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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862.

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liche chiffrirte Polizeischrift übergeführt wurde, als die Kunst und
Umständlichkeit ihrer Darstellung, welche stets einen Handzeichner,
also die Mitwissenschaft eines Dritten, erforderte, durch die Ver-
schiedenartigkeit ihrer Staffage für die Einzelnen auffällig und ver-
dächtig geworden oder auch direct verrathen sein mochte. Beide
Schriftarten müssen hier dargestellt werden 1), nicht allein weil sie
gleichen Ursprungs und gleicher Geltung mit den Gaunerzinken,
sondern auch überhaupt, weil sie historisch geworden sind und ihre
fortlaufende Praxis außer Zweifel steht, namentlich wenn man
die auffälligen Erfolge der unter der modernen Fratze der "Civili-
sation" noch immer in alter Weise herrschenden französischen Po-
lizei in ihrer schlecht versteckten politischen und moralischen Entsitt-
lichung ins Auge faßt und auch in die deutschen Polizeibureaux
den Blick fallen läßt, sei es auch nur, um in dem Wanderbuche
eines Handwerksgesellen unter der Visirnummer oder sonstwo
einen geraden oder krummen Strich oder ähnliche Schnörkel und
Zeichnungen zu entdecken als feigen, hinterlistigen Zinken der Polizei-
zunft, daß der arme Teufel ausgewiesen ist, vielleicht weil er
den Groschen für die Nacht auf der Herberge nicht hatte!



Viertes Kapitel.
a) Die decorative Polizeischrift.

Zunächst war bei der decorativen Polizeischrift die Farbe des
Papiers
maßgebend. Die Karten waren dabei einfarbig oder
zweifarbig. Die Farben gingen auf die Landsmannschaft und hat-
ten folgende Bedeutungen:

a) Einfache Farben:
1) Weiß -- Portugal.
2) Roth -- Spanien.
3) Blau -- Frankreich.
1) Diese Darstellung erfolgt nach dem auch von Klüber, a. a. O., S. 297 fg.,
benutzten Buche, dessen in Note 1, S. 17, Erwähnung gethan ist.
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liche chiffrirte Polizeiſchrift übergeführt wurde, als die Kunſt und
Umſtändlichkeit ihrer Darſtellung, welche ſtets einen Handzeichner,
alſo die Mitwiſſenſchaft eines Dritten, erforderte, durch die Ver-
ſchiedenartigkeit ihrer Staffage für die Einzelnen auffällig und ver-
dächtig geworden oder auch direct verrathen ſein mochte. Beide
Schriftarten müſſen hier dargeſtellt werden 1), nicht allein weil ſie
gleichen Urſprungs und gleicher Geltung mit den Gaunerzinken,
ſondern auch überhaupt, weil ſie hiſtoriſch geworden ſind und ihre
fortlaufende Praxis außer Zweifel ſteht, namentlich wenn man
die auffälligen Erfolge der unter der modernen Fratze der „Civili-
ſation“ noch immer in alter Weiſe herrſchenden franzöſiſchen Po-
lizei in ihrer ſchlecht verſteckten politiſchen und moraliſchen Entſitt-
lichung ins Auge faßt und auch in die deutſchen Polizeibureaux
den Blick fallen läßt, ſei es auch nur, um in dem Wanderbuche
eines Handwerksgeſellen unter der Viſirnummer oder ſonſtwo
einen geraden oder krummen Strich oder ähnliche Schnörkel und
Zeichnungen zu entdecken als feigen, hinterliſtigen Zinken der Polizei-
zunft, daß der arme Teufel ausgewieſen iſt, vielleicht weil er
den Groſchen für die Nacht auf der Herberge nicht hatte!



Viertes Kapitel.
a) Die decorative Polizeiſchrift.

Zunächſt war bei der decorativen Polizeiſchrift die Farbe des
Papiers
maßgebend. Die Karten waren dabei einfarbig oder
zweifarbig. Die Farben gingen auf die Landsmannſchaft und hat-
ten folgende Bedeutungen:

a) Einfache Farben:
1) Weiß — Portugal.
2) Roth — Spanien.
3) Blau — Frankreich.
1) Dieſe Darſtellung erfolgt nach dem auch von Klüber, a. a. O., S. 297 fg.,
benutzten Buche, deſſen in Note 1, S. 17, Erwähnung gethan iſt.
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[19/0031] liche chiffrirte Polizeiſchrift übergeführt wurde, als die Kunſt und Umſtändlichkeit ihrer Darſtellung, welche ſtets einen Handzeichner, alſo die Mitwiſſenſchaft eines Dritten, erforderte, durch die Ver- ſchiedenartigkeit ihrer Staffage für die Einzelnen auffällig und ver- dächtig geworden oder auch direct verrathen ſein mochte. Beide Schriftarten müſſen hier dargeſtellt werden 1), nicht allein weil ſie gleichen Urſprungs und gleicher Geltung mit den Gaunerzinken, ſondern auch überhaupt, weil ſie hiſtoriſch geworden ſind und ihre fortlaufende Praxis außer Zweifel ſteht, namentlich wenn man die auffälligen Erfolge der unter der modernen Fratze der „Civili- ſation“ noch immer in alter Weiſe herrſchenden franzöſiſchen Po- lizei in ihrer ſchlecht verſteckten politiſchen und moraliſchen Entſitt- lichung ins Auge faßt und auch in die deutſchen Polizeibureaux den Blick fallen läßt, ſei es auch nur, um in dem Wanderbuche eines Handwerksgeſellen unter der Viſirnummer oder ſonſtwo einen geraden oder krummen Strich oder ähnliche Schnörkel und Zeichnungen zu entdecken als feigen, hinterliſtigen Zinken der Polizei- zunft, daß der arme Teufel ausgewieſen iſt, vielleicht weil er den Groſchen für die Nacht auf der Herberge nicht hatte! Viertes Kapitel. a) Die decorative Polizeiſchrift. Zunächſt war bei der decorativen Polizeiſchrift die Farbe des Papiers maßgebend. Die Karten waren dabei einfarbig oder zweifarbig. Die Farben gingen auf die Landsmannſchaft und hat- ten folgende Bedeutungen: a) Einfache Farben: 1) Weiß — Portugal. 2) Roth — Spanien. 3) Blau — Frankreich. 1) Dieſe Darſtellung erfolgt nach dem auch von Klüber, a. a. O., S. 297 fg., benutzten Buche, deſſen in Note 1, S. 17, Erwähnung gethan iſt. 2*

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862/31>, abgerufen am 21.11.2024.