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Allgemeine Zeitung. Nr. 77. Augsburg, 17. März 1840.

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war jedoch vorauszusehen. Für den römischen Carneval wäre zu wünschen, statt der stets wiederkehrenden geschmacklosen Masken, der Harlekins, gepanzerten Ritter, Alt-Spanier, als Weiber verkleideten Kerle u. s. w., einmal einen sinnigen Aufzug erscheinen zu lassen, der an das erinnerte, was einst hier gewesen und jetzt nur bei Ihnen über den Alpen gesehen wird.

Heute wurde der Herzog von Lucca in einer feierlichen Audienz bei Sr. Heil. dem Papst eingeführt, welcher sich mit diesem Fürsten längere Zeit unterhielt. - Der Bischof von New-York, Monsignore Hughues, ist heute von hier über Wien nach seiner Diöcese abgereist; er hinterläßt den Namen eines eben so frommen als gelehrten Mannes. - Der General und Freiherr v. Thun, Flügeladjutant des Königs von Preußen und Minister in Kassel, ist hier eingetroffen. - Der römische Carneval hat auch in diesem Jahre seinen alten Ruhm bewährt und kann dreist allen seinen Vorgängern zur Seite gestellt werden. Fröhlichen Scherz und Ausgelassenheit in den Gränzen des Anstandes vergißt der Römer bei solcher Gelegenheit nie, wohl aber die Fremden. Nicht gerade die Tramontani, sondern andere Italiener, welche vermöge ihres Rangs und Standes in der Welt den übrigen mit gutem Beispiel, den bestehenden Gesetzen zu gehorchen, vorangehen sollten, sind es, welche durch ihr Betragen allgemeines Aergerniß gegeben haben. Obgleich das Wetter im Ganzen ziemlich rauh war, so zeichnete sich der Giovedi grasso vor allen andern Tagen durch seine vielen Masken aus, und wenn der Regen in den beiden letzten Tagen der allgemeinen Fröhlichkeit auch einigen Abbruch that, so zeigte sich der Schluß dieses Volksfestes am gestrigen Abend mit seinen tausenden Wachslichterchen (moccoli) in wahrhafter Pracht.

Der Herzog von Lucca verweilt noch hier, und besucht die Galerien und Museen der Stadt. Wohlunterrichtete glaubten von jeher nicht an eine Religionsveränderung dieses Fürsten, und sind nunmehr nach der Audienz beim Papst vollkommen von der Unwahrheit dieses vor einigen Jahren verbreiteten Gerüchts überzeugt. - Ueber die Gränzstreitigkeiten zwischen hier und Neapel hört man, daß die zur Schlichtung derselben ernannte gemeinsame Commission endlich ihre Arbeiten geschlossen und den beiden Regierungen zur Bestätigung vorgelegt habe. Die beiden Fürstenthümer Benevento und Ponte Corvo sind dabei nicht zur Verhandlung gekommen, indem, wie wir früher schon bemerkten, von Neapel dafür eine Geldentschädigung angeboten wurde, während man hier bloß von einem Territorialtausch an der päpstlichen Gränze hören wollte. - Aus Toscana ist von den dortigen Bischöfen eine sehr befriedigende Antwort auf ein Rundschreiben des Papstes eingegangen. In diesem Schreiben wurden die Bischöfe an ihre Pflicht erinnert, hinsichtlich des Verkaufs der Kirchengüter nicht zu willfahren; man vernimmt nunmehr, daß dem Bischof von Pisa auf den vom Staat verkauften Gütern der Diöcese eine Grundsteuer zugesichert sey. - Der Kaiser von Rußland hat dem Cardinal Tosti das Großkreuz des weißen Adlerordens zustellen lassen, als Zeichen seiner Hochachtung für die Aufmerksamkeit, welche er dem Großfürsten-Thronfolger bei seinem vorjährigen hiesigen Aufenthalt bewies. Zugleich erfährt man, daß in St. Petersburg ein großes prachtvolles Crucifix und zwei Leuchter als Geschenk für die päpstliche Capelle gearbeitet worden. - Unter den namhaften Fremden befindet sich gegenwärtig hier Hr. Fovel Buxton, bekannt durch seine menschenfreundlichen Bemühungen zur Aufhebung der Sklaverei.

Deutschland.

Heute wurde in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten das neueingetretene Mitglied Hr. Ludwig Benzino, Kaufmann in Kusel (in der Pfalz) beeidigt. Außerdem wurde der Kammer Bericht erstattet: a) von Hrn. v. Harsdorf über den Gesetzesentwurf "Abänderung einiger obsoleten Bestimmungen der Nürnberger Wechselordnung betreffend;" b) von Hrn. Walch über die zwei Gesetzesentwürfe "die Abänderungen der §§. 7, 8 und 10 des Gesetzes vom 1 Jul. 1834 die Errichtung einer bayerischen Hypotheken- und Wechselbank betreffend;" und c) von Frhrn. v. Welden über den Antrag des Hrn. Gareis, die Aufhebung des unbedingten Widerspruchsrechts der Gemeinden bei Ansäßigmachung und Verehelichungen bei Fabrikarbeitern und über den Antrag des Hrn. Dr. Müller, die Aufhebung des Widerspruchsrechts bei Ansäßigmachungen überhaupt, und die Herabsetzung des Steuerminimums hiefür betr." - Der Berichterstatter über den ersten Gesetzesentwurf, Hr. v. Harsdorf, und mit ihm die Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses begutachteten einhellig die unbedingte Annahme desselben. - Mehrern Bedenken waren dagegen die beiden Gesetzesentwürfe sub lit. b *) schon von Seite des Referenten begegnet - aber auch in den betreffenden Ausschüssen waren die Meinungen hierüber getheilt. Es beantragte nämlich der Steuerausschuß mit drei gegen zwei Stimmen, daß bei der geänderten Fassung des §. 7 (nun als Art. 1 behandelt) nach den Worten "auf Lieferung" modificationsweise eingeschaltet werde "so wie Commissionsgeschäfte." Zu Art. 1 des zweiten Entwurfs (welcher, da nun beide Entwürfe zusammengefaßt werden, jetzt Art. 2 wird) stimmte eine Majorität von drei gegen zwei für die Fassung des Entwurfs. In Beziehung auf Art. 2 des zweiten Entwurfs (jetzt Art. 3) war der Ausschuß für Steuern mit dem für Gesetzgebung zur gemeinsamen Berathung zusammengetreten, und hier wurde beschlossen A) einstimmig 1) es sey dem Art. 2 (jetzt 3) a) hinsichtlich der sämmtlichen verfallenen Zinsen, und b) in Betreff der verfallenen und rückständigen Annuitäten der Hypotheken- und Wechselbank" beizupflichten; 2) der in diesem Artikel weiter enthaltenen Bestimmung, "daß die Hyptheken- und Wechselbank die Befugniß erhalten solle, ihre Capitalszahlungen, welche bei hypothekarischen Darlehen gegen Verzinsung ohne Annuitäten und gegen Aufkündung stipulirt sind, nach dem §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jun. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen," sey die Genehmigung zu versagen; B) durch Stimmenmehrheit mit sieben gegen vier "der Hypotheken- und Wechselbank seyen die ihr verfallenen Fristenzahlungen nur dann nach §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jun. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen gestattet, wenn der Betrag derselben 1/10 des sämmtlichen Capitalstocks nicht übersteigt." - Freiherr v. Fuchs, welcher zu diesem vereinigten Gesetzesentwurfe ein Separatvotum im combinirten Ausschusse vorgetragen hatte, beantragte, den, nun auch von dem letztern adoptirten, Wunsch an Se. k. Majestät gelangen zu lassen, daß auf verfassungsmäßigem Wege durch eine authentische Interpretation der §. 52 des Hypothekengesetzes dahin erläutert werde, es habe derselbe auch dann in Anwendung zu kommen, wenn auch das Hypothekenobject selbst als Executionsgegenstand vorgeschlagen werde. In Betreff des heutigen dritten Vortrags hatte der Berichterstatter Frhr. v. Welden beantragt, den König im verfassungsmäßigen Wege um Abänderung des Gesetzes vom 1 Jul. 1834, "die Ansäßigmachung und Verehelichung betreffend" den Ständen des Reichs wo möglich noch in gegenwärtiger Versammlung einen Entwurf vorlegen zu lassen, allerunterthänigst zu bitten. - Der Ausschuß für innere Verwaltung trat in seiner Majorität diesem Antrage unter der Modification bei, "daß das Veto der Gemeinden gegen ihre eigenen Gemeindegehörigen,

*) Der erste dieser Entwürfe bezielte die Abänderung des §. 87, der zweite, später eingebrachte, die der §§. 8 und 10. Der letztere Entwurf wurde bereits in der Allg. Zeitung mitgetheilt. Der §. 7 jedoch in der jetzt vorgelegten Form lautet: Art. 1. Die Bank ist ermächtigt mit den übrigen 2/5 (des Bankfonds) andere Bank- und Wechselgeschäfte zu machen, und hat dabei vorzüglich die gewerbtreibende Classe zu unterstützen. Dagegen sind ihr Geschäfte in ausländischen Staatspapieren sowohl per Casse als auf Lieferung untersagt. Die Bank kann Leibrentenverträge schließen, und eine Lebensversicherungsanstalt errichten.

war jedoch vorauszusehen. Für den römischen Carneval wäre zu wünschen, statt der stets wiederkehrenden geschmacklosen Masken, der Harlekins, gepanzerten Ritter, Alt-Spanier, als Weiber verkleideten Kerle u. s. w., einmal einen sinnigen Aufzug erscheinen zu lassen, der an das erinnerte, was einst hier gewesen und jetzt nur bei Ihnen über den Alpen gesehen wird.

Heute wurde der Herzog von Lucca in einer feierlichen Audienz bei Sr. Heil. dem Papst eingeführt, welcher sich mit diesem Fürsten längere Zeit unterhielt. – Der Bischof von New-York, Monsignore Hughues, ist heute von hier über Wien nach seiner Diöcese abgereist; er hinterläßt den Namen eines eben so frommen als gelehrten Mannes. – Der General und Freiherr v. Thun, Flügeladjutant des Königs von Preußen und Minister in Kassel, ist hier eingetroffen. – Der römische Carneval hat auch in diesem Jahre seinen alten Ruhm bewährt und kann dreist allen seinen Vorgängern zur Seite gestellt werden. Fröhlichen Scherz und Ausgelassenheit in den Gränzen des Anstandes vergißt der Römer bei solcher Gelegenheit nie, wohl aber die Fremden. Nicht gerade die Tramontani, sondern andere Italiener, welche vermöge ihres Rangs und Standes in der Welt den übrigen mit gutem Beispiel, den bestehenden Gesetzen zu gehorchen, vorangehen sollten, sind es, welche durch ihr Betragen allgemeines Aergerniß gegeben haben. Obgleich das Wetter im Ganzen ziemlich rauh war, so zeichnete sich der Giovedi grasso vor allen andern Tagen durch seine vielen Masken aus, und wenn der Regen in den beiden letzten Tagen der allgemeinen Fröhlichkeit auch einigen Abbruch that, so zeigte sich der Schluß dieses Volksfestes am gestrigen Abend mit seinen tausenden Wachslichterchen (moccoli) in wahrhafter Pracht.

Der Herzog von Lucca verweilt noch hier, und besucht die Galerien und Museen der Stadt. Wohlunterrichtete glaubten von jeher nicht an eine Religionsveränderung dieses Fürsten, und sind nunmehr nach der Audienz beim Papst vollkommen von der Unwahrheit dieses vor einigen Jahren verbreiteten Gerüchts überzeugt. – Ueber die Gränzstreitigkeiten zwischen hier und Neapel hört man, daß die zur Schlichtung derselben ernannte gemeinsame Commission endlich ihre Arbeiten geschlossen und den beiden Regierungen zur Bestätigung vorgelegt habe. Die beiden Fürstenthümer Benevento und Ponte Corvo sind dabei nicht zur Verhandlung gekommen, indem, wie wir früher schon bemerkten, von Neapel dafür eine Geldentschädigung angeboten wurde, während man hier bloß von einem Territorialtausch an der päpstlichen Gränze hören wollte. – Aus Toscana ist von den dortigen Bischöfen eine sehr befriedigende Antwort auf ein Rundschreiben des Papstes eingegangen. In diesem Schreiben wurden die Bischöfe an ihre Pflicht erinnert, hinsichtlich des Verkaufs der Kirchengüter nicht zu willfahren; man vernimmt nunmehr, daß dem Bischof von Pisa auf den vom Staat verkauften Gütern der Diöcese eine Grundsteuer zugesichert sey. – Der Kaiser von Rußland hat dem Cardinal Tosti das Großkreuz des weißen Adlerordens zustellen lassen, als Zeichen seiner Hochachtung für die Aufmerksamkeit, welche er dem Großfürsten-Thronfolger bei seinem vorjährigen hiesigen Aufenthalt bewies. Zugleich erfährt man, daß in St. Petersburg ein großes prachtvolles Crucifix und zwei Leuchter als Geschenk für die päpstliche Capelle gearbeitet worden. – Unter den namhaften Fremden befindet sich gegenwärtig hier Hr. Fovel Buxton, bekannt durch seine menschenfreundlichen Bemühungen zur Aufhebung der Sklaverei.

Deutschland.

Heute wurde in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten das neueingetretene Mitglied Hr. Ludwig Benzino, Kaufmann in Kusel (in der Pfalz) beeidigt. Außerdem wurde der Kammer Bericht erstattet: a) von Hrn. v. Harsdorf über den Gesetzesentwurf „Abänderung einiger obsoleten Bestimmungen der Nürnberger Wechselordnung betreffend;“ b) von Hrn. Walch über die zwei Gesetzesentwürfe „die Abänderungen der §§. 7, 8 und 10 des Gesetzes vom 1 Jul. 1834 die Errichtung einer bayerischen Hypotheken- und Wechselbank betreffend;“ und c) von Frhrn. v. Welden über den Antrag des Hrn. Gareis, die Aufhebung des unbedingten Widerspruchsrechts der Gemeinden bei Ansäßigmachung und Verehelichungen bei Fabrikarbeitern und über den Antrag des Hrn. Dr. Müller, die Aufhebung des Widerspruchsrechts bei Ansäßigmachungen überhaupt, und die Herabsetzung des Steuerminimums hiefür betr.“ – Der Berichterstatter über den ersten Gesetzesentwurf, Hr. v. Harsdorf, und mit ihm die Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses begutachteten einhellig die unbedingte Annahme desselben. – Mehrern Bedenken waren dagegen die beiden Gesetzesentwürfe sub lit. b *) schon von Seite des Referenten begegnet – aber auch in den betreffenden Ausschüssen waren die Meinungen hierüber getheilt. Es beantragte nämlich der Steuerausschuß mit drei gegen zwei Stimmen, daß bei der geänderten Fassung des §. 7 (nun als Art. 1 behandelt) nach den Worten „auf Lieferung“ modificationsweise eingeschaltet werde „so wie Commissionsgeschäfte.“ Zu Art. 1 des zweiten Entwurfs (welcher, da nun beide Entwürfe zusammengefaßt werden, jetzt Art. 2 wird) stimmte eine Majorität von drei gegen zwei für die Fassung des Entwurfs. In Beziehung auf Art. 2 des zweiten Entwurfs (jetzt Art. 3) war der Ausschuß für Steuern mit dem für Gesetzgebung zur gemeinsamen Berathung zusammengetreten, und hier wurde beschlossen A) einstimmig 1) es sey dem Art. 2 (jetzt 3) a) hinsichtlich der sämmtlichen verfallenen Zinsen, und b) in Betreff der verfallenen und rückständigen Annuitäten der Hypotheken- und Wechselbank“ beizupflichten; 2) der in diesem Artikel weiter enthaltenen Bestimmung, „daß die Hyptheken- und Wechselbank die Befugniß erhalten solle, ihre Capitalszahlungen, welche bei hypothekarischen Darlehen gegen Verzinsung ohne Annuitäten und gegen Aufkündung stipulirt sind, nach dem §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jun. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen,“ sey die Genehmigung zu versagen; B) durch Stimmenmehrheit mit sieben gegen vier „der Hypotheken- und Wechselbank seyen die ihr verfallenen Fristenzahlungen nur dann nach §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jun. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen gestattet, wenn der Betrag derselben 1/10 des sämmtlichen Capitalstocks nicht übersteigt.“ – Freiherr v. Fuchs, welcher zu diesem vereinigten Gesetzesentwurfe ein Separatvotum im combinirten Ausschusse vorgetragen hatte, beantragte, den, nun auch von dem letztern adoptirten, Wunsch an Se. k. Majestät gelangen zu lassen, daß auf verfassungsmäßigem Wege durch eine authentische Interpretation der §. 52 des Hypothekengesetzes dahin erläutert werde, es habe derselbe auch dann in Anwendung zu kommen, wenn auch das Hypothekenobject selbst als Executionsgegenstand vorgeschlagen werde. In Betreff des heutigen dritten Vortrags hatte der Berichterstatter Frhr. v. Welden beantragt, den König im verfassungsmäßigen Wege um Abänderung des Gesetzes vom 1 Jul. 1834, „die Ansäßigmachung und Verehelichung betreffend“ den Ständen des Reichs wo möglich noch in gegenwärtiger Versammlung einen Entwurf vorlegen zu lassen, allerunterthänigst zu bitten. – Der Ausschuß für innere Verwaltung trat in seiner Majorität diesem Antrage unter der Modification bei, „daß das Veto der Gemeinden gegen ihre eigenen Gemeindegehörigen,

*) Der erste dieser Entwürfe bezielte die Abänderung des §. 87, der zweite, später eingebrachte, die der §§. 8 und 10. Der letztere Entwurf wurde bereits in der Allg. Zeitung mitgetheilt. Der §. 7 jedoch in der jetzt vorgelegten Form lautet: Art. 1. Die Bank ist ermächtigt mit den übrigen 2/5 (des Bankfonds) andere Bank- und Wechselgeschäfte zu machen, und hat dabei vorzüglich die gewerbtreibende Classe zu unterstützen. Dagegen sind ihr Geschäfte in ausländischen Staatspapieren sowohl per Casse als auf Lieferung untersagt. Die Bank kann Leibrentenverträge schließen, und eine Lebensversicherungsanstalt errichten.
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[0613/0005] war jedoch vorauszusehen. Für den römischen Carneval wäre zu wünschen, statt der stets wiederkehrenden geschmacklosen Masken, der Harlekins, gepanzerten Ritter, Alt-Spanier, als Weiber verkleideten Kerle u. s. w., einmal einen sinnigen Aufzug erscheinen zu lassen, der an das erinnerte, was einst hier gewesen und jetzt nur bei Ihnen über den Alpen gesehen wird. _ Rom, 4 März. Heute wurde der Herzog von Lucca in einer feierlichen Audienz bei Sr. Heil. dem Papst eingeführt, welcher sich mit diesem Fürsten längere Zeit unterhielt. – Der Bischof von New-York, Monsignore Hughues, ist heute von hier über Wien nach seiner Diöcese abgereist; er hinterläßt den Namen eines eben so frommen als gelehrten Mannes. – Der General und Freiherr v. Thun, Flügeladjutant des Königs von Preußen und Minister in Kassel, ist hier eingetroffen. – Der römische Carneval hat auch in diesem Jahre seinen alten Ruhm bewährt und kann dreist allen seinen Vorgängern zur Seite gestellt werden. Fröhlichen Scherz und Ausgelassenheit in den Gränzen des Anstandes vergißt der Römer bei solcher Gelegenheit nie, wohl aber die Fremden. Nicht gerade die Tramontani, sondern andere Italiener, welche vermöge ihres Rangs und Standes in der Welt den übrigen mit gutem Beispiel, den bestehenden Gesetzen zu gehorchen, vorangehen sollten, sind es, welche durch ihr Betragen allgemeines Aergerniß gegeben haben. Obgleich das Wetter im Ganzen ziemlich rauh war, so zeichnete sich der Giovedi grasso vor allen andern Tagen durch seine vielen Masken aus, und wenn der Regen in den beiden letzten Tagen der allgemeinen Fröhlichkeit auch einigen Abbruch that, so zeigte sich der Schluß dieses Volksfestes am gestrigen Abend mit seinen tausenden Wachslichterchen (moccoli) in wahrhafter Pracht. _ Rom, 7 März. Der Herzog von Lucca verweilt noch hier, und besucht die Galerien und Museen der Stadt. Wohlunterrichtete glaubten von jeher nicht an eine Religionsveränderung dieses Fürsten, und sind nunmehr nach der Audienz beim Papst vollkommen von der Unwahrheit dieses vor einigen Jahren verbreiteten Gerüchts überzeugt. – Ueber die Gränzstreitigkeiten zwischen hier und Neapel hört man, daß die zur Schlichtung derselben ernannte gemeinsame Commission endlich ihre Arbeiten geschlossen und den beiden Regierungen zur Bestätigung vorgelegt habe. Die beiden Fürstenthümer Benevento und Ponte Corvo sind dabei nicht zur Verhandlung gekommen, indem, wie wir früher schon bemerkten, von Neapel dafür eine Geldentschädigung angeboten wurde, während man hier bloß von einem Territorialtausch an der päpstlichen Gränze hören wollte. – Aus Toscana ist von den dortigen Bischöfen eine sehr befriedigende Antwort auf ein Rundschreiben des Papstes eingegangen. In diesem Schreiben wurden die Bischöfe an ihre Pflicht erinnert, hinsichtlich des Verkaufs der Kirchengüter nicht zu willfahren; man vernimmt nunmehr, daß dem Bischof von Pisa auf den vom Staat verkauften Gütern der Diöcese eine Grundsteuer zugesichert sey. – Der Kaiser von Rußland hat dem Cardinal Tosti das Großkreuz des weißen Adlerordens zustellen lassen, als Zeichen seiner Hochachtung für die Aufmerksamkeit, welche er dem Großfürsten-Thronfolger bei seinem vorjährigen hiesigen Aufenthalt bewies. Zugleich erfährt man, daß in St. Petersburg ein großes prachtvolles Crucifix und zwei Leuchter als Geschenk für die päpstliche Capelle gearbeitet worden. – Unter den namhaften Fremden befindet sich gegenwärtig hier Hr. Fovel Buxton, bekannt durch seine menschenfreundlichen Bemühungen zur Aufhebung der Sklaverei. Deutschland. _ München, 14 März. Heute wurde in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten das neueingetretene Mitglied Hr. Ludwig Benzino, Kaufmann in Kusel (in der Pfalz) beeidigt. Außerdem wurde der Kammer Bericht erstattet: a) von Hrn. v. Harsdorf über den Gesetzesentwurf „Abänderung einiger obsoleten Bestimmungen der Nürnberger Wechselordnung betreffend;“ b) von Hrn. Walch über die zwei Gesetzesentwürfe „die Abänderungen der §§. 7, 8 und 10 des Gesetzes vom 1 Jul. 1834 die Errichtung einer bayerischen Hypotheken- und Wechselbank betreffend;“ und c) von Frhrn. v. Welden über den Antrag des Hrn. Gareis, die Aufhebung des unbedingten Widerspruchsrechts der Gemeinden bei Ansäßigmachung und Verehelichungen bei Fabrikarbeitern und über den Antrag des Hrn. Dr. Müller, die Aufhebung des Widerspruchsrechts bei Ansäßigmachungen überhaupt, und die Herabsetzung des Steuerminimums hiefür betr.“ – Der Berichterstatter über den ersten Gesetzesentwurf, Hr. v. Harsdorf, und mit ihm die Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses begutachteten einhellig die unbedingte Annahme desselben. – Mehrern Bedenken waren dagegen die beiden Gesetzesentwürfe sub lit. b *) schon von Seite des Referenten begegnet – aber auch in den betreffenden Ausschüssen waren die Meinungen hierüber getheilt. Es beantragte nämlich der Steuerausschuß mit drei gegen zwei Stimmen, daß bei der geänderten Fassung des §. 7 (nun als Art. 1 behandelt) nach den Worten „auf Lieferung“ modificationsweise eingeschaltet werde „so wie Commissionsgeschäfte.“ Zu Art. 1 des zweiten Entwurfs (welcher, da nun beide Entwürfe zusammengefaßt werden, jetzt Art. 2 wird) stimmte eine Majorität von drei gegen zwei für die Fassung des Entwurfs. In Beziehung auf Art. 2 des zweiten Entwurfs (jetzt Art. 3) war der Ausschuß für Steuern mit dem für Gesetzgebung zur gemeinsamen Berathung zusammengetreten, und hier wurde beschlossen A) einstimmig 1) es sey dem Art. 2 (jetzt 3) a) hinsichtlich der sämmtlichen verfallenen Zinsen, und b) in Betreff der verfallenen und rückständigen Annuitäten der Hypotheken- und Wechselbank“ beizupflichten; 2) der in diesem Artikel weiter enthaltenen Bestimmung, „daß die Hyptheken- und Wechselbank die Befugniß erhalten solle, ihre Capitalszahlungen, welche bei hypothekarischen Darlehen gegen Verzinsung ohne Annuitäten und gegen Aufkündung stipulirt sind, nach dem §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jun. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen,“ sey die Genehmigung zu versagen; B) durch Stimmenmehrheit mit sieben gegen vier „der Hypotheken- und Wechselbank seyen die ihr verfallenen Fristenzahlungen nur dann nach §. 52 des Hypothekengesetzes vom 1 Jun. 1822 einzuklagen und zur Execution zu bringen gestattet, wenn der Betrag derselben 1/10 des sämmtlichen Capitalstocks nicht übersteigt.“ – Freiherr v. Fuchs, welcher zu diesem vereinigten Gesetzesentwurfe ein Separatvotum im combinirten Ausschusse vorgetragen hatte, beantragte, den, nun auch von dem letztern adoptirten, Wunsch an Se. k. Majestät gelangen zu lassen, daß auf verfassungsmäßigem Wege durch eine authentische Interpretation der §. 52 des Hypothekengesetzes dahin erläutert werde, es habe derselbe auch dann in Anwendung zu kommen, wenn auch das Hypothekenobject selbst als Executionsgegenstand vorgeschlagen werde. In Betreff des heutigen dritten Vortrags hatte der Berichterstatter Frhr. v. Welden beantragt, den König im verfassungsmäßigen Wege um Abänderung des Gesetzes vom 1 Jul. 1834, „die Ansäßigmachung und Verehelichung betreffend“ den Ständen des Reichs wo möglich noch in gegenwärtiger Versammlung einen Entwurf vorlegen zu lassen, allerunterthänigst zu bitten. – Der Ausschuß für innere Verwaltung trat in seiner Majorität diesem Antrage unter der Modification bei, „daß das Veto der Gemeinden gegen ihre eigenen Gemeindegehörigen, *) Der erste dieser Entwürfe bezielte die Abänderung des §. 87, der zweite, später eingebrachte, die der §§. 8 und 10. Der letztere Entwurf wurde bereits in der Allg. Zeitung mitgetheilt. Der §. 7 jedoch in der jetzt vorgelegten Form lautet: Art. 1. Die Bank ist ermächtigt mit den übrigen 2/5 (des Bankfonds) andere Bank- und Wechselgeschäfte zu machen, und hat dabei vorzüglich die gewerbtreibende Classe zu unterstützen. Dagegen sind ihr Geschäfte in ausländischen Staatspapieren sowohl per Casse als auf Lieferung untersagt. Die Bank kann Leibrentenverträge schließen, und eine Lebensversicherungsanstalt errichten.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 77. Augsburg, 17. März 1840, S. 0613. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_077_18400317/5>, abgerufen am 21.11.2024.