schneider nicht zu kennen scheint. 1) Dieses sepher chanoch lanaar enthält aber durchaus keine currentschriftlichen Buchstaben, unge- achtet es mit dem einfachen Buchstabiren anfängt und umfängliche Paradigmata zum Sillabiren gibt. Weiterhin wird auf dies sehr merkwürdige Buch zurückgegangen werden.
So wenig wie das genannte Buch scheint ein anderes wirk- liche Currentschrift zu enthalten und zu erklären, von welchem ich aus befreundeter Hand nur den Titel wörtlich so mitgetheilt er- halten habe: "Hodejus Ebraeo-Rabbinicus. Kurze und deutliche Anweisung, wie überhaupt Hebräische und Rabbinische, besonders die Rabbinische, Bücher und Briefe, Contracte, Handschriften, Wechselzettel u. s. w. des heutigen Judenteutsch zu lesen und zu verstehen, von E. C. F. Oppenheimer" (Leipzig 1731). Ein Exemplar soll sich auf der königlichen Bibliothek im Haag befin- den. Von der leipziger Universitätsbibliothek habe ich es nicht er- langen können und kann daher die völlige Correctheit des ange- führten Titels nicht verbürgen.
Selig hat seinem "Lehrbuch" zwei Kupferstichtafeln angehängt, auf deren erster das Alphabet ziemlich deutlich dargestellt und er- läutert ist. Auf der zweiten Tafel befindet sich ein Wechsel und ein kaufmännischer Geschäftsbrief, welche beide sehr unorthogra- phisch geschrieben und sehr incorrect gestochen sind. Wer sich mit currentschriftlichen Documenten nur einigermaßen beschäftigt hat, wird bei wirklichen jüdischen Geschäftsbriefen u. dgl. sich allerdings nicht berechtigt halten, eine strenge und consequente Orthographie zu fordern; aber wenn es gilt, Beispiele zum Unterricht und zur Leseübung zu geben, so hat man correcte, einfache Beispiele zu erwarten. So ist denn diese zweite Kupfertafel bei Selig keines- wegs ausreichend, um eine klare Anschauung zu verschaffen. Eine solche wird auch nicht durch die holperige Erläuterung S. 44 ge- fördert. Zu tadeln ist schon, daß Selig die zwiefache Schreibung [fremdsprachliches Material] und [fremdsprachliches Material], leipziger, unmittelbar untereinander setzt.
1) Chrysander, der das Buch gewiß nicht selbst gesehen hat, schreibt auch nicht einmal den richtigen Titel, da er [fremdsprachliches Material] für [fremdsprachliches Material] hat, was doch wol mehr ist als bloßer Schreib- oder Druckfehler.
ſchneider nicht zu kennen ſcheint. 1) Dieſes sepher chanoch lanaar enthält aber durchaus keine currentſchriftlichen Buchſtaben, unge- achtet es mit dem einfachen Buchſtabiren anfängt und umfängliche Paradigmata zum Sillabiren gibt. Weiterhin wird auf dies ſehr merkwürdige Buch zurückgegangen werden.
So wenig wie das genannte Buch ſcheint ein anderes wirk- liche Currentſchrift zu enthalten und zu erklären, von welchem ich aus befreundeter Hand nur den Titel wörtlich ſo mitgetheilt er- halten habe: „Hodejus Ebraeo-Rabbinicus. Kurze und deutliche Anweiſung, wie überhaupt Hebräiſche und Rabbiniſche, beſonders die Rabbiniſche, Bücher und Briefe, Contracte, Handſchriften, Wechſelzettel u. ſ. w. des heutigen Judenteutſch zu leſen und zu verſtehen, von E. C. F. Oppenheimer“ (Leipzig 1731). Ein Exemplar ſoll ſich auf der königlichen Bibliothek im Haag befin- den. Von der leipziger Univerſitätsbibliothek habe ich es nicht er- langen können und kann daher die völlige Correctheit des ange- führten Titels nicht verbürgen.
Selig hat ſeinem „Lehrbuch“ zwei Kupferſtichtafeln angehängt, auf deren erſter das Alphabet ziemlich deutlich dargeſtellt und er- läutert iſt. Auf der zweiten Tafel befindet ſich ein Wechſel und ein kaufmänniſcher Geſchäftsbrief, welche beide ſehr unorthogra- phiſch geſchrieben und ſehr incorrect geſtochen ſind. Wer ſich mit currentſchriftlichen Documenten nur einigermaßen beſchäftigt hat, wird bei wirklichen jüdiſchen Geſchäftsbriefen u. dgl. ſich allerdings nicht berechtigt halten, eine ſtrenge und conſequente Orthographie zu fordern; aber wenn es gilt, Beiſpiele zum Unterricht und zur Leſeübung zu geben, ſo hat man correcte, einfache Beiſpiele zu erwarten. So iſt denn dieſe zweite Kupfertafel bei Selig keines- wegs ausreichend, um eine klare Anſchauung zu verſchaffen. Eine ſolche wird auch nicht durch die holperige Erläuterung S. 44 ge- fördert. Zu tadeln iſt ſchon, daß Selig die zwiefache Schreibung [fremdsprachliches Material] und [fremdsprachliches Material], leipziger, unmittelbar untereinander ſetzt.
1) Chryſander, der das Buch gewiß nicht ſelbſt geſehen hat, ſchreibt auch nicht einmal den richtigen Titel, da er [fremdsprachliches Material] für [fremdsprachliches Material] hat, was doch wol mehr iſt als bloßer Schreib- oder Druckfehler.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0276"n="242"/>ſchneider nicht zu kennen ſcheint. <noteplace="foot"n="1)">Chryſander, der das Buch gewiß nicht ſelbſt geſehen hat, ſchreibt auch<lb/>
nicht einmal den richtigen Titel, da er <gapreason="fm"/> für <gapreason="fm"/> hat, was doch wol mehr<lb/>
iſt als bloßer Schreib- oder Druckfehler.</note> Dieſes <hirendition="#aq">sepher chanoch lanaar</hi><lb/>
enthält aber durchaus keine currentſchriftlichen Buchſtaben, unge-<lb/>
achtet es mit dem einfachen Buchſtabiren anfängt und umfängliche<lb/>
Paradigmata zum Sillabiren gibt. Weiterhin wird auf dies ſehr<lb/>
merkwürdige Buch zurückgegangen werden.</p><lb/><p>So wenig wie das genannte Buch ſcheint ein anderes wirk-<lb/>
liche Currentſchrift zu enthalten und zu erklären, von welchem ich<lb/>
aus befreundeter Hand nur den Titel wörtlich ſo mitgetheilt er-<lb/>
halten habe: „<hirendition="#aq">Hodejus Ebraeo-Rabbinicus.</hi> Kurze und deutliche<lb/>
Anweiſung, wie überhaupt Hebräiſche und Rabbiniſche, beſonders<lb/>
die Rabbiniſche, Bücher und Briefe, Contracte, Handſchriften,<lb/>
Wechſelzettel u. ſ. w. des heutigen Judenteutſch zu leſen und zu<lb/>
verſtehen, von <hirendition="#aq">E. C. F. Oppenheimer</hi>“ (Leipzig 1731). Ein<lb/>
Exemplar ſoll ſich auf der königlichen Bibliothek im Haag befin-<lb/>
den. Von der leipziger Univerſitätsbibliothek habe ich es nicht er-<lb/>
langen können und kann daher die völlige Correctheit des ange-<lb/>
führten Titels nicht verbürgen.</p><lb/><p>Selig hat ſeinem „Lehrbuch“ zwei Kupferſtichtafeln angehängt,<lb/>
auf deren erſter das Alphabet ziemlich deutlich dargeſtellt und er-<lb/>
läutert iſt. Auf der zweiten Tafel befindet ſich ein Wechſel und<lb/>
ein kaufmänniſcher Geſchäftsbrief, welche beide ſehr unorthogra-<lb/>
phiſch geſchrieben und ſehr incorrect geſtochen ſind. Wer ſich mit<lb/>
currentſchriftlichen Documenten nur einigermaßen beſchäftigt hat,<lb/>
wird bei wirklichen jüdiſchen Geſchäftsbriefen u. dgl. ſich allerdings<lb/>
nicht berechtigt halten, eine ſtrenge und conſequente Orthographie<lb/>
zu fordern; aber wenn es gilt, Beiſpiele zum Unterricht und zur<lb/>
Leſeübung zu geben, ſo hat man correcte, einfache Beiſpiele zu<lb/>
erwarten. So iſt denn dieſe zweite Kupfertafel bei Selig keines-<lb/>
wegs ausreichend, um eine klare Anſchauung zu verſchaffen. Eine<lb/>ſolche wird auch nicht durch die holperige Erläuterung S. 44 ge-<lb/>
fördert. Zu tadeln iſt ſchon, daß Selig die zwiefache Schreibung<lb/><gapreason="fm"/> und <gapreason="fm"/>, leipziger, unmittelbar untereinander ſetzt.<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[242/0276]
ſchneider nicht zu kennen ſcheint. 1) Dieſes sepher chanoch lanaar
enthält aber durchaus keine currentſchriftlichen Buchſtaben, unge-
achtet es mit dem einfachen Buchſtabiren anfängt und umfängliche
Paradigmata zum Sillabiren gibt. Weiterhin wird auf dies ſehr
merkwürdige Buch zurückgegangen werden.
So wenig wie das genannte Buch ſcheint ein anderes wirk-
liche Currentſchrift zu enthalten und zu erklären, von welchem ich
aus befreundeter Hand nur den Titel wörtlich ſo mitgetheilt er-
halten habe: „Hodejus Ebraeo-Rabbinicus. Kurze und deutliche
Anweiſung, wie überhaupt Hebräiſche und Rabbiniſche, beſonders
die Rabbiniſche, Bücher und Briefe, Contracte, Handſchriften,
Wechſelzettel u. ſ. w. des heutigen Judenteutſch zu leſen und zu
verſtehen, von E. C. F. Oppenheimer“ (Leipzig 1731). Ein
Exemplar ſoll ſich auf der königlichen Bibliothek im Haag befin-
den. Von der leipziger Univerſitätsbibliothek habe ich es nicht er-
langen können und kann daher die völlige Correctheit des ange-
führten Titels nicht verbürgen.
Selig hat ſeinem „Lehrbuch“ zwei Kupferſtichtafeln angehängt,
auf deren erſter das Alphabet ziemlich deutlich dargeſtellt und er-
läutert iſt. Auf der zweiten Tafel befindet ſich ein Wechſel und
ein kaufmänniſcher Geſchäftsbrief, welche beide ſehr unorthogra-
phiſch geſchrieben und ſehr incorrect geſtochen ſind. Wer ſich mit
currentſchriftlichen Documenten nur einigermaßen beſchäftigt hat,
wird bei wirklichen jüdiſchen Geſchäftsbriefen u. dgl. ſich allerdings
nicht berechtigt halten, eine ſtrenge und conſequente Orthographie
zu fordern; aber wenn es gilt, Beiſpiele zum Unterricht und zur
Leſeübung zu geben, ſo hat man correcte, einfache Beiſpiele zu
erwarten. So iſt denn dieſe zweite Kupfertafel bei Selig keines-
wegs ausreichend, um eine klare Anſchauung zu verſchaffen. Eine
ſolche wird auch nicht durch die holperige Erläuterung S. 44 ge-
fördert. Zu tadeln iſt ſchon, daß Selig die zwiefache Schreibung
_ und _ , leipziger, unmittelbar untereinander ſetzt.
1) Chryſander, der das Buch gewiß nicht ſelbſt geſehen hat, ſchreibt auch
nicht einmal den richtigen Titel, da er _ für _ hat, was doch wol mehr
iſt als bloßer Schreib- oder Druckfehler.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 3. Leipzig, 1862, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum03_1862/276>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.