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Allgemeine Zeitung. Nr. 104. Augsburg, 13. April 1840.

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Gestern hat die Regierung dem englischen Gesandten die definitive Antwort überreicht. Der Inhalt derselben ist, daß Se. Maj. der König beider Sicilien den unbilligen Forderungen Englands, welche die Unabhängigkeit Neapels verletzen, und sich auf falsche Auslegung früherer Tractate stützen, nicht Genüge leisten könne; um aber nicht Richter in seiner eigenen Sache zu seyn, stellt Se. Maj. an England den Vorschlag, die zwischen ihnen bestehende Streitfrage durch einen schiedsrichterlichen Spruch einer der großen Mächte - Frankreich, Oesterreich oder Rußland, unter denen England die Wahl frei stehe - entscheiden zu lassen. Mit der französischen Compagnie hinsichtlich der Auflösung des Schwefelmonopols und der ihr zu gebenden Entschädigung hat sich unsre Regierung verständigt, und wäre dieses Hinderniß also beseitigt. Gestern Abend noch wurde von der englischen Gesandtschaft ein Courier nach Civita vecchia abgefertigt, um seine Depeschen daselbst dem französischen Kriegsdampfschiff nach Malta zu übergeben. Man glaubt ziemlich allgemein, daß sie den Befehl an die Flotte enthalten, sich nach Sicilien und hierher unter Segel zu setzen.

Schweiz.

Der brasilianische Obrist Dell' Hoste, welcher vor einigen Tagen hier eingetroffen ist, soll dem vorörtlichen Staatsrath eröffnet haben: Se. Maj. der Kaiser von Brasilien wünsche einige tausend Mann Schweizer Truppen in seine Dienste zu nehmen. Da die Schweizer indessen nicht gerne in überseeischen Ländern dienen, und da die meisten Cantonalverfassungen Militärcapitulationen, zum großen Nachtheil der eigenen Angehörigen, verbieten, so wird diese Werbung schwerlich zu Stande kommen, obgleich dieselbe, wegen der damit leicht in Verbindung zu bringenden Colonisation, für die stark bevölkerte Schweiz von großem Vortheil seyn könnte. Jedenfalls wäre ein capitulationsmäßiger Dienst dem sogenannten Reislaufen bei weitem vorzuziehen; es ist die Pflicht der Regierungen dafür zu sorgen, daß nicht viele ihrer Angehörigen sich ohne alle Garantien einer höchst ungewissen Zukunft in so fernem Lande übergeben. Durch eine vernünftige Capitulation können zweckmäßige Garantien ausgewirkt werden; ohne eine solche dürften die einzelnen Angeworbenen, durch keinen Staatsvertrag geschützt, ihrem Unglück entgegen laufen.

Die Walliser Truppen sind nicht bis Brieg vorgerückt, sondern blieben, zwei Bataillone stark, bei Turtmann (einem Dorf zwischen Leuk und Brieg, an der Hauptstraße) in der Nacht vom 4 auf den 5. Da der Grund zu weiterm Vorrücken wegfiel, so erhielt das eine Bataillon Befehl zum Rückmarsch nach Sitten, wo es am 6 einquartiert ward, und noch gleichen Tages licencirt werden sollte; das andere begab sich ebenfalls rückwärts nach Siders, wo es gleichfalls entlassen werden wird. Diese Befehle und Maaßregeln gründen sich auf den festen Willen der ersten Vorsteher von Wallis, von den Oberwalliser Zehnen keine gezwungene Unterwerfung, sondern nur freiwillige Anerkennung der neuen Verfassung zu erhalten und anzunehmen. Diese Nachrichten sind einem Briefe des Hrn. Professors Monnard aus Sitten vom 6 enthoben, der im Weitern ausführlich das treffliche und ganz disciplinare Verhalten aller aufgebotenen Truppen, sowohl der dienstpflichtigen Milizen als der Freiwilligen, mit Details bestätigt, welche zu wiederholen ich überflüssig finde. Der Erwähnung werth dagegen ist dessen Versicherung, daß zwischen den Völkerschaften des einen und des andern Theiles keine Animosität walte, wie z. B. sich die beiderseitigen Soldaten nach dem Gefechte bei St. Leonhard brüderlich die Hand reichten. Am 6 befand sich noch eine Colonne von 1000 Mann im Seitenthale von Herens, war jedoch ebenfalls auf dem Punkte licencirt zu werden. Der Vorort Zürich hat nach Empfang dieser und ähnlicher Berichte, die jedes Einschreiten des Bundes zur Pacification des Wallis als geradezu zweckverkehrt erscheinen ließen, durch Rundschreiben vom 8 alle seine Maaßregeln der ersten Tage dieses Monats, mit Inbegriff jener der Einberufung der Tagssatzung, zurückgenommen, und es sind demnach die Erörterungen und die Acten über die Verfassungsänderung im Kanton Wallis, auf dem Fuße gleicher Repräsentation aller Landestheile nach der Volkszahl, als geschlossen zu betrachten.

Deutschland.

(Schluß der allgemeinen Debatte über den Rechenschaftsbericht.) Der Abgeordn. Dekan Friedrich sprach sich als Referent ebenfalls wiederholt für die Anträge des Ausschusses aus. Er fügte bei, daß er der Ansicht des Hrn. Schwindl, und, wenn er nicht irre, der des Hrn. Bestelmeyer, wornach eine Anerkennung der Rechnungen für das erste Jahr der gegenwärtigen Finanzperiode in suspenso gehalten werden solle, nicht beistimmen könne. Es handle sich um Rechnungen, nicht um das Budget. Das Budget bilde wohl einen Anhaltspunkt, eine Grundlage der Rechnung. Aber ob die Ziffern des Budgets nach dem ursprünglichen Entwurfe stehen geblieben, wie die Thatsache spreche, oder ob die Ziffern des Budgets nach dem ständischen Gesammtbeschlusse vom J. 1837 gestellt worden, der Rechnungsabschluß wäre nimmermehr ein anderer geworden; nur in Abgleichung der Rechnungsergebnisse, gegenüber der Budget Ziffer, hätte sich etwa herausgestellt, daß nicht nur 4 1/2 Millionen mehr übrig geblieben wären, sondern vielleicht nur um 4 Millionen mehr, wenn nämlich die beantragten Erhöhungen der Einnahmen um 477,000 fl. die allerhöchste Sanction erhalten hätten. Als die Stände vom J. 1837 in einigen Einnahmspositionen eine Erhöhung um 477,000 fl, beschließen zu müssen erachteten, hätten sie gewiß nicht an einen so ergiebigen Fluß der Einnahmen geglaubt, daß sich mehr als das 10fache dieser Summe im ersten Jahre dieser glücklichen Finanzperiode ergeben werde, nimmermehr würde man die Bewilligung der directen Steuern in der dermaligen Größe votirt haben, die Stände hätten dieses nicht thun können, wie Dr. Albrecht selbst zugebe, weil ihre Pflicht nur so weit gehen könne in Ausübung des Steuerbewilligungsrechts, als zur Ergänzung des Staatsbedarfs über die übrigen Staatseinnahmen noch übrig sey. Dessen ungeachtet hätten in gegenwärtiger Versammlung sich noch keine Stimmen vernehmen lassen, einen Antrag auf Ermäßigung der gleichwohl gesetzlich bewilligten Steuern an die Krone gelangen zu lassen, noch seyen aus den Erübrigungen für bestimmte Zwecke bestimmte Postulate beantragt worden, sondern man habe sich bisher in Stellung der Anträge sehr im Allgemeinen gehalten, und sich in Betreff der Gränzen und Größen der für einige Landesbedürfnisse erwünschten Summen zurückbezogen auf die im J. 1837 ständischerseits gestellten, aber allerhöchsten Orts nicht genehmigten Anträge und Wünsche. Er glaube nicht, daß irgendwo im loyalen, braven Bayern nur ein Gedanken spuke, daß die Steuerpflichtigen selbst über die weitere Steuerentrichtung schwierig werden sollten; mit derselben Loyalität, mit welcher die Stände die einmal feststehenden, gesetzlich ausgesprochenen directen Steuern in statu quo unangefochten belassen, werde auch das loyale bayerische Volk nimmermehr einen Zweifel über die Fortentrichtung derselben für den noch übrigen Theil der gegenwärtigen Finanzperiode haben; ein Nachdenken aber über die Natur der sogenannten Erübrigungen und über die Verwendung derselben liege, wenn nicht im Buchstaben der Verfassungsurkunde, doch in der Natur der Sache. Wenn der Buchstabe der Verfassungsurkunde diesen Fall nicht vorgesehen, und deßfalls eine Bestimmung nicht aufgenommen habe, dann möge es auch nach der Natur der Sache in dem Umstande zu finden seyn, daß in der Regel sich keine so bedeutenden Erübrigungen ergeben sollen, und wenn sich eine oder die andere Mehreinnahme in geringerem Betrage ergebe, so nehme man eine solche Summe als ein sogenanntes Verlags- oder Betriebscapital in Anspruch. Die in Landescassen liegenden Gelder und Baarschaft, worunter gewiß die Erübrigungen begriffen, seyen nach der Verfassung ein unveräußerliches Staatsgut, und es habe ihn daher überrascht zu vernehmen, daß dem

Gestern hat die Regierung dem englischen Gesandten die definitive Antwort überreicht. Der Inhalt derselben ist, daß Se. Maj. der König beider Sicilien den unbilligen Forderungen Englands, welche die Unabhängigkeit Neapels verletzen, und sich auf falsche Auslegung früherer Tractate stützen, nicht Genüge leisten könne; um aber nicht Richter in seiner eigenen Sache zu seyn, stellt Se. Maj. an England den Vorschlag, die zwischen ihnen bestehende Streitfrage durch einen schiedsrichterlichen Spruch einer der großen Mächte – Frankreich, Oesterreich oder Rußland, unter denen England die Wahl frei stehe – entscheiden zu lassen. Mit der französischen Compagnie hinsichtlich der Auflösung des Schwefelmonopols und der ihr zu gebenden Entschädigung hat sich unsre Regierung verständigt, und wäre dieses Hinderniß also beseitigt. Gestern Abend noch wurde von der englischen Gesandtschaft ein Courier nach Cività vecchia abgefertigt, um seine Depeschen daselbst dem französischen Kriegsdampfschiff nach Malta zu übergeben. Man glaubt ziemlich allgemein, daß sie den Befehl an die Flotte enthalten, sich nach Sicilien und hierher unter Segel zu setzen.

Schweiz.

Der brasilianische Obrist Dell' Hoste, welcher vor einigen Tagen hier eingetroffen ist, soll dem vorörtlichen Staatsrath eröffnet haben: Se. Maj. der Kaiser von Brasilien wünsche einige tausend Mann Schweizer Truppen in seine Dienste zu nehmen. Da die Schweizer indessen nicht gerne in überseeischen Ländern dienen, und da die meisten Cantonalverfassungen Militärcapitulationen, zum großen Nachtheil der eigenen Angehörigen, verbieten, so wird diese Werbung schwerlich zu Stande kommen, obgleich dieselbe, wegen der damit leicht in Verbindung zu bringenden Colonisation, für die stark bevölkerte Schweiz von großem Vortheil seyn könnte. Jedenfalls wäre ein capitulationsmäßiger Dienst dem sogenannten Reislaufen bei weitem vorzuziehen; es ist die Pflicht der Regierungen dafür zu sorgen, daß nicht viele ihrer Angehörigen sich ohne alle Garantien einer höchst ungewissen Zukunft in so fernem Lande übergeben. Durch eine vernünftige Capitulation können zweckmäßige Garantien ausgewirkt werden; ohne eine solche dürften die einzelnen Angeworbenen, durch keinen Staatsvertrag geschützt, ihrem Unglück entgegen laufen.

Die Walliser Truppen sind nicht bis Brieg vorgerückt, sondern blieben, zwei Bataillone stark, bei Turtmann (einem Dorf zwischen Leuk und Brieg, an der Hauptstraße) in der Nacht vom 4 auf den 5. Da der Grund zu weiterm Vorrücken wegfiel, so erhielt das eine Bataillon Befehl zum Rückmarsch nach Sitten, wo es am 6 einquartiert ward, und noch gleichen Tages licencirt werden sollte; das andere begab sich ebenfalls rückwärts nach Siders, wo es gleichfalls entlassen werden wird. Diese Befehle und Maaßregeln gründen sich auf den festen Willen der ersten Vorsteher von Wallis, von den Oberwalliser Zehnen keine gezwungene Unterwerfung, sondern nur freiwillige Anerkennung der neuen Verfassung zu erhalten und anzunehmen. Diese Nachrichten sind einem Briefe des Hrn. Professors Monnard aus Sitten vom 6 enthoben, der im Weitern ausführlich das treffliche und ganz disciplinare Verhalten aller aufgebotenen Truppen, sowohl der dienstpflichtigen Milizen als der Freiwilligen, mit Details bestätigt, welche zu wiederholen ich überflüssig finde. Der Erwähnung werth dagegen ist dessen Versicherung, daß zwischen den Völkerschaften des einen und des andern Theiles keine Animosität walte, wie z. B. sich die beiderseitigen Soldaten nach dem Gefechte bei St. Leonhard brüderlich die Hand reichten. Am 6 befand sich noch eine Colonne von 1000 Mann im Seitenthale von Herens, war jedoch ebenfalls auf dem Punkte licencirt zu werden. Der Vorort Zürich hat nach Empfang dieser und ähnlicher Berichte, die jedes Einschreiten des Bundes zur Pacification des Wallis als geradezu zweckverkehrt erscheinen ließen, durch Rundschreiben vom 8 alle seine Maaßregeln der ersten Tage dieses Monats, mit Inbegriff jener der Einberufung der Tagssatzung, zurückgenommen, und es sind demnach die Erörterungen und die Acten über die Verfassungsänderung im Kanton Wallis, auf dem Fuße gleicher Repräsentation aller Landestheile nach der Volkszahl, als geschlossen zu betrachten.

Deutschland.

(Schluß der allgemeinen Debatte über den Rechenschaftsbericht.) Der Abgeordn. Dekan Friedrich sprach sich als Referent ebenfalls wiederholt für die Anträge des Ausschusses aus. Er fügte bei, daß er der Ansicht des Hrn. Schwindl, und, wenn er nicht irre, der des Hrn. Bestelmeyer, wornach eine Anerkennung der Rechnungen für das erste Jahr der gegenwärtigen Finanzperiode in suspenso gehalten werden solle, nicht beistimmen könne. Es handle sich um Rechnungen, nicht um das Budget. Das Budget bilde wohl einen Anhaltspunkt, eine Grundlage der Rechnung. Aber ob die Ziffern des Budgets nach dem ursprünglichen Entwurfe stehen geblieben, wie die Thatsache spreche, oder ob die Ziffern des Budgets nach dem ständischen Gesammtbeschlusse vom J. 1837 gestellt worden, der Rechnungsabschluß wäre nimmermehr ein anderer geworden; nur in Abgleichung der Rechnungsergebnisse, gegenüber der Budget Ziffer, hätte sich etwa herausgestellt, daß nicht nur 4 1/2 Millionen mehr übrig geblieben wären, sondern vielleicht nur um 4 Millionen mehr, wenn nämlich die beantragten Erhöhungen der Einnahmen um 477,000 fl. die allerhöchste Sanction erhalten hätten. Als die Stände vom J. 1837 in einigen Einnahmspositionen eine Erhöhung um 477,000 fl, beschließen zu müssen erachteten, hätten sie gewiß nicht an einen so ergiebigen Fluß der Einnahmen geglaubt, daß sich mehr als das 10fache dieser Summe im ersten Jahre dieser glücklichen Finanzperiode ergeben werde, nimmermehr würde man die Bewilligung der directen Steuern in der dermaligen Größe votirt haben, die Stände hätten dieses nicht thun können, wie Dr. Albrecht selbst zugebe, weil ihre Pflicht nur so weit gehen könne in Ausübung des Steuerbewilligungsrechts, als zur Ergänzung des Staatsbedarfs über die übrigen Staatseinnahmen noch übrig sey. Dessen ungeachtet hätten in gegenwärtiger Versammlung sich noch keine Stimmen vernehmen lassen, einen Antrag auf Ermäßigung der gleichwohl gesetzlich bewilligten Steuern an die Krone gelangen zu lassen, noch seyen aus den Erübrigungen für bestimmte Zwecke bestimmte Postulate beantragt worden, sondern man habe sich bisher in Stellung der Anträge sehr im Allgemeinen gehalten, und sich in Betreff der Gränzen und Größen der für einige Landesbedürfnisse erwünschten Summen zurückbezogen auf die im J. 1837 ständischerseits gestellten, aber allerhöchsten Orts nicht genehmigten Anträge und Wünsche. Er glaube nicht, daß irgendwo im loyalen, braven Bayern nur ein Gedanken spuke, daß die Steuerpflichtigen selbst über die weitere Steuerentrichtung schwierig werden sollten; mit derselben Loyalität, mit welcher die Stände die einmal feststehenden, gesetzlich ausgesprochenen directen Steuern in statu quo unangefochten belassen, werde auch das loyale bayerische Volk nimmermehr einen Zweifel über die Fortentrichtung derselben für den noch übrigen Theil der gegenwärtigen Finanzperiode haben; ein Nachdenken aber über die Natur der sogenannten Erübrigungen und über die Verwendung derselben liege, wenn nicht im Buchstaben der Verfassungsurkunde, doch in der Natur der Sache. Wenn der Buchstabe der Verfassungsurkunde diesen Fall nicht vorgesehen, und deßfalls eine Bestimmung nicht aufgenommen habe, dann möge es auch nach der Natur der Sache in dem Umstande zu finden seyn, daß in der Regel sich keine so bedeutenden Erübrigungen ergeben sollen, und wenn sich eine oder die andere Mehreinnahme in geringerem Betrage ergebe, so nehme man eine solche Summe als ein sogenanntes Verlags- oder Betriebscapital in Anspruch. Die in Landescassen liegenden Gelder und Baarschaft, worunter gewiß die Erübrigungen begriffen, seyen nach der Verfassung ein unveräußerliches Staatsgut, und es habe ihn daher überrascht zu vernehmen, daß dem

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[0829/0005] _ Neapel, 2 April. Gestern hat die Regierung dem englischen Gesandten die definitive Antwort überreicht. Der Inhalt derselben ist, daß Se. Maj. der König beider Sicilien den unbilligen Forderungen Englands, welche die Unabhängigkeit Neapels verletzen, und sich auf falsche Auslegung früherer Tractate stützen, nicht Genüge leisten könne; um aber nicht Richter in seiner eigenen Sache zu seyn, stellt Se. Maj. an England den Vorschlag, die zwischen ihnen bestehende Streitfrage durch einen schiedsrichterlichen Spruch einer der großen Mächte – Frankreich, Oesterreich oder Rußland, unter denen England die Wahl frei stehe – entscheiden zu lassen. Mit der französischen Compagnie hinsichtlich der Auflösung des Schwefelmonopols und der ihr zu gebenden Entschädigung hat sich unsre Regierung verständigt, und wäre dieses Hinderniß also beseitigt. Gestern Abend noch wurde von der englischen Gesandtschaft ein Courier nach Cività vecchia abgefertigt, um seine Depeschen daselbst dem französischen Kriegsdampfschiff nach Malta zu übergeben. Man glaubt ziemlich allgemein, daß sie den Befehl an die Flotte enthalten, sich nach Sicilien und hierher unter Segel zu setzen. Schweiz. _ Zürich, 8 April. Der brasilianische Obrist Dell' Hoste, welcher vor einigen Tagen hier eingetroffen ist, soll dem vorörtlichen Staatsrath eröffnet haben: Se. Maj. der Kaiser von Brasilien wünsche einige tausend Mann Schweizer Truppen in seine Dienste zu nehmen. Da die Schweizer indessen nicht gerne in überseeischen Ländern dienen, und da die meisten Cantonalverfassungen Militärcapitulationen, zum großen Nachtheil der eigenen Angehörigen, verbieten, so wird diese Werbung schwerlich zu Stande kommen, obgleich dieselbe, wegen der damit leicht in Verbindung zu bringenden Colonisation, für die stark bevölkerte Schweiz von großem Vortheil seyn könnte. Jedenfalls wäre ein capitulationsmäßiger Dienst dem sogenannten Reislaufen bei weitem vorzuziehen; es ist die Pflicht der Regierungen dafür zu sorgen, daß nicht viele ihrer Angehörigen sich ohne alle Garantien einer höchst ungewissen Zukunft in so fernem Lande übergeben. Durch eine vernünftige Capitulation können zweckmäßige Garantien ausgewirkt werden; ohne eine solche dürften die einzelnen Angeworbenen, durch keinen Staatsvertrag geschützt, ihrem Unglück entgegen laufen. _ St. Gallen, 9 April. Die Walliser Truppen sind nicht bis Brieg vorgerückt, sondern blieben, zwei Bataillone stark, bei Turtmann (einem Dorf zwischen Leuk und Brieg, an der Hauptstraße) in der Nacht vom 4 auf den 5. Da der Grund zu weiterm Vorrücken wegfiel, so erhielt das eine Bataillon Befehl zum Rückmarsch nach Sitten, wo es am 6 einquartiert ward, und noch gleichen Tages licencirt werden sollte; das andere begab sich ebenfalls rückwärts nach Siders, wo es gleichfalls entlassen werden wird. Diese Befehle und Maaßregeln gründen sich auf den festen Willen der ersten Vorsteher von Wallis, von den Oberwalliser Zehnen keine gezwungene Unterwerfung, sondern nur freiwillige Anerkennung der neuen Verfassung zu erhalten und anzunehmen. Diese Nachrichten sind einem Briefe des Hrn. Professors Monnard aus Sitten vom 6 enthoben, der im Weitern ausführlich das treffliche und ganz disciplinare Verhalten aller aufgebotenen Truppen, sowohl der dienstpflichtigen Milizen als der Freiwilligen, mit Details bestätigt, welche zu wiederholen ich überflüssig finde. Der Erwähnung werth dagegen ist dessen Versicherung, daß zwischen den Völkerschaften des einen und des andern Theiles keine Animosität walte, wie z. B. sich die beiderseitigen Soldaten nach dem Gefechte bei St. Leonhard brüderlich die Hand reichten. Am 6 befand sich noch eine Colonne von 1000 Mann im Seitenthale von Herens, war jedoch ebenfalls auf dem Punkte licencirt zu werden. Der Vorort Zürich hat nach Empfang dieser und ähnlicher Berichte, die jedes Einschreiten des Bundes zur Pacification des Wallis als geradezu zweckverkehrt erscheinen ließen, durch Rundschreiben vom 8 alle seine Maaßregeln der ersten Tage dieses Monats, mit Inbegriff jener der Einberufung der Tagssatzung, zurückgenommen, und es sind demnach die Erörterungen und die Acten über die Verfassungsänderung im Kanton Wallis, auf dem Fuße gleicher Repräsentation aller Landestheile nach der Volkszahl, als geschlossen zu betrachten. Deutschland. _ München. (Schluß der allgemeinen Debatte über den Rechenschaftsbericht.) Der Abgeordn. Dekan Friedrich sprach sich als Referent ebenfalls wiederholt für die Anträge des Ausschusses aus. Er fügte bei, daß er der Ansicht des Hrn. Schwindl, und, wenn er nicht irre, der des Hrn. Bestelmeyer, wornach eine Anerkennung der Rechnungen für das erste Jahr der gegenwärtigen Finanzperiode in suspenso gehalten werden solle, nicht beistimmen könne. Es handle sich um Rechnungen, nicht um das Budget. Das Budget bilde wohl einen Anhaltspunkt, eine Grundlage der Rechnung. Aber ob die Ziffern des Budgets nach dem ursprünglichen Entwurfe stehen geblieben, wie die Thatsache spreche, oder ob die Ziffern des Budgets nach dem ständischen Gesammtbeschlusse vom J. 1837 gestellt worden, der Rechnungsabschluß wäre nimmermehr ein anderer geworden; nur in Abgleichung der Rechnungsergebnisse, gegenüber der Budget Ziffer, hätte sich etwa herausgestellt, daß nicht nur 4 1/2 Millionen mehr übrig geblieben wären, sondern vielleicht nur um 4 Millionen mehr, wenn nämlich die beantragten Erhöhungen der Einnahmen um 477,000 fl. die allerhöchste Sanction erhalten hätten. Als die Stände vom J. 1837 in einigen Einnahmspositionen eine Erhöhung um 477,000 fl, beschließen zu müssen erachteten, hätten sie gewiß nicht an einen so ergiebigen Fluß der Einnahmen geglaubt, daß sich mehr als das 10fache dieser Summe im ersten Jahre dieser glücklichen Finanzperiode ergeben werde, nimmermehr würde man die Bewilligung der directen Steuern in der dermaligen Größe votirt haben, die Stände hätten dieses nicht thun können, wie Dr. Albrecht selbst zugebe, weil ihre Pflicht nur so weit gehen könne in Ausübung des Steuerbewilligungsrechts, als zur Ergänzung des Staatsbedarfs über die übrigen Staatseinnahmen noch übrig sey. Dessen ungeachtet hätten in gegenwärtiger Versammlung sich noch keine Stimmen vernehmen lassen, einen Antrag auf Ermäßigung der gleichwohl gesetzlich bewilligten Steuern an die Krone gelangen zu lassen, noch seyen aus den Erübrigungen für bestimmte Zwecke bestimmte Postulate beantragt worden, sondern man habe sich bisher in Stellung der Anträge sehr im Allgemeinen gehalten, und sich in Betreff der Gränzen und Größen der für einige Landesbedürfnisse erwünschten Summen zurückbezogen auf die im J. 1837 ständischerseits gestellten, aber allerhöchsten Orts nicht genehmigten Anträge und Wünsche. Er glaube nicht, daß irgendwo im loyalen, braven Bayern nur ein Gedanken spuke, daß die Steuerpflichtigen selbst über die weitere Steuerentrichtung schwierig werden sollten; mit derselben Loyalität, mit welcher die Stände die einmal feststehenden, gesetzlich ausgesprochenen directen Steuern in statu quo unangefochten belassen, werde auch das loyale bayerische Volk nimmermehr einen Zweifel über die Fortentrichtung derselben für den noch übrigen Theil der gegenwärtigen Finanzperiode haben; ein Nachdenken aber über die Natur der sogenannten Erübrigungen und über die Verwendung derselben liege, wenn nicht im Buchstaben der Verfassungsurkunde, doch in der Natur der Sache. Wenn der Buchstabe der Verfassungsurkunde diesen Fall nicht vorgesehen, und deßfalls eine Bestimmung nicht aufgenommen habe, dann möge es auch nach der Natur der Sache in dem Umstande zu finden seyn, daß in der Regel sich keine so bedeutenden Erübrigungen ergeben sollen, und wenn sich eine oder die andere Mehreinnahme in geringerem Betrage ergebe, so nehme man eine solche Summe als ein sogenanntes Verlags- oder Betriebscapital in Anspruch. Die in Landescassen liegenden Gelder und Baarschaft, worunter gewiß die Erübrigungen begriffen, seyen nach der Verfassung ein unveräußerliches Staatsgut, und es habe ihn daher überrascht zu vernehmen, daß dem

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 104. Augsburg, 13. April 1840, S. 0829. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_104_18400413/5>, abgerufen am 21.11.2024.