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Allgemeine Zeitung. Nr. 141. Augsburg, 20. Mai 1840.

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Bedauern Alexander v. Humboldt vermißt, dessen Namen allein schon hinreichend wäre, der Wissenschaft unsers Vaterlandes eine neue große Zukunft zu verbürgen, doch müßte er freilich dann die eigenen Forschungen aufgeben, und dieß wäre ein Opfer, das ihm wohl Niemand zumuthen möchte.

Seit Jahren kränklich, seit Monaten schwer leidend, in den letzten Wochen hoffnungslos (an der Brustwassersucht) darnieder liegend, so daß auch Schönlein, der gleich in den ersten Tagen seines Hieherkommens zu Rathe gezogen wurde, keine Hoffnung mehr geben konnte, war man auf Altensteins Tod schon seit längerer Zeit vorbereitet. Dennoch trifft er sehr schmerzlich, zumal da er in eine für das ganze Unterrichtswesen in Preußen kritische Zeit fällt, wo sich eine neuerungssüchtige Partei heftig aufgethan hat, um die Basis aller tiefern Bildung, die classischen Studien, anzugreifen, und alles, auch das sogenannte praktische System, d. h. das des gewöhnlichen Nutzens zurückzuführen, wo die Wissenschaft nach Schillers Distichon zur "tüchtigen Kuh wird, die uns mit Butter versorgt." Hr. v. Altenstein hat sich bisher diesem System, das nur von denjenigen vertheidigt wird, die selbst keine auf solcher Grundlage ruhende Bildung erworben haben, mit entschiedener Festigkeit entgegengesetzt und alle deßfallsigen Ankämpfungen beharrlich zurückgewiesen. Wer sein Nachfolger werden wird, weiß man noch nicht; indeß ist so zu vermuthen wie zu besorgen, daß die gedachte Partei Alles versuchen wird, um einen der ihrigen in diese wichtige Stellung zu bringen. Noch ist es ein Verdienst des Hrn. v. Altenstein, daß in seinem Ministerium durchaus jene humane Weise, und das Geistige im Menschen vorzugsweise hochstellende Gesinnung praktisch verwirklicht worden ist - eine Gesinnung, die mehr und mehr aus dem öffentlichen Leben zu verschwinden scheint, einem Ministerium aber, welches rein geistige Interessen zu vertreten hatte, durchaus zur Grundlage dienen mußte. In allen diesen Beziehungen wird der Hintritt des Hrn. v. Altenstein sehr fühlbar werden, und selbst die Gegner seiner in der letzten Zeit freilich etwas bedenklichen, und mit größter Behutsamkeit vorschreitenden Verwaltung werden dieß bald erkennen. - Der Gesundheitszustand des Königs ist seit meinem letzten Schreiben nicht verändert.

Rußland und Polen.

Se. kais. Majestät haben es für nothwendig erachtet, die in Rom zur Ausbildung ihres Berufs sich aufhaltenden russischen Künstler einer besondern Inspection zu unterwerfen, welche sie dem ersten Secretär unserer dortigen Gesandtschaft, dem Kammerherrn v. Kriwzoff, übertragen haben.*)*) - Wie man aus Libau schreibt, ist die Linie zur projectirten Eisenbahn zwischen Libau und Georgenburg bereits völlig abgesteckt. - Auf höchsten Befehl vom 23 v. M. wird in Warschau eine Schule für die Geistlichkeit des griechischen Cultus, bestehend aus 3 Lehrclassen und unter die Jurisdiction der hiesigen Synode gestellt, organisirt. - Nach officiellen Berichten wurden in den acht Kreisen der Provinz Livland im Jahre 1839 bei den obrigkeitlich angeordneten Jagden 523 Wölfe getödtet. (Preuß. Staatsztg.)

Die "Münchener politische Zeitung" berichtet: Nach einem Briefe von der polnischen Gränze hat der Bischof von Augustowo, Strawinski, nach dem Vorgange des Erzbischofs von Gnesen ein Pastoralschreiben über die gemischten Ehen erlassen, dessen Inhalt alles übertrifft, was in dieser Beziehung zur Vertheidigung der Kirche je geschehen. Er untersagt nämlich dem Clerus die Einsegnung nicht nur für den allgemeinen Fall einer gemischten Ehe, sondern sogar dann, wenn die katholische Kindererziehung versprochen würde. Die Strenge dieser Maaßregel gründet der Hirtenbrief auf die seit einigen Jahren in den Civilgesetzen Rußlands eingeführten Aenderungen, nach denen ausdrücklich erklärt wurde, daß Kinder, die aus gemischten Ehen entspringen, in keinem Fall in der katholischen Religion erzogen werden dürfen, sondern immer in der griechischen (schismatischen) Religion erzogen werden müssen. Der ehrwürdige Prälat wollte nicht (dieß sind seine eigenen Worte) "das Sacrament mit den Landesgesetzen in Widerspruch bringen."

erwähnte Wegführung und Gefangenschaft des Bischofs von Podlachien bestätigt sich. Es erging vor kurzem ein Befehl an die acht Bischöfe des Königreichs Polen, daß sie alle kaiserlichen Befehle, wessen Inhalts sie auch seyn mögen, in den Kirchen bekannt machen sollen. Sieben dieser Bischöfe fügten sich dem kaiserlichen Willen; nur der Bischof von Podlachien wagte es, dem Ansinnen der Regierung zu widerstreben. Er setzte in einem ehrfurchtsvollen Schreiben an den kaiserlichen Statthalter die Gründe auseinander, warum sein Gewissen ihm nicht gestatte, diesem Befehle Folge zu leisten. Es erfolgte hierauf keine Antwort; aber nach einigen Wochen ward plötzlich in der Nacht die bischöfliche Behausung von Dragonern umgeben, ein Polizeibeamter trat in das Zimmer des Prälaten, befahl ihm die Wohnung zu verlassen und in den Wagen zu steigen, der für ihn bereit stehe. Der Bischof ward alsdann nach Mohilew abgeführt, wo er jetzt in engem Gewahrsam gehalten wird.

Oesterreich.

In Preßburg ist Graf Alexander Szapary gestorben. - Mit der in Betreff der bürgerlichen Verfassung der Juden in Ungarn erfolgten allerhöchsten Resolution wird den Juden gestattet, überall im Königreiche wohnen zu dürfen, doch ist außer diesem Zugeständnisse des Jus domiciliandi hinsichtlich der übrigen Punkte der von den Ständen unterbreiteten Repräsentation keine Bestimmung erflossen. Die Stände haben hierauf unterm 11 d. M. eine neue Repräsentation überreicht. Der früher schon gestellte Antrag, Sr. Maj. die Bitte vorzutragen, geistlichen Körperschaften die Aufnahme in Ungarn nicht zu gestatten, ward neuerdings von den Ständen berathen und an die Magnatentafel gebracht. In einer der letzten Sitzungen der Magnaten kam derselbe zur Verhandlung, und da sich dieselbe Majorität für Ablehnung einer solchen Bittstellung ergab, welche bei der ersten Berathung sich gezeigt hatte, so ward diesem Gegenstande abermals keine Folge gegeben. Die Ernennung der Richter der Wechselgerichte haben die Stände gänzlich dem Ermessen und der Wahl Sr. Maj. anheimgestellt, aber wegen Einführung der ungarischen Sprache in einer Repräsentation vom 4 d. die Bitte erneuert, daß die königlichen Regales, Rescripte und Resolutionen, so wie die Gesetze selbst mit Weglassung der Uebersetzung derselben ins Lateinische bloß ungarisch abgefaßt werden möchten. Eben so sollen die Rechtsstreitigkeiten in Zukunft bei allen geistlichen und Civilgerichtsbehörden ausschließlich in ungarischer Sprache verhandelt, ja selbst die bisher in lateinischer Sprache geführten Processe in der ungarischen fortgeführt werden. Auch wird gebeten, Se. Maj. wolle geruhen, die für die k. Statthalterei erlassene Verordnung (die Intimate und Circularien an sämmtliche Jurisdictionen des Landes in ungarischer Sprache ergehen zu lassen) auch auf die k. Hofkanzlei auszudehnen. Erneuert wird ferner das Gesuch, daß alle Militärcommandowörter

*) Wir haben diese Nachricht schon am 30 April nach einer Correspondenz des "Univers" aus Rom mitgetheilt, wo auf die politische Bedeutung dieser Ernennung hingewiesen war. (Anm. der Münchener polit. Ztg.)

Bedauern Alexander v. Humboldt vermißt, dessen Namen allein schon hinreichend wäre, der Wissenschaft unsers Vaterlandes eine neue große Zukunft zu verbürgen, doch müßte er freilich dann die eigenen Forschungen aufgeben, und dieß wäre ein Opfer, das ihm wohl Niemand zumuthen möchte.

Seit Jahren kränklich, seit Monaten schwer leidend, in den letzten Wochen hoffnungslos (an der Brustwassersucht) darnieder liegend, so daß auch Schönlein, der gleich in den ersten Tagen seines Hieherkommens zu Rathe gezogen wurde, keine Hoffnung mehr geben konnte, war man auf Altensteins Tod schon seit längerer Zeit vorbereitet. Dennoch trifft er sehr schmerzlich, zumal da er in eine für das ganze Unterrichtswesen in Preußen kritische Zeit fällt, wo sich eine neuerungssüchtige Partei heftig aufgethan hat, um die Basis aller tiefern Bildung, die classischen Studien, anzugreifen, und alles, auch das sogenannte praktische System, d. h. das des gewöhnlichen Nutzens zurückzuführen, wo die Wissenschaft nach Schillers Distichon zur „tüchtigen Kuh wird, die uns mit Butter versorgt.“ Hr. v. Altenstein hat sich bisher diesem System, das nur von denjenigen vertheidigt wird, die selbst keine auf solcher Grundlage ruhende Bildung erworben haben, mit entschiedener Festigkeit entgegengesetzt und alle deßfallsigen Ankämpfungen beharrlich zurückgewiesen. Wer sein Nachfolger werden wird, weiß man noch nicht; indeß ist so zu vermuthen wie zu besorgen, daß die gedachte Partei Alles versuchen wird, um einen der ihrigen in diese wichtige Stellung zu bringen. Noch ist es ein Verdienst des Hrn. v. Altenstein, daß in seinem Ministerium durchaus jene humane Weise, und das Geistige im Menschen vorzugsweise hochstellende Gesinnung praktisch verwirklicht worden ist – eine Gesinnung, die mehr und mehr aus dem öffentlichen Leben zu verschwinden scheint, einem Ministerium aber, welches rein geistige Interessen zu vertreten hatte, durchaus zur Grundlage dienen mußte. In allen diesen Beziehungen wird der Hintritt des Hrn. v. Altenstein sehr fühlbar werden, und selbst die Gegner seiner in der letzten Zeit freilich etwas bedenklichen, und mit größter Behutsamkeit vorschreitenden Verwaltung werden dieß bald erkennen. – Der Gesundheitszustand des Königs ist seit meinem letzten Schreiben nicht verändert.

Rußland und Polen.

Se. kais. Majestät haben es für nothwendig erachtet, die in Rom zur Ausbildung ihres Berufs sich aufhaltenden russischen Künstler einer besondern Inspection zu unterwerfen, welche sie dem ersten Secretär unserer dortigen Gesandtschaft, dem Kammerherrn v. Kriwzoff, übertragen haben.*)*) – Wie man aus Libau schreibt, ist die Linie zur projectirten Eisenbahn zwischen Libau und Georgenburg bereits völlig abgesteckt. – Auf höchsten Befehl vom 23 v. M. wird in Warschau eine Schule für die Geistlichkeit des griechischen Cultus, bestehend aus 3 Lehrclassen und unter die Jurisdiction der hiesigen Synode gestellt, organisirt. – Nach officiellen Berichten wurden in den acht Kreisen der Provinz Livland im Jahre 1839 bei den obrigkeitlich angeordneten Jagden 523 Wölfe getödtet. (Preuß. Staatsztg.)

Die „Münchener politische Zeitung“ berichtet: Nach einem Briefe von der polnischen Gränze hat der Bischof von Augustowo, Strawinski, nach dem Vorgange des Erzbischofs von Gnesen ein Pastoralschreiben über die gemischten Ehen erlassen, dessen Inhalt alles übertrifft, was in dieser Beziehung zur Vertheidigung der Kirche je geschehen. Er untersagt nämlich dem Clerus die Einsegnung nicht nur für den allgemeinen Fall einer gemischten Ehe, sondern sogar dann, wenn die katholische Kindererziehung versprochen würde. Die Strenge dieser Maaßregel gründet der Hirtenbrief auf die seit einigen Jahren in den Civilgesetzen Rußlands eingeführten Aenderungen, nach denen ausdrücklich erklärt wurde, daß Kinder, die aus gemischten Ehen entspringen, in keinem Fall in der katholischen Religion erzogen werden dürfen, sondern immer in der griechischen (schismatischen) Religion erzogen werden müssen. Der ehrwürdige Prälat wollte nicht (dieß sind seine eigenen Worte) „das Sacrament mit den Landesgesetzen in Widerspruch bringen.“

erwähnte Wegführung und Gefangenschaft des Bischofs von Podlachien bestätigt sich. Es erging vor kurzem ein Befehl an die acht Bischöfe des Königreichs Polen, daß sie alle kaiserlichen Befehle, wessen Inhalts sie auch seyn mögen, in den Kirchen bekannt machen sollen. Sieben dieser Bischöfe fügten sich dem kaiserlichen Willen; nur der Bischof von Podlachien wagte es, dem Ansinnen der Regierung zu widerstreben. Er setzte in einem ehrfurchtsvollen Schreiben an den kaiserlichen Statthalter die Gründe auseinander, warum sein Gewissen ihm nicht gestatte, diesem Befehle Folge zu leisten. Es erfolgte hierauf keine Antwort; aber nach einigen Wochen ward plötzlich in der Nacht die bischöfliche Behausung von Dragonern umgeben, ein Polizeibeamter trat in das Zimmer des Prälaten, befahl ihm die Wohnung zu verlassen und in den Wagen zu steigen, der für ihn bereit stehe. Der Bischof ward alsdann nach Mohilew abgeführt, wo er jetzt in engem Gewahrsam gehalten wird.

Oesterreich.

In Preßburg ist Graf Alexander Szapary gestorben. – Mit der in Betreff der bürgerlichen Verfassung der Juden in Ungarn erfolgten allerhöchsten Resolution wird den Juden gestattet, überall im Königreiche wohnen zu dürfen, doch ist außer diesem Zugeständnisse des Jus domiciliandi hinsichtlich der übrigen Punkte der von den Ständen unterbreiteten Repräsentation keine Bestimmung erflossen. Die Stände haben hierauf unterm 11 d. M. eine neue Repräsentation überreicht. Der früher schon gestellte Antrag, Sr. Maj. die Bitte vorzutragen, geistlichen Körperschaften die Aufnahme in Ungarn nicht zu gestatten, ward neuerdings von den Ständen berathen und an die Magnatentafel gebracht. In einer der letzten Sitzungen der Magnaten kam derselbe zur Verhandlung, und da sich dieselbe Majorität für Ablehnung einer solchen Bittstellung ergab, welche bei der ersten Berathung sich gezeigt hatte, so ward diesem Gegenstande abermals keine Folge gegeben. Die Ernennung der Richter der Wechselgerichte haben die Stände gänzlich dem Ermessen und der Wahl Sr. Maj. anheimgestellt, aber wegen Einführung der ungarischen Sprache in einer Repräsentation vom 4 d. die Bitte erneuert, daß die königlichen Regales, Rescripte und Resolutionen, so wie die Gesetze selbst mit Weglassung der Uebersetzung derselben ins Lateinische bloß ungarisch abgefaßt werden möchten. Eben so sollen die Rechtsstreitigkeiten in Zukunft bei allen geistlichen und Civilgerichtsbehörden ausschließlich in ungarischer Sprache verhandelt, ja selbst die bisher in lateinischer Sprache geführten Processe in der ungarischen fortgeführt werden. Auch wird gebeten, Se. Maj. wolle geruhen, die für die k. Statthalterei erlassene Verordnung (die Intimate und Circularien an sämmtliche Jurisdictionen des Landes in ungarischer Sprache ergehen zu lassen) auch auf die k. Hofkanzlei auszudehnen. Erneuert wird ferner das Gesuch, daß alle Militärcommandowörter

*) Wir haben diese Nachricht schon am 30 April nach einer Correspondenz des „Univers“ aus Rom mitgetheilt, wo auf die politische Bedeutung dieser Ernennung hingewiesen war. (Anm. der Münchener polit. Ztg.)
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[1126/0006] Bedauern Alexander v. Humboldt vermißt, dessen Namen allein schon hinreichend wäre, der Wissenschaft unsers Vaterlandes eine neue große Zukunft zu verbürgen, doch müßte er freilich dann die eigenen Forschungen aufgeben, und dieß wäre ein Opfer, das ihm wohl Niemand zumuthen möchte. _ Berlin, 14 Mai. Seit Jahren kränklich, seit Monaten schwer leidend, in den letzten Wochen hoffnungslos (an der Brustwassersucht) darnieder liegend, so daß auch Schönlein, der gleich in den ersten Tagen seines Hieherkommens zu Rathe gezogen wurde, keine Hoffnung mehr geben konnte, war man auf Altensteins Tod schon seit längerer Zeit vorbereitet. 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Altenstein, daß in seinem Ministerium durchaus jene humane Weise, und das Geistige im Menschen vorzugsweise hochstellende Gesinnung praktisch verwirklicht worden ist – eine Gesinnung, die mehr und mehr aus dem öffentlichen Leben zu verschwinden scheint, einem Ministerium aber, welches rein geistige Interessen zu vertreten hatte, durchaus zur Grundlage dienen mußte. In allen diesen Beziehungen wird der Hintritt des Hrn. v. Altenstein sehr fühlbar werden, und selbst die Gegner seiner in der letzten Zeit freilich etwas bedenklichen, und mit größter Behutsamkeit vorschreitenden Verwaltung werden dieß bald erkennen. – Der Gesundheitszustand des Königs ist seit meinem letzten Schreiben nicht verändert. Rußland und Polen. _ St. Petersburg, 5 Mai. Se. kais. 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Die „Münchener politische Zeitung“ berichtet: Nach einem Briefe von der polnischen Gränze hat der Bischof von Augustowo, Strawinski, nach dem Vorgange des Erzbischofs von Gnesen ein Pastoralschreiben über die gemischten Ehen erlassen, dessen Inhalt alles übertrifft, was in dieser Beziehung zur Vertheidigung der Kirche je geschehen. Er untersagt nämlich dem Clerus die Einsegnung nicht nur für den allgemeinen Fall einer gemischten Ehe, sondern sogar dann, wenn die katholische Kindererziehung versprochen würde. Die Strenge dieser Maaßregel gründet der Hirtenbrief auf die seit einigen Jahren in den Civilgesetzen Rußlands eingeführten Aenderungen, nach denen ausdrücklich erklärt wurde, daß Kinder, die aus gemischten Ehen entspringen, in keinem Fall in der katholischen Religion erzogen werden dürfen, sondern immer in der griechischen (schismatischen) Religion erzogen werden müssen. Der ehrwürdige Prälat wollte nicht (dieß sind seine eigenen Worte) „das Sacrament mit den Landesgesetzen in Widerspruch bringen.“ _ Von der polnischen Gränze. Die neulich erwähnte Wegführung und Gefangenschaft des Bischofs von Podlachien bestätigt sich. Es erging vor kurzem ein Befehl an die acht Bischöfe des Königreichs Polen, daß sie alle kaiserlichen Befehle, wessen Inhalts sie auch seyn mögen, in den Kirchen bekannt machen sollen. Sieben dieser Bischöfe fügten sich dem kaiserlichen Willen; nur der Bischof von Podlachien wagte es, dem Ansinnen der Regierung zu widerstreben. Er setzte in einem ehrfurchtsvollen Schreiben an den kaiserlichen Statthalter die Gründe auseinander, warum sein Gewissen ihm nicht gestatte, diesem Befehle Folge zu leisten. Es erfolgte hierauf keine Antwort; aber nach einigen Wochen ward plötzlich in der Nacht die bischöfliche Behausung von Dragonern umgeben, ein Polizeibeamter trat in das Zimmer des Prälaten, befahl ihm die Wohnung zu verlassen und in den Wagen zu steigen, der für ihn bereit stehe. Der Bischof ward alsdann nach Mohilew abgeführt, wo er jetzt in engem Gewahrsam gehalten wird. Oesterreich. _ Wien, 13 Mai. In Preßburg ist Graf Alexander Szapary gestorben. – Mit der in Betreff der bürgerlichen Verfassung der Juden in Ungarn erfolgten allerhöchsten Resolution wird den Juden gestattet, überall im Königreiche wohnen zu dürfen, doch ist außer diesem Zugeständnisse des Jus domiciliandi hinsichtlich der übrigen Punkte der von den Ständen unterbreiteten Repräsentation keine Bestimmung erflossen. Die Stände haben hierauf unterm 11 d. M. eine neue Repräsentation überreicht. Der früher schon gestellte Antrag, Sr. Maj. die Bitte vorzutragen, geistlichen Körperschaften die Aufnahme in Ungarn nicht zu gestatten, ward neuerdings von den Ständen berathen und an die Magnatentafel gebracht. In einer der letzten Sitzungen der Magnaten kam derselbe zur Verhandlung, und da sich dieselbe Majorität für Ablehnung einer solchen Bittstellung ergab, welche bei der ersten Berathung sich gezeigt hatte, so ward diesem Gegenstande abermals keine Folge gegeben. Die Ernennung der Richter der Wechselgerichte haben die Stände gänzlich dem Ermessen und der Wahl Sr. Maj. anheimgestellt, aber wegen Einführung der ungarischen Sprache in einer Repräsentation vom 4 d. die Bitte erneuert, daß die königlichen Regales, Rescripte und Resolutionen, so wie die Gesetze selbst mit Weglassung der Uebersetzung derselben ins Lateinische bloß ungarisch abgefaßt werden möchten. Eben so sollen die Rechtsstreitigkeiten in Zukunft bei allen geistlichen und Civilgerichtsbehörden ausschließlich in ungarischer Sprache verhandelt, ja selbst die bisher in lateinischer Sprache geführten Processe in der ungarischen fortgeführt werden. Auch wird gebeten, Se. Maj. wolle geruhen, die für die k. Statthalterei erlassene Verordnung (die Intimate und Circularien an sämmtliche Jurisdictionen des Landes in ungarischer Sprache ergehen zu lassen) auch auf die k. Hofkanzlei auszudehnen. Erneuert wird ferner das Gesuch, daß alle Militärcommandowörter *) Wir haben diese Nachricht schon am 30 April nach einer Correspondenz des „Univers“ aus Rom mitgetheilt, wo auf die politische Bedeutung dieser Ernennung hingewiesen war. (Anm. der Münchener polit. Ztg.)

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 141. Augsburg, 20. Mai 1840, S. 1126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_141_18400520/6>, abgerufen am 03.12.2024.