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Allgemeine Zeitung. Nr. 75. Augsburg, 15. März 1840.

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Tagen mehrere junge Leute hinweggerafft, doch ist bei einem ziemlich großen Krankenstand die Sterblichkeit nicht bedeutend. - Wie vor einiger Zeit Otfried Müller unsre Stadt auf seiner Reise nach Griechenland passirte, so hält sich dermal Professor Karl Göttling hier auf, welcher gleichfalls eine wissenschaftliche Reise nach Griechenland antritt, nachdem er so eben sein Werk "über die römische Verfassung bis auf Cäsar" vollendet und herausgegeben hat.

Unserer Mittheilung über die Sitzung vom 9 d. tragen wir Folgendes nach. Nachdem die Kammer der Abgeordneten an diesem Tage die einzelnen Artikel des Gesetzesentwurfs über den Nachdruck etc. vollends berathen hatte, brachte Frhr. v. Thon-Dittmer, wie bereits erwähnt, noch zwei Wünsche: in Betreff der Aufhebung der Censur für innere Angelegenheiten und der Vorlage eines Preßgesetzes ein. Schon bei der allgemeinen Discussion hatte sie der Antragsteller angekündigt. Er bezog sich deßhalb im Allgemeinen auf seine damals bereits vorgetragene Motivirung derselben; nur mit Rücksicht auf die dießfalls vom Ministertische aus gepflogenen Erörterungen kam er noch einmal auf diesen Gegenstand zurück. Hauptsächlich vier Gründe seyen es, aus welchen man es von Seite des Ministeriums für bedenklich bezeichnet habe, der Preßfreiheit das Wort zu reden. Erstlich aus dem Gesichtspunkte der positiven Gesetzgebung. Man habe dabei auf die Verpflichtung dem Bunde gegenüber, auf die Bestimmungen unserer Grundgesetzgebung hingewiesen. Daß die Censur verfassungsmäßig bestehe, könne und solle nicht bestritten werden, allein eben so wahr sey es, daß Freiheit der Meinungen mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch unsere Verfassung als einen der ersten Grundsätze an ihrer Spitze trage. Damit scheine aber die dermalige Censur-Procedur nicht vereinbar zu seyn. Wie einseitig werde zeitweise die Censur geübt, wie liege es oft nur in den Händen eines Censors, in dem Federstriche eines Einzelnen, die Mittheilung der Meinungen nach Gefallen zu hemmen, oder ihr Spielraum zu lassen! So sey die Censur fürwahr nicht in dem Sinne der Verfassung gelegen. Sehr interessant wäre es aus den Conferenzprotokollen vom Jahre 1818 die Principien zu vernehmen, von denen man ausgegangen, als man die Preßfreiheit als gesichert erklärt habe. Freilich habe man geltend gemacht, daß im Saale der Kammer der Walplatz sey, wo freies Wort und freie Mittheilung statt habe. Allein die Erfahrung lehre, wie die Vorlagen der Regierung die Kammer so sehr beschäftigen, daß es schwer werde an etwas Anderes zu kommen, und wie, wenn ein anderer Gegenstand zur Sprache gebracht werden wolle, die Geschäftsordnung mit aller Strenge darauf zurückweise, daß es ein Allotrium sey, obwohl es so viele Zustände gebe, die, ohne Beschwerden oder Anträge zu bilden, besprochen werden sollten. Ferner sey behauptet worden, daß die freie Presse keinen fördernden Einfluß auf die Wissenschaften übe; Beispiele von England und Frankreich seyen deßfalls geltend gemacht worden. Er gestehe zwar, daß ihm seine Geschäftsverhältnisse nicht erlauben, sich sehr vertraut zu machen mit der auswärtigen Litteratur; dürfe man aber anderwärtigen Urtheilen über die Bestrebungen auswärtiger Nationen trauen, so erscheine doch ein solches Urtheil zu strenge. Niemand werde englischen Gelehrten, obwohl in England ungemessene Preßfreiheit herrsche, Gründlichkeit und Tiefe absprechen, und selbst ihre Journale, wie z. B. das Quarterly Review oder das Edinburgh Review gehören wahrlich nicht in die Kategorie jener Erzeugnisse, welche mit dem Gattungsnamen der Eintagsfliegen bezeichnet worden. Auch Frankreich habe in neuerer Zeit geschichtliche Werke und Memoiren aufzuweisen, die auf die Wissenschaft gewiß mehr als einen ephemeren Einfluß äußern. Wäre wirklich Preßzwang für den Geist der Wissenschaft und des gründlichen Studiums so sehr fördernd, wie komme es, daß wir von einem östlichen Lande, wo die Journalistik bekanntlich in ihrer Kindheit sey, doch nicht von wissenschaftlichen Werken aller Art überschwemmt werden, daß dort doch die Bestrebungen der Wissenschaft im Allgemeinen keine fruchtbarern Resultate liefern als anderwärts, wo Freiheit der Meinung bestehe? Man habe weiterhin geltend gemacht, die Preßfreiheit sey nicht zeitgemäß, unsere Zeit sey eine krankhafte, Stürme umdüsterten den politischen Horizont. Auf welchen Theil von Deutschland aber solle diese Schilderung passen? wo finde man da etwas Anderes, als überall den gesetzlichen gesunden Sinn, welcher das Erbe des deutschen Namens sey. Er sey überzeugt, daß Freiheit der Presse in Deutschland wohl das Organ der öffentlichen Meinung seyn werde, nun und nimmer aber zu ihrem Tyrann sich aufwerfen könne; alle Bestrebungen der Art werden scheitern an dem ruhigen, besonnenen, gesetzlichen Sinn des Deutschen. Man habe auf England und Frankreich sich berufen. Wer aber wollte sich nicht erinnern, daß ungeachtet der strengsten Repression, ungeachtet der lähmendsten Fesseln, die man der Presse habe schmieden wollen, vor kaum einem Jahrzehnt es nur dreier Tage bedurft habe, um Umwälzungen, die man kaum habe ahnen können, an den Tag zu fördern. In England dagegen, wo die Torypresse die schmählichsten Angriffe gegen die Verwaltung mache, ja so weit gehe, selbst ihrer jugendlichen Königin nicht zu schonen, scheitern alle diese Bemühungen an der Einsicht und dem gesunden Sinne des brittischen Volkes. Die Whigverwaltung werde, trotz jener Angriffe, so lange populär bleiben, als sie den Anforderungen der Zeit und eines vernünftigen Fortschrittes nachzukommen sich bestrebe; und die jugendliche Königin werde immer mit demselben freudigen Enthusiasmus empfangen, so lange ihre Regierung diese Bahn nicht verlasse. Und wahrlich auch bei uns werde es keiner Journalistik gelingen, die feste Treue an Thron und Vaterland zu untergraben, welche vom deutschen Namen untrennbar sey. Keine Furcht, keine Besorgniß könne hier vorliegen. Müsse sich ja selbst das göttliche Wort besprechen lassen, es werde erörtert und herniedergezogen in das irdische Leben und von menschlichen Zungen behandelt. Verliere es deßhalb die Eigenschaft der Göttlichkeit? Werde nicht gerade dadurch oft dem Indifferentismus begegnet, warme Theilnahme geweckt und genährt? Und was vom göttlichen Worte gelte, sollte das nicht auch von menschlichen Satzungen gelten? Man habe endlich angeführt: "den Baum erkenne man an seinen Früchten." Allein man müsse nicht die wurmstichigen und faulen Früchte auflesen, um sich von der Güte der Früchte überhaupt zu überzeugen. Wer wollte es läugnen, daß Poesie und Kunst nur zu oft mißbraucht werden zu niedriger Gemeinheit und Schlechtigkeit; aber wer wollte deßhalb diese freundlichen Genien aus dem Leben verbannen? Geschehe nicht hin und wieder durch Urtheil und Spruch dem einen oder dem andern Unrecht; seyen nicht selbst Todesurtheile, wie sich später erst ergeben, an Unschuldigen vollstreckt worden? Wer wollte deßhalb die Hallen der Themis verschließen, und ihre Priester aus dem Tempel jagen? Wer wollte widersprechen, daß selbst Lehrstühle und Kanzeln mißbraucht werden, um Unfrieden zu erregen, um den Samen des Mißtrauens auszustreuen, um aufzuregen und zu erbittern, wo man nur vermitteln und versöhnen sollte? Wer wollte aber deßhalb die Kanzeln aus den Gotteshäusern bannen, und die Lehrsäle schließen, weil sie möglicherweise mißbraucht werden können? Die Gründe gegen die freie Mittheilung, gegen freie Besprechung der innern Verwaltung scheinen daher in der That nicht schlagend

Tagen mehrere junge Leute hinweggerafft, doch ist bei einem ziemlich großen Krankenstand die Sterblichkeit nicht bedeutend. – Wie vor einiger Zeit Otfried Müller unsre Stadt auf seiner Reise nach Griechenland passirte, so hält sich dermal Professor Karl Göttling hier auf, welcher gleichfalls eine wissenschaftliche Reise nach Griechenland antritt, nachdem er so eben sein Werk „über die römische Verfassung bis auf Cäsar“ vollendet und herausgegeben hat.

Unserer Mittheilung über die Sitzung vom 9 d. tragen wir Folgendes nach. Nachdem die Kammer der Abgeordneten an diesem Tage die einzelnen Artikel des Gesetzesentwurfs über den Nachdruck etc. vollends berathen hatte, brachte Frhr. v. Thon-Dittmer, wie bereits erwähnt, noch zwei Wünsche: in Betreff der Aufhebung der Censur für innere Angelegenheiten und der Vorlage eines Preßgesetzes ein. Schon bei der allgemeinen Discussion hatte sie der Antragsteller angekündigt. Er bezog sich deßhalb im Allgemeinen auf seine damals bereits vorgetragene Motivirung derselben; nur mit Rücksicht auf die dießfalls vom Ministertische aus gepflogenen Erörterungen kam er noch einmal auf diesen Gegenstand zurück. Hauptsächlich vier Gründe seyen es, aus welchen man es von Seite des Ministeriums für bedenklich bezeichnet habe, der Preßfreiheit das Wort zu reden. Erstlich aus dem Gesichtspunkte der positiven Gesetzgebung. Man habe dabei auf die Verpflichtung dem Bunde gegenüber, auf die Bestimmungen unserer Grundgesetzgebung hingewiesen. Daß die Censur verfassungsmäßig bestehe, könne und solle nicht bestritten werden, allein eben so wahr sey es, daß Freiheit der Meinungen mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch unsere Verfassung als einen der ersten Grundsätze an ihrer Spitze trage. Damit scheine aber die dermalige Censur-Procedur nicht vereinbar zu seyn. Wie einseitig werde zeitweise die Censur geübt, wie liege es oft nur in den Händen eines Censors, in dem Federstriche eines Einzelnen, die Mittheilung der Meinungen nach Gefallen zu hemmen, oder ihr Spielraum zu lassen! So sey die Censur fürwahr nicht in dem Sinne der Verfassung gelegen. Sehr interessant wäre es aus den Conferenzprotokollen vom Jahre 1818 die Principien zu vernehmen, von denen man ausgegangen, als man die Preßfreiheit als gesichert erklärt habe. Freilich habe man geltend gemacht, daß im Saale der Kammer der Walplatz sey, wo freies Wort und freie Mittheilung statt habe. Allein die Erfahrung lehre, wie die Vorlagen der Regierung die Kammer so sehr beschäftigen, daß es schwer werde an etwas Anderes zu kommen, und wie, wenn ein anderer Gegenstand zur Sprache gebracht werden wolle, die Geschäftsordnung mit aller Strenge darauf zurückweise, daß es ein Allotrium sey, obwohl es so viele Zustände gebe, die, ohne Beschwerden oder Anträge zu bilden, besprochen werden sollten. Ferner sey behauptet worden, daß die freie Presse keinen fördernden Einfluß auf die Wissenschaften übe; Beispiele von England und Frankreich seyen deßfalls geltend gemacht worden. Er gestehe zwar, daß ihm seine Geschäftsverhältnisse nicht erlauben, sich sehr vertraut zu machen mit der auswärtigen Litteratur; dürfe man aber anderwärtigen Urtheilen über die Bestrebungen auswärtiger Nationen trauen, so erscheine doch ein solches Urtheil zu strenge. Niemand werde englischen Gelehrten, obwohl in England ungemessene Preßfreiheit herrsche, Gründlichkeit und Tiefe absprechen, und selbst ihre Journale, wie z. B. das Quarterly Review oder das Edinburgh Review gehören wahrlich nicht in die Kategorie jener Erzeugnisse, welche mit dem Gattungsnamen der Eintagsfliegen bezeichnet worden. Auch Frankreich habe in neuerer Zeit geschichtliche Werke und Memoiren aufzuweisen, die auf die Wissenschaft gewiß mehr als einen ephemeren Einfluß äußern. Wäre wirklich Preßzwang für den Geist der Wissenschaft und des gründlichen Studiums so sehr fördernd, wie komme es, daß wir von einem östlichen Lande, wo die Journalistik bekanntlich in ihrer Kindheit sey, doch nicht von wissenschaftlichen Werken aller Art überschwemmt werden, daß dort doch die Bestrebungen der Wissenschaft im Allgemeinen keine fruchtbarern Resultate liefern als anderwärts, wo Freiheit der Meinung bestehe? Man habe weiterhin geltend gemacht, die Preßfreiheit sey nicht zeitgemäß, unsere Zeit sey eine krankhafte, Stürme umdüsterten den politischen Horizont. Auf welchen Theil von Deutschland aber solle diese Schilderung passen? wo finde man da etwas Anderes, als überall den gesetzlichen gesunden Sinn, welcher das Erbe des deutschen Namens sey. Er sey überzeugt, daß Freiheit der Presse in Deutschland wohl das Organ der öffentlichen Meinung seyn werde, nun und nimmer aber zu ihrem Tyrann sich aufwerfen könne; alle Bestrebungen der Art werden scheitern an dem ruhigen, besonnenen, gesetzlichen Sinn des Deutschen. Man habe auf England und Frankreich sich berufen. Wer aber wollte sich nicht erinnern, daß ungeachtet der strengsten Repression, ungeachtet der lähmendsten Fesseln, die man der Presse habe schmieden wollen, vor kaum einem Jahrzehnt es nur dreier Tage bedurft habe, um Umwälzungen, die man kaum habe ahnen können, an den Tag zu fördern. In England dagegen, wo die Torypresse die schmählichsten Angriffe gegen die Verwaltung mache, ja so weit gehe, selbst ihrer jugendlichen Königin nicht zu schonen, scheitern alle diese Bemühungen an der Einsicht und dem gesunden Sinne des brittischen Volkes. Die Whigverwaltung werde, trotz jener Angriffe, so lange populär bleiben, als sie den Anforderungen der Zeit und eines vernünftigen Fortschrittes nachzukommen sich bestrebe; und die jugendliche Königin werde immer mit demselben freudigen Enthusiasmus empfangen, so lange ihre Regierung diese Bahn nicht verlasse. Und wahrlich auch bei uns werde es keiner Journalistik gelingen, die feste Treue an Thron und Vaterland zu untergraben, welche vom deutschen Namen untrennbar sey. Keine Furcht, keine Besorgniß könne hier vorliegen. Müsse sich ja selbst das göttliche Wort besprechen lassen, es werde erörtert und herniedergezogen in das irdische Leben und von menschlichen Zungen behandelt. Verliere es deßhalb die Eigenschaft der Göttlichkeit? Werde nicht gerade dadurch oft dem Indifferentismus begegnet, warme Theilnahme geweckt und genährt? Und was vom göttlichen Worte gelte, sollte das nicht auch von menschlichen Satzungen gelten? Man habe endlich angeführt: „den Baum erkenne man an seinen Früchten.“ Allein man müsse nicht die wurmstichigen und faulen Früchte auflesen, um sich von der Güte der Früchte überhaupt zu überzeugen. Wer wollte es läugnen, daß Poesie und Kunst nur zu oft mißbraucht werden zu niedriger Gemeinheit und Schlechtigkeit; aber wer wollte deßhalb diese freundlichen Genien aus dem Leben verbannen? Geschehe nicht hin und wieder durch Urtheil und Spruch dem einen oder dem andern Unrecht; seyen nicht selbst Todesurtheile, wie sich später erst ergeben, an Unschuldigen vollstreckt worden? Wer wollte deßhalb die Hallen der Themis verschließen, und ihre Priester aus dem Tempel jagen? Wer wollte widersprechen, daß selbst Lehrstühle und Kanzeln mißbraucht werden, um Unfrieden zu erregen, um den Samen des Mißtrauens auszustreuen, um aufzuregen und zu erbittern, wo man nur vermitteln und versöhnen sollte? Wer wollte aber deßhalb die Kanzeln aus den Gotteshäusern bannen, und die Lehrsäle schließen, weil sie möglicherweise mißbraucht werden können? Die Gründe gegen die freie Mittheilung, gegen freie Besprechung der innern Verwaltung scheinen daher in der That nicht schlagend

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Man habe dabei auf die Verpflichtung dem Bunde gegenüber, auf die Bestimmungen unserer Grundgesetzgebung hingewiesen. Daß die Censur verfassungsmäßig bestehe, könne und solle nicht bestritten werden, allein eben so wahr sey es, daß Freiheit der Meinungen mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch unsere Verfassung als einen der ersten Grundsätze an ihrer Spitze trage. Damit scheine aber die dermalige Censur-Procedur nicht vereinbar zu seyn. Wie einseitig werde zeitweise die Censur geübt, wie liege es oft nur in den Händen eines Censors, in dem Federstriche eines Einzelnen, die Mittheilung der Meinungen nach Gefallen zu hemmen, oder ihr Spielraum zu lassen! So sey die Censur fürwahr nicht in dem Sinne der Verfassung gelegen. Sehr interessant wäre es aus den Conferenzprotokollen vom Jahre 1818 die Principien zu vernehmen, von denen man ausgegangen, als man die Preßfreiheit als gesichert erklärt habe. Freilich habe man geltend gemacht, daß im Saale der Kammer der Walplatz sey, wo freies Wort und freie Mittheilung statt habe. Allein die Erfahrung lehre, wie die Vorlagen der Regierung die Kammer so sehr beschäftigen, daß es schwer werde an etwas Anderes zu kommen, und wie, wenn ein anderer Gegenstand zur Sprache gebracht werden wolle, die Geschäftsordnung mit aller Strenge darauf zurückweise, daß es ein Allotrium sey, obwohl es so viele Zustände gebe, die, ohne Beschwerden oder Anträge zu bilden, besprochen werden sollten. Ferner sey behauptet worden, daß die freie Presse keinen fördernden Einfluß auf die Wissenschaften übe; Beispiele von England und Frankreich seyen deßfalls geltend gemacht worden. Er gestehe zwar, daß ihm seine Geschäftsverhältnisse nicht erlauben, sich sehr vertraut zu machen mit der auswärtigen Litteratur; dürfe man aber anderwärtigen Urtheilen über die Bestrebungen auswärtiger Nationen trauen, so erscheine doch ein solches Urtheil zu strenge. Niemand werde englischen Gelehrten, obwohl in England ungemessene Preßfreiheit herrsche, Gründlichkeit und Tiefe absprechen, und selbst ihre Journale, wie z. B. das Quarterly Review oder das Edinburgh Review gehören wahrlich nicht in die Kategorie jener Erzeugnisse, welche mit dem Gattungsnamen der Eintagsfliegen bezeichnet worden. Auch Frankreich habe in neuerer Zeit geschichtliche Werke und Memoiren aufzuweisen, die auf die Wissenschaft gewiß mehr als einen ephemeren Einfluß äußern. Wäre wirklich Preßzwang für den Geist der Wissenschaft und des gründlichen Studiums so sehr fördernd, wie komme es, daß wir von einem östlichen Lande, wo die Journalistik bekanntlich in ihrer Kindheit sey, doch nicht von wissenschaftlichen Werken aller Art überschwemmt werden, daß dort doch die Bestrebungen der Wissenschaft im Allgemeinen keine fruchtbarern Resultate liefern als anderwärts, wo Freiheit der Meinung bestehe? Man habe weiterhin geltend gemacht, die Preßfreiheit sey nicht zeitgemäß, unsere Zeit sey eine krankhafte, Stürme umdüsterten den politischen Horizont. Auf welchen Theil von Deutschland aber solle diese Schilderung passen? wo finde man da etwas Anderes, als überall den gesetzlichen gesunden Sinn, welcher das Erbe des deutschen Namens sey. Er sey überzeugt, daß Freiheit der Presse in Deutschland wohl das Organ der öffentlichen Meinung seyn werde, nun und nimmer aber zu ihrem Tyrann sich aufwerfen könne; alle Bestrebungen der Art werden scheitern an dem ruhigen, besonnenen, gesetzlichen Sinn des Deutschen. Man habe auf England und Frankreich sich berufen. Wer aber wollte sich nicht erinnern, daß ungeachtet der strengsten Repression, ungeachtet der lähmendsten Fesseln, die man der Presse habe schmieden wollen, vor kaum einem Jahrzehnt es nur dreier Tage bedurft habe, um Umwälzungen, die man kaum habe ahnen können, an den Tag zu fördern. In England dagegen, wo die Torypresse die schmählichsten Angriffe gegen die Verwaltung mache, ja so weit gehe, selbst ihrer jugendlichen Königin nicht zu schonen, scheitern alle diese Bemühungen an der Einsicht und dem gesunden Sinne des brittischen Volkes. Die Whigverwaltung werde, trotz jener Angriffe, so lange populär bleiben, als sie den Anforderungen der Zeit und eines vernünftigen Fortschrittes nachzukommen sich bestrebe; und die jugendliche Königin werde immer mit demselben freudigen Enthusiasmus empfangen, so lange ihre Regierung diese Bahn nicht verlasse. Und wahrlich auch bei uns werde es keiner Journalistik gelingen, die feste Treue an Thron und Vaterland zu untergraben, welche vom deutschen Namen untrennbar sey. Keine Furcht, keine Besorgniß könne hier vorliegen. Müsse sich ja selbst das göttliche Wort besprechen lassen, es werde erörtert und herniedergezogen in das irdische Leben und von menschlichen Zungen behandelt. Verliere es deßhalb die Eigenschaft der Göttlichkeit? Werde nicht gerade dadurch oft dem Indifferentismus begegnet, warme Theilnahme geweckt und genährt? Und was vom göttlichen Worte gelte, sollte das nicht auch von menschlichen Satzungen gelten? Man habe endlich angeführt: &#x201E;den Baum erkenne man an seinen Früchten.&#x201C; Allein man müsse nicht die wurmstichigen und faulen Früchte auflesen, um sich von der Güte der Früchte überhaupt zu überzeugen. Wer wollte es läugnen, daß Poesie und Kunst nur zu oft mißbraucht werden zu niedriger Gemeinheit und Schlechtigkeit; aber wer wollte deßhalb diese freundlichen Genien aus dem Leben verbannen? Geschehe nicht hin und wieder durch Urtheil und Spruch dem einen oder dem andern Unrecht; seyen nicht selbst Todesurtheile, wie sich später erst ergeben, an Unschuldigen vollstreckt worden? Wer wollte deßhalb die Hallen der Themis verschließen, und ihre Priester aus dem Tempel jagen? Wer wollte widersprechen, daß selbst Lehrstühle und Kanzeln mißbraucht werden, um Unfrieden zu erregen, um den Samen des Mißtrauens auszustreuen, um aufzuregen und zu erbittern, wo man nur vermitteln und versöhnen sollte? Wer wollte aber deßhalb die Kanzeln aus den Gotteshäusern bannen, und die Lehrsäle schließen, weil sie möglicherweise mißbraucht werden können? Die Gründe <hi rendition="#g">gegen</hi> die freie Mittheilung, gegen freie Besprechung der innern Verwaltung scheinen daher in der That nicht schlagend<lb/></p>
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[0596/0004] Tagen mehrere junge Leute hinweggerafft, doch ist bei einem ziemlich großen Krankenstand die Sterblichkeit nicht bedeutend. – Wie vor einiger Zeit Otfried Müller unsre Stadt auf seiner Reise nach Griechenland passirte, so hält sich dermal Professor Karl Göttling hier auf, welcher gleichfalls eine wissenschaftliche Reise nach Griechenland antritt, nachdem er so eben sein Werk „über die römische Verfassung bis auf Cäsar“ vollendet und herausgegeben hat. _ München, 12 März. Unserer Mittheilung über die Sitzung vom 9 d. tragen wir Folgendes nach. Nachdem die Kammer der Abgeordneten an diesem Tage die einzelnen Artikel des Gesetzesentwurfs über den Nachdruck etc. vollends berathen hatte, brachte Frhr. v. Thon-Dittmer, wie bereits erwähnt, noch zwei Wünsche: in Betreff der Aufhebung der Censur für innere Angelegenheiten und der Vorlage eines Preßgesetzes ein. Schon bei der allgemeinen Discussion hatte sie der Antragsteller angekündigt. Er bezog sich deßhalb im Allgemeinen auf seine damals bereits vorgetragene Motivirung derselben; nur mit Rücksicht auf die dießfalls vom Ministertische aus gepflogenen Erörterungen kam er noch einmal auf diesen Gegenstand zurück. Hauptsächlich vier Gründe seyen es, aus welchen man es von Seite des Ministeriums für bedenklich bezeichnet habe, der Preßfreiheit das Wort zu reden. Erstlich aus dem Gesichtspunkte der positiven Gesetzgebung. Man habe dabei auf die Verpflichtung dem Bunde gegenüber, auf die Bestimmungen unserer Grundgesetzgebung hingewiesen. Daß die Censur verfassungsmäßig bestehe, könne und solle nicht bestritten werden, allein eben so wahr sey es, daß Freiheit der Meinungen mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch unsere Verfassung als einen der ersten Grundsätze an ihrer Spitze trage. Damit scheine aber die dermalige Censur-Procedur nicht vereinbar zu seyn. Wie einseitig werde zeitweise die Censur geübt, wie liege es oft nur in den Händen eines Censors, in dem Federstriche eines Einzelnen, die Mittheilung der Meinungen nach Gefallen zu hemmen, oder ihr Spielraum zu lassen! So sey die Censur fürwahr nicht in dem Sinne der Verfassung gelegen. Sehr interessant wäre es aus den Conferenzprotokollen vom Jahre 1818 die Principien zu vernehmen, von denen man ausgegangen, als man die Preßfreiheit als gesichert erklärt habe. Freilich habe man geltend gemacht, daß im Saale der Kammer der Walplatz sey, wo freies Wort und freie Mittheilung statt habe. Allein die Erfahrung lehre, wie die Vorlagen der Regierung die Kammer so sehr beschäftigen, daß es schwer werde an etwas Anderes zu kommen, und wie, wenn ein anderer Gegenstand zur Sprache gebracht werden wolle, die Geschäftsordnung mit aller Strenge darauf zurückweise, daß es ein Allotrium sey, obwohl es so viele Zustände gebe, die, ohne Beschwerden oder Anträge zu bilden, besprochen werden sollten. Ferner sey behauptet worden, daß die freie Presse keinen fördernden Einfluß auf die Wissenschaften übe; Beispiele von England und Frankreich seyen deßfalls geltend gemacht worden. Er gestehe zwar, daß ihm seine Geschäftsverhältnisse nicht erlauben, sich sehr vertraut zu machen mit der auswärtigen Litteratur; dürfe man aber anderwärtigen Urtheilen über die Bestrebungen auswärtiger Nationen trauen, so erscheine doch ein solches Urtheil zu strenge. Niemand werde englischen Gelehrten, obwohl in England ungemessene Preßfreiheit herrsche, Gründlichkeit und Tiefe absprechen, und selbst ihre Journale, wie z. B. das Quarterly Review oder das Edinburgh Review gehören wahrlich nicht in die Kategorie jener Erzeugnisse, welche mit dem Gattungsnamen der Eintagsfliegen bezeichnet worden. Auch Frankreich habe in neuerer Zeit geschichtliche Werke und Memoiren aufzuweisen, die auf die Wissenschaft gewiß mehr als einen ephemeren Einfluß äußern. Wäre wirklich Preßzwang für den Geist der Wissenschaft und des gründlichen Studiums so sehr fördernd, wie komme es, daß wir von einem östlichen Lande, wo die Journalistik bekanntlich in ihrer Kindheit sey, doch nicht von wissenschaftlichen Werken aller Art überschwemmt werden, daß dort doch die Bestrebungen der Wissenschaft im Allgemeinen keine fruchtbarern Resultate liefern als anderwärts, wo Freiheit der Meinung bestehe? Man habe weiterhin geltend gemacht, die Preßfreiheit sey nicht zeitgemäß, unsere Zeit sey eine krankhafte, Stürme umdüsterten den politischen Horizont. Auf welchen Theil von Deutschland aber solle diese Schilderung passen? wo finde man da etwas Anderes, als überall den gesetzlichen gesunden Sinn, welcher das Erbe des deutschen Namens sey. Er sey überzeugt, daß Freiheit der Presse in Deutschland wohl das Organ der öffentlichen Meinung seyn werde, nun und nimmer aber zu ihrem Tyrann sich aufwerfen könne; alle Bestrebungen der Art werden scheitern an dem ruhigen, besonnenen, gesetzlichen Sinn des Deutschen. Man habe auf England und Frankreich sich berufen. Wer aber wollte sich nicht erinnern, daß ungeachtet der strengsten Repression, ungeachtet der lähmendsten Fesseln, die man der Presse habe schmieden wollen, vor kaum einem Jahrzehnt es nur dreier Tage bedurft habe, um Umwälzungen, die man kaum habe ahnen können, an den Tag zu fördern. In England dagegen, wo die Torypresse die schmählichsten Angriffe gegen die Verwaltung mache, ja so weit gehe, selbst ihrer jugendlichen Königin nicht zu schonen, scheitern alle diese Bemühungen an der Einsicht und dem gesunden Sinne des brittischen Volkes. Die Whigverwaltung werde, trotz jener Angriffe, so lange populär bleiben, als sie den Anforderungen der Zeit und eines vernünftigen Fortschrittes nachzukommen sich bestrebe; und die jugendliche Königin werde immer mit demselben freudigen Enthusiasmus empfangen, so lange ihre Regierung diese Bahn nicht verlasse. Und wahrlich auch bei uns werde es keiner Journalistik gelingen, die feste Treue an Thron und Vaterland zu untergraben, welche vom deutschen Namen untrennbar sey. Keine Furcht, keine Besorgniß könne hier vorliegen. Müsse sich ja selbst das göttliche Wort besprechen lassen, es werde erörtert und herniedergezogen in das irdische Leben und von menschlichen Zungen behandelt. Verliere es deßhalb die Eigenschaft der Göttlichkeit? Werde nicht gerade dadurch oft dem Indifferentismus begegnet, warme Theilnahme geweckt und genährt? Und was vom göttlichen Worte gelte, sollte das nicht auch von menschlichen Satzungen gelten? Man habe endlich angeführt: „den Baum erkenne man an seinen Früchten.“ Allein man müsse nicht die wurmstichigen und faulen Früchte auflesen, um sich von der Güte der Früchte überhaupt zu überzeugen. Wer wollte es läugnen, daß Poesie und Kunst nur zu oft mißbraucht werden zu niedriger Gemeinheit und Schlechtigkeit; aber wer wollte deßhalb diese freundlichen Genien aus dem Leben verbannen? Geschehe nicht hin und wieder durch Urtheil und Spruch dem einen oder dem andern Unrecht; seyen nicht selbst Todesurtheile, wie sich später erst ergeben, an Unschuldigen vollstreckt worden? Wer wollte deßhalb die Hallen der Themis verschließen, und ihre Priester aus dem Tempel jagen? Wer wollte widersprechen, daß selbst Lehrstühle und Kanzeln mißbraucht werden, um Unfrieden zu erregen, um den Samen des Mißtrauens auszustreuen, um aufzuregen und zu erbittern, wo man nur vermitteln und versöhnen sollte? Wer wollte aber deßhalb die Kanzeln aus den Gotteshäusern bannen, und die Lehrsäle schließen, weil sie möglicherweise mißbraucht werden können? Die Gründe gegen die freie Mittheilung, gegen freie Besprechung der innern Verwaltung scheinen daher in der That nicht schlagend

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 75. Augsburg, 15. März 1840, S. 0596. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_075_18400315/4>, abgerufen am 24.11.2024.