Allgemeine Zeitung. Nr. 168. Augsburg, 16. Juni 1840.[2348] Die täglich erscheinende Augsburger Abendzeitung empfiehlt sich zu neuem Abonnement für das zweite Semester 1840 so wie zu Bekanntmachungen aller Art als eine der verbreitetsten Zeitungen in Bayern, dem angränzenden Würtemberg, der Schweiz etc. Trotz der großen Auflage von 3000 Exemplaren kostet die Petitzeile nur 3 kr. Insertionsgebühr; größere Lettern werden nach Verhältniß berechnet. Die Hauptversendung hat das Oberpostamt Augsburg. Preis in Augsburg, mit vielen Beilagen und einem wöchentlichen Unterhaltungsblatt: "Der Sammler." nur zwei Gulden und dreißig Kreuzer halbjährig. Alle resp. Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. [2332-33] Denkmünze auf Joh. Froben. Aus Anlaß der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst ist von dem hiesigen Festcomite die Prägung einer Medaille mit des berühmtesten Basler Buchdruckers Brustbilde von Bovy's Meisterhand veranstaltet worden. Wir liefern Exemplare in Silber a 8 fl., in Bronze a 3 fl. 30 kr. Basel, Junius 1840. Schweighauser'sche Buchhandlung. [2334] Höchst wichtiges Werk! Bei uns ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften, Zweite verbesserte und vermehrte Auflage. Erster Band. Allgemeine Einleitung in das Vernunftrecht. Natürliches Privatrecht. Auch unter dem besondern Titel: Lehrbuch des natürlichen Privatrechts. Der Zweck des Verfassers ist ein doppelter, einmal nämlich den Begriff des Vernunftrechts, frei von metaphysischen Spitzfindigkeiten und transcendenten Vorstellungen, aus den, dem gemeinen Menschenverstand einleuchtenden, Bedingungen der für die in Wechselwirkung stehenden Menschen möglich größten Ausdehnung ihres äußern Freiheitsgebrauches abzuleiten, und ihn durch Begründung auf den unläugbaren und darum auch des allgemeinsten Anerkenntnisses nothwendig sich erfreuenden Satz des Widerspruchs dem Streite der Schulen oder der, auf bloß subjectiven Ansichten oder Träumen ruhenden, Theorien zu entziehen; sodann zu zeigen, inwiefern für diesen einfachen Begriff und die aus demselben natürlich fließenden Folgerungen auch eine praktische Geltung in allen Sphären jener Wechselwirkung in Anspruch zu nehmen sey, insbesondere aber zu zeigen, daß das Vernunftrecht sämmtlichen Staatswissenschaften zur Grundlage gegeben werden, und die praktische Politik auf jedem Schritte begleiten müsse. Es ist diese Untersuchung in der heutigen Zeit, deren Charakter ganz eigens in dem Kampfe zwischen dem ins klare Bewußtseyn getretenen natürlichen oder vernünftigen und dem ihm widerstreitenden, historischen Recht besteht, gewiß von höchstem Interesse, und wenn das frühere Werk des Verfassers, nämlich seine "Weltgeschichte," eben wegen des vernunftrechtlichen Standpunktes, von welchem uns darin die Schicksale der Völker und Staaten überschaut und beurtheilt werden, sich des ausgebreitetsten Beifalls erfreute, so wird auch dieses Lehrbuch des Vernunftrechts, welches die Grundsätze, worauf jene Beurtheilung der Menschengeschichte beruht, in ihrem systematischen Zusammenhang dargestellt, sich eine gleich günstige Aufnahme versprechen dürfen. Es sind auch wirklich, gleich nach dem ersten Erscheinen des Werkes (1829 und 1830) die günstigsten öffentlichen Urtheile darüber ergangen. So in der allg. Hallischen Litteraturzeitung (von 1830 Ergänz. Bl. Nro. 30, 31 und 32), in dem Litteraturblatt von Menzel (von 1830 Nr. 60), in den Jahrbüchern für Geschichte und Staatskunst (Aprilheft 1830) u. v. a. Um das ganze vier Bände umfassende Werk jedermann zugängig zu machen, haben wir den Subscriptionspreis für die Abnahme aller vier Bände zumal in gewöhnlichem Druckpapier auf 6 Thlr. oder 10 fl. 48 kr. in fein Velinpapier auf 10 Thlr. oder 16 fl. festgesetzt, was beinahe um die Hälfte wohlfeiler als der bisherige Preis ist. Den zweiten Band: Lehrbuch der allgemeinen Staatslehre, können wir schon in etwa vier Wochen nachliefern; es ist ebenfalls eine zweite vermehrte Auflage davon unter der Presse. Obengenannter Subscriptionspreis dauert aber nur bis zum Erscheinen des zweiten Bandes, wonach unfehlbar ein erhöhter Ladenpreis für alle 4 Bände zusammengenommen eintritt. Jetzt sogleich sind zu haben der 1ste, 3te und 4te Band, da die beiden letztern in ihrer bisherigen Form bleiben. Für diejenigen, welche etwa eine zweite Auflage derselben abwarten wollten, erklären wir hiemit, daß die Auflage der zwei ersten Bände dem Vorrath vom 3ten und 4ten Band gleich gemacht wurde, und daß also von letztern keine neue Auflage erscheinen kann, es würde denn der 1ste und 2te Band auch wieder in einer neuen Auflage erscheinen. Die einzelnen Bände kosten wir bisher: [Tabelle] Stuttgart. Hallberger'sche Verlagshandlung. [2040] Ein für Jedermann nützliches Buch ist in allen Buchhandlungen zu haben: Sammlung und Erklärung von (6000) fremden Wörtern, welche in der Umgangssprache, in Zeitungen und Büchern oft vorkommen. 5te verbess. Auflage von J. Wiedemann. Preis 45 kr. Stuttgart bei Reff - München bei Palm - Wien in der Gerold'schen Buchhandlung. [2344-46] Großherzogl. hessisches von den Landständen garantirtes Anlehen von 6,500,000 fl. Die Ziehung am 1 Julius bietet Hauptgewinne von 500,000 fl., 10,000, 5000, 3000, 6 a 1000, 10 a 400, 20 a 200, 60 a 100, 100 a 85, 560 a 82, 800 a 79 dar. Um Jedermann Gelegenheit zu geben für billige Einlage einen bedeutenden Gewinn zu erhalten, erlasse ich Loose a 5 fl. per Stück und gebe außerdem Abnehmern von fünf Stück das sechste gratis. Gustav Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M. [2348] Die täglich erscheinende Augsburger Abendzeitung empfiehlt sich zu neuem Abonnement für das zweite Semester 1840 so wie zu Bekanntmachungen aller Art als eine der verbreitetsten Zeitungen in Bayern, dem angränzenden Würtemberg, der Schweiz etc. Trotz der großen Auflage von 3000 Exemplaren kostet die Petitzeile nur 3 kr. Insertionsgebühr; größere Lettern werden nach Verhältniß berechnet. Die Hauptversendung hat das Oberpostamt Augsburg. Preis in Augsburg, mit vielen Beilagen und einem wöchentlichen Unterhaltungsblatt: „Der Sammler.“ nur zwei Gulden und dreißig Kreuzer halbjährig. Alle resp. Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. [2332-33] Denkmünze auf Joh. Froben. Aus Anlaß der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst ist von dem hiesigen Festcomité die Prägung einer Medaille mit des berühmtesten Basler Buchdruckers Brustbilde von Bovy's Meisterhand veranstaltet worden. Wir liefern Exemplare in Silber à 8 fl., in Bronze à 3 fl. 30 kr. Basel, Junius 1840. Schweighauser'sche Buchhandlung. [2334] Höchst wichtiges Werk! Bei uns ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften, Zweite verbesserte und vermehrte Auflage. Erster Band. Allgemeine Einleitung in das Vernunftrecht. Natürliches Privatrecht. Auch unter dem besondern Titel: Lehrbuch des natürlichen Privatrechts. Der Zweck des Verfassers ist ein doppelter, einmal nämlich den Begriff des Vernunftrechts, frei von metaphysischen Spitzfindigkeiten und transcendenten Vorstellungen, aus den, dem gemeinen Menschenverstand einleuchtenden, Bedingungen der für die in Wechselwirkung stehenden Menschen möglich größten Ausdehnung ihres äußern Freiheitsgebrauches abzuleiten, und ihn durch Begründung auf den unläugbaren und darum auch des allgemeinsten Anerkenntnisses nothwendig sich erfreuenden Satz des Widerspruchs dem Streite der Schulen oder der, auf bloß subjectiven Ansichten oder Träumen ruhenden, Theorien zu entziehen; sodann zu zeigen, inwiefern für diesen einfachen Begriff und die aus demselben natürlich fließenden Folgerungen auch eine praktische Geltung in allen Sphären jener Wechselwirkung in Anspruch zu nehmen sey, insbesondere aber zu zeigen, daß das Vernunftrecht sämmtlichen Staatswissenschaften zur Grundlage gegeben werden, und die praktische Politik auf jedem Schritte begleiten müsse. Es ist diese Untersuchung in der heutigen Zeit, deren Charakter ganz eigens in dem Kampfe zwischen dem ins klare Bewußtseyn getretenen natürlichen oder vernünftigen und dem ihm widerstreitenden, historischen Recht besteht, gewiß von höchstem Interesse, und wenn das frühere Werk des Verfassers, nämlich seine „Weltgeschichte,“ eben wegen des vernunftrechtlichen Standpunktes, von welchem uns darin die Schicksale der Völker und Staaten überschaut und beurtheilt werden, sich des ausgebreitetsten Beifalls erfreute, so wird auch dieses Lehrbuch des Vernunftrechts, welches die Grundsätze, worauf jene Beurtheilung der Menschengeschichte beruht, in ihrem systematischen Zusammenhang dargestellt, sich eine gleich günstige Aufnahme versprechen dürfen. Es sind auch wirklich, gleich nach dem ersten Erscheinen des Werkes (1829 und 1830) die günstigsten öffentlichen Urtheile darüber ergangen. So in der allg. Hallischen Litteraturzeitung (von 1830 Ergänz. Bl. Nro. 30, 31 und 32), in dem Litteraturblatt von Menzel (von 1830 Nr. 60), in den Jahrbüchern für Geschichte und Staatskunst (Aprilheft 1830) u. v. a. Um das ganze vier Bände umfassende Werk jedermann zugängig zu machen, haben wir den Subscriptionspreis für die Abnahme aller vier Bände zumal in gewöhnlichem Druckpapier auf 6 Thlr. oder 10 fl. 48 kr. in fein Velinpapier auf 10 Thlr. oder 16 fl. festgesetzt, was beinahe um die Hälfte wohlfeiler als der bisherige Preis ist. Den zweiten Band: Lehrbuch der allgemeinen Staatslehre, können wir schon in etwa vier Wochen nachliefern; es ist ebenfalls eine zweite vermehrte Auflage davon unter der Presse. Obengenannter Subscriptionspreis dauert aber nur bis zum Erscheinen des zweiten Bandes, wonach unfehlbar ein erhöhter Ladenpreis für alle 4 Bände zusammengenommen eintritt. Jetzt sogleich sind zu haben der 1ste, 3te und 4te Band, da die beiden letztern in ihrer bisherigen Form bleiben. Für diejenigen, welche etwa eine zweite Auflage derselben abwarten wollten, erklären wir hiemit, daß die Auflage der zwei ersten Bände dem Vorrath vom 3ten und 4ten Band gleich gemacht wurde, und daß also von letztern keine neue Auflage erscheinen kann, es würde denn der 1ste und 2te Band auch wieder in einer neuen Auflage erscheinen. Die einzelnen Bände kosten wir bisher: [Tabelle] Stuttgart. Hallberger'sche Verlagshandlung. [2040] Ein für Jedermann nützliches Buch ist in allen Buchhandlungen zu haben: Sammlung und Erklärung von (6000) fremden Wörtern, welche in der Umgangssprache, in Zeitungen und Büchern oft vorkommen. 5te verbess. Auflage von J. Wiedemann. Preis 45 kr. Stuttgart bei Reff – München bei Palm – Wien in der Gerold'schen Buchhandlung. [2344-46] Großherzogl. hessisches von den Landständen garantirtes Anlehen von 6,500,000 fl. Die Ziehung am 1 Julius bietet Hauptgewinne von 500,000 fl., 10,000, 5000, 3000, 6 à 1000, 10 à 400, 20 à 200, 60 à 100, 100 à 85, 560 à 82, 800 à 79 dar. Um Jedermann Gelegenheit zu geben für billige Einlage einen bedeutenden Gewinn zu erhalten, erlasse ich Loose à 5 fl. per Stück und gebe außerdem Abnehmern von fünf Stück das sechste gratis. Gustav Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M. <TEI> <text> <body> <div type="jAnnouncements"> <pb facs="#f0014" n="1342"/> <div xml:id="jAn2348" type="jAn" n="2"> <head>[2348]</head><lb/> <p>Die täglich erscheinende Augsburger Abendzeitung empfiehlt sich zu neuem Abonnement für das zweite Semester 1840 so wie zu Bekanntmachungen aller Art als eine der verbreitetsten Zeitungen in Bayern, dem angränzenden Würtemberg, der Schweiz etc. Trotz der großen Auflage von 3000 Exemplaren kostet die Petitzeile nur 3 kr. Insertionsgebühr; größere Lettern werden nach Verhältniß berechnet. Die Hauptversendung hat das Oberpostamt Augsburg. Preis in Augsburg, mit vielen Beilagen und einem wöchentlichen Unterhaltungsblatt: „Der Sammler.“ nur zwei Gulden und dreißig Kreuzer halbjährig. Alle resp. Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn2332-33" type="jAn" n="2"> <head>[2332-33]</head><lb/> <p>Denkmünze auf Joh. Froben.</p><lb/> <p>Aus Anlaß der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst ist von dem hiesigen Festcomité die Prägung einer Medaille mit des berühmtesten Basler Buchdruckers Brustbilde von Bovy's Meisterhand veranstaltet worden. Wir liefern Exemplare in Silber à 8 fl., in Bronze à 3 fl. 30 kr.</p><lb/> <p>Basel, Junius 1840.</p><lb/> <p>Schweighauser'sche Buchhandlung.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn2334" type="jAn" n="2"> <head>[2334]</head><lb/> <p>Höchst wichtiges Werk!</p><lb/> <p>Bei uns ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:</p><lb/> <p>Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften,<lb/> von Dr. Karl v. Rotteck,<lb/> großherzoglich badischem Hofrath und Professor, der Akademie der moral. und polit. Wissenschaften am königl. französischen Institut correspondirendem, und mehrerer anderer gelehrten Gesellschaften ordentlichem, correspondirendem und Ehrenmitgliede.</p><lb/> <p>Zweite verbesserte und vermehrte Auflage.</p><lb/> <p>Erster Band.</p><lb/> <p>Allgemeine Einleitung in das Vernunftrecht. Natürliches Privatrecht.</p><lb/> <p>Auch unter dem besondern Titel:</p><lb/> <p>Lehrbuch des natürlichen Privatrechts.</p><lb/> <p>Der Zweck des Verfassers ist ein doppelter, einmal nämlich den Begriff des Vernunftrechts, frei von metaphysischen Spitzfindigkeiten und transcendenten Vorstellungen, aus den, dem gemeinen Menschenverstand einleuchtenden, Bedingungen der für die in Wechselwirkung stehenden Menschen möglich größten Ausdehnung ihres äußern Freiheitsgebrauches abzuleiten, und ihn durch Begründung auf den unläugbaren und darum auch des allgemeinsten Anerkenntnisses nothwendig sich erfreuenden Satz des Widerspruchs dem Streite der Schulen oder der, auf bloß subjectiven Ansichten oder Träumen ruhenden, Theorien zu entziehen; sodann zu zeigen, inwiefern für diesen einfachen Begriff und die aus demselben natürlich fließenden Folgerungen auch eine praktische Geltung in allen Sphären jener Wechselwirkung in Anspruch zu nehmen sey, insbesondere aber zu zeigen, daß das Vernunftrecht sämmtlichen Staatswissenschaften zur Grundlage gegeben werden, und die praktische Politik auf jedem Schritte begleiten müsse. Es ist diese Untersuchung in der heutigen Zeit, deren Charakter ganz eigens in dem Kampfe zwischen dem ins klare Bewußtseyn getretenen natürlichen oder vernünftigen und dem ihm widerstreitenden, historischen Recht besteht, gewiß von höchstem Interesse, und wenn das frühere Werk des Verfassers, nämlich seine „Weltgeschichte,“ eben wegen des vernunftrechtlichen Standpunktes, von welchem uns darin die Schicksale der Völker und Staaten überschaut und beurtheilt werden, sich des ausgebreitetsten Beifalls erfreute, so wird auch dieses Lehrbuch des Vernunftrechts, welches die Grundsätze, worauf jene Beurtheilung der Menschengeschichte beruht, in ihrem systematischen Zusammenhang dargestellt, sich eine gleich günstige Aufnahme versprechen dürfen.</p><lb/> <p>Es sind auch wirklich, gleich nach dem ersten Erscheinen des Werkes (1829 und 1830) die günstigsten öffentlichen Urtheile darüber ergangen. So in der allg. Hallischen Litteraturzeitung (von 1830 Ergänz. Bl. Nro. 30, 31 und 32), in dem Litteraturblatt von Menzel (von 1830 Nr. 60), in den Jahrbüchern für Geschichte und Staatskunst (Aprilheft 1830) u. v. a.</p><lb/> <p>Um das ganze vier Bände umfassende Werk jedermann zugängig zu machen, haben wir den Subscriptionspreis für die Abnahme aller vier Bände zumal in gewöhnlichem Druckpapier auf 6 Thlr. oder 10 fl. 48 kr. in fein Velinpapier auf 10 Thlr. oder 16 fl. festgesetzt, was beinahe um die Hälfte wohlfeiler als der bisherige Preis ist. Den zweiten Band: Lehrbuch der allgemeinen Staatslehre, können wir schon in etwa vier Wochen nachliefern; es ist ebenfalls eine zweite vermehrte Auflage davon unter der Presse. Obengenannter Subscriptionspreis dauert aber nur bis zum Erscheinen des zweiten Bandes, wonach unfehlbar ein erhöhter Ladenpreis für alle 4 Bände zusammengenommen eintritt. Jetzt sogleich sind zu haben der 1ste, 3te und 4te Band, da die beiden letztern in ihrer bisherigen Form bleiben. Für diejenigen, welche etwa eine zweite Auflage derselben abwarten wollten, erklären wir hiemit, daß die Auflage der zwei ersten Bände dem Vorrath vom 3ten und 4ten Band gleich gemacht wurde, und daß also von letztern keine neue Auflage erscheinen kann, es würde denn der 1ste und 2te Band auch wieder in einer neuen Auflage erscheinen.</p><lb/> <p>Die einzelnen Bände kosten wir bisher:</p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Stuttgart.</p><lb/> <p>Hallberger'sche Verlagshandlung.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn2040" type="jAn" n="2"> <head>[2040]</head><lb/> <p>Ein für Jedermann nützliches Buch ist in allen Buchhandlungen zu haben:</p><lb/> <p>Sammlung und Erklärung von (6000) fremden Wörtern, welche in der Umgangssprache, in Zeitungen und Büchern oft vorkommen. 5te verbess. Auflage von J. Wiedemann. Preis 45 kr.</p><lb/> <p>Stuttgart bei Reff – München bei Palm – Wien in der Gerold'schen Buchhandlung.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn2344-46" type="jAn" n="2"> <head>[2344-46]</head><lb/> <p>Großherzogl. hessisches von den Landständen garantirtes Anlehen von 6,500,000 fl.</p><lb/> <p>Die Ziehung am 1 Julius bietet Hauptgewinne von 500,000 fl., 10,000, 5000, 3000, 6 à 1000, 10 à 400, 20 à 200, 60 à 100, 100 à 85, 560 à 82, 800 à 79 dar.</p><lb/> <p>Um Jedermann Gelegenheit zu geben für billige Einlage einen bedeutenden Gewinn zu erhalten, erlasse ich Loose à 5 fl. per Stück und gebe außerdem Abnehmern von fünf Stück das sechste gratis.</p><lb/> <p>Gustav Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M.</p> </div><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [1342/0014]
[2348]
Die täglich erscheinende Augsburger Abendzeitung empfiehlt sich zu neuem Abonnement für das zweite Semester 1840 so wie zu Bekanntmachungen aller Art als eine der verbreitetsten Zeitungen in Bayern, dem angränzenden Würtemberg, der Schweiz etc. Trotz der großen Auflage von 3000 Exemplaren kostet die Petitzeile nur 3 kr. Insertionsgebühr; größere Lettern werden nach Verhältniß berechnet. Die Hauptversendung hat das Oberpostamt Augsburg. Preis in Augsburg, mit vielen Beilagen und einem wöchentlichen Unterhaltungsblatt: „Der Sammler.“ nur zwei Gulden und dreißig Kreuzer halbjährig. Alle resp. Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.
[2332-33]
Denkmünze auf Joh. Froben.
Aus Anlaß der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst ist von dem hiesigen Festcomité die Prägung einer Medaille mit des berühmtesten Basler Buchdruckers Brustbilde von Bovy's Meisterhand veranstaltet worden. Wir liefern Exemplare in Silber à 8 fl., in Bronze à 3 fl. 30 kr.
Basel, Junius 1840.
Schweighauser'sche Buchhandlung.
[2334]
Höchst wichtiges Werk!
Bei uns ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften,
von Dr. Karl v. Rotteck,
großherzoglich badischem Hofrath und Professor, der Akademie der moral. und polit. Wissenschaften am königl. französischen Institut correspondirendem, und mehrerer anderer gelehrten Gesellschaften ordentlichem, correspondirendem und Ehrenmitgliede.
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage.
Erster Band.
Allgemeine Einleitung in das Vernunftrecht. Natürliches Privatrecht.
Auch unter dem besondern Titel:
Lehrbuch des natürlichen Privatrechts.
Der Zweck des Verfassers ist ein doppelter, einmal nämlich den Begriff des Vernunftrechts, frei von metaphysischen Spitzfindigkeiten und transcendenten Vorstellungen, aus den, dem gemeinen Menschenverstand einleuchtenden, Bedingungen der für die in Wechselwirkung stehenden Menschen möglich größten Ausdehnung ihres äußern Freiheitsgebrauches abzuleiten, und ihn durch Begründung auf den unläugbaren und darum auch des allgemeinsten Anerkenntnisses nothwendig sich erfreuenden Satz des Widerspruchs dem Streite der Schulen oder der, auf bloß subjectiven Ansichten oder Träumen ruhenden, Theorien zu entziehen; sodann zu zeigen, inwiefern für diesen einfachen Begriff und die aus demselben natürlich fließenden Folgerungen auch eine praktische Geltung in allen Sphären jener Wechselwirkung in Anspruch zu nehmen sey, insbesondere aber zu zeigen, daß das Vernunftrecht sämmtlichen Staatswissenschaften zur Grundlage gegeben werden, und die praktische Politik auf jedem Schritte begleiten müsse. Es ist diese Untersuchung in der heutigen Zeit, deren Charakter ganz eigens in dem Kampfe zwischen dem ins klare Bewußtseyn getretenen natürlichen oder vernünftigen und dem ihm widerstreitenden, historischen Recht besteht, gewiß von höchstem Interesse, und wenn das frühere Werk des Verfassers, nämlich seine „Weltgeschichte,“ eben wegen des vernunftrechtlichen Standpunktes, von welchem uns darin die Schicksale der Völker und Staaten überschaut und beurtheilt werden, sich des ausgebreitetsten Beifalls erfreute, so wird auch dieses Lehrbuch des Vernunftrechts, welches die Grundsätze, worauf jene Beurtheilung der Menschengeschichte beruht, in ihrem systematischen Zusammenhang dargestellt, sich eine gleich günstige Aufnahme versprechen dürfen.
Es sind auch wirklich, gleich nach dem ersten Erscheinen des Werkes (1829 und 1830) die günstigsten öffentlichen Urtheile darüber ergangen. So in der allg. Hallischen Litteraturzeitung (von 1830 Ergänz. Bl. Nro. 30, 31 und 32), in dem Litteraturblatt von Menzel (von 1830 Nr. 60), in den Jahrbüchern für Geschichte und Staatskunst (Aprilheft 1830) u. v. a.
Um das ganze vier Bände umfassende Werk jedermann zugängig zu machen, haben wir den Subscriptionspreis für die Abnahme aller vier Bände zumal in gewöhnlichem Druckpapier auf 6 Thlr. oder 10 fl. 48 kr. in fein Velinpapier auf 10 Thlr. oder 16 fl. festgesetzt, was beinahe um die Hälfte wohlfeiler als der bisherige Preis ist. Den zweiten Band: Lehrbuch der allgemeinen Staatslehre, können wir schon in etwa vier Wochen nachliefern; es ist ebenfalls eine zweite vermehrte Auflage davon unter der Presse. Obengenannter Subscriptionspreis dauert aber nur bis zum Erscheinen des zweiten Bandes, wonach unfehlbar ein erhöhter Ladenpreis für alle 4 Bände zusammengenommen eintritt. Jetzt sogleich sind zu haben der 1ste, 3te und 4te Band, da die beiden letztern in ihrer bisherigen Form bleiben. Für diejenigen, welche etwa eine zweite Auflage derselben abwarten wollten, erklären wir hiemit, daß die Auflage der zwei ersten Bände dem Vorrath vom 3ten und 4ten Band gleich gemacht wurde, und daß also von letztern keine neue Auflage erscheinen kann, es würde denn der 1ste und 2te Band auch wieder in einer neuen Auflage erscheinen.
Die einzelnen Bände kosten wir bisher:
Stuttgart.
Hallberger'sche Verlagshandlung.
[2040]
Ein für Jedermann nützliches Buch ist in allen Buchhandlungen zu haben:
Sammlung und Erklärung von (6000) fremden Wörtern, welche in der Umgangssprache, in Zeitungen und Büchern oft vorkommen. 5te verbess. Auflage von J. Wiedemann. Preis 45 kr.
Stuttgart bei Reff – München bei Palm – Wien in der Gerold'schen Buchhandlung.
[2344-46]
Großherzogl. hessisches von den Landständen garantirtes Anlehen von 6,500,000 fl.
Die Ziehung am 1 Julius bietet Hauptgewinne von 500,000 fl., 10,000, 5000, 3000, 6 à 1000, 10 à 400, 20 à 200, 60 à 100, 100 à 85, 560 à 82, 800 à 79 dar.
Um Jedermann Gelegenheit zu geben für billige Einlage einen bedeutenden Gewinn zu erhalten, erlasse ich Loose à 5 fl. per Stück und gebe außerdem Abnehmern von fünf Stück das sechste gratis.
Gustav Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |