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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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ist von Bischoff, a. a. O., S. 48, und von Thiele, a. a. O., I,
289, nur einseitig aufgefaßt, da Bischoff es mit Hehler übersetzt,
Thiele aber in der allerdings gebräuchlichen Verlängerung Pasch-
kusenen
(wahrscheinlich gleichbedeutende Verdoppelung für Pasch-
husenen, von Hosen, Hausen, Hausiren) den Begriff des
heimlichen verbotenen Hausirens damit verbindet.

Aus dieser Etymologie wird die Hehlerei der Schärfenspieler
erst recht deutlich, welche danach keineswegs als bloße Depositare
der Gauner für einen geringen Antheil oder Gewinn an der
Diebsbeute, sondern als handeltreibende Gauner erscheinen,
welche ihre lucrativen Einkäufe aus bestellter und unbestellter
Diebsbeute machen. Jn ihrer Gewalt über die diebischen Genossen
geben sie nur selten, und auch dann immer nur äußerst geringen
Vorschuß für herzugebrachte unbestellte Waare; aber mit und ohne
Vorschuß ist die einmal in ihren Händen befindliche Waare ihnen
als ihr Eigenthum verfallen, weshalb die Gauner denn auch viel
lieber einen von jenen baldowerten und bestellten, vorher aber so-
weit möglich abgeschätzten und bedungenen Massematten handeln.
Vorzüglich bei den Rheinischen Räuberbanden fanden in solcher
Weise ungeheuere Geschäfte und Betrügereien statt, trotz der ent-
schiedenen Uebergewalt, welche die Räuber über alle, mit denen
sie in Berührung traten, also auch über die Schärfenspieler, er-
worben hatten.

Der ambulante Trödel, welcher nichts anderes ist als Hausir-
handel, läßt sich mit denselben Mitteln unterdrücken, mit welchen
der Hausirhandel verfolgt und unterdrückt wird, soweit dies über-
haupt möglich ist. Einen argen Vorschub leistet aber den Schärfen-

Selig, "Wörterbuch", S. 260, hat das (chaldäische) Stammwort [fremdsprachliches Material - fehlt].
Rochlitz, "Wesen und Treiben der Gauner", hat ebenfalls Pascher, der
Hehler, und Pascherei, der Trödel. Uebrigens ist das Wort Pascher in
das Hochdeutsche übergegangen in der Bedeutung Schmuggler, Contrebandier,
dürfte aber schwerlich vom französischen passer abzuleiten sein, wie Schmeller,
a. a. O., I, 299, andeutet, der auch noch daselbst die Redensart anführt: "päu-
scheln und mäuscheln (von [fremdsprachliches Material - fehlt], [moschal], Mauschel?), päuscheln und täuscheln",
allerlei kleine Mittel gebrauchen, um im Handel und Wandel zu etwas zu kommen.
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iſt von Biſchoff, a. a. O., S. 48, und von Thiele, a. a. O., I,
289, nur einſeitig aufgefaßt, da Biſchoff es mit Hehler überſetzt,
Thiele aber in der allerdings gebräuchlichen Verlängerung Paſch-
kuſenen
(wahrſcheinlich gleichbedeutende Verdoppelung für Paſch-
huſenen, von Hoſen, Hauſen, Hauſiren) den Begriff des
heimlichen verbotenen Hauſirens damit verbindet.

Aus dieſer Etymologie wird die Hehlerei der Schärfenſpieler
erſt recht deutlich, welche danach keineswegs als bloße Depoſitare
der Gauner für einen geringen Antheil oder Gewinn an der
Diebsbeute, ſondern als handeltreibende Gauner erſcheinen,
welche ihre lucrativen Einkäufe aus beſtellter und unbeſtellter
Diebsbeute machen. Jn ihrer Gewalt über die diebiſchen Genoſſen
geben ſie nur ſelten, und auch dann immer nur äußerſt geringen
Vorſchuß für herzugebrachte unbeſtellte Waare; aber mit und ohne
Vorſchuß iſt die einmal in ihren Händen befindliche Waare ihnen
als ihr Eigenthum verfallen, weshalb die Gauner denn auch viel
lieber einen von jenen baldowerten und beſtellten, vorher aber ſo-
weit möglich abgeſchätzten und bedungenen Maſſematten handeln.
Vorzüglich bei den Rheiniſchen Räuberbanden fanden in ſolcher
Weiſe ungeheuere Geſchäfte und Betrügereien ſtatt, trotz der ent-
ſchiedenen Uebergewalt, welche die Räuber über alle, mit denen
ſie in Berührung traten, alſo auch über die Schärfenſpieler, er-
worben hatten.

Der ambulante Trödel, welcher nichts anderes iſt als Hauſir-
handel, läßt ſich mit denſelben Mitteln unterdrücken, mit welchen
der Hauſirhandel verfolgt und unterdrückt wird, ſoweit dies über-
haupt möglich iſt. Einen argen Vorſchub leiſtet aber den Schärfen-

Selig, „Wörterbuch“, S. 260, hat das (chaldäiſche) Stammwort [fremdsprachliches Material – fehlt].
Rochlitz, „Weſen und Treiben der Gauner“, hat ebenfalls Paſcher, der
Hehler, und Paſcherei, der Trödel. Uebrigens iſt das Wort Paſcher in
das Hochdeutſche übergegangen in der Bedeutung Schmuggler, Contrebandier,
dürfte aber ſchwerlich vom franzöſiſchen passer abzuleiten ſein, wie Schmeller,
a. a. O., I, 299, andeutet, der auch noch daſelbſt die Redensart anführt: „päu-
ſcheln und mäuſcheln (von [fremdsprachliches Material – fehlt], [moschal], Mauſchel?), päuſcheln und täuſcheln“,
allerlei kleine Mittel gebrauchen, um im Handel und Wandel zu etwas zu kommen.
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[323/0335] iſt von Biſchoff, a. a. O., S. 48, und von Thiele, a. a. O., I, 289, nur einſeitig aufgefaßt, da Biſchoff es mit Hehler überſetzt, Thiele aber in der allerdings gebräuchlichen Verlängerung Paſch- kuſenen (wahrſcheinlich gleichbedeutende Verdoppelung für Paſch- huſenen, von Hoſen, Hauſen, Hauſiren) den Begriff des heimlichen verbotenen Hauſirens damit verbindet. Aus dieſer Etymologie wird die Hehlerei der Schärfenſpieler erſt recht deutlich, welche danach keineswegs als bloße Depoſitare der Gauner für einen geringen Antheil oder Gewinn an der Diebsbeute, ſondern als handeltreibende Gauner erſcheinen, welche ihre lucrativen Einkäufe aus beſtellter und unbeſtellter Diebsbeute machen. Jn ihrer Gewalt über die diebiſchen Genoſſen geben ſie nur ſelten, und auch dann immer nur äußerſt geringen Vorſchuß für herzugebrachte unbeſtellte Waare; aber mit und ohne Vorſchuß iſt die einmal in ihren Händen befindliche Waare ihnen als ihr Eigenthum verfallen, weshalb die Gauner denn auch viel lieber einen von jenen baldowerten und beſtellten, vorher aber ſo- weit möglich abgeſchätzten und bedungenen Maſſematten handeln. Vorzüglich bei den Rheiniſchen Räuberbanden fanden in ſolcher Weiſe ungeheuere Geſchäfte und Betrügereien ſtatt, trotz der ent- ſchiedenen Uebergewalt, welche die Räuber über alle, mit denen ſie in Berührung traten, alſo auch über die Schärfenſpieler, er- worben hatten. Der ambulante Trödel, welcher nichts anderes iſt als Hauſir- handel, läßt ſich mit denſelben Mitteln unterdrücken, mit welchen der Hauſirhandel verfolgt und unterdrückt wird, ſoweit dies über- haupt möglich iſt. Einen argen Vorſchub leiſtet aber den Schärfen- 4) 4) Selig, „Wörterbuch“, S. 260, hat das (chaldäiſche) Stammwort _ . Rochlitz, „Weſen und Treiben der Gauner“, hat ebenfalls Paſcher, der Hehler, und Paſcherei, der Trödel. Uebrigens iſt das Wort Paſcher in das Hochdeutſche übergegangen in der Bedeutung Schmuggler, Contrebandier, dürfte aber ſchwerlich vom franzöſiſchen passer abzuleiten ſein, wie Schmeller, a. a. O., I, 299, andeutet, der auch noch daſelbſt die Redensart anführt: „päu- ſcheln und mäuſcheln (von _ , [moschal], Mauſchel?), päuſcheln und täuſcheln“, allerlei kleine Mittel gebrauchen, um im Handel und Wandel zu etwas zu kommen. 21*

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/335>, abgerufen am 26.04.2024.