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Allgemeine Zeitung. Nr. 119. Augsburg, 28. April 1840.

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Gegenstände seyn, welche sie bei dem Könige und bei den Reichsständen durchzusetzen haben werden. Die Fabrikherren in der Stadt Norrköping (dem eigentlichen Hauptsitze der schwedischen Tuchfabriken) sind darüber so allarmirt worden, daß sie schon eine Deputation an den König abgesandt haben, um die drohende Gefahr abzuwenden. Diese Deputation hatte vor einigen Tagen ihre Audienz. Die Antwort des Königs war in allgemeinen Ausdrücken, schien aber doch den Fabricanten mehr Hoffnung einzuflößen, als man erwartet hatte. Bleiben die Minister ihren früheren Ansichten treu, und gelingt es ihnen diese durchzusetzen, so dürfte eine solche Veränderung in dem schwedischen Handelssysteme nicht ohne Folge für deutsche Fabriken seyn, welche dann hier einen vortheilhafteren, ausgedehnteren und ehrenhafteren Markt finden würden, als ihnen bisher der Schleichhandel auf der Südküste Schwedens geöffnet hat. Da die persönlichen Gesinnungen des Königs der Handelsfreiheit bisher nichts weniger als günstig gewesen sind, so könnte die Ernennung jener beiden Minister in dieser Beziehung als eine Concession betrachtet werden, wäre nicht in der That der wahre Grund der Ernennung ein anderer, den ich schon oben zum Theil erklärt habe. Inzwischen bemüht man sich, die eingetretene Veränderung als ungeheuer darzustellen. Einige wollen schon aus dem Grafen Posse einen neuen Thiers machen, der den Satz "le roi regne et ne gouverne pas" auch hier durchzusetzen suche, und die Svenska Minerva warnt bereits vor den Gefahren seiner vermeintlichen Omnipotenz. Was nun das erste betrifft, so würde allerdings der Graf in einem solchen Bestreben, wenn er es vorhätte, auf unbedingte Unterstützung von dem Aftonbladet und Dagligt Allehanda, den blinden Nachbetern der französischen Journalweisheit, rechnen können, welche sicherlich bereit wären, dafür allen sonstigen Gebrechen gegenüber durch die Finger zu sehen; allein um einen Thiers zu spielen, muß man Thiers' Talente besitzen, und ohne hier Talente in Abrede zu stellen, die man vielleicht nur noch nicht Gelegenheit gehabt, kennen zu lernen, geht aus dem schon oben Angeführten hinlänglich hervor, daß die Stellung des Grafen, zumal als Staatsminister der Justiz, gar zu schwankend seyn muß, um eine solche Rolle zu übernehmen. Und was den Schrecken der Aristokraten in der Svenska Minerva anbelangt, ist es nicht unwahrscheinlich, daß er nur eine Kriegslist, eine simulirte Attake sey, um den Oppositionsgeist der liberalen Zeitungen zu Vertheidigung der neuen Minister aufzureizen, was denn auch nicht übel zu gelingen scheint. Indessen ist so viel gewiß, daß von den bis jetzt ernannten Ministern Graf Posse der einflußreichste ist, und daß er versucht hat in Bezug auf die noch bevorstehenden Ernennungen gewisse Bedingungen zu stellen, welche indeß mehr negativ, als positiv sind, mehr durch persönliche Aversionen, als durch Sympathien eingeflößt, wie denn z. B., daß der Ex-Staatsrath Frhr. v. Schulzenheim nicht beibehalten werde etc.

Oesterreich.

Privatmittheilungen aus Preßburg zufolge berieth die Magnatentafel am 10 d. den 4 und 5 §. des 3 Nunciums der Ständetafel in der obschwebenden Frage über die gemischten Ehen. Der Antrag des Judex Curiae zum 4ten §.: daß jene gemischten Ehen, welche bisher vor einem katholischen Priester, aber ohne dessen Einsegung geschlossen wurden, für gültig zu erklären seyen, ward von der Majorität der Magnaten und Bischöfe angenommen. Der 5te §., welcher den Gesetzvorschlag betrifft, daß die Trauung von einem protestantischen Seelsorger zu geschehen habe, falls bei einer gemischten Ehe der Bräutigam sich zur protestantischen Confession bekenne, erhielt gleichfalls durch Stimmenmehrheit Annahme. Die Grafen Erdödy und Viczay hatten jedoch erinnert, daß dieser Gesetzvorschlag dem Gesetze 26: 1791 gemäß wohl erst dann könne angenommen werden, wenn der Clerus erklärt habe, daß die Einsegnung des katholischen Priesters bei gemischten Ehen nicht unumgänglich nothwendig sey. Auf dieses hin äußerte der Primas, nicht eingesegnete Ehen seyen zwar nicht in kirchlicher Hinsicht, doch aber in politischer als gültig zu betrachten; übrigens schlage er vor, daß die Trauung bei gemischten Ehen durch einen protestantischen Seelsorger nur dann geschehen soll, wenn der katholische Theil und der katholische Priester erklärt haben werden, damit einverstanden zu seyn. Diesem Vorschlage pflichteten alle Bischöfe bei. - In der Reichstagssitzung vom 11 d. wurden drei Repräsentationen sammt den betreffenden Gesetzentwürfen Sr. Maj. dem Kaiser und Könige unterbreitet. Die 1ste betrifft das Urbarium, wegen dessen gebeten wird, den bei den Urbarialgesetzartikeln von 1832 36 seither zugesetzten Erweiterungen und Modificationen die allerhöchste Bestätigung zu verleihen. Die 2te enthält die gleiche Bitte für den über das Erbrecht der Unterthanen verfaßten Gesetzentwurf. In der 3ten auf den 2ten Punkt der königlichen Proposition wegen Verpflegung und Bequartirung des Militärs sich beziehend wird Se. Maj. um Ernennung einer Reichsdeputation gebeten, welche mit den Allerhöchst angeordneten Militär- und Aerarial-Individuen über gesetzliche Verpflegung und Bewohnung des Militärs Verträge einleiten und diese auf die Casernen in Hinsicht der Localitäten und der Erhaltung der Gebäude ausdehnen, ihre Meinung aber zunächst Se. kaiserl. Hoh. dem Erzherzog Reichspalatin unterbreiten soll, um sie sodann den Landesgerichtsbarkeiten mitzutheilen, damit den künftigen Landtagsdeputirten, für definitive Entscheidung dieses Gegenstandes, beim nächsten Landtag Instructionen ertheilt werden können.

Griechenland.

Am 6 d. (25 März a. St.) wurde hier der Jahrestag des Ausbruchs der Revolution durch ein Tedeum in der Hauptkirche, dem auch II. MM. beizuwohnen geruhten, und Abends durch eine fast allgemeine Erleuchtung der Stadt, festlich begangen. Die Blätter machen darauf aufmerksam, daß von dem diplomatischen Corps die Repräsentanten von Rußland, Oesterreich und Preußen in der Kirche nicht zugegen waren; die Gesandten von England, Frankreich, Bayern, Belgien und Schweden hatten sich eingefunden. Einige Tage vorher war der Prinz der Niederlande nach Smyrna abgesegelt, und dagegen der Erzherzog Friederich von Oesterreich mit dem Admiral Bandiera im Piräeus eingetroffen. Dem hohen Gaste zu Ehren hat unser Hof, da die Fastenzeit keine andern Vergnügungen gestattet, mehrere Landpartien veranstaltet; zuletzt gestern nach Phyle. - Ueber den so vielbesprochenen Handelsvertrag mit der Pforte verlautet noch nichts Sicheres; es heißt, daß der König die von Hrn. Zographos dem Divan gemachten Zugeständnisse zu groß finde und Bedenken trage, den Tractat zu ratificiren. Auch erklärt sich die öffentliche Stimme entschieden dagegen, daß die hellenischen Unterthanen in der Türkei nicht, wie andere Nationen, unter der Gerichtsbarkeit ihrer Gesandtschaft stehen, sondern den türkischen Gerichten unterworfen seyn sollen; und man will die gerühmte Bereitwilligkeit des russischen Botschafters bei der Pforte, zur Vermittelung eines solchen Vertrages mitzuwirken, zum Theil etwas seltsam finden. Gewiß ist es den Griechen nicht zu verargen, wenn sie nicht Lust haben, die ersten zu seyn, welche die Unparteilichkeit und Humanität der neuen türkischen Institutionen an ihrer Haut erproben. Hr. Zographos hat auch noch die für Griechenland so wichtige Küstenschifffahrt geopfert, so daß die Annahme des Tractats auch unserer Handelsmarine empfindlichen Nachtheil zufügen würde. - Im Innern gibt es nichts Neues, als daß im Peloponnes viele Räuber ihr Unwesen treiben. Die erwarteten Modificationen in der Eintheilung und Verwaltung der Eparchien scheinen wieder verschoben worden zu seyn. Der Eindruck dieser Verzögerung auf die öffentliche Stimmung ist wenig günstig.

Aegypten.

Der diplomatische Verkehr des brittischen und des russischen Generalconsuls mit Mehemed Al

Gegenstände seyn, welche sie bei dem Könige und bei den Reichsständen durchzusetzen haben werden. Die Fabrikherren in der Stadt Norrköping (dem eigentlichen Hauptsitze der schwedischen Tuchfabriken) sind darüber so allarmirt worden, daß sie schon eine Deputation an den König abgesandt haben, um die drohende Gefahr abzuwenden. Diese Deputation hatte vor einigen Tagen ihre Audienz. Die Antwort des Königs war in allgemeinen Ausdrücken, schien aber doch den Fabricanten mehr Hoffnung einzuflößen, als man erwartet hatte. Bleiben die Minister ihren früheren Ansichten treu, und gelingt es ihnen diese durchzusetzen, so dürfte eine solche Veränderung in dem schwedischen Handelssysteme nicht ohne Folge für deutsche Fabriken seyn, welche dann hier einen vortheilhafteren, ausgedehnteren und ehrenhafteren Markt finden würden, als ihnen bisher der Schleichhandel auf der Südküste Schwedens geöffnet hat. Da die persönlichen Gesinnungen des Königs der Handelsfreiheit bisher nichts weniger als günstig gewesen sind, so könnte die Ernennung jener beiden Minister in dieser Beziehung als eine Concession betrachtet werden, wäre nicht in der That der wahre Grund der Ernennung ein anderer, den ich schon oben zum Theil erklärt habe. Inzwischen bemüht man sich, die eingetretene Veränderung als ungeheuer darzustellen. Einige wollen schon aus dem Grafen Posse einen neuen Thiers machen, der den Satz „le roi règne et ne gouverne pas“ auch hier durchzusetzen suche, und die Svenska Minerva warnt bereits vor den Gefahren seiner vermeintlichen Omnipotenz. Was nun das erste betrifft, so würde allerdings der Graf in einem solchen Bestreben, wenn er es vorhätte, auf unbedingte Unterstützung von dem Aftonbladet und Dagligt Allehanda, den blinden Nachbetern der französischen Journalweisheit, rechnen können, welche sicherlich bereit wären, dafür allen sonstigen Gebrechen gegenüber durch die Finger zu sehen; allein um einen Thiers zu spielen, muß man Thiers' Talente besitzen, und ohne hier Talente in Abrede zu stellen, die man vielleicht nur noch nicht Gelegenheit gehabt, kennen zu lernen, geht aus dem schon oben Angeführten hinlänglich hervor, daß die Stellung des Grafen, zumal als Staatsminister der Justiz, gar zu schwankend seyn muß, um eine solche Rolle zu übernehmen. Und was den Schrecken der Aristokraten in der Svenska Minerva anbelangt, ist es nicht unwahrscheinlich, daß er nur eine Kriegslist, eine simulirte Attake sey, um den Oppositionsgeist der liberalen Zeitungen zu Vertheidigung der neuen Minister aufzureizen, was denn auch nicht übel zu gelingen scheint. Indessen ist so viel gewiß, daß von den bis jetzt ernannten Ministern Graf Posse der einflußreichste ist, und daß er versucht hat in Bezug auf die noch bevorstehenden Ernennungen gewisse Bedingungen zu stellen, welche indeß mehr negativ, als positiv sind, mehr durch persönliche Aversionen, als durch Sympathien eingeflößt, wie denn z. B., daß der Ex-Staatsrath Frhr. v. Schulzenheim nicht beibehalten werde etc.

Oesterreich.

Privatmittheilungen aus Preßburg zufolge berieth die Magnatentafel am 10 d. den 4 und 5 §. des 3 Nunciums der Ständetafel in der obschwebenden Frage über die gemischten Ehen. Der Antrag des Judex Curiae zum 4ten §.: daß jene gemischten Ehen, welche bisher vor einem katholischen Priester, aber ohne dessen Einsegung geschlossen wurden, für gültig zu erklären seyen, ward von der Majorität der Magnaten und Bischöfe angenommen. Der 5te §., welcher den Gesetzvorschlag betrifft, daß die Trauung von einem protestantischen Seelsorger zu geschehen habe, falls bei einer gemischten Ehe der Bräutigam sich zur protestantischen Confession bekenne, erhielt gleichfalls durch Stimmenmehrheit Annahme. Die Grafen Erdödy und Viczay hatten jedoch erinnert, daß dieser Gesetzvorschlag dem Gesetze 26: 1791 gemäß wohl erst dann könne angenommen werden, wenn der Clerus erklärt habe, daß die Einsegnung des katholischen Priesters bei gemischten Ehen nicht unumgänglich nothwendig sey. Auf dieses hin äußerte der Primas, nicht eingesegnete Ehen seyen zwar nicht in kirchlicher Hinsicht, doch aber in politischer als gültig zu betrachten; übrigens schlage er vor, daß die Trauung bei gemischten Ehen durch einen protestantischen Seelsorger nur dann geschehen soll, wenn der katholische Theil und der katholische Priester erklärt haben werden, damit einverstanden zu seyn. Diesem Vorschlage pflichteten alle Bischöfe bei. – In der Reichstagssitzung vom 11 d. wurden drei Repräsentationen sammt den betreffenden Gesetzentwürfen Sr. Maj. dem Kaiser und Könige unterbreitet. Die 1ste betrifft das Urbarium, wegen dessen gebeten wird, den bei den Urbarialgesetzartikeln von 1832 36 seither zugesetzten Erweiterungen und Modificationen die allerhöchste Bestätigung zu verleihen. Die 2te enthält die gleiche Bitte für den über das Erbrecht der Unterthanen verfaßten Gesetzentwurf. In der 3ten auf den 2ten Punkt der königlichen Proposition wegen Verpflegung und Bequartirung des Militärs sich beziehend wird Se. Maj. um Ernennung einer Reichsdeputation gebeten, welche mit den Allerhöchst angeordneten Militär- und Aerarial-Individuen über gesetzliche Verpflegung und Bewohnung des Militärs Verträge einleiten und diese auf die Casernen in Hinsicht der Localitäten und der Erhaltung der Gebäude ausdehnen, ihre Meinung aber zunächst Se. kaiserl. Hoh. dem Erzherzog Reichspalatin unterbreiten soll, um sie sodann den Landesgerichtsbarkeiten mitzutheilen, damit den künftigen Landtagsdeputirten, für definitive Entscheidung dieses Gegenstandes, beim nächsten Landtag Instructionen ertheilt werden können.

Griechenland.

Am 6 d. (25 März a. St.) wurde hier der Jahrestag des Ausbruchs der Revolution durch ein Tedeum in der Hauptkirche, dem auch II. MM. beizuwohnen geruhten, und Abends durch eine fast allgemeine Erleuchtung der Stadt, festlich begangen. Die Blätter machen darauf aufmerksam, daß von dem diplomatischen Corps die Repräsentanten von Rußland, Oesterreich und Preußen in der Kirche nicht zugegen waren; die Gesandten von England, Frankreich, Bayern, Belgien und Schweden hatten sich eingefunden. Einige Tage vorher war der Prinz der Niederlande nach Smyrna abgesegelt, und dagegen der Erzherzog Friederich von Oesterreich mit dem Admiral Bandiera im Piräeus eingetroffen. Dem hohen Gaste zu Ehren hat unser Hof, da die Fastenzeit keine andern Vergnügungen gestattet, mehrere Landpartien veranstaltet; zuletzt gestern nach Phyle. – Ueber den so vielbesprochenen Handelsvertrag mit der Pforte verlautet noch nichts Sicheres; es heißt, daß der König die von Hrn. Zographos dem Divan gemachten Zugeständnisse zu groß finde und Bedenken trage, den Tractat zu ratificiren. Auch erklärt sich die öffentliche Stimme entschieden dagegen, daß die hellenischen Unterthanen in der Türkei nicht, wie andere Nationen, unter der Gerichtsbarkeit ihrer Gesandtschaft stehen, sondern den türkischen Gerichten unterworfen seyn sollen; und man will die gerühmte Bereitwilligkeit des russischen Botschafters bei der Pforte, zur Vermittelung eines solchen Vertrages mitzuwirken, zum Theil etwas seltsam finden. Gewiß ist es den Griechen nicht zu verargen, wenn sie nicht Lust haben, die ersten zu seyn, welche die Unparteilichkeit und Humanität der neuen türkischen Institutionen an ihrer Haut erproben. Hr. Zographos hat auch noch die für Griechenland so wichtige Küstenschifffahrt geopfert, so daß die Annahme des Tractats auch unserer Handelsmarine empfindlichen Nachtheil zufügen würde. – Im Innern gibt es nichts Neues, als daß im Peloponnes viele Räuber ihr Unwesen treiben. Die erwarteten Modificationen in der Eintheilung und Verwaltung der Eparchien scheinen wieder verschoben worden zu seyn. Der Eindruck dieser Verzögerung auf die öffentliche Stimmung ist wenig günstig.

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Der diplomatische Verkehr des brittischen und des russischen Generalconsuls mit Mehemed Al

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[0951/0007] Gegenstände seyn, welche sie bei dem Könige und bei den Reichsständen durchzusetzen haben werden. Die Fabrikherren in der Stadt Norrköping (dem eigentlichen Hauptsitze der schwedischen Tuchfabriken) sind darüber so allarmirt worden, daß sie schon eine Deputation an den König abgesandt haben, um die drohende Gefahr abzuwenden. Diese Deputation hatte vor einigen Tagen ihre Audienz. Die Antwort des Königs war in allgemeinen Ausdrücken, schien aber doch den Fabricanten mehr Hoffnung einzuflößen, als man erwartet hatte. Bleiben die Minister ihren früheren Ansichten treu, und gelingt es ihnen diese durchzusetzen, so dürfte eine solche Veränderung in dem schwedischen Handelssysteme nicht ohne Folge für deutsche Fabriken seyn, welche dann hier einen vortheilhafteren, ausgedehnteren und ehrenhafteren Markt finden würden, als ihnen bisher der Schleichhandel auf der Südküste Schwedens geöffnet hat. Da die persönlichen Gesinnungen des Königs der Handelsfreiheit bisher nichts weniger als günstig gewesen sind, so könnte die Ernennung jener beiden Minister in dieser Beziehung als eine Concession betrachtet werden, wäre nicht in der That der wahre Grund der Ernennung ein anderer, den ich schon oben zum Theil erklärt habe. Inzwischen bemüht man sich, die eingetretene Veränderung als ungeheuer darzustellen. Einige wollen schon aus dem Grafen Posse einen neuen Thiers machen, der den Satz „le roi règne et ne gouverne pas“ auch hier durchzusetzen suche, und die Svenska Minerva warnt bereits vor den Gefahren seiner vermeintlichen Omnipotenz. Was nun das erste betrifft, so würde allerdings der Graf in einem solchen Bestreben, wenn er es vorhätte, auf unbedingte Unterstützung von dem Aftonbladet und Dagligt Allehanda, den blinden Nachbetern der französischen Journalweisheit, rechnen können, welche sicherlich bereit wären, dafür allen sonstigen Gebrechen gegenüber durch die Finger zu sehen; allein um einen Thiers zu spielen, muß man Thiers' Talente besitzen, und ohne hier Talente in Abrede zu stellen, die man vielleicht nur noch nicht Gelegenheit gehabt, kennen zu lernen, geht aus dem schon oben Angeführten hinlänglich hervor, daß die Stellung des Grafen, zumal als Staatsminister der Justiz, gar zu schwankend seyn muß, um eine solche Rolle zu übernehmen. Und was den Schrecken der Aristokraten in der Svenska Minerva anbelangt, ist es nicht unwahrscheinlich, daß er nur eine Kriegslist, eine simulirte Attake sey, um den Oppositionsgeist der liberalen Zeitungen zu Vertheidigung der neuen Minister aufzureizen, was denn auch nicht übel zu gelingen scheint. Indessen ist so viel gewiß, daß von den bis jetzt ernannten Ministern Graf Posse der einflußreichste ist, und daß er versucht hat in Bezug auf die noch bevorstehenden Ernennungen gewisse Bedingungen zu stellen, welche indeß mehr negativ, als positiv sind, mehr durch persönliche Aversionen, als durch Sympathien eingeflößt, wie denn z. B., daß der Ex-Staatsrath Frhr. v. Schulzenheim nicht beibehalten werde etc. Oesterreich. _ Wien, 22 April. Privatmittheilungen aus Preßburg zufolge berieth die Magnatentafel am 10 d. den 4 und 5 §. des 3 Nunciums der Ständetafel in der obschwebenden Frage über die gemischten Ehen. Der Antrag des Judex Curiae zum 4ten §.: daß jene gemischten Ehen, welche bisher vor einem katholischen Priester, aber ohne dessen Einsegung geschlossen wurden, für gültig zu erklären seyen, ward von der Majorität der Magnaten und Bischöfe angenommen. Der 5te §., welcher den Gesetzvorschlag betrifft, daß die Trauung von einem protestantischen Seelsorger zu geschehen habe, falls bei einer gemischten Ehe der Bräutigam sich zur protestantischen Confession bekenne, erhielt gleichfalls durch Stimmenmehrheit Annahme. Die Grafen Erdödy und Viczay hatten jedoch erinnert, daß dieser Gesetzvorschlag dem Gesetze 26: 1791 gemäß wohl erst dann könne angenommen werden, wenn der Clerus erklärt habe, daß die Einsegnung des katholischen Priesters bei gemischten Ehen nicht unumgänglich nothwendig sey. Auf dieses hin äußerte der Primas, nicht eingesegnete Ehen seyen zwar nicht in kirchlicher Hinsicht, doch aber in politischer als gültig zu betrachten; übrigens schlage er vor, daß die Trauung bei gemischten Ehen durch einen protestantischen Seelsorger nur dann geschehen soll, wenn der katholische Theil und der katholische Priester erklärt haben werden, damit einverstanden zu seyn. Diesem Vorschlage pflichteten alle Bischöfe bei. – In der Reichstagssitzung vom 11 d. wurden drei Repräsentationen sammt den betreffenden Gesetzentwürfen Sr. Maj. dem Kaiser und Könige unterbreitet. Die 1ste betrifft das Urbarium, wegen dessen gebeten wird, den bei den Urbarialgesetzartikeln von 1832 36 seither zugesetzten Erweiterungen und Modificationen die allerhöchste Bestätigung zu verleihen. Die 2te enthält die gleiche Bitte für den über das Erbrecht der Unterthanen verfaßten Gesetzentwurf. In der 3ten auf den 2ten Punkt der königlichen Proposition wegen Verpflegung und Bequartirung des Militärs sich beziehend wird Se. Maj. um Ernennung einer Reichsdeputation gebeten, welche mit den Allerhöchst angeordneten Militär- und Aerarial-Individuen über gesetzliche Verpflegung und Bewohnung des Militärs Verträge einleiten und diese auf die Casernen in Hinsicht der Localitäten und der Erhaltung der Gebäude ausdehnen, ihre Meinung aber zunächst Se. kaiserl. Hoh. dem Erzherzog Reichspalatin unterbreiten soll, um sie sodann den Landesgerichtsbarkeiten mitzutheilen, damit den künftigen Landtagsdeputirten, für definitive Entscheidung dieses Gegenstandes, beim nächsten Landtag Instructionen ertheilt werden können. Griechenland. _ Athen, 12 April. Am 6 d. (25 März a. St.) wurde hier der Jahrestag des Ausbruchs der Revolution durch ein Tedeum in der Hauptkirche, dem auch II. MM. beizuwohnen geruhten, und Abends durch eine fast allgemeine Erleuchtung der Stadt, festlich begangen. Die Blätter machen darauf aufmerksam, daß von dem diplomatischen Corps die Repräsentanten von Rußland, Oesterreich und Preußen in der Kirche nicht zugegen waren; die Gesandten von England, Frankreich, Bayern, Belgien und Schweden hatten sich eingefunden. Einige Tage vorher war der Prinz der Niederlande nach Smyrna abgesegelt, und dagegen der Erzherzog Friederich von Oesterreich mit dem Admiral Bandiera im Piräeus eingetroffen. Dem hohen Gaste zu Ehren hat unser Hof, da die Fastenzeit keine andern Vergnügungen gestattet, mehrere Landpartien veranstaltet; zuletzt gestern nach Phyle. – Ueber den so vielbesprochenen Handelsvertrag mit der Pforte verlautet noch nichts Sicheres; es heißt, daß der König die von Hrn. Zographos dem Divan gemachten Zugeständnisse zu groß finde und Bedenken trage, den Tractat zu ratificiren. Auch erklärt sich die öffentliche Stimme entschieden dagegen, daß die hellenischen Unterthanen in der Türkei nicht, wie andere Nationen, unter der Gerichtsbarkeit ihrer Gesandtschaft stehen, sondern den türkischen Gerichten unterworfen seyn sollen; und man will die gerühmte Bereitwilligkeit des russischen Botschafters bei der Pforte, zur Vermittelung eines solchen Vertrages mitzuwirken, zum Theil etwas seltsam finden. Gewiß ist es den Griechen nicht zu verargen, wenn sie nicht Lust haben, die ersten zu seyn, welche die Unparteilichkeit und Humanität der neuen türkischen Institutionen an ihrer Haut erproben. Hr. Zographos hat auch noch die für Griechenland so wichtige Küstenschifffahrt geopfert, so daß die Annahme des Tractats auch unserer Handelsmarine empfindlichen Nachtheil zufügen würde. – Im Innern gibt es nichts Neues, als daß im Peloponnes viele Räuber ihr Unwesen treiben. Die erwarteten Modificationen in der Eintheilung und Verwaltung der Eparchien scheinen wieder verschoben worden zu seyn. Der Eindruck dieser Verzögerung auf die öffentliche Stimmung ist wenig günstig. Aegypten. _ Alexandria, 2 April. Der diplomatische Verkehr des brittischen und des russischen Generalconsuls mit Mehemed Al

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_119_18400428
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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 119. Augsburg, 28. April 1840, S. 0951. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_119_18400428/7>, abgerufen am 21.11.2024.