Allgemeine Zeitung. Nr. 100. Augsburg, 9. April 1840.Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nr. 28, in Straßburg zu machen. - An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden. [1209] Für Färber und Drucker. Bei C. Leuchs & Comp. in Nürnberg ist fortwährend zu haben: Vorschrift zu einer neuen Art, die Indigküpe zu führen, ohne Waid, Krapp, Urin, Potasche, wobei das Blau schöner wird, in der Wolle nicht abfärbt, und nur den fünften Theil so viel kostet, als in der bisherigen Waidküpe. Die Wolle bleibt milder, läßt sich leichter reinspülen, die Küpe ist perpetuell, kann kalt stehen und jede Waidküpe in sie umgeändert werden. 60 Thlr. oder 105 fl. Bessere Art, Englisch- oder Faianceblau darzustellen, ohne Küpen, bloß in zwei Bädern, mit großer Zeitersparniß, Sicherheit und Schönheit. 35 fl. oder 20 Thlr. Recept zu schwarzem, rothem u. a. Tafeldruck für Druckereien, wobei der Gummi entbehrlich und durch Stärkmehl ersetzt wird, das während des Ansatzes sich in Gummi verwandelt. 35 fl. oder 20 Thlr. Neues ächtes Hell- oder Maigrün zum Färben und Drucken. 12 Thlr. oder 21 fl. Recept zum Druck mit blauen, grünen, gelben Ultramarin und allen andern Körperfarben, mittelst einer auf neue Art bereiteten Federharzlösung. Haltbar gegen Seife, Licht, Reiben. 21 fl. oder 12 Thlr. Vorschrift zu einer neuen vortheilhaften Art, Schwarz zu färben, ohne Eisen und Eisenverbindungen, daher ohne Benachtheiligung der Garne und Zeuge, ohne Gallus, Knoppern, Eichenrinde, Nymphea. Schneller, wohlfeiler, ächter als auf die bisherigen Arten. Nebst Vorschrift zu einem ächten Braun, Braunroth, Grau, Violett. Preis 18 fl. (15 fl. C. M.) od. 10 Thlr. Die Farbküpe ist perpetuell. Mittel, die geringen Indigsorten so gut zum Färben zu benützen wie die feinen. Dieses Mittel, wahrscheinlich den Engländern schon seit einiger Zeit bekannt, weil sie die wohlfeilen Indigsorten behalten und die theuern heraussenden, gewährt einen Nutzen von 100 Proc., da z. B. 1 1/4 Theil Javaindig, der 2 4/5 fl. kostet, dabei in der Küpe eben so viel leistet, wie 1 Theil bengalischer, der 6 1/2 fl. kostet. Preis 21 fl. oder 12 Thlr. Eignet sich auch für Indighändler, da geringer Indig dadurch besserm gleich gemacht werden kann. Vorschrift, Alkannaviolett in höchster Tiefe und Schönheit darzustellen. 18 fl. oder 10 Thlr. [1153] Vollständig erschienen ist so eben im Verlage von Wilhelm Engelmann in Leipzig, und in allen Buchhandlungen zu haben: Encyklopädisches Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde für Aerzte und Rechtsgelehrte. In Verbindung mit Dr. Fr. E. Flachs zu Dresden, Dr. C. G. Lehmann zu Leipzig, Dr. R. J. A. Martini zu Wurzen und Dr. C. G. Schmalz sen., Physikus zu Dresden, Zwei Bände. gr. 8. 1839. 40. cartonnirt 7 Rthlr. 4 gr. In Schmidts Jahrbüchern spricht sich Hr. Dr. P. J. Schneider in Offenburg über das Werk so aus: "Die vorliegenden Hefte (das Werk erschien früher in Heften) dieser Encyklopädie zeichnen sich ganz vorzüglich aus durch gründliche Bearbeitung, klare und lichtvolle Darstellung und erschöpfende Behandlung der einzelnen Artikel, ohne in ermüdende Extravaganz auszuarten, ferner durch die wirklich sorgfältige Auswahl der besten litterärischen Quellen, und möglichst praktische Brauchbarkeit. Namentlich sind folgende Artikel im zweiten Hefte: Blutfluss, Blutlungenprobe, Blutunterlaufung, Brand, Brandstiftungstrieb, Brustverletzungen, Ehestandsfähigkeit, Ei, menschliches, Empfängniss, Empfängnissfähigkeit und Entzündung; im dritten Hefte: Ergiessung in die Körperhöhlen, Erhenken, Ersticken, Ertrinken, Erweichung, Färbung der Organe der Leichen, Fäulniss des Leichnams, Fallsucht und Fallsüchtige, Fieberwahnsinn, Frucht, menschliche, Gasarten, Geburt, Gefässverletzungen, Gelüste, und Gemüthsbewegungen, mit einem solchen besondern Fleisse, solcher Sorgfalt und Gründlichkeit abgehandelt, dass diese Encyklopädie sich in der That als sehr werthvoll und vortheilhaft documentirt, und sie, wenn die fernern Hefte derselben in demselben Geiste fortgesetzt werden, woran übrigens gar nicht zu zweifeln ist, als ein höchst gediegenes und vollkommen praktisch brauchbares Werk mit vollem Rechte anempfohlen werden muss. [82] In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Schutz und Wehr gegen Unglücksfälle Ein Lesebuch für Schule und Haus. Von Johann Heinrich Moriz v. Poppe. gr. 8. Preis 2 fl. 24 kr. oder 1 Rthlr. 12 gr. Nur zu oft hört und liest man von plötzlichen Unglücksfällen, die sich an jedem, nur etwas größern Orte fast alle Jahre ereignen, und von dem Jammer, den solche Unglücksfälle über brave Familien verbreitet haben. Sollte daher nicht jeder Beitrag zur Verminderung solcher Unglücksfälle, jedes Schutzmittel gegen dieselben die ehrenvollste Anerkennung, die dankbarste Aufnahme finden? Und doch hätten die meisten Unglücksfälle durch Vorsicht, kluge Maaßregeln und mancherlei Schutzmittel verhütet, ja oft hätten Menschen aus schon eingetretener Gefahr herausgerissen werden können! Auf welche Art man im Stand gewesen wäre, dieß Alles ins Werk zu richten und wie viel Unglück man überhaupt auf Erden zu verhüten vermöchte, das lehrt gegenwärtiges Buch. Wenn es als Lesebuch in Schulen eingeführt würde, so erhielte die Jugend eine vollständige Uebersicht von allen möglichen plötzlichen Lebensgefahren und Unglücksfällen, deren der Mensch bei seinen täglichen Beschäftigungen, selbst bei seinen Vergnügungen ausgesetzt seyn kann, nebst Belehrungen, wie diesen Gefahren auszuweichen wäre und wie der Mensch sich aus schon eingetretenen Gefahren zu retten vermöchte. Als Haus- und Lesebuch für Familien würde es, wenn man sich nach und nach den Inhalt desselben einprägte, oder wenn man es bei irgend einer drohenden Gefahr zu Rathe zöge, gewiß großen Nutzen stiften. Stuttgart und Tübingen, im October 1839. J. G. Cotta'sche Buchhandlung. Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nr. 28, in Straßburg zu machen. – An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden. [1209] Für Färber und Drucker. Bei C. Leuchs & Comp. in Nürnberg ist fortwährend zu haben: Vorschrift zu einer neuen Art, die Indigküpe zu führen, ohne Waid, Krapp, Urin, Potasche, wobei das Blau schöner wird, in der Wolle nicht abfärbt, und nur den fünften Theil so viel kostet, als in der bisherigen Waidküpe. Die Wolle bleibt milder, läßt sich leichter reinspülen, die Küpe ist perpetuell, kann kalt stehen und jede Waidküpe in sie umgeändert werden. 60 Thlr. oder 105 fl. Bessere Art, Englisch- oder Faïanceblau darzustellen, ohne Küpen, bloß in zwei Bädern, mit großer Zeitersparniß, Sicherheit und Schönheit. 35 fl. oder 20 Thlr. Recept zu schwarzem, rothem u. a. Tafeldruck für Druckereien, wobei der Gummi entbehrlich und durch Stärkmehl ersetzt wird, das während des Ansatzes sich in Gummi verwandelt. 35 fl. oder 20 Thlr. Neues ächtes Hell- oder Maigrün zum Färben und Drucken. 12 Thlr. oder 21 fl. Recept zum Druck mit blauen, grünen, gelben Ultramarin und allen andern Körperfarben, mittelst einer auf neue Art bereiteten Federharzlösung. Haltbar gegen Seife, Licht, Reiben. 21 fl. oder 12 Thlr. Vorschrift zu einer neuen vortheilhaften Art, Schwarz zu färben, ohne Eisen und Eisenverbindungen, daher ohne Benachtheiligung der Garne und Zeuge, ohne Gallus, Knoppern, Eichenrinde, Nymphea. Schneller, wohlfeiler, ächter als auf die bisherigen Arten. Nebst Vorschrift zu einem ächten Braun, Braunroth, Grau, Violett. Preis 18 fl. (15 fl. C. M.) od. 10 Thlr. Die Farbküpe ist perpetuell. Mittel, die geringen Indigsorten so gut zum Färben zu benützen wie die feinen. Dieses Mittel, wahrscheinlich den Engländern schon seit einiger Zeit bekannt, weil sie die wohlfeilen Indigsorten behalten und die theuern heraussenden, gewährt einen Nutzen von 100 Proc., da z. B. 1 1/4 Theil Javaindig, der 2 4/5 fl. kostet, dabei in der Küpe eben so viel leistet, wie 1 Theil bengalischer, der 6 1/2 fl. kostet. Preis 21 fl. oder 12 Thlr. Eignet sich auch für Indighändler, da geringer Indig dadurch besserm gleich gemacht werden kann. Vorschrift, Alkannaviolett in höchster Tiefe und Schönheit darzustellen. 18 fl. oder 10 Thlr. [1153] Vollständig erschienen ist so eben im Verlage von Wilhelm Engelmann in Leipzig, und in allen Buchhandlungen zu haben: Encyklopädisches Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde für Aerzte und Rechtsgelehrte. In Verbindung mit Dr. Fr. E. Flachs zu Dresden, Dr. C. G. Lehmann zu Leipzig, Dr. R. J. A. Martini zu Wurzen und Dr. C. G. Schmalz sen., Physikus zu Dresden, Zwei Bände. gr. 8. 1839. 40. cartonnirt 7 Rthlr. 4 gr. In Schmidts Jahrbüchern spricht sich Hr. Dr. P. J. Schneider in Offenburg über das Werk so aus: „Die vorliegenden Hefte (das Werk erschien früher in Heften) dieser Encyklopädie zeichnen sich ganz vorzüglich aus durch gründliche Bearbeitung, klare und lichtvolle Darstellung und erschöpfende Behandlung der einzelnen Artikel, ohne in ermüdende Extravaganz auszuarten, ferner durch die wirklich sorgfältige Auswahl der besten litterärischen Quellen, und möglichst praktische Brauchbarkeit. Namentlich sind folgende Artikel im zweiten Hefte: Blutfluss, Blutlungenprobe, Blutunterlaufung, Brand, Brandstiftungstrieb, Brustverletzungen, Ehestandsfähigkeit, Ei, menschliches, Empfängniss, Empfängnissfähigkeit und Entzündung; im dritten Hefte: Ergiessung in die Körperhöhlen, Erhenken, Ersticken, Ertrinken, Erweichung, Färbung der Organe der Leichen, Fäulniss des Leichnams, Fallsucht und Fallsüchtige, Fieberwahnsinn, Frucht, menschliche, Gasarten, Geburt, Gefässverletzungen, Gelüste, und Gemüthsbewegungen, mit einem solchen besondern Fleisse, solcher Sorgfalt und Gründlichkeit abgehandelt, dass diese Encyklopädie sich in der That als sehr werthvoll und vortheilhaft documentirt, und sie, wenn die fernern Hefte derselben in demselben Geiste fortgesetzt werden, woran übrigens gar nicht zu zweifeln ist, als ein höchst gediegenes und vollkommen praktisch brauchbares Werk mit vollem Rechte anempfohlen werden muss. [82] In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Schutz und Wehr gegen Unglücksfälle Ein Lesebuch für Schule und Haus. Von Johann Heinrich Moriz v. Poppe. gr. 8. Preis 2 fl. 24 kr. oder 1 Rthlr. 12 gr. Nur zu oft hört und liest man von plötzlichen Unglücksfällen, die sich an jedem, nur etwas größern Orte fast alle Jahre ereignen, und von dem Jammer, den solche Unglücksfälle über brave Familien verbreitet haben. Sollte daher nicht jeder Beitrag zur Verminderung solcher Unglücksfälle, jedes Schutzmittel gegen dieselben die ehrenvollste Anerkennung, die dankbarste Aufnahme finden? Und doch hätten die meisten Unglücksfälle durch Vorsicht, kluge Maaßregeln und mancherlei Schutzmittel verhütet, ja oft hätten Menschen aus schon eingetretener Gefahr herausgerissen werden können! Auf welche Art man im Stand gewesen wäre, dieß Alles ins Werk zu richten und wie viel Unglück man überhaupt auf Erden zu verhüten vermöchte, das lehrt gegenwärtiges Buch. Wenn es als Lesebuch in Schulen eingeführt würde, so erhielte die Jugend eine vollständige Uebersicht von allen möglichen plötzlichen Lebensgefahren und Unglücksfällen, deren der Mensch bei seinen täglichen Beschäftigungen, selbst bei seinen Vergnügungen ausgesetzt seyn kann, nebst Belehrungen, wie diesen Gefahren auszuweichen wäre und wie der Mensch sich aus schon eingetretenen Gefahren zu retten vermöchte. Als Haus- und Lesebuch für Familien würde es, wenn man sich nach und nach den Inhalt desselben einprägte, oder wenn man es bei irgend einer drohenden Gefahr zu Rathe zöge, gewiß großen Nutzen stiften. Stuttgart und Tübingen, im October 1839. J. G. Cotta'sche Buchhandlung. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0014" n="0798"/> <div n="1"> <p>Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. <hi rendition="#g">Alexandre</hi>, Brandgasse Nr. 28, in Straßburg zu machen. – An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.</p><lb/> <div xml:id="jAn1209" type="jAn" n="2"> <head>[1209]</head><lb/> <p>Für Färber und Drucker.</p><lb/> <p>Bei C. Leuchs & Comp. in Nürnberg ist fortwährend zu haben:</p><lb/> <p>Vorschrift zu einer neuen Art, die Indigküpe zu führen, ohne Waid, Krapp, Urin, Potasche, wobei das Blau schöner wird, in der Wolle nicht abfärbt, und nur den fünften Theil so viel kostet, als in der bisherigen Waidküpe. Die Wolle bleibt milder, läßt sich leichter reinspülen, die Küpe ist perpetuell, kann kalt stehen und jede Waidküpe in sie umgeändert werden. 60 Thlr. oder 105 fl.</p><lb/> <p>Bessere Art, Englisch- oder Faïanceblau darzustellen, ohne Küpen, bloß in zwei Bädern, mit großer Zeitersparniß, Sicherheit und Schönheit. 35 fl. oder 20 Thlr.</p><lb/> <p>Recept zu schwarzem, rothem u. a. Tafeldruck für Druckereien, wobei der Gummi entbehrlich und durch Stärkmehl ersetzt wird, das während des Ansatzes sich in Gummi verwandelt. 35 fl. oder 20 Thlr.</p><lb/> <p>Neues ächtes Hell- oder Maigrün zum Färben und Drucken. 12 Thlr. oder 21 fl.</p><lb/> <p>Recept zum Druck mit blauen, grünen, gelben Ultramarin und allen andern Körperfarben, mittelst einer auf neue Art bereiteten Federharzlösung. Haltbar gegen Seife, Licht, Reiben. 21 fl. oder 12 Thlr.</p><lb/> <p>Vorschrift zu einer neuen vortheilhaften Art, Schwarz zu färben, ohne Eisen und Eisenverbindungen, daher ohne Benachtheiligung der Garne und Zeuge, ohne Gallus, Knoppern, Eichenrinde, Nymphea. Schneller, wohlfeiler, ächter als auf die bisherigen Arten. Nebst Vorschrift zu einem ächten Braun, Braunroth, Grau, Violett. Preis 18 fl. (15 fl. C. M.) od. 10 Thlr. Die Farbküpe ist perpetuell.</p><lb/> <p>Mittel, die geringen Indigsorten so gut zum Färben zu benützen wie die feinen. Dieses Mittel, wahrscheinlich den Engländern schon seit einiger Zeit bekannt, weil sie die wohlfeilen Indigsorten behalten und die theuern heraussenden, gewährt einen Nutzen von 100 Proc., da z. B. 1 1/4 Theil Javaindig, der 2 4/5 fl. kostet, dabei in der Küpe eben so viel leistet, wie 1 Theil bengalischer, der 6 1/2 fl. kostet. Preis 21 fl. oder 12 Thlr. Eignet sich auch für Indighändler, da geringer Indig dadurch besserm gleich gemacht werden kann.</p><lb/> <p>Vorschrift, Alkannaviolett in höchster Tiefe und Schönheit darzustellen. 18 fl. oder 10 Thlr.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn1153" type="jAn" n="2"> <head>[1153]</head><lb/> <p>Vollständig erschienen ist so eben im Verlage von Wilhelm Engelmann in Leipzig, und in allen Buchhandlungen zu haben:</p><lb/> <p>Encyklopädisches Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde für Aerzte und Rechtsgelehrte.</p><lb/> <p>In Verbindung mit Dr. Fr. E. Flachs zu Dresden, Dr. C. G. Lehmann zu Leipzig, Dr. R. J. A. Martini zu Wurzen und Dr. C. G. Schmalz sen., Physikus zu Dresden,<lb/> bearbeitet und herausgegeben von Dr. Friedr. Jul. Siebenhaar,<lb/> königl. sächs. Bezirksarzte zu Dresden.</p><lb/> <p>Zwei Bände. gr. 8. 1839. 40. cartonnirt 7 Rthlr. 4 gr.</p><lb/> <p>In Schmidts Jahrbüchern spricht sich Hr. Dr. P. J. Schneider in Offenburg über das Werk so aus:</p><lb/> <p>„Die vorliegenden Hefte (das Werk erschien früher in Heften) dieser Encyklopädie zeichnen sich ganz vorzüglich aus durch gründliche Bearbeitung, klare und lichtvolle Darstellung und erschöpfende Behandlung der einzelnen Artikel, ohne in ermüdende Extravaganz auszuarten, ferner durch die wirklich sorgfältige Auswahl der besten litterärischen Quellen, und möglichst praktische Brauchbarkeit. Namentlich sind folgende Artikel im zweiten Hefte: Blutfluss, Blutlungenprobe, Blutunterlaufung, Brand, Brandstiftungstrieb, Brustverletzungen, Ehestandsfähigkeit, Ei, menschliches, Empfängniss, Empfängnissfähigkeit und Entzündung; im dritten Hefte: Ergiessung in die Körperhöhlen, Erhenken, Ersticken, Ertrinken, Erweichung, Färbung der Organe der Leichen, Fäulniss des Leichnams, Fallsucht und Fallsüchtige, Fieberwahnsinn, Frucht, menschliche, Gasarten, Geburt, Gefässverletzungen, Gelüste, und Gemüthsbewegungen, mit einem solchen besondern Fleisse, solcher Sorgfalt und Gründlichkeit abgehandelt, dass diese Encyklopädie sich in der That als sehr werthvoll und vortheilhaft documentirt, und sie, wenn die fernern Hefte derselben in demselben Geiste fortgesetzt werden, woran übrigens gar nicht zu zweifeln ist, als ein höchst gediegenes und vollkommen praktisch brauchbares Werk mit vollem Rechte anempfohlen werden muss.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn82" type="jAn" n="2"> <head>[82]</head><lb/> <p>In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:</p><lb/> <p>Schutz und Wehr gegen Unglücksfälle<lb/> oder die Sicherheits- und Rettungsmittel in den Gefahren des Lebens zu Land und Wasser.</p><lb/> <p>Ein Lesebuch für Schule und Haus.</p><lb/> <p>Von Johann Heinrich Moriz v. Poppe.</p><lb/> <p>gr. 8. Preis 2 fl. 24 kr. oder 1 Rthlr. 12 gr.</p><lb/> <p>Nur zu oft hört und liest man von plötzlichen Unglücksfällen, die sich an jedem, nur etwas größern Orte fast alle Jahre ereignen, und von dem Jammer, den solche Unglücksfälle über brave Familien verbreitet haben. Sollte daher nicht jeder Beitrag zur Verminderung solcher Unglücksfälle, jedes Schutzmittel gegen dieselben die ehrenvollste Anerkennung, die dankbarste Aufnahme finden?</p><lb/> <p>Und doch hätten die meisten Unglücksfälle durch Vorsicht, kluge Maaßregeln und mancherlei Schutzmittel verhütet, ja oft hätten Menschen aus schon eingetretener Gefahr herausgerissen werden können! Auf welche Art man im Stand gewesen wäre, dieß Alles ins Werk zu richten und wie viel Unglück man überhaupt auf Erden zu verhüten vermöchte, das lehrt gegenwärtiges Buch.</p><lb/> <p>Wenn es als Lesebuch in Schulen eingeführt würde, so erhielte die Jugend eine vollständige Uebersicht von allen möglichen plötzlichen Lebensgefahren und Unglücksfällen, deren der Mensch bei seinen täglichen Beschäftigungen, selbst bei seinen Vergnügungen ausgesetzt seyn kann, nebst Belehrungen, wie diesen Gefahren auszuweichen wäre und wie der Mensch sich aus schon eingetretenen Gefahren zu retten vermöchte. Als Haus- und Lesebuch für Familien würde es, wenn man sich nach und nach den Inhalt desselben einprägte, oder wenn man es bei irgend einer drohenden Gefahr zu Rathe zöge, gewiß großen Nutzen stiften.</p><lb/> <p>Stuttgart und Tübingen, im October 1839.</p><lb/> <p>J. G. Cotta'sche Buchhandlung.</p> </div><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [0798/0014]
Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nr. 28, in Straßburg zu machen. – An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.
[1209]
Für Färber und Drucker.
Bei C. Leuchs & Comp. in Nürnberg ist fortwährend zu haben:
Vorschrift zu einer neuen Art, die Indigküpe zu führen, ohne Waid, Krapp, Urin, Potasche, wobei das Blau schöner wird, in der Wolle nicht abfärbt, und nur den fünften Theil so viel kostet, als in der bisherigen Waidküpe. Die Wolle bleibt milder, läßt sich leichter reinspülen, die Küpe ist perpetuell, kann kalt stehen und jede Waidküpe in sie umgeändert werden. 60 Thlr. oder 105 fl.
Bessere Art, Englisch- oder Faïanceblau darzustellen, ohne Küpen, bloß in zwei Bädern, mit großer Zeitersparniß, Sicherheit und Schönheit. 35 fl. oder 20 Thlr.
Recept zu schwarzem, rothem u. a. Tafeldruck für Druckereien, wobei der Gummi entbehrlich und durch Stärkmehl ersetzt wird, das während des Ansatzes sich in Gummi verwandelt. 35 fl. oder 20 Thlr.
Neues ächtes Hell- oder Maigrün zum Färben und Drucken. 12 Thlr. oder 21 fl.
Recept zum Druck mit blauen, grünen, gelben Ultramarin und allen andern Körperfarben, mittelst einer auf neue Art bereiteten Federharzlösung. Haltbar gegen Seife, Licht, Reiben. 21 fl. oder 12 Thlr.
Vorschrift zu einer neuen vortheilhaften Art, Schwarz zu färben, ohne Eisen und Eisenverbindungen, daher ohne Benachtheiligung der Garne und Zeuge, ohne Gallus, Knoppern, Eichenrinde, Nymphea. Schneller, wohlfeiler, ächter als auf die bisherigen Arten. Nebst Vorschrift zu einem ächten Braun, Braunroth, Grau, Violett. Preis 18 fl. (15 fl. C. M.) od. 10 Thlr. Die Farbküpe ist perpetuell.
Mittel, die geringen Indigsorten so gut zum Färben zu benützen wie die feinen. Dieses Mittel, wahrscheinlich den Engländern schon seit einiger Zeit bekannt, weil sie die wohlfeilen Indigsorten behalten und die theuern heraussenden, gewährt einen Nutzen von 100 Proc., da z. B. 1 1/4 Theil Javaindig, der 2 4/5 fl. kostet, dabei in der Küpe eben so viel leistet, wie 1 Theil bengalischer, der 6 1/2 fl. kostet. Preis 21 fl. oder 12 Thlr. Eignet sich auch für Indighändler, da geringer Indig dadurch besserm gleich gemacht werden kann.
Vorschrift, Alkannaviolett in höchster Tiefe und Schönheit darzustellen. 18 fl. oder 10 Thlr.
[1153]
Vollständig erschienen ist so eben im Verlage von Wilhelm Engelmann in Leipzig, und in allen Buchhandlungen zu haben:
Encyklopädisches Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde für Aerzte und Rechtsgelehrte.
In Verbindung mit Dr. Fr. E. Flachs zu Dresden, Dr. C. G. Lehmann zu Leipzig, Dr. R. J. A. Martini zu Wurzen und Dr. C. G. Schmalz sen., Physikus zu Dresden,
bearbeitet und herausgegeben von Dr. Friedr. Jul. Siebenhaar,
königl. sächs. Bezirksarzte zu Dresden.
Zwei Bände. gr. 8. 1839. 40. cartonnirt 7 Rthlr. 4 gr.
In Schmidts Jahrbüchern spricht sich Hr. Dr. P. J. Schneider in Offenburg über das Werk so aus:
„Die vorliegenden Hefte (das Werk erschien früher in Heften) dieser Encyklopädie zeichnen sich ganz vorzüglich aus durch gründliche Bearbeitung, klare und lichtvolle Darstellung und erschöpfende Behandlung der einzelnen Artikel, ohne in ermüdende Extravaganz auszuarten, ferner durch die wirklich sorgfältige Auswahl der besten litterärischen Quellen, und möglichst praktische Brauchbarkeit. Namentlich sind folgende Artikel im zweiten Hefte: Blutfluss, Blutlungenprobe, Blutunterlaufung, Brand, Brandstiftungstrieb, Brustverletzungen, Ehestandsfähigkeit, Ei, menschliches, Empfängniss, Empfängnissfähigkeit und Entzündung; im dritten Hefte: Ergiessung in die Körperhöhlen, Erhenken, Ersticken, Ertrinken, Erweichung, Färbung der Organe der Leichen, Fäulniss des Leichnams, Fallsucht und Fallsüchtige, Fieberwahnsinn, Frucht, menschliche, Gasarten, Geburt, Gefässverletzungen, Gelüste, und Gemüthsbewegungen, mit einem solchen besondern Fleisse, solcher Sorgfalt und Gründlichkeit abgehandelt, dass diese Encyklopädie sich in der That als sehr werthvoll und vortheilhaft documentirt, und sie, wenn die fernern Hefte derselben in demselben Geiste fortgesetzt werden, woran übrigens gar nicht zu zweifeln ist, als ein höchst gediegenes und vollkommen praktisch brauchbares Werk mit vollem Rechte anempfohlen werden muss.
[82]
In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Schutz und Wehr gegen Unglücksfälle
oder die Sicherheits- und Rettungsmittel in den Gefahren des Lebens zu Land und Wasser.
Ein Lesebuch für Schule und Haus.
Von Johann Heinrich Moriz v. Poppe.
gr. 8. Preis 2 fl. 24 kr. oder 1 Rthlr. 12 gr.
Nur zu oft hört und liest man von plötzlichen Unglücksfällen, die sich an jedem, nur etwas größern Orte fast alle Jahre ereignen, und von dem Jammer, den solche Unglücksfälle über brave Familien verbreitet haben. Sollte daher nicht jeder Beitrag zur Verminderung solcher Unglücksfälle, jedes Schutzmittel gegen dieselben die ehrenvollste Anerkennung, die dankbarste Aufnahme finden?
Und doch hätten die meisten Unglücksfälle durch Vorsicht, kluge Maaßregeln und mancherlei Schutzmittel verhütet, ja oft hätten Menschen aus schon eingetretener Gefahr herausgerissen werden können! Auf welche Art man im Stand gewesen wäre, dieß Alles ins Werk zu richten und wie viel Unglück man überhaupt auf Erden zu verhüten vermöchte, das lehrt gegenwärtiges Buch.
Wenn es als Lesebuch in Schulen eingeführt würde, so erhielte die Jugend eine vollständige Uebersicht von allen möglichen plötzlichen Lebensgefahren und Unglücksfällen, deren der Mensch bei seinen täglichen Beschäftigungen, selbst bei seinen Vergnügungen ausgesetzt seyn kann, nebst Belehrungen, wie diesen Gefahren auszuweichen wäre und wie der Mensch sich aus schon eingetretenen Gefahren zu retten vermöchte. Als Haus- und Lesebuch für Familien würde es, wenn man sich nach und nach den Inhalt desselben einprägte, oder wenn man es bei irgend einer drohenden Gefahr zu Rathe zöge, gewiß großen Nutzen stiften.
Stuttgart und Tübingen, im October 1839.
J. G. Cotta'sche Buchhandlung.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |