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Allgemeine Zeitung. Nr. 53. Augsburg, 22. Februar 1840.

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rolus Hügel; die Prisciani carmina, die Fragmenta theodisca, die mit Eichenfels herausgegebenen analecta grammatica, sein Verzeichniß der chinesischen und japanischen Münzen des k. k. Münzcabinets zu Wien etc., haben ihm einen ersten Platz unter den lebenden deutschen Gelehrten angewiesen. Was aber seiner Anstellung in anderer Beziehung für Oesterreich eine besondere Wichtigkeit gibt, ist, daß dieselbe nicht im gewöhnlichen Concurswege, sondern durch ein eigenes Handbillet des Kaisers erfolgt ist. Möchte doch diese erste Ausnahme von der Regel bald die Regel selbst werden, wenigstens in den speculativen Wissenschaften! Unter allen Mitteln über die Tüchtigkeit eines Lehrers für eine Universitätsstelle zu entscheiden, ist das Examen des Concurses das ungeeignetste, obgleich man es, allerdings aus einem Gefühl für Unparteilichkeit und zur Vorbeugung alles Nepotismus, angenommen hat. Aber der Nepotismus wird dadurch keineswegs hintangehalten, und zur Beurtheilung der Tauglichkeit der Individuen für höhere Lehrkanzeln ist ein solches Examinatorium, wie der Concurs, durchaus keine Gewähr. Gelehrte, wirkliche Gelehrte, die bereits etwas geleistet haben und sich fühlen, werden, wenn nicht der Hunger sie treibt, sich keinem solchen Concurs unterziehen, mithin werden gerade die tüchtigsten und geeignetsten Männer ganz außer der Concurrenz bleiben. Ferner ist der Concurs wenig geeignet, die höhern Potenzen, die geistige Befähigung heraustreten zu lassen; er gibt vielmehr der unbelebten Materie, dem todten Buchstaben die höchste Geltung, und die freie Forschung, die nicht in verba magistri schwört, die neue Bahn bricht, verbessert, erfindet, das Selbsterschaffene, wird in solchen Concursen jedesmal gegen rein empirisch Erlerntes den Kürzern ziehen. Wir sprechen hier natürlich nur von den höhern Lehrkanzeln der Universität, wo nur der Geist und nicht das Wort lebendig macht und weiter fördert. Und wie steht es dann mit dem Concurse, wenn etwa die Kenntnisse des Examinanden weit über die Kenntnisse der Examinatoren hinausreichen? Endlich gibt ein solches Examen allein noch keine hinlängliche Gewähr für die Lehrfähigkeit, den Vortrag, die Gabe geistiger Befruchtung und Anregung. Es wird daher wohl immer am sichersten seyn, nach schon vorhergegangenen Leistungen zu wählen, als die Wahl vorangehen und die Leistungen nachfolgen zu lassen. Würde auf dem Wege des Concurses Endlicher wohl Professor der Universität geworden seyn, und welcher Würdigere hätte es werden können?

Vom Ernsten zum Schönen und Gefälligen übergehend, muß ich zuerst der Musik erwähnen, und bei dieser wieder der Concerte der Mad. Pleyel. Nach Liszts wiederholten Productionen und nach dem unglaublichen Enthusiasmus, den sie erregten, hätte man nicht mehr glauben sollen, daß noch irgend eine Leistung in dieser Art bedeutenden Erfolg haben könnte. Die Wiener haben aber immer in dieser Beziehung noch etwas im Grunde des Säckels, wenn sie auch schon ihr ganzes Vermögen ausgegeben zu haben scheinen. So hat sich auch für Mad. Pleyel noch ein hinlänglicher Fonds von Begeisterung gefunden, um auch den gespanntesten Erwartungen genügen zu können. Namentlich ist es die elegante Welt, und unter dieser ganz vorzugsweise der männliche Theil, der für die angenehme und reizende Frau schwärmt - ein Tribut, den wir natürlich finden und keineswegs zu schmälern gedenken, was bei so viel selbstständigem Verdienst auch in der That ungerecht wäre, denn auch von Seite des Talents ist hier Ungewöhnliches geboten. Miß Bowena Laidlaw würde zu anderer Zeit hier bedeutender erschienen seyn; jetzt war der Zeitpunkt, ihr volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ungünstig gewählt.

Von unsern neuesten Erzeugnissen der Malerei will ich vorläufig nur zwei Landschaften nennen. Eine ist von Steinfeld (Vater), stellt eine Partie des Wirker-Sees vor und gehört zu Steinfelds besten Bildern. Namentlich thut der freundliche, heitere Ton wohl, den man sonst oft an Steinfelds Bildern vermißt. Ein Bild aber, welches das Entzücken aller Beschauer macht, ist eine Landschaft von Gauermann: felsige Waldgegend bei Berchtoldsgaden mit Wasser, rechts eine Fernsicht auf einen Schneegletscher, im Vordergrund ein Ochsenwagen, auf den ein auf dem Boden liegender Hirsch geladen werden soll, um den Jäger, Treiber und Hunde gruppirt sind. Ein dicker Förster zu Pferd scheint das Geschäft zu überwachen, während ein kräftiger Waidmann das Messer bereit hält, den Hirsch aufzubrechen. - Es wurde jüngst in diesen Blättern über Gauermanns Leistungen der neueren Zeit mit wohlgemeintem und verdientem Tadel gesprochen, immer aber seinem weithervorragenden Talent im Ganzen volle Anerkennung spendend. Mit wahrer Herzensfreude kann von diesem Bilde mit Fug behauptet werden, daß es an keinem der gerügten Fehler leidet, und daß der Künstler darin einen Schwung genommen, der ihn selbst über seine früheren besten Leistungen weit hinausträgt. Mag man nun die vortreffliche Anordnung dieser überreichen Staffage, die für sich allein schon ein herrliches Genrebild gäbe, die ungemeine, bis in die kleinsten Züge gehende Wahrheit der Details, die vortreffliche Ausführung und ihre vollkommen natürliche, ungesuchte Auffassung, oder die grandiose Behandlung der Landschaft betrachten - Alles erregt Staunen. Diese Felsen sind nie mit genialerer Treue dargestellt worden; man möchte das grüne, stehende Wasser, in dem sie sich reflectiren und in das sie lange Schatten schlagen, mit einem Senkblei messen: man sieht seine Tiefe. - Bäume, Himmel - Alles lebt; Alles, Alles ist vortrefflich, so einfach, klar; nicht ein gesuchtes Motiv, kein gehaschter Effect in Farbe noch Licht, keine Porcellanmalerei, jede Tinte der Natur entnommen. Es ist Schade, daß dieses Bild nicht die Ausstellungen des Auslands besucht, oder einer öffentlichen Galerie angehört; es würde dem Rufe des Künstlers einen ungemeinen Zuwachs geben. Der Meister Gauermann, wie jedes wahre Verdienst, kann die strengste Stimme der Kritik mit Ruhe und Nutzen hören; flache Gesellen werden davon vernichtet, und schreien über jedes Wort des Tadels wie geschlagene Kinder, denn ihnen gilt die Kunst wenig, die Eitelkeit Alles.

(Beschluß folgt.)

[579]

Bekanntmachung.

Maria Margaretha Simon ledig, geboren den 30 Julius 1763 zu Nordhalben, ist in ihrem 43sten Lebensalter bei dem Durchmarsch der französischen Armee im Jahre 1806 mit einer Marketenderfamilie als Magd von hier fortgezogen, und seit dieser Zeit keine Nachricht über ihr Leben oder Tod eingegangen.

Da nun ihre Bruderskinder auf Todeserklärung und Vermögens-Ausantwortung an sie angetragen haben, so wird Maria Margaretha Simon oder deren allenfallsige Leibeserben hiermit aufgefordert, sich
binnen sechs Monaten a dato
bei hiesigem Gericht zu melden, außerdem Simon für todt erklärt, und ihr in 234 fl. 45 1/2 kr. bestehendes Vermögen an obengenannte nächste Erben ohne Caution ausgehändigt wird.

Nordhalben, den 3 Februar 1840.

Königlich bayer. Landgericht Nordhalben in Oberfranken.

Tünnenmann, Landrichter.

[511]

Ulm. Rechtenstein.

Ausschluß-Bescheid.

Der Graf Karl Victor Reuttner von Weyl in Achstetten stellte aus Veranlassung des Verkaufs des in dem Oberamt Ehingen gelegenen Ritterguts Rechtenstein im März 1836 das Ansuchen, alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche oder sonstige Rechte auf diese Herrschaft geltend machen zu können vermeinen, und welche diese Ansprüche und Rechte nicht bereits auf den in Folge der Pfandgesetzgebung vom Jahr 1825 ergangenen Aufruf des königl. würtembergischen Obertribunals vom 4 Junius 1825 und der königl. Hypotheken-Commission vom 11 December 1832 bei dem königl. Gerichtshofe in Ulm angemeldet haben, unter Androhung des Präjudizes des Ausschlusses öffentlich aufzufordern, ihre Ansprüche anzumelden und geltend zu machen, und es ist auch diesem Ansuchen durch die veröffentlichte

rolus Hügel; die Prisciani carmina, die Fragmenta theodisca, die mit Eichenfels herausgegebenen analecta grammatica, sein Verzeichniß der chinesischen und japanischen Münzen des k. k. Münzcabinets zu Wien etc., haben ihm einen ersten Platz unter den lebenden deutschen Gelehrten angewiesen. Was aber seiner Anstellung in anderer Beziehung für Oesterreich eine besondere Wichtigkeit gibt, ist, daß dieselbe nicht im gewöhnlichen Concurswege, sondern durch ein eigenes Handbillet des Kaisers erfolgt ist. Möchte doch diese erste Ausnahme von der Regel bald die Regel selbst werden, wenigstens in den speculativen Wissenschaften! Unter allen Mitteln über die Tüchtigkeit eines Lehrers für eine Universitätsstelle zu entscheiden, ist das Examen des Concurses das ungeeignetste, obgleich man es, allerdings aus einem Gefühl für Unparteilichkeit und zur Vorbeugung alles Nepotismus, angenommen hat. Aber der Nepotismus wird dadurch keineswegs hintangehalten, und zur Beurtheilung der Tauglichkeit der Individuen für höhere Lehrkanzeln ist ein solches Examinatorium, wie der Concurs, durchaus keine Gewähr. Gelehrte, wirkliche Gelehrte, die bereits etwas geleistet haben und sich fühlen, werden, wenn nicht der Hunger sie treibt, sich keinem solchen Concurs unterziehen, mithin werden gerade die tüchtigsten und geeignetsten Männer ganz außer der Concurrenz bleiben. Ferner ist der Concurs wenig geeignet, die höhern Potenzen, die geistige Befähigung heraustreten zu lassen; er gibt vielmehr der unbelebten Materie, dem todten Buchstaben die höchste Geltung, und die freie Forschung, die nicht in verba magistri schwört, die neue Bahn bricht, verbessert, erfindet, das Selbsterschaffene, wird in solchen Concursen jedesmal gegen rein empirisch Erlerntes den Kürzern ziehen. Wir sprechen hier natürlich nur von den höhern Lehrkanzeln der Universität, wo nur der Geist und nicht das Wort lebendig macht und weiter fördert. Und wie steht es dann mit dem Concurse, wenn etwa die Kenntnisse des Examinanden weit über die Kenntnisse der Examinatoren hinausreichen? Endlich gibt ein solches Examen allein noch keine hinlängliche Gewähr für die Lehrfähigkeit, den Vortrag, die Gabe geistiger Befruchtung und Anregung. Es wird daher wohl immer am sichersten seyn, nach schon vorhergegangenen Leistungen zu wählen, als die Wahl vorangehen und die Leistungen nachfolgen zu lassen. Würde auf dem Wege des Concurses Endlicher wohl Professor der Universität geworden seyn, und welcher Würdigere hätte es werden können?

Vom Ernsten zum Schönen und Gefälligen übergehend, muß ich zuerst der Musik erwähnen, und bei dieser wieder der Concerte der Mad. Pleyel. Nach Liszts wiederholten Productionen und nach dem unglaublichen Enthusiasmus, den sie erregten, hätte man nicht mehr glauben sollen, daß noch irgend eine Leistung in dieser Art bedeutenden Erfolg haben könnte. Die Wiener haben aber immer in dieser Beziehung noch etwas im Grunde des Säckels, wenn sie auch schon ihr ganzes Vermögen ausgegeben zu haben scheinen. So hat sich auch für Mad. Pleyel noch ein hinlänglicher Fonds von Begeisterung gefunden, um auch den gespanntesten Erwartungen genügen zu können. Namentlich ist es die elegante Welt, und unter dieser ganz vorzugsweise der männliche Theil, der für die angenehme und reizende Frau schwärmt – ein Tribut, den wir natürlich finden und keineswegs zu schmälern gedenken, was bei so viel selbstständigem Verdienst auch in der That ungerecht wäre, denn auch von Seite des Talents ist hier Ungewöhnliches geboten. Miß Bowena Laidlaw würde zu anderer Zeit hier bedeutender erschienen seyn; jetzt war der Zeitpunkt, ihr volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ungünstig gewählt.

Von unsern neuesten Erzeugnissen der Malerei will ich vorläufig nur zwei Landschaften nennen. Eine ist von Steinfeld (Vater), stellt eine Partie des Wirker-Sees vor und gehört zu Steinfelds besten Bildern. Namentlich thut der freundliche, heitere Ton wohl, den man sonst oft an Steinfelds Bildern vermißt. Ein Bild aber, welches das Entzücken aller Beschauer macht, ist eine Landschaft von Gauermann: felsige Waldgegend bei Berchtoldsgaden mit Wasser, rechts eine Fernsicht auf einen Schneegletscher, im Vordergrund ein Ochsenwagen, auf den ein auf dem Boden liegender Hirsch geladen werden soll, um den Jäger, Treiber und Hunde gruppirt sind. Ein dicker Förster zu Pferd scheint das Geschäft zu überwachen, während ein kräftiger Waidmann das Messer bereit hält, den Hirsch aufzubrechen. – Es wurde jüngst in diesen Blättern über Gauermanns Leistungen der neueren Zeit mit wohlgemeintem und verdientem Tadel gesprochen, immer aber seinem weithervorragenden Talent im Ganzen volle Anerkennung spendend. Mit wahrer Herzensfreude kann von diesem Bilde mit Fug behauptet werden, daß es an keinem der gerügten Fehler leidet, und daß der Künstler darin einen Schwung genommen, der ihn selbst über seine früheren besten Leistungen weit hinausträgt. Mag man nun die vortreffliche Anordnung dieser überreichen Staffage, die für sich allein schon ein herrliches Genrebild gäbe, die ungemeine, bis in die kleinsten Züge gehende Wahrheit der Details, die vortreffliche Ausführung und ihre vollkommen natürliche, ungesuchte Auffassung, oder die grandiose Behandlung der Landschaft betrachten – Alles erregt Staunen. Diese Felsen sind nie mit genialerer Treue dargestellt worden; man möchte das grüne, stehende Wasser, in dem sie sich reflectiren und in das sie lange Schatten schlagen, mit einem Senkblei messen: man sieht seine Tiefe. – Bäume, Himmel – Alles lebt; Alles, Alles ist vortrefflich, so einfach, klar; nicht ein gesuchtes Motiv, kein gehaschter Effect in Farbe noch Licht, keine Porcellanmalerei, jede Tinte der Natur entnommen. Es ist Schade, daß dieses Bild nicht die Ausstellungen des Auslands besucht, oder einer öffentlichen Galerie angehört; es würde dem Rufe des Künstlers einen ungemeinen Zuwachs geben. Der Meister Gauermann, wie jedes wahre Verdienst, kann die strengste Stimme der Kritik mit Ruhe und Nutzen hören; flache Gesellen werden davon vernichtet, und schreien über jedes Wort des Tadels wie geschlagene Kinder, denn ihnen gilt die Kunst wenig, die Eitelkeit Alles.

(Beschluß folgt.)

[579]

Bekanntmachung.

Maria Margaretha Simon ledig, geboren den 30 Julius 1763 zu Nordhalben, ist in ihrem 43sten Lebensalter bei dem Durchmarsch der französischen Armee im Jahre 1806 mit einer Marketenderfamilie als Magd von hier fortgezogen, und seit dieser Zeit keine Nachricht über ihr Leben oder Tod eingegangen.

Da nun ihre Bruderskinder auf Todeserklärung und Vermögens-Ausantwortung an sie angetragen haben, so wird Maria Margaretha Simon oder deren allenfallsige Leibeserben hiermit aufgefordert, sich
binnen sechs Monaten a dato
bei hiesigem Gericht zu melden, außerdem Simon für todt erklärt, und ihr in 234 fl. 45 1/2 kr. bestehendes Vermögen an obengenannte nächste Erben ohne Caution ausgehändigt wird.

Nordhalben, den 3 Februar 1840.

Königlich bayer. Landgericht Nordhalben in Oberfranken.

Tünnenmann, Landrichter.

[511]

Ulm. Rechtenstein.

Ausschluß-Bescheid.

Der Graf Karl Victor Reuttner von Weyl in Achstetten stellte aus Veranlassung des Verkaufs des in dem Oberamt Ehingen gelegenen Ritterguts Rechtenstein im März 1836 das Ansuchen, alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche oder sonstige Rechte auf diese Herrschaft geltend machen zu können vermeinen, und welche diese Ansprüche und Rechte nicht bereits auf den in Folge der Pfandgesetzgebung vom Jahr 1825 ergangenen Aufruf des königl. würtembergischen Obertribunals vom 4 Junius 1825 und der königl. Hypotheken-Commission vom 11 December 1832 bei dem königl. Gerichtshofe in Ulm angemeldet haben, unter Androhung des Präjudizes des Ausschlusses öffentlich aufzufordern, ihre Ansprüche anzumelden und geltend zu machen, und es ist auch diesem Ansuchen durch die veröffentlichte

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[0421/0013] rolus Hügel; die Prisciani carmina, die Fragmenta theodisca, die mit Eichenfels herausgegebenen analecta grammatica, sein Verzeichniß der chinesischen und japanischen Münzen des k. k. Münzcabinets zu Wien etc., haben ihm einen ersten Platz unter den lebenden deutschen Gelehrten angewiesen. Was aber seiner Anstellung in anderer Beziehung für Oesterreich eine besondere Wichtigkeit gibt, ist, daß dieselbe nicht im gewöhnlichen Concurswege, sondern durch ein eigenes Handbillet des Kaisers erfolgt ist. Möchte doch diese erste Ausnahme von der Regel bald die Regel selbst werden, wenigstens in den speculativen Wissenschaften! Unter allen Mitteln über die Tüchtigkeit eines Lehrers für eine Universitätsstelle zu entscheiden, ist das Examen des Concurses das ungeeignetste, obgleich man es, allerdings aus einem Gefühl für Unparteilichkeit und zur Vorbeugung alles Nepotismus, angenommen hat. Aber der Nepotismus wird dadurch keineswegs hintangehalten, und zur Beurtheilung der Tauglichkeit der Individuen für höhere Lehrkanzeln ist ein solches Examinatorium, wie der Concurs, durchaus keine Gewähr. Gelehrte, wirkliche Gelehrte, die bereits etwas geleistet haben und sich fühlen, werden, wenn nicht der Hunger sie treibt, sich keinem solchen Concurs unterziehen, mithin werden gerade die tüchtigsten und geeignetsten Männer ganz außer der Concurrenz bleiben. Ferner ist der Concurs wenig geeignet, die höhern Potenzen, die geistige Befähigung heraustreten zu lassen; er gibt vielmehr der unbelebten Materie, dem todten Buchstaben die höchste Geltung, und die freie Forschung, die nicht in verba magistri schwört, die neue Bahn bricht, verbessert, erfindet, das Selbsterschaffene, wird in solchen Concursen jedesmal gegen rein empirisch Erlerntes den Kürzern ziehen. Wir sprechen hier natürlich nur von den höhern Lehrkanzeln der Universität, wo nur der Geist und nicht das Wort lebendig macht und weiter fördert. Und wie steht es dann mit dem Concurse, wenn etwa die Kenntnisse des Examinanden weit über die Kenntnisse der Examinatoren hinausreichen? Endlich gibt ein solches Examen allein noch keine hinlängliche Gewähr für die Lehrfähigkeit, den Vortrag, die Gabe geistiger Befruchtung und Anregung. Es wird daher wohl immer am sichersten seyn, nach schon vorhergegangenen Leistungen zu wählen, als die Wahl vorangehen und die Leistungen nachfolgen zu lassen. Würde auf dem Wege des Concurses Endlicher wohl Professor der Universität geworden seyn, und welcher Würdigere hätte es werden können? Vom Ernsten zum Schönen und Gefälligen übergehend, muß ich zuerst der Musik erwähnen, und bei dieser wieder der Concerte der Mad. Pleyel. Nach Liszts wiederholten Productionen und nach dem unglaublichen Enthusiasmus, den sie erregten, hätte man nicht mehr glauben sollen, daß noch irgend eine Leistung in dieser Art bedeutenden Erfolg haben könnte. Die Wiener haben aber immer in dieser Beziehung noch etwas im Grunde des Säckels, wenn sie auch schon ihr ganzes Vermögen ausgegeben zu haben scheinen. So hat sich auch für Mad. Pleyel noch ein hinlänglicher Fonds von Begeisterung gefunden, um auch den gespanntesten Erwartungen genügen zu können. Namentlich ist es die elegante Welt, und unter dieser ganz vorzugsweise der männliche Theil, der für die angenehme und reizende Frau schwärmt – ein Tribut, den wir natürlich finden und keineswegs zu schmälern gedenken, was bei so viel selbstständigem Verdienst auch in der That ungerecht wäre, denn auch von Seite des Talents ist hier Ungewöhnliches geboten. Miß Bowena Laidlaw würde zu anderer Zeit hier bedeutender erschienen seyn; jetzt war der Zeitpunkt, ihr volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ungünstig gewählt. Von unsern neuesten Erzeugnissen der Malerei will ich vorläufig nur zwei Landschaften nennen. Eine ist von Steinfeld (Vater), stellt eine Partie des Wirker-Sees vor und gehört zu Steinfelds besten Bildern. Namentlich thut der freundliche, heitere Ton wohl, den man sonst oft an Steinfelds Bildern vermißt. Ein Bild aber, welches das Entzücken aller Beschauer macht, ist eine Landschaft von Gauermann: felsige Waldgegend bei Berchtoldsgaden mit Wasser, rechts eine Fernsicht auf einen Schneegletscher, im Vordergrund ein Ochsenwagen, auf den ein auf dem Boden liegender Hirsch geladen werden soll, um den Jäger, Treiber und Hunde gruppirt sind. Ein dicker Förster zu Pferd scheint das Geschäft zu überwachen, während ein kräftiger Waidmann das Messer bereit hält, den Hirsch aufzubrechen. – Es wurde jüngst in diesen Blättern über Gauermanns Leistungen der neueren Zeit mit wohlgemeintem und verdientem Tadel gesprochen, immer aber seinem weithervorragenden Talent im Ganzen volle Anerkennung spendend. Mit wahrer Herzensfreude kann von diesem Bilde mit Fug behauptet werden, daß es an keinem der gerügten Fehler leidet, und daß der Künstler darin einen Schwung genommen, der ihn selbst über seine früheren besten Leistungen weit hinausträgt. Mag man nun die vortreffliche Anordnung dieser überreichen Staffage, die für sich allein schon ein herrliches Genrebild gäbe, die ungemeine, bis in die kleinsten Züge gehende Wahrheit der Details, die vortreffliche Ausführung und ihre vollkommen natürliche, ungesuchte Auffassung, oder die grandiose Behandlung der Landschaft betrachten – Alles erregt Staunen. Diese Felsen sind nie mit genialerer Treue dargestellt worden; man möchte das grüne, stehende Wasser, in dem sie sich reflectiren und in das sie lange Schatten schlagen, mit einem Senkblei messen: man sieht seine Tiefe. – Bäume, Himmel – Alles lebt; Alles, Alles ist vortrefflich, so einfach, klar; nicht ein gesuchtes Motiv, kein gehaschter Effect in Farbe noch Licht, keine Porcellanmalerei, jede Tinte der Natur entnommen. Es ist Schade, daß dieses Bild nicht die Ausstellungen des Auslands besucht, oder einer öffentlichen Galerie angehört; es würde dem Rufe des Künstlers einen ungemeinen Zuwachs geben. Der Meister Gauermann, wie jedes wahre Verdienst, kann die strengste Stimme der Kritik mit Ruhe und Nutzen hören; flache Gesellen werden davon vernichtet, und schreien über jedes Wort des Tadels wie geschlagene Kinder, denn ihnen gilt die Kunst wenig, die Eitelkeit Alles. (Beschluß folgt.) [579] Bekanntmachung. Maria Margaretha Simon ledig, geboren den 30 Julius 1763 zu Nordhalben, ist in ihrem 43sten Lebensalter bei dem Durchmarsch der französischen Armee im Jahre 1806 mit einer Marketenderfamilie als Magd von hier fortgezogen, und seit dieser Zeit keine Nachricht über ihr Leben oder Tod eingegangen. Da nun ihre Bruderskinder auf Todeserklärung und Vermögens-Ausantwortung an sie angetragen haben, so wird Maria Margaretha Simon oder deren allenfallsige Leibeserben hiermit aufgefordert, sich binnen sechs Monaten a dato bei hiesigem Gericht zu melden, außerdem Simon für todt erklärt, und ihr in 234 fl. 45 1/2 kr. bestehendes Vermögen an obengenannte nächste Erben ohne Caution ausgehändigt wird. Nordhalben, den 3 Februar 1840. Königlich bayer. Landgericht Nordhalben in Oberfranken. Tünnenmann, Landrichter. [511] Ulm. Rechtenstein. Ausschluß-Bescheid. Der Graf Karl Victor Reuttner von Weyl in Achstetten stellte aus Veranlassung des Verkaufs des in dem Oberamt Ehingen gelegenen Ritterguts Rechtenstein im März 1836 das Ansuchen, alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche oder sonstige Rechte auf diese Herrschaft geltend machen zu können vermeinen, und welche diese Ansprüche und Rechte nicht bereits auf den in Folge der Pfandgesetzgebung vom Jahr 1825 ergangenen Aufruf des königl. würtembergischen Obertribunals vom 4 Junius 1825 und der königl. Hypotheken-Commission vom 11 December 1832 bei dem königl. Gerichtshofe in Ulm angemeldet haben, unter Androhung des Präjudizes des Ausschlusses öffentlich aufzufordern, ihre Ansprüche anzumelden und geltend zu machen, und es ist auch diesem Ansuchen durch die veröffentlichte

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 53. Augsburg, 22. Februar 1840, S. 0421. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_053_18400222/13>, abgerufen am 03.12.2024.