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Allgemeine Zeitung. Nr. 137. Augsburg, 16. Mai 1840.

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Wichtigeres als um eine Entschädigung von 50 Millionen für das weggenommene Opium oder um eine Genugthuung für eine erlittene Beleidigung; fast die ganzen Einkünfte Ostindiens und ein Sechstheil der Einkünfte Englands seyen bei dem Opiumhandel betheiligt. "Dem Opiumhandel, sagt der Verfasser, der eine so ungeheuere Ausdehnung gewonnen, daß im Jahre 1837 die Ausfuhr 34,000 Kisten betrug und fast ganz Ostindien in ein ungeheures Mohnfeld verwandelt wurde - dem Opiumhandel verdankt Ostindien, daß ihm nicht alljährlich eine bedeutende Masse baaren Geldes entzogen wird; ihm verdankt England, daß sich seine Ausfuhr an Manufacturwaaren nach Ostindien verzehnfacht hat. Außer den Zöllen auf Seide und andere Producte China's beläuft sich der auf die Einfuhr des Thees in England erhobene Zoll auf 3 1/2 Millionen. Ueber 40 Millionen Pfund Thee wird jährlich in England eingeführt, und man hat berechnet, daß der jetzige Vorrath im Januar 1841 erschöpft seyn werde. In neun Monaten also sind wir in Gefahr, keinen Thee mehr zu haben. Aber das Interesse macht nicht die Gerechtigkeit aus, und wenn die Engländer zur Rechtfertigung ihrer Feindseligkeiten kein anderes Motiv anzugeben hätten, als den Verlust ihrer Einkünfte, so wäre dieses Motiv wohl in ihren Augen, nicht aber in den Augen der Moral und des Völkerrechts hinreichend. Wohl hat eine Nation das Recht, jeden Handel mit andern Nationen zu regeln wie sie will, oder ihn auch ganz zu verbieten. Niemand bestreitet ihr dieses Recht. Wenn aber ein verbotener Handel mit geflissentlicher Nachsicht der Regierung, die ihn verbot, ein halbes Jahrhundert lang betrieben und von denselben Beamten, die beauftragt waren ihn zu unterdrücken, offen und beständig begünstigt worden, ob dann eine solche Nation das Recht habe, sich an einer ganzen Colonie von Kaufleuten, die, vertrauend auf eine von der Regierung selbst ausgegangene Entkräftung der Gesetze, sich in ihrem Land niedergelassen hat, plötzlich zu vergreifen - dieß ist eine Sache, die viel leichter zu bestreiten wäre. Ueberdieß befand sich das von den Chinesen confiscirte Opium nicht in den chinesischen Gewässern, sondern wurde von den Engländern nur als Lösegeld für widerrechtlich gemachte Gefangene und in Folge einer Capitulation durch Hungersnoth ausgeliefert. Die Chinesen wußten so gut, daß die Wegnahme jenes Opiums keine rechtliche war, daß sie darauf eine Entschädigung von 5 oder 6 Pfund Thee per Opiumkiste anboten. Die englische Regierung hat demnach ein Recht, eine Entschädigung für Verluste, die ihre Unterthanen erlitten haben und eine Genugthuung für die Beleidigung, die ihrem Repräsentanten zugefügt worden, zu fordern." Der Verfasser sucht die Unmöglichkeit darzuthun, die Einfuhr des Opiums bei der Bestechlichkeit der chinesischen Beamten und der geschickten Organisation des Schmuggelhandels zu hindern; er schildert den Betrieb dieses Handels wie folgt: "Zum Opiumhandel sind besondere Fahrzeuge nothwendig, die man Clippers nennt, und deren Bauart besonders darauf eingerichtet ist, den Windstößen von Nordosten, welche vom November bis April vorkommen, zu widerstehen. Diese Fahrzeuge gehen bis Lintin, an die Mündung des Pekiang, und dort werden ihre Ladungen auf große Schiffe gebracht, welche man receiving ships nennt, und die zu diesem Zweck in permanenter Station dort liegen. Um das Opium dann weiter vorwärts zu bringen, bestechen die Kaufleute sämmtliche chinesische Zollbeamte von den niedersten Stufen bis zum Gouverneur. Da der Schmuggelhandel in allen Häfen China's getrieben wird, so ist die Bestechung allgemein. Von den großen Schiffen wird das Opium auf Kähne gebracht, die mit Chinesen bemannt sind. Diese Leute sind gut bewaffnet und vom verzweifeltsten Charakter. Wenn irgend ein Mandarinenboot, deren viele den Fluß bewachen, nicht gewonnen worden ist und widerstehen will, entspinnt sich in der Regel ein Kampf, aus welchem die Schmuggler fast immer als Sieger hervorgehen. In solcher Weise wird dort der Opiumhandel seit vielen Jahren schon betrieben." Der Verfasser meint auch, der Hauptgrund, der den Kaiser von China bewogen habe, dem Opiumhandel ein Ende zu machen, sey keineswegs dessen Fürsorge, seine Unterthanen vor Vergiftung zu bewahren, sondern allein nur um der überhandnehmenden Ausfuhr des Silbers zu steuern, denn damit wurde das Opium großentheils bezahlt. Früher wanderten Millionen von englischem Geld nach China, hauptsächlich für Thee. Seit dem ungeheuern Opiumverbrauch in China reicht aber der Thee zur Deckung dieser Waare nicht mehr hin. Die Ausfuhr chinesischen Silbers belief sich von 1836 bis 1837 auf 1,700,000 Pf. St.

Wichtigeres als um eine Entschädigung von 50 Millionen für das weggenommene Opium oder um eine Genugthuung für eine erlittene Beleidigung; fast die ganzen Einkünfte Ostindiens und ein Sechstheil der Einkünfte Englands seyen bei dem Opiumhandel betheiligt. „Dem Opiumhandel, sagt der Verfasser, der eine so ungeheuere Ausdehnung gewonnen, daß im Jahre 1837 die Ausfuhr 34,000 Kisten betrug und fast ganz Ostindien in ein ungeheures Mohnfeld verwandelt wurde – dem Opiumhandel verdankt Ostindien, daß ihm nicht alljährlich eine bedeutende Masse baaren Geldes entzogen wird; ihm verdankt England, daß sich seine Ausfuhr an Manufacturwaaren nach Ostindien verzehnfacht hat. Außer den Zöllen auf Seide und andere Producte China's beläuft sich der auf die Einfuhr des Thees in England erhobene Zoll auf 3 1/2 Millionen. Ueber 40 Millionen Pfund Thee wird jährlich in England eingeführt, und man hat berechnet, daß der jetzige Vorrath im Januar 1841 erschöpft seyn werde. In neun Monaten also sind wir in Gefahr, keinen Thee mehr zu haben. Aber das Interesse macht nicht die Gerechtigkeit aus, und wenn die Engländer zur Rechtfertigung ihrer Feindseligkeiten kein anderes Motiv anzugeben hätten, als den Verlust ihrer Einkünfte, so wäre dieses Motiv wohl in ihren Augen, nicht aber in den Augen der Moral und des Völkerrechts hinreichend. Wohl hat eine Nation das Recht, jeden Handel mit andern Nationen zu regeln wie sie will, oder ihn auch ganz zu verbieten. Niemand bestreitet ihr dieses Recht. Wenn aber ein verbotener Handel mit geflissentlicher Nachsicht der Regierung, die ihn verbot, ein halbes Jahrhundert lang betrieben und von denselben Beamten, die beauftragt waren ihn zu unterdrücken, offen und beständig begünstigt worden, ob dann eine solche Nation das Recht habe, sich an einer ganzen Colonie von Kaufleuten, die, vertrauend auf eine von der Regierung selbst ausgegangene Entkräftung der Gesetze, sich in ihrem Land niedergelassen hat, plötzlich zu vergreifen – dieß ist eine Sache, die viel leichter zu bestreiten wäre. Ueberdieß befand sich das von den Chinesen confiscirte Opium nicht in den chinesischen Gewässern, sondern wurde von den Engländern nur als Lösegeld für widerrechtlich gemachte Gefangene und in Folge einer Capitulation durch Hungersnoth ausgeliefert. Die Chinesen wußten so gut, daß die Wegnahme jenes Opiums keine rechtliche war, daß sie darauf eine Entschädigung von 5 oder 6 Pfund Thee per Opiumkiste anboten. Die englische Regierung hat demnach ein Recht, eine Entschädigung für Verluste, die ihre Unterthanen erlitten haben und eine Genugthuung für die Beleidigung, die ihrem Repräsentanten zugefügt worden, zu fordern.“ Der Verfasser sucht die Unmöglichkeit darzuthun, die Einfuhr des Opiums bei der Bestechlichkeit der chinesischen Beamten und der geschickten Organisation des Schmuggelhandels zu hindern; er schildert den Betrieb dieses Handels wie folgt: „Zum Opiumhandel sind besondere Fahrzeuge nothwendig, die man Clippers nennt, und deren Bauart besonders darauf eingerichtet ist, den Windstößen von Nordosten, welche vom November bis April vorkommen, zu widerstehen. Diese Fahrzeuge gehen bis Lintin, an die Mündung des Pekiang, und dort werden ihre Ladungen auf große Schiffe gebracht, welche man receiving ships nennt, und die zu diesem Zweck in permanenter Station dort liegen. Um das Opium dann weiter vorwärts zu bringen, bestechen die Kaufleute sämmtliche chinesische Zollbeamte von den niedersten Stufen bis zum Gouverneur. Da der Schmuggelhandel in allen Häfen China's getrieben wird, so ist die Bestechung allgemein. Von den großen Schiffen wird das Opium auf Kähne gebracht, die mit Chinesen bemannt sind. Diese Leute sind gut bewaffnet und vom verzweifeltsten Charakter. Wenn irgend ein Mandarinenboot, deren viele den Fluß bewachen, nicht gewonnen worden ist und widerstehen will, entspinnt sich in der Regel ein Kampf, aus welchem die Schmuggler fast immer als Sieger hervorgehen. In solcher Weise wird dort der Opiumhandel seit vielen Jahren schon betrieben.“ Der Verfasser meint auch, der Hauptgrund, der den Kaiser von China bewogen habe, dem Opiumhandel ein Ende zu machen, sey keineswegs dessen Fürsorge, seine Unterthanen vor Vergiftung zu bewahren, sondern allein nur um der überhandnehmenden Ausfuhr des Silbers zu steuern, denn damit wurde das Opium großentheils bezahlt. Früher wanderten Millionen von englischem Geld nach China, hauptsächlich für Thee. Seit dem ungeheuern Opiumverbrauch in China reicht aber der Thee zur Deckung dieser Waare nicht mehr hin. Die Ausfuhr chinesischen Silbers belief sich von 1836 bis 1837 auf 1,700,000 Pf. St.

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Wichtigeres als um eine Entschädigung von 50 Millionen für das weggenommene Opium oder um eine Genugthuung für eine erlittene Beleidigung; fast die ganzen Einkünfte Ostindiens und ein Sechstheil der Einkünfte Englands seyen bei dem Opiumhandel betheiligt. &#x201E;Dem Opiumhandel, sagt der Verfasser, der eine so ungeheuere Ausdehnung gewonnen, daß im Jahre 1837 die Ausfuhr 34,000 Kisten betrug und fast ganz Ostindien in ein ungeheures Mohnfeld verwandelt wurde &#x2013; dem Opiumhandel verdankt Ostindien, daß ihm nicht alljährlich eine bedeutende Masse baaren Geldes entzogen wird; ihm verdankt England, daß sich seine Ausfuhr an Manufacturwaaren nach Ostindien verzehnfacht hat. Außer den Zöllen auf Seide und andere Producte China's beläuft sich der auf die Einfuhr des Thees in England erhobene Zoll auf 3 1/2 Millionen. Ueber 40 Millionen Pfund Thee wird jährlich in England eingeführt, und man hat berechnet, daß der jetzige Vorrath im Januar 1841 erschöpft seyn werde. In neun Monaten also sind wir in Gefahr, keinen Thee mehr zu haben. Aber das Interesse macht nicht die Gerechtigkeit aus, und wenn die Engländer zur Rechtfertigung ihrer Feindseligkeiten kein anderes Motiv anzugeben hätten, als den Verlust ihrer Einkünfte, so wäre dieses Motiv wohl in ihren Augen, nicht aber in den Augen der Moral und des Völkerrechts hinreichend. Wohl hat eine Nation das Recht, jeden Handel mit andern Nationen zu regeln wie sie will, oder ihn auch ganz zu verbieten. Niemand bestreitet ihr dieses Recht. Wenn aber ein verbotener Handel mit geflissentlicher Nachsicht der Regierung, die ihn verbot, ein halbes Jahrhundert lang betrieben und von denselben Beamten, die beauftragt waren ihn zu unterdrücken, offen und beständig begünstigt worden, ob dann eine solche Nation das Recht habe, sich an einer ganzen Colonie von Kaufleuten, die, vertrauend auf eine von der Regierung selbst ausgegangene Entkräftung der Gesetze, sich in ihrem Land niedergelassen hat, plötzlich zu vergreifen &#x2013; dieß ist eine Sache, die viel leichter zu bestreiten wäre. Ueberdieß befand sich das von den Chinesen confiscirte Opium nicht in den chinesischen Gewässern, sondern wurde von den Engländern nur als Lösegeld für widerrechtlich gemachte Gefangene und in Folge einer Capitulation durch Hungersnoth ausgeliefert. Die Chinesen wußten so gut, daß die Wegnahme jenes Opiums keine rechtliche war, daß sie darauf eine Entschädigung von 5 oder 6 Pfund Thee per Opiumkiste anboten. Die englische Regierung hat demnach ein Recht, eine Entschädigung für Verluste, die ihre Unterthanen erlitten haben und eine Genugthuung für die Beleidigung, die ihrem Repräsentanten zugefügt worden, zu fordern.&#x201C; Der Verfasser sucht die Unmöglichkeit darzuthun, die Einfuhr des Opiums bei der Bestechlichkeit der chinesischen Beamten und der geschickten Organisation des Schmuggelhandels zu hindern; er schildert den Betrieb dieses Handels wie folgt: &#x201E;Zum Opiumhandel sind besondere Fahrzeuge nothwendig, die man <hi rendition="#g">Clippers</hi> nennt, und deren Bauart besonders darauf eingerichtet ist, den Windstößen von Nordosten, welche vom November bis April vorkommen, zu widerstehen. Diese Fahrzeuge gehen bis Lintin, an die Mündung des Pekiang, und dort werden ihre Ladungen auf große Schiffe gebracht, welche man receiving ships nennt, und die zu diesem Zweck in permanenter Station dort liegen. Um das Opium dann weiter vorwärts zu bringen, bestechen die Kaufleute sämmtliche chinesische Zollbeamte von den niedersten Stufen bis zum Gouverneur. Da der Schmuggelhandel in allen Häfen China's getrieben wird, so ist die Bestechung allgemein. Von den großen Schiffen wird das Opium auf Kähne gebracht, die mit Chinesen bemannt sind. Diese Leute sind gut bewaffnet und vom verzweifeltsten Charakter. Wenn irgend ein Mandarinenboot, deren viele den Fluß bewachen, nicht gewonnen worden ist und widerstehen will, entspinnt sich in der Regel ein Kampf, aus welchem die Schmuggler fast immer als Sieger hervorgehen. In solcher Weise wird dort der Opiumhandel seit vielen Jahren schon betrieben.&#x201C; Der Verfasser meint auch, der Hauptgrund, der den Kaiser von China bewogen habe, dem Opiumhandel ein Ende zu machen, sey keineswegs dessen Fürsorge, seine Unterthanen vor Vergiftung zu bewahren, sondern allein nur um der überhandnehmenden Ausfuhr des Silbers zu steuern, denn damit wurde das Opium großentheils bezahlt. Früher wanderten Millionen von englischem Geld nach China, hauptsächlich für Thee. Seit dem ungeheuern Opiumverbrauch in China reicht aber der Thee zur Deckung dieser Waare nicht mehr hin. Die Ausfuhr chinesischen Silbers belief sich von 1836 bis 1837 auf 1,700,000 Pf. St.</p><lb/>
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[1096/0008] Wichtigeres als um eine Entschädigung von 50 Millionen für das weggenommene Opium oder um eine Genugthuung für eine erlittene Beleidigung; fast die ganzen Einkünfte Ostindiens und ein Sechstheil der Einkünfte Englands seyen bei dem Opiumhandel betheiligt. „Dem Opiumhandel, sagt der Verfasser, der eine so ungeheuere Ausdehnung gewonnen, daß im Jahre 1837 die Ausfuhr 34,000 Kisten betrug und fast ganz Ostindien in ein ungeheures Mohnfeld verwandelt wurde – dem Opiumhandel verdankt Ostindien, daß ihm nicht alljährlich eine bedeutende Masse baaren Geldes entzogen wird; ihm verdankt England, daß sich seine Ausfuhr an Manufacturwaaren nach Ostindien verzehnfacht hat. Außer den Zöllen auf Seide und andere Producte China's beläuft sich der auf die Einfuhr des Thees in England erhobene Zoll auf 3 1/2 Millionen. Ueber 40 Millionen Pfund Thee wird jährlich in England eingeführt, und man hat berechnet, daß der jetzige Vorrath im Januar 1841 erschöpft seyn werde. In neun Monaten also sind wir in Gefahr, keinen Thee mehr zu haben. Aber das Interesse macht nicht die Gerechtigkeit aus, und wenn die Engländer zur Rechtfertigung ihrer Feindseligkeiten kein anderes Motiv anzugeben hätten, als den Verlust ihrer Einkünfte, so wäre dieses Motiv wohl in ihren Augen, nicht aber in den Augen der Moral und des Völkerrechts hinreichend. Wohl hat eine Nation das Recht, jeden Handel mit andern Nationen zu regeln wie sie will, oder ihn auch ganz zu verbieten. Niemand bestreitet ihr dieses Recht. Wenn aber ein verbotener Handel mit geflissentlicher Nachsicht der Regierung, die ihn verbot, ein halbes Jahrhundert lang betrieben und von denselben Beamten, die beauftragt waren ihn zu unterdrücken, offen und beständig begünstigt worden, ob dann eine solche Nation das Recht habe, sich an einer ganzen Colonie von Kaufleuten, die, vertrauend auf eine von der Regierung selbst ausgegangene Entkräftung der Gesetze, sich in ihrem Land niedergelassen hat, plötzlich zu vergreifen – dieß ist eine Sache, die viel leichter zu bestreiten wäre. Ueberdieß befand sich das von den Chinesen confiscirte Opium nicht in den chinesischen Gewässern, sondern wurde von den Engländern nur als Lösegeld für widerrechtlich gemachte Gefangene und in Folge einer Capitulation durch Hungersnoth ausgeliefert. Die Chinesen wußten so gut, daß die Wegnahme jenes Opiums keine rechtliche war, daß sie darauf eine Entschädigung von 5 oder 6 Pfund Thee per Opiumkiste anboten. Die englische Regierung hat demnach ein Recht, eine Entschädigung für Verluste, die ihre Unterthanen erlitten haben und eine Genugthuung für die Beleidigung, die ihrem Repräsentanten zugefügt worden, zu fordern.“ Der Verfasser sucht die Unmöglichkeit darzuthun, die Einfuhr des Opiums bei der Bestechlichkeit der chinesischen Beamten und der geschickten Organisation des Schmuggelhandels zu hindern; er schildert den Betrieb dieses Handels wie folgt: „Zum Opiumhandel sind besondere Fahrzeuge nothwendig, die man Clippers nennt, und deren Bauart besonders darauf eingerichtet ist, den Windstößen von Nordosten, welche vom November bis April vorkommen, zu widerstehen. Diese Fahrzeuge gehen bis Lintin, an die Mündung des Pekiang, und dort werden ihre Ladungen auf große Schiffe gebracht, welche man receiving ships nennt, und die zu diesem Zweck in permanenter Station dort liegen. Um das Opium dann weiter vorwärts zu bringen, bestechen die Kaufleute sämmtliche chinesische Zollbeamte von den niedersten Stufen bis zum Gouverneur. Da der Schmuggelhandel in allen Häfen China's getrieben wird, so ist die Bestechung allgemein. Von den großen Schiffen wird das Opium auf Kähne gebracht, die mit Chinesen bemannt sind. Diese Leute sind gut bewaffnet und vom verzweifeltsten Charakter. Wenn irgend ein Mandarinenboot, deren viele den Fluß bewachen, nicht gewonnen worden ist und widerstehen will, entspinnt sich in der Regel ein Kampf, aus welchem die Schmuggler fast immer als Sieger hervorgehen. In solcher Weise wird dort der Opiumhandel seit vielen Jahren schon betrieben.“ Der Verfasser meint auch, der Hauptgrund, der den Kaiser von China bewogen habe, dem Opiumhandel ein Ende zu machen, sey keineswegs dessen Fürsorge, seine Unterthanen vor Vergiftung zu bewahren, sondern allein nur um der überhandnehmenden Ausfuhr des Silbers zu steuern, denn damit wurde das Opium großentheils bezahlt. Früher wanderten Millionen von englischem Geld nach China, hauptsächlich für Thee. Seit dem ungeheuern Opiumverbrauch in China reicht aber der Thee zur Deckung dieser Waare nicht mehr hin. Die Ausfuhr chinesischen Silbers belief sich von 1836 bis 1837 auf 1,700,000 Pf. St.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 137. Augsburg, 16. Mai 1840, S. 1096. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_137_18400516/8>, abgerufen am 28.04.2024.