Allgemeine Zeitung. Nr. 78. Augsburg, 18. März 1840.Blättern, wie der Volksfreund, bereits zu klagen beginnen über die Art, wie ein anderer fremder Einfluß die Entdeckung jener Hetärie zur Verfolgung der eignen, ihm wegen unabhängiger Gesinnung anstößigen Jonischen Schutzunterthanen auszubeuten sucht. Es weist darauf hin, mit welcher eisernen Hand die Diener der sanften und jugendlichen Victoria das jonische Volk regieren, und empfiehlt diejenigen Jonier, welche auf griechischem Boden eine freie Heimat und gesicherte Existenz gesucht, als Griechen und Brüder dem wirksamen Schutze der königlichen Regierung. So ringen die beiden riesigen Antagonisten auch auf dieser kleinen, aber wichtigen Scholle Landes unablässig um den ausschließlichen Einfluß, bis endlich, nach einem vulgären griechischen Ausdruck, der große Kürbis platzen und die Weltfrage zu einer gewaltsamen Lösung kommen wird. - Wir haben nach einem sehr milden Winter die letzten Tage furchtbar stürmisches Wetter gehabt, und die Gebirge sind zum erstenmal bis an den Fuß beschneit. Ostindien und China. Der mit der letzten Post eingetroffene Calcutta Courier enthält die ganz unwahrscheinliche Notiz, der Generalstatthalter Lord Auckland werde unverweilt als Gesandter nach China gehen. - Der englische Sun vom 11 März schreibt in einer zweiten Auflage: "So eben sind in London Depeschen mit der Nachricht eingelaufen, daß der Generalgouverneur von Indien im Namen der brittischen Regierung förmlich an China den Krieg erklärt hat. Die Depeschen sind datirt aus Bombay vom 31 Jan. Wie man ferner vernimmt, wurden in den indischen Häfen die umfassendsten Kriegsrüstungen betrieben. Das Expeditionsheer sollte aus 16,000 Mann bestehen. Seine eigentliche Bestimmung war unbekannt, aber man hielt es für wahrscheinlich, daß es Canton selbst oder irgend einen andern Küstenpunkt gewaltsam besetzen und so lange occupirt halten sollte, bis die chinesische Regierung Vernunft angenommen haben würde. - Die Nachrichten aus den indischen Besitzungen lauten befriedigend. Lord Keane, der aus Gesundheitsrücksichten den Oberbefehl der Truppen in Kabul hatte niederlegen müssen, war nach Bombay zurückgekehrt. Auf seiner Reise durch Lahore fühlte er sich zu unwohl, als daß er dem Maharadschah hätte seinen Besuch machen können; der König aber, der von dem Zustand Sr. Lordschaft hörte, machte seinerseits ihm die Aufwartung, saß lange an seinem Bett, und behandelte ihn während seines Aufenthalts in der Hauptstadt des Pendschab mit größter Auszeichnung." Die in Nr. 74 der Allg. Zeitung erwähnte Proclamation des Commissärs Lin lautet wie folgt: "Lin, Commissär des Reichs der Mitte, und Tang, Statthalter der beiden Kwan, erlassen Gegenwärtiges, auf daß Jedermann klar unterrichtet werde. Wir ersehen aus den Protokollen, daß im Monat September der Präfect zu Macao uns das Gesuch von Elliot überschickte, daß Licenz ertheilt und der Handelsverkehr wieder eröffnet werden möge. Wir, der Commissär und der Statthalter, in aufrichtiger Gesinnung und ohne Verdacht zu hegen, sendeten von hier eine gebührend abgefaßte Denkschrift zu diesem Zweck an den Thron. Wir wurden beehrt mit einem Beweise von der Kenntniß des großen Kaisers über den Charakter der Fremden, daß es nämlich schwer seyn werde, sie von Veränderlichkeit abzuhalten, da selbst jetzt die englischen Fremden durch ihre freche Hartnäckigkeit in der Weigerung, die Verschreibung zu unterzeichnen, sich als veränderlich und unbeständig erwiesen und dadurch gezeigt haben, wie schwer es ist, der Einsicht und dem scharfen Auge seiner geheiligten Majestät zu entgehen. Uns gebührt es, unverzüglich ehrfurchtsvoll den uns mitgetheilten kaiserlichen Willen zu vollziehen und den Verkehr abzubrechen. Demnach haben wir - ausnehmend die Schiffe aller übrigen Nationen und die zwei englischen Schiffe Thomas Coutts und Royal Saxon, welche die Verschreibung in der angeordneten Form vollzogen und sich als fremde Kaufleute, die ehrlichen Handel treiben, bewiesen haben und deßwegen auch ferner, wie bisher, den Handel treiben dürfen - beschlossen, daß am 1 des eilften Monats (6 Dec.), gemäß dem kaiserlichen Befehle, dieser Hafen geschlossen und für immer dem Handel der englischen Nation ein Ende gemacht werde. Wir erlassen und verkündigen diese Proclamation und fordern alle Zollbeamten, Hong-Kaufleute, Dolmetscher und Fremden aller Nationen auf, sich darnach zu achten. Von der Zeit, in welcher wir beschlossen haben, den Hafen zu schließen, ist es ihnen fortan nicht gestattet, mit irgend einem englischen Schiffe in Handelsverkehr zu treten. Die Schiffe aller anderen Nationen dagegen, welche die verordnete Verschreibung unterzeichnen, werden zum Handel zugelassen. So warnen wir und strafen und trennen die Guten von den Bösen. Es ist ihnen nicht erlaubt, heimlich mit den Engländern Verträge abzuschließen und englische Schiffe oder Frachten unter veränderten Namen oder als angebliche Besitzer derselben einzuführen. Wenn entdeckt wird, daß sie so handeln, so wird ihr Verkehr ebenfalls aufgehoben. Also geschieht in Gehorsam gegen den kaiserlichen Willen, auf daß für immer dem Opiumhandel ein Ende gemacht und das veränderliche Temperament der Fremden gewarnt werde. Es darf nicht als etwas Gewöhnliches betrachtet werden. Möge Jeder zittern und gehorchen! Widersetzt euch nicht! Eine specielle Proclamation." Bereits sind kraft dieses Decrets folgende Maaßregeln in Wirksamkeit getreten: 1) rohe Baumwolle (deren wurden nach Mac Culloch im Schiffahrtsjahr 1827 bis 1828 aus Ostindien 35,981,554 Pfund, im Werth von 696,016 Pf. St., in China eingeführt) und andere Stapelwaaren des englischen Indiens (wie Zinn, Pfeffer, Betelnüsse etc.) und Englands dürfen in Zukunft eben so wenig eingeführt werden, wie Opium. 2) Alle unter englischem Schutze stehenden Parsen, Mohren etc., welche bis jetzt noch in Canton geblieben waren, werden ebenfalls vertrieben. 3) Den licenzirten Passagebooten ist es untersagt, in den Fluß von Canton (den schiffbaren Pekiangfluß, an dessen Ostufer Canton liegt, und dessen Mündung von den Fremden Bocca Tigris genannt wird) einzulaufen. 4) Auch in Macao dürfen keine englischen Waaren eingeführt werden, und drei hohe Mandarinen sind dahin unterwegs, um diese Verordnung zu vollziehen; auch dürfen die portugiesischen Schiffe nicht mehr in Macao ausladen, sondern müssen zu diesem Zwecke sich nach Whampoa (am Pekiang, etwa 15 englische Meilen unterhalb Canton) begeben. Der portugiesische Gouverneur von Macao hat gegen letztere Verordnung protestirt; die Chinesen weigern sich aber, mit den portugiesischen Schiffen in Macao zu verkehren. In Folge dieser Maaßregeln ist die Baumwolle zu Canton bereits im Preise gestiegen, und die Fracht von der Mündung des Flusses bis Whampoa beträgt acht Dollars von der Balle, wodurch den amerikanischen Schiffen bedeutender Gewinn erwächst. Die Amerikaner verfahren gegen die Engländer, als wären diese gänzlich in ihrer Gewalt. Die strengen Maaßregeln gegen den Opiumhandel, der ununterbrochen fortgeht, dauern fort. Erst neuerdings waren sieben Eingeborne wegen desselben hingerichtet worden. Der chinesische Obercommissär Lin ist, weil er den Streit mit den Engländern nicht früher zu Ende gebracht, nicht nur, wie gemeldet, von dem Kaiser um zwei Rangstufen degradirt worden, sondern es ist auch ein dritter Beamter, ein General vom Mantschustamme, unterwegs, um das Benehmen des Obercommissärs und des Statthalters zu untersuchen. Die Gefechte mit den englischen Blättern, wie der Volksfreund, bereits zu klagen beginnen über die Art, wie ein anderer fremder Einfluß die Entdeckung jener Hetärie zur Verfolgung der eignen, ihm wegen unabhängiger Gesinnung anstößigen Jonischen Schutzunterthanen auszubeuten sucht. Es weist darauf hin, mit welcher eisernen Hand die Diener der sanften und jugendlichen Victoria das jonische Volk regieren, und empfiehlt diejenigen Jonier, welche auf griechischem Boden eine freie Heimat und gesicherte Existenz gesucht, als Griechen und Brüder dem wirksamen Schutze der königlichen Regierung. So ringen die beiden riesigen Antagonisten auch auf dieser kleinen, aber wichtigen Scholle Landes unablässig um den ausschließlichen Einfluß, bis endlich, nach einem vulgären griechischen Ausdruck, der große Kürbis platzen und die Weltfrage zu einer gewaltsamen Lösung kommen wird. – Wir haben nach einem sehr milden Winter die letzten Tage furchtbar stürmisches Wetter gehabt, und die Gebirge sind zum erstenmal bis an den Fuß beschneit. Ostindien und China. Der mit der letzten Post eingetroffene Calcutta Courier enthält die ganz unwahrscheinliche Notiz, der Generalstatthalter Lord Auckland werde unverweilt als Gesandter nach China gehen. – Der englische Sun vom 11 März schreibt in einer zweiten Auflage: „So eben sind in London Depeschen mit der Nachricht eingelaufen, daß der Generalgouverneur von Indien im Namen der brittischen Regierung förmlich an China den Krieg erklärt hat. Die Depeschen sind datirt aus Bombay vom 31 Jan. Wie man ferner vernimmt, wurden in den indischen Häfen die umfassendsten Kriegsrüstungen betrieben. Das Expeditionsheer sollte aus 16,000 Mann bestehen. Seine eigentliche Bestimmung war unbekannt, aber man hielt es für wahrscheinlich, daß es Canton selbst oder irgend einen andern Küstenpunkt gewaltsam besetzen und so lange occupirt halten sollte, bis die chinesische Regierung Vernunft angenommen haben würde. – Die Nachrichten aus den indischen Besitzungen lauten befriedigend. Lord Keane, der aus Gesundheitsrücksichten den Oberbefehl der Truppen in Kabul hatte niederlegen müssen, war nach Bombay zurückgekehrt. Auf seiner Reise durch Lahore fühlte er sich zu unwohl, als daß er dem Maharadschah hätte seinen Besuch machen können; der König aber, der von dem Zustand Sr. Lordschaft hörte, machte seinerseits ihm die Aufwartung, saß lange an seinem Bett, und behandelte ihn während seines Aufenthalts in der Hauptstadt des Pendschab mit größter Auszeichnung.“ Die in Nr. 74 der Allg. Zeitung erwähnte Proclamation des Commissärs Lin lautet wie folgt: „Lin, Commissär des Reichs der Mitte, und Tang, Statthalter der beiden Kwan, erlassen Gegenwärtiges, auf daß Jedermann klar unterrichtet werde. Wir ersehen aus den Protokollen, daß im Monat September der Präfect zu Macao uns das Gesuch von Elliot überschickte, daß Licenz ertheilt und der Handelsverkehr wieder eröffnet werden möge. Wir, der Commissär und der Statthalter, in aufrichtiger Gesinnung und ohne Verdacht zu hegen, sendeten von hier eine gebührend abgefaßte Denkschrift zu diesem Zweck an den Thron. Wir wurden beehrt mit einem Beweise von der Kenntniß des großen Kaisers über den Charakter der Fremden, daß es nämlich schwer seyn werde, sie von Veränderlichkeit abzuhalten, da selbst jetzt die englischen Fremden durch ihre freche Hartnäckigkeit in der Weigerung, die Verschreibung zu unterzeichnen, sich als veränderlich und unbeständig erwiesen und dadurch gezeigt haben, wie schwer es ist, der Einsicht und dem scharfen Auge seiner geheiligten Majestät zu entgehen. Uns gebührt es, unverzüglich ehrfurchtsvoll den uns mitgetheilten kaiserlichen Willen zu vollziehen und den Verkehr abzubrechen. Demnach haben wir – ausnehmend die Schiffe aller übrigen Nationen und die zwei englischen Schiffe Thomas Coutts und Royal Saxon, welche die Verschreibung in der angeordneten Form vollzogen und sich als fremde Kaufleute, die ehrlichen Handel treiben, bewiesen haben und deßwegen auch ferner, wie bisher, den Handel treiben dürfen – beschlossen, daß am 1 des eilften Monats (6 Dec.), gemäß dem kaiserlichen Befehle, dieser Hafen geschlossen und für immer dem Handel der englischen Nation ein Ende gemacht werde. Wir erlassen und verkündigen diese Proclamation und fordern alle Zollbeamten, Hong-Kaufleute, Dolmetscher und Fremden aller Nationen auf, sich darnach zu achten. Von der Zeit, in welcher wir beschlossen haben, den Hafen zu schließen, ist es ihnen fortan nicht gestattet, mit irgend einem englischen Schiffe in Handelsverkehr zu treten. Die Schiffe aller anderen Nationen dagegen, welche die verordnete Verschreibung unterzeichnen, werden zum Handel zugelassen. So warnen wir und strafen und trennen die Guten von den Bösen. Es ist ihnen nicht erlaubt, heimlich mit den Engländern Verträge abzuschließen und englische Schiffe oder Frachten unter veränderten Namen oder als angebliche Besitzer derselben einzuführen. Wenn entdeckt wird, daß sie so handeln, so wird ihr Verkehr ebenfalls aufgehoben. Also geschieht in Gehorsam gegen den kaiserlichen Willen, auf daß für immer dem Opiumhandel ein Ende gemacht und das veränderliche Temperament der Fremden gewarnt werde. Es darf nicht als etwas Gewöhnliches betrachtet werden. Möge Jeder zittern und gehorchen! Widersetzt euch nicht! Eine specielle Proclamation.“ Bereits sind kraft dieses Decrets folgende Maaßregeln in Wirksamkeit getreten: 1) rohe Baumwolle (deren wurden nach Mac Culloch im Schiffahrtsjahr 1827 bis 1828 aus Ostindien 35,981,554 Pfund, im Werth von 696,016 Pf. St., in China eingeführt) und andere Stapelwaaren des englischen Indiens (wie Zinn, Pfeffer, Betelnüsse etc.) und Englands dürfen in Zukunft eben so wenig eingeführt werden, wie Opium. 2) Alle unter englischem Schutze stehenden Parsen, Mohren etc., welche bis jetzt noch in Canton geblieben waren, werden ebenfalls vertrieben. 3) Den licenzirten Passagebooten ist es untersagt, in den Fluß von Canton (den schiffbaren Pekiangfluß, an dessen Ostufer Canton liegt, und dessen Mündung von den Fremden Bocca Tigris genannt wird) einzulaufen. 4) Auch in Macao dürfen keine englischen Waaren eingeführt werden, und drei hohe Mandarinen sind dahin unterwegs, um diese Verordnung zu vollziehen; auch dürfen die portugiesischen Schiffe nicht mehr in Macao ausladen, sondern müssen zu diesem Zwecke sich nach Whampoa (am Pekiang, etwa 15 englische Meilen unterhalb Canton) begeben. Der portugiesische Gouverneur von Macao hat gegen letztere Verordnung protestirt; die Chinesen weigern sich aber, mit den portugiesischen Schiffen in Macao zu verkehren. In Folge dieser Maaßregeln ist die Baumwolle zu Canton bereits im Preise gestiegen, und die Fracht von der Mündung des Flusses bis Whampoa beträgt acht Dollars von der Balle, wodurch den amerikanischen Schiffen bedeutender Gewinn erwächst. Die Amerikaner verfahren gegen die Engländer, als wären diese gänzlich in ihrer Gewalt. Die strengen Maaßregeln gegen den Opiumhandel, der ununterbrochen fortgeht, dauern fort. Erst neuerdings waren sieben Eingeborne wegen desselben hingerichtet worden. Der chinesische Obercommissär Lin ist, weil er den Streit mit den Engländern nicht früher zu Ende gebracht, nicht nur, wie gemeldet, von dem Kaiser um zwei Rangstufen degradirt worden, sondern es ist auch ein dritter Beamter, ein General vom Mantschustamme, unterwegs, um das Benehmen des Obercommissärs und des Statthalters zu untersuchen. Die Gefechte mit den englischen <TEI> <text> <body> <div type="jArticle" n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0007" n="0623"/> Blättern, wie der Volksfreund, bereits zu klagen beginnen über die Art, wie ein anderer fremder Einfluß die Entdeckung jener Hetärie zur Verfolgung der eignen, ihm wegen unabhängiger Gesinnung anstößigen Jonischen Schutzunterthanen auszubeuten sucht. Es weist darauf hin, mit welcher eisernen Hand die Diener der sanften und jugendlichen Victoria das jonische Volk regieren, und empfiehlt diejenigen Jonier, welche auf griechischem Boden eine freie Heimat und gesicherte Existenz gesucht, als Griechen und Brüder dem wirksamen Schutze der königlichen Regierung. So ringen die beiden riesigen Antagonisten auch auf dieser kleinen, aber wichtigen Scholle Landes unablässig um den ausschließlichen Einfluß, bis endlich, nach einem vulgären griechischen Ausdruck, der große Kürbis platzen und die Weltfrage zu einer gewaltsamen Lösung kommen wird. – Wir haben nach einem sehr milden Winter die letzten Tage furchtbar stürmisches Wetter gehabt, und die Gebirge sind zum erstenmal bis an den Fuß beschneit.</p> </div> </div><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Ostindien und China.</hi> </head><lb/> <p>Der mit der letzten Post eingetroffene <hi rendition="#g">Calcutta Courier</hi> enthält die ganz unwahrscheinliche Notiz, der Generalstatthalter Lord Auckland werde unverweilt als <hi rendition="#g">Gesandter</hi> nach China gehen. – Der englische <hi rendition="#g">Sun</hi> vom 11 März schreibt in einer zweiten Auflage: „So eben sind in London Depeschen mit der Nachricht eingelaufen, daß der Generalgouverneur von Indien im Namen der brittischen Regierung förmlich <hi rendition="#g">an China den Krieg erklärt hat</hi>. Die Depeschen sind datirt aus <hi rendition="#g">Bombay</hi> vom 31 Jan. Wie man ferner vernimmt, wurden in den indischen Häfen die umfassendsten Kriegsrüstungen betrieben. Das Expeditionsheer sollte aus 16,000 Mann bestehen. Seine eigentliche Bestimmung war unbekannt, aber man hielt es für wahrscheinlich, daß es Canton selbst oder irgend einen andern Küstenpunkt gewaltsam besetzen und so lange occupirt halten sollte, bis die chinesische Regierung Vernunft angenommen haben würde. – Die Nachrichten aus den indischen Besitzungen lauten befriedigend. Lord Keane, der aus Gesundheitsrücksichten den Oberbefehl der Truppen in Kabul hatte niederlegen müssen, war nach Bombay zurückgekehrt. Auf seiner Reise durch Lahore fühlte er sich zu unwohl, als daß er dem Maharadschah hätte seinen Besuch machen können; der König aber, der von dem Zustand Sr. Lordschaft hörte, machte seinerseits ihm die Aufwartung, saß lange an seinem Bett, und behandelte ihn während seines Aufenthalts in der Hauptstadt des Pendschab mit größter Auszeichnung.“</p><lb/> <p>Die in Nr. 74 der Allg. Zeitung erwähnte <hi rendition="#g">Proclamation</hi> des Commissärs Lin lautet wie folgt: „Lin, Commissär des Reichs der Mitte, und Tang, Statthalter der beiden Kwan, erlassen Gegenwärtiges, auf daß Jedermann klar unterrichtet werde. Wir ersehen aus den Protokollen, daß im Monat September der Präfect zu Macao uns das Gesuch von Elliot überschickte, daß Licenz ertheilt und der Handelsverkehr wieder eröffnet werden möge. Wir, der Commissär und der Statthalter, in aufrichtiger Gesinnung und ohne Verdacht zu hegen, sendeten von hier eine gebührend abgefaßte Denkschrift zu diesem Zweck an den Thron. Wir wurden beehrt mit einem Beweise von der Kenntniß des großen Kaisers über den Charakter der Fremden, daß es nämlich schwer seyn werde, sie von Veränderlichkeit abzuhalten, da selbst jetzt die englischen Fremden durch ihre freche Hartnäckigkeit in der Weigerung, die Verschreibung zu unterzeichnen, sich als veränderlich und unbeständig erwiesen und dadurch gezeigt haben, wie schwer es ist, der Einsicht und dem scharfen Auge seiner geheiligten Majestät zu entgehen. Uns gebührt es, unverzüglich ehrfurchtsvoll den uns mitgetheilten kaiserlichen Willen zu vollziehen und den Verkehr abzubrechen. Demnach haben wir – ausnehmend die Schiffe aller übrigen Nationen und die zwei englischen Schiffe Thomas Coutts und Royal Saxon, welche die Verschreibung in der angeordneten Form vollzogen und sich als fremde Kaufleute, die ehrlichen Handel treiben, bewiesen haben und deßwegen auch ferner, wie bisher, den Handel treiben dürfen – beschlossen, daß am <hi rendition="#b">1</hi> des eilften Monats (6 Dec.), gemäß dem kaiserlichen Befehle, dieser Hafen geschlossen und für immer dem Handel der englischen Nation ein Ende gemacht werde. Wir erlassen und verkündigen diese Proclamation und fordern alle Zollbeamten, Hong-Kaufleute, Dolmetscher und Fremden aller Nationen auf, sich darnach zu achten. Von der Zeit, in welcher wir beschlossen haben, den Hafen zu schließen, ist es ihnen fortan nicht gestattet, mit irgend einem englischen Schiffe in Handelsverkehr zu treten. Die Schiffe aller anderen Nationen dagegen, welche die verordnete Verschreibung unterzeichnen, werden zum Handel zugelassen. So warnen wir und strafen und trennen die Guten von den Bösen. Es ist ihnen nicht erlaubt, heimlich mit den Engländern Verträge abzuschließen und englische Schiffe oder Frachten unter veränderten Namen oder als angebliche Besitzer derselben einzuführen. Wenn entdeckt wird, daß sie so handeln, so wird ihr Verkehr ebenfalls aufgehoben. Also geschieht in Gehorsam gegen den kaiserlichen Willen, auf daß für immer dem Opiumhandel ein Ende gemacht und das veränderliche Temperament der Fremden gewarnt werde. Es darf nicht als etwas Gewöhnliches betrachtet werden. Möge Jeder zittern und gehorchen! Widersetzt euch nicht! Eine specielle Proclamation.“ Bereits sind kraft dieses Decrets folgende Maaßregeln in Wirksamkeit getreten: 1) rohe Baumwolle (deren wurden nach Mac Culloch im Schiffahrtsjahr 1827 bis 1828 aus Ostindien 35,981,554 Pfund, im Werth von 696,016 Pf. St., in China eingeführt) und andere Stapelwaaren des englischen Indiens (wie Zinn, Pfeffer, Betelnüsse etc.) und Englands dürfen in Zukunft eben so wenig eingeführt werden, wie Opium. 2) Alle unter englischem Schutze stehenden Parsen, Mohren etc., welche bis jetzt noch in Canton geblieben waren, werden ebenfalls vertrieben. 3) Den licenzirten Passagebooten ist es untersagt, in den Fluß von Canton (den schiffbaren Pekiangfluß, an dessen Ostufer Canton liegt, und dessen Mündung von den Fremden Bocca Tigris genannt wird) einzulaufen. 4) Auch in Macao dürfen keine englischen Waaren eingeführt werden, und drei hohe Mandarinen sind dahin unterwegs, um diese Verordnung zu vollziehen; auch dürfen die portugiesischen Schiffe nicht mehr in Macao ausladen, sondern müssen zu diesem Zwecke sich nach Whampoa (am Pekiang, etwa 15 englische Meilen unterhalb Canton) begeben. Der portugiesische Gouverneur von Macao hat gegen letztere Verordnung protestirt; die Chinesen weigern sich aber, mit den portugiesischen Schiffen in Macao zu verkehren. In Folge dieser Maaßregeln ist die Baumwolle zu Canton bereits im Preise gestiegen, und die Fracht von der Mündung des Flusses bis Whampoa beträgt acht Dollars von der Balle, wodurch den amerikanischen Schiffen bedeutender Gewinn erwächst. Die Amerikaner verfahren gegen die Engländer, als wären diese gänzlich in ihrer Gewalt. Die strengen Maaßregeln gegen den Opiumhandel, der ununterbrochen fortgeht, dauern fort. Erst neuerdings waren sieben Eingeborne wegen desselben hingerichtet worden. Der chinesische Obercommissär Lin ist, weil er den Streit mit den Engländern nicht früher zu Ende gebracht, nicht nur, wie gemeldet, von dem Kaiser um zwei Rangstufen degradirt worden, sondern es ist auch ein dritter Beamter, ein General vom Mantschustamme, unterwegs, um das Benehmen des Obercommissärs und des Statthalters zu untersuchen. Die Gefechte mit den englischen<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [0623/0007]
Blättern, wie der Volksfreund, bereits zu klagen beginnen über die Art, wie ein anderer fremder Einfluß die Entdeckung jener Hetärie zur Verfolgung der eignen, ihm wegen unabhängiger Gesinnung anstößigen Jonischen Schutzunterthanen auszubeuten sucht. Es weist darauf hin, mit welcher eisernen Hand die Diener der sanften und jugendlichen Victoria das jonische Volk regieren, und empfiehlt diejenigen Jonier, welche auf griechischem Boden eine freie Heimat und gesicherte Existenz gesucht, als Griechen und Brüder dem wirksamen Schutze der königlichen Regierung. So ringen die beiden riesigen Antagonisten auch auf dieser kleinen, aber wichtigen Scholle Landes unablässig um den ausschließlichen Einfluß, bis endlich, nach einem vulgären griechischen Ausdruck, der große Kürbis platzen und die Weltfrage zu einer gewaltsamen Lösung kommen wird. – Wir haben nach einem sehr milden Winter die letzten Tage furchtbar stürmisches Wetter gehabt, und die Gebirge sind zum erstenmal bis an den Fuß beschneit.
Ostindien und China.
Der mit der letzten Post eingetroffene Calcutta Courier enthält die ganz unwahrscheinliche Notiz, der Generalstatthalter Lord Auckland werde unverweilt als Gesandter nach China gehen. – Der englische Sun vom 11 März schreibt in einer zweiten Auflage: „So eben sind in London Depeschen mit der Nachricht eingelaufen, daß der Generalgouverneur von Indien im Namen der brittischen Regierung förmlich an China den Krieg erklärt hat. Die Depeschen sind datirt aus Bombay vom 31 Jan. Wie man ferner vernimmt, wurden in den indischen Häfen die umfassendsten Kriegsrüstungen betrieben. Das Expeditionsheer sollte aus 16,000 Mann bestehen. Seine eigentliche Bestimmung war unbekannt, aber man hielt es für wahrscheinlich, daß es Canton selbst oder irgend einen andern Küstenpunkt gewaltsam besetzen und so lange occupirt halten sollte, bis die chinesische Regierung Vernunft angenommen haben würde. – Die Nachrichten aus den indischen Besitzungen lauten befriedigend. Lord Keane, der aus Gesundheitsrücksichten den Oberbefehl der Truppen in Kabul hatte niederlegen müssen, war nach Bombay zurückgekehrt. Auf seiner Reise durch Lahore fühlte er sich zu unwohl, als daß er dem Maharadschah hätte seinen Besuch machen können; der König aber, der von dem Zustand Sr. Lordschaft hörte, machte seinerseits ihm die Aufwartung, saß lange an seinem Bett, und behandelte ihn während seines Aufenthalts in der Hauptstadt des Pendschab mit größter Auszeichnung.“
Die in Nr. 74 der Allg. Zeitung erwähnte Proclamation des Commissärs Lin lautet wie folgt: „Lin, Commissär des Reichs der Mitte, und Tang, Statthalter der beiden Kwan, erlassen Gegenwärtiges, auf daß Jedermann klar unterrichtet werde. Wir ersehen aus den Protokollen, daß im Monat September der Präfect zu Macao uns das Gesuch von Elliot überschickte, daß Licenz ertheilt und der Handelsverkehr wieder eröffnet werden möge. Wir, der Commissär und der Statthalter, in aufrichtiger Gesinnung und ohne Verdacht zu hegen, sendeten von hier eine gebührend abgefaßte Denkschrift zu diesem Zweck an den Thron. Wir wurden beehrt mit einem Beweise von der Kenntniß des großen Kaisers über den Charakter der Fremden, daß es nämlich schwer seyn werde, sie von Veränderlichkeit abzuhalten, da selbst jetzt die englischen Fremden durch ihre freche Hartnäckigkeit in der Weigerung, die Verschreibung zu unterzeichnen, sich als veränderlich und unbeständig erwiesen und dadurch gezeigt haben, wie schwer es ist, der Einsicht und dem scharfen Auge seiner geheiligten Majestät zu entgehen. Uns gebührt es, unverzüglich ehrfurchtsvoll den uns mitgetheilten kaiserlichen Willen zu vollziehen und den Verkehr abzubrechen. Demnach haben wir – ausnehmend die Schiffe aller übrigen Nationen und die zwei englischen Schiffe Thomas Coutts und Royal Saxon, welche die Verschreibung in der angeordneten Form vollzogen und sich als fremde Kaufleute, die ehrlichen Handel treiben, bewiesen haben und deßwegen auch ferner, wie bisher, den Handel treiben dürfen – beschlossen, daß am 1 des eilften Monats (6 Dec.), gemäß dem kaiserlichen Befehle, dieser Hafen geschlossen und für immer dem Handel der englischen Nation ein Ende gemacht werde. Wir erlassen und verkündigen diese Proclamation und fordern alle Zollbeamten, Hong-Kaufleute, Dolmetscher und Fremden aller Nationen auf, sich darnach zu achten. Von der Zeit, in welcher wir beschlossen haben, den Hafen zu schließen, ist es ihnen fortan nicht gestattet, mit irgend einem englischen Schiffe in Handelsverkehr zu treten. Die Schiffe aller anderen Nationen dagegen, welche die verordnete Verschreibung unterzeichnen, werden zum Handel zugelassen. So warnen wir und strafen und trennen die Guten von den Bösen. Es ist ihnen nicht erlaubt, heimlich mit den Engländern Verträge abzuschließen und englische Schiffe oder Frachten unter veränderten Namen oder als angebliche Besitzer derselben einzuführen. Wenn entdeckt wird, daß sie so handeln, so wird ihr Verkehr ebenfalls aufgehoben. Also geschieht in Gehorsam gegen den kaiserlichen Willen, auf daß für immer dem Opiumhandel ein Ende gemacht und das veränderliche Temperament der Fremden gewarnt werde. Es darf nicht als etwas Gewöhnliches betrachtet werden. Möge Jeder zittern und gehorchen! Widersetzt euch nicht! Eine specielle Proclamation.“ Bereits sind kraft dieses Decrets folgende Maaßregeln in Wirksamkeit getreten: 1) rohe Baumwolle (deren wurden nach Mac Culloch im Schiffahrtsjahr 1827 bis 1828 aus Ostindien 35,981,554 Pfund, im Werth von 696,016 Pf. St., in China eingeführt) und andere Stapelwaaren des englischen Indiens (wie Zinn, Pfeffer, Betelnüsse etc.) und Englands dürfen in Zukunft eben so wenig eingeführt werden, wie Opium. 2) Alle unter englischem Schutze stehenden Parsen, Mohren etc., welche bis jetzt noch in Canton geblieben waren, werden ebenfalls vertrieben. 3) Den licenzirten Passagebooten ist es untersagt, in den Fluß von Canton (den schiffbaren Pekiangfluß, an dessen Ostufer Canton liegt, und dessen Mündung von den Fremden Bocca Tigris genannt wird) einzulaufen. 4) Auch in Macao dürfen keine englischen Waaren eingeführt werden, und drei hohe Mandarinen sind dahin unterwegs, um diese Verordnung zu vollziehen; auch dürfen die portugiesischen Schiffe nicht mehr in Macao ausladen, sondern müssen zu diesem Zwecke sich nach Whampoa (am Pekiang, etwa 15 englische Meilen unterhalb Canton) begeben. Der portugiesische Gouverneur von Macao hat gegen letztere Verordnung protestirt; die Chinesen weigern sich aber, mit den portugiesischen Schiffen in Macao zu verkehren. In Folge dieser Maaßregeln ist die Baumwolle zu Canton bereits im Preise gestiegen, und die Fracht von der Mündung des Flusses bis Whampoa beträgt acht Dollars von der Balle, wodurch den amerikanischen Schiffen bedeutender Gewinn erwächst. Die Amerikaner verfahren gegen die Engländer, als wären diese gänzlich in ihrer Gewalt. Die strengen Maaßregeln gegen den Opiumhandel, der ununterbrochen fortgeht, dauern fort. Erst neuerdings waren sieben Eingeborne wegen desselben hingerichtet worden. Der chinesische Obercommissär Lin ist, weil er den Streit mit den Engländern nicht früher zu Ende gebracht, nicht nur, wie gemeldet, von dem Kaiser um zwei Rangstufen degradirt worden, sondern es ist auch ein dritter Beamter, ein General vom Mantschustamme, unterwegs, um das Benehmen des Obercommissärs und des Statthalters zu untersuchen. Die Gefechte mit den englischen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |