Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 108. Augsburg, 17. April 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

vom Jahr 1831, welches aus einer Kammer hervorgegangen ist, der man gewiß nicht vorwerfen kann, daß sie zu wenig eifersüchtig auf ihre Rechte gewesen sey, hat dieselbe Eingangsformel, wie das vom Jahr 1837; und wenn nun die Regierung diese Eingangsformel des Finanzgesetzes vom Jahr 1831 im Finanzgesetz vom Jahr 1837 wieder gegeben hat, so ist sie, wie mir scheint, dem Usus treu geblieben, und Jeden, der ihr das zum Vorwurf machen wollte, sich auf den Usus zu berufen, möchte eher der Vorwurf treffen, daß er von dem Usus abweiche. Ich wiederhole es, es ist bedauerlich, daß die Frage auf diese Spitze gestellt worden ist, sie ist dahin getrieben worden nicht durch Schuld der Regierung. Nicht die Regierung war es, welche die Principienfrage hervorgerufen hat. Nachdem es aber einmal dahin gekommen ist, daß der Regierung gegenüber der Rechtsboden in einer Weise bezeichnet werden will, welche mit den verfassungsmäßigen Bestimmungen und den verfassungsmäßigen Rechten der Krone schwer zu vereinbaren seyn möchte; nachdem man jedes freundliche Entgegenkommen von Seite der Regierung selbst als Einräumung eines ständischen Rechts behandelt und annimmt, ist es der k. Regierung zur Obliegenheit erwachsen, die Gränzen ihres Rechts klar und scharf zu wahren, damit nicht künftighin aus dem freundschaftlichen Entgegenkommen eine Rechtsverpflichtung und eine Schmälerung ihrer verfassungsmäßigen Rechte abgeleitet werde. Niemand, meine Herren, anerkennt mehr als ich die Wahrheit, daß im ständischen Leben nur eine freundschaftliche Verständigung zwischen Regierung und Ständen zu einem gedeihlichen Ausgang zu führen vermag. Wir haben heute beiderseits, Sie auf Ihrer und ich auf meiner Seite, uns klar ausgesprochen, was etwa als verfassungsmäßiges Recht von der einen wie von der andern Seite geltend seyn dürfte. Die k. Regierung, sie hat kein Urtheil darüber zu fürchten, welches aus dem rechtlichen Standpunkt darüber gesprochen werden wird; sie wünscht aber, und wünscht es recht herzlich, daß diese Principienstreite nicht weiter verfolgt werden möchten, die wahrlich zum Guten nimmermehr führen werden; sie wünscht, daß durch das Aufgeben dieser fluchwürdigen Theorie des Usus ihr nicht die Möglichkeit benommen werden möge, den Ständen des Reichs freundlich entgegen zu kommen, wie es in ihren Grundsätzen und Wünschen überall gelegen ist."

Das Resultat dieser langen Debatte haben wir bereits früher mitgetheilt, nämlich daß die Kammer beschlossen habe, zwar die Rechnungen pro 1835/38 anzuerkennen, aber zugleich die von dem Ausschuß vorgeschlagenen Verwahrungen beizufügen.

[1427]

Zur Aufklärung.

In der Beilage zu Nr. 98 der Allgemeinen Zeitung von Augsburg findet sich eine J. H. Garnier unterzeichnete Erklärung abgedruckt, worin sich derselbe in einer Weise, die wir näher zu bezeichnen uns enthalten, über einige ihn betreffende Aeußerungen in dem Artikel Ludwig Lessing im 18. Hefte des in unserm Verlag erscheinenden Conversations-Lexikon der Gegenwart ausspricht. So bereitwillig wir jederzeit die politische Verantwortlichkeit für den Inhalt des Conversations-Lexikons übernehmen, so wird es doch gewiß nicht von uns verlangt werden, jede Aeußerung zu vertreten, und wir müssen es daher in dem vorliegenden Falle dem sonst wohlunterrichteten Verfasser des Artikels Lessing überlassen, ob derselbe irgend eine Antwort in Beziehung auf die obige Erklärung für nöthig hält.

Hr. Garnier erwähnt auch der Leipziger Allgemeinen Zeitung und seiner Theilnahme an diesem Blatte. Wir müssen es aber entschieden in Abrede stellen, bisher irgend etwas von Hrn. Garnier gewußt und jemals eine Zeile an ihn gerichtet zu haben. Zwar wurde durch einen uns bekannten Litteraten in London ein dortiger neuer Mitarbeiter bei uns eingeführt, der sich als den frühern thätigen "Großstern-Correspondenten der Allgemeinen Zeitung aus London" zu erkennen gab und sich in spätern Zusendungen J. Harry nannte *)*), indem er zugleich die Gründe angab, die ihn veranlaßt, als Correspondent von dem Augsburger Blatte zurückzutreten; - daß aber der Verfasser dieser Correspondenzen, an den die in der Erklärung der Allgemeinen Zeitung erwähnten Briefe gerichtet waren, und den wir als einen Mann von Geist und Gesinnung achten mußten, die mit J. H. Garnier unterzeichneten Briefe abgefaßt, die wir am 31 März aus London empfingen, konnten wir nach dem Inhalte derselben schwer zusammenreimen. Gegen Hrn. Garnier hatten wir also nie Verbindlichkeiten irgend einer Art, und daß wir übrigens allen Verpflichtungen gegen unsere zahlreichen litterarischen Freunde stets auf das regelmäßigste genügen, bedarf wohl keiner besondern Versicherung.

Leipzig, am 11 April 1840.

F. A. Brockhaus.

[1391]

Münchener und Aachener Mobiliar-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, sanctionirt durch des Königs von Bayern Majestät.

Folgendes war der Geschäftsstand dieser inländischen Gesellschaft am 1 Januar 1840:

1. Das Sicherheits-Capital beträgt fl. 2,100,000

2. Die Reserve für 1840 und die Freijahre ist gestiegen von 557,002 fl. auf fl. 568,603

3. Die aus eingenommenen und einzunehmenden Prämien bestehende Reserve für 1840 und spätere Jahre beträgt fl. 589,111

4. Für unregulirte Brandschäden sind reservirt fl. 113,750

5. Mithin beträgt das ganze Gewährleistungs-Capital anstatt vorigjähriger 3,298,426 Fl. fl. 3,371,464

6. Die auf das Jahr 1839, gegen 349,655,735 fl. Versicherungen, fallende Netto-Prämien-Einnahme incl. Nebenkosten beträgt fl. 602,033

7. An Versicherungen waren

laufend am 31 December 1839, gegen vorigjährige 299,131,818 Fl. fl. 326,309,592
im Laufe des Jahres 1839 in Kraft fl. 503,530,652

8. An Brandschäden sind bezahlt bis zum 31 December 1839 fl. 5,207,238

9. Das Versicherungs-Capital im Königreich Bayern ist gestiegen, gegen dasjenige vom Ende 1838, von 42,284,626 fl. auf fl. 49,912,201

Die vollständigen Rechnungs-Abschlüsse, die Statuten und die Versicherungs-Bedingungen sind bei dem unterzeichneten General-Agenten, so wie bei allen Agenten der Gesellschaft zur Einsicht zu erhalten. Dieselben vermitteln auch die Versicherungen und ertheilen Auskunft hierüber. - München, am 13 April 1840.

Joh. Lor. Schaezler, General-Agent.

*) Zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerken wir, daß der Name Harry auch der einzige war, unter welchem die Redaction der Allgemeinen Zeitung den Verfasser der fraglichen Correspondenz kannte. Schon seit längerer Zeit hat unsre kurze Verbindung mit demselben aufgehört.
Redaction der Allg. Zeitung.

vom Jahr 1831, welches aus einer Kammer hervorgegangen ist, der man gewiß nicht vorwerfen kann, daß sie zu wenig eifersüchtig auf ihre Rechte gewesen sey, hat dieselbe Eingangsformel, wie das vom Jahr 1837; und wenn nun die Regierung diese Eingangsformel des Finanzgesetzes vom Jahr 1831 im Finanzgesetz vom Jahr 1837 wieder gegeben hat, so ist sie, wie mir scheint, dem Usus treu geblieben, und Jeden, der ihr das zum Vorwurf machen wollte, sich auf den Usus zu berufen, möchte eher der Vorwurf treffen, daß er von dem Usus abweiche. Ich wiederhole es, es ist bedauerlich, daß die Frage auf diese Spitze gestellt worden ist, sie ist dahin getrieben worden nicht durch Schuld der Regierung. Nicht die Regierung war es, welche die Principienfrage hervorgerufen hat. Nachdem es aber einmal dahin gekommen ist, daß der Regierung gegenüber der Rechtsboden in einer Weise bezeichnet werden will, welche mit den verfassungsmäßigen Bestimmungen und den verfassungsmäßigen Rechten der Krone schwer zu vereinbaren seyn möchte; nachdem man jedes freundliche Entgegenkommen von Seite der Regierung selbst als Einräumung eines ständischen Rechts behandelt und annimmt, ist es der k. Regierung zur Obliegenheit erwachsen, die Gränzen ihres Rechts klar und scharf zu wahren, damit nicht künftighin aus dem freundschaftlichen Entgegenkommen eine Rechtsverpflichtung und eine Schmälerung ihrer verfassungsmäßigen Rechte abgeleitet werde. Niemand, meine Herren, anerkennt mehr als ich die Wahrheit, daß im ständischen Leben nur eine freundschaftliche Verständigung zwischen Regierung und Ständen zu einem gedeihlichen Ausgang zu führen vermag. Wir haben heute beiderseits, Sie auf Ihrer und ich auf meiner Seite, uns klar ausgesprochen, was etwa als verfassungsmäßiges Recht von der einen wie von der andern Seite geltend seyn dürfte. Die k. Regierung, sie hat kein Urtheil darüber zu fürchten, welches aus dem rechtlichen Standpunkt darüber gesprochen werden wird; sie wünscht aber, und wünscht es recht herzlich, daß diese Principienstreite nicht weiter verfolgt werden möchten, die wahrlich zum Guten nimmermehr führen werden; sie wünscht, daß durch das Aufgeben dieser fluchwürdigen Theorie des Usus ihr nicht die Möglichkeit benommen werden möge, den Ständen des Reichs freundlich entgegen zu kommen, wie es in ihren Grundsätzen und Wünschen überall gelegen ist.“

Das Resultat dieser langen Debatte haben wir bereits früher mitgetheilt, nämlich daß die Kammer beschlossen habe, zwar die Rechnungen pro 1835/38 anzuerkennen, aber zugleich die von dem Ausschuß vorgeschlagenen Verwahrungen beizufügen.

[1427]

Zur Aufklärung.

In der Beilage zu Nr. 98 der Allgemeinen Zeitung von Augsburg findet sich eine J. H. Garnier unterzeichnete Erklärung abgedruckt, worin sich derselbe in einer Weise, die wir näher zu bezeichnen uns enthalten, über einige ihn betreffende Aeußerungen in dem Artikel Ludwig Lessing im 18. Hefte des in unserm Verlag erscheinenden Conversations-Lexikon der Gegenwart ausspricht. So bereitwillig wir jederzeit die politische Verantwortlichkeit für den Inhalt des Conversations-Lexikons übernehmen, so wird es doch gewiß nicht von uns verlangt werden, jede Aeußerung zu vertreten, und wir müssen es daher in dem vorliegenden Falle dem sonst wohlunterrichteten Verfasser des Artikels Lessing überlassen, ob derselbe irgend eine Antwort in Beziehung auf die obige Erklärung für nöthig hält.

Hr. Garnier erwähnt auch der Leipziger Allgemeinen Zeitung und seiner Theilnahme an diesem Blatte. Wir müssen es aber entschieden in Abrede stellen, bisher irgend etwas von Hrn. Garnier gewußt und jemals eine Zeile an ihn gerichtet zu haben. Zwar wurde durch einen uns bekannten Litteraten in London ein dortiger neuer Mitarbeiter bei uns eingeführt, der sich als den frühern thätigen „Großstern-Correspondenten der Allgemeinen Zeitung aus London“ zu erkennen gab und sich in spätern Zusendungen J. Harry nannte *)*), indem er zugleich die Gründe angab, die ihn veranlaßt, als Correspondent von dem Augsburger Blatte zurückzutreten; – daß aber der Verfasser dieser Correspondenzen, an den die in der Erklärung der Allgemeinen Zeitung erwähnten Briefe gerichtet waren, und den wir als einen Mann von Geist und Gesinnung achten mußten, die mit J. H. Garnier unterzeichneten Briefe abgefaßt, die wir am 31 März aus London empfingen, konnten wir nach dem Inhalte derselben schwer zusammenreimen. Gegen Hrn. Garnier hatten wir also nie Verbindlichkeiten irgend einer Art, und daß wir übrigens allen Verpflichtungen gegen unsere zahlreichen litterarischen Freunde stets auf das regelmäßigste genügen, bedarf wohl keiner besondern Versicherung.

Leipzig, am 11 April 1840.

F. A. Brockhaus.

[1391]

Münchener und Aachener Mobiliar-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, sanctionirt durch des Königs von Bayern Majestät.

Folgendes war der Geschäftsstand dieser inländischen Gesellschaft am 1 Januar 1840:

1. Das Sicherheits-Capital beträgt fl. 2,100,000

2. Die Reserve für 1840 und die Freijahre ist gestiegen von 557,002 fl. auf fl. 568,603

3. Die aus eingenommenen und einzunehmenden Prämien bestehende Reserve für 1840 und spätere Jahre beträgt fl. 589,111

4. Für unregulirte Brandschäden sind reservirt fl. 113,750

5. Mithin beträgt das ganze Gewährleistungs-Capital anstatt vorigjähriger 3,298,426 Fl. fl. 3,371,464

6. Die auf das Jahr 1839, gegen 349,655,735 fl. Versicherungen, fallende Netto-Prämien-Einnahme incl. Nebenkosten beträgt fl. 602,033

7. An Versicherungen waren

laufend am 31 December 1839, gegen vorigjährige 299,131,818 Fl. fl. 326,309,592
im Laufe des Jahres 1839 in Kraft fl. 503,530,652

8. An Brandschäden sind bezahlt bis zum 31 December 1839 fl. 5,207,238

9. Das Versicherungs-Capital im Königreich Bayern ist gestiegen, gegen dasjenige vom Ende 1838, von 42,284,626 fl. auf fl. 49,912,201

Die vollständigen Rechnungs-Abschlüsse, die Statuten und die Versicherungs-Bedingungen sind bei dem unterzeichneten General-Agenten, so wie bei allen Agenten der Gesellschaft zur Einsicht zu erhalten. Dieselben vermitteln auch die Versicherungen und ertheilen Auskunft hierüber. – München, am 13 April 1840.

Joh. Lor. Schaezler, General-Agent.

*) Zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerken wir, daß der Name Harry auch der einzige war, unter welchem die Redaction der Allgemeinen Zeitung den Verfasser der fraglichen Correspondenz kannte. Schon seit längerer Zeit hat unsre kurze Verbindung mit demselben aufgehört.
Redaction der Allg. Zeitung.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <p><pb facs="#f0014" n="0862"/>
vom Jahr 1831, welches aus einer Kammer hervorgegangen ist, der man gewiß nicht vorwerfen kann, daß sie zu wenig eifersüchtig auf ihre Rechte gewesen sey, hat dieselbe Eingangsformel, wie das vom Jahr 1837; und wenn nun die Regierung diese Eingangsformel des Finanzgesetzes vom Jahr 1831 im Finanzgesetz vom Jahr 1837 wieder gegeben hat, so ist sie, wie mir scheint, dem Usus treu geblieben, und Jeden, der ihr das zum Vorwurf machen wollte, sich auf den Usus zu berufen, möchte eher der Vorwurf treffen, daß er von dem Usus abweiche. Ich wiederhole es, es ist bedauerlich, daß die Frage auf diese Spitze gestellt worden ist, sie ist dahin getrieben worden nicht durch Schuld der Regierung. Nicht die Regierung war es, welche die Principienfrage hervorgerufen hat. Nachdem es aber einmal dahin gekommen ist, daß der Regierung gegenüber der Rechtsboden in einer Weise bezeichnet werden will, welche mit den verfassungsmäßigen Bestimmungen und den verfassungsmäßigen Rechten der Krone schwer zu vereinbaren seyn möchte; nachdem man jedes freundliche Entgegenkommen von Seite der Regierung selbst als Einräumung eines ständischen Rechts behandelt und annimmt, ist es der k. Regierung zur Obliegenheit erwachsen, die Gränzen ihres Rechts klar und scharf zu wahren, damit nicht künftighin aus dem freundschaftlichen Entgegenkommen eine Rechtsverpflichtung und eine Schmälerung ihrer verfassungsmäßigen Rechte abgeleitet werde. Niemand, meine Herren, anerkennt mehr als ich die Wahrheit, daß im ständischen Leben nur eine freundschaftliche Verständigung zwischen Regierung und Ständen zu einem gedeihlichen Ausgang zu führen vermag. Wir haben heute beiderseits, Sie auf Ihrer und ich auf meiner Seite, uns klar ausgesprochen, was etwa als verfassungsmäßiges Recht von der einen wie von der andern Seite geltend seyn dürfte. Die k. Regierung, sie hat kein Urtheil darüber zu fürchten, welches aus dem rechtlichen Standpunkt darüber gesprochen werden wird; sie wünscht aber, und wünscht es recht herzlich, daß diese Principienstreite nicht weiter verfolgt werden möchten, die wahrlich zum Guten nimmermehr führen werden; sie wünscht, daß durch das Aufgeben dieser fluchwürdigen Theorie des Usus ihr nicht die Möglichkeit benommen werden möge, den Ständen des Reichs freundlich entgegen zu kommen, wie es in ihren Grundsätzen und Wünschen überall gelegen ist.&#x201C;</p><lb/>
          <p>Das Resultat dieser langen Debatte haben wir bereits früher mitgetheilt, nämlich daß die Kammer beschlossen habe, zwar die Rechnungen pro 1835/38 anzuerkennen, aber zugleich die von dem Ausschuß vorgeschlagenen Verwahrungen beizufügen.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn1427" type="jAn" n="2">
        <head>[1427]</head><lb/>
        <p>Zur Aufklärung.</p><lb/>
        <p>In der Beilage zu Nr. 98 der Allgemeinen Zeitung von Augsburg findet sich eine J. H. Garnier unterzeichnete Erklärung abgedruckt, worin sich derselbe in einer Weise, die wir näher zu bezeichnen uns enthalten, über einige ihn betreffende Aeußerungen in dem Artikel Ludwig Lessing im 18. Hefte des in unserm Verlag erscheinenden Conversations-Lexikon der Gegenwart ausspricht. So bereitwillig wir jederzeit die politische Verantwortlichkeit für den Inhalt des Conversations-Lexikons übernehmen, so wird es doch gewiß nicht von uns verlangt werden, jede Aeußerung zu vertreten, und wir müssen es daher in dem vorliegenden Falle dem sonst wohlunterrichteten Verfasser des Artikels Lessing überlassen, ob derselbe irgend eine Antwort in Beziehung auf die obige Erklärung für nöthig hält.</p><lb/>
        <p>Hr. Garnier erwähnt auch der Leipziger Allgemeinen Zeitung und seiner Theilnahme an diesem Blatte. Wir müssen es aber entschieden in Abrede stellen, bisher irgend etwas von Hrn. Garnier gewußt und jemals eine Zeile an ihn gerichtet zu haben. Zwar wurde durch einen uns bekannten Litteraten in London ein dortiger neuer Mitarbeiter bei uns eingeführt, der sich als den frühern thätigen &#x201E;Großstern-Correspondenten der Allgemeinen Zeitung aus London&#x201C; zu erkennen gab und sich in spätern Zusendungen J. Harry nannte <hi rendition="#sup">*)</hi><note place="foot" n="*)"><p>Zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerken wir, daß der Name Harry auch der einzige war, unter welchem die Redaction der Allgemeinen Zeitung den Verfasser der fraglichen Correspondenz kannte. Schon seit längerer Zeit hat unsre kurze Verbindung mit demselben aufgehört.</p><lb/><p>Redaction der Allg. Zeitung.</p></note>, indem er zugleich die Gründe angab, die ihn veranlaßt, als Correspondent von dem Augsburger Blatte zurückzutreten; &#x2013; daß aber der Verfasser dieser Correspondenzen, an den die in der Erklärung der Allgemeinen Zeitung erwähnten Briefe gerichtet waren, und den wir als einen Mann von Geist und Gesinnung achten mußten, die mit J. H. Garnier unterzeichneten Briefe abgefaßt, die wir am 31 März aus London empfingen, konnten wir nach dem Inhalte derselben schwer zusammenreimen. Gegen Hrn. Garnier hatten wir also nie Verbindlichkeiten irgend einer Art, und daß wir übrigens allen Verpflichtungen gegen unsere zahlreichen litterarischen Freunde stets auf das regelmäßigste genügen, bedarf wohl keiner besondern Versicherung.</p><lb/>
        <p>Leipzig, am 11 April 1840.</p><lb/>
        <p>F. A. Brockhaus.</p>
      </div><lb/>
      <div xml:id="jAn1391" type="jAn" n="2">
        <head>[1391]</head><lb/>
        <p>Münchener und Aachener Mobiliar-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, sanctionirt durch des Königs von Bayern Majestät.</p><lb/>
        <p>Folgendes war der Geschäftsstand dieser inländischen Gesellschaft am 1 Januar 1840:</p><lb/>
        <p>1. Das Sicherheits-Capital beträgt fl. 2,100,000</p><lb/>
        <p>2. Die Reserve für 1840 und die Freijahre ist gestiegen von 557,002 fl. auf fl. 568,603</p><lb/>
        <p>3. Die aus eingenommenen und einzunehmenden Prämien bestehende Reserve für 1840 und spätere Jahre beträgt fl. 589,111</p><lb/>
        <p>4. Für unregulirte Brandschäden sind reservirt fl. 113,750</p><lb/>
        <p>5. Mithin beträgt das ganze Gewährleistungs-Capital anstatt vorigjähriger 3,298,426 Fl. fl. 3,371,464</p><lb/>
        <p>6. Die auf das Jahr 1839, gegen 349,655,735 fl. Versicherungen, fallende Netto-Prämien-Einnahme incl. Nebenkosten beträgt fl. 602,033</p><lb/>
        <p>7. An Versicherungen waren</p><lb/>
        <p>laufend am 31 December 1839, gegen vorigjährige 299,131,818 Fl. fl. 326,309,592<lb/>
im Laufe des Jahres 1839 in Kraft fl. 503,530,652</p><lb/>
        <p>8. An Brandschäden sind bezahlt bis zum 31 December 1839 fl. 5,207,238</p><lb/>
        <p>9. Das Versicherungs-Capital im Königreich Bayern ist gestiegen, gegen dasjenige vom Ende 1838, von 42,284,626 fl. auf fl. 49,912,201</p><lb/>
        <p>Die vollständigen Rechnungs-Abschlüsse, die Statuten und die Versicherungs-Bedingungen sind bei dem unterzeichneten General-Agenten, so wie bei allen Agenten der Gesellschaft zur Einsicht zu erhalten. Dieselben vermitteln auch die Versicherungen und ertheilen Auskunft hierüber. &#x2013; München, am 13 April 1840.</p><lb/>
        <p>Joh. Lor. Schaezler, General-Agent.</p>
      </div><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0862/0014] vom Jahr 1831, welches aus einer Kammer hervorgegangen ist, der man gewiß nicht vorwerfen kann, daß sie zu wenig eifersüchtig auf ihre Rechte gewesen sey, hat dieselbe Eingangsformel, wie das vom Jahr 1837; und wenn nun die Regierung diese Eingangsformel des Finanzgesetzes vom Jahr 1831 im Finanzgesetz vom Jahr 1837 wieder gegeben hat, so ist sie, wie mir scheint, dem Usus treu geblieben, und Jeden, der ihr das zum Vorwurf machen wollte, sich auf den Usus zu berufen, möchte eher der Vorwurf treffen, daß er von dem Usus abweiche. Ich wiederhole es, es ist bedauerlich, daß die Frage auf diese Spitze gestellt worden ist, sie ist dahin getrieben worden nicht durch Schuld der Regierung. Nicht die Regierung war es, welche die Principienfrage hervorgerufen hat. Nachdem es aber einmal dahin gekommen ist, daß der Regierung gegenüber der Rechtsboden in einer Weise bezeichnet werden will, welche mit den verfassungsmäßigen Bestimmungen und den verfassungsmäßigen Rechten der Krone schwer zu vereinbaren seyn möchte; nachdem man jedes freundliche Entgegenkommen von Seite der Regierung selbst als Einräumung eines ständischen Rechts behandelt und annimmt, ist es der k. Regierung zur Obliegenheit erwachsen, die Gränzen ihres Rechts klar und scharf zu wahren, damit nicht künftighin aus dem freundschaftlichen Entgegenkommen eine Rechtsverpflichtung und eine Schmälerung ihrer verfassungsmäßigen Rechte abgeleitet werde. Niemand, meine Herren, anerkennt mehr als ich die Wahrheit, daß im ständischen Leben nur eine freundschaftliche Verständigung zwischen Regierung und Ständen zu einem gedeihlichen Ausgang zu führen vermag. Wir haben heute beiderseits, Sie auf Ihrer und ich auf meiner Seite, uns klar ausgesprochen, was etwa als verfassungsmäßiges Recht von der einen wie von der andern Seite geltend seyn dürfte. Die k. Regierung, sie hat kein Urtheil darüber zu fürchten, welches aus dem rechtlichen Standpunkt darüber gesprochen werden wird; sie wünscht aber, und wünscht es recht herzlich, daß diese Principienstreite nicht weiter verfolgt werden möchten, die wahrlich zum Guten nimmermehr führen werden; sie wünscht, daß durch das Aufgeben dieser fluchwürdigen Theorie des Usus ihr nicht die Möglichkeit benommen werden möge, den Ständen des Reichs freundlich entgegen zu kommen, wie es in ihren Grundsätzen und Wünschen überall gelegen ist.“ Das Resultat dieser langen Debatte haben wir bereits früher mitgetheilt, nämlich daß die Kammer beschlossen habe, zwar die Rechnungen pro 1835/38 anzuerkennen, aber zugleich die von dem Ausschuß vorgeschlagenen Verwahrungen beizufügen. [1427] Zur Aufklärung. In der Beilage zu Nr. 98 der Allgemeinen Zeitung von Augsburg findet sich eine J. H. Garnier unterzeichnete Erklärung abgedruckt, worin sich derselbe in einer Weise, die wir näher zu bezeichnen uns enthalten, über einige ihn betreffende Aeußerungen in dem Artikel Ludwig Lessing im 18. Hefte des in unserm Verlag erscheinenden Conversations-Lexikon der Gegenwart ausspricht. So bereitwillig wir jederzeit die politische Verantwortlichkeit für den Inhalt des Conversations-Lexikons übernehmen, so wird es doch gewiß nicht von uns verlangt werden, jede Aeußerung zu vertreten, und wir müssen es daher in dem vorliegenden Falle dem sonst wohlunterrichteten Verfasser des Artikels Lessing überlassen, ob derselbe irgend eine Antwort in Beziehung auf die obige Erklärung für nöthig hält. Hr. Garnier erwähnt auch der Leipziger Allgemeinen Zeitung und seiner Theilnahme an diesem Blatte. Wir müssen es aber entschieden in Abrede stellen, bisher irgend etwas von Hrn. Garnier gewußt und jemals eine Zeile an ihn gerichtet zu haben. Zwar wurde durch einen uns bekannten Litteraten in London ein dortiger neuer Mitarbeiter bei uns eingeführt, der sich als den frühern thätigen „Großstern-Correspondenten der Allgemeinen Zeitung aus London“ zu erkennen gab und sich in spätern Zusendungen J. Harry nannte *) *), indem er zugleich die Gründe angab, die ihn veranlaßt, als Correspondent von dem Augsburger Blatte zurückzutreten; – daß aber der Verfasser dieser Correspondenzen, an den die in der Erklärung der Allgemeinen Zeitung erwähnten Briefe gerichtet waren, und den wir als einen Mann von Geist und Gesinnung achten mußten, die mit J. H. Garnier unterzeichneten Briefe abgefaßt, die wir am 31 März aus London empfingen, konnten wir nach dem Inhalte derselben schwer zusammenreimen. Gegen Hrn. Garnier hatten wir also nie Verbindlichkeiten irgend einer Art, und daß wir übrigens allen Verpflichtungen gegen unsere zahlreichen litterarischen Freunde stets auf das regelmäßigste genügen, bedarf wohl keiner besondern Versicherung. Leipzig, am 11 April 1840. F. A. Brockhaus. [1391] Münchener und Aachener Mobiliar-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, sanctionirt durch des Königs von Bayern Majestät. Folgendes war der Geschäftsstand dieser inländischen Gesellschaft am 1 Januar 1840: 1. Das Sicherheits-Capital beträgt fl. 2,100,000 2. Die Reserve für 1840 und die Freijahre ist gestiegen von 557,002 fl. auf fl. 568,603 3. Die aus eingenommenen und einzunehmenden Prämien bestehende Reserve für 1840 und spätere Jahre beträgt fl. 589,111 4. Für unregulirte Brandschäden sind reservirt fl. 113,750 5. Mithin beträgt das ganze Gewährleistungs-Capital anstatt vorigjähriger 3,298,426 Fl. fl. 3,371,464 6. Die auf das Jahr 1839, gegen 349,655,735 fl. Versicherungen, fallende Netto-Prämien-Einnahme incl. Nebenkosten beträgt fl. 602,033 7. An Versicherungen waren laufend am 31 December 1839, gegen vorigjährige 299,131,818 Fl. fl. 326,309,592 im Laufe des Jahres 1839 in Kraft fl. 503,530,652 8. An Brandschäden sind bezahlt bis zum 31 December 1839 fl. 5,207,238 9. Das Versicherungs-Capital im Königreich Bayern ist gestiegen, gegen dasjenige vom Ende 1838, von 42,284,626 fl. auf fl. 49,912,201 Die vollständigen Rechnungs-Abschlüsse, die Statuten und die Versicherungs-Bedingungen sind bei dem unterzeichneten General-Agenten, so wie bei allen Agenten der Gesellschaft zur Einsicht zu erhalten. Dieselben vermitteln auch die Versicherungen und ertheilen Auskunft hierüber. – München, am 13 April 1840. Joh. Lor. Schaezler, General-Agent. *) Zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerken wir, daß der Name Harry auch der einzige war, unter welchem die Redaction der Allgemeinen Zeitung den Verfasser der fraglichen Correspondenz kannte. Schon seit längerer Zeit hat unsre kurze Verbindung mit demselben aufgehört. Redaction der Allg. Zeitung.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_108_18400417
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_108_18400417/14
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 108. Augsburg, 17. April 1840, S. 0862. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_108_18400417/14>, abgerufen am 21.11.2024.