Allgemeine Zeitung. Nr. 105. Augsburg, 14. April 1840.von Horenberg; Rückzug des Rheincorps gegen Wisloch. 6ter und 7ter Tag Gefecht bei Dillheim und Wisloch; Rückzug des Rheincorps gegen Walldorf, St. Ilgen und Leimen. 8ter, Rasttag. 9ter Tag große Revue auf der Ebene zwischen Heidelberg und Mannheim. Karlsruhe, 10 April. Schon längst vor Eröffnung der heutigen Sitzung der zweiten Kammer sind die Tribunen völlig überfüllt. Der Präsident gibt nach Eröffnung der Sitzung dem Abg. v. Itzstein das Wort, welcher sich zu längerem Vortrage über die hannover'sche Angelegenheit erhebt und an dessen Schlusse sodann den Antrag stellt: "Die Kammer wolle mit vertrauensvoller Zuversicht die Erwartung zu Protokoll aussprechen: Es werde die hohe Regierung von ihren Bestrebungen bei der hohen Bundesversammlung nicht nachlassen, die Wiederherstellung der einseitig aufgehobenen hannover'schen Verfassung von 1833, sey es durch förmlichen Beschluß oder durch eine dahin führende Interpretation des Bundesbeschlusses vom 5 Sept. 1839, herbeizuführen, damit die durch die Publication des k. hannover'schen Cabinets vom 10 Sept. v. J. vermehrten Besorgnisse wegen Mangels eines kräftigen Schutzes der bestehenden Verfassungen gehoben und auf diesem Wege zugleich die in Folge der beklagenswerthen Vorgänge in Hannover täglich mehr steigende Beunruhigung und die wachsende Gefährdung des allgemeinen Rechtszustandes in Deutschland beseitigt werden." Nächst v. Itzstein sprechen noch eine Reihe von Kammermitgliedern für die hannover'sche Sache, namentlich Posselt, Duttlinger, v. Rotteck, Welcker, Sander, Knapp, Bader, Bekk, Gerbel, Martin, während Minister v. Blittersdorf ihnen antwortet. Nachdem noch Mohr, Mördes und Rindeschwender gesprochen hatten, brachte der Präsident den Antrag v. Itzsteins zur Abstimmung, welcher von der Kammer einstimmig angenommen wurde. (Schw. M.) Braunschweig, 5 April. Bei Hofe werden dem Vernehmen nach Vorbereitungen zu einer Reise nach Italien getroffen. Die Verhandlungen der Landstände wickeln sich auf die gewöhnliche Weise ab und werden zur Erntezeit beendigt seyn. Wegen des Mangels an Silbergeld ist der Antrag zu fördersamer Berathung empfohlen, wonach die Leihhauscasse für 600,000 Rthlr. Cassenscheine von 1, 5 und 20 Rthlrn. ausgeben soll. Das Leihhaus tauscht diese Cassenscheine gegen so viele ihr zuständige landschaftliche Schuldverschreibungen, welche sodann vernichtet werden, ein, und setzt sie nach und nach in Umlauf, löst aber die umlaufenden Scheine jederzeit auf Begehren der Besitzer gegen klingende Münze ein. Es wird beabsichtigt, die ersparten Zinsen durch die eingezogenen Schuldverschreibungen zu der weitern Schuldentilgung mit zu verwenden. Die Cassenscheine werden bei allen öffentlichen Cassen nach ihrem Nennwerthe in Zahlung angenommen werden, und ihre Annahme bei Privatzahlungen bleibt der jedesmaligen Vereinbarung überlassen. Das ständische Schreiben für die namentliche Bezeichnung der Redner in den gedruckten Protokollen lautet so: "Wegen des Verhältnisses, in welchem die gewählten Landtagsabgeordneten zu den von ihnen vertretenen Landeseinwohnern stehen, dürften die letztern wohl einen Anspruch darauf machen können, nicht nur darüber Auskunft zu erhalten, welche Gegenstände auf den Landtagen vorgekommen, welche Verhandlungen darüber stattgefunden, und welches Resultat die Berathung herbeigeführt hat, sondern auch welche Landtagsverordnete und auf welche Weise dieselben dabei mitgewirkt haben, und wird dieses größtentheils durch Gewährung der proponirten Maaßregel erreicht werden. Wirkliche Nachtheile dürften um so weniger von einer solchen Einrichtung zu befürchten seyn, als bei uns die Veröffentlichung der landständischen Verhandlungen selbst sich nicht schädlich erwiesen hat; auch die in dieser Beziehung in andern deutschen Staaten gemachte Erfahrung einer solchen Befürchtung keinen Raum gibt. Vielmehr hält sich die Ständeversammlung überzeugt, daß das allgemeine Interesse an den landständischen Verhandlungen, welches auf jede zulässige Weise befördert zu werden verdient, durch die proponirte Einrichtung in hohem Grude geweckt und belebt werden wird. Wir tragen daher gehorsamst darauf an, daß - noch während der jetzigen Diät ein Gesetzesentwurf vorgelegt, und die der namentlichen Bezeichnung der Redner und Antragsteller entgegenstehende Bestimmung im §. 52 der Geschäftsordnung aufgehoben werde." - Die Vorstellung von Savage hat auch hier Beifall gefunden, und Meyerbeer hat der Einladung entsprochen, bei der Aufführung der Hugenotten gegenwärtig zu seyn; er ist bereits angekommen und auf das günstigste empfangen. Hannover, 8 April. Das Land und dessen Ausdruck, die unabhängigen Corporationen, scheinen die Entwickelung der Dinge und deren endliche natürliche Lösung ruhig abwarten zu wollen, ohne den Versuch zu machen durch Absendung von Deputirten zu dem gegenwärtigen Landtage gegen Aufgebung des Princips materielle Rechte möglicher Weise zu retten. So gut es geht, sucht man sich daher der Wahlen zu erwehren, und die unangenehmen Erfahrungen, welche die Regierung in dieser Beziehung macht, sind in Betracht der großen ihr zu Gebote stehenden und in nicht geringerm Maaßstabe angewendeten Mittel wahrlich nicht gering. Aber selbst da, wo Wahlen gelungen sind oder noch gelingen, hat die Regierung keine Ursache damit zufrieden zu seyn. So die erste Wahl der Universität; diese hat freilich jetzt dafür den Professor Reiche erwählt, welcher am 25 Jun. 1838 für die Incompetenz dieser Ständeversammlung zur Berathung einer neuen Verfassung gestimmt hat. So die erste Wahl der Stadt Göttingen - und auch die neue am 6 d. M. vorgenommene zweite Wahl derselben (Advocat Wagener zu Hannover) wird am Ende kein besseres Resultat liefern als die erste. So die Wahl der Stadt Ueltzen, deren Deputirter die Versammlung verlassen hat - ob resignirend, ist noch nicht bekannt. So die Wahl des Calenbergischen Bauernstandes, dessen Deputirter Rehse nach nur zweitägiger Theilnahme resignirte; man hält nunmehr am Substituten desselben, Lohe, der nach seiner neulichen Erklärung im Hamburger Correspondenten weniger Scrupel zu haben scheint. Wie unglücklich die Expedition des Landdrosten Grafen Wedel gegen die kleine Stadt Fürstenau abgelaufen, wo man Stüve zum Deputirten gewählt, ist bereits berichtet worden. Die Expedition des Regierungsraths v. d. Knesebeck (von der Landdrostei zu Osnabrück), der nach der kleinen Bentheim'schen Stadt Schüttorf geschickt wurde, um dort eine Wahl zu veranlassen, ist nicht minder unerfreulich abgelaufen: das Wahlcollegium wählte den Advocaten Detmold zu Hannover zum Deputirten und zum Substituten den Kaufmann Breusing zu Osnabrück - eine Wahl, die für keine zu rechnen ist, da die Regierung Detmold in Münden ausgeschlossen, Breusing aber dann wohl eben so wenig Lust haben wird für Schüttorf einzutreten als Stüve für Fürstenau. Alles dieß aber, so wie die neuen Wahlweigerungen von Harburg, Münden etc. und die täglich einlaufenden Proteste (von Osnabrück, Celle, Hameln, Esens, Norden, Neuhaus-Osten etc.) sind vermögend die Ständeversammlung in ihrem löblichen Unternehmen, der Berathung der neuen Verfassung, irre zu machen, zumal die Versicherungen der Regierung die Ständeversammlung in dem Glauben erhalten, die Corporationen würden am Ende doch noch Deputirte schicken, um von den Rechten des Landes soviel als möglich zu retten, sobald sie sich nur überzeugten, daß die Kammern sich durch die Ablehnung der Ergänzungswahlen nicht irre machen lassen, sondern an der neuen Verfassung eifrigst arbeiten. Inwiefern diese Annahme richtig oder unrichtig, ist nicht schwer zu ermessen. - Die Stadt Norden, die, nachdem ihr zuerst gewählter von Horenberg; Rückzug des Rheincorps gegen Wisloch. 6ter und 7ter Tag Gefecht bei Dillheim und Wisloch; Rückzug des Rheincorps gegen Walldorf, St. Ilgen und Leimen. 8ter, Rasttag. 9ter Tag große Revue auf der Ebene zwischen Heidelberg und Mannheim. Karlsruhe, 10 April. Schon längst vor Eröffnung der heutigen Sitzung der zweiten Kammer sind die Tribunen völlig überfüllt. Der Präsident gibt nach Eröffnung der Sitzung dem Abg. v. Itzstein das Wort, welcher sich zu längerem Vortrage über die hannover'sche Angelegenheit erhebt und an dessen Schlusse sodann den Antrag stellt: „Die Kammer wolle mit vertrauensvoller Zuversicht die Erwartung zu Protokoll aussprechen: Es werde die hohe Regierung von ihren Bestrebungen bei der hohen Bundesversammlung nicht nachlassen, die Wiederherstellung der einseitig aufgehobenen hannover'schen Verfassung von 1833, sey es durch förmlichen Beschluß oder durch eine dahin führende Interpretation des Bundesbeschlusses vom 5 Sept. 1839, herbeizuführen, damit die durch die Publication des k. hannover'schen Cabinets vom 10 Sept. v. J. vermehrten Besorgnisse wegen Mangels eines kräftigen Schutzes der bestehenden Verfassungen gehoben und auf diesem Wege zugleich die in Folge der beklagenswerthen Vorgänge in Hannover täglich mehr steigende Beunruhigung und die wachsende Gefährdung des allgemeinen Rechtszustandes in Deutschland beseitigt werden.“ Nächst v. Itzstein sprechen noch eine Reihe von Kammermitgliedern für die hannover'sche Sache, namentlich Posselt, Duttlinger, v. Rotteck, Welcker, Sander, Knapp, Bader, Bekk, Gerbel, Martin, während Minister v. Blittersdorf ihnen antwortet. Nachdem noch Mohr, Mördes und Rindeschwender gesprochen hatten, brachte der Präsident den Antrag v. Itzsteins zur Abstimmung, welcher von der Kammer einstimmig angenommen wurde. (Schw. M.) Braunschweig, 5 April. Bei Hofe werden dem Vernehmen nach Vorbereitungen zu einer Reise nach Italien getroffen. Die Verhandlungen der Landstände wickeln sich auf die gewöhnliche Weise ab und werden zur Erntezeit beendigt seyn. Wegen des Mangels an Silbergeld ist der Antrag zu fördersamer Berathung empfohlen, wonach die Leihhauscasse für 600,000 Rthlr. Cassenscheine von 1, 5 und 20 Rthlrn. ausgeben soll. Das Leihhaus tauscht diese Cassenscheine gegen so viele ihr zuständige landschaftliche Schuldverschreibungen, welche sodann vernichtet werden, ein, und setzt sie nach und nach in Umlauf, löst aber die umlaufenden Scheine jederzeit auf Begehren der Besitzer gegen klingende Münze ein. Es wird beabsichtigt, die ersparten Zinsen durch die eingezogenen Schuldverschreibungen zu der weitern Schuldentilgung mit zu verwenden. Die Cassenscheine werden bei allen öffentlichen Cassen nach ihrem Nennwerthe in Zahlung angenommen werden, und ihre Annahme bei Privatzahlungen bleibt der jedesmaligen Vereinbarung überlassen. Das ständische Schreiben für die namentliche Bezeichnung der Redner in den gedruckten Protokollen lautet so: „Wegen des Verhältnisses, in welchem die gewählten Landtagsabgeordneten zu den von ihnen vertretenen Landeseinwohnern stehen, dürften die letztern wohl einen Anspruch darauf machen können, nicht nur darüber Auskunft zu erhalten, welche Gegenstände auf den Landtagen vorgekommen, welche Verhandlungen darüber stattgefunden, und welches Resultat die Berathung herbeigeführt hat, sondern auch welche Landtagsverordnete und auf welche Weise dieselben dabei mitgewirkt haben, und wird dieses größtentheils durch Gewährung der proponirten Maaßregel erreicht werden. Wirkliche Nachtheile dürften um so weniger von einer solchen Einrichtung zu befürchten seyn, als bei uns die Veröffentlichung der landständischen Verhandlungen selbst sich nicht schädlich erwiesen hat; auch die in dieser Beziehung in andern deutschen Staaten gemachte Erfahrung einer solchen Befürchtung keinen Raum gibt. Vielmehr hält sich die Ständeversammlung überzeugt, daß das allgemeine Interesse an den landständischen Verhandlungen, welches auf jede zulässige Weise befördert zu werden verdient, durch die proponirte Einrichtung in hohem Grude geweckt und belebt werden wird. Wir tragen daher gehorsamst darauf an, daß – noch während der jetzigen Diät ein Gesetzesentwurf vorgelegt, und die der namentlichen Bezeichnung der Redner und Antragsteller entgegenstehende Bestimmung im §. 52 der Geschäftsordnung aufgehoben werde.“ – Die Vorstellung von Savage hat auch hier Beifall gefunden, und Meyerbeer hat der Einladung entsprochen, bei der Aufführung der Hugenotten gegenwärtig zu seyn; er ist bereits angekommen und auf das günstigste empfangen. Hannover, 8 April. Das Land und dessen Ausdruck, die unabhängigen Corporationen, scheinen die Entwickelung der Dinge und deren endliche natürliche Lösung ruhig abwarten zu wollen, ohne den Versuch zu machen durch Absendung von Deputirten zu dem gegenwärtigen Landtage gegen Aufgebung des Princips materielle Rechte möglicher Weise zu retten. So gut es geht, sucht man sich daher der Wahlen zu erwehren, und die unangenehmen Erfahrungen, welche die Regierung in dieser Beziehung macht, sind in Betracht der großen ihr zu Gebote stehenden und in nicht geringerm Maaßstabe angewendeten Mittel wahrlich nicht gering. Aber selbst da, wo Wahlen gelungen sind oder noch gelingen, hat die Regierung keine Ursache damit zufrieden zu seyn. So die erste Wahl der Universität; diese hat freilich jetzt dafür den Professor Reiche erwählt, welcher am 25 Jun. 1838 für die Incompetenz dieser Ständeversammlung zur Berathung einer neuen Verfassung gestimmt hat. So die erste Wahl der Stadt Göttingen – und auch die neue am 6 d. M. vorgenommene zweite Wahl derselben (Advocat Wagener zu Hannover) wird am Ende kein besseres Resultat liefern als die erste. So die Wahl der Stadt Ueltzen, deren Deputirter die Versammlung verlassen hat – ob resignirend, ist noch nicht bekannt. So die Wahl des Calenbergischen Bauernstandes, dessen Deputirter Rehse nach nur zweitägiger Theilnahme resignirte; man hält nunmehr am Substituten desselben, Lohe, der nach seiner neulichen Erklärung im Hamburger Correspondenten weniger Scrupel zu haben scheint. Wie unglücklich die Expedition des Landdrosten Grafen Wedel gegen die kleine Stadt Fürstenau abgelaufen, wo man Stüve zum Deputirten gewählt, ist bereits berichtet worden. Die Expedition des Regierungsraths v. d. Knesebeck (von der Landdrostei zu Osnabrück), der nach der kleinen Bentheim'schen Stadt Schüttorf geschickt wurde, um dort eine Wahl zu veranlassen, ist nicht minder unerfreulich abgelaufen: das Wahlcollegium wählte den Advocaten Detmold zu Hannover zum Deputirten und zum Substituten den Kaufmann Breusing zu Osnabrück – eine Wahl, die für keine zu rechnen ist, da die Regierung Detmold in Münden ausgeschlossen, Breusing aber dann wohl eben so wenig Lust haben wird für Schüttorf einzutreten als Stüve für Fürstenau. Alles dieß aber, so wie die neuen Wahlweigerungen von Harburg, Münden etc. und die täglich einlaufenden Proteste (von Osnabrück, Celle, Hameln, Esens, Norden, Neuhaus-Osten etc.) sind vermögend die Ständeversammlung in ihrem löblichen Unternehmen, der Berathung der neuen Verfassung, irre zu machen, zumal die Versicherungen der Regierung die Ständeversammlung in dem Glauben erhalten, die Corporationen würden am Ende doch noch Deputirte schicken, um von den Rechten des Landes soviel als möglich zu retten, sobald sie sich nur überzeugten, daß die Kammern sich durch die Ablehnung der Ergänzungswahlen nicht irre machen lassen, sondern an der neuen Verfassung eifrigst arbeiten. 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J. vermehrten Besorgnisse wegen Mangels eines kräftigen Schutzes der bestehenden Verfassungen gehoben und auf diesem Wege zugleich die in Folge der beklagenswerthen Vorgänge in Hannover täglich mehr steigende Beunruhigung und die wachsende Gefährdung des allgemeinen Rechtszustandes in Deutschland beseitigt werden.“ Nächst v. Itzstein sprechen noch eine Reihe von Kammermitgliedern <hi rendition="#g">für</hi> die hannover'sche Sache, namentlich Posselt, Duttlinger, v. Rotteck, Welcker, Sander, Knapp, Bader, Bekk, Gerbel, Martin, während Minister v. Blittersdorf ihnen antwortet. Nachdem noch Mohr, Mördes und Rindeschwender gesprochen hatten, brachte der Präsident den Antrag v. Itzsteins zur Abstimmung, welcher von der Kammer <hi rendition="#g">einstimmig</hi> angenommen wurde. (<hi rendition="#g">Schw</hi>. 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Die Cassenscheine werden bei allen öffentlichen Cassen nach ihrem Nennwerthe in Zahlung angenommen werden, und ihre Annahme bei Privatzahlungen bleibt der jedesmaligen Vereinbarung überlassen. Das ständische Schreiben für die namentliche Bezeichnung der Redner in den gedruckten Protokollen lautet so: „Wegen des Verhältnisses, in welchem die gewählten Landtagsabgeordneten zu den von ihnen vertretenen Landeseinwohnern stehen, dürften die letztern wohl einen Anspruch darauf machen können, nicht nur darüber Auskunft zu erhalten, welche Gegenstände auf den Landtagen vorgekommen, welche Verhandlungen darüber stattgefunden, und welches Resultat die Berathung herbeigeführt hat, sondern auch welche Landtagsverordnete und auf welche Weise dieselben dabei mitgewirkt haben, und wird dieses größtentheils durch Gewährung der proponirten Maaßregel erreicht werden. Wirkliche Nachtheile dürften um so weniger von einer solchen Einrichtung zu befürchten seyn, als bei uns die Veröffentlichung der landständischen Verhandlungen selbst sich nicht schädlich erwiesen hat; auch die in dieser Beziehung in andern deutschen Staaten gemachte Erfahrung einer solchen Befürchtung keinen Raum gibt. Vielmehr hält sich die Ständeversammlung überzeugt, daß das allgemeine Interesse an den landständischen Verhandlungen, welches auf jede zulässige Weise befördert zu werden verdient, durch die proponirte Einrichtung in hohem Grude geweckt und belebt werden wird. Wir tragen daher gehorsamst darauf an, daß – noch während der jetzigen Diät ein Gesetzesentwurf vorgelegt, und die der namentlichen Bezeichnung der Redner und Antragsteller entgegenstehende Bestimmung im §. 52 der Geschäftsordnung aufgehoben werde.“ – Die Vorstellung von Savage hat auch hier Beifall gefunden, und Meyerbeer hat der Einladung entsprochen, bei der Aufführung der Hugenotten gegenwärtig zu seyn; er ist bereits angekommen und auf das günstigste empfangen.</p> </div><lb/> <div n="2"> <byline> <gap reason="insignificant" unit="chars" quantity="1"/> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Hannover,</hi> 8 April.</dateline> <p> Das Land und dessen Ausdruck, die unabhängigen Corporationen, scheinen die Entwickelung der Dinge und deren endliche natürliche Lösung ruhig abwarten zu wollen, ohne den Versuch zu machen durch Absendung von Deputirten zu dem gegenwärtigen Landtage gegen Aufgebung des Princips materielle Rechte möglicher Weise zu retten. So gut es geht, sucht man sich daher der Wahlen zu erwehren, und die unangenehmen Erfahrungen, welche die Regierung in dieser Beziehung macht, sind in Betracht der großen ihr zu Gebote stehenden und in nicht geringerm Maaßstabe angewendeten Mittel wahrlich nicht gering. Aber selbst da, wo Wahlen gelungen sind oder noch gelingen, hat die Regierung keine Ursache damit zufrieden zu seyn. So die erste Wahl der Universität; diese hat freilich jetzt dafür den Professor Reiche erwählt, welcher am 25 Jun. 1838 für die Incompetenz dieser Ständeversammlung zur Berathung einer neuen Verfassung gestimmt hat. So die erste Wahl der Stadt Göttingen – und auch die neue am 6 d. M. vorgenommene zweite Wahl derselben (Advocat Wagener zu Hannover) wird am Ende kein besseres Resultat liefern als die erste. So die Wahl der Stadt Ueltzen, deren Deputirter die Versammlung verlassen hat – ob resignirend, ist noch nicht bekannt. So die Wahl des Calenbergischen Bauernstandes, dessen Deputirter Rehse nach nur zweitägiger Theilnahme resignirte; man hält nunmehr am Substituten desselben, Lohe, der nach seiner neulichen Erklärung im Hamburger Correspondenten weniger Scrupel zu haben scheint. Wie unglücklich die Expedition des Landdrosten Grafen Wedel gegen die kleine Stadt Fürstenau abgelaufen, wo man Stüve zum Deputirten gewählt, ist bereits berichtet worden. Die Expedition des Regierungsraths v. d. Knesebeck (von der Landdrostei zu Osnabrück), der nach der kleinen Bentheim'schen Stadt Schüttorf geschickt wurde, um dort eine Wahl zu veranlassen, ist nicht minder unerfreulich abgelaufen: das Wahlcollegium wählte den Advocaten Detmold zu Hannover zum Deputirten und zum Substituten den Kaufmann Breusing zu Osnabrück – eine Wahl, die für keine zu rechnen ist, da die Regierung Detmold in Münden ausgeschlossen, Breusing aber dann wohl eben so wenig Lust haben wird für Schüttorf einzutreten als Stüve für Fürstenau. Alles dieß aber, so wie die neuen Wahlweigerungen von Harburg, Münden etc. und die täglich einlaufenden Proteste (von Osnabrück, Celle, Hameln, Esens, Norden, Neuhaus-Osten etc.) sind vermögend die Ständeversammlung in ihrem löblichen Unternehmen, der Berathung der neuen Verfassung, irre zu machen, zumal die Versicherungen der Regierung die Ständeversammlung in dem Glauben erhalten, die Corporationen würden am Ende doch noch Deputirte schicken, um von den Rechten des Landes soviel als möglich zu retten, sobald sie sich nur überzeugten, daß die Kammern sich durch die Ablehnung der Ergänzungswahlen nicht irre machen lassen, sondern an der neuen Verfassung eifrigst arbeiten. Inwiefern diese Annahme richtig oder unrichtig, ist nicht schwer zu ermessen. – Die Stadt Norden, die, nachdem ihr zuerst gewählter<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0837/0005]
von Horenberg; Rückzug des Rheincorps gegen Wisloch. 6ter und 7ter Tag Gefecht bei Dillheim und Wisloch; Rückzug des Rheincorps gegen Walldorf, St. Ilgen und Leimen. 8ter, Rasttag. 9ter Tag große Revue auf der Ebene zwischen Heidelberg und Mannheim.
_ Karlsruhe, 10 April. Schon längst vor Eröffnung der heutigen Sitzung der zweiten Kammer sind die Tribunen völlig überfüllt. Der Präsident gibt nach Eröffnung der Sitzung dem Abg. v. Itzstein das Wort, welcher sich zu längerem Vortrage über die hannover'sche Angelegenheit erhebt und an dessen Schlusse sodann den Antrag stellt: „Die Kammer wolle mit vertrauensvoller Zuversicht die Erwartung zu Protokoll aussprechen: Es werde die hohe Regierung von ihren Bestrebungen bei der hohen Bundesversammlung nicht nachlassen, die Wiederherstellung der einseitig aufgehobenen hannover'schen Verfassung von 1833, sey es durch förmlichen Beschluß oder durch eine dahin führende Interpretation des Bundesbeschlusses vom 5 Sept. 1839, herbeizuführen, damit die durch die Publication des k. hannover'schen Cabinets vom 10 Sept. v. J. vermehrten Besorgnisse wegen Mangels eines kräftigen Schutzes der bestehenden Verfassungen gehoben und auf diesem Wege zugleich die in Folge der beklagenswerthen Vorgänge in Hannover täglich mehr steigende Beunruhigung und die wachsende Gefährdung des allgemeinen Rechtszustandes in Deutschland beseitigt werden.“ Nächst v. Itzstein sprechen noch eine Reihe von Kammermitgliedern für die hannover'sche Sache, namentlich Posselt, Duttlinger, v. Rotteck, Welcker, Sander, Knapp, Bader, Bekk, Gerbel, Martin, während Minister v. Blittersdorf ihnen antwortet. Nachdem noch Mohr, Mördes und Rindeschwender gesprochen hatten, brachte der Präsident den Antrag v. Itzsteins zur Abstimmung, welcher von der Kammer einstimmig angenommen wurde. (Schw. M.)
_ Braunschweig, 5 April. Bei Hofe werden dem Vernehmen nach Vorbereitungen zu einer Reise nach Italien getroffen. Die Verhandlungen der Landstände wickeln sich auf die gewöhnliche Weise ab und werden zur Erntezeit beendigt seyn. Wegen des Mangels an Silbergeld ist der Antrag zu fördersamer Berathung empfohlen, wonach die Leihhauscasse für 600,000 Rthlr. Cassenscheine von 1, 5 und 20 Rthlrn. ausgeben soll. Das Leihhaus tauscht diese Cassenscheine gegen so viele ihr zuständige landschaftliche Schuldverschreibungen, welche sodann vernichtet werden, ein, und setzt sie nach und nach in Umlauf, löst aber die umlaufenden Scheine jederzeit auf Begehren der Besitzer gegen klingende Münze ein. Es wird beabsichtigt, die ersparten Zinsen durch die eingezogenen Schuldverschreibungen zu der weitern Schuldentilgung mit zu verwenden. Die Cassenscheine werden bei allen öffentlichen Cassen nach ihrem Nennwerthe in Zahlung angenommen werden, und ihre Annahme bei Privatzahlungen bleibt der jedesmaligen Vereinbarung überlassen. Das ständische Schreiben für die namentliche Bezeichnung der Redner in den gedruckten Protokollen lautet so: „Wegen des Verhältnisses, in welchem die gewählten Landtagsabgeordneten zu den von ihnen vertretenen Landeseinwohnern stehen, dürften die letztern wohl einen Anspruch darauf machen können, nicht nur darüber Auskunft zu erhalten, welche Gegenstände auf den Landtagen vorgekommen, welche Verhandlungen darüber stattgefunden, und welches Resultat die Berathung herbeigeführt hat, sondern auch welche Landtagsverordnete und auf welche Weise dieselben dabei mitgewirkt haben, und wird dieses größtentheils durch Gewährung der proponirten Maaßregel erreicht werden. Wirkliche Nachtheile dürften um so weniger von einer solchen Einrichtung zu befürchten seyn, als bei uns die Veröffentlichung der landständischen Verhandlungen selbst sich nicht schädlich erwiesen hat; auch die in dieser Beziehung in andern deutschen Staaten gemachte Erfahrung einer solchen Befürchtung keinen Raum gibt. Vielmehr hält sich die Ständeversammlung überzeugt, daß das allgemeine Interesse an den landständischen Verhandlungen, welches auf jede zulässige Weise befördert zu werden verdient, durch die proponirte Einrichtung in hohem Grude geweckt und belebt werden wird. Wir tragen daher gehorsamst darauf an, daß – noch während der jetzigen Diät ein Gesetzesentwurf vorgelegt, und die der namentlichen Bezeichnung der Redner und Antragsteller entgegenstehende Bestimmung im §. 52 der Geschäftsordnung aufgehoben werde.“ – Die Vorstellung von Savage hat auch hier Beifall gefunden, und Meyerbeer hat der Einladung entsprochen, bei der Aufführung der Hugenotten gegenwärtig zu seyn; er ist bereits angekommen und auf das günstigste empfangen.
_ Hannover, 8 April. Das Land und dessen Ausdruck, die unabhängigen Corporationen, scheinen die Entwickelung der Dinge und deren endliche natürliche Lösung ruhig abwarten zu wollen, ohne den Versuch zu machen durch Absendung von Deputirten zu dem gegenwärtigen Landtage gegen Aufgebung des Princips materielle Rechte möglicher Weise zu retten. So gut es geht, sucht man sich daher der Wahlen zu erwehren, und die unangenehmen Erfahrungen, welche die Regierung in dieser Beziehung macht, sind in Betracht der großen ihr zu Gebote stehenden und in nicht geringerm Maaßstabe angewendeten Mittel wahrlich nicht gering. Aber selbst da, wo Wahlen gelungen sind oder noch gelingen, hat die Regierung keine Ursache damit zufrieden zu seyn. So die erste Wahl der Universität; diese hat freilich jetzt dafür den Professor Reiche erwählt, welcher am 25 Jun. 1838 für die Incompetenz dieser Ständeversammlung zur Berathung einer neuen Verfassung gestimmt hat. So die erste Wahl der Stadt Göttingen – und auch die neue am 6 d. M. vorgenommene zweite Wahl derselben (Advocat Wagener zu Hannover) wird am Ende kein besseres Resultat liefern als die erste. So die Wahl der Stadt Ueltzen, deren Deputirter die Versammlung verlassen hat – ob resignirend, ist noch nicht bekannt. So die Wahl des Calenbergischen Bauernstandes, dessen Deputirter Rehse nach nur zweitägiger Theilnahme resignirte; man hält nunmehr am Substituten desselben, Lohe, der nach seiner neulichen Erklärung im Hamburger Correspondenten weniger Scrupel zu haben scheint. Wie unglücklich die Expedition des Landdrosten Grafen Wedel gegen die kleine Stadt Fürstenau abgelaufen, wo man Stüve zum Deputirten gewählt, ist bereits berichtet worden. Die Expedition des Regierungsraths v. d. Knesebeck (von der Landdrostei zu Osnabrück), der nach der kleinen Bentheim'schen Stadt Schüttorf geschickt wurde, um dort eine Wahl zu veranlassen, ist nicht minder unerfreulich abgelaufen: das Wahlcollegium wählte den Advocaten Detmold zu Hannover zum Deputirten und zum Substituten den Kaufmann Breusing zu Osnabrück – eine Wahl, die für keine zu rechnen ist, da die Regierung Detmold in Münden ausgeschlossen, Breusing aber dann wohl eben so wenig Lust haben wird für Schüttorf einzutreten als Stüve für Fürstenau. Alles dieß aber, so wie die neuen Wahlweigerungen von Harburg, Münden etc. und die täglich einlaufenden Proteste (von Osnabrück, Celle, Hameln, Esens, Norden, Neuhaus-Osten etc.) sind vermögend die Ständeversammlung in ihrem löblichen Unternehmen, der Berathung der neuen Verfassung, irre zu machen, zumal die Versicherungen der Regierung die Ständeversammlung in dem Glauben erhalten, die Corporationen würden am Ende doch noch Deputirte schicken, um von den Rechten des Landes soviel als möglich zu retten, sobald sie sich nur überzeugten, daß die Kammern sich durch die Ablehnung der Ergänzungswahlen nicht irre machen lassen, sondern an der neuen Verfassung eifrigst arbeiten. Inwiefern diese Annahme richtig oder unrichtig, ist nicht schwer zu ermessen. – Die Stadt Norden, die, nachdem ihr zuerst gewählter
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