. – Abgehauene Hände und Füße sind dem Irokesen wieder gewachsen. – Er macht einen Seehund zahm und reitet auf ihm. – Richtet eine räuberische Barbarengalliote damit zu Grund, und auf welche Art. – Friert mit dem Pferd fest. – Friert in demselben Winter beinahe mit einem Wagen fest. – Gibt vorzügliche Proben von seiner Stärke. – Beweist zuerst seine Stärke an dem Großsultan in Konstantinopel. – Faßt den Sultan und hält ihn in der Luft, als das Arsenal auffliegt. – Beweise seiner Stärke mit Gewehren. – Beweise seiner Stärke mit zwei blasenden Trompeten. – Dreht dem Schmied eine Stange Nageleisen um den Hals, und erlöst denselben von seinen Banden. – Trägt eine besetzte Tafel für zehn Personen mit einem steifen Arm in den Garten. – Rollt ein ganzes Duzend Teller zusammen. – Läßt sein bestes Reitpferd abziehen und richtet es zu einem Luftpferd ein. – Hat den Vogel Phönix geschossen. – Wie Münchhausens Vögel singen. – Münchhausen hat eine Erscheinung von seiner seligen Frau. – Hat eine Unterredung mit derselben. Münchhausen capitulirt eine Zeitlang mit dem Tod. – Münchhausen wird immer schwächer. – Baron v. A. überholt M. – Münchhausen fordert ihn auf Pistolen heraus. – Münchhausen und sein Partisan schießen zugleich und die Kugeln treffen auf einander. – Er will auf dem Bette der Ehre sterben. – Münchhausens letztes Wort. – Münchhausen liegt offen im Sarge auf einem Leichenwagen, mit sechs Pferden bespannt. – Man hört eine Stimme: Es lebe Münchhausen! Münchhausen antwortet: In Ewigkeit! [235] Bei der Brodhag'schen Buchhandlung in Stuttgart hat so eben die Presse verlassen: Die Sold-Ansprüche des im Jahre 1787 in dem Dienst der holländisch-ostindischen Compagnie nach dem Cap der guten Hoffnung abgegangenen, und von da nach den Inseln Ceylon und Java versendeten würtemb. Infanterie-Regiments an die k. würtemb. Staatscasse, beziehungsweise gegen Kriegsminister v. Hügel und Genossen in Stuttgart, und die gegen den Hofrath und Hofcameral-Verwalter v. Canzleiter geführte Criminal-Untersuchung, nach den Acten dargestellt von Rechtsconsulent G. Tafel in Stuttgart. Gr. 8. Preis geh. 1 fl. od. 16 gr Diese Schrift gibt, nach einer kurzen Geschichte des aus Deutschen verschiedener Länder zusammengesetzten Regiments, actenmäßige Auskunft über Grund und Umfang seiner Ansprüche auf ein Soldguthaben, welches durch die würtemb. Kriegscasse im Betrag von 98,056 fl. erhoben, theils auf Zinsen ausgeliehen, theils den Berechtigten ausbezahlt, theils den Frhrn. v. Hügel ausgefolgt worden ist, von welchen letzteren sofort bis zu Austrag des von Dr. Tafel, als Anwalt einer größern Anzahl betheiligter Mitglieder, und deren Erben gegen die k. würtemb. Staatsasse erhobenen Rechtsstreits 10,000 fl. deponirt wurden. – Die beigefügte Darstellung des Crimialverfahrens, welches in dieser Sache gegen den in der Untersuchungshaft verstorbenen Hofrath c. Canzleiter statthatte, liefert zugleich Belege zur Charakteristik der Strafrechtspflege, welche auch nem größern Publicum von Interesse seyn werden. [227] So eben erschien bei Unterzeichnetem und ist an alle Buchhandlungen versandt worden: Irland in socialer, politischer und religiöser Beziehung, seine Gegenwart und seine Zukunft, nebst einer historischen Einleitung von G. v. Beaumont. Aus dem Französischen von Dr. Ed. Brinckmeier. Theil II. Preis beider Bände 2 Thlr. 16 gGr. Es liegt damit dem Publicum nun vollständig ein Werk vor, welches unter den derartigen Schriften jedenfalls eine der ersten Stellen einnimmt. Es ist wichtig und lehrreich, und führt dem Leser nicht nur ein getreues Bild der Lage Irlands vor, sondern deutet auch mit gründlicher Kenntniß die Wege an, auf denen das unglückliche Land einer schönern Zukunft entgegen gehen kann. Jeder wird die schöne, warme und lebendige Darstellung, den humanen Geist und die edle Tendenz dieser gehaltvollen Schrift anerkennen, welche Niemand ohne besondere Befriedigung lesen wird, der Gelehrte eben so wenig als der Staats- und Geschäftsmann, der Dilettant eben so wenig als der eigentliche Historiker. Beaumonts Schrift – heißt es in Nr. 324 der Brockhausischen „Blätter für litter. Unterhaltung,“ – ist das beste Werk dieser Art, und ein sehr schätzbares, vielseitig anregendes Geschenk für den Menschenfreund u. denkenden Staatsmann; möge es in Deutschland mit großem Anklange belohnt und von England mit reiflichem Nachdenken gelesen und benutzt werden. Ueber Guts-Uebergaben und Rückgaben bei Pachtungen und anderen Geschäften, für Juristen und Cameralisten, Commissare, Notare, Assistenten, Taxatoren u. s. w. mit Formularen und Tabellen, von J. Scholz III. Braunschw., bei G. C. E. Meyersen. 1840. XXXII und 339 Seiten nebst 14 Tabellen. Gr. 8. Preis 2 Thlr. Der Verfasser des vorliegenden ökonomischforensischen Werkes hat seit einiger Zeit eine Reihe ähnlicher Schriften herausgegeben, unter denen der Unterzeichnete das Publicum vorzüglich auf das „Schäfereirecht“ (Braunschweig, 1837, bei Fr. Vieweg und Sohn) und auf das „Baurecht“ (Braunschweig, bei Meyer sen.) aufmerksam gemacht hat. – Gern erfüllt er das Gesuch des Verlegers, öffentlich ein Urtheil über das gegenwärtige neueste Werk desselben Verfassers auszusprechen, da dieses nur vortheilhaft für solches ausfallen kann. Auf jeder Seite erkennt man den praktisch tüchtig ausgebildeten Rechtsgelehrten, der vollkommen in den abgehandelten Materien zu Haus ist, und der es daher wohl unternehmen durfte, sich den auf dem Titel genannten Personen als Rathgeber anzubieten. – Wenn bei irgend einem juristischen Geschäft eine praktische Uebung in der Anwendung der Gesetze und gesetzlichen Gewohnheiten, verbunden mit Sachkenntnissen, erforderlich ist, so ist dieses bei Gutsübergaben der Fall, von denen der junge Jurist auf Universitäten so gut als nichts erfahren haben wird. In dem vorliegenden Werk ist die schwierige Materie in ihrem ganzen Umfange mit Sachkenntniß und Umsicht behandelt, die Rechtscontroversen sind erörtert, die ökonomischen Vorkenntnisse entwickelt und das Ganze pragmatisch dargestellt. Gern empfiehlt also auch diese neueste Schrift des Verfassers der Unterzeichnete F. K. v. Strombeck. Dr. Karl Venturini's neue historische Schriften. Dritter Band. Enthält der nach constitutionellen Principien regierten Staaten zweiten und dritten Ranges neueste Geschichte. Ein Beitrag zur Chronik

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 34. Augsburg, 3. Februar 1840, S. 0271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_034_18400203/15>, abgerufen am 23.11.2024.