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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.

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werden die gedruckten Relationen sparsamer, aber auch besser und
werthvoller, da nun meistens sachkundige Juristen diese Arbeiten
übernehmen, seitdem die Gerichte einigermaßen spärlicher mit Hin-
richtungen umgingen und somit den Geistlichen die Gelegenheit ge-
nommen war, ihre Bemühungen um bußfertige arme Sünder öffent-
lich darzulegen. 1) Neben dem verwegenen Auftreten der bewaffneten

in den Ohren taub, und mithin zur weitern Communication unter sich un-
tüchtig mache; dann müsse sich das Diebsgesindel aus den Schlupfwinkeln
herausbegeben, und in der übrigen menschlichen Gesellschaft ihre Nahrung
und Unterhalt auf eine ehrliche Weise und durch allerhand Arbeit suchen."
Dieser Vorschlag wurde in den "Stuttgarter phys. ökon. Auszügen" (1760), Bd. 2,
St. 4, S. 514, angegriffen. Jene Stuttgarter Einwürfe, die richtig bemerk-
ten, daß man 1) erst die Diebe haben müsse und 2) sie besser in Zucht- und Werk-
häusern einsperren könne, wurden im "Hannöverischen Magazin vom Jahre
1767", St. 5, Col. 69, erörtert, und diese Erörterung von Aristipp in
St. 26 der "Gelehrten Beyträge zu den Braunschweiger Anzeigen" (1767)
beantwortet. Zwei andere Aufsätze in St. 21 und 36 des "Hannöverischen
Magazins vom Jahre 1767" traten gegen den deutschen Patrioten auf, der
in St. 40 u. 41 des "Hannöverischen Magazins vom Jahre 1771" sich
und seinen Vorschlag nochmals zu vertheidigen suchte. Das Für und Wider
dieser dreizehn Jahre lang geführten Polemik über den sonderbaren Vorschlag
findet man in J. G. Krünitz, "Oekonomisch-technologische Encyklopädie",
IX, 237. Auch berührt Malblank, a. a. O., S. 227, den Vorschlag mit
flüchtigem Spott.
1) Bezeichnend für die Unbestimmtheit der Justizbehörden in der Ueber-
gangszeit zu einer humanern Richtung und für das ethische Zürnen der Geist-
lichkeit über die Menge und Scheußlichkeit der Verbrechen, ist eine 1752 schon
in zweiter Auflage erschienene, sehr merkwürdige und jedenfalls als eine Apo-
logie des massiven Hinrichtungssystems zu betrachtende Schrift: "Das von der
Welt verachtete, bei Gott angenehme Völcklein; das ist Unterschidliche Ge-
schichten von allerhand heiligen Gerichtsdienern, Schärganten, Kerckerhüttern
und Wächtern, wie auch Stock- und Eisen-Meistern, desgleichen von allerhand
heiligen Scharpfrichtern und Henkersknechten, welche vor Zeiten auf diser Welt
veracht, nunmehro in dem Himmel herrliche Glory genüssen, Allen denen, die
sich gleichen Stands befinden, zum Nutzen und Beyspihl vorgestellt von
P. Jacob Schmid, der Ges. Jesu Priestern" (Augsburg und Würzburg
1752). Die "dem heiligen Blut-Zeugen Apollinaris, vormahls geweßten
Scharpffrichter, Anjetzo Glorreichen Himmels-Fürsten" gewidmete Schrift ent-
hält eine sieben Seiten lange Dedication, dann eine acht Seiten lange An-
rede an den Leser, und vier Seiten "Anmerckungen Und nothwendiger Vor-
bericht". Sodann werden von S. 1--82 die Biographien einer großen An-

werden die gedruckten Relationen ſparſamer, aber auch beſſer und
werthvoller, da nun meiſtens ſachkundige Juriſten dieſe Arbeiten
übernehmen, ſeitdem die Gerichte einigermaßen ſpärlicher mit Hin-
richtungen umgingen und ſomit den Geiſtlichen die Gelegenheit ge-
nommen war, ihre Bemühungen um bußfertige arme Sünder öffent-
lich darzulegen. 1) Neben dem verwegenen Auftreten der bewaffneten

in den Ohren taub, und mithin zur weitern Communication unter ſich un-
tüchtig mache; dann müſſe ſich das Diebsgeſindel aus den Schlupfwinkeln
herausbegeben, und in der übrigen menſchlichen Geſellſchaft ihre Nahrung
und Unterhalt auf eine ehrliche Weiſe und durch allerhand Arbeit ſuchen.“
Dieſer Vorſchlag wurde in den „Stuttgarter phyſ. ökon. Auszügen“ (1760), Bd. 2,
St. 4, S. 514, angegriffen. Jene Stuttgarter Einwürfe, die richtig bemerk-
ten, daß man 1) erſt die Diebe haben müſſe und 2) ſie beſſer in Zucht- und Werk-
häuſern einſperren könne, wurden im „Hannöveriſchen Magazin vom Jahre
1767“, St. 5, Col. 69, erörtert, und dieſe Erörterung von Ariſtipp in
St. 26 der „Gelehrten Beyträge zu den Braunſchweiger Anzeigen“ (1767)
beantwortet. Zwei andere Aufſätze in St. 21 und 36 des „Hannöveriſchen
Magazins vom Jahre 1767“ traten gegen den deutſchen Patrioten auf, der
in St. 40 u. 41 des „Hannöveriſchen Magazins vom Jahre 1771“ ſich
und ſeinen Vorſchlag nochmals zu vertheidigen ſuchte. Das Für und Wider
dieſer dreizehn Jahre lang geführten Polemik über den ſonderbaren Vorſchlag
findet man in J. G. Krünitz, „Oekonomiſch-technologiſche Encyklopädie“,
IX, 237. Auch berührt Malblank, a. a. O., S. 227, den Vorſchlag mit
flüchtigem Spott.
1) Bezeichnend für die Unbeſtimmtheit der Juſtizbehörden in der Ueber-
gangszeit zu einer humanern Richtung und für das ethiſche Zürnen der Geiſt-
lichkeit über die Menge und Scheußlichkeit der Verbrechen, iſt eine 1752 ſchon
in zweiter Auflage erſchienene, ſehr merkwürdige und jedenfalls als eine Apo-
logie des maſſiven Hinrichtungsſyſtems zu betrachtende Schrift: „Das von der
Welt verachtete, bei Gott angenehme Völcklein; das iſt Unterſchidliche Ge-
ſchichten von allerhand heiligen Gerichtsdienern, Schärganten, Kerckerhüttern
und Wächtern, wie auch Stock- und Eiſen-Meiſtern, desgleichen von allerhand
heiligen Scharpfrichtern und Henkersknechten, welche vor Zeiten auf diſer Welt
veracht, nunmehro in dem Himmel herrliche Glory genüſſen, Allen denen, die
ſich gleichen Stands befinden, zum Nutzen und Beyſpihl vorgeſtellt von
P. Jacob Schmid, der Geſ. Jeſu Prieſtern“ (Augsburg und Würzburg
1752). Die „dem heiligen Blut-Zeugen Apollinaris, vormahls geweßten
Scharpffrichter, Anjetzo Glorreichen Himmels-Fürſten“ gewidmete Schrift ent-
hält eine ſieben Seiten lange Dedication, dann eine acht Seiten lange An-
rede an den Leſer, und vier Seiten „Anmerckungen Und nothwendiger Vor-
bericht“. Sodann werden von S. 1—82 die Biographien einer großen An-
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[82/0098] werden die gedruckten Relationen ſparſamer, aber auch beſſer und werthvoller, da nun meiſtens ſachkundige Juriſten dieſe Arbeiten übernehmen, ſeitdem die Gerichte einigermaßen ſpärlicher mit Hin- richtungen umgingen und ſomit den Geiſtlichen die Gelegenheit ge- nommen war, ihre Bemühungen um bußfertige arme Sünder öffent- lich darzulegen. 1) Neben dem verwegenen Auftreten der bewaffneten 3) 1) Bezeichnend für die Unbeſtimmtheit der Juſtizbehörden in der Ueber- gangszeit zu einer humanern Richtung und für das ethiſche Zürnen der Geiſt- lichkeit über die Menge und Scheußlichkeit der Verbrechen, iſt eine 1752 ſchon in zweiter Auflage erſchienene, ſehr merkwürdige und jedenfalls als eine Apo- logie des maſſiven Hinrichtungsſyſtems zu betrachtende Schrift: „Das von der Welt verachtete, bei Gott angenehme Völcklein; das iſt Unterſchidliche Ge- ſchichten von allerhand heiligen Gerichtsdienern, Schärganten, Kerckerhüttern und Wächtern, wie auch Stock- und Eiſen-Meiſtern, desgleichen von allerhand heiligen Scharpfrichtern und Henkersknechten, welche vor Zeiten auf diſer Welt veracht, nunmehro in dem Himmel herrliche Glory genüſſen, Allen denen, die ſich gleichen Stands befinden, zum Nutzen und Beyſpihl vorgeſtellt von P. Jacob Schmid, der Geſ. Jeſu Prieſtern“ (Augsburg und Würzburg 1752). Die „dem heiligen Blut-Zeugen Apollinaris, vormahls geweßten Scharpffrichter, Anjetzo Glorreichen Himmels-Fürſten“ gewidmete Schrift ent- hält eine ſieben Seiten lange Dedication, dann eine acht Seiten lange An- rede an den Leſer, und vier Seiten „Anmerckungen Und nothwendiger Vor- bericht“. Sodann werden von S. 1—82 die Biographien einer großen An- 3) in den Ohren taub, und mithin zur weitern Communication unter ſich un- tüchtig mache; dann müſſe ſich das Diebsgeſindel aus den Schlupfwinkeln herausbegeben, und in der übrigen menſchlichen Geſellſchaft ihre Nahrung und Unterhalt auf eine ehrliche Weiſe und durch allerhand Arbeit ſuchen.“ Dieſer Vorſchlag wurde in den „Stuttgarter phyſ. ökon. Auszügen“ (1760), Bd. 2, St. 4, S. 514, angegriffen. Jene Stuttgarter Einwürfe, die richtig bemerk- ten, daß man 1) erſt die Diebe haben müſſe und 2) ſie beſſer in Zucht- und Werk- häuſern einſperren könne, wurden im „Hannöveriſchen Magazin vom Jahre 1767“, St. 5, Col. 69, erörtert, und dieſe Erörterung von Ariſtipp in St. 26 der „Gelehrten Beyträge zu den Braunſchweiger Anzeigen“ (1767) beantwortet. Zwei andere Aufſätze in St. 21 und 36 des „Hannöveriſchen Magazins vom Jahre 1767“ traten gegen den deutſchen Patrioten auf, der in St. 40 u. 41 des „Hannöveriſchen Magazins vom Jahre 1771“ ſich und ſeinen Vorſchlag nochmals zu vertheidigen ſuchte. Das Für und Wider dieſer dreizehn Jahre lang geführten Polemik über den ſonderbaren Vorſchlag findet man in J. G. Krünitz, „Oekonomiſch-technologiſche Encyklopädie“, IX, 237. Auch berührt Malblank, a. a. O., S. 227, den Vorſchlag mit flüchtigem Spott.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum01_1858/98>, abgerufen am 21.11.2024.