Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.rakter tragen, jedoch ebenso genau wie jene directen Zinken das [Abbildung]
Bei dem Einbruch im Hause des Bauernhausbesitzers Mat- [Abbildung]
dessen Gitter weggerissen worden war, beistehenden Zinken mitRothstift aufgezeichnet. 3) 1) Die schwerste Beleidigung ist das Hinzeichnen eines Gaunerzinkens an einen Galgen, Schandpfahl oder Halseisen, während hinwiederum die Ab- tritte und andere ekle Orte gerade am meisten zum Zeichnen der Zinken dienen, und auch zu diesem Zwecke frequentirt werden. 2) Jn art. Verhör der Kirschner, art. 497, 500, und des Günner, art. 141, 146. 3) Vgl. "Oesterreichisches Central-Polizei-Blatt", herausgegeben von der
k. k. obersten Polizeibehörde, Jahrg. 1856, Bl. 102, Nr. 3368. rakter tragen, jedoch ebenſo genau wie jene directen Zinken das [Abbildung]
Bei dem Einbruch im Hauſe des Bauernhausbeſitzers Mat- [Abbildung]
deſſen Gitter weggeriſſen worden war, beiſtehenden Zinken mitRothſtift aufgezeichnet. 3) 1) Die ſchwerſte Beleidigung iſt das Hinzeichnen eines Gaunerzinkens an einen Galgen, Schandpfahl oder Halseiſen, während hinwiederum die Ab- tritte und andere ekle Orte gerade am meiſten zum Zeichnen der Zinken dienen, und auch zu dieſem Zwecke frequentirt werden. 2) Jn art. Verhör der Kirſchner, art. 497, 500, und des Günner, art. 141, 146. 3) Vgl. „Oeſterreichiſches Central-Polizei-Blatt“, herausgegeben von der
k. k. oberſten Polizeibehörde, Jahrg. 1856, Bl. 102, Nr. 3368. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0071" n="59"/> rakter tragen, jedoch ebenſo genau wie jene directen Zinken das<lb/> Verſtändniß vermitteln. Jeder Gauner hat ſein beſtimmtes Zei-<lb/> chen, gleich einem Wappen, welches von ſeinen Genoſſen ſo re-<lb/> ſpectirt wird, daß keiner es nachzuahmen wagt, da er ſich ſonſt<lb/> der blutigſten Rache für die ſchwere Ehrenkränkung ausſetzen<lb/> würde. <note place="foot" n="1)">Die ſchwerſte Beleidigung iſt das Hinzeichnen eines Gaunerzinkens<lb/> an einen Galgen, Schandpfahl oder Halseiſen, während hinwiederum die Ab-<lb/> tritte und andere ekle Orte gerade am meiſten zum Zeichnen der Zinken dienen,<lb/> und auch zu dieſem Zwecke frequentirt werden.</note> Bald iſt es ein Thier, wie ein Pferd, Hund, Fuchs,<lb/> Ziege, Schwein, Schaf, Hahn, Ente, Eule u. ſ. w.; bald ein<lb/> Kreis, Oval, Viereck, Dreieck; bald ein Kreuz mit dieſer oder<lb/> jener Staffage, wie z. B. mit einer Schlangenlinie durchwunden.<lb/> So enthalten z. B. die Acten des Juſtizcollegiums zu Erlangen<lb/> von 1765—66, in der großen Unterſuchung wider die Gaunerin<lb/><hi rendition="#g">Kirſchner</hi> und deren Sohn Günner, das rohe Zeichen der<lb/> Kirſchner: <note place="foot" n="2)">Jn art. Verhör der Kirſchner, <hi rendition="#aq">art.</hi> 497, 500, und des Günner, <hi rendition="#aq">art.</hi><lb/> 141, 146.</note></p><lb/> <figure/><lb/> <p>Bei dem Einbruch im Hauſe des Bauernhausbeſitzers Mat-<lb/> thias Diete zu Gerſtberg, Bezirk Amſtetten in Niederöſterreich, am<lb/> 28. Juli 1856, hatte der Einbrecher unterhalb des Fenſters,<lb/><figure/><lb/> deſſen Gitter weggeriſſen worden war, beiſtehenden Zinken mit<lb/> Rothſtift aufgezeichnet. <note place="foot" n="3)">Vgl. „Oeſterreichiſches Central-Polizei-Blatt“, herausgegeben von der<lb/> k. k. oberſten Polizeibehörde, Jahrg. 1856, Bl. 102, Nr. 3368.</note></p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [59/0071]
rakter tragen, jedoch ebenſo genau wie jene directen Zinken das
Verſtändniß vermitteln. Jeder Gauner hat ſein beſtimmtes Zei-
chen, gleich einem Wappen, welches von ſeinen Genoſſen ſo re-
ſpectirt wird, daß keiner es nachzuahmen wagt, da er ſich ſonſt
der blutigſten Rache für die ſchwere Ehrenkränkung ausſetzen
würde. 1) Bald iſt es ein Thier, wie ein Pferd, Hund, Fuchs,
Ziege, Schwein, Schaf, Hahn, Ente, Eule u. ſ. w.; bald ein
Kreis, Oval, Viereck, Dreieck; bald ein Kreuz mit dieſer oder
jener Staffage, wie z. B. mit einer Schlangenlinie durchwunden.
So enthalten z. B. die Acten des Juſtizcollegiums zu Erlangen
von 1765—66, in der großen Unterſuchung wider die Gaunerin
Kirſchner und deren Sohn Günner, das rohe Zeichen der
Kirſchner: 2)
[Abbildung]
Bei dem Einbruch im Hauſe des Bauernhausbeſitzers Mat-
thias Diete zu Gerſtberg, Bezirk Amſtetten in Niederöſterreich, am
28. Juli 1856, hatte der Einbrecher unterhalb des Fenſters,
[Abbildung]
deſſen Gitter weggeriſſen worden war, beiſtehenden Zinken mit
Rothſtift aufgezeichnet. 3)
1) Die ſchwerſte Beleidigung iſt das Hinzeichnen eines Gaunerzinkens
an einen Galgen, Schandpfahl oder Halseiſen, während hinwiederum die Ab-
tritte und andere ekle Orte gerade am meiſten zum Zeichnen der Zinken dienen,
und auch zu dieſem Zwecke frequentirt werden.
2) Jn art. Verhör der Kirſchner, art. 497, 500, und des Günner, art.
141, 146.
3) Vgl. „Oeſterreichiſches Central-Polizei-Blatt“, herausgegeben von der
k. k. oberſten Polizeibehörde, Jahrg. 1856, Bl. 102, Nr. 3368.
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