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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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sie ein unabweisliches Bedürfniß ist. Erfahrene Beamte haben
zur Belehrung der jüngern Anfänger so viel lebendigen Stoff,
daß auch nicht einmal zu befürchten ist, der Unterricht könne
irgendwie zur trockenen Schulmeisterei ausarten. Bei dieser Ge-
legenheit muß die Masse der Jnstructionen und Gesetze Allen er-
läutert, und, da diese dann nicht blos memorirt, sondern auch ihrem
wahren Wesen und ihrer tiefern Bedeutung nach aufgefaßt wer-
den, in Allen vergeistigt und somit in das ganze Polizeigetriebe
ein höheres Leben hineingetragen werden, welches alles, was starr
und mechanisch war, in geistige selbstbewußte, selbständige Be-
weglichkeit bringt. Die Errichtung besonderer Polizeiseminarien
erscheint unrathsam, da die polizeiliche Theorie durchaus nur in,
aus und neben der Praxis selbst Nahrung finden kann. Wol
aber könnten Aufcultanten und Praktikanten zu den verschiedenen
Lehrklassen und auch conventionsmäßig die Beamten eines Lan-
des zur Jnstruction bei der Behörde eines andern Landes zeitweilig
zugelassen und ausgetauscht werden, wodurch Gang, Weise und
Besonderheit des einen und des andern Landes bekannt, das
Nützliche adoptirt, das Unpraktische ausgeglichen, und somit eine
allgemein bündige deutsche Polizeipraxis vorbereitet werden kann,
welche ungemein noth thut, und wozu der Wunsch nach einer all-
gemeinen deutschen Centralpolizei schon laut geworden ist: ein
Wunsch, der mindestens so lange zu rasch erscheint, bis die in
deutlichen, aber noch ungeordneten Zügen sich bewegende, unab-
weisbar aber zum objectiven Bewußtsein sich vorbereitende Wissen-
schaft einer Geographie des Polizei- und Strafrechts sich
in klaren Grundsätzen ausgesprochen hat.



ſie ein unabweisliches Bedürfniß iſt. Erfahrene Beamte haben
zur Belehrung der jüngern Anfänger ſo viel lebendigen Stoff,
daß auch nicht einmal zu befürchten iſt, der Unterricht könne
irgendwie zur trockenen Schulmeiſterei ausarten. Bei dieſer Ge-
legenheit muß die Maſſe der Jnſtructionen und Geſetze Allen er-
läutert, und, da dieſe dann nicht blos memorirt, ſondern auch ihrem
wahren Weſen und ihrer tiefern Bedeutung nach aufgefaßt wer-
den, in Allen vergeiſtigt und ſomit in das ganze Polizeigetriebe
ein höheres Leben hineingetragen werden, welches alles, was ſtarr
und mechaniſch war, in geiſtige ſelbſtbewußte, ſelbſtändige Be-
weglichkeit bringt. Die Errichtung beſonderer Polizeiſeminarien
erſcheint unrathſam, da die polizeiliche Theorie durchaus nur in,
aus und neben der Praxis ſelbſt Nahrung finden kann. Wol
aber könnten Aufcultanten und Praktikanten zu den verſchiedenen
Lehrklaſſen und auch conventionsmäßig die Beamten eines Lan-
des zur Jnſtruction bei der Behörde eines andern Landes zeitweilig
zugelaſſen und ausgetauſcht werden, wodurch Gang, Weiſe und
Beſonderheit des einen und des andern Landes bekannt, das
Nützliche adoptirt, das Unpraktiſche ausgeglichen, und ſomit eine
allgemein bündige deutſche Polizeipraxis vorbereitet werden kann,
welche ungemein noth thut, und wozu der Wunſch nach einer all-
gemeinen deutſchen Centralpolizei ſchon laut geworden iſt: ein
Wunſch, der mindeſtens ſo lange zu raſch erſcheint, bis die in
deutlichen, aber noch ungeordneten Zügen ſich bewegende, unab-
weisbar aber zum objectiven Bewußtſein ſich vorbereitende Wiſſen-
ſchaft einer Geographie des Polizei- und Strafrechts ſich
in klaren Grundſätzen ausgeſprochen hat.



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[368/0380] ſie ein unabweisliches Bedürfniß iſt. Erfahrene Beamte haben zur Belehrung der jüngern Anfänger ſo viel lebendigen Stoff, daß auch nicht einmal zu befürchten iſt, der Unterricht könne irgendwie zur trockenen Schulmeiſterei ausarten. Bei dieſer Ge- legenheit muß die Maſſe der Jnſtructionen und Geſetze Allen er- läutert, und, da dieſe dann nicht blos memorirt, ſondern auch ihrem wahren Weſen und ihrer tiefern Bedeutung nach aufgefaßt wer- den, in Allen vergeiſtigt und ſomit in das ganze Polizeigetriebe ein höheres Leben hineingetragen werden, welches alles, was ſtarr und mechaniſch war, in geiſtige ſelbſtbewußte, ſelbſtändige Be- weglichkeit bringt. Die Errichtung beſonderer Polizeiſeminarien erſcheint unrathſam, da die polizeiliche Theorie durchaus nur in, aus und neben der Praxis ſelbſt Nahrung finden kann. Wol aber könnten Aufcultanten und Praktikanten zu den verſchiedenen Lehrklaſſen und auch conventionsmäßig die Beamten eines Lan- des zur Jnſtruction bei der Behörde eines andern Landes zeitweilig zugelaſſen und ausgetauſcht werden, wodurch Gang, Weiſe und Beſonderheit des einen und des andern Landes bekannt, das Nützliche adoptirt, das Unpraktiſche ausgeglichen, und ſomit eine allgemein bündige deutſche Polizeipraxis vorbereitet werden kann, welche ungemein noth thut, und wozu der Wunſch nach einer all- gemeinen deutſchen Centralpolizei ſchon laut geworden iſt: ein Wunſch, der mindeſtens ſo lange zu raſch erſcheint, bis die in deutlichen, aber noch ungeordneten Zügen ſich bewegende, unab- weisbar aber zum objectiven Bewußtſein ſich vorbereitende Wiſſen- ſchaft einer Geographie des Polizei- und Strafrechts ſich in klaren Grundſätzen ausgeſprochen hat.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/380>, abgerufen am 20.05.2024.