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Bahnson, Minna: Ist es wünschenswert, daß der § 3 aus den Satzungen des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht gestrichen wird? Bremen, [1912].

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eines Ausschusses und einer Zentralstelle angeregt. Der Ausschuß soll
aus den Vorsitzenden derjenigen Landes- und Provinzial-Vereine, die
für die Reform eintreten, bestehen.

Die Provinzial-Vereine von Westfalen und Sachsen und die
Landes-Vereine von Mecklenburg und Hessen haben sich bereits dafür
erklärt. Denn gerade in den Landesteilen, in denen man am ent-
schiedensten versucht hat, sich mit dem § 3, wie er ist, durchzusetzen und
seine "Neutralität" vom rein frauenrechtlerischen Standpunkt aus zu ver-
teidigen, sieht man ein, daß es so nicht geht, und daß der andauernde
Prinzipienstreit die Frauenstimmrechtssache herabzieht?*

Bei einer Frage von so ungeheurer Bedeutung, wie die Erlangung
des Frauenstimmrechtes in absehbarer Zeit es ist, darf man nicht,
aus Liebe zu Prinzipien, um eines falschen, zu hoch gespannten
Jdealismus willen alles aufs Spiel setzen. Das aber tut man, wenn
man Unfrieden säet und da Zersplitterung schafft, wo höchste Einigkeit
bitter not tut. Wie erdrückend kam einem das in Berlin zum Bewußt-
sein, wenn man die imponierenden Säulen- und Kreis-Diagramme des
Bundes Deutscher Frauen-Vereine studierte und sah, wie viele "Rich-
tungen" von links nach rechts in den mannigfachsten Verbänden und
Vereinen da - man möchte fast sagen - zusammengeschweißt waren,
und damit die deutsche Frauenstimmrechtsbewegung verglich, die - kaum
geboren - schon in mehrere Teile zersprengt ist, die jeder für sich
ausgestellt hatten, - und wahrlich, alles eher als einen imponierenden
Eindruck machten! Begeisterte Anhänger des Frauenstimmrechts
konnte man dadurch nicht werben!

Wahrlich, sollte es nicht zu denken geben, daß der Weltbund bei
der Aufstellung seiner Bedingungen schon leichtfertiger Zersplitterung
ausdrücklich vorzubeugen sucht? Er betont: Das Jdeal ist und bleibt
natürlich, daß in jedem Lande die "Einheitlichkeit der Stimmrechts-
bewegung gewahrt wird".

Das ist aber nur möglich, wenn alle Parteien den redlichen Wunsch
haben, Frieden zu halten und Frieden zu ermöglichen! Das ist aber
nicht möglich, wenn ein Teil erklärt, "wir weichen von unserm Prinzip
nicht ab". Und da der § 3 gerade von den ganz links stehenden Frauen
erst vor fünf Jahren in die Satzungen hineingebracht worden ist und

* Um die durchaus notwendige Erörterung des "Für und Wider" der Bei-
behaltung oder der Streichung des § 3 in möglichst vielen Vereinen anzuregen, sind
von der neugegründeten Zentralstelle aus Thesen an die Ortsgruppen usw. verschickt
worden, die sich, wie ich mit Freude feststellen darf, zum großen Teil mit meinen
Ausführungen decken, trotzdem sie mir erst zu Gesicht gekommen sind, nachdem
ich mein Referat gehalten hatte.

eines Ausschusses und einer Zentralstelle angeregt. Der Ausschuß soll
aus den Vorsitzenden derjenigen Landes- und Provinzial-Vereine, die
für die Reform eintreten, bestehen.

Die Provinzial-Vereine von Westfalen und Sachsen und die
Landes-Vereine von Mecklenburg und Hessen haben sich bereits dafür
erklärt. Denn gerade in den Landesteilen, in denen man am ent-
schiedensten versucht hat, sich mit dem § 3, wie er ist, durchzusetzen und
seine „Neutralität“ vom rein frauenrechtlerischen Standpunkt aus zu ver-
teidigen, sieht man ein, daß es so nicht geht, und daß der andauernde
Prinzipienstreit die Frauenstimmrechtssache herabzieht?*

Bei einer Frage von so ungeheurer Bedeutung, wie die Erlangung
des Frauenstimmrechtes in absehbarer Zeit es ist, darf man nicht,
aus Liebe zu Prinzipien, um eines falschen, zu hoch gespannten
Jdealismus willen alles aufs Spiel setzen. Das aber tut man, wenn
man Unfrieden säet und da Zersplitterung schafft, wo höchste Einigkeit
bitter not tut. Wie erdrückend kam einem das in Berlin zum Bewußt-
sein, wenn man die imponierenden Säulen- und Kreis-Diagramme des
Bundes Deutscher Frauen-Vereine studierte und sah, wie viele „Rich-
tungen“ von links nach rechts in den mannigfachsten Verbänden und
Vereinen da – man möchte fast sagen – zusammengeschweißt waren,
und damit die deutsche Frauenstimmrechtsbewegung verglich, die – kaum
geboren – schon in mehrere Teile zersprengt ist, die jeder für sich
ausgestellt hatten, – und wahrlich, alles eher als einen imponierenden
Eindruck machten! Begeisterte Anhänger des Frauenstimmrechts
konnte man dadurch nicht werben!

Wahrlich, sollte es nicht zu denken geben, daß der Weltbund bei
der Aufstellung seiner Bedingungen schon leichtfertiger Zersplitterung
ausdrücklich vorzubeugen sucht? Er betont: Das Jdeal ist und bleibt
natürlich, daß in jedem Lande die „Einheitlichkeit der Stimmrechts-
bewegung gewahrt wird“.

Das ist aber nur möglich, wenn alle Parteien den redlichen Wunsch
haben, Frieden zu halten und Frieden zu ermöglichen! Das ist aber
nicht möglich, wenn ein Teil erklärt, „wir weichen von unserm Prinzip
nicht ab“. Und da der § 3 gerade von den ganz links stehenden Frauen
erst vor fünf Jahren in die Satzungen hineingebracht worden ist und

* Um die durchaus notwendige Erörterung des „Für und Wider“ der Bei-
behaltung oder der Streichung des § 3 in möglichst vielen Vereinen anzuregen, sind
von der neugegründeten Zentralstelle aus Thesen an die Ortsgruppen usw. verschickt
worden, die sich, wie ich mit Freude feststellen darf, zum großen Teil mit meinen
Ausführungen decken, trotzdem sie mir erst zu Gesicht gekommen sind, nachdem
ich mein Referat gehalten hatte.
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[18/0017] eines Ausschusses und einer Zentralstelle angeregt. Der Ausschuß soll aus den Vorsitzenden derjenigen Landes- und Provinzial-Vereine, die für die Reform eintreten, bestehen. Die Provinzial-Vereine von Westfalen und Sachsen und die Landes-Vereine von Mecklenburg und Hessen haben sich bereits dafür erklärt. Denn gerade in den Landesteilen, in denen man am ent- schiedensten versucht hat, sich mit dem § 3, wie er ist, durchzusetzen und seine „Neutralität“ vom rein frauenrechtlerischen Standpunkt aus zu ver- teidigen, sieht man ein, daß es so nicht geht, und daß der andauernde Prinzipienstreit die Frauenstimmrechtssache herabzieht? * Bei einer Frage von so ungeheurer Bedeutung, wie die Erlangung des Frauenstimmrechtes in absehbarer Zeit es ist, darf man nicht, aus Liebe zu Prinzipien, um eines falschen, zu hoch gespannten Jdealismus willen alles aufs Spiel setzen. Das aber tut man, wenn man Unfrieden säet und da Zersplitterung schafft, wo höchste Einigkeit bitter not tut. Wie erdrückend kam einem das in Berlin zum Bewußt- sein, wenn man die imponierenden Säulen- und Kreis-Diagramme des Bundes Deutscher Frauen-Vereine studierte und sah, wie viele „Rich- tungen“ von links nach rechts in den mannigfachsten Verbänden und Vereinen da – man möchte fast sagen – zusammengeschweißt waren, und damit die deutsche Frauenstimmrechtsbewegung verglich, die – kaum geboren – schon in mehrere Teile zersprengt ist, die jeder für sich ausgestellt hatten, – und wahrlich, alles eher als einen imponierenden Eindruck machten! Begeisterte Anhänger des Frauenstimmrechts konnte man dadurch nicht werben! Wahrlich, sollte es nicht zu denken geben, daß der Weltbund bei der Aufstellung seiner Bedingungen schon leichtfertiger Zersplitterung ausdrücklich vorzubeugen sucht? Er betont: Das Jdeal ist und bleibt natürlich, daß in jedem Lande die „Einheitlichkeit der Stimmrechts- bewegung gewahrt wird“. Das ist aber nur möglich, wenn alle Parteien den redlichen Wunsch haben, Frieden zu halten und Frieden zu ermöglichen! Das ist aber nicht möglich, wenn ein Teil erklärt, „wir weichen von unserm Prinzip nicht ab“. Und da der § 3 gerade von den ganz links stehenden Frauen erst vor fünf Jahren in die Satzungen hineingebracht worden ist und * Um die durchaus notwendige Erörterung des „Für und Wider“ der Bei- behaltung oder der Streichung des § 3 in möglichst vielen Vereinen anzuregen, sind von der neugegründeten Zentralstelle aus Thesen an die Ortsgruppen usw. verschickt worden, die sich, wie ich mit Freude feststellen darf, zum großen Teil mit meinen Ausführungen decken, trotzdem sie mir erst zu Gesicht gekommen sind, nachdem ich mein Referat gehalten hatte.

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-12-05T18:44:52Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-05T18:44:52Z)

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Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Bahnson, Minna: Ist es wünschenswert, daß der § 3 aus den Satzungen des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht gestrichen wird? Bremen, [1912], S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bahnson_satzungen_1912/17>, abgerufen am 21.11.2024.