Allgemeine Zeitung. Nr. 124. Augsburg, 3. Mai 1840.Augsburger Allgemeine Zeitung. Mit allerhöchsten Privilegien. SonntagNr. 124. 3 Mai 1840.Großbritannien. (Times.) Die Arbeiten am Themse-Tunnel schreiten rasch vor, und man trifft an dem Middleserer Ufer bereits Anstalten zur Anlegung einer Treppe für Fußgänger, die von dieser Seite aus den Schacht besuchen wollen. Bis zum Anfang des Jahrs 1841 dürfte dieser Zugang fertig seyn. Die Aushöhlungsarbeiten sind noch 30 Fuß von dem Kai von Wapping entfernt, und die Directoren der Tunnel-Compagnie haben die auf dem genannten Kai zunächst gelegenen beiden Wirthshäuser für 8000 Pf. St. angekauft. Dem Luftsegler Hrn. Green soll es nach zahlreichen Versuchen gelungen seyn, einen sehr einfachen Mechanismus zu entdecken, mittelst dessen er seinem Ballon eine beliebige Richtung geben, namentlich auch sich heben und senken kann, ohne im erstern Falle Ballast auszuwerfen, oder im andern Falle Gas ausströmen zu lassen. Mit Hülfe dieser Vorrichtung will Hr. Green in allem Ernst noch im Verlaufe dieses Sommers einen Flug nach Amerika unternehmen (?!). Die Times gibt eine Beschreibung des Mechanismus, die aber leider ziemlich dunkel und verworren ist. Derselbe soll einem Uhrwerk gleichen, zwei angebrachte Flügel dienen als Steuerruder. London, 25 April. Der päpstliche Nuncius, der österreichische Bevollmächtigte, Baron v. Neumann, und der sardinische Gesandte hatten in den letzten Tagen häufige Conferenzen mit Lord Palmerston. Gegenstand dieser diplomatischen Unterredungen scheint der Monopolstreit gewesen zu seyn. Man glaubt, daß es den Bemühungen dieser drei Herren gelungen sey, den Staatssecretär des Aeußern milder zu stimmen, obgleich seine ausdrückliche Erklärung dahin ging, er könne und werde in der Sache nicht nachgeben. Frankreich. Paris, 28 April. (Moniteur.) Die Vermählung Sr. k. Hoh. des Herzogs von Nemours mit der Prinzessin Victoria von Sachsen-Coburg-Gotha ward am 27 April Abends um 9 Uhr im Palaste St. Cloud gefeiert. Die Minister, die Marschälle Frankreichs, der Kanzler, die Vicepräsidenten und Secretäre der Pairskammer, der Präsident, die Vicepräsidenten und Secretäre der Deputirtenkammer u. s. w. waren vor 9 Uhr in den Salons des Königs versammelt. Die Vicepräsidenten der Pairs-, der Präsident und die Vicepräsidenten der Deputirtenkammer waren als Zeugen für den König, die Marschälle Herzog von Dalmatien und Graf Gerard als Zeugen für den Herzog von Nemours gewählt. Der Graf Lehon, bevollmächtigter Minister Sr. Maj. des Königs der Belgier, und der Baron v. Bussieres, bevollmächtigter Minister des Königs bei Sr. Maj. dem König von Sachsen, waren die Zeugen für die Herzogin Victoria. Nach einigem Verweilen begab man sich in die Apollogalerie, die für die Civilvermählung eingerichtet war. Der König gab der Herzogin Victoria und die Königin dem Herzog von Nemours den Arm. Darauf folgten Se. Maj. der König der Belgier und die Frau Herzogin von Orleans, der Herzog Ferdinand von Sachsen-Coburg und Madame die Prinzessin Adelaide, die Prinzen und Prinzessinnen der k. Familie, II. kk. HH. die Infanten von Spanien, der Herzog Alexander von Würtemberg und der Prinz August von Sachsen-Coburg-Gotha. Der Herzog von Orleans und der Herzog von Aumale fehlten bei dieser Cerimonie, sie waren für den Dienst des Königs abwesend. In der Galerie verlas der Kanzler, nach eingeholtem Befehle des Königs, den Entwurf der Civilacte, empfing von dem Herzog von Nemours und der Herzogin Victoria die durch den Art. 75 des Civilcoder erforderliche Erklärung, und sprach dann im Namen des Gesetzes aus, daß der Prinz und die Prinzessin vermählt seyen. Darauf folgte die Unterzeichnung der Vermählungsacte. Nach derselben begaben sich die k. Familie und alle eingeladenen Personen in die Capelle, wo die Vermählung durch den Bischof von Versailles gefeiert ward. Der Moniteur enthält nach vorausgegangenem Berichte des Siegelbewahrers, Hrn. Vivien, folgende k. Ordonnanz: "Art. 1. Die durch unsere Ordonnanz vom 8 Mai 1837 bewilligte Amnestie wird auf alle vor besagter Ordonnanz wegen politischer Vergehen oder Verbrechen verurtheilte Individuen, mögen sie nun in Staatsgefängnissen detinirt seyn oder nicht, ausgedehnt. Art. 2. Unser Siegelbewahrer und unser Minister des Innern sind, jeder was ihn betrifft, mit Vollziehung gegenwärtiger Ordonnanz beauftragt. St. Cloud, 27 April 1840." - Der Moniteur fügt bei: "Die Amnestie vom 8 Mai 1837 konnte keine Anwendung finden auf eine gewisse Anzahl von Individuen, die durch die Assisenhöfe des Westens verurtheilt waren, und unter dem mehr oder minder directen Einflusse der Unordnungen gehandelt hatten, deren Schauplatz jener Theil des Königreichs 1832 gewesen, die aber gemeiner Verbrechen schuldig erklärt worden waren. Diese Verurtheilten waren schon seit 1837 der Gegenstand verschiedener Gnadenacte gewesen. Se. Maj. wollte die Vermählung seines zweiten Sohnes durch neue Gnaden bezeichnen. Unter Augsburger Allgemeine Zeitung. Mit allerhöchsten Privilegien. SonntagNr. 124. 3 Mai 1840.Großbritannien. (Times.) Die Arbeiten am Themse-Tunnel schreiten rasch vor, und man trifft an dem Middleserer Ufer bereits Anstalten zur Anlegung einer Treppe für Fußgänger, die von dieser Seite aus den Schacht besuchen wollen. Bis zum Anfang des Jahrs 1841 dürfte dieser Zugang fertig seyn. Die Aushöhlungsarbeiten sind noch 30 Fuß von dem Kai von Wapping entfernt, und die Directoren der Tunnel-Compagnie haben die auf dem genannten Kai zunächst gelegenen beiden Wirthshäuser für 8000 Pf. St. angekauft. Dem Luftsegler Hrn. Green soll es nach zahlreichen Versuchen gelungen seyn, einen sehr einfachen Mechanismus zu entdecken, mittelst dessen er seinem Ballon eine beliebige Richtung geben, namentlich auch sich heben und senken kann, ohne im erstern Falle Ballast auszuwerfen, oder im andern Falle Gas ausströmen zu lassen. Mit Hülfe dieser Vorrichtung will Hr. Green in allem Ernst noch im Verlaufe dieses Sommers einen Flug nach Amerika unternehmen (?!). Die Times gibt eine Beschreibung des Mechanismus, die aber leider ziemlich dunkel und verworren ist. Derselbe soll einem Uhrwerk gleichen, zwei angebrachte Flügel dienen als Steuerruder. London, 25 April. Der päpstliche Nuncius, der österreichische Bevollmächtigte, Baron v. Neumann, und der sardinische Gesandte hatten in den letzten Tagen häufige Conferenzen mit Lord Palmerston. Gegenstand dieser diplomatischen Unterredungen scheint der Monopolstreit gewesen zu seyn. Man glaubt, daß es den Bemühungen dieser drei Herren gelungen sey, den Staatssecretär des Aeußern milder zu stimmen, obgleich seine ausdrückliche Erklärung dahin ging, er könne und werde in der Sache nicht nachgeben. Frankreich. Paris, 28 April. (Moniteur.) Die Vermählung Sr. k. Hoh. des Herzogs von Nemours mit der Prinzessin Victoria von Sachsen-Coburg-Gotha ward am 27 April Abends um 9 Uhr im Palaste St. Cloud gefeiert. Die Minister, die Marschälle Frankreichs, der Kanzler, die Vicepräsidenten und Secretäre der Pairskammer, der Präsident, die Vicepräsidenten und Secretäre der Deputirtenkammer u. s. w. waren vor 9 Uhr in den Salons des Königs versammelt. Die Vicepräsidenten der Pairs-, der Präsident und die Vicepräsidenten der Deputirtenkammer waren als Zeugen für den König, die Marschälle Herzog von Dalmatien und Graf Gérard als Zeugen für den Herzog von Nemours gewählt. Der Graf Lehon, bevollmächtigter Minister Sr. Maj. des Königs der Belgier, und der Baron v. Bussières, bevollmächtigter Minister des Königs bei Sr. Maj. dem König von Sachsen, waren die Zeugen für die Herzogin Victoria. Nach einigem Verweilen begab man sich in die Apollogalerie, die für die Civilvermählung eingerichtet war. Der König gab der Herzogin Victoria und die Königin dem Herzog von Nemours den Arm. Darauf folgten Se. Maj. der König der Belgier und die Frau Herzogin von Orleans, der Herzog Ferdinand von Sachsen-Coburg und Madame die Prinzessin Adelaide, die Prinzen und Prinzessinnen der k. Familie, II. kk. HH. die Infanten von Spanien, der Herzog Alexander von Würtemberg und der Prinz August von Sachsen-Coburg-Gotha. Der Herzog von Orleans und der Herzog von Aumale fehlten bei dieser Cerimonie, sie waren für den Dienst des Königs abwesend. In der Galerie verlas der Kanzler, nach eingeholtem Befehle des Königs, den Entwurf der Civilacte, empfing von dem Herzog von Nemours und der Herzogin Victoria die durch den Art. 75 des Civilcoder erforderliche Erklärung, und sprach dann im Namen des Gesetzes aus, daß der Prinz und die Prinzessin vermählt seyen. Darauf folgte die Unterzeichnung der Vermählungsacte. Nach derselben begaben sich die k. Familie und alle eingeladenen Personen in die Capelle, wo die Vermählung durch den Bischof von Versailles gefeiert ward. Der Moniteur enthält nach vorausgegangenem Berichte des Siegelbewahrers, Hrn. Vivien, folgende k. Ordonnanz: „Art. 1. Die durch unsere Ordonnanz vom 8 Mai 1837 bewilligte Amnestie wird auf alle vor besagter Ordonnanz wegen politischer Vergehen oder Verbrechen verurtheilte Individuen, mögen sie nun in Staatsgefängnissen detinirt seyn oder nicht, ausgedehnt. Art. 2. Unser Siegelbewahrer und unser Minister des Innern sind, jeder was ihn betrifft, mit Vollziehung gegenwärtiger Ordonnanz beauftragt. St. Cloud, 27 April 1840.“ – Der Moniteur fügt bei: „Die Amnestie vom 8 Mai 1837 konnte keine Anwendung finden auf eine gewisse Anzahl von Individuen, die durch die Assisenhöfe des Westens verurtheilt waren, und unter dem mehr oder minder directen Einflusse der Unordnungen gehandelt hatten, deren Schauplatz jener Theil des Königreichs 1832 gewesen, die aber gemeiner Verbrechen schuldig erklärt worden waren. Diese Verurtheilten waren schon seit 1837 der Gegenstand verschiedener Gnadenacte gewesen. Se. Maj. wollte die Vermählung seines zweiten Sohnes durch neue Gnaden bezeichnen. 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Die Vicepräsidenten der Pairs-, der Präsident und die Vicepräsidenten der Deputirtenkammer waren als Zeugen für den König, die Marschälle Herzog von Dalmatien und Graf Gérard als Zeugen für den Herzog von Nemours gewählt. Der Graf Lehon, bevollmächtigter Minister Sr. Maj. des Königs der Belgier, und der Baron v. Bussières, bevollmächtigter Minister des Königs bei Sr. Maj. dem König von Sachsen, waren die Zeugen für die Herzogin Victoria. Nach einigem Verweilen begab man sich in die Apollogalerie, die für die Civilvermählung eingerichtet war. Der König gab der Herzogin Victoria und die Königin dem Herzog von Nemours den Arm. Darauf folgten Se. Maj. der König der Belgier und die Frau Herzogin von Orleans, der Herzog Ferdinand von Sachsen-Coburg und Madame die Prinzessin Adelaide, die Prinzen und Prinzessinnen der k. Familie, II. kk. HH. die Infanten von Spanien, der Herzog Alexander von Würtemberg und der Prinz August von Sachsen-Coburg-Gotha. 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Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonntag
Nr. 124.
3 Mai 1840. Großbritannien.
(Times.) Die Arbeiten am Themse-Tunnel schreiten rasch vor, und man trifft an dem Middleserer Ufer bereits Anstalten zur Anlegung einer Treppe für Fußgänger, die von dieser Seite aus den Schacht besuchen wollen. Bis zum Anfang des Jahrs 1841 dürfte dieser Zugang fertig seyn. Die Aushöhlungsarbeiten sind noch 30 Fuß von dem Kai von Wapping entfernt, und die Directoren der Tunnel-Compagnie haben die auf dem genannten Kai zunächst gelegenen beiden Wirthshäuser für 8000 Pf. St. angekauft.
Dem Luftsegler Hrn. Green soll es nach zahlreichen Versuchen gelungen seyn, einen sehr einfachen Mechanismus zu entdecken, mittelst dessen er seinem Ballon eine beliebige Richtung geben, namentlich auch sich heben und senken kann, ohne im erstern Falle Ballast auszuwerfen, oder im andern Falle Gas ausströmen zu lassen. Mit Hülfe dieser Vorrichtung will Hr. Green in allem Ernst noch im Verlaufe dieses Sommers einen Flug nach Amerika unternehmen (?!). Die Times gibt eine Beschreibung des Mechanismus, die aber leider ziemlich dunkel und verworren ist. Derselbe soll einem Uhrwerk gleichen, zwei angebrachte Flügel dienen als Steuerruder.
_ London, 25 April. Der päpstliche Nuncius, der österreichische Bevollmächtigte, Baron v. Neumann, und der sardinische Gesandte hatten in den letzten Tagen häufige Conferenzen mit Lord Palmerston. Gegenstand dieser diplomatischen Unterredungen scheint der Monopolstreit gewesen zu seyn. Man glaubt, daß es den Bemühungen dieser drei Herren gelungen sey, den Staatssecretär des Aeußern milder zu stimmen, obgleich seine ausdrückliche Erklärung dahin ging, er könne und werde in der Sache nicht nachgeben.
Frankreich.
_ Paris, 28 April.
(Moniteur.) Die Vermählung Sr. k. Hoh. des Herzogs von Nemours mit der Prinzessin Victoria von Sachsen-Coburg-Gotha ward am 27 April Abends um 9 Uhr im Palaste St. Cloud gefeiert. Die Minister, die Marschälle Frankreichs, der Kanzler, die Vicepräsidenten und Secretäre der Pairskammer, der Präsident, die Vicepräsidenten und Secretäre der Deputirtenkammer u. s. w. waren vor 9 Uhr in den Salons des Königs versammelt. Die Vicepräsidenten der Pairs-, der Präsident und die Vicepräsidenten der Deputirtenkammer waren als Zeugen für den König, die Marschälle Herzog von Dalmatien und Graf Gérard als Zeugen für den Herzog von Nemours gewählt. Der Graf Lehon, bevollmächtigter Minister Sr. Maj. des Königs der Belgier, und der Baron v. Bussières, bevollmächtigter Minister des Königs bei Sr. Maj. dem König von Sachsen, waren die Zeugen für die Herzogin Victoria. Nach einigem Verweilen begab man sich in die Apollogalerie, die für die Civilvermählung eingerichtet war. Der König gab der Herzogin Victoria und die Königin dem Herzog von Nemours den Arm. Darauf folgten Se. Maj. der König der Belgier und die Frau Herzogin von Orleans, der Herzog Ferdinand von Sachsen-Coburg und Madame die Prinzessin Adelaide, die Prinzen und Prinzessinnen der k. Familie, II. kk. HH. die Infanten von Spanien, der Herzog Alexander von Würtemberg und der Prinz August von Sachsen-Coburg-Gotha. Der Herzog von Orleans und der Herzog von Aumale fehlten bei dieser Cerimonie, sie waren für den Dienst des Königs abwesend. In der Galerie verlas der Kanzler, nach eingeholtem Befehle des Königs, den Entwurf der Civilacte, empfing von dem Herzog von Nemours und der Herzogin Victoria die durch den Art. 75 des Civilcoder erforderliche Erklärung, und sprach dann im Namen des Gesetzes aus, daß der Prinz und die Prinzessin vermählt seyen. Darauf folgte die Unterzeichnung der Vermählungsacte. Nach derselben begaben sich die k. Familie und alle eingeladenen Personen in die Capelle, wo die Vermählung durch den Bischof von Versailles gefeiert ward.
Der Moniteur enthält nach vorausgegangenem Berichte des Siegelbewahrers, Hrn. Vivien, folgende k. Ordonnanz: „Art. 1. Die durch unsere Ordonnanz vom 8 Mai 1837 bewilligte Amnestie wird auf alle vor besagter Ordonnanz wegen politischer Vergehen oder Verbrechen verurtheilte Individuen, mögen sie nun in Staatsgefängnissen detinirt seyn oder nicht, ausgedehnt. Art. 2. Unser Siegelbewahrer und unser Minister des Innern sind, jeder was ihn betrifft, mit Vollziehung gegenwärtiger Ordonnanz beauftragt. St. Cloud, 27 April 1840.“ – Der Moniteur fügt bei: „Die Amnestie vom 8 Mai 1837 konnte keine Anwendung finden auf eine gewisse Anzahl von Individuen, die durch die Assisenhöfe des Westens verurtheilt waren, und unter dem mehr oder minder directen Einflusse der Unordnungen gehandelt hatten, deren Schauplatz jener Theil des Königreichs 1832 gewesen, die aber gemeiner Verbrechen schuldig erklärt worden waren. Diese Verurtheilten waren schon seit 1837 der Gegenstand verschiedener Gnadenacte gewesen. Se. Maj. wollte die Vermählung seines zweiten Sohnes durch neue Gnaden bezeichnen. Unter
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