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Allgemeine Zeitung. Nr. 73. Augsburg, 13. März 1840.

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hatte, bei; dieser lautet: "Es möge Se. Majestät der König ehrerbietigst gebeten werden, zu befehlen, daß jede Specialcasse die Umwandlung der ihr vorgelegten Obligationen, wenn selbige auch auf eine andere Casse lauten, zu besorgen gehalten sey."

Während heute der Eisenbahnverein für Allgäu und Bodensee Generalversammlung der Interessenten in Wangen hält, bildet dieser Gegenstand im Allgemeinen bei uns das Tagsgespräch, und es mangelt nicht an Stimmen, welche sich gegen das Unternehmen aussprechen. Des Terrains kundige Techniker versichern, daß die Ausführung einer Eisenbahn von Langenargen am Bodensee durch das Argen- und Illerthal nach Ulm bedeutenderen Schwierigkeiten unterliege, als es den Anschein habe. Bei der vorgezeichneten Richtung der Bahn würden überdieß die beträchtlichern Städte Oberschwabens, Ravensburg und Biberach, umgangen. Die projectirte Bahn würde, die Iller überschreitend, auf bayerisches Gebiet sich wenden und daselbst bis zu ihrem Ende bei Ulm gleichfalls auf bayerischem Gebiet in Neu-Ulm auslaufen. Der vorgelegte Plan ignorirt auffallend die aus Auftrag der würtembergischen Regierung ausgeführten vollständigen technischen Vorarbeiten für eine Eisenbahn sowohl als für einen Canal von Ulm an den Bodensee. Diese Untersuchungen ergaben, daß auf dieser Strecke die Anlegung eines Canals räthlicher erscheine, und es muß der Weisheit unserer Staatsregierung vorbehalten bleiben, auf die beste Weise das Interesse des Landes zu wahren. Darüber scheint aber kein Zweifel zu seyn, daß sie auf dem Standpunkt angelangt ist, die Anlage der Staatscommunicationsmittel, sie mögen Heerstraßen, Canäle oder Eisenbahnen heißen, auch für Staatspflicht zu erkennen, und man darf vielleicht die Verwendung eines Theils unserer bedeutenden Finanzersparnisse zu diesem Zweck mit Grund erhoffen. Ob der Anschluß gegen Baden, oder gegen Bayern oder gegen den Bodensee zuerst geschehe, wird die nächste Zukunft lehren. Die der höchsten Stelle vorliegenden Vermessungen sind durch das ganze Land mit Gründlichkeit gemacht. Es ist anzunehmen, daß eine Eisenbahn nicht für Locomotive, sondern zur Befahrung mit Pferden bestimmt wird, welche in der Anlage und Benützung weit billiger, unserm Terrain weit angemessener und bei dem in Anschlag gebrachten Verkehr weit zweckmäßiger erscheint. Als Resultat der Voruntersuchung darf nicht übergangen werden, daß da, wo die meisten Hindernisse vermuthet wurden, wie z. B. über die Alp, diese sich nicht bestätigten. Nicht minder aufmerksam als auf das, was bei uns vorgeht, wenden wir unser Auge auf die Bauten der Nachbarn, wie wir denn namentlich durch Vollendung des Ludwig-Donau-Main-Canals eine Abzugsstraße für unser Rohmaterial und unsere Producte eröffnet zu sehen hoffen, und die Zeit nicht für fern halten, daß dem Handel mittelst jenes Canals, der obern Donau und einer von da mit dem Bodensee herzustellenden Verbindung ein ganz neues und höchst nützliches Communicationsmittel gegeben werde.

Die seit dem 20 Jul. v. J. beurlaubten Stände haben sich zur Fortsetzung ihrer Arbeiten wieder versammelt, und beide Kammern hatten heute die erste Sitzung. Die der zweiten Kammer wurde unter dem Vorsitz des Präsidenten Mittermaier eröffnet. Nachdem der Präsident angezeigt, daß die Arbeiten der zur Prüfung des Strafgesetzbuches erwählten Commission, welche während der Beurlaubung der Kammer thätig gewesen, vollendet seyen, so daß, da die gedruckten Berichte derselben sich seit längerer Zeit bereits in den Händen der Abgeordneten befänden, die Discussion darüber sofort beginnen könne; nachdem hiernächst eine Reihe Petitionen übergeben worden, verlas Staatsrath v. Rüdt ein höchstes Rescript, wornach der geheime Referendär Eichrodt für die Dauer des Landtages zum ständigen Regierungscommissär für alle das Ministerium des Innern betreffenden Gegenstände in beiden Kammern ernannt worden, eröffnete sodann: daß der Abg. Prof. Buß seine Entlassung genommen und die neue Wahl in diesem Bezirke angeordnet sey, und übergab ferner die Acten über die in der Residenzstadt Karlsruhe stattgehabte Ersatzwahl für den abgetretenen Abgeordneten geheimen Rath Stösser. Ueber die Gültigkeit dieser Wahl entspann sich eine vierstündige lebhafte Discussion. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Commission - wornach die Ersatzwahl der Residenz, mit 37 Stimmen gegen 12 auf Oberamtmann Schrickel in Müllheim gefallen, als gültig anerkannt wird - mit großer Majorität angenommen. (Karlsr. Z.)

Dem Bevollmächtigten der hannover'schen Beschwerdeführer bei dem deutschen Bundestage, Consistorialrath Dr. Hessenberg zu Frankfurt a. M., ist nunmehr ebenfalls ein Ehrengeschenk in Anerkennung seiner Bemühungen um die Aufrechthaltung des Staatsgrundgesetzes von 1833 zugesendet worden. Dasselbe besteht in einem schön gearbeiteten silbernen und inwendig vergoldeten Pokal, der etwa einen Schuh hoch, von unverhältnißmäßiger Weite und mit verschiedenen Inschriften versehen ist. (Schwäb. M.)

Zu den vielen bereits im Gange befindlichen Untersuchungen ist nun noch eine neue gekommen. Wie wir hören, ist nämlich wegen des Bechers, den eine Anzahl Anhänger des Staatsgrundgesetzes in der Provinz Bremen und dem Lande Hadeln dem Bürgermeister Stüve zum Geschenk gemacht haben, eine Untersuchung eingeleitet, und zwar zunächst, weil auf diesem Becher unbefugter Weise das Wappen der Provinz Bremen, als welches nur die Provincial-Landschaft zu führen berechtigt sey, angebracht gewesen. (Hamburger C.)

In Folge der Aufforderung des Cabinets an unsere Stadt, zur Wahl eines Abgeordneten zur allgemeinen Ständeversammlung zu schreiten, ist heute das Wahlcollegium, bestehend aus 27 Wählern, zusammenberufen worden. Nach ausführlichem Vortrage über die Lage der Verfassungsangelegenheit und vielseitigen Erörterungen ergab sich als Resultat die Ueberzeugung: "Daß von der dermaligen zweiten Kammer in ihrer hinsichtlich des Legitimationspunktes so manchem Bedenken unterworfenen gegenwärtigen Zusammensetzung zu einem gültigen dauernden Friedenswerke unmöglich beigetragen werden könnte; daß etwaige Beschlüsse über die Verfassungsfrage in der Ständeversammlung ohne vorhergegangene Auflösung und allgemeine Wahlen, so wie sie überhaupt aller rechtsgültigen Grundlage ermangeln, auch niemals im Lande Vertrauen finden und Bestand haben, vielmehr fortwährenden Zweifeln ausgesetzt seyn würden und nur zu bald neue und vermehrte Wirren hervorrufen möchten, zu denen mitzuwirken sich jeder Vaterlandsfreund wohl vorzusehen habe. Man müsse, war die allgemeine Ansicht, am Rechte festhalten; so werde, was auch die Vorsehung in ihrem Rathe beschlossen habe, der Stadt die Ehre gerettet, dem Einzelnen, der mitgewirkt, das Bewußtseyn und Nachkommen der gute Name." Man faßte dann (wie die Allgem. Zeit. schon neulich berichtete) einstimmig den Beschluß, die Wahl abzulehnen, bei einer etwa zu Stande kommenden Versammlung aber Protest einzulegen gegen alle Beschlußnahmen, durch die über die Rechte des Landes zu verfügen versucht werden möchte und endlich: alle sonst erforderlichen Schritte zur Wahrung der Rechte von Stadt und Land dem Magistrate und den Alterleuten anheim zu geben. (Hbg. C.)

hatte, bei; dieser lautet: „Es möge Se. Majestät der König ehrerbietigst gebeten werden, zu befehlen, daß jede Specialcasse die Umwandlung der ihr vorgelegten Obligationen, wenn selbige auch auf eine andere Casse lauten, zu besorgen gehalten sey.“

Während heute der Eisenbahnverein für Allgäu und Bodensee Generalversammlung der Interessenten in Wangen hält, bildet dieser Gegenstand im Allgemeinen bei uns das Tagsgespräch, und es mangelt nicht an Stimmen, welche sich gegen das Unternehmen aussprechen. Des Terrains kundige Techniker versichern, daß die Ausführung einer Eisenbahn von Langenargen am Bodensee durch das Argen- und Illerthal nach Ulm bedeutenderen Schwierigkeiten unterliege, als es den Anschein habe. Bei der vorgezeichneten Richtung der Bahn würden überdieß die beträchtlichern Städte Oberschwabens, Ravensburg und Biberach, umgangen. Die projectirte Bahn würde, die Iller überschreitend, auf bayerisches Gebiet sich wenden und daselbst bis zu ihrem Ende bei Ulm gleichfalls auf bayerischem Gebiet in Neu-Ulm auslaufen. Der vorgelegte Plan ignorirt auffallend die aus Auftrag der würtembergischen Regierung ausgeführten vollständigen technischen Vorarbeiten für eine Eisenbahn sowohl als für einen Canal von Ulm an den Bodensee. Diese Untersuchungen ergaben, daß auf dieser Strecke die Anlegung eines Canals räthlicher erscheine, und es muß der Weisheit unserer Staatsregierung vorbehalten bleiben, auf die beste Weise das Interesse des Landes zu wahren. Darüber scheint aber kein Zweifel zu seyn, daß sie auf dem Standpunkt angelangt ist, die Anlage der Staatscommunicationsmittel, sie mögen Heerstraßen, Canäle oder Eisenbahnen heißen, auch für Staatspflicht zu erkennen, und man darf vielleicht die Verwendung eines Theils unserer bedeutenden Finanzersparnisse zu diesem Zweck mit Grund erhoffen. Ob der Anschluß gegen Baden, oder gegen Bayern oder gegen den Bodensee zuerst geschehe, wird die nächste Zukunft lehren. Die der höchsten Stelle vorliegenden Vermessungen sind durch das ganze Land mit Gründlichkeit gemacht. Es ist anzunehmen, daß eine Eisenbahn nicht für Locomotive, sondern zur Befahrung mit Pferden bestimmt wird, welche in der Anlage und Benützung weit billiger, unserm Terrain weit angemessener und bei dem in Anschlag gebrachten Verkehr weit zweckmäßiger erscheint. Als Resultat der Voruntersuchung darf nicht übergangen werden, daß da, wo die meisten Hindernisse vermuthet wurden, wie z. B. über die Alp, diese sich nicht bestätigten. Nicht minder aufmerksam als auf das, was bei uns vorgeht, wenden wir unser Auge auf die Bauten der Nachbarn, wie wir denn namentlich durch Vollendung des Ludwig-Donau-Main-Canals eine Abzugsstraße für unser Rohmaterial und unsere Producte eröffnet zu sehen hoffen, und die Zeit nicht für fern halten, daß dem Handel mittelst jenes Canals, der obern Donau und einer von da mit dem Bodensee herzustellenden Verbindung ein ganz neues und höchst nützliches Communicationsmittel gegeben werde.

Die seit dem 20 Jul. v. J. beurlaubten Stände haben sich zur Fortsetzung ihrer Arbeiten wieder versammelt, und beide Kammern hatten heute die erste Sitzung. Die der zweiten Kammer wurde unter dem Vorsitz des Präsidenten Mittermaier eröffnet. Nachdem der Präsident angezeigt, daß die Arbeiten der zur Prüfung des Strafgesetzbuches erwählten Commission, welche während der Beurlaubung der Kammer thätig gewesen, vollendet seyen, so daß, da die gedruckten Berichte derselben sich seit längerer Zeit bereits in den Händen der Abgeordneten befänden, die Discussion darüber sofort beginnen könne; nachdem hiernächst eine Reihe Petitionen übergeben worden, verlas Staatsrath v. Rüdt ein höchstes Rescript, wornach der geheime Referendär Eichrodt für die Dauer des Landtages zum ständigen Regierungscommissär für alle das Ministerium des Innern betreffenden Gegenstände in beiden Kammern ernannt worden, eröffnete sodann: daß der Abg. Prof. Buß seine Entlassung genommen und die neue Wahl in diesem Bezirke angeordnet sey, und übergab ferner die Acten über die in der Residenzstadt Karlsruhe stattgehabte Ersatzwahl für den abgetretenen Abgeordneten geheimen Rath Stösser. Ueber die Gültigkeit dieser Wahl entspann sich eine vierstündige lebhafte Discussion. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Commission – wornach die Ersatzwahl der Residenz, mit 37 Stimmen gegen 12 auf Oberamtmann Schrickel in Müllheim gefallen, als gültig anerkannt wird – mit großer Majorität angenommen. (Karlsr. Z.)

Dem Bevollmächtigten der hannover'schen Beschwerdeführer bei dem deutschen Bundestage, Consistorialrath Dr. Hessenberg zu Frankfurt a. M., ist nunmehr ebenfalls ein Ehrengeschenk in Anerkennung seiner Bemühungen um die Aufrechthaltung des Staatsgrundgesetzes von 1833 zugesendet worden. Dasselbe besteht in einem schön gearbeiteten silbernen und inwendig vergoldeten Pokal, der etwa einen Schuh hoch, von unverhältnißmäßiger Weite und mit verschiedenen Inschriften versehen ist. (Schwäb. M.)

Zu den vielen bereits im Gange befindlichen Untersuchungen ist nun noch eine neue gekommen. Wie wir hören, ist nämlich wegen des Bechers, den eine Anzahl Anhänger des Staatsgrundgesetzes in der Provinz Bremen und dem Lande Hadeln dem Bürgermeister Stüve zum Geschenk gemacht haben, eine Untersuchung eingeleitet, und zwar zunächst, weil auf diesem Becher unbefugter Weise das Wappen der Provinz Bremen, als welches nur die Provincial-Landschaft zu führen berechtigt sey, angebracht gewesen. (Hamburger C.)

In Folge der Aufforderung des Cabinets an unsere Stadt, zur Wahl eines Abgeordneten zur allgemeinen Ständeversammlung zu schreiten, ist heute das Wahlcollegium, bestehend aus 27 Wählern, zusammenberufen worden. Nach ausführlichem Vortrage über die Lage der Verfassungsangelegenheit und vielseitigen Erörterungen ergab sich als Resultat die Ueberzeugung: „Daß von der dermaligen zweiten Kammer in ihrer hinsichtlich des Legitimationspunktes so manchem Bedenken unterworfenen gegenwärtigen Zusammensetzung zu einem gültigen dauernden Friedenswerke unmöglich beigetragen werden könnte; daß etwaige Beschlüsse über die Verfassungsfrage in der Ständeversammlung ohne vorhergegangene Auflösung und allgemeine Wahlen, so wie sie überhaupt aller rechtsgültigen Grundlage ermangeln, auch niemals im Lande Vertrauen finden und Bestand haben, vielmehr fortwährenden Zweifeln ausgesetzt seyn würden und nur zu bald neue und vermehrte Wirren hervorrufen möchten, zu denen mitzuwirken sich jeder Vaterlandsfreund wohl vorzusehen habe. Man müsse, war die allgemeine Ansicht, am Rechte festhalten; so werde, was auch die Vorsehung in ihrem Rathe beschlossen habe, der Stadt die Ehre gerettet, dem Einzelnen, der mitgewirkt, das Bewußtseyn und Nachkommen der gute Name.“ Man faßte dann (wie die Allgem. Zeit. schon neulich berichtete) einstimmig den Beschluß, die Wahl abzulehnen, bei einer etwa zu Stande kommenden Versammlung aber Protest einzulegen gegen alle Beschlußnahmen, durch die über die Rechte des Landes zu verfügen versucht werden möchte und endlich: alle sonst erforderlichen Schritte zur Wahrung der Rechte von Stadt und Land dem Magistrate und den Alterleuten anheim zu geben. (Hbg. C.)

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[0582/0006] hatte, bei; dieser lautet: „Es möge Se. Majestät der König ehrerbietigst gebeten werden, zu befehlen, daß jede Specialcasse die Umwandlung der ihr vorgelegten Obligationen, wenn selbige auch auf eine andere Casse lauten, zu besorgen gehalten sey.“ _ Ulm, 8 März. Während heute der Eisenbahnverein für Allgäu und Bodensee Generalversammlung der Interessenten in Wangen hält, bildet dieser Gegenstand im Allgemeinen bei uns das Tagsgespräch, und es mangelt nicht an Stimmen, welche sich gegen das Unternehmen aussprechen. Des Terrains kundige Techniker versichern, daß die Ausführung einer Eisenbahn von Langenargen am Bodensee durch das Argen- und Illerthal nach Ulm bedeutenderen Schwierigkeiten unterliege, als es den Anschein habe. Bei der vorgezeichneten Richtung der Bahn würden überdieß die beträchtlichern Städte Oberschwabens, Ravensburg und Biberach, umgangen. Die projectirte Bahn würde, die Iller überschreitend, auf bayerisches Gebiet sich wenden und daselbst bis zu ihrem Ende bei Ulm gleichfalls auf bayerischem Gebiet in Neu-Ulm auslaufen. Der vorgelegte Plan ignorirt auffallend die aus Auftrag der würtembergischen Regierung ausgeführten vollständigen technischen Vorarbeiten für eine Eisenbahn sowohl als für einen Canal von Ulm an den Bodensee. Diese Untersuchungen ergaben, daß auf dieser Strecke die Anlegung eines Canals räthlicher erscheine, und es muß der Weisheit unserer Staatsregierung vorbehalten bleiben, auf die beste Weise das Interesse des Landes zu wahren. Darüber scheint aber kein Zweifel zu seyn, daß sie auf dem Standpunkt angelangt ist, die Anlage der Staatscommunicationsmittel, sie mögen Heerstraßen, Canäle oder Eisenbahnen heißen, auch für Staatspflicht zu erkennen, und man darf vielleicht die Verwendung eines Theils unserer bedeutenden Finanzersparnisse zu diesem Zweck mit Grund erhoffen. Ob der Anschluß gegen Baden, oder gegen Bayern oder gegen den Bodensee zuerst geschehe, wird die nächste Zukunft lehren. Die der höchsten Stelle vorliegenden Vermessungen sind durch das ganze Land mit Gründlichkeit gemacht. Es ist anzunehmen, daß eine Eisenbahn nicht für Locomotive, sondern zur Befahrung mit Pferden bestimmt wird, welche in der Anlage und Benützung weit billiger, unserm Terrain weit angemessener und bei dem in Anschlag gebrachten Verkehr weit zweckmäßiger erscheint. Als Resultat der Voruntersuchung darf nicht übergangen werden, daß da, wo die meisten Hindernisse vermuthet wurden, wie z. B. über die Alp, diese sich nicht bestätigten. Nicht minder aufmerksam als auf das, was bei uns vorgeht, wenden wir unser Auge auf die Bauten der Nachbarn, wie wir denn namentlich durch Vollendung des Ludwig-Donau-Main-Canals eine Abzugsstraße für unser Rohmaterial und unsere Producte eröffnet zu sehen hoffen, und die Zeit nicht für fern halten, daß dem Handel mittelst jenes Canals, der obern Donau und einer von da mit dem Bodensee herzustellenden Verbindung ein ganz neues und höchst nützliches Communicationsmittel gegeben werde. Karlsruhe, 9 März. Die seit dem 20 Jul. v. J. beurlaubten Stände haben sich zur Fortsetzung ihrer Arbeiten wieder versammelt, und beide Kammern hatten heute die erste Sitzung. Die der zweiten Kammer wurde unter dem Vorsitz des Präsidenten Mittermaier eröffnet. Nachdem der Präsident angezeigt, daß die Arbeiten der zur Prüfung des Strafgesetzbuches erwählten Commission, welche während der Beurlaubung der Kammer thätig gewesen, vollendet seyen, so daß, da die gedruckten Berichte derselben sich seit längerer Zeit bereits in den Händen der Abgeordneten befänden, die Discussion darüber sofort beginnen könne; nachdem hiernächst eine Reihe Petitionen übergeben worden, verlas Staatsrath v. Rüdt ein höchstes Rescript, wornach der geheime Referendär Eichrodt für die Dauer des Landtages zum ständigen Regierungscommissär für alle das Ministerium des Innern betreffenden Gegenstände in beiden Kammern ernannt worden, eröffnete sodann: daß der Abg. Prof. Buß seine Entlassung genommen und die neue Wahl in diesem Bezirke angeordnet sey, und übergab ferner die Acten über die in der Residenzstadt Karlsruhe stattgehabte Ersatzwahl für den abgetretenen Abgeordneten geheimen Rath Stösser. Ueber die Gültigkeit dieser Wahl entspann sich eine vierstündige lebhafte Discussion. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Commission – wornach die Ersatzwahl der Residenz, mit 37 Stimmen gegen 12 auf Oberamtmann Schrickel in Müllheim gefallen, als gültig anerkannt wird – mit großer Majorität angenommen. (Karlsr. Z.) Von der Weser, 2 März. Dem Bevollmächtigten der hannover'schen Beschwerdeführer bei dem deutschen Bundestage, Consistorialrath Dr. Hessenberg zu Frankfurt a. M., ist nunmehr ebenfalls ein Ehrengeschenk in Anerkennung seiner Bemühungen um die Aufrechthaltung des Staatsgrundgesetzes von 1833 zugesendet worden. Dasselbe besteht in einem schön gearbeiteten silbernen und inwendig vergoldeten Pokal, der etwa einen Schuh hoch, von unverhältnißmäßiger Weite und mit verschiedenen Inschriften versehen ist. (Schwäb. M.) Aus dem Bremischen, 3 März. Zu den vielen bereits im Gange befindlichen Untersuchungen ist nun noch eine neue gekommen. Wie wir hören, ist nämlich wegen des Bechers, den eine Anzahl Anhänger des Staatsgrundgesetzes in der Provinz Bremen und dem Lande Hadeln dem Bürgermeister Stüve zum Geschenk gemacht haben, eine Untersuchung eingeleitet, und zwar zunächst, weil auf diesem Becher unbefugter Weise das Wappen der Provinz Bremen, als welches nur die Provincial-Landschaft zu führen berechtigt sey, angebracht gewesen. (Hamburger C.) Osnabrück, 28 Febr. In Folge der Aufforderung des Cabinets an unsere Stadt, zur Wahl eines Abgeordneten zur allgemeinen Ständeversammlung zu schreiten, ist heute das Wahlcollegium, bestehend aus 27 Wählern, zusammenberufen worden. Nach ausführlichem Vortrage über die Lage der Verfassungsangelegenheit und vielseitigen Erörterungen ergab sich als Resultat die Ueberzeugung: „Daß von der dermaligen zweiten Kammer in ihrer hinsichtlich des Legitimationspunktes so manchem Bedenken unterworfenen gegenwärtigen Zusammensetzung zu einem gültigen dauernden Friedenswerke unmöglich beigetragen werden könnte; daß etwaige Beschlüsse über die Verfassungsfrage in der Ständeversammlung ohne vorhergegangene Auflösung und allgemeine Wahlen, so wie sie überhaupt aller rechtsgültigen Grundlage ermangeln, auch niemals im Lande Vertrauen finden und Bestand haben, vielmehr fortwährenden Zweifeln ausgesetzt seyn würden und nur zu bald neue und vermehrte Wirren hervorrufen möchten, zu denen mitzuwirken sich jeder Vaterlandsfreund wohl vorzusehen habe. Man müsse, war die allgemeine Ansicht, am Rechte festhalten; so werde, was auch die Vorsehung in ihrem Rathe beschlossen habe, der Stadt die Ehre gerettet, dem Einzelnen, der mitgewirkt, das Bewußtseyn und Nachkommen der gute Name.“ Man faßte dann (wie die Allgem. Zeit. schon neulich berichtete) einstimmig den Beschluß, die Wahl abzulehnen, bei einer etwa zu Stande kommenden Versammlung aber Protest einzulegen gegen alle Beschlußnahmen, durch die über die Rechte des Landes zu verfügen versucht werden möchte und endlich: alle sonst erforderlichen Schritte zur Wahrung der Rechte von Stadt und Land dem Magistrate und den Alterleuten anheim zu geben. (Hbg. C.)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 73. Augsburg, 13. März 1840, S. 0582. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_073_18400313/6>, abgerufen am 23.11.2024.