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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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mündlichen aber auch schriftlichen Verkehr 1) der Gefangenen unter
sich oder mit andern in der Freiheit befindlichen Gaunern, ist
mithin der allgemeine Ausdruck für die gesammte dem Gauner
im Gefängniß mögliche Verständigung mit seinesgleichen, zu
welcher auch in mehrfacher Hinsicht das bereits abgehandelte
Zinkenen und Zuplanten gehört.

Wer das Treiben in den Gefängnissen, namentlich in den
Untersuchungsgefängnissen beobachtet hat, in denen durchgängig
eine mildere Behandlung der Gefangenen stattfindet, der muß
gestehen, daß gerade alles, was im Gefängnisse sich befindet, und
was in dieselben hineingeräth oder aus denselben herauskommt,
dem scharfen erfinderischen Geiste des Gauners zum Kasspern
dient. Das Genie des Gauners spottet aller Wachsamkeit, und
feiert Triumphe, die eines bessern Gegenstandes würdig wären. Die
Kassperei ist in der That die specielle Gaunerei im Gefängniß,
und ein ganz eigenes Feld und Studium, bei welchem es gilt,
die Untersuchung um ihre wichtigsten Momente zu bestehlen, und
den Jnquirenten selbst zum Balhei darin zu machen. Niemals
sollte ein Jnquirent, dem die anvertraute Untersuchung und mit
ihr der Gefangene und seine ganze Behandlung vollständig so
lange angehören muß, bis die Untersuchung beendigt ist, sich die
genaueste Oberaufsicht in den Untersuchungsgefängnissen nehmen
lassen; nie sollte irgendetwas anderes angeordnet werden, als was
mit seinen genauesten Weisungen übereinstimmt; denn durch das
Kasspern und durch seine leichte Möglichkeit wird die Unter-
suchungshaft zu einer fortgesetzten Gegenbeweisführung gegen alle
Jndicien gemacht, die der fleißige und eifrige Jnquirent mit saurer
Mühe und scharfem Nachdenken sammelt. Jn den Mängeln der
Untersuchungsgefängnisse liegt ein Hauptgrund, weshalb auch

1) Die Kassiwe oder der Kassiwer bedeutet überhaupt jeden Brief,
auch jedes zur Legitimation dienende Document, Paß, Heimatsschein, Geburts-
schein u. dgl., ist aber nicht von [fremdsprachliches Material - fehlt], sondern von [fremdsprachliches Material - fehlt] (kosaw), er hat geschrie-
ben, herzuleiten. Vgl. die Kassiwer und das Fleppemelochnen, Kap. 31
u. 88, wie auch die Etymologie des Jedionen in Kap. 69, wo das ähnliche
[fremdsprachliches Material - fehlt] erläutert ist.

mündlichen aber auch ſchriftlichen Verkehr 1) der Gefangenen unter
ſich oder mit andern in der Freiheit befindlichen Gaunern, iſt
mithin der allgemeine Ausdruck für die geſammte dem Gauner
im Gefängniß mögliche Verſtändigung mit ſeinesgleichen, zu
welcher auch in mehrfacher Hinſicht das bereits abgehandelte
Zinkenen und Zuplanten gehört.

Wer das Treiben in den Gefängniſſen, namentlich in den
Unterſuchungsgefängniſſen beobachtet hat, in denen durchgängig
eine mildere Behandlung der Gefangenen ſtattfindet, der muß
geſtehen, daß gerade alles, was im Gefängniſſe ſich befindet, und
was in dieſelben hineingeräth oder aus denſelben herauskommt,
dem ſcharfen erfinderiſchen Geiſte des Gauners zum Kaſſpern
dient. Das Genie des Gauners ſpottet aller Wachſamkeit, und
feiert Triumphe, die eines beſſern Gegenſtandes würdig wären. Die
Kaſſperei iſt in der That die ſpecielle Gaunerei im Gefängniß,
und ein ganz eigenes Feld und Studium, bei welchem es gilt,
die Unterſuchung um ihre wichtigſten Momente zu beſtehlen, und
den Jnquirenten ſelbſt zum Balhei darin zu machen. Niemals
ſollte ein Jnquirent, dem die anvertraute Unterſuchung und mit
ihr der Gefangene und ſeine ganze Behandlung vollſtändig ſo
lange angehören muß, bis die Unterſuchung beendigt iſt, ſich die
genaueſte Oberaufſicht in den Unterſuchungsgefängniſſen nehmen
laſſen; nie ſollte irgendetwas anderes angeordnet werden, als was
mit ſeinen genaueſten Weiſungen übereinſtimmt; denn durch das
Kaſſpern und durch ſeine leichte Möglichkeit wird die Unter-
ſuchungshaft zu einer fortgeſetzten Gegenbeweisführung gegen alle
Jndicien gemacht, die der fleißige und eifrige Jnquirent mit ſaurer
Mühe und ſcharfem Nachdenken ſammelt. Jn den Mängeln der
Unterſuchungsgefängniſſe liegt ein Hauptgrund, weshalb auch

1) Die Kaſſiwe oder der Kaſſiwer bedeutet überhaupt jeden Brief,
auch jedes zur Legitimation dienende Document, Paß, Heimatsſchein, Geburts-
ſchein u. dgl., iſt aber nicht von [fremdsprachliches Material – fehlt], ſondern von [fremdsprachliches Material – fehlt] (kosaw), er hat geſchrie-
ben, herzuleiten. Vgl. die Kaſſiwer und das Fleppemelochnen, Kap. 31
u. 88, wie auch die Etymologie des Jedionen in Kap. 69, wo das ähnliche
[fremdsprachliches Material – fehlt] erläutert iſt.
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[86/0098] mündlichen aber auch ſchriftlichen Verkehr 1) der Gefangenen unter ſich oder mit andern in der Freiheit befindlichen Gaunern, iſt mithin der allgemeine Ausdruck für die geſammte dem Gauner im Gefängniß mögliche Verſtändigung mit ſeinesgleichen, zu welcher auch in mehrfacher Hinſicht das bereits abgehandelte Zinkenen und Zuplanten gehört. Wer das Treiben in den Gefängniſſen, namentlich in den Unterſuchungsgefängniſſen beobachtet hat, in denen durchgängig eine mildere Behandlung der Gefangenen ſtattfindet, der muß geſtehen, daß gerade alles, was im Gefängniſſe ſich befindet, und was in dieſelben hineingeräth oder aus denſelben herauskommt, dem ſcharfen erfinderiſchen Geiſte des Gauners zum Kaſſpern dient. Das Genie des Gauners ſpottet aller Wachſamkeit, und feiert Triumphe, die eines beſſern Gegenſtandes würdig wären. Die Kaſſperei iſt in der That die ſpecielle Gaunerei im Gefängniß, und ein ganz eigenes Feld und Studium, bei welchem es gilt, die Unterſuchung um ihre wichtigſten Momente zu beſtehlen, und den Jnquirenten ſelbſt zum Balhei darin zu machen. Niemals ſollte ein Jnquirent, dem die anvertraute Unterſuchung und mit ihr der Gefangene und ſeine ganze Behandlung vollſtändig ſo lange angehören muß, bis die Unterſuchung beendigt iſt, ſich die genaueſte Oberaufſicht in den Unterſuchungsgefängniſſen nehmen laſſen; nie ſollte irgendetwas anderes angeordnet werden, als was mit ſeinen genaueſten Weiſungen übereinſtimmt; denn durch das Kaſſpern und durch ſeine leichte Möglichkeit wird die Unter- ſuchungshaft zu einer fortgeſetzten Gegenbeweisführung gegen alle Jndicien gemacht, die der fleißige und eifrige Jnquirent mit ſaurer Mühe und ſcharfem Nachdenken ſammelt. Jn den Mängeln der Unterſuchungsgefängniſſe liegt ein Hauptgrund, weshalb auch 1) Die Kaſſiwe oder der Kaſſiwer bedeutet überhaupt jeden Brief, auch jedes zur Legitimation dienende Document, Paß, Heimatsſchein, Geburts- ſchein u. dgl., iſt aber nicht von _ , ſondern von _ (kosaw), er hat geſchrie- ben, herzuleiten. Vgl. die Kaſſiwer und das Fleppemelochnen, Kap. 31 u. 88, wie auch die Etymologie des Jedionen in Kap. 69, wo das ähnliche _ erläutert iſt.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/98>, abgerufen am 24.04.2024.