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Allgemeine Zeitung. Nr. 73. Augsburg, 13. März 1840.

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die Schwäche der Türkei zu benützen, um ihr lästige Handelsverträge aufzudringen, oder, richtiger gesagt, um sich gegen eine winzige Abgabe ihres ganzen äußern und innern Handels zu bemächtigen. *)*)

Chiwa.

Der Hamburger Correspondent schreibt aus St. Petersburg: "Vor einigen Tagen ging hier von der Akademie der Wissenschaften der Beginn eines neuen, für die Freunde der Völker- und Länderkunde gewiß eben so wichtigen, als interessanten litterarischen Unternehmens, mit Erscheinung der ersten drei Bände ins Leben. Das Werk führt den Titel: "Beiträge zur Kenntniß des russischen Reichs und der angränzenden Länder Asiens," wird auf Kosten der Akademie vom Akademiker v. Baer und Hrn. v. Helmersen herausgegeben und in Folge der Zeit, nach dem sich den Herausgebern darbietenden Stoffe, fortgesetzt werden. Von besonderem Interesse für den gegenwärtigen Augenblick ist der zweite Band, der die Darstellung des Chanats Chiwa und seiner Bewohner enthält. Referent entlehnt über den Charakter und die Lebensweise des jetzt regierenden Chans Folgendes: "Allah Kuli, gegenwärtiger Chan von Chiwa, ist gutmüthig, friedfertig, mag weder jagen, rauben, noch morden, und wird daher von den Turkomanen und Usbeken gehaßt. Sein Vater wollte ihn von der Erbfolge ausschließen und ernannte vor seinem Tode den zweiten Sohn, Rahman Kuli, zum Nachfolger; auf den Rath des weisen Schir Rös Atalyk wurde sein Wille aber nicht vollzogen. Rahman Kuli lebt jetzt in Hesarab, treibt in der Umgegend Abgaben ein, bezeigt dem Bruder nicht die geringste Achtung, und wird von den Usbeken und Turkomanen sehr verehrt. In jüngern Jahren soll der Chan von russischen Sklaven das Branntweintrinken gelernt und heimlich im Stall oft ausgeübt haben. Auch später soll er sich diesem Genuß in der Gesellschaft des Chodschesch Mechrem (Steuereinnehmers) bis zur Sinnlosigkeit ergeben haben. Uebrigens hält er auf Ordnung, hat nur zwei Frauen und bestraft Diebstahl und Raub sehr streng, was den Haß der Usbeken und Turkomanen gegen ihn vermehrt. Was seine Kenntnisse anbetrifft, so heißt es, daß er russisch sprechen, lesen und schreiben kann, und hierin von einem gefangenen Astrachan'schen Bürger, Namens Thomas, unterrichtet worden. Mohammed Rahim, sein Vorgänger, hinterließ außer den gedachten beiden Söhnen noch zwei, einen achtjährigen Knaben von der Tochter des Kirgisen-Sultans Schirgasi Kaipoff, und einen sechsjährigen von der Tochter eines Chodscha. Am Tage verläßt er seinen Palast nie, mit Ausnahme des Freitags, wo er die Moschee besucht; Nachts aber reitet er in seinen Gärten und in der Stadt herum. Die Aksakale (Weißbärte) machen ihm jeden Morgen ihre Aufwartung oder kommen zum Salam, wie man sich auszudrücken pflegt, wobei allerlei Fragen, Mittheilungen und einige Geschäfte abgemacht werden. Die Frauen des Chans dürfen den Tag über das Zimmer nicht verlassen, nur Abends besuchen sie bisweilen ihre Verwandten und lassen sich dabei auf einem Karren fahren. Die Staatsgefangenen werden gewöhnlich auf Befehl des Chans von russischen Sklaven erdrosselt. - (Besagter zweiter Band kam den Herausgebern durch die Sammlung von Notizen zu, welche der General Gens, Präsident der asiatischen Gränzcommission in Orenburg, nach den mündlichen Berichten aufgezeichnet hat, die hm einer unserer Gefangenen in Chiwa, der Bürger Kowyrsini aus Astrachan, welcher im Jahr 1826 aus Chiwa nach Orenburg entfloh, mitgetheilt hat.)

[820-23]
[Abbildung]

Expedition für Passagiere von Hamburg nach Nordamerika per Dampfschiff über England.

Seit längerer Zeit in diesem Geschäfte gearbeitet, bin ich mit jedem Verhältnisse dieses wichtigen Geschäftszweiges vertraut geworden, und ist mir nicht entgangen, daß diese Expeditionsweise gewiß zu empfehlen, dabei aber strenge Gewissenhaftigkeit und Reellität, so wie die nöthigen Mittel zu einer guten Betre bung dieses Geschäfts Erfordernisse sind.

Hierauf nun in jeder Hinsicht gestützt, habe ich ein Etablissement in dieser Art begründet, und werde ich meine größte Ehre darin suchen, das Vertrauen derjenigen, welche sich an mich wenden, zu verdienen.

Der Preis für diese Fahrt ist von hier bis Amerika per Erwachsenen 7 1/2 Stück Louisd'or, Kinder unter 14 Jahren 4 1/4 Stück Louisd'or incl. Beköstigung und Commutationsgeld; Säuglinge zahlen nur Commutationsgeld.

Meine gedruckten Berichte besagen alles Nähere in Bezug auf diese Reise, und können diejenigen, welche beabsichtigen, sich meiner Vermittelung zu bedienen, solche prompt von mir erhalten.

Hamburg, im Januar 1840.

J. H. A. Hintze, Hohebrücke Nr. 3.

[806]

Edictal-Ladung.

Anton Michael Mayer, Chirurgensohn von Oberhausen, ist im Jahre 1815 zu Peggau in der kais. k. österr. Monarchie kinderlos mit Tod abgegangen.

Sein bei der Gemeinde Oberhausen anliegendes Vermögen besteht in Capitals- und Zinsrückständen beiläufig in 245 fl.

Auf den Antrag seiner hierorts bekannten Seitenverwandten Cölestin Mayer in Bayreuth, Jakob Mayer in Wien, und Joseph Aufheimer in Pfersee werden hiemit:
1) Johann Mayer,
2) Anton Anselm Ignaz Mayer,
3) Maria Anna Friederika Mayer, und
4) Firmus Ignaz Anton Mayer,
welche in den Pfarrmatrikeln zwar ebenfalls als Geschwisterte des Anton Michael Mayer bezeichnet sind, über welche aber jede nähere Auskunft mangelt, so daß an ihrer bezeichneten Eigenschaft billig gezweifelt werden kann, öffentlich aufgefordert, sich
binnen 6 Monaten
von heute an gerechnet um so gewisser bei dem unterfertigten Landgerichte zu melden und zu legitimiren, als außerdem
1) angenommen werden soll, sie seyen ohne rechtmäßige Kinder mit Tod abgegangen, und als sofort
2) das Vermögen des Anton Michael Mayer an Edlestin Mayer, Jakob Mayer und Joseph Aufheimer ohne Caution hinausgegeben werden wird.

Göggingen, den 22 Februar 1840.

Königlich bayer. Landgericht Göggingen.

Reiber, Landrichter.

Max Fischer.

[588-90]

Edictal-Ladung,
das Schuldenwesen des Jos. Zitter von Großenbrach betreffend.

Joseph Zitter, Bauer von Großenbrach d. G., ist seit einem halben Jahr abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben.

Auf Antrag seiner Ehefrau Apollonia, geb. Hain, soll gegen den Abwesenden das Prodigalitätsverfahren eingeleitet, und zugleich ein Theil von seinem und der Ehefrau Grundvermögen zu Tilgung der vorhandenen Schulden veräußert werden.

Der Genannte hat sich
binnen drei Monaten
von heute an vor unterzeichnetem Amte über obige Anträge zu erklären, widrigenfalls man denselben mit seinen Einwendungen ausschließen

*) Die obige Vertheidigung des viceköniglichen Systems in Behandlung der Fellahs, Aufrechthaltung des Eigenthums- und Handelsmonopols etc. wollte die Redaction, so viel sich auch vom europäischen Standpunkt dagegen einwenden läßt, nicht ausschließen, da die Mittheilung aus einer Quelle kommt, welche verbürgt, daß die darin entwickelten Ansichten im Wesentlichen die des Pascha's selbst sind. Man erkennt daraus wenigstens, wie eitel die Hoffnungen auf freien Handel, Aenderungen seines Systems etc. sind.

die Schwäche der Türkei zu benützen, um ihr lästige Handelsverträge aufzudringen, oder, richtiger gesagt, um sich gegen eine winzige Abgabe ihres ganzen äußern und innern Handels zu bemächtigen. *)*)

Chiwa.

Der Hamburger Correspondent schreibt aus St. Petersburg: „Vor einigen Tagen ging hier von der Akademie der Wissenschaften der Beginn eines neuen, für die Freunde der Völker- und Länderkunde gewiß eben so wichtigen, als interessanten litterarischen Unternehmens, mit Erscheinung der ersten drei Bände ins Leben. Das Werk führt den Titel: „Beiträge zur Kenntniß des russischen Reichs und der angränzenden Länder Asiens,“ wird auf Kosten der Akademie vom Akademiker v. Baer und Hrn. v. Helmersen herausgegeben und in Folge der Zeit, nach dem sich den Herausgebern darbietenden Stoffe, fortgesetzt werden. Von besonderem Interesse für den gegenwärtigen Augenblick ist der zweite Band, der die Darstellung des Chanats Chiwa und seiner Bewohner enthält. Referent entlehnt über den Charakter und die Lebensweise des jetzt regierenden Chans Folgendes: „Allah Kuli, gegenwärtiger Chan von Chiwa, ist gutmüthig, friedfertig, mag weder jagen, rauben, noch morden, und wird daher von den Turkomanen und Usbeken gehaßt. Sein Vater wollte ihn von der Erbfolge ausschließen und ernannte vor seinem Tode den zweiten Sohn, Rahman Kuli, zum Nachfolger; auf den Rath des weisen Schir Rös Atalyk wurde sein Wille aber nicht vollzogen. Rahman Kuli lebt jetzt in Hesarab, treibt in der Umgegend Abgaben ein, bezeigt dem Bruder nicht die geringste Achtung, und wird von den Usbeken und Turkomanen sehr verehrt. In jüngern Jahren soll der Chan von russischen Sklaven das Branntweintrinken gelernt und heimlich im Stall oft ausgeübt haben. Auch später soll er sich diesem Genuß in der Gesellschaft des Chodschesch Mechrem (Steuereinnehmers) bis zur Sinnlosigkeit ergeben haben. Uebrigens hält er auf Ordnung, hat nur zwei Frauen und bestraft Diebstahl und Raub sehr streng, was den Haß der Usbeken und Turkomanen gegen ihn vermehrt. Was seine Kenntnisse anbetrifft, so heißt es, daß er russisch sprechen, lesen und schreiben kann, und hierin von einem gefangenen Astrachan'schen Bürger, Namens Thomas, unterrichtet worden. Mohammed Rahim, sein Vorgänger, hinterließ außer den gedachten beiden Söhnen noch zwei, einen achtjährigen Knaben von der Tochter des Kirgisen-Sultans Schirgasi Kaipoff, und einen sechsjährigen von der Tochter eines Chodscha. Am Tage verläßt er seinen Palast nie, mit Ausnahme des Freitags, wo er die Moschee besucht; Nachts aber reitet er in seinen Gärten und in der Stadt herum. Die Aksakale (Weißbärte) machen ihm jeden Morgen ihre Aufwartung oder kommen zum Salam, wie man sich auszudrücken pflegt, wobei allerlei Fragen, Mittheilungen und einige Geschäfte abgemacht werden. Die Frauen des Chans dürfen den Tag über das Zimmer nicht verlassen, nur Abends besuchen sie bisweilen ihre Verwandten und lassen sich dabei auf einem Karren fahren. Die Staatsgefangenen werden gewöhnlich auf Befehl des Chans von russischen Sklaven erdrosselt. – (Besagter zweiter Band kam den Herausgebern durch die Sammlung von Notizen zu, welche der General Gens, Präsident der asiatischen Gränzcommission in Orenburg, nach den mündlichen Berichten aufgezeichnet hat, die hm einer unserer Gefangenen in Chiwa, der Bürger Kowyrsini aus Astrachan, welcher im Jahr 1826 aus Chiwa nach Orenburg entfloh, mitgetheilt hat.)

[820-23]
[Abbildung]

Expedition für Passagiere von Hamburg nach Nordamerika per Dampfschiff über England.

Seit längerer Zeit in diesem Geschäfte gearbeitet, bin ich mit jedem Verhältnisse dieses wichtigen Geschäftszweiges vertraut geworden, und ist mir nicht entgangen, daß diese Expeditionsweise gewiß zu empfehlen, dabei aber strenge Gewissenhaftigkeit und Reellität, so wie die nöthigen Mittel zu einer guten Betre bung dieses Geschäfts Erfordernisse sind.

Hierauf nun in jeder Hinsicht gestützt, habe ich ein Etablissement in dieser Art begründet, und werde ich meine größte Ehre darin suchen, das Vertrauen derjenigen, welche sich an mich wenden, zu verdienen.

Der Preis für diese Fahrt ist von hier bis Amerika per Erwachsenen 7 1/2 Stück Louisd'or, Kinder unter 14 Jahren 4 1/4 Stück Louisd'or incl. Beköstigung und Commutationsgeld; Säuglinge zahlen nur Commutationsgeld.

Meine gedruckten Berichte besagen alles Nähere in Bezug auf diese Reise, und können diejenigen, welche beabsichtigen, sich meiner Vermittelung zu bedienen, solche prompt von mir erhalten.

Hamburg, im Januar 1840.

J. H. A. Hintze, Hohebrücke Nr. 3.

[806]

Edictal-Ladung.

Anton Michael Mayer, Chirurgensohn von Oberhausen, ist im Jahre 1815 zu Peggau in der kais. k. österr. Monarchie kinderlos mit Tod abgegangen.

Sein bei der Gemeinde Oberhausen anliegendes Vermögen besteht in Capitals- und Zinsrückständen beiläufig in 245 fl.

Auf den Antrag seiner hierorts bekannten Seitenverwandten Cölestin Mayer in Bayreuth, Jakob Mayer in Wien, und Joseph Aufheimer in Pfersee werden hiemit:
1) Johann Mayer,
2) Anton Anselm Ignaz Mayer,
3) Maria Anna Friederika Mayer, und
4) Firmus Ignaz Anton Mayer,
welche in den Pfarrmatrikeln zwar ebenfalls als Geschwisterte des Anton Michael Mayer bezeichnet sind, über welche aber jede nähere Auskunft mangelt, so daß an ihrer bezeichneten Eigenschaft billig gezweifelt werden kann, öffentlich aufgefordert, sich
binnen 6 Monaten
von heute an gerechnet um so gewisser bei dem unterfertigten Landgerichte zu melden und zu legitimiren, als außerdem
1) angenommen werden soll, sie seyen ohne rechtmäßige Kinder mit Tod abgegangen, und als sofort
2) das Vermögen des Anton Michael Mayer an Edlestin Mayer, Jakob Mayer und Joseph Aufheimer ohne Caution hinausgegeben werden wird.

Göggingen, den 22 Februar 1840.

Königlich bayer. Landgericht Göggingen.

Reiber, Landrichter.

Max Fischer.

[588-90]

Edictal-Ladung,
das Schuldenwesen des Jos. Zitter von Großenbrach betreffend.

Joseph Zitter, Bauer von Großenbrach d. G., ist seit einem halben Jahr abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben.

Auf Antrag seiner Ehefrau Apollonia, geb. Hain, soll gegen den Abwesenden das Prodigalitätsverfahren eingeleitet, und zugleich ein Theil von seinem und der Ehefrau Grundvermögen zu Tilgung der vorhandenen Schulden veräußert werden.

Der Genannte hat sich
binnen drei Monaten
von heute an vor unterzeichnetem Amte über obige Anträge zu erklären, widrigenfalls man denselben mit seinen Einwendungen ausschließen

*) Die obige Vertheidigung des viceköniglichen Systems in Behandlung der Fellahs, Aufrechthaltung des Eigenthums- und Handelsmonopols etc. wollte die Redaction, so viel sich auch vom europäischen Standpunkt dagegen einwenden läßt, nicht ausschließen, da die Mittheilung aus einer Quelle kommt, welche verbürgt, daß die darin entwickelten Ansichten im Wesentlichen die des Pascha's selbst sind. Man erkennt daraus wenigstens, wie eitel die Hoffnungen auf freien Handel, Aenderungen seines Systems etc. sind.
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Die Frauen des Chans dürfen den Tag über das Zimmer nicht verlassen, nur Abends besuchen sie bisweilen ihre Verwandten und lassen sich dabei auf einem Karren fahren. Die Staatsgefangenen werden gewöhnlich auf Befehl des Chans von russischen Sklaven erdrosselt. – (Besagter zweiter Band kam den Herausgebern durch die Sammlung von Notizen zu, welche der General Gens, Präsident der asiatischen Gränzcommission in Orenburg, nach den mündlichen Berichten aufgezeichnet hat, die hm einer unserer Gefangenen in Chiwa, der Bürger Kowyrsini aus Astrachan, welcher im Jahr 1826 aus Chiwa nach Orenburg entfloh, mitgetheilt hat.) [820-23] [Abbildung] Expedition für Passagiere von Hamburg nach Nordamerika per Dampfschiff über England. 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Hintze, Hohebrücke Nr. 3. [806] Edictal-Ladung. Anton Michael Mayer, Chirurgensohn von Oberhausen, ist im Jahre 1815 zu Peggau in der kais. k. österr. Monarchie kinderlos mit Tod abgegangen. Sein bei der Gemeinde Oberhausen anliegendes Vermögen besteht in Capitals- und Zinsrückständen beiläufig in 245 fl. 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[588-90] Edictal-Ladung, das Schuldenwesen des Jos. Zitter von Großenbrach betreffend. Joseph Zitter, Bauer von Großenbrach d. G., ist seit einem halben Jahr abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben. Auf Antrag seiner Ehefrau Apollonia, geb. Hain, soll gegen den Abwesenden das Prodigalitätsverfahren eingeleitet, und zugleich ein Theil von seinem und der Ehefrau Grundvermögen zu Tilgung der vorhandenen Schulden veräußert werden. Der Genannte hat sich binnen drei Monaten von heute an vor unterzeichnetem Amte über obige Anträge zu erklären, widrigenfalls man denselben mit seinen Einwendungen ausschließen *) Die obige Vertheidigung des viceköniglichen Systems in Behandlung der Fellahs, Aufrechthaltung des Eigenthums- und Handelsmonopols etc. wollte die Redaction, so viel sich auch vom europäischen Standpunkt dagegen einwenden läßt, nicht ausschließen, da die Mittheilung aus einer Quelle kommt, welche verbürgt, daß die darin entwickelten Ansichten im Wesentlichen die des Pascha's selbst sind. Man erkennt daraus wenigstens, wie eitel die Hoffnungen auf freien Handel, Aenderungen seines Systems etc. sind.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 73. Augsburg, 13. März 1840, S. 0581. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_073_18400313/13>, abgerufen am 03.12.2024.