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Allgemeine Zeitung. Nr. 162. Augsburg, 10. Juni 1840.

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Erklärung,
die Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze betreffend.

Aus der in mehreren öffentlichen Blättern enthaltenen Erklärung der unterfertigten, in der Generalversammlung vom Februar v. J. gewählten beiden Verwaltungsorgane der Gesellschaft für die Herstellung oben genannter Bahn d. d. Nürnberg den 4 Mai v. J. ist dem betheiligten Publicum bereits bekannt, daß dieselben in ihrer constituirenden Sitzung vom 11 März v. J. den Beschluß faßten: sämmtliche vorliegende Plane und Kostenanschläge der Prüfung erprobter Techniker zu unterwerfen und deßhalb eine eigene Prüfungs-Commission zu bestellen.

Diese Commission hat sich nach vollzogenem Geschäft in ihrem, Mitte Julius v. J. übergebenen, Gutachten dahin ausgesprochen: "daß wenn ihre Vorschläge, welche alle auf Ersparungen, unbeschadet der Solidität und ohne Beeinträchtigung des Zweckes, hinzielen, beachtet und strenge durchgeführt werden, die Bahn zwischen Nürnberg und Bamberg höchst wahrscheinlich mit den veranschlagten 2,200,000 fl. werde ausgeführt werden können, besonders wenn sich die Grunderwerbungen jenen bei dem Ludwig-Donau-Main-Canale nähern würden."

Inzwischen war den Gesellschaftsorganen jene höchste Entschließung zugekommen, welche das königl. Ministerium des Hauses und des Aeußern unterm 16 Mai v. J. auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs über die nach Art. XVIII der Statuten noch zu ordnenden postalischen Verhältnisse erlassen hatte.

Wenn gleich in derselben die frühern Anträge des vormaligen provisorisch-dirigirenden Ausschusses der Unternehmer, wie solche in der Generalversammlung vom Julius 1838 gutgeheißen worden waren, in der Wesenheit die gewünschte Beachtung gefunden hatten, so enthielt doch auch diese höchste Ministerial
Entschließung einige neue Bestimmungen, die, wenn sie auch eine ferne Zukunft betrafen, doch einer sorgfältigen Beachtung und Berathung zwischen beiden Gesellschafts-Organen bedurften.

Zugleich hatte aber auch die durch den frühern Actienschwindel unvermeidlich gewordene Reaction begonnen, was die Erzielung erleichternder Bestimmungen in postalischer Beziehung überhaupt höchst wünschenswerth machte, wofür in einer Directorialsitzung vom 20 August v. J. die Directiven berathen und festgesetzt wurden, welche jedoch verschiedenartige Erhebungen zur Sammlung erforderlicher Materialien nothwendig machten.

Während man hierüber sowohl als auch über die von der Prüfungscommission begutachteten Modificationen der Plane und Kostenanschläge zwischen beiden Gesellschaftsorganen verhandelte, hatte die erwähnte Reaction solche Fortschritte gemacht, daß dadurch und durch die eingetretene Geld- und Handelskrisis alle, auch die solidesten Actien-Unternehmungen in großen Mißcredit gekommen waren.

Diese höchst ungünstigen Verhältnisse veranlaßten die Gesellschaftsorgane unterm 18 und 25 November v. J. zu gemeinschaftlichen Berathungen zusammen zu treten, in deren Folge beschlossen wurde:

1) Zur Sicherung der Durchführung des Unternehmens der Allerhöchsten Stelle den damaligen ungünstigen Stand der Sache offen und unumwunden darzustellen, deßhalb um eine, den Anforderungen an die Gesellschaft entsprechende Gegenleistung allerunterthänigst zu bitten, und die dießfallsige Vorstellung zu einem geeigneten Zeitpunkte durch eine eigens abzuordnende Deputation Sr. Majestät unmittelbar allerehrfurchtvollst zu überreichen.

2) Die von der Prüfungscommission empfohlene Modification der Plane und Anschläge dergestalt bewerkstelligen zu lassen, daß darauf zur Veraccordirung geschritten werden könne, und dazu, neben dem schon vorhandenen Ingenieur, während der Wintermonate noch drei andere mit allen bezüglichen Localverhältnissen genau vertraute Ingenieure, jedoch unter Leitung und Beaufsichtigung eines der beiden HH. Prüfungs-Techniker zu verwenden.

Die Arbeiten dieses Sectionsingenieurs liegen vor.

In einer unterm 23 December v. J. dem hohen Präsidium der königlichen Regierung von Mittelfranken übergebenen Darstellung wurde sofort der damalige Stand der Sache, sammt den allgemeinen sowohl als besonderen Veranlassungen hievon ausführlich auseinandergesetzt und mit umständlicher Erörterung der Anforderungen an die Gesellschaft sofort die Bitte verbunden: "das Unternehmen Allerhöchsten Orts zur kräftigen und reellen Unterstützung zu empfehlen," worauf unterm 4 Januar l. J. die hohe Eröffnung erfolgte: "es sey die erwähnte Darstellung dem königl. Ministerium des Innern mit denjenigen factischen Erläuterungen und Ausführun- "gen und mit derjenigen ehrerbietigsten Empfehlung zur Unterstützung und Förderung vorgelegt worden, welche das hohe In- "teresse für diese wichtige Angelegenheit und die nahe Beziehung zu der Verwaltung von Mittelfranken in staatswirthschaftlicher "Beziehung hat, zur Pflicht mache.

Demgemäß ging nunmehr in der ersten Hälfte des Januars l. J. die gewählte Deputation nach München ab, um Sr. Majestät unmittelbar allerehrfurchtvollst eine Denkschrift zu überreichen, in der durch kurze Andeutung der hauptsächlichsten Anforderungen an die Gesellschaft die allerunterthänigste Bitte: um eine Zinsengarantie von 3 1/2 Proc. von Seite des Staates für das Actien-Capital gerechtfertigt wurde.

Unter dem Betreff:

"die Erbauung einer Eisenbahn von Bamberg durch den Itzgrund an die bayerische Nordgränze und von da durch das Werrathal nach den Hansestädten" erfolgte nun hierauf unterm 7 v. M. von Seite des Ministeriums des königlichen Hauses und des Aeußern, des Innern und des Finanzministeriums die höchste Entschließung des Inhalts: "Se. Majestät der König ließen auf die mit einer Denkschrift begleiteten Eingabe vom 11 Januar dieses Jahres eröffnen, daß auf die darin gestellte Bitte um Garantie eines Ertrags resp. Zins-Minimums von besagter Eisenbahn, so wie um weitere, in der Denkschrift bezeichnete Zugeständnisse nicht eingegangen werden könne, und daß daher die Gesellschaft den Bau nach den Bestimmungen der allerhöchsten Entschließung vom 1 November 1838 und der dadurch genehmigten Statuten ohne Verzug zu beginnen und innerhalb der in Art. I und II der Statuten bezeichneten Termine zu vollenden, auch die dießfallsige Erklärung innerhalb 6 Wochen um so bestimmter einzureichen habe, als außerdem die Gesellschaft als auf die Concession verzichtend erachtet, diese Concession wieder eingezogen und sofort anderweite allerhöchste Anordnung getroffen werden würde," welche allerhöchste Entschließung durch hohen Regierungs-Präsidialerlaß vom 11 eingelaufen, am 12 v. M. dießorts eintraf.

Nachdem bereits in der Generalversammlung der Actionnäre vom Julius 1838 der Bahnbau einstimmig beschlossen wurde, und die technischen Vorarbeiten so weit gediehen sind, um mit den Grunderwerbungen und sofort mit dem Bahnbau beginnen zu können, sobald die hiezu erforderlichen Mittel vorhanden sind, so haben die Gesellschaftsorgane in einer am 1 d. M. abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung beschlossen, die Einzahlung von 4 Proc. (laut XII. Art. der Statuten) zum Behuf der Herstellung der Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze auszuschreiben, welches noch im Laufe dieses Monats nach vollendeter Ausfertigung der Interimsquittungen geschehen wird.

Die unterfertigten Gesellschaftsorgane halten sich für verpflichtet, das betheiligte Publicum vorläufig von der Sachlage in Kenntniß zu setzen, in dem Vertrauen, daß nach nunmehr eingetretenen günstigen Verhältnissen und Aussichten in Betreff des Eisenbahnwesens in Deutschland und im Hinblick auf das, was in dem Oder-, Elbe-, Weser-, Rhein- und Scheldegebiet in raschvoranschreitenden Werken, welche sich dem Centralpunkt Deutschlands immer mehr nähern, dafür geschieht, die Ausschreibung zu dem erwünschten Zwecke führen,

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Erklärung,
die Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze betreffend.

Aus der in mehreren öffentlichen Blättern enthaltenen Erklärung der unterfertigten, in der Generalversammlung vom Februar v. J. gewählten beiden Verwaltungsorgane der Gesellschaft für die Herstellung oben genannter Bahn d. d. Nürnberg den 4 Mai v. J. ist dem betheiligten Publicum bereits bekannt, daß dieselben in ihrer constituirenden Sitzung vom 11 März v. J. den Beschluß faßten: sämmtliche vorliegende Plane und Kostenanschläge der Prüfung erprobter Techniker zu unterwerfen und deßhalb eine eigene Prüfungs-Commission zu bestellen.

Diese Commission hat sich nach vollzogenem Geschäft in ihrem, Mitte Julius v. J. übergebenen, Gutachten dahin ausgesprochen: „daß wenn ihre Vorschläge, welche alle auf Ersparungen, unbeschadet der Solidität und ohne Beeinträchtigung des Zweckes, hinzielen, beachtet und strenge durchgeführt werden, die Bahn zwischen Nürnberg und Bamberg höchst wahrscheinlich mit den veranschlagten 2,200,000 fl. werde ausgeführt werden können, besonders wenn sich die Grunderwerbungen jenen bei dem Ludwig-Donau-Main-Canale nähern würden.“

Inzwischen war den Gesellschaftsorganen jene höchste Entschließung zugekommen, welche das königl. Ministerium des Hauses und des Aeußern unterm 16 Mai v. J. auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs über die nach Art. XVIII der Statuten noch zu ordnenden postalischen Verhältnisse erlassen hatte.

Wenn gleich in derselben die frühern Anträge des vormaligen provisorisch-dirigirenden Ausschusses der Unternehmer, wie solche in der Generalversammlung vom Julius 1838 gutgeheißen worden waren, in der Wesenheit die gewünschte Beachtung gefunden hatten, so enthielt doch auch diese höchste Ministerial
Entschließung einige neue Bestimmungen, die, wenn sie auch eine ferne Zukunft betrafen, doch einer sorgfältigen Beachtung und Berathung zwischen beiden Gesellschafts-Organen bedurften.

Zugleich hatte aber auch die durch den frühern Actienschwindel unvermeidlich gewordene Reaction begonnen, was die Erzielung erleichternder Bestimmungen in postalischer Beziehung überhaupt höchst wünschenswerth machte, wofür in einer Directorialsitzung vom 20 August v. J. die Directiven berathen und festgesetzt wurden, welche jedoch verschiedenartige Erhebungen zur Sammlung erforderlicher Materialien nothwendig machten.

Während man hierüber sowohl als auch über die von der Prüfungscommission begutachteten Modificationen der Plane und Kostenanschläge zwischen beiden Gesellschaftsorganen verhandelte, hatte die erwähnte Reaction solche Fortschritte gemacht, daß dadurch und durch die eingetretene Geld- und Handelskrisis alle, auch die solidesten Actien-Unternehmungen in großen Mißcredit gekommen waren.

Diese höchst ungünstigen Verhältnisse veranlaßten die Gesellschaftsorgane unterm 18 und 25 November v. J. zu gemeinschaftlichen Berathungen zusammen zu treten, in deren Folge beschlossen wurde:

1) Zur Sicherung der Durchführung des Unternehmens der Allerhöchsten Stelle den damaligen ungünstigen Stand der Sache offen und unumwunden darzustellen, deßhalb um eine, den Anforderungen an die Gesellschaft entsprechende Gegenleistung allerunterthänigst zu bitten, und die dießfallsige Vorstellung zu einem geeigneten Zeitpunkte durch eine eigens abzuordnende Deputation Sr. Majestät unmittelbar allerehrfurchtvollst zu überreichen.

2) Die von der Prüfungscommission empfohlene Modification der Plane und Anschläge dergestalt bewerkstelligen zu lassen, daß darauf zur Veraccordirung geschritten werden könne, und dazu, neben dem schon vorhandenen Ingenieur, während der Wintermonate noch drei andere mit allen bezüglichen Localverhältnissen genau vertraute Ingenieure, jedoch unter Leitung und Beaufsichtigung eines der beiden HH. Prüfungs-Techniker zu verwenden.

Die Arbeiten dieses Sectionsingenieurs liegen vor.

In einer unterm 23 December v. J. dem hohen Präsidium der königlichen Regierung von Mittelfranken übergebenen Darstellung wurde sofort der damalige Stand der Sache, sammt den allgemeinen sowohl als besonderen Veranlassungen hievon ausführlich auseinandergesetzt und mit umständlicher Erörterung der Anforderungen an die Gesellschaft sofort die Bitte verbunden: „das Unternehmen Allerhöchsten Orts zur kräftigen und reellen Unterstützung zu empfehlen,“ worauf unterm 4 Januar l. J. die hohe Eröffnung erfolgte: „es sey die erwähnte Darstellung dem königl. Ministerium des Innern mit denjenigen factischen Erläuterungen und Ausführun- „gen und mit derjenigen ehrerbietigsten Empfehlung zur Unterstützung und Förderung vorgelegt worden, welche das hohe In- „teresse für diese wichtige Angelegenheit und die nahe Beziehung zu der Verwaltung von Mittelfranken in staatswirthschaftlicher „Beziehung hat, zur Pflicht mache.

Demgemäß ging nunmehr in der ersten Hälfte des Januars l. J. die gewählte Deputation nach München ab, um Sr. Majestät unmittelbar allerehrfurchtvollst eine Denkschrift zu überreichen, in der durch kurze Andeutung der hauptsächlichsten Anforderungen an die Gesellschaft die allerunterthänigste Bitte: um eine Zinsengarantie von 3 1/2 Proc. von Seite des Staates für das Actien-Capital gerechtfertigt wurde.

Unter dem Betreff:

„die Erbauung einer Eisenbahn von Bamberg durch den Itzgrund an die bayerische Nordgränze und von da durch das Werrathal nach den Hansestädten“ erfolgte nun hierauf unterm 7 v. M. von Seite des Ministeriums des königlichen Hauses und des Aeußern, des Innern und des Finanzministeriums die höchste Entschließung des Inhalts: „Se. Majestät der König ließen auf die mit einer Denkschrift begleiteten Eingabe vom 11 Januar dieses Jahres eröffnen, daß auf die darin gestellte Bitte um Garantie eines Ertrags resp. Zins-Minimums von besagter Eisenbahn, so wie um weitere, in der Denkschrift bezeichnete Zugeständnisse nicht eingegangen werden könne, und daß daher die Gesellschaft den Bau nach den Bestimmungen der allerhöchsten Entschließung vom 1 November 1838 und der dadurch genehmigten Statuten ohne Verzug zu beginnen und innerhalb der in Art. I und II der Statuten bezeichneten Termine zu vollenden, auch die dießfallsige Erklärung innerhalb 6 Wochen um so bestimmter einzureichen habe, als außerdem die Gesellschaft als auf die Concession verzichtend erachtet, diese Concession wieder eingezogen und sofort anderweite allerhöchste Anordnung getroffen werden würde,“ welche allerhöchste Entschließung durch hohen Regierungs-Präsidialerlaß vom 11 eingelaufen, am 12 v. M. dießorts eintraf.

Nachdem bereits in der Generalversammlung der Actionnäre vom Julius 1838 der Bahnbau einstimmig beschlossen wurde, und die technischen Vorarbeiten so weit gediehen sind, um mit den Grunderwerbungen und sofort mit dem Bahnbau beginnen zu können, sobald die hiezu erforderlichen Mittel vorhanden sind, so haben die Gesellschaftsorgane in einer am 1 d. M. abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung beschlossen, die Einzahlung von 4 Proc. (laut XII. Art. der Statuten) zum Behuf der Herstellung der Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze auszuschreiben, welches noch im Laufe dieses Monats nach vollendeter Ausfertigung der Interimsquittungen geschehen wird.

Die unterfertigten Gesellschaftsorgane halten sich für verpflichtet, das betheiligte Publicum vorläufig von der Sachlage in Kenntniß zu setzen, in dem Vertrauen, daß nach nunmehr eingetretenen günstigen Verhältnissen und Aussichten in Betreff des Eisenbahnwesens in Deutschland und im Hinblick auf das, was in dem Oder-, Elbe-, Weser-, Rhein- und Scheldegebiet in raschvoranschreitenden Werken, welche sich dem Centralpunkt Deutschlands immer mehr nähern, dafür geschieht, die Ausschreibung zu dem erwünschten Zwecke führen,

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[1292/0012] [2284] Erklärung, die Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze betreffend. Aus der in mehreren öffentlichen Blättern enthaltenen Erklärung der unterfertigten, in der Generalversammlung vom Februar v. J. gewählten beiden Verwaltungsorgane der Gesellschaft für die Herstellung oben genannter Bahn d. d. Nürnberg den 4 Mai v. J. ist dem betheiligten Publicum bereits bekannt, daß dieselben in ihrer constituirenden Sitzung vom 11 März v. J. den Beschluß faßten: sämmtliche vorliegende Plane und Kostenanschläge der Prüfung erprobter Techniker zu unterwerfen und deßhalb eine eigene Prüfungs-Commission zu bestellen. Diese Commission hat sich nach vollzogenem Geschäft in ihrem, Mitte Julius v. 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Wenn gleich in derselben die frühern Anträge des vormaligen provisorisch-dirigirenden Ausschusses der Unternehmer, wie solche in der Generalversammlung vom Julius 1838 gutgeheißen worden waren, in der Wesenheit die gewünschte Beachtung gefunden hatten, so enthielt doch auch diese höchste Ministerial Entschließung einige neue Bestimmungen, die, wenn sie auch eine ferne Zukunft betrafen, doch einer sorgfältigen Beachtung und Berathung zwischen beiden Gesellschafts-Organen bedurften. Zugleich hatte aber auch die durch den frühern Actienschwindel unvermeidlich gewordene Reaction begonnen, was die Erzielung erleichternder Bestimmungen in postalischer Beziehung überhaupt höchst wünschenswerth machte, wofür in einer Directorialsitzung vom 20 August v. J. die Directiven berathen und festgesetzt wurden, welche jedoch verschiedenartige Erhebungen zur Sammlung erforderlicher Materialien nothwendig machten. Während man hierüber sowohl als auch über die von der Prüfungscommission begutachteten Modificationen der Plane und Kostenanschläge zwischen beiden Gesellschaftsorganen verhandelte, hatte die erwähnte Reaction solche Fortschritte gemacht, daß dadurch und durch die eingetretene Geld- und Handelskrisis alle, auch die solidesten Actien-Unternehmungen in großen Mißcredit gekommen waren. Diese höchst ungünstigen Verhältnisse veranlaßten die Gesellschaftsorgane unterm 18 und 25 November v. J. zu gemeinschaftlichen Berathungen zusammen zu treten, in deren Folge beschlossen wurde: 1) Zur Sicherung der Durchführung des Unternehmens der Allerhöchsten Stelle den damaligen ungünstigen Stand der Sache offen und unumwunden darzustellen, deßhalb um eine, den Anforderungen an die Gesellschaft entsprechende Gegenleistung allerunterthänigst zu bitten, und die dießfallsige Vorstellung zu einem geeigneten Zeitpunkte durch eine eigens abzuordnende Deputation Sr. Majestät unmittelbar allerehrfurchtvollst zu überreichen. 2) Die von der Prüfungscommission empfohlene Modification der Plane und Anschläge dergestalt bewerkstelligen zu lassen, daß darauf zur Veraccordirung geschritten werden könne, und dazu, neben dem schon vorhandenen Ingenieur, während der Wintermonate noch drei andere mit allen bezüglichen Localverhältnissen genau vertraute Ingenieure, jedoch unter Leitung und Beaufsichtigung eines der beiden HH. Prüfungs-Techniker zu verwenden. Die Arbeiten dieses Sectionsingenieurs liegen vor. In einer unterm 23 December v. J. dem hohen Präsidium der königlichen Regierung von Mittelfranken übergebenen Darstellung wurde sofort der damalige Stand der Sache, sammt den allgemeinen sowohl als besonderen Veranlassungen hievon ausführlich auseinandergesetzt und mit umständlicher Erörterung der Anforderungen an die Gesellschaft sofort die Bitte verbunden: „das Unternehmen Allerhöchsten Orts zur kräftigen und reellen Unterstützung zu empfehlen,“ worauf unterm 4 Januar l. J. die hohe Eröffnung erfolgte: „es sey die erwähnte Darstellung dem königl. Ministerium des Innern mit denjenigen factischen Erläuterungen und Ausführun- „gen und mit derjenigen ehrerbietigsten Empfehlung zur Unterstützung und Förderung vorgelegt worden, welche das hohe In- „teresse für diese wichtige Angelegenheit und die nahe Beziehung zu der Verwaltung von Mittelfranken in staatswirthschaftlicher „Beziehung hat, zur Pflicht mache. 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Zins-Minimums von besagter Eisenbahn, so wie um weitere, in der Denkschrift bezeichnete Zugeständnisse nicht eingegangen werden könne, und daß daher die Gesellschaft den Bau nach den Bestimmungen der allerhöchsten Entschließung vom 1 November 1838 und der dadurch genehmigten Statuten ohne Verzug zu beginnen und innerhalb der in Art. I und II der Statuten bezeichneten Termine zu vollenden, auch die dießfallsige Erklärung innerhalb 6 Wochen um so bestimmter einzureichen habe, als außerdem die Gesellschaft als auf die Concession verzichtend erachtet, diese Concession wieder eingezogen und sofort anderweite allerhöchste Anordnung getroffen werden würde,“ welche allerhöchste Entschließung durch hohen Regierungs-Präsidialerlaß vom 11 eingelaufen, am 12 v. M. dießorts eintraf. Nachdem bereits in der Generalversammlung der Actionnäre vom Julius 1838 der Bahnbau einstimmig beschlossen wurde, und die technischen Vorarbeiten so weit gediehen sind, um mit den Grunderwerbungen und sofort mit dem Bahnbau beginnen zu können, sobald die hiezu erforderlichen Mittel vorhanden sind, so haben die Gesellschaftsorgane in einer am 1 d. M. abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung beschlossen, die Einzahlung von 4 Proc. (laut XII. Art. der Statuten) zum Behuf der Herstellung der Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze auszuschreiben, welches noch im Laufe dieses Monats nach vollendeter Ausfertigung der Interimsquittungen geschehen wird. Die unterfertigten Gesellschaftsorgane halten sich für verpflichtet, das betheiligte Publicum vorläufig von der Sachlage in Kenntniß zu setzen, in dem Vertrauen, daß nach nunmehr eingetretenen günstigen Verhältnissen und Aussichten in Betreff des Eisenbahnwesens in Deutschland und im Hinblick auf das, was in dem Oder-, Elbe-, Weser-, Rhein- und Scheldegebiet in raschvoranschreitenden Werken, welche sich dem Centralpunkt Deutschlands immer mehr nähern, dafür geschieht, die Ausschreibung zu dem erwünschten Zwecke führen,

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 162. Augsburg, 10. Juni 1840, S. 1292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_162_18400610/12>, abgerufen am 27.04.2024.