Allgemeine Zeitung. Nr. 60. Augsburg, 29. Februar 1840.Plage befreit seyn wird! Noch nie hätten diese Menschen eine so glückliche Conjunctur erlebt, um zu Vermögen und Ansehen zu gelangen; es wäre dieß auch die wohlfeilste Art der Indianer los zu werden u. s. w." Bis jetzt hat die Regierung diesem Ansinnen wie billig kein Gehör gegeben; aber ob sie dieß fernerhin thun wird, ist jetzt, bei dem allgemeinen Unwillen des Volkes gegen die Rothhäute, mehr als zweifelhaft. Wozu nützt auch, sagen manche Amerikaner, die Gewissenhaftigkeit in den anzuwendenden Mitteln, da man einmal über die Hauptsache, über den Zweck - den Untergang des Stammes - sich vereinigt hat? Es ist einmal (räsonniren sie weiter) ein Gesetz der Natur, daß sowohl der Boden als die Menschheit mit Leichen gedüngt werden, daß das Leben dem Tode entquillen muß, und so kommt zuletzt die Reihe an den Vernichter selbst, und das Gemüth ist mit dem Schicksal versöhnt. Was ist die Weltgeschichte am Ende anders, als, nicht wie Jean Paul meint "ein unvollendeter Roman," sondern eine ewig sich erneuernde Tragödie? Großbritannien. Die Unterhausdebatten vom 11 Febr. über Hrn. Duncombe's Antrag in Betreff der Kirchenabgaben der protestantischen Dissenter haben wir bis jetzt nur kurz berührt. Folgendes ist das Nähere über jene Sitzung. Hr. J. Duncombe, radicales Mitglied für den Londoner Stadttheil Finsbury, äußerte: "Am Schlusse der vorigen Session hatte ich die Ehre, die Aufmerksamkeit des Hauses auf den Fall des Dissenters John Thorogood zu lenken, der wegen Nichtzahlung der Summe von 5 1/2 Sch. (3 fl. 18 kr.) auf Klage des bischöflichen Consistoriums von London in Chelmsford gefangen saß. Das Haus faßte damals die Resolution, es sey die Pflicht der Legislatur, der Wiederkehr solcher Fälle vorzubeugen; aber Thorogood sitzt annoch gefangen, seit vollen dreizehn Monaten. Indem ich meine Motion stelle, brauch' ich mich wohl nicht ausführlich über den oft erörterten Mißbrauch der Kirchenabgaben und die Uebelstände der geistlichen Gerichtshöfe zu verbreiten; denn so ziemlich Jedermann räumt ein, daß dieß Flecken auf unsern Landesinstitutionen sind. Meine Vorschläge sind höchst einfach. Was erstens John Thorogood betrifft, so trag' ich darauf an, ihn sogleich in Freiheit zu setzen, und dafür zu sorgen, daß fortan kein Unterthan Ihrer Maj., welcher aus gewissenhafter Ueberzeugung von der Lehre und dem Ritus der Staatskirche dissentirt, wegen verweigerter Zahlung der Kirchensteuer mit Gefängnißstrafe belegt werden könne. Die Erklärung eines Bürgers vor seinem betreffenden Magistrat, daß er nicht zur anglicanischen Kirche gehöre, soll genügen, ihn gegen gerichtliche Verfolgungen der Art zu schützen. Auf der andern Seite find' ich es dann billig, daß wer sich von der Kirche getrennt hat, fortan auch an keiner Kirchspielversammlung über Kirchenfragen mehr Theil nehme. Die Dissenter werden sich dieser Bedingung gern unterwerfen. Wie mag es wohl mit dem Gewissen des Oberpfarrers von Chelmsford bestellt seyn, der alle Sonntage für "alle Leidenden und Gefangenen" betet, aber den armen Schuhmacher Thorogood seit Jahr und Tag im Kerker schmachten läßt! Ich bitte ferner um die Ermächtigung, eine Bill einbringen zu dürfen, wodurch die Dissenter der Nöthigung, zum Unterhalt einer ihnen fremden Kirche beizusteuern, ganz enthoben werden." Hr. Gillon unterstützte die Motion. Lord J. Russell erwiederte, aus der von Thorogood eingereichten Petition gehe hervor, daß derselbe vor den geistlichen Gerichtshof geladen worden sey und die Bezahlung der verlangten Kirchensteuer - einer unerheblichen Summe - verweigert habe, weil er von einem nach seiner Meinung der Landesverfassung widerstreitenden Gericht nicht habe erscheinen wollen. Niemand, setzte der Minister hinzu, sey berechtigt, nach seiner eigenen Willkür zu bestimmen, vor welchem Gericht er Vorstand leisten wolle, und vor welchem nicht. Thorogood sey nicht wegen der verweigerten Zahlung der Kirchensteuer von 5 1/2 Schilling verhaftet worden, sondern weil er dem Gerichte Gehorsam verweigert habe; und was auch die Meinung des Parlaments über die Kirchensteuer seyn möge, es könne aus den angeführten Gründen nicht einschreiten. So lange das Gesetz bestehe, das eine Staatskirche gegründet habe, müsse es auch vollzogen werden; ja, er gehe weiter, und behaupte, die englische Landeskirche sey auf gerechte, weise und gesunde Grundsätze gebaut. Was aber die Kirchensteuern überhaupt betreffe, so glaube er allerdings, daß diese Frage eine Quelle von Feindseligkeit sey, und daß jede Maaßregel, welche die dadurch veranlaßten Beschwerden vermindern oder heben würde, eine Wohlthat für die Staatskirche seyn müßte. Den Plan des ehrenw. Mitglieds für Finsbury fand der Minister unbefriedigend, und glaubte, daß derselbe zum Betrug versuchen und viele verleiten würde, sich durch die vorgeschlagene Erklärung von der Bezahlung der Abgabe zu befreien. Es sey überdieß noch der große Grundsatz ins Auge zu fassen, daß man bei einer Maaßregel dieser Art nicht zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Landeskirche unterscheiden müsse, wenn eine Last, seyen es Zehnten oder andere Abgaben, der Gesammtheit aufgelegt werde. Mit Bedauern würde er die Zeit zurückkehren sehen, wo die Prediger des Evangeliums von den freiwilligen Beiträgen ihrer Kirchspielkinder abhängig seyn sollten. Er könne, fügte Lord John bei, nur der Maaßregel beitreten, daß durch eine gesetzliche Verfügung bestimmt werde, es solle bei einer Verweigerung der Kirchensteuern nicht eine Vorladung vor die geistlichen Gerichte erfolgen. Die Kirchensteuer sey eine bürgerliche Abgabe, in deren Beitreibung man sich nicht an die Person, sondern an ihre Habe halten müsse. Er sey bereit, einem Gesetzesvorschlag beizustimmen, welcher die Entscheidung über Verweigerungen der Kirchensteuer gänzlich den bürgerlichen Gerichten zuweise, übrigens aber sey er gegen jede Maaßregel, die zur Schwächung der Landeskirche beitragen könnte. Hr. Hume redete mit Wärme für den Antrag. Er erinnerte daran, wie gefährlich es sey, Martyrer religiöser Ueberzeugung zu machen. Wenn, wie Lord John behaupte, zu befürchten sey, daß Mancher darum von der Staatskirche abfallen würde, um keine halbe Krone jährlich mehr zu bezahlen, so sey es mit der Anhänglichkeit an diese Kirche im Land schlecht bestellt. Habe der edle Lord die Kirchenabgaben doch in Irland abgeschafft, warum England das verweigern, was den Irländern geworden sey? Wolle der edle Lord etwa zuwarten, bis auch hier die Nöthigung durch die Menge eintrete? (Hört!) Nun dann könne er ihm versichern, daß die große Masse der Dissenter der Kirchensteuer entgegen sey, und die Protestation in Masse dagegen werde nicht lange auf sich warten lassen. Sir St. Lushington, Gesetzesrath der Krone, suchte die von Lord J. Russell vorgebrachten Argumente zu verstärken, und bemerkte unter Anderm gegen Hrn. Doncumbe, bei der Einkerkerung Thorogoods könne das Gewissen des Oberpfarrers von Chelmsford ganz ruhig seyn, denn die Procedur gegen jenen Dissenter gehe ihn gar nicht an, sondern sey lediglich Sache der Kirchenpfleger. Duncombe's Antrag wurde, wie erwähnt, mit der starken Mehrheit von 55 (117 gegen 62) Stimmen verworfen. Der Examiner, sonst gut whiggisch gesinnt, ist mit Lord J. Russells Benehmen in dieser Sache sehr unzufrieden. "Lord John," schreibt er, "hat eine Standrede vom sublimsten bon Plage befreit seyn wird! Noch nie hätten diese Menschen eine so glückliche Conjunctur erlebt, um zu Vermögen und Ansehen zu gelangen; es wäre dieß auch die wohlfeilste Art der Indianer los zu werden u. s. w.“ Bis jetzt hat die Regierung diesem Ansinnen wie billig kein Gehör gegeben; aber ob sie dieß fernerhin thun wird, ist jetzt, bei dem allgemeinen Unwillen des Volkes gegen die Rothhäute, mehr als zweifelhaft. Wozu nützt auch, sagen manche Amerikaner, die Gewissenhaftigkeit in den anzuwendenden Mitteln, da man einmal über die Hauptsache, über den Zweck – den Untergang des Stammes – sich vereinigt hat? Es ist einmal (räsonniren sie weiter) ein Gesetz der Natur, daß sowohl der Boden als die Menschheit mit Leichen gedüngt werden, daß das Leben dem Tode entquillen muß, und so kommt zuletzt die Reihe an den Vernichter selbst, und das Gemüth ist mit dem Schicksal versöhnt. Was ist die Weltgeschichte am Ende anders, als, nicht wie Jean Paul meint „ein unvollendeter Roman,“ sondern eine ewig sich erneuernde Tragödie? Großbritannien. Die Unterhausdebatten vom 11 Febr. über Hrn. Duncombe's Antrag in Betreff der Kirchenabgaben der protestantischen Dissenter haben wir bis jetzt nur kurz berührt. Folgendes ist das Nähere über jene Sitzung. Hr. J. Duncombe, radicales Mitglied für den Londoner Stadttheil Finsbury, äußerte: „Am Schlusse der vorigen Session hatte ich die Ehre, die Aufmerksamkeit des Hauses auf den Fall des Dissenters John Thorogood zu lenken, der wegen Nichtzahlung der Summe von 5 1/2 Sch. (3 fl. 18 kr.) auf Klage des bischöflichen Consistoriums von London in Chelmsford gefangen saß. Das Haus faßte damals die Resolution, es sey die Pflicht der Legislatur, der Wiederkehr solcher Fälle vorzubeugen; aber Thorogood sitzt annoch gefangen, seit vollen dreizehn Monaten. Indem ich meine Motion stelle, brauch' ich mich wohl nicht ausführlich über den oft erörterten Mißbrauch der Kirchenabgaben und die Uebelstände der geistlichen Gerichtshöfe zu verbreiten; denn so ziemlich Jedermann räumt ein, daß dieß Flecken auf unsern Landesinstitutionen sind. Meine Vorschläge sind höchst einfach. Was erstens John Thorogood betrifft, so trag' ich darauf an, ihn sogleich in Freiheit zu setzen, und dafür zu sorgen, daß fortan kein Unterthan Ihrer Maj., welcher aus gewissenhafter Ueberzeugung von der Lehre und dem Ritus der Staatskirche dissentirt, wegen verweigerter Zahlung der Kirchensteuer mit Gefängnißstrafe belegt werden könne. Die Erklärung eines Bürgers vor seinem betreffenden Magistrat, daß er nicht zur anglicanischen Kirche gehöre, soll genügen, ihn gegen gerichtliche Verfolgungen der Art zu schützen. Auf der andern Seite find' ich es dann billig, daß wer sich von der Kirche getrennt hat, fortan auch an keiner Kirchspielversammlung über Kirchenfragen mehr Theil nehme. Die Dissenter werden sich dieser Bedingung gern unterwerfen. Wie mag es wohl mit dem Gewissen des Oberpfarrers von Chelmsford bestellt seyn, der alle Sonntage für „alle Leidenden und Gefangenen“ betet, aber den armen Schuhmacher Thorogood seit Jahr und Tag im Kerker schmachten läßt! Ich bitte ferner um die Ermächtigung, eine Bill einbringen zu dürfen, wodurch die Dissenter der Nöthigung, zum Unterhalt einer ihnen fremden Kirche beizusteuern, ganz enthoben werden.“ Hr. Gillon unterstützte die Motion. Lord J. Russell erwiederte, aus der von Thorogood eingereichten Petition gehe hervor, daß derselbe vor den geistlichen Gerichtshof geladen worden sey und die Bezahlung der verlangten Kirchensteuer – einer unerheblichen Summe – verweigert habe, weil er von einem nach seiner Meinung der Landesverfassung widerstreitenden Gericht nicht habe erscheinen wollen. Niemand, setzte der Minister hinzu, sey berechtigt, nach seiner eigenen Willkür zu bestimmen, vor welchem Gericht er Vorstand leisten wolle, und vor welchem nicht. Thorogood sey nicht wegen der verweigerten Zahlung der Kirchensteuer von 5 1/2 Schilling verhaftet worden, sondern weil er dem Gerichte Gehorsam verweigert habe; und was auch die Meinung des Parlaments über die Kirchensteuer seyn möge, es könne aus den angeführten Gründen nicht einschreiten. So lange das Gesetz bestehe, das eine Staatskirche gegründet habe, müsse es auch vollzogen werden; ja, er gehe weiter, und behaupte, die englische Landeskirche sey auf gerechte, weise und gesunde Grundsätze gebaut. Was aber die Kirchensteuern überhaupt betreffe, so glaube er allerdings, daß diese Frage eine Quelle von Feindseligkeit sey, und daß jede Maaßregel, welche die dadurch veranlaßten Beschwerden vermindern oder heben würde, eine Wohlthat für die Staatskirche seyn müßte. Den Plan des ehrenw. Mitglieds für Finsbury fand der Minister unbefriedigend, und glaubte, daß derselbe zum Betrug versuchen und viele verleiten würde, sich durch die vorgeschlagene Erklärung von der Bezahlung der Abgabe zu befreien. Es sey überdieß noch der große Grundsatz ins Auge zu fassen, daß man bei einer Maaßregel dieser Art nicht zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Landeskirche unterscheiden müsse, wenn eine Last, seyen es Zehnten oder andere Abgaben, der Gesammtheit aufgelegt werde. Mit Bedauern würde er die Zeit zurückkehren sehen, wo die Prediger des Evangeliums von den freiwilligen Beiträgen ihrer Kirchspielkinder abhängig seyn sollten. Er könne, fügte Lord John bei, nur der Maaßregel beitreten, daß durch eine gesetzliche Verfügung bestimmt werde, es solle bei einer Verweigerung der Kirchensteuern nicht eine Vorladung vor die geistlichen Gerichte erfolgen. Die Kirchensteuer sey eine bürgerliche Abgabe, in deren Beitreibung man sich nicht an die Person, sondern an ihre Habe halten müsse. Er sey bereit, einem Gesetzesvorschlag beizustimmen, welcher die Entscheidung über Verweigerungen der Kirchensteuer gänzlich den bürgerlichen Gerichten zuweise, übrigens aber sey er gegen jede Maaßregel, die zur Schwächung der Landeskirche beitragen könnte. Hr. Hume redete mit Wärme für den Antrag. Er erinnerte daran, wie gefährlich es sey, Martyrer religiöser Ueberzeugung zu machen. Wenn, wie Lord John behaupte, zu befürchten sey, daß Mancher darum von der Staatskirche abfallen würde, um keine halbe Krone jährlich mehr zu bezahlen, so sey es mit der Anhänglichkeit an diese Kirche im Land schlecht bestellt. Habe der edle Lord die Kirchenabgaben doch in Irland abgeschafft, warum England das verweigern, was den Irländern geworden sey? Wolle der edle Lord etwa zuwarten, bis auch hier die Nöthigung durch die Menge eintrete? (Hört!) Nun dann könne er ihm versichern, daß die große Masse der Dissenter der Kirchensteuer entgegen sey, und die Protestation in Masse dagegen werde nicht lange auf sich warten lassen. Sir St. Lushington, Gesetzesrath der Krone, suchte die von Lord J. Russell vorgebrachten Argumente zu verstärken, und bemerkte unter Anderm gegen Hrn. Doncumbe, bei der Einkerkerung Thorogoods könne das Gewissen des Oberpfarrers von Chelmsford ganz ruhig seyn, denn die Procedur gegen jenen Dissenter gehe ihn gar nicht an, sondern sey lediglich Sache der Kirchenpfleger. Duncombe's Antrag wurde, wie erwähnt, mit der starken Mehrheit von 55 (117 gegen 62) Stimmen verworfen. Der Examiner, sonst gut whiggisch gesinnt, ist mit Lord J. Russells Benehmen in dieser Sache sehr unzufrieden. „Lord John,“ schreibt er, „hat eine Standrede vom sublimsten bon <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0013" n="0477"/> Plage befreit seyn wird! 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Was ist die Weltgeschichte am Ende anders, als, nicht wie Jean Paul meint „ein unvollendeter Roman,“ sondern eine ewig sich erneuernde Tragödie?</p> </div> </div><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Großbritannien.</hi> </head><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Unterhausdebatten</hi> vom 11 Febr. über Hrn. Duncombe's Antrag in Betreff der Kirchenabgaben der protestantischen Dissenter haben wir bis jetzt nur kurz berührt. Folgendes ist das Nähere über jene Sitzung. Hr. J. <hi rendition="#g">Duncombe</hi>, radicales Mitglied für den Londoner Stadttheil Finsbury, äußerte: „Am Schlusse der vorigen Session hatte ich die Ehre, die Aufmerksamkeit des Hauses auf den Fall des Dissenters John Thorogood zu lenken, der wegen Nichtzahlung der Summe von 5 1/2 Sch. (3 fl. 18 kr.) auf Klage des bischöflichen Consistoriums von London in Chelmsford gefangen saß. Das Haus faßte damals die Resolution, es sey die Pflicht der Legislatur, der Wiederkehr solcher Fälle vorzubeugen; aber Thorogood sitzt annoch gefangen, seit vollen dreizehn Monaten. Indem ich meine Motion stelle, brauch' ich mich wohl nicht ausführlich über den oft erörterten Mißbrauch der Kirchenabgaben und die Uebelstände der geistlichen Gerichtshöfe zu verbreiten; denn so ziemlich Jedermann räumt ein, daß dieß Flecken auf unsern Landesinstitutionen sind. Meine Vorschläge sind höchst einfach. Was erstens John Thorogood betrifft, so trag' ich darauf an, ihn sogleich in Freiheit zu setzen, und dafür zu sorgen, daß fortan kein Unterthan Ihrer Maj., welcher aus gewissenhafter Ueberzeugung von der Lehre und dem Ritus der Staatskirche dissentirt, wegen verweigerter Zahlung der Kirchensteuer mit Gefängnißstrafe belegt werden könne. Die Erklärung eines Bürgers vor seinem betreffenden Magistrat, daß er nicht zur anglicanischen Kirche gehöre, soll genügen, ihn gegen gerichtliche Verfolgungen der Art zu schützen. Auf der andern Seite find' ich es dann billig, daß wer sich von der Kirche getrennt hat, fortan auch an keiner Kirchspielversammlung über Kirchenfragen mehr Theil nehme. Die Dissenter werden sich dieser Bedingung gern unterwerfen. Wie mag es wohl mit dem Gewissen des Oberpfarrers von Chelmsford bestellt seyn, der alle Sonntage für „alle Leidenden und Gefangenen“ betet, aber den armen Schuhmacher Thorogood seit Jahr und Tag im Kerker schmachten läßt! Ich bitte ferner um die Ermächtigung, eine Bill einbringen zu dürfen, wodurch die Dissenter der Nöthigung, zum Unterhalt einer ihnen fremden Kirche beizusteuern, ganz enthoben werden.“ Hr. <hi rendition="#g">Gillon</hi> unterstützte die Motion. 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So lange das Gesetz bestehe, das eine Staatskirche gegründet habe, müsse es auch vollzogen werden; ja, er gehe weiter, und behaupte, die englische Landeskirche sey auf gerechte, weise und gesunde Grundsätze gebaut. Was aber die Kirchensteuern überhaupt betreffe, so glaube er allerdings, daß diese Frage eine Quelle von Feindseligkeit sey, und daß jede Maaßregel, welche die dadurch veranlaßten Beschwerden vermindern oder heben würde, eine Wohlthat für die Staatskirche seyn müßte. Den Plan des ehrenw. Mitglieds für Finsbury fand der Minister unbefriedigend, und glaubte, daß derselbe zum Betrug versuchen und viele verleiten würde, sich durch die vorgeschlagene Erklärung von der Bezahlung der Abgabe zu befreien. Es sey überdieß noch der große Grundsatz ins Auge zu fassen, daß man bei einer Maaßregel dieser Art nicht zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Landeskirche unterscheiden müsse, wenn eine Last, seyen es Zehnten oder andere Abgaben, der Gesammtheit aufgelegt werde. Mit Bedauern würde er die Zeit zurückkehren sehen, wo die Prediger des Evangeliums von den freiwilligen Beiträgen ihrer Kirchspielkinder abhängig seyn sollten. Er könne, fügte Lord John bei, nur der Maaßregel beitreten, daß durch eine gesetzliche Verfügung bestimmt werde, es solle bei einer Verweigerung der Kirchensteuern nicht eine Vorladung vor die <hi rendition="#g">geistlichen</hi> Gerichte erfolgen. Die Kirchensteuer sey eine bürgerliche Abgabe, in deren Beitreibung man sich nicht an die Person, sondern an ihre Habe halten müsse. Er sey bereit, einem Gesetzesvorschlag beizustimmen, welcher die Entscheidung über Verweigerungen der Kirchensteuer gänzlich den bürgerlichen Gerichten zuweise, übrigens aber sey er gegen jede Maaßregel, die zur Schwächung der Landeskirche beitragen könnte. Hr. <hi rendition="#g">Hume</hi> redete mit Wärme für den Antrag. Er erinnerte daran, wie gefährlich es sey, Martyrer religiöser Ueberzeugung zu machen. 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Doncumbe, bei der Einkerkerung Thorogoods könne das Gewissen des Oberpfarrers von Chelmsford ganz ruhig seyn, denn die Procedur gegen jenen Dissenter gehe ihn gar nicht an, sondern sey lediglich Sache der Kirchenpfleger. Duncombe's Antrag wurde, wie erwähnt, mit der starken Mehrheit von 55 (117 gegen 62) Stimmen verworfen.</p><lb/> <p>Der <hi rendition="#g">Examiner</hi>, sonst gut whiggisch gesinnt, ist mit Lord J. Russells Benehmen in dieser Sache sehr unzufrieden. „Lord John,“ schreibt er, „hat eine Standrede vom sublimsten bon<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [0477/0013]
Plage befreit seyn wird! Noch nie hätten diese Menschen eine so glückliche Conjunctur erlebt, um zu Vermögen und Ansehen zu gelangen; es wäre dieß auch die wohlfeilste Art der Indianer los zu werden u. s. w.“ Bis jetzt hat die Regierung diesem Ansinnen wie billig kein Gehör gegeben; aber ob sie dieß fernerhin thun wird, ist jetzt, bei dem allgemeinen Unwillen des Volkes gegen die Rothhäute, mehr als zweifelhaft. Wozu nützt auch, sagen manche Amerikaner, die Gewissenhaftigkeit in den anzuwendenden Mitteln, da man einmal über die Hauptsache, über den Zweck – den Untergang des Stammes – sich vereinigt hat? Es ist einmal (räsonniren sie weiter) ein Gesetz der Natur, daß sowohl der Boden als die Menschheit mit Leichen gedüngt werden, daß das Leben dem Tode entquillen muß, und so kommt zuletzt die Reihe an den Vernichter selbst, und das Gemüth ist mit dem Schicksal versöhnt. Was ist die Weltgeschichte am Ende anders, als, nicht wie Jean Paul meint „ein unvollendeter Roman,“ sondern eine ewig sich erneuernde Tragödie?
Großbritannien.
Die Unterhausdebatten vom 11 Febr. über Hrn. Duncombe's Antrag in Betreff der Kirchenabgaben der protestantischen Dissenter haben wir bis jetzt nur kurz berührt. Folgendes ist das Nähere über jene Sitzung. Hr. J. Duncombe, radicales Mitglied für den Londoner Stadttheil Finsbury, äußerte: „Am Schlusse der vorigen Session hatte ich die Ehre, die Aufmerksamkeit des Hauses auf den Fall des Dissenters John Thorogood zu lenken, der wegen Nichtzahlung der Summe von 5 1/2 Sch. (3 fl. 18 kr.) auf Klage des bischöflichen Consistoriums von London in Chelmsford gefangen saß. Das Haus faßte damals die Resolution, es sey die Pflicht der Legislatur, der Wiederkehr solcher Fälle vorzubeugen; aber Thorogood sitzt annoch gefangen, seit vollen dreizehn Monaten. Indem ich meine Motion stelle, brauch' ich mich wohl nicht ausführlich über den oft erörterten Mißbrauch der Kirchenabgaben und die Uebelstände der geistlichen Gerichtshöfe zu verbreiten; denn so ziemlich Jedermann räumt ein, daß dieß Flecken auf unsern Landesinstitutionen sind. Meine Vorschläge sind höchst einfach. Was erstens John Thorogood betrifft, so trag' ich darauf an, ihn sogleich in Freiheit zu setzen, und dafür zu sorgen, daß fortan kein Unterthan Ihrer Maj., welcher aus gewissenhafter Ueberzeugung von der Lehre und dem Ritus der Staatskirche dissentirt, wegen verweigerter Zahlung der Kirchensteuer mit Gefängnißstrafe belegt werden könne. Die Erklärung eines Bürgers vor seinem betreffenden Magistrat, daß er nicht zur anglicanischen Kirche gehöre, soll genügen, ihn gegen gerichtliche Verfolgungen der Art zu schützen. Auf der andern Seite find' ich es dann billig, daß wer sich von der Kirche getrennt hat, fortan auch an keiner Kirchspielversammlung über Kirchenfragen mehr Theil nehme. Die Dissenter werden sich dieser Bedingung gern unterwerfen. Wie mag es wohl mit dem Gewissen des Oberpfarrers von Chelmsford bestellt seyn, der alle Sonntage für „alle Leidenden und Gefangenen“ betet, aber den armen Schuhmacher Thorogood seit Jahr und Tag im Kerker schmachten läßt! Ich bitte ferner um die Ermächtigung, eine Bill einbringen zu dürfen, wodurch die Dissenter der Nöthigung, zum Unterhalt einer ihnen fremden Kirche beizusteuern, ganz enthoben werden.“ Hr. Gillon unterstützte die Motion. Lord J. Russell erwiederte, aus der von Thorogood eingereichten Petition gehe hervor, daß derselbe vor den geistlichen Gerichtshof geladen worden sey und die Bezahlung der verlangten Kirchensteuer – einer unerheblichen Summe – verweigert habe, weil er von einem nach seiner Meinung der Landesverfassung widerstreitenden Gericht nicht habe erscheinen wollen. Niemand, setzte der Minister hinzu, sey berechtigt, nach seiner eigenen Willkür zu bestimmen, vor welchem Gericht er Vorstand leisten wolle, und vor welchem nicht. Thorogood sey nicht wegen der verweigerten Zahlung der Kirchensteuer von 5 1/2 Schilling verhaftet worden, sondern weil er dem Gerichte Gehorsam verweigert habe; und was auch die Meinung des Parlaments über die Kirchensteuer seyn möge, es könne aus den angeführten Gründen nicht einschreiten. So lange das Gesetz bestehe, das eine Staatskirche gegründet habe, müsse es auch vollzogen werden; ja, er gehe weiter, und behaupte, die englische Landeskirche sey auf gerechte, weise und gesunde Grundsätze gebaut. Was aber die Kirchensteuern überhaupt betreffe, so glaube er allerdings, daß diese Frage eine Quelle von Feindseligkeit sey, und daß jede Maaßregel, welche die dadurch veranlaßten Beschwerden vermindern oder heben würde, eine Wohlthat für die Staatskirche seyn müßte. Den Plan des ehrenw. Mitglieds für Finsbury fand der Minister unbefriedigend, und glaubte, daß derselbe zum Betrug versuchen und viele verleiten würde, sich durch die vorgeschlagene Erklärung von der Bezahlung der Abgabe zu befreien. Es sey überdieß noch der große Grundsatz ins Auge zu fassen, daß man bei einer Maaßregel dieser Art nicht zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Landeskirche unterscheiden müsse, wenn eine Last, seyen es Zehnten oder andere Abgaben, der Gesammtheit aufgelegt werde. Mit Bedauern würde er die Zeit zurückkehren sehen, wo die Prediger des Evangeliums von den freiwilligen Beiträgen ihrer Kirchspielkinder abhängig seyn sollten. Er könne, fügte Lord John bei, nur der Maaßregel beitreten, daß durch eine gesetzliche Verfügung bestimmt werde, es solle bei einer Verweigerung der Kirchensteuern nicht eine Vorladung vor die geistlichen Gerichte erfolgen. Die Kirchensteuer sey eine bürgerliche Abgabe, in deren Beitreibung man sich nicht an die Person, sondern an ihre Habe halten müsse. Er sey bereit, einem Gesetzesvorschlag beizustimmen, welcher die Entscheidung über Verweigerungen der Kirchensteuer gänzlich den bürgerlichen Gerichten zuweise, übrigens aber sey er gegen jede Maaßregel, die zur Schwächung der Landeskirche beitragen könnte. Hr. Hume redete mit Wärme für den Antrag. Er erinnerte daran, wie gefährlich es sey, Martyrer religiöser Ueberzeugung zu machen. Wenn, wie Lord John behaupte, zu befürchten sey, daß Mancher darum von der Staatskirche abfallen würde, um keine halbe Krone jährlich mehr zu bezahlen, so sey es mit der Anhänglichkeit an diese Kirche im Land schlecht bestellt. Habe der edle Lord die Kirchenabgaben doch in Irland abgeschafft, warum England das verweigern, was den Irländern geworden sey? Wolle der edle Lord etwa zuwarten, bis auch hier die Nöthigung durch die Menge eintrete? (Hört!) Nun dann könne er ihm versichern, daß die große Masse der Dissenter der Kirchensteuer entgegen sey, und die Protestation in Masse dagegen werde nicht lange auf sich warten lassen. Sir St. Lushington, Gesetzesrath der Krone, suchte die von Lord J. Russell vorgebrachten Argumente zu verstärken, und bemerkte unter Anderm gegen Hrn. Doncumbe, bei der Einkerkerung Thorogoods könne das Gewissen des Oberpfarrers von Chelmsford ganz ruhig seyn, denn die Procedur gegen jenen Dissenter gehe ihn gar nicht an, sondern sey lediglich Sache der Kirchenpfleger. Duncombe's Antrag wurde, wie erwähnt, mit der starken Mehrheit von 55 (117 gegen 62) Stimmen verworfen.
Der Examiner, sonst gut whiggisch gesinnt, ist mit Lord J. Russells Benehmen in dieser Sache sehr unzufrieden. „Lord John,“ schreibt er, „hat eine Standrede vom sublimsten bon
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