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Allgemeine Zeitung. Nr. 160. Augsburg, 8. Juni 1840.

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In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer gab der Staatsrath v. Rüdt die in der letzten Sitzung von der Kammer gewünschte Erklärung, wie es wegen des nahen Schlusses des Landtags in Bezug auf den Strafgesetzesentwurf gehalten werden soll, dahin ab, daß die Regierung die Berathung des Entwurfs bis zum Schlusse des gegenwärtigen Landtags bei der ersten Kammer fortsetzen lassen und beim Anfang des nächsten Landtags sie im nämlichen Zustand, in welchem sie der jetzige Landtag verlassen, wieder aufnehmen lassen werde. Die Regierung werde nämlich alsdann den Entwurf ebenso, wie er jetzt aus der zweiten Kammer hervorgegangen sey, der ersten Kammer wieder vorlegen, vorbehaltlich einiger Modificationen, welche die Regierung nöthig halten werde. - Der Abg. v. Rotteck bemerkte, daß durch diese Art der Behandlung der Zweck nicht erreicht werde, indem der Entwurf am nächsten Landtag, besonders wenn die Regierung selbst noch Modificationen vorschlage, als ein neuer Gesetzesentwurf behandelt werden müßte, so daß beide Kammern wieder vollständig darüber zu berathen hätten. Es müsse ein besonderes Gesetz erlassen werden, wenn man die jetzt verlassene Berathung am nächsten Landtag wirklich nur fortsetzen wollte in der Art, daß dann in der zweiten Kammer nur noch diejenigen Artikel berathen werden dürften, welche in der ersten Kammer eine Abänderung erhalten. Die Erklärung, wie sie von der Regierung jetzt erfolgt sey und wornach durch ein solches besonderes Gesetz die eigentliche Fortsetzung der Berathung des Strafgesetzesentwurfs am nächsten Landtag nicht gesichert werde, sehe eher einer Zurücknahme des letztern ähnlich. Die Sache sey also wichtig, und er schlage vor, dieselbe nunmehr in die Abtheilungen zu verweisen, um die zu ergreifenden erforderlichen Maaßregeln zu berathen. Staatsrath Jolly widerspricht der Verdächtigung, als sey eine Zurücknahme des Gesetzesentwurfs beabsichtigt. Eines besondern Gesetzes wegen Fortsetzung der Berathung des Entwurfs am nächsten Landtag bedürfe es nicht. Es werde sich dessen ungeachtet von selbst ergeben, daß die zweite Kammer diejenigen Punkte nicht wieder aufgreife, welche an dem jetzigen Landtag von ihr angenommen worden seyen und am nächsten Landtag von der ersten Kammer nicht abgeändert werden. Die Modificationen, die sich die Regierung selbst vorbehalte, beziehen sich nur auf diejenigen Punkte, hinsichtlich welcher die Regierung bei den jetzt beendigten Berathungen in der zweiten Kammer in der Minorität geblieben sey. Mördes und Christ sprachen für v. Rottecks Vorschlag, Welcker, Rindeschwender und Gerbel aber dagegen, mit dem Bemerken, daß sie durch ein besonderes Gesetz der Kammer von 1841 das Recht nicht entziehen wollen, über die Art der Fortsetzung oder Erneuerung der Berathung des Entwurfs selbst zu beschließen. v. Rottecks Antrag wurde sofort verworfen und zur Tagesordnung übergegangen. - Man sagt, daß sich in der Commission der ersten Kammer die vielfachen Bedenken, welche gegen den Strafgesetzesentwurf erhoben wurden, durch nähere Prüfung und durch die Berathung mit den Regierungscommissären allmählich vermindern, und die meisten Differenzpunkte ausgeglichen werden. In der zweiten Kammer war es, wie die Verhandlungen nachweisen, vorzüglich der Abg. Sander, welcher durch den ganzen Entwurf hin die Opposition führte. Im allgemeinen Theil war dieß insbesondere Welcker, bei den politischen Verbrechen v. Rotteck, und beim Tit. L. über die Amtsverbrechen der öffentlichen Diener der Abg. Christ, welchem die Bestimmungen des Tit. L. meistentheils zu streng waren und viele Handlungen, die er bloß dienstpolizeilich bestrafen wollte, als Verbrechen erklärte.

Wie man vernimmt wird der k. sächs. Bundestagsgesandte, Freih. v. Manteuffel, zum Herbste seinen hiesigen Posten verlassen. Der großh. und herzogl. sächsische Bundestagsgesandte Graf v. Beust wird wahrscheinlich noch einige Monate hier verbleiben; sein Nachfolger ist bekanntlich schon ernannt. - Gestern Abend wurde in der Sitzung der Commissionen des Säcularfeiercomite's beschlossen, daß kein Bankett, dagegen ein Festmittagsessen von 600 Couverts auf der Mainlust stattfinden soll. Das Graduirten-Collegium dahier hat auf übermorgen die Doctoren der Rechte und der Medicin zur Wahl einer Deputation zur Säcularfeier eingeladen. Andrerseits hat die Festordnungscommission die hiesigen Gelehrten und Litteraten, welche dem Festzug beiwohnen wollen, zur Anmeldung eingeladen.

Preußen.

Nicht, wie es anfangs bestimmt war, am gestrigen Tage, sondern erst heute gegen Abend um 5 3/4 Uhr trafen Ihre Maj. die Kaiserin von Rußland nebst Ihrer erlauchten Tochter, der Großfürstin Olga und zahlreichem Gefolge hier ein, und stiegen im hiesigen Schlosse ab, wo Allerhöchstdieselben von dem Oberpräsidenten und der Generalität empfangen wurden. Eine unübersehbare Menschenmenge hatte sich auf dem Wege durch die weiten Vorstädte und die Stadt bis zum Schlosse aufgestellt und begrüßte die erhabene Tochter unsers Königs mit einem lauten und freudigen Hurrah. Das gute und gesunde Aussehen der Kaiserin, und die rasche Bewegung, womit sie den Wagen verließ, widerlegten am besten alle Gerüchte, die man über den leidenden Zustand Ihrer Maj. verbreitet hatte.

Seit heute früh haben sich in der Stadt wieder die beunruhigendsten Gerüchte über das Befinden des Königs verbreitet. Es sollen in der Nacht neue Symptome eingetreten seyn, die man für ungünstig hält, und zu Tausenden sieht man jetzt die treuen Bürger unter den Fenstern des königl. Palastes versammelt, wo sie auf tröstlichere Berichte über die Krankheit des geliebten väterlichen Monarchen warten. Gleichzeitig sieht man in jedem Augenblicke der Ankunft Ihrer Maj. der Kaiserin von Rußland entgegen, die sich jederlei Art von Empfang verbeten hat, und nur den Wunsch hegt, durch ihre Ankunft den königlichen Kranken durchaus nicht zu afficiren. Vor einigen Tagen bereits sind die beiden jüngern Töchter Sr. Majestät, die Großherzogin von Mecklenburg-Strelitz und die Prinzessin Friedrich der Niederlande, hier eingetroffen. Mit der Kaiserin von Rußland werden sämmtliche sieben Kinder unseres Königs hier beisammen seyn. Sonst pflegte ein solches Zusammentreffen auch von den Einwohnern Berlins als ein Familienfest angesehen und gefeiert zu werden; diesesmal jedoch ist es mit dem wehmüthigen Gedanken an die Krankheit des Vaters der Seinigen und des Landes verbunden. Im Palais Sr. Majestät ist die ganze königliche Familie versammelt; möchte sie doch die ankommende Kaiserin mit erfreulichen Botschaften über das Befinden des Vaters begrüßen können!

5 1/2 Uhr Abends. Schon den ganzen Tag über sind wir hier in der ängstlichsten Spannung, die der Zustand des Königs erregt. Tausende von Menschen sind seit diesem Morgen vor dem Palais versammelt. Früh um 4 Uhr hatte ein Stickfluß den hohen Kranken befallen; Schönlein wurde augenblicklich geholt, der Kronprinz und die Fürstin Liegnitz geweckt. Der Anfall ging vorüber, erneuerte sich aber um 10 Uhr. Der Kranke hatte eine große Sehnsucht nach seiner erlauchten Tochter, der Kaiserin von Rußland. Sie wurde schon gestern hier erwartet, doch ein Courier meldete die Verzögerung ihrer Ankunft um 24 Stunden. Heute Nachmittag um 4 Uhr ist die

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer gab der Staatsrath v. Rüdt die in der letzten Sitzung von der Kammer gewünschte Erklärung, wie es wegen des nahen Schlusses des Landtags in Bezug auf den Strafgesetzesentwurf gehalten werden soll, dahin ab, daß die Regierung die Berathung des Entwurfs bis zum Schlusse des gegenwärtigen Landtags bei der ersten Kammer fortsetzen lassen und beim Anfang des nächsten Landtags sie im nämlichen Zustand, in welchem sie der jetzige Landtag verlassen, wieder aufnehmen lassen werde. Die Regierung werde nämlich alsdann den Entwurf ebenso, wie er jetzt aus der zweiten Kammer hervorgegangen sey, der ersten Kammer wieder vorlegen, vorbehaltlich einiger Modificationen, welche die Regierung nöthig halten werde. – Der Abg. v. Rotteck bemerkte, daß durch diese Art der Behandlung der Zweck nicht erreicht werde, indem der Entwurf am nächsten Landtag, besonders wenn die Regierung selbst noch Modificationen vorschlage, als ein neuer Gesetzesentwurf behandelt werden müßte, so daß beide Kammern wieder vollständig darüber zu berathen hätten. Es müsse ein besonderes Gesetz erlassen werden, wenn man die jetzt verlassene Berathung am nächsten Landtag wirklich nur fortsetzen wollte in der Art, daß dann in der zweiten Kammer nur noch diejenigen Artikel berathen werden dürften, welche in der ersten Kammer eine Abänderung erhalten. Die Erklärung, wie sie von der Regierung jetzt erfolgt sey und wornach durch ein solches besonderes Gesetz die eigentliche Fortsetzung der Berathung des Strafgesetzesentwurfs am nächsten Landtag nicht gesichert werde, sehe eher einer Zurücknahme des letztern ähnlich. Die Sache sey also wichtig, und er schlage vor, dieselbe nunmehr in die Abtheilungen zu verweisen, um die zu ergreifenden erforderlichen Maaßregeln zu berathen. Staatsrath Jolly widerspricht der Verdächtigung, als sey eine Zurücknahme des Gesetzesentwurfs beabsichtigt. Eines besondern Gesetzes wegen Fortsetzung der Berathung des Entwurfs am nächsten Landtag bedürfe es nicht. Es werde sich dessen ungeachtet von selbst ergeben, daß die zweite Kammer diejenigen Punkte nicht wieder aufgreife, welche an dem jetzigen Landtag von ihr angenommen worden seyen und am nächsten Landtag von der ersten Kammer nicht abgeändert werden. Die Modificationen, die sich die Regierung selbst vorbehalte, beziehen sich nur auf diejenigen Punkte, hinsichtlich welcher die Regierung bei den jetzt beendigten Berathungen in der zweiten Kammer in der Minorität geblieben sey. Mördes und Christ sprachen für v. Rottecks Vorschlag, Welcker, Rindeschwender und Gerbel aber dagegen, mit dem Bemerken, daß sie durch ein besonderes Gesetz der Kammer von 1841 das Recht nicht entziehen wollen, über die Art der Fortsetzung oder Erneuerung der Berathung des Entwurfs selbst zu beschließen. v. Rottecks Antrag wurde sofort verworfen und zur Tagesordnung übergegangen. – Man sagt, daß sich in der Commission der ersten Kammer die vielfachen Bedenken, welche gegen den Strafgesetzesentwurf erhoben wurden, durch nähere Prüfung und durch die Berathung mit den Regierungscommissären allmählich vermindern, und die meisten Differenzpunkte ausgeglichen werden. In der zweiten Kammer war es, wie die Verhandlungen nachweisen, vorzüglich der Abg. Sander, welcher durch den ganzen Entwurf hin die Opposition führte. Im allgemeinen Theil war dieß insbesondere Welcker, bei den politischen Verbrechen v. Rotteck, und beim Tit. L. über die Amtsverbrechen der öffentlichen Diener der Abg. Christ, welchem die Bestimmungen des Tit. L. meistentheils zu streng waren und viele Handlungen, die er bloß dienstpolizeilich bestrafen wollte, als Verbrechen erklärte.

Wie man vernimmt wird der k. sächs. Bundestagsgesandte, Freih. v. Manteuffel, zum Herbste seinen hiesigen Posten verlassen. Der großh. und herzogl. sächsische Bundestagsgesandte Graf v. Beust wird wahrscheinlich noch einige Monate hier verbleiben; sein Nachfolger ist bekanntlich schon ernannt. – Gestern Abend wurde in der Sitzung der Commissionen des Säcularfeiercomité's beschlossen, daß kein Bankett, dagegen ein Festmittagsessen von 600 Couverts auf der Mainlust stattfinden soll. Das Graduirten-Collegium dahier hat auf übermorgen die Doctoren der Rechte und der Medicin zur Wahl einer Deputation zur Säcularfeier eingeladen. Andrerseits hat die Festordnungscommission die hiesigen Gelehrten und Litteraten, welche dem Festzug beiwohnen wollen, zur Anmeldung eingeladen.

Preußen.

Nicht, wie es anfangs bestimmt war, am gestrigen Tage, sondern erst heute gegen Abend um 5 3/4 Uhr trafen Ihre Maj. die Kaiserin von Rußland nebst Ihrer erlauchten Tochter, der Großfürstin Olga und zahlreichem Gefolge hier ein, und stiegen im hiesigen Schlosse ab, wo Allerhöchstdieselben von dem Oberpräsidenten und der Generalität empfangen wurden. Eine unübersehbare Menschenmenge hatte sich auf dem Wege durch die weiten Vorstädte und die Stadt bis zum Schlosse aufgestellt und begrüßte die erhabene Tochter unsers Königs mit einem lauten und freudigen Hurrah. Das gute und gesunde Aussehen der Kaiserin, und die rasche Bewegung, womit sie den Wagen verließ, widerlegten am besten alle Gerüchte, die man über den leidenden Zustand Ihrer Maj. verbreitet hatte.

Seit heute früh haben sich in der Stadt wieder die beunruhigendsten Gerüchte über das Befinden des Königs verbreitet. Es sollen in der Nacht neue Symptome eingetreten seyn, die man für ungünstig hält, und zu Tausenden sieht man jetzt die treuen Bürger unter den Fenstern des königl. Palastes versammelt, wo sie auf tröstlichere Berichte über die Krankheit des geliebten väterlichen Monarchen warten. Gleichzeitig sieht man in jedem Augenblicke der Ankunft Ihrer Maj. der Kaiserin von Rußland entgegen, die sich jederlei Art von Empfang verbeten hat, und nur den Wunsch hegt, durch ihre Ankunft den königlichen Kranken durchaus nicht zu afficiren. Vor einigen Tagen bereits sind die beiden jüngern Töchter Sr. Majestät, die Großherzogin von Mecklenburg-Strelitz und die Prinzessin Friedrich der Niederlande, hier eingetroffen. Mit der Kaiserin von Rußland werden sämmtliche sieben Kinder unseres Königs hier beisammen seyn. Sonst pflegte ein solches Zusammentreffen auch von den Einwohnern Berlins als ein Familienfest angesehen und gefeiert zu werden; diesesmal jedoch ist es mit dem wehmüthigen Gedanken an die Krankheit des Vaters der Seinigen und des Landes verbunden. Im Palais Sr. Majestät ist die ganze königliche Familie versammelt; möchte sie doch die ankommende Kaiserin mit erfreulichen Botschaften über das Befinden des Vaters begrüßen können!

5 1/2 Uhr Abends. Schon den ganzen Tag über sind wir hier in der ängstlichsten Spannung, die der Zustand des Königs erregt. Tausende von Menschen sind seit diesem Morgen vor dem Palais versammelt. Früh um 4 Uhr hatte ein Stickfluß den hohen Kranken befallen; Schönlein wurde augenblicklich geholt, der Kronprinz und die Fürstin Liegnitz geweckt. Der Anfall ging vorüber, erneuerte sich aber um 10 Uhr. Der Kranke hatte eine große Sehnsucht nach seiner erlauchten Tochter, der Kaiserin von Rußland. Sie wurde schon gestern hier erwartet, doch ein Courier meldete die Verzögerung ihrer Ankunft um 24 Stunden. Heute Nachmittag um 4 Uhr ist die

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[1278/0006] _ Karlsruhe, 1 Jun. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer gab der Staatsrath v. Rüdt die in der letzten Sitzung von der Kammer gewünschte Erklärung, wie es wegen des nahen Schlusses des Landtags in Bezug auf den Strafgesetzesentwurf gehalten werden soll, dahin ab, daß die Regierung die Berathung des Entwurfs bis zum Schlusse des gegenwärtigen Landtags bei der ersten Kammer fortsetzen lassen und beim Anfang des nächsten Landtags sie im nämlichen Zustand, in welchem sie der jetzige Landtag verlassen, wieder aufnehmen lassen werde. Die Regierung werde nämlich alsdann den Entwurf ebenso, wie er jetzt aus der zweiten Kammer hervorgegangen sey, der ersten Kammer wieder vorlegen, vorbehaltlich einiger Modificationen, welche die Regierung nöthig halten werde. – Der Abg. v. Rotteck bemerkte, daß durch diese Art der Behandlung der Zweck nicht erreicht werde, indem der Entwurf am nächsten Landtag, besonders wenn die Regierung selbst noch Modificationen vorschlage, als ein neuer Gesetzesentwurf behandelt werden müßte, so daß beide Kammern wieder vollständig darüber zu berathen hätten. Es müsse ein besonderes Gesetz erlassen werden, wenn man die jetzt verlassene Berathung am nächsten Landtag wirklich nur fortsetzen wollte in der Art, daß dann in der zweiten Kammer nur noch diejenigen Artikel berathen werden dürften, welche in der ersten Kammer eine Abänderung erhalten. Die Erklärung, wie sie von der Regierung jetzt erfolgt sey und wornach durch ein solches besonderes Gesetz die eigentliche Fortsetzung der Berathung des Strafgesetzesentwurfs am nächsten Landtag nicht gesichert werde, sehe eher einer Zurücknahme des letztern ähnlich. Die Sache sey also wichtig, und er schlage vor, dieselbe nunmehr in die Abtheilungen zu verweisen, um die zu ergreifenden erforderlichen Maaßregeln zu berathen. Staatsrath Jolly widerspricht der Verdächtigung, als sey eine Zurücknahme des Gesetzesentwurfs beabsichtigt. Eines besondern Gesetzes wegen Fortsetzung der Berathung des Entwurfs am nächsten Landtag bedürfe es nicht. Es werde sich dessen ungeachtet von selbst ergeben, daß die zweite Kammer diejenigen Punkte nicht wieder aufgreife, welche an dem jetzigen Landtag von ihr angenommen worden seyen und am nächsten Landtag von der ersten Kammer nicht abgeändert werden. Die Modificationen, die sich die Regierung selbst vorbehalte, beziehen sich nur auf diejenigen Punkte, hinsichtlich welcher die Regierung bei den jetzt beendigten Berathungen in der zweiten Kammer in der Minorität geblieben sey. Mördes und Christ sprachen für v. Rottecks Vorschlag, Welcker, Rindeschwender und Gerbel aber dagegen, mit dem Bemerken, daß sie durch ein besonderes Gesetz der Kammer von 1841 das Recht nicht entziehen wollen, über die Art der Fortsetzung oder Erneuerung der Berathung des Entwurfs selbst zu beschließen. v. Rottecks Antrag wurde sofort verworfen und zur Tagesordnung übergegangen. – Man sagt, daß sich in der Commission der ersten Kammer die vielfachen Bedenken, welche gegen den Strafgesetzesentwurf erhoben wurden, durch nähere Prüfung und durch die Berathung mit den Regierungscommissären allmählich vermindern, und die meisten Differenzpunkte ausgeglichen werden. In der zweiten Kammer war es, wie die Verhandlungen nachweisen, vorzüglich der Abg. Sander, welcher durch den ganzen Entwurf hin die Opposition führte. Im allgemeinen Theil war dieß insbesondere Welcker, bei den politischen Verbrechen v. Rotteck, und beim Tit. L. über die Amtsverbrechen der öffentlichen Diener der Abg. Christ, welchem die Bestimmungen des Tit. L. meistentheils zu streng waren und viele Handlungen, die er bloß dienstpolizeilich bestrafen wollte, als Verbrechen erklärte. _ Frankfurt, 4 Jun. Wie man vernimmt wird der k. sächs. Bundestagsgesandte, Freih. v. Manteuffel, zum Herbste seinen hiesigen Posten verlassen. Der großh. und herzogl. sächsische Bundestagsgesandte Graf v. Beust wird wahrscheinlich noch einige Monate hier verbleiben; sein Nachfolger ist bekanntlich schon ernannt. – Gestern Abend wurde in der Sitzung der Commissionen des Säcularfeiercomité's beschlossen, daß kein Bankett, dagegen ein Festmittagsessen von 600 Couverts auf der Mainlust stattfinden soll. Das Graduirten-Collegium dahier hat auf übermorgen die Doctoren der Rechte und der Medicin zur Wahl einer Deputation zur Säcularfeier eingeladen. Andrerseits hat die Festordnungscommission die hiesigen Gelehrten und Litteraten, welche dem Festzug beiwohnen wollen, zur Anmeldung eingeladen. Preußen. _ Posen, 1 Jun. Nicht, wie es anfangs bestimmt war, am gestrigen Tage, sondern erst heute gegen Abend um 5 3/4 Uhr trafen Ihre Maj. die Kaiserin von Rußland nebst Ihrer erlauchten Tochter, der Großfürstin Olga und zahlreichem Gefolge hier ein, und stiegen im hiesigen Schlosse ab, wo Allerhöchstdieselben von dem Oberpräsidenten und der Generalität empfangen wurden. Eine unübersehbare Menschenmenge hatte sich auf dem Wege durch die weiten Vorstädte und die Stadt bis zum Schlosse aufgestellt und begrüßte die erhabene Tochter unsers Königs mit einem lauten und freudigen Hurrah. Das gute und gesunde Aussehen der Kaiserin, und die rasche Bewegung, womit sie den Wagen verließ, widerlegten am besten alle Gerüchte, die man über den leidenden Zustand Ihrer Maj. verbreitet hatte. _ Berlin, 3 Jun. Seit heute früh haben sich in der Stadt wieder die beunruhigendsten Gerüchte über das Befinden des Königs verbreitet. Es sollen in der Nacht neue Symptome eingetreten seyn, die man für ungünstig hält, und zu Tausenden sieht man jetzt die treuen Bürger unter den Fenstern des königl. Palastes versammelt, wo sie auf tröstlichere Berichte über die Krankheit des geliebten väterlichen Monarchen warten. Gleichzeitig sieht man in jedem Augenblicke der Ankunft Ihrer Maj. der Kaiserin von Rußland entgegen, die sich jederlei Art von Empfang verbeten hat, und nur den Wunsch hegt, durch ihre Ankunft den königlichen Kranken durchaus nicht zu afficiren. Vor einigen Tagen bereits sind die beiden jüngern Töchter Sr. Majestät, die Großherzogin von Mecklenburg-Strelitz und die Prinzessin Friedrich der Niederlande, hier eingetroffen. Mit der Kaiserin von Rußland werden sämmtliche sieben Kinder unseres Königs hier beisammen seyn. Sonst pflegte ein solches Zusammentreffen auch von den Einwohnern Berlins als ein Familienfest angesehen und gefeiert zu werden; diesesmal jedoch ist es mit dem wehmüthigen Gedanken an die Krankheit des Vaters der Seinigen und des Landes verbunden. Im Palais Sr. Majestät ist die ganze königliche Familie versammelt; möchte sie doch die ankommende Kaiserin mit erfreulichen Botschaften über das Befinden des Vaters begrüßen können! _ Berlin, 3 Jun. 5 1/2 Uhr Abends. Schon den ganzen Tag über sind wir hier in der ängstlichsten Spannung, die der Zustand des Königs erregt. Tausende von Menschen sind seit diesem Morgen vor dem Palais versammelt. Früh um 4 Uhr hatte ein Stickfluß den hohen Kranken befallen; Schönlein wurde augenblicklich geholt, der Kronprinz und die Fürstin Liegnitz geweckt. Der Anfall ging vorüber, erneuerte sich aber um 10 Uhr. Der Kranke hatte eine große Sehnsucht nach seiner erlauchten Tochter, der Kaiserin von Rußland. Sie wurde schon gestern hier erwartet, doch ein Courier meldete die Verzögerung ihrer Ankunft um 24 Stunden. Heute Nachmittag um 4 Uhr ist die

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 160. Augsburg, 8. Juni 1840, S. 1278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_160_18400608/6>, abgerufen am 05.05.2024.