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Allgemeine Zeitung. Nr. 147. Augsburg, 26. Mai 1840.

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beträchtliche Arbeiten verlangt, weil die Bäume, die in ihn gefallen sind, ein Wehr bilden, das die Umgegend unter Wasser setzt. Aber der Werth, den eine solche Localität durch das Zuströmen von Capital und Arbeit in kurzer Zeit erhalten kann, ist so groß, daß sich weit beträchtlichere Arbeiten bald bezahlt machten. Man sieht dieß in Port Philip, in Adelaide, in Lincoln, kurz in allen südaustralischen Stationen. In Port Lincoln am Golf von Spencer, wo man bis jetzt an der Küste hin im Innern nichts gefunden hat als eine sandige und steinige Wüste, schlägt dennoch der Bauplatz täglich im Preise auf, weil der Hafen vortrefflich ist, und die Colonisten schon darin das Emporium von Südaustralien voraussehen. Darin könnten sie sich freilich täuschen, aber es ist nicht zweifelhaft, daß ein Hafen wie Port Nicholson, umgeben von fruchtbaren Ländereien, und am Eingang des Sunds von Neuseeland, also auf der directen Straße zwischen Neuholland und Südamerika, in kurzer Zeit einen Werth erlangen werde, welcher die Verwendung der Capitalien reichlich bezahle, die erfordert werden, um ein wüstes Land urbar zu machen und die Etablissements zu gründen, welche für eine civilisirte Gesellschaft nöthig sind. Die große Masse war in England noch vor wenigen Jahren unwissend und gleichgültig über Colonialangelegenheiten, und man ließ sie friedlich in Händen der Bureaux des Colonialministers, welcher auch nicht viel davon wußte, und seine Unterstaatssecretäre walten ließ. Aber dieser Zustand hat sich sehr geändert, und man hat in der kürzlichen Versammlung im Mansionhouse, wo Beschlüsse über die neuseeländischen Angelegenheiten gefaßt wurden, sehen können, daß die Responsabilität der Colonialminister eine sehr ernstliche Sache wird.

Berichtigung.

Mai. In dem Blatte Nr. 137 der Allg. Zeitung ist ein (einem Bamberger Localblatt entnommener) Aufsatz über einen zu Frauenreuth, Landgerichts Tirschenreuth gegen die öffentliche Ordnung entstandener Exceß aufgenommen, welcher dahin zu erklären ist, daß die diesseitige Commandantschaft von diesem Excesse keine amtliche Kenntniß erhielt, und bei derselben Militär weder requirirt noch abgegeben wurde.

[1929-31]

Bekanntmachung.

Die Administration der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank benachrichtigt hiermit die HH. Besitzer von Bankactien-Promessen, daß sie eine siebente Einzahlung auf
den ersten Julius d. J.,
und zwar wie folgt, einzufordern beschlossen habe:

Die Besitzer von Promessen IIter Emission a 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse a 100 fl. erhalten.

Die Besitzer von Promessen I. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten.

Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten.

Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende

Einzahlungen werden 4 Procent
für noch spätere aber 6 Procent

Verzugszinsen, vom 1 Julius

anfangend berechnet werden

Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen.

Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird.

München, den 14 Mai 1840.

Simon Freiherr v. Eichthal.

beträchtliche Arbeiten verlangt, weil die Bäume, die in ihn gefallen sind, ein Wehr bilden, das die Umgegend unter Wasser setzt. Aber der Werth, den eine solche Localität durch das Zuströmen von Capital und Arbeit in kurzer Zeit erhalten kann, ist so groß, daß sich weit beträchtlichere Arbeiten bald bezahlt machten. Man sieht dieß in Port Philip, in Adelaide, in Lincoln, kurz in allen südaustralischen Stationen. In Port Lincoln am Golf von Spencer, wo man bis jetzt an der Küste hin im Innern nichts gefunden hat als eine sandige und steinige Wüste, schlägt dennoch der Bauplatz täglich im Preise auf, weil der Hafen vortrefflich ist, und die Colonisten schon darin das Emporium von Südaustralien voraussehen. Darin könnten sie sich freilich täuschen, aber es ist nicht zweifelhaft, daß ein Hafen wie Port Nicholson, umgeben von fruchtbaren Ländereien, und am Eingang des Sunds von Neuseeland, also auf der directen Straße zwischen Neuholland und Südamerika, in kurzer Zeit einen Werth erlangen werde, welcher die Verwendung der Capitalien reichlich bezahle, die erfordert werden, um ein wüstes Land urbar zu machen und die Etablissements zu gründen, welche für eine civilisirte Gesellschaft nöthig sind. Die große Masse war in England noch vor wenigen Jahren unwissend und gleichgültig über Colonialangelegenheiten, und man ließ sie friedlich in Händen der Bureaux des Colonialministers, welcher auch nicht viel davon wußte, und seine Unterstaatssecretäre walten ließ. Aber dieser Zustand hat sich sehr geändert, und man hat in der kürzlichen Versammlung im Mansionhouse, wo Beschlüsse über die neuseeländischen Angelegenheiten gefaßt wurden, sehen können, daß die Responsabilität der Colonialminister eine sehr ernstliche Sache wird.

Berichtigung.

Mai. In dem Blatte Nr. 137 der Allg. Zeitung ist ein (einem Bamberger Localblatt entnommener) Aufsatz über einen zu Frauenreuth, Landgerichts Tirschenreuth gegen die öffentliche Ordnung entstandener Exceß aufgenommen, welcher dahin zu erklären ist, daß die diesseitige Commandantschaft von diesem Excesse keine amtliche Kenntniß erhielt, und bei derselben Militär weder requirirt noch abgegeben wurde.

[1929-31]

Bekanntmachung.

Die Administration der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank benachrichtigt hiermit die HH. Besitzer von Bankactien-Promessen, daß sie eine siebente Einzahlung auf
den ersten Julius d. J.,
und zwar wie folgt, einzufordern beschlossen habe:

Die Besitzer von Promessen IIter Emission à 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse à 100 fl. erhalten.

Die Besitzer von Promessen I. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten.

Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten.

Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende

Einzahlungen werden 4 Procent
für noch spätere aber 6 Procent

Verzugszinsen, vom 1 Julius

anfangend berechnet werden

Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen.

Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird.

München, den 14 Mai 1840.

Simon Freiherr v. Eichthal.

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[1173/0013] beträchtliche Arbeiten verlangt, weil die Bäume, die in ihn gefallen sind, ein Wehr bilden, das die Umgegend unter Wasser setzt. Aber der Werth, den eine solche Localität durch das Zuströmen von Capital und Arbeit in kurzer Zeit erhalten kann, ist so groß, daß sich weit beträchtlichere Arbeiten bald bezahlt machten. Man sieht dieß in Port Philip, in Adelaide, in Lincoln, kurz in allen südaustralischen Stationen. In Port Lincoln am Golf von Spencer, wo man bis jetzt an der Küste hin im Innern nichts gefunden hat als eine sandige und steinige Wüste, schlägt dennoch der Bauplatz täglich im Preise auf, weil der Hafen vortrefflich ist, und die Colonisten schon darin das Emporium von Südaustralien voraussehen. Darin könnten sie sich freilich täuschen, aber es ist nicht zweifelhaft, daß ein Hafen wie Port Nicholson, umgeben von fruchtbaren Ländereien, und am Eingang des Sunds von Neuseeland, also auf der directen Straße zwischen Neuholland und Südamerika, in kurzer Zeit einen Werth erlangen werde, welcher die Verwendung der Capitalien reichlich bezahle, die erfordert werden, um ein wüstes Land urbar zu machen und die Etablissements zu gründen, welche für eine civilisirte Gesellschaft nöthig sind. Die große Masse war in England noch vor wenigen Jahren unwissend und gleichgültig über Colonialangelegenheiten, und man ließ sie friedlich in Händen der Bureaux des Colonialministers, welcher auch nicht viel davon wußte, und seine Unterstaatssecretäre walten ließ. Aber dieser Zustand hat sich sehr geändert, und man hat in der kürzlichen Versammlung im Mansionhouse, wo Beschlüsse über die neuseeländischen Angelegenheiten gefaßt wurden, sehen können, daß die Responsabilität der Colonialminister eine sehr ernstliche Sache wird. Berichtigung. _ Amberg, den 20 Mai. In dem Blatte Nr. 137 der Allg. Zeitung ist ein (einem Bamberger Localblatt entnommener) Aufsatz über einen zu Frauenreuth, Landgerichts Tirschenreuth gegen die öffentliche Ordnung entstandener Exceß aufgenommen, welcher dahin zu erklären ist, daß die diesseitige Commandantschaft von diesem Excesse keine amtliche Kenntniß erhielt, und bei derselben Militär weder requirirt noch abgegeben wurde. [1929-31] Bekanntmachung. Die Administration der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank benachrichtigt hiermit die HH. Besitzer von Bankactien-Promessen, daß sie eine siebente Einzahlung auf den ersten Julius d. J., und zwar wie folgt, einzufordern beschlossen habe: Die Besitzer von Promessen IIter Emission à 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse à 100 fl. erhalten. Die Besitzer von Promessen I. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten. Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten. Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende Einzahlungen werden 4 Procent für noch spätere aber 6 Procent Verzugszinsen, vom 1 Julius anfangend berechnet werden Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen. Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird. München, den 14 Mai 1840. Simon Freiherr v. Eichthal.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 147. Augsburg, 26. Mai 1840, S. 1173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_147_18400526/13>, abgerufen am 21.11.2024.