Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 44. Augsburg, 13. Februar 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

von Alexandria nicht forciren, aber durch einige hineingeworfene Brandraketen die Flotte leicht vernichten könne. Allerdings; aber dann wäre nur die Thorheit von Navarin wiederholt, wo man auch die Flotte zusammenschoß, die dem türkischen Reiche im Kriege von 1828 bis 1829 sehr zu statten gekommen wäre. Mehemed Ali hat klüglich die ägyptischen Schiffe so mit den türkischen untermischt, daß man unmöglich die einen ohne die andern zerstören kann, und hat jetzt auch die Mannschaft unter einander gemengt, um zu zeigen, daß hier nur Eine Flotte sich befinde, die auf seinen, des Vicekönigs Befehl, handle, der jetzt noch die einzige Stütze des sinkenden türkischen Reichs und eben so auch der letzte Kämpfer für den bedrohten Islam sey. Diese Stellung wird Mehemed Ali behaupten, und wenn man ihn angreift, so hat er ein leichtes Mittel an der Hand, den Streit von sich abzuwenden. Er ist den beiden Mächten, England und Rußland, ein Dorn im Auge, aber er ist auch die letzte Schranke, die sie auseinander hält; ist seine Macht gebrochen, dann stehen sie sich unmittelbar gegenüber. Aber es gibt noch einen Punkt, über den er noch nicht Herr ist, den er aber jeden Augenblick bedrohen kann, und um den der Kampf zwischen England und Rußland unmittelbar entbrennen müßte: dieß ist Konstantinopel. Bricht Ibrahim Pascha gegen diese Hauptstadt auf, und entsteht in Konstantinopel ein gewiß von vielen türkischen Großen selbst unterstützter Aufstand zu seinen Gunsten, so muß Rußland einschreiten, denn es kann, wie die Sachen nun einmal stehen, eine neue Kräftigung der Türkei durch Mehemed Ali nicht dulden: erscheint aber ein russisches Heer vor Konstantinopel, so ist auch der Krieg gegeben; man wird sich demnach wohl besinnen, ehe man Mehemed Ali nöthigt, zu einem so extremen Schritt zu greifen. Sind diese Vordersätze richtig, so wird man von selbst zugestehen, daß alle Pacificationsvorschläge zwischen Mehemed Ali und der Pforte reine Spiegelfechterei sind, denn es handelt sich gar nicht mehr um einen Streit zwischen Mehemed Ali und der Pforte, sondern um die Verhältnisse Rußlands und Englands zu Mehemed Ali und in Asien überhaupt. Diese führen unvermeidlich zum Krieg, und es kommen dabei nur zwei Fragen in Anregung: nimmt Frankreich seine Beiseitsetzung geduldig hin, ohne Mehemed Ali thätiger zu unterstützen und dadurch den Bruch mit England unheilbar zu machen, und zweitens: können Oesterreich und Preußen Mittel finden, Mehemed Ali am Vorrücken nach Konstantinopel zu hindern, wenn man ihn wirklich angreift, oder mit andern Worten, können sie England abhalten, Mehemed Ali von der europäischen Seite her anzugreifen? Ein Angriff Englands von dieser Seite her möchte kaum einen raschen glücklichen Erfolg haben, ob aber nicht ein Angriff von Indien aus im rothen Meere, das ist eine andre Frage; ein solcher Angriff könnte vielleicht auch dem Kampf seinen asiatischen Charakter noch auf einige Zeit lassen.

[464]

Am 3 Dec. 1839 starb zu Birenback, im Herzogthum Schleswig, der Architekt August Flügge. Augenblicklich dort mit dem Ausbau von Gutsgebäuden beschäftigt, unterbrach plötzlich ein Lungenschlag sein rastloses Streben, und entriß ihn seiner tief betrübten Familie und zahlreichen Freunden, welche mit vollem Rechte in ihm den vortrefflichen Menschen, so wie den ausgezeichneten Künstler verehrten. Er war der Sohn des unter seinen Zeitgenossen noch rühmlichst bekannten Botanikers Dr. Johannes Flügge, der auch leider viel zu früh den Wissenschaften und den Seinigen entrissen ward. Seine tief betrübte Wittwe trauert nun auch an dem frühen Grabe eines wahrhaft hoffnungsvollen Sohnes. - Hamburg, am 2 Januar 1840

[477]

Bekanntmachung.

In Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten de Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, wird Tagfahrt zur Abnahme des dem Beklagten zugeschobenen und von ihm acceptirten Haupteides in Gemäßheit Bescheides vom 19 September v. J. auf
Donnerstag den 7 Mai,
Vormittags 11 Uhr,
Geschäftszimmer Nr. 26 des unterfertigten Gerichts, anberaumt, und Beklagter, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiezu edictaliter und zwar unter Androhung des Präjudizes vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens angenommen werden würde, als wolle oder könne er nicht schwören, worauf sodann weiter ergehen soll, was Rechtens ist.

Res. Schweinfurt, den 5 Februar 1840

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert, Director.

Degner.

[286-88]

Bekanntmachung.

Die Geschwister Georg und Katharina Scheller, Kinder des verlebten Schullehrers Georg Scheller zu Brück, welch ersterer als Bäckergeselle im Jahre 1801, letztere 1814 sich von ihrer Heimath entfernt hat, haben seitdem über ihr Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben.

Auf Antrag der nächsten Verwandten ergeht daher an Georg und Katharina Scheller und deren etwaigen Leibeserben die Aufforderung,
sich binnen sechs Monaten a dato
bei dem unterfertigten Landgerichte anzumelden, und das in 141 fl. 52 kr. für jeden Theil bestehende Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls dieselben für verschollen erklärt werden und das Vermögen an die nächsten Erben ohne Caution hinausgegeben wird.

Dettelbach, den 24 Januar 1840

Königlich bayer. Landgericht.

Halbig.

Pfister.

[434-36]

Aufforderung.

Weber Georg Weißer von Mönchweiler hat gegen seine Ehefrau Maria, geborne Rosenfelder von dort, eine Ehescheidungsklage erhoben, die sich darauf gründet, daß seine Ehefrau im Monat December 1835 sich heimlicher Weise von ihm entfernt, zufolge der eingegangenen Nachrichten wahrscheinlich nach England

von Alexandria nicht forciren, aber durch einige hineingeworfene Brandraketen die Flotte leicht vernichten könne. Allerdings; aber dann wäre nur die Thorheit von Navarin wiederholt, wo man auch die Flotte zusammenschoß, die dem türkischen Reiche im Kriege von 1828 bis 1829 sehr zu statten gekommen wäre. Mehemed Ali hat klüglich die ägyptischen Schiffe so mit den türkischen untermischt, daß man unmöglich die einen ohne die andern zerstören kann, und hat jetzt auch die Mannschaft unter einander gemengt, um zu zeigen, daß hier nur Eine Flotte sich befinde, die auf seinen, des Vicekönigs Befehl, handle, der jetzt noch die einzige Stütze des sinkenden türkischen Reichs und eben so auch der letzte Kämpfer für den bedrohten Islam sey. Diese Stellung wird Mehemed Ali behaupten, und wenn man ihn angreift, so hat er ein leichtes Mittel an der Hand, den Streit von sich abzuwenden. Er ist den beiden Mächten, England und Rußland, ein Dorn im Auge, aber er ist auch die letzte Schranke, die sie auseinander hält; ist seine Macht gebrochen, dann stehen sie sich unmittelbar gegenüber. Aber es gibt noch einen Punkt, über den er noch nicht Herr ist, den er aber jeden Augenblick bedrohen kann, und um den der Kampf zwischen England und Rußland unmittelbar entbrennen müßte: dieß ist Konstantinopel. Bricht Ibrahim Pascha gegen diese Hauptstadt auf, und entsteht in Konstantinopel ein gewiß von vielen türkischen Großen selbst unterstützter Aufstand zu seinen Gunsten, so muß Rußland einschreiten, denn es kann, wie die Sachen nun einmal stehen, eine neue Kräftigung der Türkei durch Mehemed Ali nicht dulden: erscheint aber ein russisches Heer vor Konstantinopel, so ist auch der Krieg gegeben; man wird sich demnach wohl besinnen, ehe man Mehemed Ali nöthigt, zu einem so extremen Schritt zu greifen. Sind diese Vordersätze richtig, so wird man von selbst zugestehen, daß alle Pacificationsvorschläge zwischen Mehemed Ali und der Pforte reine Spiegelfechterei sind, denn es handelt sich gar nicht mehr um einen Streit zwischen Mehemed Ali und der Pforte, sondern um die Verhältnisse Rußlands und Englands zu Mehemed Ali und in Asien überhaupt. Diese führen unvermeidlich zum Krieg, und es kommen dabei nur zwei Fragen in Anregung: nimmt Frankreich seine Beiseitsetzung geduldig hin, ohne Mehemed Ali thätiger zu unterstützen und dadurch den Bruch mit England unheilbar zu machen, und zweitens: können Oesterreich und Preußen Mittel finden, Mehemed Ali am Vorrücken nach Konstantinopel zu hindern, wenn man ihn wirklich angreift, oder mit andern Worten, können sie England abhalten, Mehemed Ali von der europäischen Seite her anzugreifen? Ein Angriff Englands von dieser Seite her möchte kaum einen raschen glücklichen Erfolg haben, ob aber nicht ein Angriff von Indien aus im rothen Meere, das ist eine andre Frage; ein solcher Angriff könnte vielleicht auch dem Kampf seinen asiatischen Charakter noch auf einige Zeit lassen.

[464]

Am 3 Dec. 1839 starb zu Birenback, im Herzogthum Schleswig, der Architekt August Flügge. Augenblicklich dort mit dem Ausbau von Gutsgebäuden beschäftigt, unterbrach plötzlich ein Lungenschlag sein rastloses Streben, und entriß ihn seiner tief betrübten Familie und zahlreichen Freunden, welche mit vollem Rechte in ihm den vortrefflichen Menschen, so wie den ausgezeichneten Künstler verehrten. Er war der Sohn des unter seinen Zeitgenossen noch rühmlichst bekannten Botanikers Dr. Johannes Flügge, der auch leider viel zu früh den Wissenschaften und den Seinigen entrissen ward. Seine tief betrübte Wittwe trauert nun auch an dem frühen Grabe eines wahrhaft hoffnungsvollen Sohnes. – Hamburg, am 2 Januar 1840

[477]

Bekanntmachung.

In Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten de Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, wird Tagfahrt zur Abnahme des dem Beklagten zugeschobenen und von ihm acceptirten Haupteides in Gemäßheit Bescheides vom 19 September v. J. auf
Donnerstag den 7 Mai,
Vormittags 11 Uhr,
Geschäftszimmer Nr. 26 des unterfertigten Gerichts, anberaumt, und Beklagter, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiezu edictaliter und zwar unter Androhung des Präjudizes vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens angenommen werden würde, als wolle oder könne er nicht schwören, worauf sodann weiter ergehen soll, was Rechtens ist.

Res. Schweinfurt, den 5 Februar 1840

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert, Director.

Degner.

[286-88]

Bekanntmachung.

Die Geschwister Georg und Katharina Scheller, Kinder des verlebten Schullehrers Georg Scheller zu Brück, welch ersterer als Bäckergeselle im Jahre 1801, letztere 1814 sich von ihrer Heimath entfernt hat, haben seitdem über ihr Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben.

Auf Antrag der nächsten Verwandten ergeht daher an Georg und Katharina Scheller und deren etwaigen Leibeserben die Aufforderung,
sich binnen sechs Monaten a dato
bei dem unterfertigten Landgerichte anzumelden, und das in 141 fl. 52 kr. für jeden Theil bestehende Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls dieselben für verschollen erklärt werden und das Vermögen an die nächsten Erben ohne Caution hinausgegeben wird.

Dettelbach, den 24 Januar 1840

Königlich bayer. Landgericht.

Halbig.

Pfister.

[434-36]

Aufforderung.

Weber Georg Weißer von Mönchweiler hat gegen seine Ehefrau Maria, geborne Rosenfelder von dort, eine Ehescheidungsklage erhoben, die sich darauf gründet, daß seine Ehefrau im Monat December 1835 sich heimlicher Weise von ihm entfernt, zufolge der eingegangenen Nachrichten wahrscheinlich nach England

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jArticle" n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0014" n="0350"/>
von Alexandria nicht forciren, aber durch einige hineingeworfene Brandraketen die Flotte leicht vernichten könne. Allerdings; aber dann wäre nur die Thorheit von Navarin wiederholt, wo man auch die Flotte zusammenschoß, die dem türkischen Reiche im Kriege von 1828 bis 1829 sehr zu statten gekommen wäre. Mehemed Ali hat klüglich die ägyptischen Schiffe so mit den türkischen untermischt, daß man unmöglich die einen ohne die andern zerstören kann, und hat jetzt auch die Mannschaft unter einander gemengt, um zu zeigen, daß hier nur Eine Flotte sich befinde, die auf seinen, des Vicekönigs Befehl, handle, der jetzt noch die einzige Stütze des sinkenden türkischen Reichs und eben so auch der letzte Kämpfer für den bedrohten Islam sey. Diese Stellung wird Mehemed Ali behaupten, und wenn man ihn angreift, so hat er ein leichtes Mittel an der Hand, den Streit von sich abzuwenden. Er ist den beiden Mächten, England und Rußland, ein Dorn im Auge, aber er ist auch die letzte Schranke, die sie auseinander hält; ist seine Macht gebrochen, dann stehen sie sich unmittelbar gegenüber. Aber es gibt noch einen Punkt, über den er noch nicht Herr ist, den er aber jeden Augenblick bedrohen kann, und um den der Kampf zwischen England und Rußland unmittelbar entbrennen müßte: dieß ist Konstantinopel. Bricht Ibrahim Pascha gegen diese Hauptstadt auf, und entsteht in Konstantinopel ein gewiß von vielen türkischen Großen selbst unterstützter Aufstand zu seinen Gunsten, so muß Rußland einschreiten, denn es kann, wie die Sachen nun einmal stehen, eine neue Kräftigung der Türkei durch Mehemed Ali nicht dulden: erscheint aber ein russisches Heer vor Konstantinopel, so ist auch der Krieg gegeben; man wird sich demnach wohl besinnen, ehe man Mehemed Ali nöthigt, zu einem so extremen Schritt zu greifen. Sind diese Vordersätze richtig, so wird man von selbst zugestehen, daß alle Pacificationsvorschläge zwischen Mehemed Ali und der Pforte reine Spiegelfechterei sind, denn es handelt sich gar nicht mehr um einen Streit zwischen Mehemed Ali und der Pforte, sondern um die Verhältnisse Rußlands und Englands zu Mehemed Ali und in Asien überhaupt. Diese führen unvermeidlich zum Krieg, und es kommen dabei nur zwei Fragen in Anregung: nimmt Frankreich seine Beiseitsetzung geduldig hin, ohne Mehemed Ali thätiger zu unterstützen und dadurch den Bruch mit England unheilbar zu machen, und zweitens: können Oesterreich und Preußen Mittel finden, Mehemed Ali am Vorrücken nach Konstantinopel zu hindern, wenn man ihn wirklich angreift, oder mit andern Worten, können sie England abhalten, Mehemed Ali von der europäischen Seite her anzugreifen? Ein Angriff Englands von dieser Seite her möchte kaum einen raschen glücklichen Erfolg haben, ob aber nicht ein Angriff von Indien aus im rothen Meere, das ist eine andre Frage; ein solcher Angriff könnte vielleicht auch dem Kampf seinen asiatischen Charakter noch auf einige Zeit lassen.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <div type="jAnnouncements">
        <div xml:id="jAn464" type="jAn" n="2">
          <head>[464]</head><lb/>
          <p>Am 3 Dec. 1839 starb zu Birenback, im Herzogthum Schleswig, der Architekt August Flügge. Augenblicklich dort mit dem Ausbau von Gutsgebäuden beschäftigt, unterbrach plötzlich ein Lungenschlag sein rastloses Streben, und entriß ihn seiner tief betrübten Familie und zahlreichen Freunden, welche mit vollem Rechte in ihm den vortrefflichen Menschen, so wie den ausgezeichneten Künstler verehrten. Er war der Sohn des unter seinen Zeitgenossen noch rühmlichst bekannten Botanikers Dr. Johannes Flügge, der auch leider viel zu früh den Wissenschaften und den Seinigen entrissen ward. Seine tief betrübte Wittwe trauert nun auch an dem frühen Grabe eines wahrhaft hoffnungsvollen Sohnes. &#x2013; Hamburg, am 2 Januar 1840</p>
        </div><lb/>
        <div xml:id="jAn477" type="jAn" n="2">
          <head>[477]</head><lb/>
          <p>Bekanntmachung.</p><lb/>
          <p>In Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten de Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, wird Tagfahrt zur Abnahme des dem Beklagten zugeschobenen und von ihm acceptirten Haupteides in Gemäßheit Bescheides vom 19 September v. J. auf<lb/>
Donnerstag den 7 Mai,<lb/>
Vormittags 11 Uhr,<lb/>
Geschäftszimmer Nr. 26 des unterfertigten Gerichts, anberaumt, und Beklagter, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiezu edictaliter und zwar unter Androhung des Präjudizes vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens angenommen werden würde, als wolle oder könne er nicht schwören, worauf sodann weiter ergehen soll, was Rechtens ist.</p><lb/>
          <p>Res. Schweinfurt, den 5 Februar 1840</p><lb/>
          <p>Königl. Kreis- und Stadtgericht.</p><lb/>
          <p>Seuffert, Director.</p><lb/>
          <p>Degner.</p>
        </div><lb/>
        <div xml:id="jAn286-88" type="jAn" n="2">
          <head>[286-88]</head><lb/>
          <p>Bekanntmachung.</p><lb/>
          <p>Die Geschwister Georg und Katharina Scheller, Kinder des verlebten Schullehrers Georg Scheller zu Brück, welch ersterer als Bäckergeselle im Jahre 1801, letztere 1814 sich von ihrer Heimath entfernt hat, haben seitdem über ihr Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben.</p><lb/>
          <p>Auf Antrag der nächsten Verwandten ergeht daher an Georg und Katharina Scheller und deren etwaigen Leibeserben die Aufforderung,<lb/>
sich binnen sechs Monaten a dato<lb/>
bei dem unterfertigten Landgerichte anzumelden, und das in 141 fl. 52 kr. für jeden Theil bestehende Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls dieselben für verschollen erklärt werden und das Vermögen an die nächsten Erben ohne Caution hinausgegeben wird.</p><lb/>
          <p>Dettelbach, den 24 Januar 1840</p><lb/>
          <p>Königlich bayer. Landgericht.</p><lb/>
          <p>Halbig.</p><lb/>
          <p>Pfister.</p>
        </div><lb/>
        <div xml:id="jAn434-36" type="jAn" n="2">
          <head>[434-36]</head><lb/>
          <p>Aufforderung.</p><lb/>
          <p>Weber Georg Weißer von Mönchweiler hat gegen seine Ehefrau Maria, geborne Rosenfelder von dort, eine Ehescheidungsklage erhoben, die sich darauf gründet, daß seine Ehefrau im Monat December 1835 sich heimlicher Weise von ihm entfernt, zufolge der eingegangenen Nachrichten wahrscheinlich nach England<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0350/0014] von Alexandria nicht forciren, aber durch einige hineingeworfene Brandraketen die Flotte leicht vernichten könne. Allerdings; aber dann wäre nur die Thorheit von Navarin wiederholt, wo man auch die Flotte zusammenschoß, die dem türkischen Reiche im Kriege von 1828 bis 1829 sehr zu statten gekommen wäre. Mehemed Ali hat klüglich die ägyptischen Schiffe so mit den türkischen untermischt, daß man unmöglich die einen ohne die andern zerstören kann, und hat jetzt auch die Mannschaft unter einander gemengt, um zu zeigen, daß hier nur Eine Flotte sich befinde, die auf seinen, des Vicekönigs Befehl, handle, der jetzt noch die einzige Stütze des sinkenden türkischen Reichs und eben so auch der letzte Kämpfer für den bedrohten Islam sey. Diese Stellung wird Mehemed Ali behaupten, und wenn man ihn angreift, so hat er ein leichtes Mittel an der Hand, den Streit von sich abzuwenden. Er ist den beiden Mächten, England und Rußland, ein Dorn im Auge, aber er ist auch die letzte Schranke, die sie auseinander hält; ist seine Macht gebrochen, dann stehen sie sich unmittelbar gegenüber. Aber es gibt noch einen Punkt, über den er noch nicht Herr ist, den er aber jeden Augenblick bedrohen kann, und um den der Kampf zwischen England und Rußland unmittelbar entbrennen müßte: dieß ist Konstantinopel. Bricht Ibrahim Pascha gegen diese Hauptstadt auf, und entsteht in Konstantinopel ein gewiß von vielen türkischen Großen selbst unterstützter Aufstand zu seinen Gunsten, so muß Rußland einschreiten, denn es kann, wie die Sachen nun einmal stehen, eine neue Kräftigung der Türkei durch Mehemed Ali nicht dulden: erscheint aber ein russisches Heer vor Konstantinopel, so ist auch der Krieg gegeben; man wird sich demnach wohl besinnen, ehe man Mehemed Ali nöthigt, zu einem so extremen Schritt zu greifen. Sind diese Vordersätze richtig, so wird man von selbst zugestehen, daß alle Pacificationsvorschläge zwischen Mehemed Ali und der Pforte reine Spiegelfechterei sind, denn es handelt sich gar nicht mehr um einen Streit zwischen Mehemed Ali und der Pforte, sondern um die Verhältnisse Rußlands und Englands zu Mehemed Ali und in Asien überhaupt. Diese führen unvermeidlich zum Krieg, und es kommen dabei nur zwei Fragen in Anregung: nimmt Frankreich seine Beiseitsetzung geduldig hin, ohne Mehemed Ali thätiger zu unterstützen und dadurch den Bruch mit England unheilbar zu machen, und zweitens: können Oesterreich und Preußen Mittel finden, Mehemed Ali am Vorrücken nach Konstantinopel zu hindern, wenn man ihn wirklich angreift, oder mit andern Worten, können sie England abhalten, Mehemed Ali von der europäischen Seite her anzugreifen? Ein Angriff Englands von dieser Seite her möchte kaum einen raschen glücklichen Erfolg haben, ob aber nicht ein Angriff von Indien aus im rothen Meere, das ist eine andre Frage; ein solcher Angriff könnte vielleicht auch dem Kampf seinen asiatischen Charakter noch auf einige Zeit lassen. [464] Am 3 Dec. 1839 starb zu Birenback, im Herzogthum Schleswig, der Architekt August Flügge. Augenblicklich dort mit dem Ausbau von Gutsgebäuden beschäftigt, unterbrach plötzlich ein Lungenschlag sein rastloses Streben, und entriß ihn seiner tief betrübten Familie und zahlreichen Freunden, welche mit vollem Rechte in ihm den vortrefflichen Menschen, so wie den ausgezeichneten Künstler verehrten. Er war der Sohn des unter seinen Zeitgenossen noch rühmlichst bekannten Botanikers Dr. Johannes Flügge, der auch leider viel zu früh den Wissenschaften und den Seinigen entrissen ward. Seine tief betrübte Wittwe trauert nun auch an dem frühen Grabe eines wahrhaft hoffnungsvollen Sohnes. – Hamburg, am 2 Januar 1840 [477] Bekanntmachung. In Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten de Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, wird Tagfahrt zur Abnahme des dem Beklagten zugeschobenen und von ihm acceptirten Haupteides in Gemäßheit Bescheides vom 19 September v. J. auf Donnerstag den 7 Mai, Vormittags 11 Uhr, Geschäftszimmer Nr. 26 des unterfertigten Gerichts, anberaumt, und Beklagter, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiezu edictaliter und zwar unter Androhung des Präjudizes vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens angenommen werden würde, als wolle oder könne er nicht schwören, worauf sodann weiter ergehen soll, was Rechtens ist. Res. Schweinfurt, den 5 Februar 1840 Königl. Kreis- und Stadtgericht. Seuffert, Director. Degner. [286-88] Bekanntmachung. Die Geschwister Georg und Katharina Scheller, Kinder des verlebten Schullehrers Georg Scheller zu Brück, welch ersterer als Bäckergeselle im Jahre 1801, letztere 1814 sich von ihrer Heimath entfernt hat, haben seitdem über ihr Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Auf Antrag der nächsten Verwandten ergeht daher an Georg und Katharina Scheller und deren etwaigen Leibeserben die Aufforderung, sich binnen sechs Monaten a dato bei dem unterfertigten Landgerichte anzumelden, und das in 141 fl. 52 kr. für jeden Theil bestehende Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls dieselben für verschollen erklärt werden und das Vermögen an die nächsten Erben ohne Caution hinausgegeben wird. Dettelbach, den 24 Januar 1840 Königlich bayer. Landgericht. Halbig. Pfister. [434-36] Aufforderung. Weber Georg Weißer von Mönchweiler hat gegen seine Ehefrau Maria, geborne Rosenfelder von dort, eine Ehescheidungsklage erhoben, die sich darauf gründet, daß seine Ehefrau im Monat December 1835 sich heimlicher Weise von ihm entfernt, zufolge der eingegangenen Nachrichten wahrscheinlich nach England

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_044_18400213
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_044_18400213/14
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 44. Augsburg, 13. Februar 1840, S. 0350. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_044_18400213/14>, abgerufen am 21.11.2024.