Allgemeine Zeitung. Nr. 154. Augsburg, 2. Juni 1840.[1652-54] Bad-Empfehlung. Das in seinen eigenthümlichen Vorzügen längst bekannte Nordseebad auf der Insel Nordernei wird auch in diesem Jahre mit dem 1 Julius eröffnet, und am 15 September geschlossen werden. Wegen der Logisbestellungen wolle man sich gefälligst an den Hrn. Amtsvogt Köpeke auf Nordernei wenden. April 1840. Das königliche Bade-Commissariat. A. James Hay. [2138-44] [Abbildung] Donau-Dampfschifffahrt. Da die Schifffahrt auf der obern Donau durch Brücken- und Strom-Correctionen für einige Zeit unterbrochen ist, so müssen die Fahrten der Dampfschiffe zwischen Regensburg und Donauwörth bis auf weitere Ankündigung ausgesetzt werden, und diese einstweilen auf die Strecke zwischen Regensburg und Linz beschränkt bleiben. Die Schiffe fahren demnach: Regensburg, den 28 Mai 1840. Die Verwaltung. [2090-93] [Abbildung]
Oesterr. k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Die elegant und mit möglichster Bequemlichkeit für die P. T. HH. Reisenden ausgestatteten Dampfboote fahren im Monat Junius Die Rückreise von Konstantinopel nach allen Stationen der untern Donau ist ebenfalls abwechselnd eine Woche über Galatz, die andere über Kustendje und Czerna-voda. (Reisedauer über Kustendje und Orsova, Contumaz von 10 Tagen inbegriffen, 28 Tage.) Von Konstantinopel nach Trapezunt, Smyrna und Salonich und wieder zurück jede Woche eine Fahrt. Von Smyrna nach Beyrut und andern syrischen Häfen alle 3 Wochen eine Fahrt. Ausführliche Tarife sind zu haben: in Augsburg bei HH. Gebrüder Frommel, in Leipzig bei HH. Frege & Comp., in Frankfurt a. M. bei HH. J. J. Klotz, in Berlin bei HH. J. G. Braumüller Sohn, in Hamburg bei HH. Schaar & Clauß, in Ulm bei HH. der bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bei in Dresden bei HH. W. Bassenge & Comp., in Stuttgart bei HH. Stahl & Federer. [1776-78] Edictal-Ladung. Der seit 24 December 1837 von hier vermißte Joseph Waldinger, Heizer im königl. Erziehungs-Institute für höhere Stände, wird hiemit auf Instanz seiner Ehefrau Magdalena Waldinger öffentlich aufgefordert, sich Concl. am 28 April 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. v. Enhuber. [1073-75] Oeffentliche Vorladung. Michael Denzler von Röbersdorf ist schon vor dem Jahre 1795 abwesend, ohne von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben; es werden daher derselbe oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich zur Uebernahme des in 733 fl. 52 3/4 kr. bestehenden Vermögens Bamberg, den 6 März 1840. Königliches Landgericht Bamberg II. Boveri, Landrichter. [1924-26] Vorladung. Die geschiedene Ehefrau des Bierbräuers Wilhelm Mast von Nußbach, Balvina, geb. Kaspar, hat in förmlicher Klage und gestützt auf LRS. 303 gebeten, daß ihr Ehemann, welcher heimlich entwichen ist, und sich nach Amerika begeben haben soll, für schuldig erkannt werde, aus dem auf den Tod der Katharina Mast von hier ihm angefallenen Vermögen zur Erziehung und Erhaltung ihres gemeinschaftlichen Kindes denjenigen Betrag jährlich auszuzahlen, welcher durch den Gemeinderath von Nußbach mit Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beklagten geschöpft werden wird. Zugleich hat Klägerin gebeten, zur Sicherung ihrer Ansprüche auf den Grund des §. 676 Nr. 1 der P. Ordnung Arrest auf obiges Vermögen anzulegen. Diesem letzterm Gesuche wurde, da es gesetzlich begründet befunden worden, durch Verfügung vom Heutigen entsprochen, und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache, als auch wegen der Arrestklage auf Verfügt Oberkirch, den 8 Mai 1840. Großh. bad. Bezirksamt. Jüngling. [1631-35] Erb-Vorladung. Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert, Lörrach, den 28 April 1840. Großherzoglich badisches Amtsrevisorat. Kohlund. [1652-54] Bad-Empfehlung. Das in seinen eigenthümlichen Vorzügen längst bekannte Nordseebad auf der Insel Nordernei wird auch in diesem Jahre mit dem 1 Julius eröffnet, und am 15 September geschlossen werden. Wegen der Logisbestellungen wolle man sich gefälligst an den Hrn. Amtsvogt Köpeke auf Nordernei wenden. April 1840. Das königliche Bade-Commissariat. A. James Hay. [2138-44] [Abbildung] Donau-Dampfschifffahrt. Da die Schifffahrt auf der obern Donau durch Brücken- und Strom-Correctionen für einige Zeit unterbrochen ist, so müssen die Fahrten der Dampfschiffe zwischen Regensburg und Donauwörth bis auf weitere Ankündigung ausgesetzt werden, und diese einstweilen auf die Strecke zwischen Regensburg und Linz beschränkt bleiben. Die Schiffe fahren demnach: Regensburg, den 28 Mai 1840. Die Verwaltung. [2090-93] [Abbildung]
Oesterr. k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Die elegant und mit möglichster Bequemlichkeit für die P. T. HH. Reisenden ausgestatteten Dampfboote fahren im Monat Junius Die Rückreise von Konstantinopel nach allen Stationen der untern Donau ist ebenfalls abwechselnd eine Woche über Galatz, die andere über Kustendje und Czerna-voda. (Reisedauer über Kustendje und Orsova, Contumaz von 10 Tagen inbegriffen, 28 Tage.) Von Konstantinopel nach Trapezunt, Smyrna und Salonich und wieder zurück jede Woche eine Fahrt. Von Smyrna nach Beyrut und andern syrischen Häfen alle 3 Wochen eine Fahrt. Ausführliche Tarife sind zu haben: in Augsburg bei HH. Gebrüder Frommel, in Leipzig bei HH. Frege & Comp., in Frankfurt a. M. bei HH. J. J. Klotz, in Berlin bei HH. J. G. Braumüller Sohn, in Hamburg bei HH. Schaar & Clauß, in Ulm bei HH. der bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bei in Dresden bei HH. W. Bassenge & Comp., in Stuttgart bei HH. Stahl & Federer. [1776-78] Edictal-Ladung. Der seit 24 December 1837 von hier vermißte Joseph Waldinger, Heizer im königl. Erziehungs-Institute für höhere Stände, wird hiemit auf Instanz seiner Ehefrau Magdalena Waldinger öffentlich aufgefordert, sich Concl. am 28 April 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. v. Enhuber. [1073-75] Oeffentliche Vorladung. Michael Denzler von Röbersdorf ist schon vor dem Jahre 1795 abwesend, ohne von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben; es werden daher derselbe oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich zur Uebernahme des in 733 fl. 52 3/4 kr. bestehenden Vermögens Bamberg, den 6 März 1840. Königliches Landgericht Bamberg II. Boveri, Landrichter. [1924-26] Vorladung. Die geschiedene Ehefrau des Bierbräuers Wilhelm Mast von Nußbach, Balvina, geb. Kaspar, hat in förmlicher Klage und gestützt auf LRS. 303 gebeten, daß ihr Ehemann, welcher heimlich entwichen ist, und sich nach Amerika begeben haben soll, für schuldig erkannt werde, aus dem auf den Tod der Katharina Mast von hier ihm angefallenen Vermögen zur Erziehung und Erhaltung ihres gemeinschaftlichen Kindes denjenigen Betrag jährlich auszuzahlen, welcher durch den Gemeinderath von Nußbach mit Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beklagten geschöpft werden wird. Zugleich hat Klägerin gebeten, zur Sicherung ihrer Ansprüche auf den Grund des §. 676 Nr. 1 der P. Ordnung Arrest auf obiges Vermögen anzulegen. Diesem letzterm Gesuche wurde, da es gesetzlich begründet befunden worden, durch Verfügung vom Heutigen entsprochen, und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache, als auch wegen der Arrestklage auf Verfügt Oberkirch, den 8 Mai 1840. Großh. bad. Bezirksamt. Jüngling. [1631-35] Erb-Vorladung. Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert, Lörrach, den 28 April 1840. Großherzoglich badisches Amtsrevisorat. Kohlund. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0014" n="1230"/> <div xml:id="jAn1652-54" type="jAn" n="2"> <head>[1652-54]</head><lb/> <p>Bad-Empfehlung.</p><lb/> <p>Das in seinen eigenthümlichen Vorzügen längst bekannte Nordseebad auf der Insel Nordernei wird auch in diesem Jahre mit dem 1 Julius eröffnet, und am 15 September geschlossen werden.</p><lb/> <p>Wegen der Logisbestellungen wolle man sich gefälligst an den Hrn. Amtsvogt Köpeke auf Nordernei wenden.</p><lb/> <p>April 1840.</p><lb/> <p>Das königliche Bade-Commissariat.</p><lb/> <p>A. 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Diesem letzterm Gesuche wurde, da es gesetzlich begründet befunden worden, durch Verfügung vom Heutigen entsprochen, und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache, als auch wegen der Arrestklage auf<lb/> Mittwoch den 8 Julius,<lb/> Vormittags 8 Uhr,<lb/> anberaumt, und der Beklagte mit dem Anfügen dazu vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben das Thatsächliche der Haupt- und Arrestklage für zugestanden angenommen, er mit jeder Schutzrede gegen dieselben, resp. die Rechtmäßigkeit des angelegten Arrests ausgeschlossen und das Arrestverfahren demnach fortgesetzt würde.</p><lb/> <p>Verfügt Oberkirch, den 8 Mai 1840.</p><lb/> <p>Großh. bad. 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Bad-Empfehlung.
Das in seinen eigenthümlichen Vorzügen längst bekannte Nordseebad auf der Insel Nordernei wird auch in diesem Jahre mit dem 1 Julius eröffnet, und am 15 September geschlossen werden.
Wegen der Logisbestellungen wolle man sich gefälligst an den Hrn. Amtsvogt Köpeke auf Nordernei wenden.
April 1840.
Das königliche Bade-Commissariat.
A. James Hay.
[2138-44]
[Abbildung]
Donau-Dampfschifffahrt.
Da die Schifffahrt auf der obern Donau durch Brücken- und Strom-Correctionen für einige Zeit unterbrochen ist, so müssen die Fahrten der Dampfschiffe zwischen Regensburg und Donauwörth bis auf weitere Ankündigung ausgesetzt werden, und diese einstweilen auf die Strecke zwischen Regensburg und Linz beschränkt bleiben.
Die Schiffe fahren demnach:
von Regensburg nach Linz am 3, 6, 8, 11, 13, 16, 18, 21, 23, 26, 28 Junius,
von Linz nach Regensburg am 3, 5, 8, 10, 13, 15, 18, 20, 23, 25, 28, 30 Junius.
Regensburg, den 28 Mai 1840.
Die Verwaltung.
[2090-93]
[Abbildung]
Oesterr. k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft.
Die elegant und mit möglichster Bequemlichkeit für die P. T. HH. Reisenden ausgestatteten Dampfboote fahren im Monat Junius
von Linz nach Wien am 2, 7, 12, 14, 17, 19, 22, 24, 27, 29,
von Wien nach Pesth am 3, 6, 8, 12, 15, 18, 22, 24, 27, 29,
von Pesth nach der untern Donau und Konstantinopel, jeden Mittwoch, und zwar abwechselnd eine Reise über Galatz, die andere über Czerna-voda und Kustendje. (Die Reise von Pesth nach Konstantinopel dauert 11 Tage.)
Die Rückreise von Konstantinopel nach allen Stationen der untern Donau ist ebenfalls abwechselnd eine Woche über Galatz, die andere über Kustendje und Czerna-voda. (Reisedauer über Kustendje und Orsova, Contumaz von 10 Tagen inbegriffen, 28 Tage.)
Von Konstantinopel nach Trapezunt, Smyrna und Salonich und wieder zurück jede Woche eine Fahrt. Von Smyrna nach Beyrut und andern syrischen Häfen alle 3 Wochen eine Fahrt.
Ausführliche Tarife sind zu haben:
in Augsburg bei HH. Gebrüder Frommel,
in Leipzig bei HH. Frege & Comp.,
in Frankfurt a. M. bei HH. J. J. Klotz,
in Berlin bei HH. J. G. Braumüller Sohn,
in Hamburg bei HH. Schaar & Clauß,
in Ulm bei HH. der bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bei
HH. Theod. Kindervater,
in Dresden bei HH. W. Bassenge & Comp.,
in Stuttgart bei HH. Stahl & Federer.
[1776-78]
Edictal-Ladung.
Der seit 24 December 1837 von hier vermißte Joseph Waldinger, Heizer im königl. Erziehungs-Institute für höhere Stände, wird hiemit auf Instanz seiner Ehefrau Magdalena Waldinger öffentlich aufgefordert, sich
binnen zwei Monaten
hierorts zu melden, oder von seinem jetzigen Aufenthalte Nachricht zu geben, widrigenfalls nach Umfluß dieser Zeit ein Curator absentis von Amtswegen für ihn aufgestellt werden würde.
Concl. am 28 April 1840.
Königl. Kreis- und Stadtgericht München.
Graf v. Lerchenfeld, Dir.
v. Enhuber.
[1073-75]
Oeffentliche Vorladung.
Michael Denzler von Röbersdorf ist schon vor dem Jahre 1795 abwesend, ohne von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben; es werden daher derselbe oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich zur Uebernahme des in 733 fl. 52 3/4 kr. bestehenden Vermögens
bis zum 7 September l. J.
hierorts zu stellen, widrigenfalls dasselbe an die bekannten Erben gegen Caution ausgehändigt wird.
Bamberg, den 6 März 1840.
Königliches Landgericht Bamberg II.
Boveri, Landrichter.
[1924-26]
Vorladung.
Die geschiedene Ehefrau des Bierbräuers Wilhelm Mast von Nußbach, Balvina, geb. Kaspar, hat in förmlicher Klage und gestützt auf LRS. 303 gebeten, daß ihr Ehemann, welcher heimlich entwichen ist, und sich nach Amerika begeben haben soll, für schuldig erkannt werde, aus dem auf den Tod der Katharina Mast von hier ihm angefallenen Vermögen zur Erziehung und Erhaltung ihres gemeinschaftlichen Kindes denjenigen Betrag jährlich auszuzahlen, welcher durch den Gemeinderath von Nußbach mit Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beklagten geschöpft werden wird. Zugleich hat Klägerin gebeten, zur Sicherung ihrer Ansprüche auf den Grund des §. 676 Nr. 1 der P. Ordnung Arrest auf obiges Vermögen anzulegen. Diesem letzterm Gesuche wurde, da es gesetzlich begründet befunden worden, durch Verfügung vom Heutigen entsprochen, und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache, als auch wegen der Arrestklage auf
Mittwoch den 8 Julius,
Vormittags 8 Uhr,
anberaumt, und der Beklagte mit dem Anfügen dazu vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben das Thatsächliche der Haupt- und Arrestklage für zugestanden angenommen, er mit jeder Schutzrede gegen dieselben, resp. die Rechtmäßigkeit des angelegten Arrests ausgeschlossen und das Arrestverfahren demnach fortgesetzt würde.
Verfügt Oberkirch, den 8 Mai 1840.
Großh. bad. Bezirksamt.
Jüngling.
[1631-35]
Erb-Vorladung.
Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen.
Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert,
innerhalb vier Monaten,
zur Erbtheilung um so gewisser dahier zu erscheinen, als sonst im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft lediglich denjenigen würde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Lörrach, den 28 April 1840.
Großherzoglich badisches Amtsrevisorat.
Kohlund.
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