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Allgemeine Zeitung. Nr. 144. Augsburg, 23. Mai 1840.

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Nr. 29, 36, 255, 504, 619, 850,
Nr. 870, 1054, 1188, 1233, 1274,
Nr. 1295, 1557, 1589, 1758, 1780,
Nr. 1790, 1811, 2126, 2171, 2251,

zahlbar am 1 Januar 1841,

welche an bemerkten Terminen bei dem Großhandlungshause Arnstein & Eskeles in Wien heimbezahlt werden.

[1969-71]
[Tabelle]

Sechste General-Versammlung der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft.

Sämmtliche Actionnäre der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen General-Versammlung auf
Dienstag den 23 Junius l. J., Vormittags 10 Uhr,
bei dem Wirth Hrn. Kux am Bahnhof, eingeladen.

Hauptgegenstände der Berathung sind:

1) die Negociirung des Anlehens von 362,000 Thalern, welche die verehrliche General-Versammlung am 28 December v. J. beschlossen hat, durch Emittirung von Prioritäts-Actien;

2) eine in Antrag gebrachte Abänderung des §. 11 des Gesellschafts-Statuts, auf Beschränkung der Zahl der Vollmachten in derselben Hand.

Da diese beiden Propositionen eine Ergänzung und beziehungsweise eine Abänderung des Statuts vom 23 September 1837 betreffen, folglich darüber nach §. 32 c. des Statuts nur mit Zustimmung der Inhaber von wenigstens drei Viertel sämmtlicher Actien beschlossen werden kann, so werden sämmtliche HH. Actionnäre geziemend ersucht, an dieser General-Versammlung persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Actionnäre Theil nehmen zu wollen.

Die Eintritts-Karten können am Tage vor der General-Versammlung bei der Direction in Empfang genommen werden.

Düsseldorf, den 9 Mai 1840.

Der Verwaltungsrath:

Fasbender. Friderichs. Baum. v. Fuchsius. J. F. Wilhelmi. Schimmelbusch. v. Sybel. v. Voß. Lacomblet. Eller. Hoffmann. Schmitz. Rurmann. Aug. v. d. Heydt.

[1927]

Edictal-Citation.

Vom königl. Kreis- und Stadtgericht Nürnberg.

Laut eines von dem ehemaligen Justizamte Wöhrd unterm 6 Julius 1811 errichteten Schuldvertrages und Hypothekenscheins desselben Gerichts vom 22 August 1811, ist auf dem Gartenanwesen Nr. 145 in den Gärten bei Wöhrd der Gartenbesitzer Johann und Anna Elisabetha Liebermann'schen Eheleute für den verlebten Metzgermeister Paulus Wagner in Nürnberg eine Hypothekforderung ad 1200 fl. eingetragen, welche von den Schuldnern an den Bierwirth Georg Conrad Wagner dahier vollständig zurückbezahlt wurde.

Da jedoch vom letzteren der Nachweis darüber, daß er der unstreitige alleinige Eigenthümer dieser Hypothekforderung geworden, nicht so genügend geliefert werden konnte, um in Folge seiner Quittungsleistung die Löschung dieser Hypothek verfügen zu können, so werden andurch auf des benannten Gläubigers und der Schuldner gemeinsamen Antrag alle diejenigen, welche durch Erbrecht, Cession oder andere Rechtstitel Ansprüche auf diese Hypothekforderung zu haben glauben, aufgefordert, solche von heute an
binnen 3 Monaten
um so gewisser bei dem unterfertigten Gericht anzubringen und nachzuweisen, als sie ansonst dieser ihrer Ansprüche für verlustig erklärt werden müssen, und die Löschung der eingetragenen Hypothek verfügt werden würde.

Nürnberg, den 11 Mai 1840.

v. Kohlhagen.

[1808-10]

Bekanntmachung.

Vom k. k. Landgerichte Dornbirn in Vorarlberg wird durch gegenwärtiges Edict allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht:

Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Concurses über das gesammte im Land Tyrol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Handlung Joseph Hirschfeld und Söhne Wilhelm und Sigmund zu Hohenems gewilligt worden.

Daher wird Jedermann, der an den gedachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis
inclusive 30 Junius d. J.,
die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Vertreter dieser Concursmasse, den k. k. Hrn. Advocaten Martini, bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangte zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tyrol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache und im Nichterzielungsfalle zur Bestätigung oder Wahl eines Vermögensverwalters und Creditorenausschusses, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheiten eine Tagsatzung auf
Montag den 6 Julius d. J.,
um 9 Uhr Vormittags,
in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. - Am 3 Mai 1840.

K. k. Landgericht Dornbirn.

J. K. Ratz, Landr.

[1959-60]

Bekanntmachung.

Zu nachbeschriebenen, im südlichen Deutschland gelegenen Etablissements wird ein Associe gesucht, der mit den nöthigen Mitteln versehen ist und so viele Kenntnisse besitzt, daß er die technische Leitung übernehmen kann.

1) Zu einem im Jahr 1832 nach den besten Vorbildern eingerichteten Eisenwerk mit zwei Großfeuern, einer Handschmiede, den nöthigen Verwaltungsgebäuden, Magazinen, zwei geräumigen Kohlenscheuern, Wohnungen für die Arbeiter und ihre Familien, und einigen zu Gärten für die Arbeiter eingerichteten Grundstücken.

2) Zu einer eine und eine halbe Stunde von dem eben beschriebenen Eisenwerk entfernten, gleichzeitig eingerichteten Maschinen-Werkstätte mit Drehbänken, Einrichtungen zur Schreinerei und Schlosserei, mit einer Handschmiede, Eisengießerei mit zwei Kupolöfen, einem Wappenhammer, Kleinfeuer mit Streck- und Zainhämmern, zwei geräumigen Kohlenscheuern und Wohnungen für das Verwaltungspersonal und einen Theil der Arbeiter.

Beide Etablissements an einem wasserreichen Fluß und frequenten Straße gelegen, producirten bisher alle Sorten Guß- und Schmiedeisen, Maschinen, Einrichtungen zu Wasserbauten, Papier- und Zuckerfabriken, Salinen, Mühlen etc., so wie alle Arten von Ackergeräthschaften.

Der Absatz ist durch viele in der Umgegend befindliche Industrie-Anstalten gesichert, auch befindet sich kein ähnliches Werk in einem Umkreis von zwanzig Quadratstunden. Beide Etablissements könnten auch unter sehr billigen Bedingungen käuflich abgetreten oder auf längere Zeit in Pacht gegeben werden.

Nähere Auskunft erhält man auf frankirte, mit A. B. Nr. 1959 bezeichnete und an die Expedition der Allg. Zeitung gerichtete Anfragen.

[1751]

Gemeinnützige Schrift.

H. Bruhn,
Steinkohlenbüchlein
oder Eigenschaften, Gewinnung, Benutzung etc. der Steinkohle.

Mit zwei Tafeln Abbild. gr. 8. br. 12 gr. ist in der Arnold'schen Buchhandlung erschienen und in allen namhaften Buchhandlungen, in Augsburg in der K. Kollmann'schen Buchhandlung, zu bekommen.

Nr. 29, 36, 255, 504, 619, 850,
Nr. 870, 1054, 1188, 1233, 1274,
Nr. 1295, 1557, 1589, 1758, 1780,
Nr. 1790, 1811, 2126, 2171, 2251,

zahlbar am 1 Januar 1841,

welche an bemerkten Terminen bei dem Großhandlungshause Arnstein & Eskeles in Wien heimbezahlt werden.

[1969-71]
[Tabelle]

Sechste General-Versammlung der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft.

Sämmtliche Actionnäre der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen General-Versammlung auf
Dienstag den 23 Junius l. J., Vormittags 10 Uhr,
bei dem Wirth Hrn. Kux am Bahnhof, eingeladen.

Hauptgegenstände der Berathung sind:

1) die Negociirung des Anlehens von 362,000 Thalern, welche die verehrliche General-Versammlung am 28 December v. J. beschlossen hat, durch Emittirung von Prioritäts-Actien;

2) eine in Antrag gebrachte Abänderung des §. 11 des Gesellschafts-Statuts, auf Beschränkung der Zahl der Vollmachten in derselben Hand.

Da diese beiden Propositionen eine Ergänzung und beziehungsweise eine Abänderung des Statuts vom 23 September 1837 betreffen, folglich darüber nach §. 32 c. des Statuts nur mit Zustimmung der Inhaber von wenigstens drei Viertel sämmtlicher Actien beschlossen werden kann, so werden sämmtliche HH. Actionnäre geziemend ersucht, an dieser General-Versammlung persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Actionnäre Theil nehmen zu wollen.

Die Eintritts-Karten können am Tage vor der General-Versammlung bei der Direction in Empfang genommen werden.

Düsseldorf, den 9 Mai 1840.

Der Verwaltungsrath:

Fasbender. Friderichs. Baum. v. Fuchsius. J. F. Wilhelmi. Schimmelbusch. v. Sybel. v. Voß. Lacomblet. Eller. Hoffmann. Schmitz. Rurmann. Aug. v. d. Heydt.

[1927]

Edictal-Citation.

Vom königl. Kreis- und Stadtgericht Nürnberg.

Laut eines von dem ehemaligen Justizamte Wöhrd unterm 6 Julius 1811 errichteten Schuldvertrages und Hypothekenscheins desselben Gerichts vom 22 August 1811, ist auf dem Gartenanwesen Nr. 145 in den Gärten bei Wöhrd der Gartenbesitzer Johann und Anna Elisabetha Liebermann'schen Eheleute für den verlebten Metzgermeister Paulus Wagner in Nürnberg eine Hypothekforderung ad 1200 fl. eingetragen, welche von den Schuldnern an den Bierwirth Georg Conrad Wagner dahier vollständig zurückbezahlt wurde.

Da jedoch vom letzteren der Nachweis darüber, daß er der unstreitige alleinige Eigenthümer dieser Hypothekforderung geworden, nicht so genügend geliefert werden konnte, um in Folge seiner Quittungsleistung die Löschung dieser Hypothek verfügen zu können, so werden andurch auf des benannten Gläubigers und der Schuldner gemeinsamen Antrag alle diejenigen, welche durch Erbrecht, Cession oder andere Rechtstitel Ansprüche auf diese Hypothekforderung zu haben glauben, aufgefordert, solche von heute an
binnen 3 Monaten
um so gewisser bei dem unterfertigten Gericht anzubringen und nachzuweisen, als sie ansonst dieser ihrer Ansprüche für verlustig erklärt werden müssen, und die Löschung der eingetragenen Hypothek verfügt werden würde.

Nürnberg, den 11 Mai 1840.

v. Kohlhagen.

[1808-10]

Bekanntmachung.

Vom k. k. Landgerichte Dornbirn in Vorarlberg wird durch gegenwärtiges Edict allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht:

Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Concurses über das gesammte im Land Tyrol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Handlung Joseph Hirschfeld und Söhne Wilhelm und Sigmund zu Hohenems gewilligt worden.

Daher wird Jedermann, der an den gedachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis
inclusive 30 Junius d. J.,
die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Vertreter dieser Concursmasse, den k. k. Hrn. Advocaten Martini, bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangte zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tyrol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache und im Nichterzielungsfalle zur Bestätigung oder Wahl eines Vermögensverwalters und Creditorenausschusses, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheiten eine Tagsatzung auf
Montag den 6 Julius d. J.,
um 9 Uhr Vormittags,
in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. – Am 3 Mai 1840.

K. k. Landgericht Dornbirn.

J. K. Ratz, Landr.

[1959-60]

Bekanntmachung.

Zu nachbeschriebenen, im südlichen Deutschland gelegenen Etablissements wird ein Associé gesucht, der mit den nöthigen Mitteln versehen ist und so viele Kenntnisse besitzt, daß er die technische Leitung übernehmen kann.

1) Zu einem im Jahr 1832 nach den besten Vorbildern eingerichteten Eisenwerk mit zwei Großfeuern, einer Handschmiede, den nöthigen Verwaltungsgebäuden, Magazinen, zwei geräumigen Kohlenscheuern, Wohnungen für die Arbeiter und ihre Familien, und einigen zu Gärten für die Arbeiter eingerichteten Grundstücken.

2) Zu einer eine und eine halbe Stunde von dem eben beschriebenen Eisenwerk entfernten, gleichzeitig eingerichteten Maschinen-Werkstätte mit Drehbänken, Einrichtungen zur Schreinerei und Schlosserei, mit einer Handschmiede, Eisengießerei mit zwei Kupolöfen, einem Wappenhammer, Kleinfeuer mit Streck- und Zainhämmern, zwei geräumigen Kohlenscheuern und Wohnungen für das Verwaltungspersonal und einen Theil der Arbeiter.

Beide Etablissements an einem wasserreichen Fluß und frequenten Straße gelegen, producirten bisher alle Sorten Guß- und Schmiedeisen, Maschinen, Einrichtungen zu Wasserbauten, Papier- und Zuckerfabriken, Salinen, Mühlen etc., so wie alle Arten von Ackergeräthschaften.

Der Absatz ist durch viele in der Umgegend befindliche Industrie-Anstalten gesichert, auch befindet sich kein ähnliches Werk in einem Umkreis von zwanzig Quadratstunden. Beide Etablissements könnten auch unter sehr billigen Bedingungen käuflich abgetreten oder auf längere Zeit in Pacht gegeben werden.

Nähere Auskunft erhält man auf frankirte, mit A. B. Nr. 1959 bezeichnete und an die Expedition der Allg. Zeitung gerichtete Anfragen.

[1751]

Gemeinnützige Schrift.

H. Bruhn,
Steinkohlenbüchlein
oder Eigenschaften, Gewinnung, Benutzung etc. der Steinkohle.

Mit zwei Tafeln Abbild. gr. 8. br. 12 gr. ist in der Arnold'schen Buchhandlung erschienen und in allen namhaften Buchhandlungen, in Augsburg in der K. Kollmann'schen Buchhandlung, zu bekommen.

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Da jedoch vom letzteren der Nachweis darüber, daß er der unstreitige alleinige Eigenthümer dieser Hypothekforderung geworden, nicht so genügend geliefert werden konnte, um in Folge seiner Quittungsleistung die Löschung dieser Hypothek verfügen zu können, so werden andurch auf des benannten Gläubigers und der Schuldner gemeinsamen Antrag alle diejenigen, welche durch Erbrecht, Cession oder andere Rechtstitel Ansprüche auf diese Hypothekforderung zu haben glauben, aufgefordert, solche von heute an binnen 3 Monaten um so gewisser bei dem unterfertigten Gericht anzubringen und nachzuweisen, als sie ansonst dieser ihrer Ansprüche für verlustig erklärt werden müssen, und die Löschung der eingetragenen Hypothek verfügt werden würde. Nürnberg, den 11 Mai 1840. v. Kohlhagen. [1808-10] Bekanntmachung. Vom k. k. Landgerichte Dornbirn in Vorarlberg wird durch gegenwärtiges Edict allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Concurses über das gesammte im Land Tyrol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Handlung Joseph Hirschfeld und Söhne Wilhelm und Sigmund zu Hohenems gewilligt worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis inclusive 30 Junius d. J., die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Vertreter dieser Concursmasse, den k. k. Hrn. Advocaten Martini, bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangte zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tyrol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache und im Nichterzielungsfalle zur Bestätigung oder Wahl eines Vermögensverwalters und Creditorenausschusses, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheiten eine Tagsatzung auf Montag den 6 Julius d. J., um 9 Uhr Vormittags, in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. – Am 3 Mai 1840. K. k. Landgericht Dornbirn. J. K. Ratz, Landr. [1959-60] Bekanntmachung. Zu nachbeschriebenen, im südlichen Deutschland gelegenen Etablissements wird ein Associé gesucht, der mit den nöthigen Mitteln versehen ist und so viele Kenntnisse besitzt, daß er die technische Leitung übernehmen kann. 1) Zu einem im Jahr 1832 nach den besten Vorbildern eingerichteten Eisenwerk mit zwei Großfeuern, einer Handschmiede, den nöthigen Verwaltungsgebäuden, Magazinen, zwei geräumigen Kohlenscheuern, Wohnungen für die Arbeiter und ihre Familien, und einigen zu Gärten für die Arbeiter eingerichteten Grundstücken. 2) Zu einer eine und eine halbe Stunde von dem eben beschriebenen Eisenwerk entfernten, gleichzeitig eingerichteten Maschinen-Werkstätte mit Drehbänken, Einrichtungen zur Schreinerei und Schlosserei, mit einer Handschmiede, Eisengießerei mit zwei Kupolöfen, einem Wappenhammer, Kleinfeuer mit Streck- und Zainhämmern, zwei geräumigen Kohlenscheuern und Wohnungen für das Verwaltungspersonal und einen Theil der Arbeiter. Beide Etablissements an einem wasserreichen Fluß und frequenten Straße gelegen, producirten bisher alle Sorten Guß- und Schmiedeisen, Maschinen, Einrichtungen zu Wasserbauten, Papier- und Zuckerfabriken, Salinen, Mühlen etc., so wie alle Arten von Ackergeräthschaften. Der Absatz ist durch viele in der Umgegend befindliche Industrie-Anstalten gesichert, auch befindet sich kein ähnliches Werk in einem Umkreis von zwanzig Quadratstunden. Beide Etablissements könnten auch unter sehr billigen Bedingungen käuflich abgetreten oder auf längere Zeit in Pacht gegeben werden. Nähere Auskunft erhält man auf frankirte, mit A. B. Nr. 1959 bezeichnete und an die Expedition der Allg. Zeitung gerichtete Anfragen. [1751] Gemeinnützige Schrift. H. Bruhn, Steinkohlenbüchlein oder Eigenschaften, Gewinnung, Benutzung etc. der Steinkohle. Mit zwei Tafeln Abbild. gr. 8. br. 12 gr. ist in der Arnold'schen Buchhandlung erschienen und in allen namhaften Buchhandlungen, in Augsburg in der K. Kollmann'schen Buchhandlung, zu bekommen.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 144. Augsburg, 23. Mai 1840, S. 1151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_144_18400523/15>, abgerufen am 03.12.2024.