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Allgemeine Zeitung. Nr. 68. Augsburg, 8. März 1840.

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Italien.

Der von der Madrider Regierung abgeschickte Hr. Villalba ist hier eingetroffen und wird, wie man vernimmt, mit dem seit den letzten Jahren als Privatmann hier lebenden, früheren Geschäftsträger, Ritter Narciso de Aparici, die von dem spanischen Gouvernement gewünschte Regulirung der spanischen Geistlichkeit mit dem heiligen Stuhl betreiben. Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß sein Gesuch in dieser Angelegenheit Gehör finden werde, da zum Wohl der Kirche eine Uebereinkunft getroffen werden muß; aber daß diese so wie der Aufenthalt des Hrn. Villalba hier nur temporär seyn kann, ist mit derselben Gewißheit anzunehmen. - Ueber die portugiesischen Angelegenheiten hört man, daß diese gleichfalls immer mehr Aussicht zu einer Uebereinkunft geben, und daß von Lissabon ein Mann hergeschickt werde, der sie zum Abschluß führen soll. Bei dieser Gelegenheit berühren wir ein Gerücht, welches freilich noch der Bestätigung bedarf, aber wenn es sich verwirklichen sollte, zur endlichen Beruhigung Portugals wesentlich beitragen müßte. Es soll nämlich Dom Miguel nunmehr geneigt seyn, seinen Ansprüchen auf den Thron von Portugal zu entsagen; er behält sich aber alle Rechte als Prinz bevor, so wie er eine jährliche standesmäßige Einnahme in Anspruch nimmt. Ferner verlangt er sein mit Beschlag belegtes Privatvermögen zurück, und die Bestätigung aller von ihm verliehenen Titel und Orden. Hinzugesetzt wird, wenn man in Lissabon auf diese Vorschläge eingehe, werde er sich für die Zukunft nach Deutschland zurückziehen. - Gestern, Giovedi grasso, war der Carneval auf seinem Höhepunkt. Leider wurden zu Ende des Corso bei dem Pferderennen mehrere Personen schwer beschädigt; man sagt sogar zwei Frauenzimmer wären todt auf dem Platz geblieben.

Deutschland.

(Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Während der Verlesung des Deputationsberichts waren die Staatsminister Nostitz und Jänckendorf, v. Nostitz-Wallwitz und v. Könneritz in den Saal getreten. Auf die Frage des Präsidenten Dr. Haase: "Will die Kammer über den eben vorgetragenen Bericht eine allgemeine Berathung eintreten lassen?" erfolgte ein einstimmiges Ja! worauf der Staatsminister v. Zeschau das Wort ergriff: "Als der Antrag des geehrten Abgeordneten Eisenstuck in der vorliegenden Angelegenheit von der Kammer an eine besondere Deputation zur Begutachtung und Berichterstattung verwiesen wurde, mußte das Ministerium sich die Frage stellen, ob es in dieser Angelegenheit überhaupt den Einladungen auf Vernehmung mit dieser Deputation nachzukommen und der Discussion über den von der Deputation zu erstattenden Bericht beizuwohnen habe. Wenn es nach dem Antrage schien, als handle es sich hierbei nur um eine fremde Angelegenheit, um die Angelegenheit eines andern Staates, in welche weder den Kammern noch der Regierung ein Recht zustehe sich einzumischen - versteht sich vorbehältlich des der Regierung als Bundesglied zustehenden Befugnisses - so überzeugte sich doch bald das Ministerium, daß es nicht behindert seyn werde, einer solchen Vernehmung und beziehendlich Berathung über den Gegenstand beizuwohnen, da die Deputation der Sache eine Ansicht abgewonnen und ihr eine Wendung gegeben hatte, welche sie gewissermaßen zu einer innern Angelegenheit machte; sie hat die hannover'sche Angelegenheit nur als Veranlassung angesehen, um auf einige wichtige, für constitutionelle Staaten besonders einflußreiche Fragen aufmerksam zu machen, und da Sachsen sich auch zu dieser Classe der Staaten zählt, so hat diese Angelegenheit dadurch gewissermaßen die Natur einer innern Angelegenheit angenommen. Was übrigens gegen die einzelnen Anträge zu sagen ist, welche die Deputation gestellt hat, so behalte ich mir das Weitere bei den speciellen Anträgen vor. Noch muß ich indeß die geehrte Kammer auf einen Umstand aufmerksam zu machen mir erlauben, den nämlich, daß die Regierung, dem Verfahren bei der vorigen Ständeversammlung entgegen, diesen Gegenstand in einer öffentlichen Sitzung verhandeln läßt, und bis jetzt keine Veranlassung genommen hat, auf geheime Sitzung anzutragen. Sie hat dieß gethan im Vertrauen, und ich glaube im gerechten Vertrauen, auf die geehrte Kammer, welche auch bei dieser Angelegenheit in der Discussion die gehörige Haltung und die nöthigen Rücksichten zu nehmen wissen wird, die eine deutsche Ständeversammlung auch andern Regierungen gegenüber nie aus den Augen verlieren darf."

Zuerst ergriff hierauf der Abgeordnete Eisenstuck das Wort: "Ich wiederhole das, äußerte derselbe, was ich früher sagte, daß ich nämlich die subjective Ueberzeugung hatte und sie immer noch habe, wie unsere verehrte Staatsregierung auch in dieser Angelegenheit in ächt constitutionellem Sinne gehandelt habe und ferner handeln werde. Diese Ueberzeugung hat noch eine höhere Bestätigung gefunden durch die Mittheilungen, die von Seite der Staatsregierung an die Deputation gelangt sind, wie sie in ihrem Berichte dargelegt hat. In der That kann es für die sächsische Ständeversammlung, kann es für ganz Deutschland eine erfreuliche Erscheinung seyn, daß bei dieser Angelegenheit hier in unserm Saale Regierung und Ständeversammlung von gleichen Ansichten in der Hauptsache geleitet werden. Vergleiche ich die Aeußerungen, wie sie wohl in andern Ständeversammlungen von der Regierung den Ständen entgegen getragen worden sind, so kann ich, der ich jeder Schmeichelei fremd bin, nicht umhin, auszusprechen, daß wir in dieser Beziehung dem Ministerium hohen Dank schulden, einen Dank, der von Werth ist, ganz besonders in dieser Angelegenheit. Es ist anerkannt worden, und auch jetzt hat der Hr. Minister ausgesprochen, daß diese Sache in gewisser Beziehung wegen der mannichfaltigen Folgen, wegen der vielen Fragen, die sich daran knüpfen, von der Art sey, daß sie eine allgemeine deutsche Angelegenheit und als solche betrachtet werden müsse...Es geht wohl in Erfüllung, was einst ein großer Staatsmann sagte. Am 20 Oct. 1814, bei der Wiener Conferenz, wo über das Staatsgrundgesetz für Deutschland Berathung gepflogen wurde, da hatte - es ist das actenkundig - die Krone Preußen besonders angetragen auf die Niedersetzung eines Bundesgerichts, eines Gerichts, das die Stelle der frühern Reichsgerichte einnehmen sollte, und nur Ein Staat Deutschlands hatte dabei die Bemerkung gemacht, es möge in dem zu entwerfenden Grundgesetz unter keinerlei Bedingung von Verhältnissen einzelner Unterthanen gegen ihre Souveräne die Rede seyn. Aber diese Bemerkung forderte einen hochgeehrten Staatsmann, der noch unter den Lebenden ist, und der sich um das Haus Oesterreich sehr verdient gemacht hat, dazu auf, daß er sagte: "Eine Feststellung dieses Verhältnisses ist durchaus nothwendig, denn es sind in der jetzigen Zeit bei einzelnen Staaten Deutschlands solche Bedrückungen eingetreten, gegen welche die Unterthanen in Zukunft durch ein Rechtsverhältniß, wie sie desselben bei der frühern Reichsverfassung theilhaftig gewesen, sichergestellt werden müssen." Das sind die Worte des Fürsten Metternich, sie sind in den Druck gekommen, ein jeder kann sie lesen. Ferner sprach Hr. v. Gagern, auch bekannt genug, sich aus; er sagte: "Das Bundesgericht, vorerst auch beseitigt, wird doch durch die Nothwendigkeit und

Italien.

Der von der Madrider Regierung abgeschickte Hr. Villalba ist hier eingetroffen und wird, wie man vernimmt, mit dem seit den letzten Jahren als Privatmann hier lebenden, früheren Geschäftsträger, Ritter Narciso de Aparici, die von dem spanischen Gouvernement gewünschte Regulirung der spanischen Geistlichkeit mit dem heiligen Stuhl betreiben. Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß sein Gesuch in dieser Angelegenheit Gehör finden werde, da zum Wohl der Kirche eine Uebereinkunft getroffen werden muß; aber daß diese so wie der Aufenthalt des Hrn. Villalba hier nur temporär seyn kann, ist mit derselben Gewißheit anzunehmen. – Ueber die portugiesischen Angelegenheiten hört man, daß diese gleichfalls immer mehr Aussicht zu einer Uebereinkunft geben, und daß von Lissabon ein Mann hergeschickt werde, der sie zum Abschluß führen soll. Bei dieser Gelegenheit berühren wir ein Gerücht, welches freilich noch der Bestätigung bedarf, aber wenn es sich verwirklichen sollte, zur endlichen Beruhigung Portugals wesentlich beitragen müßte. Es soll nämlich Dom Miguel nunmehr geneigt seyn, seinen Ansprüchen auf den Thron von Portugal zu entsagen; er behält sich aber alle Rechte als Prinz bevor, so wie er eine jährliche standesmäßige Einnahme in Anspruch nimmt. Ferner verlangt er sein mit Beschlag belegtes Privatvermögen zurück, und die Bestätigung aller von ihm verliehenen Titel und Orden. Hinzugesetzt wird, wenn man in Lissabon auf diese Vorschläge eingehe, werde er sich für die Zukunft nach Deutschland zurückziehen. – Gestern, Giovedi grasso, war der Carneval auf seinem Höhepunkt. Leider wurden zu Ende des Corso bei dem Pferderennen mehrere Personen schwer beschädigt; man sagt sogar zwei Frauenzimmer wären todt auf dem Platz geblieben.

Deutschland.

(Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Während der Verlesung des Deputationsberichts waren die Staatsminister Nostitz und Jänckendorf, v. Nostitz-Wallwitz und v. Könneritz in den Saal getreten. Auf die Frage des Präsidenten Dr. Haase: „Will die Kammer über den eben vorgetragenen Bericht eine allgemeine Berathung eintreten lassen?“ erfolgte ein einstimmiges Ja! worauf der Staatsminister v. Zeschau das Wort ergriff: „Als der Antrag des geehrten Abgeordneten Eisenstuck in der vorliegenden Angelegenheit von der Kammer an eine besondere Deputation zur Begutachtung und Berichterstattung verwiesen wurde, mußte das Ministerium sich die Frage stellen, ob es in dieser Angelegenheit überhaupt den Einladungen auf Vernehmung mit dieser Deputation nachzukommen und der Discussion über den von der Deputation zu erstattenden Bericht beizuwohnen habe. Wenn es nach dem Antrage schien, als handle es sich hierbei nur um eine fremde Angelegenheit, um die Angelegenheit eines andern Staates, in welche weder den Kammern noch der Regierung ein Recht zustehe sich einzumischen – versteht sich vorbehältlich des der Regierung als Bundesglied zustehenden Befugnisses – so überzeugte sich doch bald das Ministerium, daß es nicht behindert seyn werde, einer solchen Vernehmung und beziehendlich Berathung über den Gegenstand beizuwohnen, da die Deputation der Sache eine Ansicht abgewonnen und ihr eine Wendung gegeben hatte, welche sie gewissermaßen zu einer innern Angelegenheit machte; sie hat die hannover'sche Angelegenheit nur als Veranlassung angesehen, um auf einige wichtige, für constitutionelle Staaten besonders einflußreiche Fragen aufmerksam zu machen, und da Sachsen sich auch zu dieser Classe der Staaten zählt, so hat diese Angelegenheit dadurch gewissermaßen die Natur einer innern Angelegenheit angenommen. Was übrigens gegen die einzelnen Anträge zu sagen ist, welche die Deputation gestellt hat, so behalte ich mir das Weitere bei den speciellen Anträgen vor. Noch muß ich indeß die geehrte Kammer auf einen Umstand aufmerksam zu machen mir erlauben, den nämlich, daß die Regierung, dem Verfahren bei der vorigen Ständeversammlung entgegen, diesen Gegenstand in einer öffentlichen Sitzung verhandeln läßt, und bis jetzt keine Veranlassung genommen hat, auf geheime Sitzung anzutragen. Sie hat dieß gethan im Vertrauen, und ich glaube im gerechten Vertrauen, auf die geehrte Kammer, welche auch bei dieser Angelegenheit in der Discussion die gehörige Haltung und die nöthigen Rücksichten zu nehmen wissen wird, die eine deutsche Ständeversammlung auch andern Regierungen gegenüber nie aus den Augen verlieren darf.“

Zuerst ergriff hierauf der Abgeordnete Eisenstuck das Wort: „Ich wiederhole das, äußerte derselbe, was ich früher sagte, daß ich nämlich die subjective Ueberzeugung hatte und sie immer noch habe, wie unsere verehrte Staatsregierung auch in dieser Angelegenheit in ächt constitutionellem Sinne gehandelt habe und ferner handeln werde. Diese Ueberzeugung hat noch eine höhere Bestätigung gefunden durch die Mittheilungen, die von Seite der Staatsregierung an die Deputation gelangt sind, wie sie in ihrem Berichte dargelegt hat. In der That kann es für die sächsische Ständeversammlung, kann es für ganz Deutschland eine erfreuliche Erscheinung seyn, daß bei dieser Angelegenheit hier in unserm Saale Regierung und Ständeversammlung von gleichen Ansichten in der Hauptsache geleitet werden. Vergleiche ich die Aeußerungen, wie sie wohl in andern Ständeversammlungen von der Regierung den Ständen entgegen getragen worden sind, so kann ich, der ich jeder Schmeichelei fremd bin, nicht umhin, auszusprechen, daß wir in dieser Beziehung dem Ministerium hohen Dank schulden, einen Dank, der von Werth ist, ganz besonders in dieser Angelegenheit. Es ist anerkannt worden, und auch jetzt hat der Hr. Minister ausgesprochen, daß diese Sache in gewisser Beziehung wegen der mannichfaltigen Folgen, wegen der vielen Fragen, die sich daran knüpfen, von der Art sey, daß sie eine allgemeine deutsche Angelegenheit und als solche betrachtet werden müsse…Es geht wohl in Erfüllung, was einst ein großer Staatsmann sagte. Am 20 Oct. 1814, bei der Wiener Conferenz, wo über das Staatsgrundgesetz für Deutschland Berathung gepflogen wurde, da hatte – es ist das actenkundig – die Krone Preußen besonders angetragen auf die Niedersetzung eines Bundesgerichts, eines Gerichts, das die Stelle der frühern Reichsgerichte einnehmen sollte, und nur Ein Staat Deutschlands hatte dabei die Bemerkung gemacht, es möge in dem zu entwerfenden Grundgesetz unter keinerlei Bedingung von Verhältnissen einzelner Unterthanen gegen ihre Souveräne die Rede seyn. Aber diese Bemerkung forderte einen hochgeehrten Staatsmann, der noch unter den Lebenden ist, und der sich um das Haus Oesterreich sehr verdient gemacht hat, dazu auf, daß er sagte: „Eine Feststellung dieses Verhältnisses ist durchaus nothwendig, denn es sind in der jetzigen Zeit bei einzelnen Staaten Deutschlands solche Bedrückungen eingetreten, gegen welche die Unterthanen in Zukunft durch ein Rechtsverhältniß, wie sie desselben bei der frühern Reichsverfassung theilhaftig gewesen, sichergestellt werden müssen.“ Das sind die Worte des Fürsten Metternich, sie sind in den Druck gekommen, ein jeder kann sie lesen. Ferner sprach Hr. v. Gagern, auch bekannt genug, sich aus; er sagte: „Das Bundesgericht, vorerst auch beseitigt, wird doch durch die Nothwendigkeit und

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[0542/0006] Italien. Rom, 28 Febr. Der von der Madrider Regierung abgeschickte Hr. Villalba ist hier eingetroffen und wird, wie man vernimmt, mit dem seit den letzten Jahren als Privatmann hier lebenden, früheren Geschäftsträger, Ritter Narciso de Aparici, die von dem spanischen Gouvernement gewünschte Regulirung der spanischen Geistlichkeit mit dem heiligen Stuhl betreiben. Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß sein Gesuch in dieser Angelegenheit Gehör finden werde, da zum Wohl der Kirche eine Uebereinkunft getroffen werden muß; aber daß diese so wie der Aufenthalt des Hrn. Villalba hier nur temporär seyn kann, ist mit derselben Gewißheit anzunehmen. – Ueber die portugiesischen Angelegenheiten hört man, daß diese gleichfalls immer mehr Aussicht zu einer Uebereinkunft geben, und daß von Lissabon ein Mann hergeschickt werde, der sie zum Abschluß führen soll. Bei dieser Gelegenheit berühren wir ein Gerücht, welches freilich noch der Bestätigung bedarf, aber wenn es sich verwirklichen sollte, zur endlichen Beruhigung Portugals wesentlich beitragen müßte. Es soll nämlich Dom Miguel nunmehr geneigt seyn, seinen Ansprüchen auf den Thron von Portugal zu entsagen; er behält sich aber alle Rechte als Prinz bevor, so wie er eine jährliche standesmäßige Einnahme in Anspruch nimmt. Ferner verlangt er sein mit Beschlag belegtes Privatvermögen zurück, und die Bestätigung aller von ihm verliehenen Titel und Orden. Hinzugesetzt wird, wenn man in Lissabon auf diese Vorschläge eingehe, werde er sich für die Zukunft nach Deutschland zurückziehen. – Gestern, Giovedi grasso, war der Carneval auf seinem Höhepunkt. Leider wurden zu Ende des Corso bei dem Pferderennen mehrere Personen schwer beschädigt; man sagt sogar zwei Frauenzimmer wären todt auf dem Platz geblieben. Deutschland. Dresden. 24 Febr. (Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Während der Verlesung des Deputationsberichts waren die Staatsminister Nostitz und Jänckendorf, v. Nostitz-Wallwitz und v. Könneritz in den Saal getreten. Auf die Frage des Präsidenten Dr. Haase: „Will die Kammer über den eben vorgetragenen Bericht eine allgemeine Berathung eintreten lassen?“ erfolgte ein einstimmiges Ja! worauf der Staatsminister v. Zeschau das Wort ergriff: „Als der Antrag des geehrten Abgeordneten Eisenstuck in der vorliegenden Angelegenheit von der Kammer an eine besondere Deputation zur Begutachtung und Berichterstattung verwiesen wurde, mußte das Ministerium sich die Frage stellen, ob es in dieser Angelegenheit überhaupt den Einladungen auf Vernehmung mit dieser Deputation nachzukommen und der Discussion über den von der Deputation zu erstattenden Bericht beizuwohnen habe. Wenn es nach dem Antrage schien, als handle es sich hierbei nur um eine fremde Angelegenheit, um die Angelegenheit eines andern Staates, in welche weder den Kammern noch der Regierung ein Recht zustehe sich einzumischen – versteht sich vorbehältlich des der Regierung als Bundesglied zustehenden Befugnisses – so überzeugte sich doch bald das Ministerium, daß es nicht behindert seyn werde, einer solchen Vernehmung und beziehendlich Berathung über den Gegenstand beizuwohnen, da die Deputation der Sache eine Ansicht abgewonnen und ihr eine Wendung gegeben hatte, welche sie gewissermaßen zu einer innern Angelegenheit machte; sie hat die hannover'sche Angelegenheit nur als Veranlassung angesehen, um auf einige wichtige, für constitutionelle Staaten besonders einflußreiche Fragen aufmerksam zu machen, und da Sachsen sich auch zu dieser Classe der Staaten zählt, so hat diese Angelegenheit dadurch gewissermaßen die Natur einer innern Angelegenheit angenommen. 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Sie hat dieß gethan im Vertrauen, und ich glaube im gerechten Vertrauen, auf die geehrte Kammer, welche auch bei dieser Angelegenheit in der Discussion die gehörige Haltung und die nöthigen Rücksichten zu nehmen wissen wird, die eine deutsche Ständeversammlung auch andern Regierungen gegenüber nie aus den Augen verlieren darf.“ Zuerst ergriff hierauf der Abgeordnete Eisenstuck das Wort: „Ich wiederhole das, äußerte derselbe, was ich früher sagte, daß ich nämlich die subjective Ueberzeugung hatte und sie immer noch habe, wie unsere verehrte Staatsregierung auch in dieser Angelegenheit in ächt constitutionellem Sinne gehandelt habe und ferner handeln werde. Diese Ueberzeugung hat noch eine höhere Bestätigung gefunden durch die Mittheilungen, die von Seite der Staatsregierung an die Deputation gelangt sind, wie sie in ihrem Berichte dargelegt hat. In der That kann es für die sächsische Ständeversammlung, kann es für ganz Deutschland eine erfreuliche Erscheinung seyn, daß bei dieser Angelegenheit hier in unserm Saale Regierung und Ständeversammlung von gleichen Ansichten in der Hauptsache geleitet werden. Vergleiche ich die Aeußerungen, wie sie wohl in andern Ständeversammlungen von der Regierung den Ständen entgegen getragen worden sind, so kann ich, der ich jeder Schmeichelei fremd bin, nicht umhin, auszusprechen, daß wir in dieser Beziehung dem Ministerium hohen Dank schulden, einen Dank, der von Werth ist, ganz besonders in dieser Angelegenheit. Es ist anerkannt worden, und auch jetzt hat der Hr. Minister ausgesprochen, daß diese Sache in gewisser Beziehung wegen der mannichfaltigen Folgen, wegen der vielen Fragen, die sich daran knüpfen, von der Art sey, daß sie eine allgemeine deutsche Angelegenheit und als solche betrachtet werden müsse…Es geht wohl in Erfüllung, was einst ein großer Staatsmann sagte. Am 20 Oct. 1814, bei der Wiener Conferenz, wo über das Staatsgrundgesetz für Deutschland Berathung gepflogen wurde, da hatte – es ist das actenkundig – die Krone Preußen besonders angetragen auf die Niedersetzung eines Bundesgerichts, eines Gerichts, das die Stelle der frühern Reichsgerichte einnehmen sollte, und nur Ein Staat Deutschlands hatte dabei die Bemerkung gemacht, es möge in dem zu entwerfenden Grundgesetz unter keinerlei Bedingung von Verhältnissen einzelner Unterthanen gegen ihre Souveräne die Rede seyn. Aber diese Bemerkung forderte einen hochgeehrten Staatsmann, der noch unter den Lebenden ist, und der sich um das Haus Oesterreich sehr verdient gemacht hat, dazu auf, daß er sagte: „Eine Feststellung dieses Verhältnisses ist durchaus nothwendig, denn es sind in der jetzigen Zeit bei einzelnen Staaten Deutschlands solche Bedrückungen eingetreten, gegen welche die Unterthanen in Zukunft durch ein Rechtsverhältniß, wie sie desselben bei der frühern Reichsverfassung theilhaftig gewesen, sichergestellt werden müssen.“ Das sind die Worte des Fürsten Metternich, sie sind in den Druck gekommen, ein jeder kann sie lesen. Ferner sprach Hr. v. Gagern, auch bekannt genug, sich aus; er sagte: „Das Bundesgericht, vorerst auch beseitigt, wird doch durch die Nothwendigkeit und

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 68. Augsburg, 8. März 1840, S. 0542. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_068_18400308/6>, abgerufen am 21.11.2024.