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Allgemeine Zeitung. Nr. 113. Augsburg, 22. April 1840.

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[1460]

Unter Beziehung auf eine frühere Mittheilung kann die Unterzeichnete hiemit anzeigen, daß der Proceß wegen der angefochtenen Dotations-Abzüge (§. 10 b. Statuten) nunmehr durch rechtskräftige Entscheidung zu Gunsten der Unterzeichneten, unter Verurtheilung der Gegner in sämmtliche Kosten, vollends erledigt worden ist.

Stuttgart, den 15 April 1840.

Direction der allgemeinen Renten-Anstalt zu Stuttgart.

[1463]

Warnung.

Nachstehende 8 Stücke Coupons a 22 1/2 fl., pro 1 April 1840 zahlbar, von holländischen 4 1/2 Proc. Syndicats-Obligationen, als: Nr. 47, 9139, 13336, 34502, 66430, 78387, 94961, 98181 sind abhanden gekommen. Man warnt hiemit vor deren Ankauf, und ersucht diejenigen, welche allenfalls nähere Kenntniß hievon bekommen sollten, bei der Expedition der Allg. Zeitung gegen angemessene Belohnung gefälligst Anzeige zu machen.

[1588-90]

Stuttgart. (Neuchateler-Asphalt.)

Die Neuchateler-Gesellschaft sieht sich veranlaßt, das geehrte Publicum in Betreff ihrer Asphalterzeugnisse auf Folgendes aufmerksam zu machen:

Die Asphaltgrube von Travers im Fürstenthum Neuchatel ist die einzige, bis jetzt bekannte, mit der von Seyssel, welche den Bitumen haltenden Kalkstein liefert, aus dem sich unzerstörbarer Mastix gewinnen läßt.

Andere Gruben liefern nach den bisherigen Erfahrungen nur untergeordnete Qualitäten, welche in Beziehung auf die damit ausgeführten Arbeiten bei weitem kein befriedigendes Resultat versprechen. Die Eigenschaften des künstlichen Asphaltes, welcher hie und da bereitet wird, näher auseinanderzusetzen, erscheint als vollkommen überflüssig, denn das Publicum ist hinlänglich darüber belehrt, daß jenes Product nur höchst vergängliche Machwerke liefert, und trotz seines anscheinend wohlfeilen Preises, von diesem Gesichtspunkte betrachtet, weit theurer zu stehen kommt, als der ächte natürliche Asphalt. Indem nun die Neuchateler-Gesellschaft ihren als vorzüglich sich bewährten Asphalt zu geneigter Abnahme bestens empfiehlt, bemerkt sie zugleich, daß man sich deßhalb für Stuttgart und die Umgegend an das Handlungshaus G. A. Stimmel in Stuttgart wenden wolle, welches zugleich bereit seyn wird, über auszuführende Arbeiten jede erforderliche Auskunft zu geben.

[1447]

Bekanntmachung.

In der Depositencasse des unterfertigten Landgerichts befinden sich 17 fl. 12 kr., welche nach dem Depositenbuche 1815/17 für Fuhrlöhne von k. k. Naturalien, welche aus hier eingefrornen Schiffen im December 1799 nach Raiu geführt wurden, gehören.

Da die Eigenthümer dieses Depositums diesseits nicht bekannt sind, so werden hiermit alle diejenigen, welche auf das bemerkte Depositum einen Anspruch machen zu können glauben, aufgefordert, ihre Rechte hierauf
binnen sechs Wochen,
von heute an gerechnet, um so mehr anher geltend zu machen, als nach Umfluß dieses Termins obiger Betrag für herrnlos gehalten und dem königl. Fiscus ausgehändigt wird.

Neuburg, am 15 April 1840.

Königl. Landgericht Neuburg.

Ott.

[1441-42]

Edictal-Ladung.

Bei dem unterzeichneten k. Gericht ist auf Erlassung von Edictalien in Gemäßheit des Mandats vom 15 November 1779 angetragen worden, um das Leben oder den Tod der nachbenannten vier Abwesenden zu ermitteln, und die unter Nr. 5 gedachte Hypothek zur Cassation zu bringen.

Die Abwesenden sind nun folgende:

1) der Webergeselle Christian Gottlieb Temper aus Werdau, welcher seit seinem Weggange von da im Junius oder Julius 1819 über sein Leben oder Aufenthalt eine Nachricht von sich nicht gegeben hat. Sein Vermögen besteht in 139 Rthlrn. 18 gr., väterlichem und mütterlichem Erbtheile;

2) der Drechslergeselle Johann Ludwig Baditz von hier, welcher mit dem fürstl. reuß. pl. Contingent im Jahre 1810 als Gemeiner nach Spanien marschirte und seitdem verschollen ist. Sein hinterbliebenes Vermögen besteht jetzt in 221 Rthlr. 5 gr. 3 pf.;

3) der Tuchmachergeselle und Musketier bei dem vormaligen k. sächs. Infanterie-Regimente v. Rechten, Karl August Roth aus Werdau, welcher seit 1810 nichts von sich hören lassen. Derselbe hat 50 Rthl. angewiesene Kaufgelder bei seinem Bruder, Meister David Roth, hier zu fordern; so wie

4) der Tuchknappe Johann Friedrich Eckardt aus Werdau, welcher in einem k. preuß. Cuirassierregiment als Gemeiner sich befunden haben soll, und über dessen Leben seit der Leipziger Schlacht eine Nachricht nicht eingegangen ist. Er besitzt 62 Rthlr., mütterliches Erbtheil.

Auch haftet

5) auf dem in der hiesigen Neustadt gelegenen Wohnhause, welches gegenwärtig der Getreidehändler Melchior Roth besitzt, aus Johann Georg Leonhard Seydels Hauskaufe vom 28 October 1765 eine Hypothek wegen 51 Meißnische Gulden 17 gr. 6 pf., welche

a) Meister Balthasar Göldnern jun. mit 12 fl. 6 gr.;

b) Hrn. Gottfried Leonhard mit 16 fl.;

c) Hrn. Ludwig Anton Benedict Scharnwebern mit 3 fl. 14 gr.;

d) Meister Johann Georg Dixen mit 4 fl. 12 gr.;

e) Meister Michael Jänigen mit 1 fl. 13 gr.; und

f) Meister Michael Ludwigen mit 13 fl. 14 gr. 6 pf., sämmtlich in Werdau, ut supra, angewiesen sind.

Gerichts wegen werden nun hiermit die vorgenannten Abwesenden und hypothekarischen Gläubiger oder deren Erben, so wie alle, die als Gläubiger oder aus sonst einem Rechtsgrunde Ansprüche auf das Vermögen der Abwesenden und auf die unter Nr. 5 a-f verzeichneten Summen zu haben glauben, öffentlich und peremtorisch vorgeladen,
den 13 October 1840
zu rechter Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, sich sowohl für ihre Person als auch zur Sache selbst hinlänglich zu legitimiren, und ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß außerdem die genannten Abwesenden für todt erklärt, die übrigen Interessenten aber für präcludirt und sowohl aller Ansprüche als auch der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, gehörig anzuzeigen und zu bescheinigen, darüber binnen 6 Wochen mit dem Contradictor rechtlich zu verfahren und zu beschließen, sodann aber
den 24 November 1840
der Inrotulation der Acten zum Spruch Rechtens, und endlich
den 29 December 1840
der Publication des gesprochenen Urtels, welches Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige haben zu Annahme von Ladungen an dem Orte des Gerichts Bevollmächtigte bei 5 Rthlr. Strafe zu bestellen.

Werdau im Königreich Sachsen, den 10 April 1840.

Das königliche Gericht daselbst.

Ludwig Wolf, Justitiar.

vdt. Actuar Wilisch.

[1466-68]

Concurs Eröffnung.

Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen.

Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden.

Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert,
bis 8 Mai d. J.
die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf
den 9 Mai d. J.,
um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden.

Braunau, am 22 März 1840.

Eggmüller, Bürgermeister.

Haala, Synd.

[1440]

Bekanntmachung.

Der Reservist August Erdmann Weymann, geboren zu Berlin den 9 April 1811, und den 30 März 1834 von der 2ten Compagnie des 23sten Infanterie-Regiments zur Reserve entlassen, hat sich heimlich von hier entfernt, ohne der Landwehr-Behörde von seinem jetzigen Aufenthalte Kenntniß zu geben. Demselben wird daher hierdurch der Befehl ertheilt
binnen drei Monaten,
und spätestens bis zum 15 Julius d. J., hierher zurückzukehren, sich bei dem Commandeur des 20sten Landwehr-Regiments zu melden und über seine heimliche Entfernung sich zu rechtfertigen, widrigenfalls er als Deserteur verfolgt und das weiter Gesetzliche gegen ihn veranlaßt werden wird.

Berlin, den 8 April 1840.

Königl. Commando der 6ten Landwehr-Brigade.

[1460]

Unter Beziehung auf eine frühere Mittheilung kann die Unterzeichnete hiemit anzeigen, daß der Proceß wegen der angefochtenen Dotations-Abzüge (§. 10 b. Statuten) nunmehr durch rechtskräftige Entscheidung zu Gunsten der Unterzeichneten, unter Verurtheilung der Gegner in sämmtliche Kosten, vollends erledigt worden ist.

Stuttgart, den 15 April 1840.

Direction der allgemeinen Renten-Anstalt zu Stuttgart.

[1463]

Warnung.

Nachstehende 8 Stücke Coupons à 22 1/2 fl., pro 1 April 1840 zahlbar, von holländischen 4 1/2 Proc. Syndicats-Obligationen, als: Nr. 47, 9139, 13336, 34502, 66430, 78387, 94961, 98181 sind abhanden gekommen. Man warnt hiemit vor deren Ankauf, und ersucht diejenigen, welche allenfalls nähere Kenntniß hievon bekommen sollten, bei der Expedition der Allg. Zeitung gegen angemessene Belohnung gefälligst Anzeige zu machen.

[1588-90]

Stuttgart. (Neuchateler-Asphalt.)

Die Neuchateler-Gesellschaft sieht sich veranlaßt, das geehrte Publicum in Betreff ihrer Asphalterzeugnisse auf Folgendes aufmerksam zu machen:

Die Asphaltgrube von Travers im Fürstenthum Neuchatel ist die einzige, bis jetzt bekannte, mit der von Seyssel, welche den Bitumen haltenden Kalkstein liefert, aus dem sich unzerstörbarer Mastix gewinnen läßt.

Andere Gruben liefern nach den bisherigen Erfahrungen nur untergeordnete Qualitäten, welche in Beziehung auf die damit ausgeführten Arbeiten bei weitem kein befriedigendes Resultat versprechen. Die Eigenschaften des künstlichen Asphaltes, welcher hie und da bereitet wird, näher auseinanderzusetzen, erscheint als vollkommen überflüssig, denn das Publicum ist hinlänglich darüber belehrt, daß jenes Product nur höchst vergängliche Machwerke liefert, und trotz seines anscheinend wohlfeilen Preises, von diesem Gesichtspunkte betrachtet, weit theurer zu stehen kommt, als der ächte natürliche Asphalt. Indem nun die Neuchateler-Gesellschaft ihren als vorzüglich sich bewährten Asphalt zu geneigter Abnahme bestens empfiehlt, bemerkt sie zugleich, daß man sich deßhalb für Stuttgart und die Umgegend an das Handlungshaus G. A. Stimmel in Stuttgart wenden wolle, welches zugleich bereit seyn wird, über auszuführende Arbeiten jede erforderliche Auskunft zu geben.

[1447]

Bekanntmachung.

In der Depositencasse des unterfertigten Landgerichts befinden sich 17 fl. 12 kr., welche nach dem Depositenbuche 1815/17 für Fuhrlöhne von k. k. Naturalien, welche aus hier eingefrornen Schiffen im December 1799 nach Raiu geführt wurden, gehören.

Da die Eigenthümer dieses Depositums diesseits nicht bekannt sind, so werden hiermit alle diejenigen, welche auf das bemerkte Depositum einen Anspruch machen zu können glauben, aufgefordert, ihre Rechte hierauf
binnen sechs Wochen,
von heute an gerechnet, um so mehr anher geltend zu machen, als nach Umfluß dieses Termins obiger Betrag für herrnlos gehalten und dem königl. Fiscus ausgehändigt wird.

Neuburg, am 15 April 1840.

Königl. Landgericht Neuburg.

Ott.

[1441-42]

Edictal-Ladung.

Bei dem unterzeichneten k. Gericht ist auf Erlassung von Edictalien in Gemäßheit des Mandats vom 15 November 1779 angetragen worden, um das Leben oder den Tod der nachbenannten vier Abwesenden zu ermitteln, und die unter Nr. 5 gedachte Hypothek zur Cassation zu bringen.

Die Abwesenden sind nun folgende:

1) der Webergeselle Christian Gottlieb Temper aus Werdau, welcher seit seinem Weggange von da im Junius oder Julius 1819 über sein Leben oder Aufenthalt eine Nachricht von sich nicht gegeben hat. Sein Vermögen besteht in 139 Rthlrn. 18 gr., väterlichem und mütterlichem Erbtheile;

2) der Drechslergeselle Johann Ludwig Baditz von hier, welcher mit dem fürstl. reuß. pl. Contingent im Jahre 1810 als Gemeiner nach Spanien marschirte und seitdem verschollen ist. Sein hinterbliebenes Vermögen besteht jetzt in 221 Rthlr. 5 gr. 3 pf.;

3) der Tuchmachergeselle und Musketier bei dem vormaligen k. sächs. Infanterie-Regimente v. Rechten, Karl August Roth aus Werdau, welcher seit 1810 nichts von sich hören lassen. Derselbe hat 50 Rthl. angewiesene Kaufgelder bei seinem Bruder, Meister David Roth, hier zu fordern; so wie

4) der Tuchknappe Johann Friedrich Eckardt aus Werdau, welcher in einem k. preuß. Cuirassierregiment als Gemeiner sich befunden haben soll, und über dessen Leben seit der Leipziger Schlacht eine Nachricht nicht eingegangen ist. Er besitzt 62 Rthlr., mütterliches Erbtheil.

Auch haftet

5) auf dem in der hiesigen Neustadt gelegenen Wohnhause, welches gegenwärtig der Getreidehändler Melchior Roth besitzt, aus Johann Georg Leonhard Seydels Hauskaufe vom 28 October 1765 eine Hypothek wegen 51 Meißnische Gulden 17 gr. 6 pf., welche

a) Meister Balthasar Göldnern jun. mit 12 fl. 6 gr.;

b) Hrn. Gottfried Leonhard mit 16 fl.;

c) Hrn. Ludwig Anton Benedict Scharnwebern mit 3 fl. 14 gr.;

d) Meister Johann Georg Dixen mit 4 fl. 12 gr.;

e) Meister Michael Jänigen mit 1 fl. 13 gr.; und

f) Meister Michael Ludwigen mit 13 fl. 14 gr. 6 pf., sämmtlich in Werdau, ut supra, angewiesen sind.

Gerichts wegen werden nun hiermit die vorgenannten Abwesenden und hypothekarischen Gläubiger oder deren Erben, so wie alle, die als Gläubiger oder aus sonst einem Rechtsgrunde Ansprüche auf das Vermögen der Abwesenden und auf die unter Nr. 5 a-f verzeichneten Summen zu haben glauben, öffentlich und peremtorisch vorgeladen,
den 13 October 1840
zu rechter Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, sich sowohl für ihre Person als auch zur Sache selbst hinlänglich zu legitimiren, und ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß außerdem die genannten Abwesenden für todt erklärt, die übrigen Interessenten aber für präcludirt und sowohl aller Ansprüche als auch der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, gehörig anzuzeigen und zu bescheinigen, darüber binnen 6 Wochen mit dem Contradictor rechtlich zu verfahren und zu beschließen, sodann aber
den 24 November 1840
der Inrotulation der Acten zum Spruch Rechtens, und endlich
den 29 December 1840
der Publication des gesprochenen Urtels, welches Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige haben zu Annahme von Ladungen an dem Orte des Gerichts Bevollmächtigte bei 5 Rthlr. Strafe zu bestellen.

Werdau im Königreich Sachsen, den 10 April 1840.

Das königliche Gericht daselbst.

Ludwig Wolf, Justitiar.

vdt. Actuar Wilisch.

[1466-68]

Concurs Eröffnung.

Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen.

Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden.

Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert,
bis 8 Mai d. J.
die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf
den 9 Mai d. J.,
um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden.

Braunau, am 22 März 1840.

Eggmüller, Bürgermeister.

Haala, Synd.

[1440]

Bekanntmachung.

Der Reservist August Erdmann Weymann, geboren zu Berlin den 9 April 1811, und den 30 März 1834 von der 2ten Compagnie des 23sten Infanterie-Regiments zur Reserve entlassen, hat sich heimlich von hier entfernt, ohne der Landwehr-Behörde von seinem jetzigen Aufenthalte Kenntniß zu geben. Demselben wird daher hierdurch der Befehl ertheilt
binnen drei Monaten,
und spätestens bis zum 15 Julius d. J., hierher zurückzukehren, sich bei dem Commandeur des 20sten Landwehr-Regiments zu melden und über seine heimliche Entfernung sich zu rechtfertigen, widrigenfalls er als Deserteur verfolgt und das weiter Gesetzliche gegen ihn veranlaßt werden wird.

Berlin, den 8 April 1840.

Königl. Commando der 6ten Landwehr-Brigade.

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die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.</p><lb/>
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[0902/0014] [1460] Unter Beziehung auf eine frühere Mittheilung kann die Unterzeichnete hiemit anzeigen, daß der Proceß wegen der angefochtenen Dotations-Abzüge (§. 10 b. Statuten) nunmehr durch rechtskräftige Entscheidung zu Gunsten der Unterzeichneten, unter Verurtheilung der Gegner in sämmtliche Kosten, vollends erledigt worden ist. Stuttgart, den 15 April 1840. Direction der allgemeinen Renten-Anstalt zu Stuttgart. [1463] Warnung. Nachstehende 8 Stücke Coupons à 22 1/2 fl., pro 1 April 1840 zahlbar, von holländischen 4 1/2 Proc. Syndicats-Obligationen, als: Nr. 47, 9139, 13336, 34502, 66430, 78387, 94961, 98181 sind abhanden gekommen. Man warnt hiemit vor deren Ankauf, und ersucht diejenigen, welche allenfalls nähere Kenntniß hievon bekommen sollten, bei der Expedition der Allg. Zeitung gegen angemessene Belohnung gefälligst Anzeige zu machen. [1588-90] Stuttgart. (Neuchateler-Asphalt.) Die Neuchateler-Gesellschaft sieht sich veranlaßt, das geehrte Publicum in Betreff ihrer Asphalterzeugnisse auf Folgendes aufmerksam zu machen: Die Asphaltgrube von Travers im Fürstenthum Neuchatel ist die einzige, bis jetzt bekannte, mit der von Seyssel, welche den Bitumen haltenden Kalkstein liefert, aus dem sich unzerstörbarer Mastix gewinnen läßt. Andere Gruben liefern nach den bisherigen Erfahrungen nur untergeordnete Qualitäten, welche in Beziehung auf die damit ausgeführten Arbeiten bei weitem kein befriedigendes Resultat versprechen. Die Eigenschaften des künstlichen Asphaltes, welcher hie und da bereitet wird, näher auseinanderzusetzen, erscheint als vollkommen überflüssig, denn das Publicum ist hinlänglich darüber belehrt, daß jenes Product nur höchst vergängliche Machwerke liefert, und trotz seines anscheinend wohlfeilen Preises, von diesem Gesichtspunkte betrachtet, weit theurer zu stehen kommt, als der ächte natürliche Asphalt. Indem nun die Neuchateler-Gesellschaft ihren als vorzüglich sich bewährten Asphalt zu geneigter Abnahme bestens empfiehlt, bemerkt sie zugleich, daß man sich deßhalb für Stuttgart und die Umgegend an das Handlungshaus G. A. Stimmel in Stuttgart wenden wolle, welches zugleich bereit seyn wird, über auszuführende Arbeiten jede erforderliche Auskunft zu geben. [1447] Bekanntmachung. In der Depositencasse des unterfertigten Landgerichts befinden sich 17 fl. 12 kr., welche nach dem Depositenbuche 1815/17 für Fuhrlöhne von k. k. Naturalien, welche aus hier eingefrornen Schiffen im December 1799 nach Raiu geführt wurden, gehören. Da die Eigenthümer dieses Depositums diesseits nicht bekannt sind, so werden hiermit alle diejenigen, welche auf das bemerkte Depositum einen Anspruch machen zu können glauben, aufgefordert, ihre Rechte hierauf binnen sechs Wochen, von heute an gerechnet, um so mehr anher geltend zu machen, als nach Umfluß dieses Termins obiger Betrag für herrnlos gehalten und dem königl. Fiscus ausgehändigt wird. Neuburg, am 15 April 1840. Königl. Landgericht Neuburg. Ott. [1441-42] Edictal-Ladung. Bei dem unterzeichneten k. Gericht ist auf Erlassung von Edictalien in Gemäßheit des Mandats vom 15 November 1779 angetragen worden, um das Leben oder den Tod der nachbenannten vier Abwesenden zu ermitteln, und die unter Nr. 5 gedachte Hypothek zur Cassation zu bringen. Die Abwesenden sind nun folgende: 1) der Webergeselle Christian Gottlieb Temper aus Werdau, welcher seit seinem Weggange von da im Junius oder Julius 1819 über sein Leben oder Aufenthalt eine Nachricht von sich nicht gegeben hat. Sein Vermögen besteht in 139 Rthlrn. 18 gr., väterlichem und mütterlichem Erbtheile; 2) der Drechslergeselle Johann Ludwig Baditz von hier, welcher mit dem fürstl. reuß. pl. Contingent im Jahre 1810 als Gemeiner nach Spanien marschirte und seitdem verschollen ist. Sein hinterbliebenes Vermögen besteht jetzt in 221 Rthlr. 5 gr. 3 pf.; 3) der Tuchmachergeselle und Musketier bei dem vormaligen k. sächs. Infanterie-Regimente v. Rechten, Karl August Roth aus Werdau, welcher seit 1810 nichts von sich hören lassen. Derselbe hat 50 Rthl. angewiesene Kaufgelder bei seinem Bruder, Meister David Roth, hier zu fordern; so wie 4) der Tuchknappe Johann Friedrich Eckardt aus Werdau, welcher in einem k. preuß. Cuirassierregiment als Gemeiner sich befunden haben soll, und über dessen Leben seit der Leipziger Schlacht eine Nachricht nicht eingegangen ist. Er besitzt 62 Rthlr., mütterliches Erbtheil. Auch haftet 5) auf dem in der hiesigen Neustadt gelegenen Wohnhause, welches gegenwärtig der Getreidehändler Melchior Roth besitzt, aus Johann Georg Leonhard Seydels Hauskaufe vom 28 October 1765 eine Hypothek wegen 51 Meißnische Gulden 17 gr. 6 pf., welche a) Meister Balthasar Göldnern jun. mit 12 fl. 6 gr.; b) Hrn. Gottfried Leonhard mit 16 fl.; c) Hrn. Ludwig Anton Benedict Scharnwebern mit 3 fl. 14 gr.; d) Meister Johann Georg Dixen mit 4 fl. 12 gr.; e) Meister Michael Jänigen mit 1 fl. 13 gr.; und f) Meister Michael Ludwigen mit 13 fl. 14 gr. 6 pf., sämmtlich in Werdau, ut supra, angewiesen sind. Gerichts wegen werden nun hiermit die vorgenannten Abwesenden und hypothekarischen Gläubiger oder deren Erben, so wie alle, die als Gläubiger oder aus sonst einem Rechtsgrunde Ansprüche auf das Vermögen der Abwesenden und auf die unter Nr. 5 a-f verzeichneten Summen zu haben glauben, öffentlich und peremtorisch vorgeladen, den 13 October 1840 zu rechter Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, sich sowohl für ihre Person als auch zur Sache selbst hinlänglich zu legitimiren, und ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß außerdem die genannten Abwesenden für todt erklärt, die übrigen Interessenten aber für präcludirt und sowohl aller Ansprüche als auch der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, gehörig anzuzeigen und zu bescheinigen, darüber binnen 6 Wochen mit dem Contradictor rechtlich zu verfahren und zu beschließen, sodann aber den 24 November 1840 der Inrotulation der Acten zum Spruch Rechtens, und endlich den 29 December 1840 der Publication des gesprochenen Urtels, welches Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu versehen. Auswärtige haben zu Annahme von Ladungen an dem Orte des Gerichts Bevollmächtigte bei 5 Rthlr. Strafe zu bestellen. Werdau im Königreich Sachsen, den 10 April 1840. Das königliche Gericht daselbst. Ludwig Wolf, Justitiar. vdt. Actuar Wilisch. [1466-68] Concurs Eröffnung. Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen. Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden. Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert, bis 8 Mai d. J. die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf den 9 Mai d. J., um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden. Braunau, am 22 März 1840. Eggmüller, Bürgermeister. Haala, Synd. [1440] Bekanntmachung. Der Reservist August Erdmann Weymann, geboren zu Berlin den 9 April 1811, und den 30 März 1834 von der 2ten Compagnie des 23sten Infanterie-Regiments zur Reserve entlassen, hat sich heimlich von hier entfernt, ohne der Landwehr-Behörde von seinem jetzigen Aufenthalte Kenntniß zu geben. Demselben wird daher hierdurch der Befehl ertheilt binnen drei Monaten, und spätestens bis zum 15 Julius d. J., hierher zurückzukehren, sich bei dem Commandeur des 20sten Landwehr-Regiments zu melden und über seine heimliche Entfernung sich zu rechtfertigen, widrigenfalls er als Deserteur verfolgt und das weiter Gesetzliche gegen ihn veranlaßt werden wird. Berlin, den 8 April 1840. Königl. Commando der 6ten Landwehr-Brigade.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 113. Augsburg, 22. April 1840, S. 0902. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_113_18400422/14>, abgerufen am 21.11.2024.