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Allgemeine Zeitung. Nr. 147. Augsburg, 26. Mai 1840.

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gehabt, und wenn Bosheit oder irgend ein unlauterer Beweggrund vorhanden war, so sey der darin gelegene Bruch des Diensteids bestraft worden. Es seyen zwar nur wenige Fälle vorgekommen. Man werde auch künftig wegen dieser Uebertretungen einen Beamten nicht leicht vor Gericht stellen. Wenn aber ein schreiender Fall vorkomme, so müsse man ein Mittel haben, den Diener ernstlicher als nur mit Disciplinarstrafen büßen zu lassen, und nach Umständen seine Entlassung zu bewirken. Welcker vertheidigt den Entwurf. Er findet zwar darin nur einen dürftigen Schutz für die persönliche Freiheit. Dringender sey es, sie durch Institutionen zu sichern. Allein immerhin dürfe man die persönliche Freiheit nicht so wegwerfend behandeln, daß man eine leichtfertige oder boshafte Verletzung derselben durch Beamte ungestraft lasse. Merk, Aschbach und Sander sprachen in gleichem Sinne. Der letztere verwies auf andere Gesetzgebungen, z. B. auf die bayerische, wo noch strengere Strafen gedroht seyen. Die urtheilenden Richter, selbst Staatsdiener, werden ohnehin die Beamten in Fällen der vorliegenden Artikel immer eher zu mild als zu hart behandeln. Die wissentlich falsche Beschuldigung werde ja auch an Privaten bestraft. Noch strafbarer sey sie aber bei Beamten, wenn sie wissentlich gegen einen Unschuldigen eine Untersuchung einleiten. Der Antrag auf Streichung dieser Artikel wurde mit allen Stimmen gegen zwei (Christ und Schaaff) verworfen. Nur in Bezug auf den §. 633, wornach es als ungebührliche Verlängerung der Haft gilt, wenn dem Verhafteten eine vom Obergericht erfolgte Freilassungsversagung nicht innerhalb 24 Stunden eröffnet wird u. dgl., wurde auch von Baumgärtner und Martin ausgeführt und von Staatsrath Jolly zugegeben, daß diese Vorschriften zu speciell seyen, man also den Artikel streichen und die Frage, wann eine rechtswidrige Verlängerung der Haft anzunehmen sey, überall dem Ermessen des Richters überlassen soll. Gleichwohl wurde auch der §. 633 unverändert angenommen.

Se. Durchl. der Herzog von Anhalt-Bernburg kam gestern aus Düsseldorf und der königl. preußische General der Cavallerie, Frhr. v. Borstell, zur Inspection der hier garnisonirenden k. preußischen Truppenabtheilungen, von Koblenz hier an. - Die Bundesversammlung hielt in dieser Woche keine Sitzung.

Nach dem Courrier du Havre ist ein Agent, welcher sich mit der Weiterbeförderung von deutschen Auswanderern beschäftigte, mit einer Summe von 60,000 Franken durchgegangen. Dieses Geld gehörte unseren gutmüthigen Landsleuten, die sich nun in fremdem Lande in der furchtbarsten Noth befinden, und durch jenen Bösewicht an den Bettelstab gebracht worden sind. Sie können aus Mangel an Mitteln weder nach Amerika sich einschiffen, noch in die Heimath zurückkehren. (Münch. Z.)

Nach der erfolgten Ausschließung der hier lebenden Schriftsteller von der bevorstehenden Feier der Presse wird das Fest auch bei uns vermuthlich recht sehr den gewerblichen Charakter tragen, welcher ihm in Preußen zugewiesen worden ist, und vorzüglich durch den Aufwand der hiesigen Buchdruckerinnung, gehoben von den Beiträgen der Buchhändler, der Stadt etc. glänzen. - Die Dauer unserer dermaligen Ständeversammlung wird sich gewiß bis zu Anfang Julius hinziehen. - Unter den jüngst hier erschienenen Schriften kommen August Jägers "Skizzen und Erinnerungen aus Algier und Algerien" zu gelegener Zeit; sie führen das Leben und Treiben dort, welches der Verfasser als Mitglied der Fremdenlegion kennen lernte, lebendig vor Augen. Eine verdienstvolle, gelehrte Arbeit ist die bei Karl Tauchnitz hier vom Prof. Dr. Fleck besorgte Ausgabe der Vulgata mit Benutzung des ältesten bekannten, bestimmt dem sechsten Jahrhundert angehörenden, jetzt in Florenz befindlichen, amiatinischen Coder. Sie ist mit einer Descriptio et histor. Codicis Bibl. olim Amiatini cum disquisitione generali histor. et crit. de versione Latina vulgata ausgestattet, und empfiehlt sich zugleich als Handausgabe, daher sie auch aus diesem Grunde die Aufmerksamkeit der katholischen Welt verdient, ist aber auch im Allgemeinen für neutestament. Kritik von großer Wichtigkeit, indem die Benutzung jener alten Handschrift zu den interessantesten Rückschlüssen auf die derselben zu Grunde gelegenen, griech. Originale führt. - Von Berlin vernehme ich aus guter Quelle, daß die Kaiserin von Rußland dort den 3 Jun. erwartet wird und der Kronprinz deßhalb seinen Besuch der Altmark, wo er am 31 in Stendal seyn, und Tags darauf die Landwehr inspiciren wird, abkürzt. - Unter die hier auf kurze Zeit verweilenden interessanten Fremden gehört auch der amerikanische Consul Fr. List, der in den letzten Jahren seinen Aufenthalt in Paris gewählt hat.

Die Ständeversammlung ist bis zum 4 Jan. k. J. vertagt, zu welcher Zeit sodann zur Sprache kommen wird, ob und unter welchen Verhältnissen die hiesige Zollverbindung mit Hannover fortdauern werde. - Der Entwurf des Strafgesetzbuchs ist angenommen und die öffentliche Bekanntmachung des Gesetzes wird nächstens erscheinen. Dieses schöne Werk gereicht dem Verfasser des Entwurfs (Geheimerrath v. Schleinitz) zur größten Ehre. (Nordd. Bl.)

Schweden.

Die sogenannte ministerielle Krise ist nunmehr einer Lösung nahe. Heute sind die Reichsstände auf morgen um 1 Uhr in den Reichssaal beschieden worden, um in einem sogenannten Plenum plenorum (gemeinschaftlicher Sitzung) die königliche Genehmigung der im Februar von den Ständen beschlossenen neuen Organisation des Staatsrathes entgegen zu nehmen. Sobald der König diese Sanction ertheilt hat, wird Staatsrath gehalten werden, um die Minister der verschiedenen Departements zu ernennen. Wie verlautet, wird dieses neue Ministerium folgendermaßen zusammengesetzt werden: Minister des Auswärtigen Freiherr Stjerneld, der es seit 1838 gewesen; Justizminister Graf Posse, welcher vor einigen Wochen zu diesem Amt ernannt wurde. Diese beiden sind die einzigen, welche Minister genannt werden, so wie schon seit 1809 die Inhaber dieser Stellen diesen Titel geführt haben. Kriegsminister, oder vielmehr "berichterstattender Staatsrath für die Kriegsangelegenheiten," wird General Cederström seyn, welcher neulich von Schonen, wo er Generalbefehlshaber war, hieher berufen und zum Staatsrath ernannt worden. Das Portefeuille des Seewesens wird dem Admiral Lagerbjelke, welcher voriges Jahr Staatsrath wurde, das für Handel und Finanz dem jetzigen Landmarschall Frhrn. Palmstjerna übergeben werden, und statt seiner wird der Graf Degeer für den Rest des Reichstags den Landmarschallstab führen. Das Departement der kirchlichen Angelegenheiten und des öffentlichen Unterrichts wird, muthmaßlich, der bisherige einstweilige Hofkanzler Ihre empfangen, so wie das Cameraldepartement der Staatsrath Fahräus. - Die Debatten der Reichsstände über das Ausgabebudget werden noch immer fortgesetzt, und waren besonders vorigen Mittwoch in Bezug auf das Seewesen sehr lebhaft, weil die Opposition keine Linienschiffe mehr haben, sondern statt deren die Scheerenflotte und Fahrzeuge von kleineren Dimensionen vermehrt wissen wollte. - Der wieder hier angelangte französische Gesandte, Graf Mornay, hatte gestern Audienz bei dem König und der Königin. - Der durch die Ernennung Hrn. Wingards zum Erzbischof erledigte Bischofsstuhl in Gothenburg ist jetzt mit dem bisherigen Dompropst zu Westeräs Dr. Bruhn besetzt worden. - Eine starke Feuersbrunst verzehrte in der Nacht vom 12 auf den 13 d. einen großen Theil des beträchtlichsten hiesigen Buchdruckeretablissements, den HH. Norstedt gehörig. Unter

gehabt, und wenn Bosheit oder irgend ein unlauterer Beweggrund vorhanden war, so sey der darin gelegene Bruch des Diensteids bestraft worden. Es seyen zwar nur wenige Fälle vorgekommen. Man werde auch künftig wegen dieser Uebertretungen einen Beamten nicht leicht vor Gericht stellen. Wenn aber ein schreiender Fall vorkomme, so müsse man ein Mittel haben, den Diener ernstlicher als nur mit Disciplinarstrafen büßen zu lassen, und nach Umständen seine Entlassung zu bewirken. Welcker vertheidigt den Entwurf. Er findet zwar darin nur einen dürftigen Schutz für die persönliche Freiheit. Dringender sey es, sie durch Institutionen zu sichern. Allein immerhin dürfe man die persönliche Freiheit nicht so wegwerfend behandeln, daß man eine leichtfertige oder boshafte Verletzung derselben durch Beamte ungestraft lasse. Merk, Aschbach und Sander sprachen in gleichem Sinne. Der letztere verwies auf andere Gesetzgebungen, z. B. auf die bayerische, wo noch strengere Strafen gedroht seyen. Die urtheilenden Richter, selbst Staatsdiener, werden ohnehin die Beamten in Fällen der vorliegenden Artikel immer eher zu mild als zu hart behandeln. Die wissentlich falsche Beschuldigung werde ja auch an Privaten bestraft. Noch strafbarer sey sie aber bei Beamten, wenn sie wissentlich gegen einen Unschuldigen eine Untersuchung einleiten. Der Antrag auf Streichung dieser Artikel wurde mit allen Stimmen gegen zwei (Christ und Schaaff) verworfen. Nur in Bezug auf den §. 633, wornach es als ungebührliche Verlängerung der Haft gilt, wenn dem Verhafteten eine vom Obergericht erfolgte Freilassungsversagung nicht innerhalb 24 Stunden eröffnet wird u. dgl., wurde auch von Baumgärtner und Martin ausgeführt und von Staatsrath Jolly zugegeben, daß diese Vorschriften zu speciell seyen, man also den Artikel streichen und die Frage, wann eine rechtswidrige Verlängerung der Haft anzunehmen sey, überall dem Ermessen des Richters überlassen soll. Gleichwohl wurde auch der §. 633 unverändert angenommen.

Se. Durchl. der Herzog von Anhalt-Bernburg kam gestern aus Düsseldorf und der königl. preußische General der Cavallerie, Frhr. v. Borstell, zur Inspection der hier garnisonirenden k. preußischen Truppenabtheilungen, von Koblenz hier an. – Die Bundesversammlung hielt in dieser Woche keine Sitzung.

Nach dem Courrier du Havre ist ein Agent, welcher sich mit der Weiterbeförderung von deutschen Auswanderern beschäftigte, mit einer Summe von 60,000 Franken durchgegangen. Dieses Geld gehörte unseren gutmüthigen Landsleuten, die sich nun in fremdem Lande in der furchtbarsten Noth befinden, und durch jenen Bösewicht an den Bettelstab gebracht worden sind. Sie können aus Mangel an Mitteln weder nach Amerika sich einschiffen, noch in die Heimath zurückkehren. (Münch. Z.)

Nach der erfolgten Ausschließung der hier lebenden Schriftsteller von der bevorstehenden Feier der Presse wird das Fest auch bei uns vermuthlich recht sehr den gewerblichen Charakter tragen, welcher ihm in Preußen zugewiesen worden ist, und vorzüglich durch den Aufwand der hiesigen Buchdruckerinnung, gehoben von den Beiträgen der Buchhändler, der Stadt etc. glänzen. – Die Dauer unserer dermaligen Ständeversammlung wird sich gewiß bis zu Anfang Julius hinziehen. – Unter den jüngst hier erschienenen Schriften kommen August Jägers „Skizzen und Erinnerungen aus Algier und Algerien“ zu gelegener Zeit; sie führen das Leben und Treiben dort, welches der Verfasser als Mitglied der Fremdenlegion kennen lernte, lebendig vor Augen. Eine verdienstvolle, gelehrte Arbeit ist die bei Karl Tauchnitz hier vom Prof. Dr. Fleck besorgte Ausgabe der Vulgata mit Benutzung des ältesten bekannten, bestimmt dem sechsten Jahrhundert angehörenden, jetzt in Florenz befindlichen, amiatinischen Coder. Sie ist mit einer Descriptio et histor. Codicis Bibl. olim Amiatini cum disquisitione generali histor. et crit. de versione Latina vulgata ausgestattet, und empfiehlt sich zugleich als Handausgabe, daher sie auch aus diesem Grunde die Aufmerksamkeit der katholischen Welt verdient, ist aber auch im Allgemeinen für neutestament. Kritik von großer Wichtigkeit, indem die Benutzung jener alten Handschrift zu den interessantesten Rückschlüssen auf die derselben zu Grunde gelegenen, griech. Originale führt. – Von Berlin vernehme ich aus guter Quelle, daß die Kaiserin von Rußland dort den 3 Jun. erwartet wird und der Kronprinz deßhalb seinen Besuch der Altmark, wo er am 31 in Stendal seyn, und Tags darauf die Landwehr inspiciren wird, abkürzt. – Unter die hier auf kurze Zeit verweilenden interessanten Fremden gehört auch der amerikanische Consul Fr. List, der in den letzten Jahren seinen Aufenthalt in Paris gewählt hat.

Die Ständeversammlung ist bis zum 4 Jan. k. J. vertagt, zu welcher Zeit sodann zur Sprache kommen wird, ob und unter welchen Verhältnissen die hiesige Zollverbindung mit Hannover fortdauern werde. – Der Entwurf des Strafgesetzbuchs ist angenommen und die öffentliche Bekanntmachung des Gesetzes wird nächstens erscheinen. Dieses schöne Werk gereicht dem Verfasser des Entwurfs (Geheimerrath v. Schleinitz) zur größten Ehre. (Nordd. Bl.)

Schweden.

Die sogenannte ministerielle Krise ist nunmehr einer Lösung nahe. Heute sind die Reichsstände auf morgen um 1 Uhr in den Reichssaal beschieden worden, um in einem sogenannten Plenum plenorum (gemeinschaftlicher Sitzung) die königliche Genehmigung der im Februar von den Ständen beschlossenen neuen Organisation des Staatsrathes entgegen zu nehmen. Sobald der König diese Sanction ertheilt hat, wird Staatsrath gehalten werden, um die Minister der verschiedenen Departements zu ernennen. Wie verlautet, wird dieses neue Ministerium folgendermaßen zusammengesetzt werden: Minister des Auswärtigen Freiherr Stjerneld, der es seit 1838 gewesen; Justizminister Graf Posse, welcher vor einigen Wochen zu diesem Amt ernannt wurde. Diese beiden sind die einzigen, welche Minister genannt werden, so wie schon seit 1809 die Inhaber dieser Stellen diesen Titel geführt haben. Kriegsminister, oder vielmehr „berichterstattender Staatsrath für die Kriegsangelegenheiten,“ wird General Cederström seyn, welcher neulich von Schonen, wo er Generalbefehlshaber war, hieher berufen und zum Staatsrath ernannt worden. Das Portefeuille des Seewesens wird dem Admiral Lagerbjelke, welcher voriges Jahr Staatsrath wurde, das für Handel und Finanz dem jetzigen Landmarschall Frhrn. Palmstjerna übergeben werden, und statt seiner wird der Graf Degeer für den Rest des Reichstags den Landmarschallstab führen. Das Departement der kirchlichen Angelegenheiten und des öffentlichen Unterrichts wird, muthmaßlich, der bisherige einstweilige Hofkanzler Ihre empfangen, so wie das Cameraldepartement der Staatsrath Fåhräus. – Die Debatten der Reichsstände über das Ausgabebudget werden noch immer fortgesetzt, und waren besonders vorigen Mittwoch in Bezug auf das Seewesen sehr lebhaft, weil die Opposition keine Linienschiffe mehr haben, sondern statt deren die Scheerenflotte und Fahrzeuge von kleineren Dimensionen vermehrt wissen wollte. – Der wieder hier angelangte französische Gesandte, Graf Mornay, hatte gestern Audienz bei dem König und der Königin. – Der durch die Ernennung Hrn. Wingårds zum Erzbischof erledigte Bischofsstuhl in Gothenburg ist jetzt mit dem bisherigen Dompropst zu Westeräs Dr. Bruhn besetzt worden. – Eine starke Feuersbrunst verzehrte in der Nacht vom 12 auf den 13 d. einen großen Theil des beträchtlichsten hiesigen Buchdruckeretablissements, den HH. Norstedt gehörig. Unter

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[1175/0007] gehabt, und wenn Bosheit oder irgend ein unlauterer Beweggrund vorhanden war, so sey der darin gelegene Bruch des Diensteids bestraft worden. Es seyen zwar nur wenige Fälle vorgekommen. Man werde auch künftig wegen dieser Uebertretungen einen Beamten nicht leicht vor Gericht stellen. Wenn aber ein schreiender Fall vorkomme, so müsse man ein Mittel haben, den Diener ernstlicher als nur mit Disciplinarstrafen büßen zu lassen, und nach Umständen seine Entlassung zu bewirken. Welcker vertheidigt den Entwurf. Er findet zwar darin nur einen dürftigen Schutz für die persönliche Freiheit. Dringender sey es, sie durch Institutionen zu sichern. Allein immerhin dürfe man die persönliche Freiheit nicht so wegwerfend behandeln, daß man eine leichtfertige oder boshafte Verletzung derselben durch Beamte ungestraft lasse. Merk, Aschbach und Sander sprachen in gleichem Sinne. Der letztere verwies auf andere Gesetzgebungen, z. B. auf die bayerische, wo noch strengere Strafen gedroht seyen. Die urtheilenden Richter, selbst Staatsdiener, werden ohnehin die Beamten in Fällen der vorliegenden Artikel immer eher zu mild als zu hart behandeln. Die wissentlich falsche Beschuldigung werde ja auch an Privaten bestraft. Noch strafbarer sey sie aber bei Beamten, wenn sie wissentlich gegen einen Unschuldigen eine Untersuchung einleiten. Der Antrag auf Streichung dieser Artikel wurde mit allen Stimmen gegen zwei (Christ und Schaaff) verworfen. Nur in Bezug auf den §. 633, wornach es als ungebührliche Verlängerung der Haft gilt, wenn dem Verhafteten eine vom Obergericht erfolgte Freilassungsversagung nicht innerhalb 24 Stunden eröffnet wird u. dgl., wurde auch von Baumgärtner und Martin ausgeführt und von Staatsrath Jolly zugegeben, daß diese Vorschriften zu speciell seyen, man also den Artikel streichen und die Frage, wann eine rechtswidrige Verlängerung der Haft anzunehmen sey, überall dem Ermessen des Richters überlassen soll. Gleichwohl wurde auch der §. 633 unverändert angenommen. _ Frankfurt a. M., 22 Mai. Se. Durchl. der Herzog von Anhalt-Bernburg kam gestern aus Düsseldorf und der königl. preußische General der Cavallerie, Frhr. v. Borstell, zur Inspection der hier garnisonirenden k. preußischen Truppenabtheilungen, von Koblenz hier an. – Die Bundesversammlung hielt in dieser Woche keine Sitzung. _ Mainz, 13 Mai. Nach dem Courrier du Havre ist ein Agent, welcher sich mit der Weiterbeförderung von deutschen Auswanderern beschäftigte, mit einer Summe von 60,000 Franken durchgegangen. Dieses Geld gehörte unseren gutmüthigen Landsleuten, die sich nun in fremdem Lande in der furchtbarsten Noth befinden, und durch jenen Bösewicht an den Bettelstab gebracht worden sind. Sie können aus Mangel an Mitteln weder nach Amerika sich einschiffen, noch in die Heimath zurückkehren. (Münch. Z.) _ Leipzig, 20 Mai. Nach der erfolgten Ausschließung der hier lebenden Schriftsteller von der bevorstehenden Feier der Presse wird das Fest auch bei uns vermuthlich recht sehr den gewerblichen Charakter tragen, welcher ihm in Preußen zugewiesen worden ist, und vorzüglich durch den Aufwand der hiesigen Buchdruckerinnung, gehoben von den Beiträgen der Buchhändler, der Stadt etc. glänzen. – Die Dauer unserer dermaligen Ständeversammlung wird sich gewiß bis zu Anfang Julius hinziehen. – Unter den jüngst hier erschienenen Schriften kommen August Jägers „Skizzen und Erinnerungen aus Algier und Algerien“ zu gelegener Zeit; sie führen das Leben und Treiben dort, welches der Verfasser als Mitglied der Fremdenlegion kennen lernte, lebendig vor Augen. Eine verdienstvolle, gelehrte Arbeit ist die bei Karl Tauchnitz hier vom Prof. Dr. Fleck besorgte Ausgabe der Vulgata mit Benutzung des ältesten bekannten, bestimmt dem sechsten Jahrhundert angehörenden, jetzt in Florenz befindlichen, amiatinischen Coder. Sie ist mit einer Descriptio et histor. Codicis Bibl. olim Amiatini cum disquisitione generali histor. et crit. de versione Latina vulgata ausgestattet, und empfiehlt sich zugleich als Handausgabe, daher sie auch aus diesem Grunde die Aufmerksamkeit der katholischen Welt verdient, ist aber auch im Allgemeinen für neutestament. Kritik von großer Wichtigkeit, indem die Benutzung jener alten Handschrift zu den interessantesten Rückschlüssen auf die derselben zu Grunde gelegenen, griech. Originale führt. – Von Berlin vernehme ich aus guter Quelle, daß die Kaiserin von Rußland dort den 3 Jun. erwartet wird und der Kronprinz deßhalb seinen Besuch der Altmark, wo er am 31 in Stendal seyn, und Tags darauf die Landwehr inspiciren wird, abkürzt. – Unter die hier auf kurze Zeit verweilenden interessanten Fremden gehört auch der amerikanische Consul Fr. List, der in den letzten Jahren seinen Aufenthalt in Paris gewählt hat. _ Braunschweig, 14 Mai. Die Ständeversammlung ist bis zum 4 Jan. k. J. vertagt, zu welcher Zeit sodann zur Sprache kommen wird, ob und unter welchen Verhältnissen die hiesige Zollverbindung mit Hannover fortdauern werde. – Der Entwurf des Strafgesetzbuchs ist angenommen und die öffentliche Bekanntmachung des Gesetzes wird nächstens erscheinen. Dieses schöne Werk gereicht dem Verfasser des Entwurfs (Geheimerrath v. Schleinitz) zur größten Ehre. (Nordd. Bl.) Schweden. _ Stockholm, 15 Mai. Die sogenannte ministerielle Krise ist nunmehr einer Lösung nahe. Heute sind die Reichsstände auf morgen um 1 Uhr in den Reichssaal beschieden worden, um in einem sogenannten Plenum plenorum (gemeinschaftlicher Sitzung) die königliche Genehmigung der im Februar von den Ständen beschlossenen neuen Organisation des Staatsrathes entgegen zu nehmen. Sobald der König diese Sanction ertheilt hat, wird Staatsrath gehalten werden, um die Minister der verschiedenen Departements zu ernennen. Wie verlautet, wird dieses neue Ministerium folgendermaßen zusammengesetzt werden: Minister des Auswärtigen Freiherr Stjerneld, der es seit 1838 gewesen; Justizminister Graf Posse, welcher vor einigen Wochen zu diesem Amt ernannt wurde. Diese beiden sind die einzigen, welche Minister genannt werden, so wie schon seit 1809 die Inhaber dieser Stellen diesen Titel geführt haben. Kriegsminister, oder vielmehr „berichterstattender Staatsrath für die Kriegsangelegenheiten,“ wird General Cederström seyn, welcher neulich von Schonen, wo er Generalbefehlshaber war, hieher berufen und zum Staatsrath ernannt worden. Das Portefeuille des Seewesens wird dem Admiral Lagerbjelke, welcher voriges Jahr Staatsrath wurde, das für Handel und Finanz dem jetzigen Landmarschall Frhrn. Palmstjerna übergeben werden, und statt seiner wird der Graf Degeer für den Rest des Reichstags den Landmarschallstab führen. Das Departement der kirchlichen Angelegenheiten und des öffentlichen Unterrichts wird, muthmaßlich, der bisherige einstweilige Hofkanzler Ihre empfangen, so wie das Cameraldepartement der Staatsrath Fåhräus. – Die Debatten der Reichsstände über das Ausgabebudget werden noch immer fortgesetzt, und waren besonders vorigen Mittwoch in Bezug auf das Seewesen sehr lebhaft, weil die Opposition keine Linienschiffe mehr haben, sondern statt deren die Scheerenflotte und Fahrzeuge von kleineren Dimensionen vermehrt wissen wollte. – Der wieder hier angelangte französische Gesandte, Graf Mornay, hatte gestern Audienz bei dem König und der Königin. – Der durch die Ernennung Hrn. Wingårds zum Erzbischof erledigte Bischofsstuhl in Gothenburg ist jetzt mit dem bisherigen Dompropst zu Westeräs Dr. Bruhn besetzt worden. – Eine starke Feuersbrunst verzehrte in der Nacht vom 12 auf den 13 d. einen großen Theil des beträchtlichsten hiesigen Buchdruckeretablissements, den HH. Norstedt gehörig. Unter

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 147. Augsburg, 26. Mai 1840, S. 1175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_147_18400526/7>, abgerufen am 03.12.2024.