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Allgemeine Zeitung. Nr. 115. Augsburg, 24. April 1840.

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noch erhalten. Ein deßfallsiger Antrag in 2ter Kammer ist bis zur dritten Berathung der Verfassung hinausgeschoben. Von den einzelnen Beschlüssen der Ständeversammlung, namentlich der zweiten Kammer, wäre allenfalls des Beschlusses zu erwähnen, der vor einigen Tagen mit 22 gegen 17 Stimmen gefaßt wurde, nämlich daß den Ständen das unbedingte Zustimmungsrecht zu den Gesetzen zustehen sollte. (Die Verfassung von 1819 gibt ihnen nur das Recht der Zuratheziehung, das Staatsgrundgesetz das der Zustimmung, der Entwurf des letztern aber mit Restrictionen, welche es fast annullirten.) Jenes Beschlusses mag erwähnt werden, nicht weil er überhaupt an und für sich von Bedeutung wäre, sondern weil die Mitglieder 2ter Kammer großes Gewicht darauf zu legen scheinen. Daß die Regierung trotz der Restrictionen des Entwurfs das unbedingte Zustimmungsrecht ganz wie im Staatsgrundgesetz werde zugestehen müssen, war längst klar - nicht des Landes und der 2ten Kammer, sondern lediglich der ersten Kammer wegen. Denn für diese und deren Interessen ist jenes Recht eine wahre Lebensfrage, und man wußte längst, daß sich die erste Kammer dieses Recht nicht würde nehmen lassen, wie sie denn auch in ihren Berathungen statt ausdrücklich und mit großen Worten ein "unbedingtes Zustimmungsrecht" zu fordern, die Restrictionen, mit welchen der Entwurf jenes Recht umwickelt hatte, aus der Verfassung hinausvotirte, und dadurch das "unbedingte Zustimmungsrecht" gewann. In 2ter Kammer ward ein ausdrücklicher Antrag darauf gestellt, und von Hofrath Klenze u. A. m. mit anscheinender Erbitterung bekämpft. Bei der Abstimmung ging indeß der Antrag, wie bemerkt, mit einigen Stimmen Mehrheit durch. Viele Mitglieder der 2ten Kammer, denen die Rolle, welche sie darin spielten, zumal dem immer wachsenden Widerstande außerhalb der Kammer gegenüber, doch anfing etwas unbehaglich zu werden (zumal die Bewohner der Residenz gegen Deputirte durchaus nicht die Verehrung an den Tag legen, deren dieselben in andern Ländern genießen, wo der leidige Liberalismus tiefere Wurzeln geschlagen) - viele Mitglieder 2ter Kammer, von denen zu befürchten stand, daß sie aus den Osterferien nicht wieder zu den ständischen Geschäften zurückkehren würden, haben durch dieses Votum eine früher nicht gehabte Ueberzeugung und Bewußtseyn der eigenen Selbstständigkeit gewonnen, und gehen jetzt mit größerer Zufriedenheit über sich und ihre Rolle in die Ferien, aus denen sie nun auch ohne Zweifel nach Ostern zu den ständischen Geschäften zurückkehren werden. Das Cabinet hat daher jenes Votum vermuthlich gar nicht ungern gesehen - und das ist wohl die wahre und richtige Bedeutung desselben. - Was die Verfassung, wie sie aus der demnächstigen Berathung hervorgehen wird, im Allgemeinen betrifft, so ist wohl das Eine klar, daß sie das Ultimatum des Cabinets ist, und daß daher weder eine stärkere Opposition in 2ter Kammer größere Concessionen zu gewinnen im Stande seyn würde, noch auch in dem Falle, daß noch weniger Opposition in 2ter Kammer wäre als etwa da ist, die Verfassung darum auch weniger Concessionen enthalten werde. Das wissen auch die renitenten Corporationen recht gut, und können sich schon um deßwillen darüber beruhigen, daß sie keine Deputirten geschickt haben.

Schweden.

Bei Gelegenheit des im Conseil gefaßten Entschlusses, die Herabsetzung des Ausfuhrzolls auf das Stangeneisen betreffend, entwickelte der König in einer besondern vor dem Protokoll des Staatsraths gehaltenen Rede die Beweggründe zu dieser Maaßregel, worunter der vorzüglichste war, daß der Preis per Schiffpfund Stangeneisen seit vorigem Jahr um zwei Reichsthaler gefallen ist. Es heißt darin unter Anderem: "Als erster Wächter über die Interessen Aller, geziemt es mir dieselben zu vertheidigen, und den financiellen Zerrüttungen zu steuern, worunter seit mehreren Jahren die mächtigsten Staaten gelitten haben." Diese Rede ist in der Staatszeitung in extenso mitgetheilt. Hierüber haben nun die "großen" Zeitungen (Aftonbladet und Dagligt Allehanda) laute Klagen erhoben. Sie betrachten es als einen Beleg, daß die Mitglieder des Staatsraths als Nullen anzusehen seyen, indem ihnen der König seinen Entschluß kund gebe, ohne ihre Meinungsäußerung abzuwarten. "Ein hübscher Anfang einer Ministerialregierung!" sagt Dagligt Allehanda. Jedem Unbefangenen leuchtet es indessen ein, daß, obgleich der erwähnte Entschluß von dem König selbst veranlaßt, motivirt und gefaßt wurde, ein solches Verhältniß durchaus nicht vorherrschend seyn könne. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Darstellung eines Berichterstatters der Entschließung überhaupt vorangehe und vorangehen müsse, wenn gleich hier eine Ausnahme stattgefunden. Allein um das, was hinter allem diesem eigentlich steckt, zu verstehen, muß man wissen, daß sobald die Staatszeitung die erste Nachricht von der Zollherabsetzung mitgetheilt hatte, Dagligt Allehanda diese wohlthätige Maaßregel dem Einflusse des Grafen Posse zuschrieb. Abends theilte dann die Staatszeitung obenerwähnte Rede mit. Ein solches Dementi konnte Dagligt Allehanda nicht ertragen. Aftonbladet nahm Partei für seinen Collegen, und daher der ganze Lärm. - Der Entwurf des Finanzausschusses zur Regulirung der Gehaltsbeträge der neuen referirenden Staatsräthe oder Minister, wie sie insgemein genannt werden, ist von allen Reichsständen mit vielen und eingreifenden Anmerkungen zurückverwiesen worden, worunter diejenigen des Grafen Anckarswärd beim Adel und des Hrn. Petre im Bürgerstande sich durch die Bitterkeit ihrer Ausfälle gegen das bisherige Regierungspersonal besonders auszeichnen. Graf Anckarswärd bemerkte, es sollte wenigstens Ein verständiger Bauer in den Staatsrath des Königs aufgenommen werden, damit auch dieser Stand seinen Repräsentanten daselbst habe. Hr. Petre berechnete, daß, wenn der vorgeschlagene Gehalt festgesetzt würde, jedes Mitglied des Staatsraths für jeglichesmal, daß es in die Rathskammer träte, eine Belohnung von 125 Rthlrn. erhielte. Uebrigens trug Hr. Petre darauf an, daß bevor irgend ein Entschluß hinsichtlich der Besoldung gefaßt werde, die Stände zuerst von der Regierung einen vollständigen Entwurf der Organisation der verschiedenen Staatsdepartements verlangen sollten, damit das Personal der Beamten nicht allzu zahlreich werde. Bekanntlich hat der König erklärt, er wolle seine schließliche Gutheißung der neuen Organisirung des Staatsraths nicht eher geben, als bis die Stände den neuen Beamten einen anständigen Gehalt angewiesen hätten. Da nun das Gutachten des Finanzausschusses zurückgewiesen worden, also neue Ueberlegungen im Ausschusse statthaben müssen, steht es noch im weiten Felde, wie bald diese Frage abgemacht werden kann. - Nachdem das Commerzcollegium amtlich einberichtet, daß im Mittelmeer Caper erschienen, und schon mehrere Fahrzeuge verfolgt haben, hat der König, besonders durch eine Bittschrift der Handelssocietät zu Gothenburg dazu veranlaßt, die schleunige Ausrüstung von zwei Kriegsgoeletten anbefohlen, um zur Beschützung der schwedischen und norwegischen Handelsfahrzeuge im Mittelmeer auszulaufen.

Oesterreich.

Der regierende Herzog Adolf von Nassau wird erst Ende Mai Wien verlassen. - Man spricht von einer bevorstehenden Abänderung in der Eintheilung der Länder der österreichischen Monarchie hinsichtlich der Finanzverwaltung.

noch erhalten. Ein deßfallsiger Antrag in 2ter Kammer ist bis zur dritten Berathung der Verfassung hinausgeschoben. Von den einzelnen Beschlüssen der Ständeversammlung, namentlich der zweiten Kammer, wäre allenfalls des Beschlusses zu erwähnen, der vor einigen Tagen mit 22 gegen 17 Stimmen gefaßt wurde, nämlich daß den Ständen das unbedingte Zustimmungsrecht zu den Gesetzen zustehen sollte. (Die Verfassung von 1819 gibt ihnen nur das Recht der Zuratheziehung, das Staatsgrundgesetz das der Zustimmung, der Entwurf des letztern aber mit Restrictionen, welche es fast annullirten.) Jenes Beschlusses mag erwähnt werden, nicht weil er überhaupt an und für sich von Bedeutung wäre, sondern weil die Mitglieder 2ter Kammer großes Gewicht darauf zu legen scheinen. Daß die Regierung trotz der Restrictionen des Entwurfs das unbedingte Zustimmungsrecht ganz wie im Staatsgrundgesetz werde zugestehen müssen, war längst klar – nicht des Landes und der 2ten Kammer, sondern lediglich der ersten Kammer wegen. Denn für diese und deren Interessen ist jenes Recht eine wahre Lebensfrage, und man wußte längst, daß sich die erste Kammer dieses Recht nicht würde nehmen lassen, wie sie denn auch in ihren Berathungen statt ausdrücklich und mit großen Worten ein „unbedingtes Zustimmungsrecht“ zu fordern, die Restrictionen, mit welchen der Entwurf jenes Recht umwickelt hatte, aus der Verfassung hinausvotirte, und dadurch das „unbedingte Zustimmungsrecht“ gewann. In 2ter Kammer ward ein ausdrücklicher Antrag darauf gestellt, und von Hofrath Klenze u. A. m. mit anscheinender Erbitterung bekämpft. Bei der Abstimmung ging indeß der Antrag, wie bemerkt, mit einigen Stimmen Mehrheit durch. Viele Mitglieder der 2ten Kammer, denen die Rolle, welche sie darin spielten, zumal dem immer wachsenden Widerstande außerhalb der Kammer gegenüber, doch anfing etwas unbehaglich zu werden (zumal die Bewohner der Residenz gegen Deputirte durchaus nicht die Verehrung an den Tag legen, deren dieselben in andern Ländern genießen, wo der leidige Liberalismus tiefere Wurzeln geschlagen) – viele Mitglieder 2ter Kammer, von denen zu befürchten stand, daß sie aus den Osterferien nicht wieder zu den ständischen Geschäften zurückkehren würden, haben durch dieses Votum eine früher nicht gehabte Ueberzeugung und Bewußtseyn der eigenen Selbstständigkeit gewonnen, und gehen jetzt mit größerer Zufriedenheit über sich und ihre Rolle in die Ferien, aus denen sie nun auch ohne Zweifel nach Ostern zu den ständischen Geschäften zurückkehren werden. Das Cabinet hat daher jenes Votum vermuthlich gar nicht ungern gesehen – und das ist wohl die wahre und richtige Bedeutung desselben. – Was die Verfassung, wie sie aus der demnächstigen Berathung hervorgehen wird, im Allgemeinen betrifft, so ist wohl das Eine klar, daß sie das Ultimatum des Cabinets ist, und daß daher weder eine stärkere Opposition in 2ter Kammer größere Concessionen zu gewinnen im Stande seyn würde, noch auch in dem Falle, daß noch weniger Opposition in 2ter Kammer wäre als etwa da ist, die Verfassung darum auch weniger Concessionen enthalten werde. Das wissen auch die renitenten Corporationen recht gut, und können sich schon um deßwillen darüber beruhigen, daß sie keine Deputirten geschickt haben.

Schweden.

Bei Gelegenheit des im Conseil gefaßten Entschlusses, die Herabsetzung des Ausfuhrzolls auf das Stangeneisen betreffend, entwickelte der König in einer besondern vor dem Protokoll des Staatsraths gehaltenen Rede die Beweggründe zu dieser Maaßregel, worunter der vorzüglichste war, daß der Preis per Schiffpfund Stangeneisen seit vorigem Jahr um zwei Reichsthaler gefallen ist. Es heißt darin unter Anderem: „Als erster Wächter über die Interessen Aller, geziemt es mir dieselben zu vertheidigen, und den financiellen Zerrüttungen zu steuern, worunter seit mehreren Jahren die mächtigsten Staaten gelitten haben.“ Diese Rede ist in der Staatszeitung in extenso mitgetheilt. Hierüber haben nun die „großen“ Zeitungen (Aftonbladet und Dagligt Allehanda) laute Klagen erhoben. Sie betrachten es als einen Beleg, daß die Mitglieder des Staatsraths als Nullen anzusehen seyen, indem ihnen der König seinen Entschluß kund gebe, ohne ihre Meinungsäußerung abzuwarten. „Ein hübscher Anfang einer Ministerialregierung!“ sagt Dagligt Allehanda. Jedem Unbefangenen leuchtet es indessen ein, daß, obgleich der erwähnte Entschluß von dem König selbst veranlaßt, motivirt und gefaßt wurde, ein solches Verhältniß durchaus nicht vorherrschend seyn könne. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Darstellung eines Berichterstatters der Entschließung überhaupt vorangehe und vorangehen müsse, wenn gleich hier eine Ausnahme stattgefunden. Allein um das, was hinter allem diesem eigentlich steckt, zu verstehen, muß man wissen, daß sobald die Staatszeitung die erste Nachricht von der Zollherabsetzung mitgetheilt hatte, Dagligt Allehanda diese wohlthätige Maaßregel dem Einflusse des Grafen Posse zuschrieb. Abends theilte dann die Staatszeitung obenerwähnte Rede mit. Ein solches Dementi konnte Dagligt Allehanda nicht ertragen. Aftonbladet nahm Partei für seinen Collegen, und daher der ganze Lärm. – Der Entwurf des Finanzausschusses zur Regulirung der Gehaltsbeträge der neuen referirenden Staatsräthe oder Minister, wie sie insgemein genannt werden, ist von allen Reichsständen mit vielen und eingreifenden Anmerkungen zurückverwiesen worden, worunter diejenigen des Grafen Anckarswärd beim Adel und des Hrn. Petre im Bürgerstande sich durch die Bitterkeit ihrer Ausfälle gegen das bisherige Regierungspersonal besonders auszeichnen. Graf Anckarswärd bemerkte, es sollte wenigstens Ein verständiger Bauer in den Staatsrath des Königs aufgenommen werden, damit auch dieser Stand seinen Repräsentanten daselbst habe. Hr. Petre berechnete, daß, wenn der vorgeschlagene Gehalt festgesetzt würde, jedes Mitglied des Staatsraths für jeglichesmal, daß es in die Rathskammer träte, eine Belohnung von 125 Rthlrn. erhielte. Uebrigens trug Hr. Petre darauf an, daß bevor irgend ein Entschluß hinsichtlich der Besoldung gefaßt werde, die Stände zuerst von der Regierung einen vollständigen Entwurf der Organisation der verschiedenen Staatsdepartements verlangen sollten, damit das Personal der Beamten nicht allzu zahlreich werde. Bekanntlich hat der König erklärt, er wolle seine schließliche Gutheißung der neuen Organisirung des Staatsraths nicht eher geben, als bis die Stände den neuen Beamten einen anständigen Gehalt angewiesen hätten. Da nun das Gutachten des Finanzausschusses zurückgewiesen worden, also neue Ueberlegungen im Ausschusse statthaben müssen, steht es noch im weiten Felde, wie bald diese Frage abgemacht werden kann. – Nachdem das Commerzcollegium amtlich einberichtet, daß im Mittelmeer Caper erschienen, und schon mehrere Fahrzeuge verfolgt haben, hat der König, besonders durch eine Bittschrift der Handelssocietät zu Gothenburg dazu veranlaßt, die schleunige Ausrüstung von zwei Kriegsgoeletten anbefohlen, um zur Beschützung der schwedischen und norwegischen Handelsfahrzeuge im Mittelmeer auszulaufen.

Oesterreich.

Der regierende Herzog Adolf von Nassau wird erst Ende Mai Wien verlassen. – Man spricht von einer bevorstehenden Abänderung in der Eintheilung der Länder der österreichischen Monarchie hinsichtlich der Finanzverwaltung.

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Daß die Regierung trotz der Restrictionen des Entwurfs das unbedingte Zustimmungsrecht ganz wie im Staatsgrundgesetz werde zugestehen müssen, war längst klar – nicht des Landes und der 2ten Kammer, sondern lediglich der ersten Kammer wegen. Denn für diese und deren Interessen ist jenes Recht eine wahre Lebensfrage, und man wußte längst, daß sich die erste Kammer dieses Recht nicht würde nehmen lassen, wie sie denn auch in ihren Berathungen statt ausdrücklich und mit großen Worten ein „unbedingtes Zustimmungsrecht“ zu fordern, die Restrictionen, mit welchen der Entwurf jenes Recht umwickelt hatte, aus der Verfassung hinausvotirte, und dadurch das „unbedingte Zustimmungsrecht“ gewann. In 2ter Kammer ward ein ausdrücklicher Antrag darauf gestellt, und von Hofrath Klenze u. A. m. mit anscheinender Erbitterung bekämpft. Bei der Abstimmung ging indeß der Antrag, wie bemerkt, mit einigen Stimmen Mehrheit durch. Viele Mitglieder der 2ten Kammer, denen die Rolle, welche sie darin spielten, zumal dem immer wachsenden Widerstande außerhalb der Kammer gegenüber, doch anfing etwas unbehaglich zu werden (zumal die Bewohner der Residenz gegen Deputirte durchaus nicht die Verehrung an den Tag legen, deren dieselben in andern Ländern genießen, wo der leidige Liberalismus tiefere Wurzeln geschlagen) – viele Mitglieder 2ter Kammer, von denen zu befürchten stand, daß sie aus den Osterferien nicht wieder zu den ständischen Geschäften zurückkehren würden, haben durch dieses Votum eine früher nicht gehabte Ueberzeugung und Bewußtseyn der eigenen Selbstständigkeit gewonnen, und gehen jetzt mit größerer Zufriedenheit über sich und ihre Rolle in die Ferien, aus denen sie nun auch ohne Zweifel nach Ostern zu den ständischen Geschäften zurückkehren werden. Das Cabinet hat daher jenes Votum vermuthlich gar nicht ungern gesehen – und das ist wohl die wahre und richtige Bedeutung desselben. – Was die Verfassung, wie sie aus der demnächstigen Berathung hervorgehen wird, im Allgemeinen betrifft, so ist wohl das Eine klar, daß sie das Ultimatum des Cabinets ist, und daß daher weder eine stärkere Opposition in 2ter Kammer größere Concessionen zu gewinnen im Stande seyn würde, noch auch in dem Falle, daß noch weniger Opposition in 2ter Kammer wäre als etwa da ist, die Verfassung darum auch weniger Concessionen enthalten werde. Das wissen auch die renitenten Corporationen recht gut, und können sich schon um deßwillen darüber beruhigen, daß sie keine Deputirten geschickt haben. Schweden. _ Stockholm, 10 April. Bei Gelegenheit des im Conseil gefaßten Entschlusses, die Herabsetzung des Ausfuhrzolls auf das Stangeneisen betreffend, entwickelte der König in einer besondern vor dem Protokoll des Staatsraths gehaltenen Rede die Beweggründe zu dieser Maaßregel, worunter der vorzüglichste war, daß der Preis per Schiffpfund Stangeneisen seit vorigem Jahr um zwei Reichsthaler gefallen ist. Es heißt darin unter Anderem: „Als erster Wächter über die Interessen Aller, geziemt es mir dieselben zu vertheidigen, und den financiellen Zerrüttungen zu steuern, worunter seit mehreren Jahren die mächtigsten Staaten gelitten haben.“ Diese Rede ist in der Staatszeitung in extenso mitgetheilt. Hierüber haben nun die „großen“ Zeitungen (Aftonbladet und Dagligt Allehanda) laute Klagen erhoben. Sie betrachten es als einen Beleg, daß die Mitglieder des Staatsraths als Nullen anzusehen seyen, indem ihnen der König seinen Entschluß kund gebe, ohne ihre Meinungsäußerung abzuwarten. „Ein hübscher Anfang einer Ministerialregierung!“ sagt Dagligt Allehanda. Jedem Unbefangenen leuchtet es indessen ein, daß, obgleich der erwähnte Entschluß von dem König selbst veranlaßt, motivirt und gefaßt wurde, ein solches Verhältniß durchaus nicht vorherrschend seyn könne. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Darstellung eines Berichterstatters der Entschließung überhaupt vorangehe und vorangehen müsse, wenn gleich hier eine Ausnahme stattgefunden. Allein um das, was hinter allem diesem eigentlich steckt, zu verstehen, muß man wissen, daß sobald die Staatszeitung die erste Nachricht von der Zollherabsetzung mitgetheilt hatte, Dagligt Allehanda diese wohlthätige Maaßregel dem Einflusse des Grafen Posse zuschrieb. Abends theilte dann die Staatszeitung obenerwähnte Rede mit. Ein solches Dementi konnte Dagligt Allehanda nicht ertragen. Aftonbladet nahm Partei für seinen Collegen, und daher der ganze Lärm. – Der Entwurf des Finanzausschusses zur Regulirung der Gehaltsbeträge der neuen referirenden Staatsräthe oder Minister, wie sie insgemein genannt werden, ist von allen Reichsständen mit vielen und eingreifenden Anmerkungen zurückverwiesen worden, worunter diejenigen des Grafen Anckarswärd beim Adel und des Hrn. Petre im Bürgerstande sich durch die Bitterkeit ihrer Ausfälle gegen das bisherige Regierungspersonal besonders auszeichnen. Graf Anckarswärd bemerkte, es sollte wenigstens Ein verständiger Bauer in den Staatsrath des Königs aufgenommen werden, damit auch dieser Stand seinen Repräsentanten daselbst habe. Hr. Petre berechnete, daß, wenn der vorgeschlagene Gehalt festgesetzt würde, jedes Mitglied des Staatsraths für jeglichesmal, daß es in die Rathskammer träte, eine Belohnung von 125 Rthlrn. erhielte. Uebrigens trug Hr. Petre darauf an, daß bevor irgend ein Entschluß hinsichtlich der Besoldung gefaßt werde, die Stände zuerst von der Regierung einen vollständigen Entwurf der Organisation der verschiedenen Staatsdepartements verlangen sollten, damit das Personal der Beamten nicht allzu zahlreich werde. Bekanntlich hat der König erklärt, er wolle seine schließliche Gutheißung der neuen Organisirung des Staatsraths nicht eher geben, als bis die Stände den neuen Beamten einen anständigen Gehalt angewiesen hätten. Da nun das Gutachten des Finanzausschusses zurückgewiesen worden, also neue Ueberlegungen im Ausschusse statthaben müssen, steht es noch im weiten Felde, wie bald diese Frage abgemacht werden kann. – Nachdem das Commerzcollegium amtlich einberichtet, daß im Mittelmeer Caper erschienen, und schon mehrere Fahrzeuge verfolgt haben, hat der König, besonders durch eine Bittschrift der Handelssocietät zu Gothenburg dazu veranlaßt, die schleunige Ausrüstung von zwei Kriegsgoeletten anbefohlen, um zur Beschützung der schwedischen und norwegischen Handelsfahrzeuge im Mittelmeer auszulaufen. Oesterreich. _ Wien, 19 April. Der regierende Herzog Adolf von Nassau wird erst Ende Mai Wien verlassen. – Man spricht von einer bevorstehenden Abänderung in der Eintheilung der Länder der österreichischen Monarchie hinsichtlich der Finanzverwaltung.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 115. Augsburg, 24. April 1840, S. 0919. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_115_18400424/7>, abgerufen am 23.11.2024.